290. Königl. Reskript an die verordneten Kammerräthe in Böhmen und an Georg Wachtel von Parthenau, Hauptmann des Prager Schlosses, betreffend die Verlegung des ausgeschriebenen Landtags von Kuttenberg nach Prag und die Zurichtung der Zimmer im königl. Schloss zu Prag.

dd. Linz, 12. November 1541. Orig. des k. k. Statthalterei - Archivs in Prag. L. 34/1512 - 1566.

Ferdinand von Gottes Gnaden römischer auch zu Hungern, Beheim etc. Kunig.

Gestrengen, ehrenfesten und lieben Getreuen! Wir geben euch gnediglich zu erkennen, wiewol wir den jetzkunftigen unsern beheimischen Landtag in unserer Stadt Kuttenberg zu halten ausgeschrieben, so würdet uns doch von unsern beheimischen Käthen und Ambtleuten geschrieben und für hoch rathlich angezeigt, dass in viel Weg tauglicher, besser und aller Handlungen erschiesslicher und nutzer, solchen Landtag altem Herkommen Gebrauch nach zu Prag zu halten, derhalben sich auch zutragen möcht, dass derselb Landtag vielleicht zu Prag gehalten werden müsst, wie wir dann allen Sachen zu gut unsern obristen Ambtleuten, Käthen und Dienern umb fernem ihren Rath und Gutbedunken schreiben, auch die Fertigung allhie dermassen thun, wo es je bei ihnen rathlichen befunden, dass alsdann solche Überlegung des Landtags von Kuttenberg gen Prag und unser Ankunft daselbsthin unverzogenlich in die Kreis verkündet und den Ständen zu kund gethan werde.

Wo sich nun zutragen, dass wir auf unserer obristen Ambtleut und Räth bemelter Cron Beheim weiter Gutbedunken solche Landtagshandlung je zu Prag thun und mit unserer Person diesmals gen Prag ankummen müssten, so seien wir aus allerlei beweglichen Ursachen bedacht, unser Wohnung im Schloss oben auf Sant Wenzelsberg inmassen wie vorzunehmen und damit wir aber dannoch darinnen in einer Eil soviel muglich etwas Wohnung gehaben und unterkommen mügen, so ist unser gnediger Befelh, dass ihr in angezeigtem unsern Schloss in nachfolgenden Zimmern, soviel in solcher Zeit zu geschehen müglich, Fürsehung und Besserung zu thun alles Fleiss bedacht und bemühet seiet.

Nämlich nachdem wir bericht, dass der neu gebaut Stock vom Saal hinauf darinnen unser Hof-Kammer-Rath gehalten worden, noch Ziemlichermassen aufrecht stehen solle, so ist unser Befelh und Meinung, dass derselb Stock und Zimmer darinnen mit Ofen, Fenstern, obern und niedern Böden auf das allerfürderlichist bei Tag und Nacht, soviel in solcher Zeit besehenen mag, zugericht werde, doch nicht dahin zu verstehen, dass viel sonders oder kostlichs in denselben Zimmern, da wir also zu wohnen gedenken und noch viel weniger in den andern gebaut werden dürfe, angesehen, so allein die untern und obern Böden ein wenig zugericht, dass wir dieselben mit Tapessereien umbhängen lassen mügen, also dass keines Taflens oder Vertunchens von Nötten. So bedürfen auch die Böden nicht anders, als gleich auf die klein Zeit, so wir alda zu beleiben gedenken, gemacht oder zugericht werden, dann wir uns diesmals wohl leiden und an einem leichten benügen lassen wollen. Darzu muss auch der Schneckenund Gang von dem untern Zimmer bis hinauf in die ober Stuben, da wir allein zu essen gepflegt, von schlechtem Holz auch aufgericht und gebessert werden.

So haben wir auch verstanden, dass die Grün-Stuben herunden gegen der beheimischen Kammer über, darinnen das Landrecht gehalten, dergleichen auch die Buchhalterei noch zum Theil aufrecht stehen belieben. Darauf ist weiter unser Befelh, dass ihr allen Fleiss thuet, ob dieselben Stuben, sonderlich die Grün, soviel dass wir darinnen Audienz geben und dargegen über in der Buchhalterei der Hof-Kammer-Rath gehalten, zugericht werden möchte. Ihr tragt auch Wissen, dass wir ob bemelter Grünen Stuben ein Wohnung gehabt, wo nun daselbst soviel zugericht werden könnte, damit wir unser Liegerstatt daselbst gehaben möchten, wäre uns ganz annehmlich; darinnen sollet ihr auch allen Fleiss thun, aber nichts vertunchen lassen, dann es in der Erst und Neue einen bösen, starken Geschmachen gibt.

Daneben wollet auch bedacht sein, ob in den Zimmern, darinnen unser freundliche liebe Gemahl, die römisch Kunigin, sambt ihren lieb Frauenzimmer gewohnt, etwas zu Unterbringung etlicher unserer Räthe zugericht werden möchte, damit wir umb so viel mehr Leut und Personen in der Nähe umb uns hätten.

So wisst ihr auch beileufig, was wir sonst für Offizier in der Kammer, Kuchen und Keller in der Nachen bei uns bedürfen, denen sollen auch also Wohnungen, so viel in Eil besehenen, zugericht werden, doch unnot sondere Gebeu darinnen zu thun anders, als was mit Verflachung schlechter Bretter beschehen muss.

Wir hätten auch unsere Leibpferd gerne oben bei uns stehen, und dieweil unser Stall oben ohn das gemaurt und gewölbt, so ist unser Befelh und Meinung, wo die Stallung mit Parmen und dergleichen auf ein soliche Eil mit geringem Kosten zugericht werden mag, dass ihr dasselb von unsern wegen auch verordnet.

Zu solichem Gebeu werdet ihr unsern Überschlagen nach von fünfen bis in sechs Hundert Gulden rheinisch, dieweil wir denselben Bau aufs allerringist und schlechtist anschaffen, notturftig und so wie uns dann versehen, dass ihr das Geld aus Lausniz jüngstem unsern Schreiben und Befelh nach erheben lassen und numehr bei euch zu Prag ankommen, so willigen wir, dass ihr solidi sechs Hundert Gulden auf Verrichtung angezeigtes Gepeus von berurten Lausitzischen Geld nehmen müget, aber das übrig bei unserer beheimischen Kammer bis auf weitern unsern Befelh unverändert und wohlverwahrt behaltet. Und was ihr nun hierauf in obbemeltem unserm Schloss Prag zu machen und bessern verordnet, wie wir auch darauf darinnen behaust und versehen sein mügen, uns dasselb unverzogenlich herwieder unter Augen zuschreibet und berichtet, und hierinnen euren besten und müglichisten Fleiss anwendet und gebrauchet.

Daran beschicht unser endlicher und gnediger Willen und Meinung.

Geben in unserer Stadt Linz den xi Tag Novembris anno xli. Unserer Reiche des römischen im eilften und der andern im sechszehenden.

 

Ad mandatum domini regis proprium:

Ferdinand m. p.

Achatz Schratt m. p.

 

Kevenhüler m. p.

 

Tunkhel m. p.

 

A. Gf. G. Albin m. p.





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