284. Ferdinand antwortet den Kommissären, die zum Landtage nach Prag wegen schleuniger Hilfe gegen die Türken abgefertigt worden sind.

dd. Wien, 5. April, 1541. - Konzept im k. k. Statthalterei-Archiv in Prag. L. 34/1512-1566.

Ferdinand etc.

Wohlgebornen lieben Getreuen! Wir haben euer Schreiben des Dat. Prag den ersten Tag dies Monats Aprilis, welches zu unsern eigen Händen gelaut, empfangen und darinnen verstanden, wasmassen ihr den Ständen der Cron Beheim, so dazumal auf gemeinem von uns ausgeschriebenen und angesetzten Landtag nicht in kleiner Anzahl versammelt, den Furtrag vermug unser Instruction und Befelh euch mitgegeben, nach allem Fleiss und Notturft gethan und daneben gemelte Stände zu forderlicher Handlung und Schliessung des Landtags mit höchstem vermahnt, auch ihnen die Zeitungen, so wir euch von wegen Belagerung Pest zugeschrieben, furgetragen und angezeigt, aber bisher auf solchen eure beschehenen Furtrag und Anhalten unter den Ständen und nemlich von wegen dass sich die von der Ritterschaft und unter ihnen sonderlich die zwen Pilsner und Prachner Kreis einiche Hilf zu thun verwidern, ehe und zuvor dann der vorig jungstgehalten Landtag wieder aufgehebt sich davor in kein Handlung einzulassen gesinnt, nichts ausgericht mugen werden, mit unterthenigistem Begehren euch hierinnen, was ferrer unser Gemüt gnädigist zu verständigen, wie dann solch euer Schreiben weiter in sich begreift. Geben euch darauf zu Antwurt, dass ihr erstlichen solchen embsigen Fleiss bei jetzgehaltem Landtag furgewandt und euch von unsern wegen des vorigen Landtags in keinen Weg begeben, sonder protestirt, dass uns aus gedachten Landtag nicht zu gehen, weder die Aufhebung desselben an unser Gegenwurt und sonderliche Bewilligung mit nichte beschehen möchte, lassen wir uns gnädiglich gefallen, dann wir uns zu denen von der Ritterschaft und sonderlich zu den zwen Pilsner und Prachner Kreisen, dass sie dasjenig, was einmal durch alle drei Stand einträchtig bewilligt, beschlossen, auch durch die Relatores und Landtafel bekräftigt, wider und entgegen allen alten löblichen Herkumben und Gebräuchen uns und unser Cron Beheim zu Nachtheil zu rütten, zerstören und aufzuheben begehren sollten und sich ohne das, wie sie melden, dass derselb vorig Landtag, wie obgemelt zuvor aufgehoben, in kein itzigs Landtagsschliessung einlassen wollten, und nemlich dieweil sie erkennen die grosse augenscheinlich unvermeidlich Notturft, mit der wir itziger Zeit in der Cron Hungern, dass auch Pest heftig belagert, solches zu erretten und zu beschützen nicht allein von unsern, sonder ihretwegen auch ihnen selbst zu Gutem und zu Erhaltung der ganzen Christenheit furgenommen und hoch von nöten beladen sein, dass sie solches für sich nemben und zu des Landtagsschliessung nicht greifen, gar nicht versehen, dann wir bei uns nicht anders erwägen mugen, wann dies einmal zugelassen und der vorgehalten Landtag und sonderlich an unser Beiwesen aufgehebt wurde, dass durch solchen Eingang des Lands Verschreibungen zuwider maniche schädliche Unordnung uns und unsern Hocheiten und Regalien, auch der Cron Beheim zuwider entstehen möchten, welches wir wider alt löblich Gewohnheit und Herkumben, was auf einem gemeinen Landtag einträch-tiglich beschlossen, durch etzliche wiederumb zurütt und verändert oder aufgehebt sollt werden, nicht gern gestatten wollten. Dann wo wir solches, wie vorgemelt, zuliessen, habt ihr sambt den Ständen zu erachten, wie möchten wir uns kunftiglich auf die Landtag, welche durch die Stand der Cron Beheim einträchtiglich beschlossen, verlassen, desgleichen die Stände, wann sie ihre Verschreibungen mit der Landtafel eingeleibt und Landtagsbewilligung nicht vollziehen oder aber solche gehaltene Landtag aufhebten, was Gefahr und Nachtheil ihren Privilegien, Freiheiten und löblichen guten Gewohnheiten daraus erfolgen möcht, wie ihr dann dies alles bei euch selbst mehrer, als wir euch itzt in Eil zu erkennen geben, zu betrachten habt; damit nu die Zeit nicht vergebenlich verfleiss, die Stände nicht lang allda verharren und grosser Unkosten verhüt werde, so ist an euch unser Befelh, ihr wollet solches alles nach lengs den Ständen oftgemelter unser Cron Beheim furhalten und wo es die Notturft erforderte, ermahnen, dass sie es seihst unter ihnen notturftiglich bewegen und die Ursachen, was daraus Guts oder Bös kunftiglich entstehen und erwachsen möchte, bedenken und allein itzige augenscheinliche unvermeidliche Notturft, was nicht allein uns, ihnen selbs, sonder der ganzen Christenheit, so wir Pest nicht zeitlich retten, sonder (dass der Allmächtig aus seiner Barmherzigkeit verhütten welle) verlieren wurden und die Cron Hungern, welches, wie zu vermuthen gewiss darnach folgen würde, vom Turken erobert, gelegen sei, zu Gemüt und Herzen führen und schieinige forderliche Handlung und Schliessung des Landtags furnemben. Dann wir auch gnädiger Meinung nicht wollen verhalten vom letzten Tag Martii, dass wir Brief von Pest aus entpfangen, wie Pest noch ganz hart belagert und beschlossen: aber unser Volk allda zu Pest sich mit Hilf des Allmächtigen dermassen zur Gegenwehr gestellt und noch, als ehrlichen, frumben Kriegsleuten ansteht und zugeburt, verhalten und beweisen, allein eilunde Hilf und Rettung von uns begehren, wie wir dann auch numals die jetzige vergangen Tag ein gute Anzahl unser Armada und Schiffung, so wir in Eil zu richten und verfertigen haben künden, hinabgeschickt, auch nach für und für in embsiger Mühe und Arbeit sein, mehrer Volks hinab zu verordnen und zu schicken. Dieweil dann an dieser unser eilenden Rettung, die wir wie gemelt unserm höchsten Vermugen und gehabten Fleiss nach hinabgeschickt, kein Genügen, sonder noch mehr Volks zu solchem des Turken Widerstand und den unsern, so unten sein, zu Hilf zu kummen, auf dass sie nicht verlassen, sonder zeitlich gerett, hoch und gross von Nötten, wollet demnach den Ständen der Cron Beheim, auch andern Ausschüssen der eingeleibten und zugehörigen Lande, soferr sie allda zu Prag ankummen, dies alles und weitläufiger, wie ihr zu thun werdt wissen, erzählen, nach Notturften einbilden, mit ganzem Fleiss ermahnen und dahin halten, auf dass sie (wie wir dann keinen Zweifel tragen) bei Tag und Nacht und aufs aller meist es muglich, ein eilende Hilf und Zuzug bewilligen, abfertigen, und wie obgemelt, unserm Kriegsvolk zu Hilf schicken, der gänzlichen ungezweifelten Zuversicht, sie werden sich als Liebhaber des heiligen wahren christlichen Glaubens zu Bechützung ihres Vaterlands, auch Errettung unserer getreuen Unterthanen und belagerten Kriegsvolks hierinnen mit ihrer thätlichen Hilf unterthäniglich und stattlichen erzeigen, sich an solchem christlichen Werk der Notturft nach durch Niemanden verhindern oder abwendig machen lassen, daran thun sie ihnen selbst und dem christlichen Namen gut That und wir wollen solches zu allen Gnaden gegen ihnen unvergessen halten.

Wes sich bei kun. kais. Mt. unserm lieben Brüdern und Herrn Pfalzgraf Friedrich wegen der langwierigen Irrthum und Zwiespalt die Cron Beheim und Pfalz betreffend beschweren thut, habt ihr aus beiliegender Abschrift zu vernehmen; dieweil wir dann gern sehen wollten, damit einmal solche Zwiespalt zu Verhütung weiterer Uneinigkeit und zu Erhaltung guter Nachbarschaft, hingelegt und vereint möcht werden, ist an euch unser ernstlicher Befelh, dass ihr als unsere verordente Commissari mit den obristen Landofficieren, Rechtsitzern und andern unsern und der Cron Beheim Räthen solche Handlung bei jetzigem Landtag furnemblich auf die Weg und Mittel mit Fleiss gedacht seiet, wie wir dann kurz verschinen die Veranlassung und alle Sachen unserm obristen Landhofmeister oftgedachter Cron Beheim zugeschickt, dieselbig zu bewegen, darinnen Einsehung thun und zu welcher Zeit Com-missarien und was für Personen darzu verordnen sollen, auch wohin abzufertigen entschliessen und uns ohn Verzug hierin ihren Rath und Gutbedunken und wie der Sachen möcht abgeholfen werden, auch was wir hochgedachter kais. Mt. darauf für ein Antwurt geben sollen, uns grundlichen Unterricht schriftlich anzeigen, damit wir solches wie obgemelt, was uns also von euch auch den Landofficieren und Räthen angezeigt wirdet, ihr kais. Mt. zuschicken möchten und was ihr also in allen diesen obgeschriebenen Sachen und Handlungen vernemben und ausrichten werdet, wollet uns, wie wir uns dann versehen, es werde an eurem Fleiss und Mühe nichts erwinden, jederzeit berichten. Beschieht daran unser endlicher Willen und Meinung.

Datum Wien den 5. Aprilis anno 41.




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