239. Extract aus einer böhmischen Landtags-Proposition aus dem J. 1532 betreffend die Lehenempfangung des Königreichs Böhmen.

Kopie im k. k. Statthalterei- Archiv zu Prag. L. 34-I.



Und nachdem die römisch kunigliche Mt. aus sondern Genaden bedacht und in verschiener Zeit dem Obristen Herrn Burggrafen zu Prag geschrieben hat, dieweiln Ihrer kun. Mt. als einem Kunige zu Beheim die Churfürstei von röm. kais. Mt. zu Lehen zu empfahen gebürt und dieser Zeit die röm. kais. Mt. im heiligen Keich ist, befolhen und begehrt, die Herrn Landesambtleute und andere vorderste Käthe zu sich zu erfordern und mit ihnen zu berathschlagen, ob diesmals nutz und gut sei, auch wie und welicher massen sich dieselben Lehen zu entpfahen geziemen und wie Ihrer kirn. Mt. Vorvordern die obgedachten Lehen empfangen, damit an Ihrer kun. Mt. hierinne auch kein Mangel noch Abgang gespürt werde, ihren Rath und Gutbedunken anzuzeigen, aber der obgedacht Herr Burggraf sambt andern Landsambtleuten und Eäthen haben Ihrer kun. Mt. zu unterthänigster Unterricht geschrieben, dass Ihrer kun. Mt. ohne einen gemeinen Landtag hierinne kein stattlicher oder bestendiger Rath und wie das sollte furgenommen werden, nicht geben mögen. Dieweiln dann zu dieser Zeit eingefallen, dass sich der Turk mit seiner Tyranei, Beschädigung, Vertilgung und Blutvergiessung der Christenheit mit grosser Macht rüstet und (wie alle Kundschaften lauten) im Anziehen sei, können Ihr kun. Mt. bei sich gnädiglich wohl betrachten, dass viel nöthiger, dienstlicher und mehr daran gelegen, dass getracht und Wege gesucht werden, des Turken blutdurstigen Begehrung Widerstand zu thun, dann mit gemelter Lehen entpfahen derzeit zu verweilen und versäumen; und dass es an den Ständen der Crone Beheim, so die Lehen wie sich gebührt, prachtlich und stattlich nach vermöge derselb gulden Bullen und Privilegien sollten empfangen werden, mit grossem Unkosten und Darlage zugehen müsse, welicher Unkosten dieser Zeit, dieweiln zu Widerstand des Turken grausamen Furhabens den Ständen auch was dabei zu thun gebühren will, zu vermeiden und zu Gegenwehre der Turken anzulegen, so es die Stand für gut und zuträglich ansieht, so wollten sich die röm. kun. Mt. bei röm. kais. Mt. ihren liebsten Herrn und Brüdern bemühen und befleissigen, dann Ihrer röm. kais. Mt. derhalb Indultund Versicherungs-Briefe, dass der Verzug und Verlengung der Lehenentpfahung Ihrer kun. Mt. und der Cron Beheim auf nachkunftig Zeit ohne Gefährde, Abbruch, Schaden und Nachtheil sein solle, auszubringen und zu erlangen. Doch begehre Ihr kun. Mt. hierinne der Stand Rath und Gutbedunken anzuzeigen.

(Das Nachfolgende ist der Schrift nach aus späterer Zeit.)

Es haben auch Ihr kun. Mt. aus gnädiger Betrachtung, damit an Ihrer kun. Mt. alles das der Cron Beheim zu Ehren, Guten und Wohlfart gereichen möchte, auch was Ihr kun. Mt. als ein Kunig zu Beheim zu thun verpflicht, nicht Mangel gespürt werden, zu Gemüt geführt, dieweilen einem Kunig zu Beheim die Churfürstei zu Lehen zu entpfahen gebühret, und als Ihr kun. Mt. nicht anders wissen in der gulden Bullen ausgemessen, die Malstatt Regenspurg eine ist und die röm. kais. Mt. den jetzigen Reichstag daselbst zu Regenspurg halten thun, damit ein Kunig zu Beheim der Churfürstei nicht in Verlust und Gefährlichkeit gebracht und an andern ungelegnem Orten zu besuchen nicht noch in weitere und schwerere Unkosten geführet werde, haben Ihr kun. Mt. bedacht, dass ziemblich und gebührlich wäre, zu dieser Zeit, so Ihr kais. Mt. der böhmischen Grenz so nahend sind, dieselben Churfürstei zu diesemmal von röm. kais. Mt., wie sich nach Ordnung derhalb aufgerichter gulden Bullen und Privilegien gebührt zu entpfahen, so aber dieselb gulden Bullen und Privilegien in der Stände der Cron Beheim Händen auf dem Carlstein sind und noch ihr viel (Ihrer Mt. Versehens) im Leben, wie es damit bei den vorigen Ihrer kun. Mt. Vorvordern den Kunigen zu Beheim gehalten und herkommen, gut Wissen haben mögen, so ist abermals Ihrer kun. Mt. damit in diesem Fall von Ihrer Mt. der Cron Beheim zu nachkunftigen Schaden und Abbruch nichts übergangen werde, gnädigst Begehren, dass sich die Stände in deroselben gulden Bullen, Privilegien und bei andern, die darumb Wissen haben möchten, gnugsamblich wollten erkündigen und erfahren und was hierin zu thun und zu lassen sei, Ihrer kun. Mt. nachkunftigen Kunigen zu Beheim und ihnen der Cron selbst zu gut gereichen, ihren Rath und Gutdunken anzuzeigen, so wollten Ihr kun. Mt. auch mit den Ständen sich weiter von dieser Sachen unterreden und entschliessen.

(Folgende Bemerkung stammt aus noch späterer Zeit.)

NB.

Es wäre von Nöthen diesen Landtagsbeschluss aufzusuchen.

 

Item was Ihre Mt. an Herrn Burggrafen deswegen geschrieben.





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