Sněmové I. 1532.

Sněm 1. května 1532.

Die Landtage des J. 1532.


Der Landtag vom 1. Mai 1532.

237. Instruction des Herzogs Ludwig von Bayern für Kaspar Lochmair an Heinrich und Břetislaw von Schwihau: die Böhmen sollen dem Könige keine Türkenhilfe bewilligen, sondern darauf dringen, dass Ferdinand mit Zapolya Frieden mache, auch mögen sich die Böhmen durch Ferdinand nicht gegen sie, die Herzöge, zur Feindschaft reizen lassen.

LANDSHUT, ungefähr im Monate März 1531. Kopie im k. geh. Staatsarchiv in München. 50/3 fol. 219.

(Gedruckt in den Quellen für bayr. und deutsche Gesch. Bd. IV, S. 181.)

Ludwig Herzog etc.

Instruction für Caspern Lochmair, was er von unsers lieben Bruders Herzog Wilhelms etc. und unsern wegen bei den wohlgebornen Heinrichen und Bretislaven Gebrüdern, Herrn zu Schwihau, werben und ausrichten soll, folgt hernach:

Erstlich soll er ihnen unsern gnädigen Gruss und daneben ferner anzeigen, wie der Kaiser und Kunig bis in drei Wochen und noch länger zu Eegenspurg gewest, allda gewart, aber noch wenig der Chur- und Fürsten ankommen, darumben auch der Reichstag nit angegangen, dann man noch der Chur- und Fürsten Zuziehens wart; ob aber der viel kommen, ist nit gewiss.

Item, so seien wir beed Gebrüder auf diesem Reichstag noch der Zeit nit ankommen. Wiewol des Kunigs und unsern halben, dass wir beed mit ihne nit in einem guten Verstand sein, viel Reden besehenen, so hab sich doch die kais. Mt. bishere guadiglieli gegen uns gehalten und erboten. Wir beed Gebrüder haben auch auf Ihrer Mt. Begehren unsern Rath Lienharten von Eck, der Rechten Doctor, gen Regenspurg verordent und stehet Ihr kais. Mt. in Handlung, uns mit dem Kunig etlicher nachtparlicher Irrung halben zu vertragen, wellichs aber noch nit ein Beschluss ist. Und wir sein bericht, dass der Kunig in kurz in Beheim postiren soll furnemlich aus zweien Ursachen, ein ansehenliche Turkenhilf uber allen vor beschehen Abschlag bei den Benennen zu erlangen und die Schlesier, so ausser seins Wissens ein Landtag ausgeschrieben haben sollen, von ihrem Furnehmen und zu seinem Gefallen zu bewegen.

Nun sei aber der Kunig im Reich in keinem sondern Ansehen, auch so gar erarmbt, dass die Hilf, ob ihme gleich eine mitgetheilt wurd, bei ihme nit wurtlich erschiessen. Es hab kais. Mt. seiner Regierung und Handlung selbs nit viel Gefallens und wellen ihme nit Geld geben.

Es sei auch gar leichtlich aus seinem vorigen Wesen und Geschieht wohl abzunehmen und zu glauben, ob ihme gleich in Beheim einiche Geldhilf bewilligt, dass die wider den Turken oder dem Land zu Beheim zu Gutem nit, sonder ander seiner obliegender Notturft nach gebraucht wurd, wie sie die von Schwihau und ander aus vorigen Geschieht wohl selbs erfahren haben und itzund, dieweil sein des Kunigs Noth noch grosser, noch gewisslicher beschehen wurd. Und ob ihnen den Beheimen gleich in diesem Fall durch Verschreibung zugesagt und in ander Weg viel und stattlich Vertröstung beschehe, so hab sie die von Schwihau doch zu bedenken, wie ihnen sambt andern vormals in viel Weg beschehen, gehalten und mitgefahren sei, daraus sie abermals nichts anders zu vermuthen und zu bedenken haben, dann dieweil des Kunigs bedrängten Notturft dieser Zeit mehr und grosser dann vor, es wurde itzt nit anders beschehen.

Damit dann sie die Beheim nit abermals wie vor oft beschehen, ihr Geld vergebens geben und als zu achten, ohn einiche Dankparkeit zum Spott ausgeben, war das best und nutzlichist, dass sie sich durch keinerlei Weg, wie suss und nutzlich ihnen die furgehalten wurden, zu keiner Hilf, sonderlich mit Geld zu leisten bewegen Hessen.

Sie haben auch des abzuschlagen oder zu weigern aus vorigen Handlungen und Geschichten mehr dann genug und gut Ursach.

Und ob sie kein befugte Ursach furzuwenden wissten, so war doch das eine, dass sie sich der begehrten Turkenhilf auf die Stand des heiligen Reichs zugen, also und dergestalt, wie sich dieselben darin hielten, also wollten sie ihrem Vermugen nach auch thain. Damit möchten sie ihr Geld zu ihrer selbs und der Kron Beheim Notturft wohl behalten.

Und wurd der Kunig (ob er gleich das beschwört oder Missfallen trug) das gegen ihnen nit anten dürfen, dann sein Sach stund in teutschen Landen nit wohl, kein sonders Ansehens, ja jedermann lern erkennen, war auch wie vor gemelt dermassen erarmbt, dass er nit Ursach hat, mit ihnen oder andern zu puchen.

Wiewohl auch bei mehr dann einem Chur und Fürsten umb guten Vertrag und Verstand anhielt und handeln Hess, so versehe man sich doch nit, dass dieselben sollen furgehen, noch zu End gebracht werden.

Damit man aber der Turkenhilf halben und Beschwerdt überhaben sein, und mit desselben Überzug unbelestigt beleiben möcht, war das best und sicherist, dass der Kunig durch die Stände der Kron Beheim erindert und bewegt wurde, mit dem Weyda eiuen Fried anzunehmen. Damit wurd der Turkenzug abgewendt und ob es nit beschicht, so wird doch sein des Ferdinandus Macht und Hilf so gross nit sein, dass er dem Turken und Weyda damit widerstehen und seine Land damit vor ihnen beschützen möge.

Nachdem auch der Kunig ein hitzig und rächig Gemüt hat, deshalb er allerlei Praktiken und Handlungen furnehmen und suchen möcht, sie die Stände zu Beheim und ander, es war wider uns beed Gebrüder oder ander zu bewegen, so haben wir zu ihnen den von Schwihau ein so gar gnädigs Vertrauen, sei auch unser genädig Begehren und Bitt, sie wellen, so das bescheh, mit ihren Herrn und Frennd Fleiss furkehren, und soviel muglich dasselbig der bishere guten erzeigten Nachtparschaft auch Erbeinung halben, die wir mit der Cron Beheim haben, zu verhindern und abzuwenden, auch uns der Handlungen, so sich bei ihnen in Beheim zutragen, sonderlich soviel die angeregt Hilf und Practika berührt jederzeit berichten, so es auch die Notturft erfordert, sich selbs gen Prag oder wo der Kunig also ist, in seinem zu Beheim sein, thun und den kleinen Unkosten nit ansehen, sonder sich in dem allem, wie unser genädig Vertrauen zu ihnen steht, halten und beweisen. Das wellen wir beed Gebrüder mit Vergleichung der Zehrung auch sonst in Genaden gegen ihnen erkennen.

Datum Landshut. (Ohne Datum.)




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