229. König Ferdinand I den Kammerräthen im Königreiche Böhmen: wegen Zurichtung des Schlosses zu Kolin zu seinem Aufenthalte am. daselbst zu haltenden Landtage.

LINZ am 15. Febr. 1531. Orig. im k. k. Statthaltereiarchiv zu Prag. L. 34, 1512 -1566.

Ferdinand von Gotts Gnaden Römischer auch zu Hungern und Beheim etc. König etc.

Wohlgebornen, gestrengen, ehrenfesten und lieben Getreuen! Wir haben euer Schreiben am Datum Rakovnik den zehenten Tag dits Monats Februari, darin ihr uns die Malstatt unsers furgenommen Landtags in unserer Cron Beheim, wie die durch unsere Landshauptleut ausgeschrieben anzeiget und daneben Meldung thut, dass solche Malstatt nit allein von wegen Baufälligkeit unsers Schloss daselbst, sonder auch in der Stadt zu unsern Hofhalten und einer tapfern Anzahl Volks, der sich zu solchen Landtag zu versehen, ganz ungelegensam sei etc. vernommen und befinden gleich wohl solche Malstatt zu einer so wichtigen und grossen Handlung etwas unfuglich, jedoch dieweil solches einmal ausgeschrieben auch von wegen, dass der Tag gar an der Hand kein Veränderung darin besehenen kann, so lassen wir es also darbei bleiben und ist unser Bereich, dass ihr die nothwendige Gebäu in berurtem unserm Schloss zu Coln zu unser Hofhaltung zurichten und bessern lasset, auch sonst allenthalben gute Fursehung und Verordnung thut, inmassen euch unsere Furier, die wir hinein verordent, auch anzeigen und Unterricht geben werden. Das ist unser ernstliche Meinung.

Geben zu Linz am 15. Tag Februari anno im xxxi. unserer Reiche des römischen im ersten und der andern im fünften.

Ferdinand m. p.

 

Ad mandatum domini regis proprium:

 

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