Snìmové I. 1530.

1. Snìm jenerální v Budìjovicích Èeských v mìsíci lednu 1530.

Die Landtage von 1530.



1. Akten zu dem im Januar 1530 in Budweis abgehaltenen General- Landtag.

219. Königliche Proposition für den böhmischen Generallandtag in Budweis im J. 1530.

dd. 8. Januar 1530, Budweis. Konzept im Archiv des k. k. Ministeriums des Innern, IV. H. 3. - Eine gleichlautende Kopie im Statthalterei- Archiv zu Prag L. 34. (1512-1566), nach der hier der Abdruck geschieht.

Furtrag auf den Landtag zu Budweis.

Warumben die kunigliche Majestät zu Hungern und Beheim, unser gnedigister Herr, Ihr Unterthanen und getreu Landschaften der Cron Beheim und derselben eingeleibten Landen auf ihr Ansuchen und Begehrn zu Znaim ein gemeine Zusammenkunft bewilligt und sie angelangt, dass sie ihr Ausschuss mit vollmächtigen Gewalten und Befelhen hieher auf diesen Tag fertigen und schicken sollten, haben ungezweifelt dieselbun Ihr Mt. Unterthanen und Landschaften aus den Ausschreiben der Landtag, welche Ihr Mt. jungist dieser Sachen halben in jedem Land besonder angesetzt und gehalten, auch aus den Furtragen durch Ihr Mt. geordent Commissarien darauf beschehen zu guten Theil mügen abnehmen. - Aber Ihr Mt. hat bedacht zu Verneurung und Erfrischung der Gedächtnus auch mehrer Erleuterung und darzu umb anderer Sachen willen, sollen versuchon sambt derselben Bewegnussen wiederumben anzuzeigen und zuermelden.

Dann nemlichen hat kun. Mt. mit Gnaden zu Sinn genommen und nit unbewogen gelassen, weil diese Landtags und gemeiner Zusammenkunft Handlungen, Hilf und Ausgaben belangen, dass dieselben, wiewol sie den Landen zuvorderst zu Guten und Wolfart zuzurechnen sein, etwas Schwermütigkeit mitbringen und dass nemblichen dieses Ihrer kun. Mt. Kunigreichs Beheim auch die andere Ihrer Mt. und desselben Kunigreichs zugethan und incorporirt Fürstenthumb und Lasid der Ausgaben, Perngelt und Hilfen, so sie Ihr kun. Mt. seider Antritt und Eingang derselben löblichen Regiments unterthäniglich erzeigt und bewiesen auch gegeben haben, Beschwerung tragen möchten, in dem und solicher Meinung, als ob dergleichen Hilfen und Ausgaben keinen Ihrer Mt. Vorvordern, Königen zu Hungern und Beheim, in solicher Zeit nie beschehen noch gegeben wäre. Das möcht nun Ihr kun. Mt. gleichwol mit Gnaden auch also achten, hat es auch nit minder mit gnädigen Gemüt und Mitleiden bewegen, dass dem also sei und Ihr Mt. die Ursach soliches Bedachts gegeben haben möcht.

Dann Ihr kun. Mt. will ihnen in gnädigen Vertrauen nit verhalten, dass die nit wenig-beschwerlich bei ihr selbst angesehen und nit gering ankummen ist, diese Hilfen und Ausgaben, so ihrer Mt. wie obgemelt von denselben getreuen Unterthanen des Königreichs Beheim und desselben eingehörigen Landen besehenen sein, zu begehren und mit Gnaden auch wohl bewegen, dass die einem neuen angehenden regierenden Herrn und Kunig, wie Ihr kun. Mt. derselben Zeit bei den Unterthanen wenig Neigung, Gutwilligkeit und begierlicher Lieb, sonder viel mehr Widerwillen und Unlieb gebärn und bringen möchten. Ihr kun. Mt. hätt auch darumben zum höchsten gern und gnediglich umbgangen und soviel es immer müglich gewesen war, verhüt, solich Hilfen und Ausgaben ungefordert zu lassen oder zu begehren.

Aber so es nit hat sein künnen Ihr kun. Mt. getreue Unterthanen vorbenannter Land die Ursachen und Ursprung, davon dieselben Ihr Mt. gnedige und notturftige Ansuchen und Begehrn hergeflossen, ansehen uud vernehmen, will sich Ihr kun. Mt. zu ihnen gnediglich versehen, dass berührt Beschwerung, so sie ab den gethanen Ausgaben und Hilfen getragen, bei ihnen geringert, gut Milderung gewinnen und gar aufhören werden.

Darumben will ihnen kun. Mt. in gnedigen Vertrauen nit verhalten, also weiland der allerdurchlauchtigist, grossmechtigist Fürst und Herr Herr Maximilian römischer Kaiser löblichister Gedächtnuss die Schuld des Fleisch bezahlt und Tods verschieden und folgunden Ihr kun. Mt. in die Eegierung der österreichischen Land kommen ist, hat Ihr kun. Mt. dieselben Land von wegen der trefflichen grossen Kriegen, die weiland Sein kun. Mt. geführt, am Einkummen und Cammergut hoch und merklich beschwert, überlegt und verpfändt gefunden.

Zum andern, als Ihr Mt. wie jetzt gemelt in die Regierung derselben österreichischen Land also eintreten, von Stund in Anfang die Türken an etlichen Confmen gehabt, die dann gleich darnach gar in die Land gefallen, die schwerlich überzogen und zu verheeren angefangen, also dass Ihr kun. Mt. zu etwas Widerstand und Gegenwehr derselben von Stund ein stattund merklich Anzahl Kriegsvolk mit beschwerlichen Kosten halten müssen.

Zum dritten hat sich unlang darnach zutragen, dass sich der Turk umb Griechisch Weissenburg angenommen, dieselb Stadt belagert und zu erobern unterstanden hat, Ihr kun. Mt. ihrem lieben Bruder und Schwägern, König Ludwigen löblicher Gedächtnuss zu Errettung solicher Stadt ein tapfer Hilf nit mit geringen Kosten erzeigt und zugeschickt.

Und folgends weiter auch in Windischland wider die Einfäll der Türken eigne Hilf bewiesen und zu derselben noch andere Hilf, so Ihr Mt. von Ihrem lieben Bruder und gnedigen Herrn jetzigen kais. Mt. und vom Reich erlangt und aufbracht hat, dahin verwendt.

Zum vierten als sich kun. Mt. von solichen beschwerlichen Ausgaben nit erholt, hat sich der Aufstand und Empörung des gemeinen Mann in ganz Teutschenlanden wider ihre Herrn erhebt, die aufrurig, ungehorsamb an allen Orten erzeigt und gewesen, dieselben in Ihrer kais. Mt. Landen allen Ober und Erberkeiten zu Erhaltung und Schutzung zu stillen und soviel müglich fürzukummen oder wieder abzustellen, Ihr kun. Mt. nit allein alles, das Ihr kun. Mt. immer hat in Vermügen aufbringen können, dargestreckt, sonder sich selbst mit Ihr Mt. Person in merkliche Geferlichkeit geben, damit Ihr Mt. solichen grossen Unfug und Widerwertigkeit stillen möcht, die sonst, wo das nit beschehen, zu besorgen nit allein derselben Orten teutscher Land belieben, sondern durch die ganz Welt gangen und zu hochen Verderben und Unterdrückung der Erberkeit gereicht war.

Zum fünften, als sich nun Ihr kun. Mt. solich Zeit ihrer gehabten Regierung der österreichischen Land in obbemelt Weg an ihrem Cammergut hoch und beschwerlich gehelligt und erschöpft und sich der Turk nit ohn besonder Instigation und Praktik Graf Hansen von Zips, wie wissentlich und wohl erschienen ist, gerust und furgenommen, weiland Kunig Ludwigen das Kunigreich Hungern oder etlich Flecken darinnen gewaltiglich abzudringen, sich desshalben in das Kunigreich gethan und gezogen und wiewol Ihr kun. Mt. derselben Zeit bei Churfürsten, Fürsten und Ständen des heiligen Reichs in trefflicher Bemühung gewest, gemelten Kunig Ludwigen ein ansehenlich Hilf zu erlangen und zu fertigen, ihne auch freundlich und treulich gewarnt, dass Sein kun. Würde sich vor einer unvorsehen und unzeitigen Schlacht zum höchsten verhüten und die nit annehmen sollt mit dem freundlichen und brüderlichen Vertrösten, dass Ihr kun. Mt. ihne mit allem dem, so Ihr kun. Mt. aufbringen kunt und vermocht, Hilf erzeugen und nit verlassen wollt. Und aber Sein kun. Würde solich freundlich Verwarnung, unwissend aus was Bewegnuss und Ursach, nit angenommen, zu einer Schlacht gelassen und daraus Sein kun. Würde die Widerwertigkeit mit Verlierung derselben Schlacht und darüber ihres eigenen Lebens aus Verhengnuss des Allmächtigen zugestanden, hat daraus gefolgt, dass die Türken furbrochen, mit ihren Streifen und Rauben so weit kommen, dass die von kun. Mt. erblichen Landen nit uber xi Meil gewesen und so dass Ihr kun. Mt. erinnert worden, hat sich die eilunden zu iren niederösterreichischen Landen denselben zu Trost genähert, umb Hilf zu Beschutzung ihrer Land beworben, dieselben erlangt, ein trefflich Volk davon zusammenbracht, dardurch und in ander Weg daneben aber in hoch und unerschwinglich Ausgaben gewachsen und erschöpft und so Ihr Mt. des in eignen Vermögen nit gehabt, die Ursach geflossen, dass Ir Mt. von diesen und andern ihren Landen bisher Zuschub und unterthenige Hilf suchen, begehrn und erlangen müssen.

Weiter als Ihr kun. Mt. nach obangezeigten weiland Kunig Ludwigs löblichen Gedechtnuss Abgang der Cron Ihres Kunigreichs Beheim nachgestellt, dieselb mit gutem unterthenigen Willen der Stand überkummen, von denselben gutwillig darzu angenommen und also in Regierung desselben Kunigreichs Beheim und der zugehörigen mehrberürter Land gesetzt, hat Ihr kun. Mt. in denselben Kunigreich von weiland ihren Vorvordern Kunigen Wladislaw und Ludvico hoch und übertrefflich gross Schulden, daneben alle Cammergüter und Einkummen beschwert, verpfändt und verkumert gefunden. Dardurch Ihr kun. Mt. abermalen nit hat umbgehen noch verhüten können, sondern verursacht worden, ein Hilf von ihren Unterthanen zu Widerstand der Türken und Eroberung Ihr Mt. erblichen Gerechtigkeit des Kunigreichs Hungarn zu begehrn, wie dann Ihr kun. Mt. dieselben Hilfen erlangt, aber gleichwohl in anderweg und nemblichen sonderlich soviel der in Beheim gereicht worden, fast gar und wenig an Zahl oder Summa anders dann zu Zahlung der Schulden angelegt, verwendt und ausgeben hat, wie solichs in Ihr Mt. beheimischen Cammermeisters Rechnung eigentlich und klarlich zu befinden ist.

Aus dem allen mügen die Stand Ihr Mt. Kunigreichs Beheim und zugethaner Land wohl abnehmen, dass kun. Mt. in Begehrung und Ersuchung der Hilfen von ihren Kunigreichen und Landen anders nit dann gedrungener Noth und aus gegrundten gnugsamen Ursachen gethan, dass auch Ihr kun. Mt. solich Hilfen und Gaben in keinem andern Weg, dann zu Ihrer Mt. und derselben Land und Unterthanen Obliegen, Nutz und Wolfahrt angelegt und verbraucht hat.

Dem allen nach will sich kun. Mt. zu ihren getreuen Landleuten und Unterthanen bemelten ihrer Kunigreichs Beheim und anderer incorporirten Land wie obgemelt gnädiglich versehen, es ist auch Ihr Mt. gnediges Begehrn, dass Sie ihrer gethanen Hilfen und gereicht Gaben aus solichen gegrundten Ursachen kein Beschwer tragen, auch den andern ihren Mitverwandten also anzeigen und berichten wollen.

Und ferner davon zu melden, dass die kun. Mt. ihres Kunigreichs Hungern halben in Krieg und Ausgaben gewachsen, hat auch genug Ursach auf ihm getragen; dann als der Turk nach seinem erlangten Sieg wider Kunig Ludwigen aus dem Kunigreich Hungern gezogen und Ihr kun. Mt. in und nach demselben Abzug, wie vor auch gemelt, zu Beschützung ihrer selbst österreichischen Land, von denen der Turk nit über xi Meil mit Streifzügen und Verheeren gewesen, ein Heer von Kriegsvolk versammelt gehabt, hat Ihr kun. Mt. zum ersten für sich genommen die erblich Gerechtigkeit, so Ihr kun. Mt. und derselben geliebsten Gemahl zu demselben Kunigreich Hungern nach Gebrauch und Ordnung desselben zugehört und zustendig gewesen ist.

Und zum andern, dass soliches Königreichs Hungern halben vor langst mit Ihrer kun. Mt. Vorvordern, Erzherzogen zu Österreich, Vertrag und Einigung aufgericht, auch zwischen jetziger kun. Mt. und Ihrer kun. Würde auf solich Vertrag weiter Vergleichung beschehen ist, derhalben genugsamlich Verschreibungen und Veøbriefungen verhanden.

Und zum dritten daneben gnediglich bedacht und erwogen die arglistig bösen und ungetreuen Handlungen, darein sich Graf Hans von Zips gegen dem Türken gelassen wider weiland Kunig Ludwigen, der gemeiner Land Beheim und ander Herr und Kunig auch gewesen, denselben Türken bewegt und in das Land geführt, denselben Kunig Ludwigen zu dem unzeitigen Fall seines Lebens bracht, wie dann in der That, do gemelter Graf Hans Sein kun. Würde mit dem Zuzug und Hilf verlassen und auch ihm dem Grafen noch seinen Anhängern von den Türken ganz kein Schad noch Beleidigung zugefügt ist worden.

Und darumben bemeltem Kunigreich Hungern auf ermelt angezeigt erblich Gerechtigkeit, Vertrag und genugsamb Verbriefung gütlich nachgestellt und in Seiner Mt. Gehorsamb begehrt, desshalben gütlich Unterhandlung gestatt, leidlich und ziemblich und billich Mittel darinnen furge-schlagen und gedulden mügen und allen gnedigen Glimpfen gesucht, damit solch Ihr Mt. offenbar gerecht Forderung zu gütlichem End und Ruhe gebracht worden war, nit an kleinen sondern übertrefflichen Kosten, den Ihr Mt. mit Handlung einer grossen Anzahl Kriegsvolk darunder etlich Monat hat gedulden müssen, alles den Landen zu Euhe und friedlichen Wesen. So das aber nit hat sein noch stattfinden können, sondern Graf Hans von Zips in seinem angefangenen böslistigen Gemüt furgefahrn, sich heimblich und durch ungrundig Procureyen (?) und Faction zu einem vermeintlichen Kunig in Hungern aufwerfen und durch die umbeständig, unkräftig und nichtig Wahl wider Ordnung, Statut, Freiheit und Eecht des Kunigreichs Hungern furnehmen und krönen lassen und also wider sein Ehr in das Kunigreich Hungern gedrungen, dass auch kun. Mt. daneben die vorergangen sein Geschichten zu Gemüt genommen, auch dem Unrath und Übel, so davon Land und Leuten hat folgen mügen, gnediglich nachgedacht, hat Ihr kun. Mt. mit zeitigen und trefflichen ßath und Wissen Ihrer kun. Mt. Kunigreich und ander Land Unterthanen furgenommen, vorgemelten Graf Hansen von Zips, dabei die Gütigkeit nit angesehen und durch dieselb er aus dem Kunigreich, darein er sich mit Unbild und Ungerecht eingedrungen, nit zu bringen war, in ander Weg daraus zu leiten. Wie dann solichs Ihr kun. Mt. aus obangerürten Ursachen schuldig gewest ist und wo sie es unterlassen und derselben Cron nit nachgestellt het, gegen ihren getreuen Unterthanen, Ständen und Landleuten ihrer Kunigreich Beheim und aller ander Leut nit verantwurten het können, angesehen die erblich Gerechtigkeit, die alten Vertrag und Verbriefung. Item dass Hungern zu des Kunigreichs Beheim zugehörigen Landen Ansprach gehebt und grosshulden (sic) gesucht und besonder dass Ihr Mt. Unterthanen des Kunigreichs Beheim vorhin weiland Kunig Wladislaw zu solichem Kunigreich Hungern, darzu er doch kein erblich Gerechtigkeit gehabt, mit allen unterthenigen Vermügen geholfen und sich gegen Ihr Mt. zu Erlangung der mehrern Gerechtigkeit viel hoher zu helfen geneigt sein, furwerfen hetten mügen. Wie dann als solichs ihnen im ersten Landtag zu Prag angezeigt worden, darauf die Hilf wider die Türken, auch zu Erlangung Ihrer kun. Mt. erblichen Gerechtigkeit bewilligt ist; dass auch im Anfang, als zu Ihrer Mt. die Gesandten aus Beheim zu Verkündigung der Wahl geschickt und gleich Graf Hansen von Zips Gesandten auch da waren, hat Ihr kun. Mt. nichts mit den waidischen ohn Beisein der beheimischen Gesandten tractirt zu Erzeugung, dass Ihr kun. Mt. ohn ihr Vorwissen in den hungerischen Sachen nicht haben handlen wollen. - Und wo der Ursachen keine vor Augen und so offenbar nimmer gewesen wer und Ihr Mt. änderst nichts angesehen, noch der Schmach, so Ihren Mt. darunder zugestanden wer, achten wellen, so het Ihr kun. Mt. aus ihrer Gewissen gemeiner Christenheit und Ihr Mt. selbst Land darinnen bedenken müssen, in dem so Graf Hans von Zips das Land belieben, dass soliches, wie er vorhin angefangen, dem Türken gewiss zugeeignet und in Gewalt kummen war, wie vor und nach solich sein unchristlich Handlung offenlich erschienen und jetzo jungst mit dem Werch paser erzeigt hat zu Verfürung und Vergiessung viel christlichs Volks und unschuldigs Bluts und darumben ganze Christenheit gefährlich gestanden, der Turk all Land derhalben schwerer übergreifen, belästigen und überziehen mügen.

Davon hat Ihr kun. Mt. solichem als obsteht furzukummen, ihr erblich Gerechtigkeit, auch die Vollziehung der alten Vertrag zu suchen und ihr Land auch ganze Christenheit in mehrer Beschützung und Sicherheit zu setzen und zu solichem Hilf bei ihren getreuen Landen zu suchen gnediglich bedacht, wie auch Ihr kun. Mt. das in ihrem Kunigreich Beheim und derselben zugethanen Landen also furgetragen, und dass Ihr Mt. solichs nit umbgehen kund, Ursachen angezeigt und darauf getreu und unterthenig Hilf erlangt und mit solicher Ihrer Mt. Landen und frembden Hilfen dahin gebracht, dass Ihr Mt. Graf Hansen von Zips aus dem Kunigreich Hungern vertrieben und verjagt und in Ihr Mt. Gewalt und Gehorsamb erobert.

Nun hat kun. Mt. wolbedacht und bewogen, Graf Hans von Zips würd soviel mehr seinem langen Vorhaben noch nit unterlassen sich zu bearbeiten und practicirn, den Türken zu bewegen und aufzubringen, auf das Kunigreich Hungarn und die Christenheit zu ziehen; darumben Ihr kun. Mt. so bald desselben Türken Zubereitung und Rüstung zu einem solichen Zug auf Hungern und die Christenheit erinnert und wissen entpfangen, dasselb jetzt verschinen Jahrs den Ständen ihres Kunig-reichs Beheim ausdrücklich anzeigt nnd mit Gnaden begehrt, dass die neben andern Ihrer kun. Mt. Landen in diesem Fall und Obliegen andern Landen zu Beschutzung und ihnen selbst zu gut ihr tapfer und ansehenlich Hilf thun wollten, also dass Ihr kun. Mt. dem Türken austräglich und erschiesslich widerstehen und sovil damit sein nit an die Gränizen zu Verwüstung der Land zu besorgen sein must, begegnen, auch durch das Geschrei, so deshalben in das Reich kummen wurd, die Stand desselben dester ehe bewegen möcht, ihr ansehenlich Hilf auch darzuthun. Aber Ihr kun. Mt. hat über allen ihren gnädigen, väterlichen und getreuen furgekehrten Fleiss dieselben in kein solich wirklich Vollziehung erheben noch bringen können, dass es zu dem Werch, darzu es Ihr Mt. getreulich gemeint und anzeigt, wider das so hernach daraus gefolgt, dienen und gebracht werden mügen und die gross Notturft erfordert hätt.

Dann wiewol zum Theil Gelds der Hilfen bezahlt worden, der Zuzug auf das beschehen Aufbot erfolgt, so hat doch solicher Zuzug kein oder wenig Frucht, sondern mehr unnutz Verschwendung bracht, welchs Ihr kun. Mt. nit klein sondern gross Mitleiden mit den Ständen der Cron Beheim und der zugehörigen Landen trägt.

Das alles aber Ihr kun. Mt. ihnen allein darumben hiemit will angezeigt haben, dass sie in Erfrischung der Gedächtnuss und zu Wissen bringen, welicher massen Ihr kun. Mt. so zeitlich Warnung und Ermahnung hierinen gethan, und wie getreulich und vaterlich sich Ihr Mt. bearbeit hat, dass dagegen zeitlich Fursehung beschehen, der Kosten, so sonst darauf und darüber geloffen und zu kleinem Nutz kommen ist, dahin do Ihr kun. Mt. das gnediglich bemeint ausdrücklich gebracht und darnach solichs nimer Noth gewesen, wieder abgestellt und verhütt war worden, und dass am solichen allem an Ihr kun. Mt. Person gar nichts erwunden ist.

Weil dann nun weiter solich Geferligkeit vor Augen und kun. Mt. auch sonst meniglieli wol gedenken und in keinen Zweifel setzen kann noch mag änderst dann, dass der Turk seinem Gebrauch nach auch auf weiter Anhetzen und Practicirung Graf Hansen von Zips, die er ungezweifelt nit unterlassen, nit feiren, sondern stundlich, wie auch des Ihr kun. Mt. gut Kundschaft haben, zu richten und rüsten, wurdet seinen Zug auf das Kunigreich Hungern und dann weiter auf die christlichen Land zu vollbringen und mit besser Fürsehung darnach zu richten, so hat Ihr kun. Mt. abermalen das, so Ihrer Mt. als einem Vorgeher und Beschützer auch genedigen Herrn und Vater der Land gebührt, zeitlich, zu betrachten, zu suchen, zu handlen und zu thun noch in allem dem an Ihr Mt. Person, Leib und Gut darzustrecken nicht unterlassen wollen.

Darumben mit zeitigen und wolbedachten Eath und Begehrn der Personen, so aus allen Ständen der Cron Beheim und Marggrafthumb Marhern zu Znaimb bei Ihrer Mt. gewesen, furgenommen, ein gemeine Zusammenkunft aller Ihrer Mt. Königreich und Land, als do von solichen Obliegen am stattlichisten, gleichisten und fruchtbarlichisten zu handlen war, zu halten, dieselben Ihrer kun. Mt. Kunigreich und Land zuvor jedes insonderheit auf benennt Tag und Walstatt zu fordern, ihnen die vergangnen und künftigen Geferligkeiten der Land und gemeiner Christenheit, was auch in dem bisher von kun. Mt. genediglich gehandelt wer, zu berichten und zu entdecken, wie dann Ihr Mt. solichs gnediglich gethan and derhalben Landtag wenig verschiener Zeit ausgeschrieben und halten, auf demselben auch durch Ihr Mt. geordent Commissarien und Eäthe genediglich werben und begehrn lassen, dass jedes Land etlich sonder Personen von den Ständen auf die Artikel in bemelten Landtagen furgetragen, erkiesen und mit vollmächtigem Gwalt zu der gemeinen Zusammenkunft schicken und fertigen sollt. Demselben nach will sich kun. Mt. genediglich versehen, es sein aus ihren Kunigreich Beheim und den andern incorporirten Landen, wie dann das gleichwohl von etlichen Ihrer Mt. verkundt, aber von etlichen noch nit angezeigt ist, ihr Gesandter also auf solich angebracht Artikel obgemelter massen ab und hergefertiget, weliches Ihr Mt. von jeglichs Lands Geschickten sonderbar und ausdrücklichen zu wissen gnediglich begehrt. Und so das beschehen, als auch Ihr kun. Mt. nit zweifelt, so ist Ihrer kun. Mt. gnädiges und hochs Begehrn getreues und vaterlichs Ermahnen, gemein Stand der Cron Beheim und der andern zugewandten Land jetzt in Gegenwurt versamblet wellen diese hochwichtigen Sachen in nägsten Landtagen, als obsteht, durch Ihr Mt. Commissarien furgetragen für Augen nehmen, bewegen und beherzigen und darauf kun. Mt. ihnen selb allen Landen und der Christenheit zu gut ihren getreuen unterthänigen Rath anzeigen, wie und welicher massen sich kun. Mt. zu Beschützung ihrer getreuer Land und Unterthanen in Gegenwehr auch zu Eroberung und Erweiterung der Confinen und Pass schicken sollen und mügen und solicher mass die Sach für die Hand nehmen, dass ob ihrem getreuen unterthenigen Rath die gehorsamb und notturftig getreu Hilf auch gespürt, pabstlicher Heiligkeit, röm. Kai. Mt. all christlich Kunig, Fürsten, Potentaten und das ganz Reich, so sie sehen und wahrnehmen, dass diese Ihr Mt. Land, so jetzt der Geferlichkeit von Türken am nächsten sein, ihnen die Sach so hoch obliegen und zu Herzen kummen lassen, dass zu Gegenwehr desselben alles ihr Vermügen, Leib und Guts zur kun. Mt. als ihren Herrn und Kunig zu setzen und darzustrecken begierig nnd willig sein, zu dest tapferer ansehenlicher und wirklicher Hilf auch gereizt und beweget werden. Wie dann nun pabstlich Heiligkeit Ihr kun. Mt. ansehenlich Hilf und dieselben nit allein zu Widerstand der Türken, sondern auch zu Wiederbringung des Königreichs Hungern als zum Theil eines abgefallen Glied von der Christenheit bewilligt und dannocht künftig Hilfen von Ihrer Heiligkeit, der sie sich weiter auch zu thun bewilliget, nit abgenommen sei. Soliches würdet dem Kunigreich Beheim, desselben incorporirten auch andern Landen ihnen den Gesandten derselben Land und allen Inwohnern zu Nutz und Gutem kummen und in diesem Weg zur Erhaltung des Vaterland, ihrer Weib, Kinder, Hab und Guts zusambt dem guten Lob und Rumb, aber sonst, wo das nit beschehe, zu allem Verderben gereichen. Wie dann jetzt im jüngsten Turkenabzug, wiewol er Graf Hansen erstlich Glauben gehalten und das armb christlich Volk also verfürt hat, doch zulezt das Widerspiel öffentlich erschienen und was Glauben er dem Grafen und hinwieder der Graf den hungrischen Unterthanen gehalten, gesehen worden ist, alles zur Vergiessung des unschuldigen christlichen Bluts und Verderbung der Land, darvor sich meniglich zu behüten selbst begierlich und geneigt sein, auch alle Hilf erbieten soll. Und Ihr kun. Mt. will nicht weniger ihr getreues untertheniges und notturftigs bedenken, Rath und Hilfen zusambt dem, dass es wie jetzt gemelt ihnen selb in mehr Weiss zu Nutzen kumbt, mit allen Gnaden erkennen, und zu gut nit vergessen.

Geben zu Budweis am achten Tags des Monats Januarii anno im xxx.




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