106. Vortrag der bayrischen Gesandten an die böhmischen Stände, wodurch die Behauptungen und Ausstreuungen der Widersacher (der österreichischen Partei) widerlegt werden, als ob nämlich die bayrischen Fürsten ihre für den Fall, dass einer von ihnen zum König von Böhmen gewählt würde, gemachten Anerbietungen nicht erfüllen könnten.

dd. 20. October 1526. K. geh. Staatsarchiv in München 50/3 fol. 68.

Wolgebornen, edlen, gestrengen und ernfesten, fursichtigen, ehrsammen und weisen. Genedig und gunstig Herrn und Frund.

Wir werden bericht, wie etlich furgeben und angestern in unserem Abwesen Eur Genaden und Gunst angezeigt haben, als sollt in unser genedigen Fürsten und Herrn Vermögen nit sein, dem, so wir uns von irer fürstlichen Genaden wegen erboten, genug zethun. Nun befrembd uns nicht wenig, dass unsern genedigen Herrn der Ungelimpf, als ob ir fürstlich Genaden in iren Handlungen so unversichtig, auch uns die Leichtfertigkeit soll zugemessen werden, dass wir uns von irer fürstlichen Genaden wegen etwas erbieten wollten, dem nit genugsamlich Vollziehung besehenen möcht. Dann hochgedacht unser genedig Herrn haben bishere iren fürstlichen Glauben und Zusagen stattlich und on alle Verweisung erhalten, so sind wir auch als wahrhaftig und dabei sich kein Missglauben befunden erkent, mugen auch änderst mit bestendigem Grund von Niemands beschuldigt werden und wellen, ob Gott will, mitsambt unsern genedigen Herrn hinfüro auch redlich und bestandiglich handlen, soll sich auch in unserm beschehen Erbieten gar kein Fehl befinden, sunder wellen demselben allen sollichen Glauben machen und das, sofer es von Nötten sein will, so stattlich vergewissen, dass Euer Genad und Gunst des wol ersettigt sein und weiter daran nit zweifeilen sollen.

Ist nachmals weiter daran gehengt.

Anmerkung. (Weissenfelders Handschrift.)

Das unser g. Herrn dies Erbieten aus gnedigen und nachparlichen Willen, den sie zu diesem Kunigreich tragen und nit kaufsweis, wie von etlichen furgeben werden will, thun, damit die Schulden, so den Gläubigern etwo lange Zeit vorgehalten worden, daraus viel Uneinigkeit entstanden, bezahlt werden, die Widerwertigkeiten gestillt und all Ding in gute Ordnung gebracht werden.

Die Schrift ist von den Stenden verlesen und oberantwort worden Sambstags nach Galli anno XXVI.




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