57. Erklärung der Stände des Fürstenthums Schweidnitz an den Gesandten des erwählten Königs von Böhmen, dass sie Ferdinand I als König und Herrn gegen Bestätigung ihrer Privilegien anerkennen wollen, wiewohl dessen Wahl in Böhmen ohne ihre Theilnahme vorgenommen wurde.

1526. Kopie im Archiv des k. k. Ministeriums des Innern in Wien. (I. A. 1. Schlesien.)

Edler, wolgeborner Graf, genediger Herr! Das genedig Zuentpieten, so f. D. Erzherzog Ferdinand zu Österreich etc., unser genedigster Herr, und dergleichen der hochgebornen Fürstin Frauen Anna Erzherzogin zu Österreich etc. unser genedigsten Frauen uns durch E. G. verkündiget, haben wir in aller Diemuth angenommen und vorstanden und bedanken uns gegen Iren f. D. mit Erbietung Iren f. D. mit allem unserm Vermögen, mit unsern Diensten zu verdienen.

Und wie Irer f. D. begern der Wahl nach, dieweil Sein f. D. unser genedigster Herr aus einer Wahl des Reichs zu Beheim zu Konig erweit, dass wir auch als eingeleibt derselbigen Cron zu Beheim Sein f. D. als unsern Konig annehmen und erkennen wellen, mit genediger Erbietung, dass uns Ir f. D. in allen unsern Rechten und Privilegien genediglich behalten und Vorsorgen wollten, und wie dasselbig seines Inhalts von den Geschickten von E. G. verstanden.

Bitten wir hierauf E. G. als unsern genedigen Herrn, unser Antwurt anzunehmen, und ist die, dass wir f. D. gluckseligen Zustand und die Cron zu Beheim und noch vil mehrers herzlich und gern gunnen, und wo es auch zu einer Wahl kommen oder het kommen sollen, und wir laut und Inhalts der Recht und Privilegien dieser Land berufen weren, wie dann aus Vermögen angezeigter Recht, auch iren Schreiben nach, so das Land zu Beheim an die Stend in Schlesien gethan, hett sollen geschehen, so wollten wir uns also verhalten haben, dass Ir f. D. hieran ein gnedigs Gefallen haben werde, wellen hiemit Irer f. D. der Wahl nach wie geschehen nicht entgegen, sonder allein aus Notturft unser Rechten, so wir neben andern Stenden in Schlesien, Merhern versorgt, zu Steuer geredt haben, damit der in künftigen Zeiten nicht entwert werden möchten, uns hiermit angezeigt und erboten haben, dass wir uns gegen f. D. Erzherzog Ferdinand, unsern allergenedigsten Herrn neben und mit andern Stenden in Schlesien, soviel unsern Ehren zustet, als unserm genedigsten Herrn verhalten, der Zuversicht, dass uns Ir f. D. unser Recht und Privilegien auch mit aller Notturft genediglich versorgen wird.




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