Překlad ad 687/6).

 

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Senators

L. Frank

wegen mangelhafter Beförderung deut-

scher Richter (Druck 459/1).

 

Die Ergebnisse der Beförderung der Richter bieten kein vollständiges Bild über die tatsächlichen Verhältnisse vom nationalen Gesichtspunkt, denn die Beförderung hat nach den Vorschriften der Verfassung und der Gesetze zur Voraussetzung, daß der Richter vor allem selbst um Verleihung der zu besetzenden Stelle ansucht und auch die für die Beförderung maßgebenden Bedingungen, nämlich neben der fachlichen Qualifikation (§ 19 Geh. Ges. und §§ 14-20 Dienstpragm.) auch die der besonderen Eignung für die angestrebte Ste1le, der Befähigung, Verwendparkeit und Vertrauenswürdigkeit (§ 17, Abs. 2 Geh. Ges.) erfüllt.

 

Unter diesem Vorbehalte und weil ich der Ansicht bin, daß die Herren Interpellanten vor allem die Verhältnisse in den Sprengeln der Obergerichte in Prag und in Brünl im Sinne haben, teile ich mit, daß im Lande Böhmen und Mähren-Schlesien in den Jahren 1936 und 1937 erannt wurden:

 

1. zu Richtern der zweiten Gruppe im Lande Böhmen 110 Čechen und 16 Deutsche, im Lande Mähren-Schlesien 47 Čechen und 11 Deutsche. Hiebei ist hervorzuheben, daß die Richter der zweiten Gruppe (die sogen. Sprengel-Richter) sofort ernannt werden sobald der Richteramtsanwärter nach Absolvierung des gesetzlich vorgeschriebenen dreijährigen Vorbereitungsdienstes die Richteramtsprüfung mit Erfolg abgelegt hat. Das Verhältnis der čechischen und deutschen Richter der zweiten Gruppe ist hier bloß dadurch gegeben, wie bald nach Absolvierung des festgesetzten Vorbereitungsdienstes ein Anwärter der betreffenden Nationalität die Richteramtsprüfung mit Erfolg abgelegt hat. Hiezu erwähne ich, daß in den Jahren 1936 und 1937 in den Sprengeln des prager und brünner Obergerichtes 327 Richteramtsanwärter, hievon 243 Čechen (73.8% ) und 84 Deutsche (25.6'% ) aufgenommen wurden.

 

2. Zu Bezirksrichtern bzw. zu Vorstehern bei Bezirksgerichten in der VII. Funktionsgehaltsklasse: Im Lande Böhmen 155 Čechen und 26 Deutsche, im Lande Mähren-Schlesien 97 Čechen und 23 Deutsche. Hiezu bemerke ich jedoch, daß von den zum 1. Jänner 1938 683 besetzten Bezirksrichterstellen im Lande Böhmen 454 Stellen durch Richter čechischer Nationalität (66.4%), 229 Stellen durch Richter deutscher Nationalität (33.5%), 2 Stellen durch Richter anderer Nationalität besetzt waren. Im Lande Mähren-Schlesien waren von 347 besetzten Bezirksrichterstellen zur selben Zeit 257 Stellen durch Richter čechischer Nationalität (71.10%), 86 Stellen durch Richter deutscher Nationalität (24.7%) und 4 Stellen durch Richter anderer Nationalität besetzt.

 

3. Zu Gerichtsräten in der VI. Funktionsgehaltsklasse im Lahde Böhmen 73 Čechen und 28 Deutsche, im Lände Mähren-Schlesien 28 Čechen und 12 Deutsche. Am 1. Jänner 1938 waren von 418 Gerichtsräten im Lande Böhmen 297 (=71% ) Richter čechischer Nationalität und 121 (=29%) Richter deutscher Nationalität. Im Lande Mähren-Schlesien waren von 206 Gerichtsräten 144 (= 69.9% ) Richter čechischer Nationalität, 58 (= 28.2%) Richter deutscher Nationalität und 4 Richter anderer Nationalität.

 

4. Zu Obergerichtsräten in der V. Funktionsgehaltsklasse im Lande Böhmen 22 Čechen und 4 Deutsche, im Lande Mähren-Schlesien 7 Čechen und 2 Deutsche. Hiezu bemerke ich, daß im Konkurse zur Besetzung der Stellen von Obergerichtsräten beim Obergerichte in Prag 50 Bewerber ihre Gesuche eingebracht haben, von welchen 43 Čechen und 7 Deutsche waren. Von 7 Bewerbern deutscher Nationalität wurden 4 ernannt, ein weiterer Bewerber deutscher Nationalität hat sein Gesuch zurückgezogen, die übrigen 2 Bewerber deutscher Nationalität waren dem Dienstrange nach weit jünger. Daraus geht hervor, daß von den čechischen Bewerbarn 51.16%, von den deutschen Bewerbern jedoch 57.1% ernannt wurden. Um Stellen der Obergerichtsräte in Brünn haben sich irn Jahre 1936 drei Gesuchsteller deutscher Nationalität beworben, von welchen zwei dem Dienstrange nach jünger waren und überhaupt keine Praxis beim Kreisgerichte hatten. Der dritte derselben wurde in der ersten Hälfte 1937 ernannt. Um 6 Stellen von Obergerichtsräten, welche im brünner Sprengel im Jahre 1937 besetzt wurden, bevarben sich zwei Richter deutscher Nationalität, welchen auch entsprochen wurde.

 

5. Im Sprengel des Obergerichtes in Brünn wurde im Jahre 1936 nur eine Stelle eines Kreisgerichts-Vizepräsidenten besetzt, und zwar in Brünn, welches einem Bewerber deutscher Nationalität verliehen wurde; im Jahre 1937 wurde im Sprengel dieses Obergerichtes keine Stelle eines Vizepräsidenten erledigt. Im Sprengel des Obergerichtes in Prag kam es im Jahre 1936 zu keiner Besetzung von Stellen der Kreisgerichts-Vizepräsidenten. Im Jahre 1937 wurde eine solche Stelle, und zwar in Königgrätz, durch einen Bewerber čechischer Nationalität besetzt, weil der einzige deutsche Bewerber um dieseibe aus dem Sprengel eines anderen Obergerichtes war und von den zuständigen Personalsenaten nicht vorgeschlagen wurde.

 

6. Im Jahre 1936 und 1937 wurden zu Kreisgerichtspräsidenten in Písek, Pilsen, Jičín, Mladá Boleslav, Königgrätz, Klattau, Reichenberg, Böhmisch Budweis, Chrudim und beim Kreisgerichte für Strafsachen in Prag Richter čechischer Nationalität und beim Kreisgerichte in Brüx ein Richter deutscher Nationalität ernannt. Im Lande Mähren-Schlesien wurde in diesen zwei Jahren ein Präsident beim Kreisgerichte in Iglau čechischer Nationalität ernannt. Hiezu bemerke ich: Um die Stellen von Kreisgerichtespräsidenten in Písek, Jičín, Klattau und Chrudim bewarb sich kein Richter deutscher Nationalität. Um die Stelle des Präsidenten beim Kreisgerichte in Iglau bewarb sich nur ein Bewerber deutscher Nationalität, welcher jedoch noch vor Besetzung der Stelle über eigenes Ersuchen in den dauernden Ruhestand versetzt wurde. Um die Stellen eines Kreisgerichtespräsidenten in Pilsen, Königgrätz und beim Kreisgerichte für Strafsachen in Prag bewarb sich nur ein und derselbe Deutscher, welcher jedoch im Jahre 1937 in die gleiche Funktionsgehaltsklasse zum Stellvertreter des Generalprokurators in Brünn, um welche Stelle er sich gleichfalls bewarb, ernannt wurde. Um die Stelle des Kreisgerichtspräsidenten in Mladá Boleslav bewarben sich zwei Richter deutscher Nationalität, von welchen der eine dienstlich bedeutend jünger war und der andere in der Eignung für diese Stelle dem physisch älteren Bewerber, welcher ernannt wurde, nicht gleichkam. Um die Stelle des Präsidenten des Kreisgerichtes in Reichenberg waren von 5 Bewerbern zwei Bewerber deutscher Nationalität, von diesen war der eine von allen Bewerbern der dienstlich jüngste, der zweite war der oben erwähnte Gesuchsteller, welcher zum Stellvertreter des Generalprokurators auf eine Stelle der gleichen Funktionsgehaltsklasse ernannt wurde. Um die Stelle des Präsidenten beim Kreisgerichte in Böhmisch Budweis meldeten sich drei Richter deutscher Nationalität, von welchen einer sein Gesuch später zurückzog; die zwei anderen wurden jedoch von den Personalsenaten des Obergerichtes und des Obersten Gerichtes nicht vorgeschlagen, einer von ihnen war aus dem Sprengel eines anderen Obergerichtes.

 

7. Zu Staatsanwälten im Lande Böhmen 13 Čechen und ein beutscher, im Lande Mähren-Schlesien 8 Čechen und 2 Deutsche.

 

8. Zu Prokuratoren im Lande Böhmen 2 Čechen und kein Deutscher, im Lande Mähren-Sclllesien 3 Čechen und kein Deutscher.

 

9. Zu Stellvertretern des Oberprokurators im Lande Böhmen 1 Čeche und im Lande Mähren-Schlesien 1 Čeche.

 

9a. Besetzt wurde die Stelle des dritten Vizepräsidenten des Obergerichtes in Prag, wo von 3 Vizepräsidenten einer ein Deutscher ist.

 

9b. Die Stelle des Präsidenten des Obergerichtes in Prag wurde durch einen Čechen besetzt. Unter den Bewerbern befand sich ein Deutscher, dem Dienstrange nach der jüngste, welcher übrigens vor der Entscheidung um seine Pensionierung angesucht hat.

 

10. Zu Räten des Obersten Gerichtes 16 Čechen und 3 Deutsche.

 

11. Zu Senatspräsidenten des Obersten Gerichtes 5 Čechen und 2 Deutsche.

 

12. Zu Stellvertretern des Generalprokurators 2 Čechen und 1 Deutscher.

Der Vorgang bei der Beförderung der Richter ist mit Rücksicht auf ihre Unversetzbarkeit - wie bereits eingangs erwähnt - auf ihr Gesuch gebunden. Suchen Richter der unteren Instanzen nicht um Stellen bei Gerichten einer höheren Instanz an, bei welcher die systemisierten Stellen in einer höheren Funktionsgehaltsklasse sind, so können sie von Amts wegen zu diesen nicht ernannt werden.

 

Aus dieser Sachlage und aus der Tatsache, daß im ganzen von den zum 1. September 1937 besetzten 1853 Richterstellen im Lande Böhmen und Mähren-Schlesien 1313 Stellen durch Richter čechischer (70%) und 530 Stellen durch Richter deutscher Nationalität (29%) besetzt sind, und daß in der Slovakei und Podkarpatska Rus von 628 besetzten Stellen 54 deutsche Richter (8.5%) sind, ist ersichtlich, daß der Justizverwaltung nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, daß sie die verfassungsmäßig garantierte Gleichberechtigung bei der Beförderung der Richter nicht beachten würde.

 

Prag, am 28. März 1938.

 

Der Justizminister:

Dr. Dérer m. p.

 

 

687/7 (původní znění).

 

Odpověď

 

ministra veřejných prací

na interpelaci senátora dra F . Tischera

o tom, že se na letišti v Karlových Varech nezaměstnávají dělníci německé národnosti

(tisk 545/4).

 

Na státním letišti v Karlových Varech byli zaměstnáni u správy letiště 4 zaměstnanci, z nichž 2 české a 2 německé národnosti. Poněvadž 1 zaměstnanec české národnosti byl přeložen, bude v nejbližší době přijat v náhradu za něho zaměstnanec národnosti německé, takže u správy vytčeného letiště bude 1 zaměstnanec národnosti české a 3 zaměstnanci národnosti německé.

 

Nájemce restaurace jest národnosti české, ježto jiných uchazečů, kteří by vyhovovali podmínkám kladeným na nájemce letištní restaurace v Karlových Varech, nebylo.

 

V pomocných službách odborných není dosud k disposici zaměstnanců německé národnosti, kteří by byli pro tuto službu vycvičeni a vyhovovali také po stránce jazykové. To platí zejména o službě radiotelegrafické, v níž působili v minulé sezoně na letišti v Karlových Varech vesměs zaměstnanci národnosti české. Při této službě lze zaměstnávati jen takové radiotelegrafisty, kteří ovládají dokonale státní jazyk a kromě znalostí jazyka německého aspoň v dostatečné míře také jazyk francouzský. Pro výkon povětrnostní služby bude přidělen na jmenované letiště v příští letecké sezoně zaměstnanec německé národnosti.

 

Čsl. státní Aerolinie, které provozují leteckou linku Praha-Karlovy Vary-Mariánské Lázně, přidělují vzhledem k tomu, že jde o provoz sezonní, trvající jen 4-5 měsíců v roce, na letiště do Karlových Varů zaměstnance ze svého ústředí a ze svých hlavních dílen v Praze podle provozních poměrů toho kterého roku.

 

Při stavebních úpravách, prováděných v poslední době na letišti Karlovy Vary, byly zadány v roce 1936 různé práce v ceně 50.740.50 Kč místní německé firmě. Dále byly také německé firmě z Mariánských Lázní zadány stavební práce na letišti v Karlových Varech za částku 138.619 Kč (stavba nástupiště, nádražní rampy a pod.); tato firma prováděla i v roce 1937 na letišti menší stavební opravy a adaptace. Při všech těchto pracích bylo podle podmínek pro provádění státních staveb firmám předepsáno zaměstnávati v prvé řadě místní dělnictvo, čemuž jmenované firmy vyhověly.

 

Jak z uvedeného vyplývá, zaměstnává státní správa na letišti v Karlových Varech v náležité míře občany německé národnosti, ovšem s nutným zřetelem k potřebám leteckého provozu.

 

V Praze dne 17. února 1938.

 

Ministr veřejných prací:

Ing. Dostálek v. r.

 

 

Překlad ad 687/7.

 

Antwort

des Ministers für öffentliche Arbeiten

auf die Interpellation des Senators

Dr. F. Tischer

 

wegen Nichtbeschäftigung von Arbeitern

deutscher Volkszugehörigkeit am Flug-

bahnhof in Karlsbad (Druck 545/4).

 

Am staatlichen Flugplatz in Karlsbad waren bei der Flugplatzverwaltung 4 Bedienstete beschäftigt, davon 2 čechischer und 2 deutscher Nationalität. Nachdem ein Bediesteter čechischer Nationalität versetzt wurde, wird in nächster Zeit als Ersatz für denselben ein Bediensteter deutscher Nationalität aufgenomen werden, sodaß bei der Verwaltung des erwähnten Flugplatzes ein Bediensteter čechischer Nationalität und 3 Bedienstete deutscher Nationalität angestellt sein werden.

 

Der Pächter der Restauration ist čechischer Nationalität, da es keine anderen Bewerber gab, welche den an den Pächter der Flugplatzrestauration in Karlsbad gestellten Bedingungen entsprechend würden.

 

Für den fachlichen Hilfsdienst stehen bisher keine Bedienstete deutscher Nationalität zur Verfügung, welche für diesen dienst ausgebildet wären und auch in sprachlicher Hinsicht entsprechen würden. Dies gilt namentlich vom radiotelegraphischen Dienste, in welchem in der vorigen Saison am Flugplatz in Karlsbad durchwegs Bedienstete čechischer Nationalität verwendet wurden. In diesem Dienste können nur solche Radiotelegraphisten beschäftigt werden, welche die Staatssprache perfekt beherrschen und neben der Kenntnis der deutschen Sprache wenigstens in genügendem Ausmaße auch die Kenntnis der französischen Sprache ausweisen. Zur Ausübung des

Wetterdienstes wird dem genannten Flugplatze in der nächsten Flugsaison ein Bediensteter deutscher Nationalität zugeteilt werden.

 

Die Čsl. staatlichen Aerolinien, welche die Fluglinie Prag-Karlsbad-Marienbad betreiben, teilen mit Rücksicht darauf, daß es sich um einen nur 4-5 Monate im Jahre dauernden Saisonbetrieb handelt, dem Flugplatz in Karlbad die Bediensteten aus ihrer Zentrale und aus ihren Hauptwerkstätten in Prag nach Maßgabe der Betriebsverhältnisse des betreffenden Jahres zu.

 

Bei den in letzter Zeit am Flugplatz in Karlsbad durchgeführten Bauherstellungen wurden im Jahre 1936 verschiedene Arbeiten im Wert von 50.740.50 Kč einer deutschen Firma im Orte selbst vergeben. Weiters wurden einer ebenfalls deutschen Firma aus Marienbad Bauarbeiten am Flugplatz in Karlsbad für den Betrag von 138.619 Kč (Herstellung des Perrons, der Bahnhofsrampe u. dgl.) vergeben; diese Firma nahm auch im Jahre 1937 am Flugplatze kleinere Baureparaturen und Adaptierungen vor. Bei allen diesen Arbeiten war im Sinne der Bedingungen für die Durchführung staatlicher Bauten den Firmen vorgeschrieben, in erster Reihe ortsansässige Arbeiterschaft zu beschäftigen, welcher Vorschrift die genannten Firmen entsprachen.

 

Wie aus deim Geschilderten hervorgeht, beschäftigt die Staatsverwaltung am Flugplatz in Karlsbad in gebührendem Ausmaße Bürger deutscher Nationalität, allerdings mit der erforderlichen Berücksichtigung der Erfordernisse des Flugbetriebes.

 

Prag, am 17. Feber 1938.

 

Der Minister für öffentliche Arbeiten:

Ing. Dostálek m. p.


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