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Gebiete der Èechoslovakischen Republik aufgehal-
ten, alle Schulen in Böhmen besucht hat und im
Jahre 1934 an der medizinischen Fakultät der
deutschen Universität in Prag promoviert wurde.
Ärzte fremder Staatsangehörigkeit können be-
zahlte Stellen annehmen und eine honorierte Tä-
tigkeit im öffentlichen Dienste ausüben, wenn sie
die gehörige Bewilligung zur Ausübung der ärzt-
lichen Praxis besitzen.

Die Anstellung der Genannten als Sekundar-
ärztin im a. ö. Krankenhaus in Dux fällt nicht in
die Kompetenz des hiesigen Ministeriums, sondern
in die Kompetenz der autonomen Verwaltung des
erwähnten a. ö. Krankenhauses und des Landes-
ausschusses in Prag, ohne dessen Genehmigung
die Anstellung der MUDr. Antonie Glasner als
Sekundarärztin des a. ö. Krankenhauses in Dux
nicht in Kraft treten konnte.

Das Ministerium für öffentliches Gesundheits-
wesen und körperliche Erziehung macht das Prä-
sidium der Landesbehörde in Prag unter einem
auf den Inhalt der gegenständlichen Interpella-
tion aufmerksam.

Prag, am 13. April 1938.

Der Minister:
Dr. Ježek m. p.

Pøeklad ad 1373/X.

Antwort

des Ministers für öffentliches Gesund-
heitswesen und körperliche Erziehung

auf die Interpellation der Abgeordneten
Dr. Th. Jilly und J. Rösler

wegen unsachlicher und den Verdacht der

parteiischen Handhabung erweckender

Durchführung des Erholungshilfswerkes

für Kinder von Arbeitslosen

(Druck 1216/VI).

1. und 2. Vor allem muß konstatiert werden,
daß mit der Durchführung der Aktion für die
Erholung der Kinder von Arbeitslosen deshalb
nicht die Bezirksjugendfürsorgestellen sondern die
Orts- und Bezirkssozialkommissionen betraut wur-
den, weil die ganze staatliche Erholungsaktion für
die Kinder von Arbeitslosen im Hinblicke auf ihre
Bestimmung für Arbeitslose zu Lasten der betref-
fenden Post des Ministeriums für soziale Für-
sorge geht und deshalb nach den für die Arbeits-
losenfürsorge geltenden Normen geführt werden
muß. Nur die Bezirksbehörden besitzen einen Ar-
beitslosenkataster und können darum den Kreis
jener Personen ermitteln, die für diese Fürsorge
in Betracht kommen. Solche Einrichtungen besit-
zen die Bezirksjugendfürsorgestellen nicht. Diese
sind zur Fürsorge um alle Kinder verpflichtet,
nicht nur um die Kinder von Arbeitslosen, und

sie könnten darum, auch wenn ihnen die Durch-
führung anvertraut würde, eventuell ganze Grup-
pen von Schutzbefohlenen auch nicht übergehen.
Die Neutralität der Aktion beruht darin, daß
die Auswahl der Kinder von den staatlichen und
Distriktsärzten vorgenommen wird. Die weitere
Auswahl unter diesen Kindern nehmen die Ge-
meinde- und Bezirkssozialkommissionen vor, die
gemäß dem Gesetze errichtet und auch zusammen-
gesetzt sind und den Bezirks- und Gemeindever-
tretungen verantwortlich sind. Nach der Durch-
führung einer solchen Auswahl der Kinder wird
die endgültige Auswahl von der Bezirksbehörde
vorgenommen, womit die Gerechtigkeit der Aus-
wahl gewährleistet ist.

3. Die Erholungsheime wurden nach sorgfälti-
ger Auswahl bestimmt, die sich einerseits auf die
eigenen Erfahrungen des Ministeriums für öffent-
liches Gesundheitswesen und körperliche Erzie-
hung auf dem Gebiete der Erholungsfürsorge
stützt, andererseits wurden die notwendigen In-
formationen im Wege einer Fragebogenaktion bei
allen in Betracht kommenden Erholungsheimen
besorgt, welche Fragebogenaktion nach Bedarf
durch behördliche Erhebungen überprüft wurde.

4. Vom hiesigen Ministerium wurde keine poli-
tische Partei über die Einzelheiten der vorberei-
teten Aktion verständigt. Daß das Gesundheits-
ministerium diese Aktion vorbereite, war der ge-
samten Öffentlichkeit aus Zeitungsberichten über
ihre Bewilligung und Durchführung bekannt. Das
Interesse der Öffentlichkeit für die Erholungs-
aktion wurde dadurch hervorgerufen, daß es sich
um die Wiederholung einer bereits zweimal durch-
geführten Aktion gehandelt hat. Wenn sich also
einzelne Organisationen an die zuständige Be-
hörde noch vor Verständigung dieser Behörde
gewendet haben, so geschah dies offenbar
aus eigener Initiative dieser Organisation, was
das hiesige Ministerium in keiner Weise hintan-
halten konnte.

5. Bei der Durchführung der Wiederholung
dieser Aktionen wird das Ministerium die anläß-
lich der früheren Aktionen gewonnenen Erfah-
rungen verwenden und nach Bedarf Abänderun-
gen einführen. Doch hat es keine Ursache, die
bereits eingearbeitete Grundorganisation nament-
lich im Hinblicke auf das zu Punkt 1. Angeführte
zu ändern. So wie die früheren Aktionen durch-
geführt worden sind, werden auch die künftigen
ohne parteipolitischen Einfluß durchgeführt wer-
den.

6. Das Erholungsheim des Brüxer Angestellten-
rates in Thammühl war in dem vom Eigentümer
ausgefüllten Fragebogen ausdrücklich als geeignet
zur Unterbringung von Kindern vom Frühjahre
bis zum Herbst bezeichnet worden. Eine Warnung
des Besitzers des Heimes des Brüxer Angestellten-
rates in Teplitz-Schönau ist dem Ministerium
nicht zugekommen.

7. Eine Ansteckung von Kindern mit Infek-
tionskrankheiten kann auch bei den schärfsten
Maßnahmen mit Sicherheit nicht hintangehalten
werden. Das Gesundheitsministerium hat sehr
strenge Bedingungen für die Aufnahmen von
Kindern in die Heime gestellt. Hiezu gehören:
1. die Auswahl der Kinder, die sich mit einem
Zeugnisse des Distriktsarztes auszuweisen haben,
daß sie nicht aus einer verseuchten Umgebung


15

kommen; 2. Untersuchung der Kinder vor der
Abfahrt; 3. Untersuchung der Kinder beim An-
tritte im Erholungsheime, ständige ärztliche Auf-
sicht über die Kinder in den Heimen. Die epide-
miologischen Maßnahmen beim Auftreten einer
ansteckenden Krankheit obliegen nach dem Ge-
setze dem staatlichen Distrikts- und Bezirksarzte.
Die mit dem Falle Tausch zusammenhängenden
Angaben sind nicht ganz richtig. Tausch war der
erste Fall von Scharlach innerhalb der betreffen-
den Expedition und er erkrankte am 4. Oktober
1937, der letzte Fall vorher kam am 11. Juni 1937,
also 4 Monate vorher vor. Ein Zusammenhang
zwischen diesen beiden Fällen ist also ausgeschlos-
sen. Schließlich ist es nicht üblich, aber auch
nicht begründet, Heime zu schließen, wenn ver-
einzelte Fälle ansteckender Krankheiten vor-
kommen.

8. Gegen die Verschleppung ansteckender
Krankheiten gelten weiterhin die im Punkte 7.
angeführten Maßnahmen.

Prag, am 13. Mai 1938.

Der Minister:
Dr. Jezek m. p.

Pøeklad ad 1373/XI.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. Nitsch

wegen Verschleppung des Strafverfahrens

gegen die Funktionäre der Deutschen

Landbank reg. G. m. b. H. in Tetschen

(Druck 1222/X).

Im Strafverfahren gegen die verantwortlichen
Vertreter der Anstalt "Deutsche Landbank" wird
das umfangreiche Beweismaterial von den gericht-
lichen Sachverständigen geprüft, deren Gutachten
abgewartet werden muß, damit über das weitere
Vorgehen entschieden werden könne.

P r a g, am 4. Mai 1938.

Der Justizminister:
Dr. Derer m. p.

Pøeklad ad 1373/XII.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphen-
wesen und des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Stangl

wegen Verletzung des Briefgeheimnisses
(Druck 1222/XI).

Durch die gepflogene Erhebung wurde festge-
stellt, daß der in Chemnitz aufgegebene und an
den Apotheker Herrn Leopold Hauser in Bischof-
teinitz adressierte Brief beim Postamte Bischof-
teinitz in einem Fensterkuvert einlangte, durch
- dessen Fenster die Adresse des Empfängers nicht
zu lesen war. Offenbar hat der Absender das
Schreiben in den Umschlag selbst durch Versehen
unrichtig eingelegt. Dem Vorstande des Post-
amtes Bischofteinitz ist es nur mit Schwierig-
keiten gelungen, den richtigen Adressaten fest-
zustellen, und zwar auf die Art, daß er durch
Verschieben des Fensters im Umschlage die
Adresse ablas und sie mit Bleistift auf den Um-
schlag schrieb. Nur auf diese Weise konnte die
Adresse des Empfängers festgestellt werden, ohne
daß es notwendig war, den Briefumschlag gleich-
zeitig zu öffnen.

Man kann annehmen, daß mit dem Schreiben
in ähnlicher Weise bereits früher am Postverkehr
beteiligte Bedienstete manipuliert haben (even-
tuell bereits in Deutschland), um durch Ver-
schieben des Fensters, bzw. des Umschlages den
Bestimmungsort und den Namen des Adressaten
feststellen zu können. Durch diese wiederholten
Versuche konnte es allerdings geschehen, daß der
Umschlag ein Aussehen erlangte, als ob er unzu-
lässigerweise geöffnet worden wäre.

Aus dem Angeführten geht hervor, daß in die-
sem Falle auf eine Verletzung des Briefgeheim-
nisses durch Postbedienstete nicht geschlossen
werden kann und daß also die vom Minister für
Post- und Telegraphenwesen verlangten Maßnah-
men nicht durchgeführt werden können.

Soweit die Interpellation den Justizminister an-
belangt, antworte ich wie folgt:

Das zum Zwecke der Ermittlung des Täters der
Übertretung des § 1 d. Ges. RGB1. Nr. 42/1870
gepflogene Strafverfahren wurde gemäß § 412
StPO. eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt
wurde.

Prag, am 20. Mai 1938.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný m. p.

Der Justizminister:
Dr. Derer m. p.

Pøeklad ad 1373/XIII.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphen-
wesen


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auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst

wegen Mißständen beim Postamte

in Hurkenthal im Böhmerwald

(Druck 1222/XIV).

Bei den derzeitigen Kursverhältnissen kann aus
Sicherheitsgründen nicht verfügt werden, daß die
zur Zustellung in dem ausgedehnten Landzustel-
lungsbezirke des Postamtes Hurkenthal im Böh-
merwalde bestimmten Postsendungen den Adres-
saten noch am Tage des Einlangens (also gegebe-
nenfalls abends) zugestellt werden. Doch wird
eine solche Kursverbindung erwogen, welche die
Zustellung aller Sendungen für die Adressaten
im Bereiche dieses Amtes ermöglichen würde, und
zwar sowohl im örtlichen als auch im Landzustel-
lungsbezirke noch am Tage des Einlangens der
Post. Eine solche Verfügung wäre allerdings nur
während der Sommerzeit möglich, wo in dieser
Gegend der Verkehr mit Motorfahrzeugen mög-
lich ist, und unter der Voraussetzung, daß die
Postverwaltung einen geeigneten Unternehmer
findet, der die Beförderung der Post per Auto-
mobil besorgen wollte.

Die Ursache der verspäteten Zustellung der
Neujahrskarte kann nicht festgestellt werden.

Es ist Vorsorge getroffen worden, daß das Post-
amt Hurkenthal im Böhmerwalde Postdrucksorten
mit èechisch-deutschem Vordrucke stets vorrätig
habe.

Prag, am 19. Mai 1938.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný m. p.

Pøeklad ad 1373/XIV.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphen-
wesen

auf die Interpellation des Abgeordneten
E. Kundt

wegen nur einsprachig èechischer Orts-
bezeichnung auch bei Darstellungen
deutscher Orte auf den von der Post-
verwaltung herausgegebenen Bildpost-
karten (Druck 1222/XVI).

Die Bildpostkarten, welche die Postverwaltung
zur Propagierung von wichtigen Kur- und Tou-
ristenorten herausgibt, bzw. deren Motive, werden
in Hinkunft auch in deutscher Sprache dort be-
zeichnet werden, wo es sich um Orte handelt, die
in größerem Maße von deutscher Bevölkerung
bewohnt sind. So wird auch die neue Bildpostkarte

für die Stadt Rosenberg a. d. Moldau ausgestattet
werden.

P r a g, am 19. Mai 1938.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný m. p.

Pøeklad ad 1373/XV.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
J. Rösler

wegen Außerachtlassung der Bestimmun-
gen der Sprachenverordnung ex 1926
beim Bezirksgerichte in Wegstädtl
(Druck 1222/XIX).

Ich habe festgestellt, daß der in der Interpel-
lation angeführte Bezirksrichter die deutsche
Sprache nicht entsprechend beherrscht. Der ge-
nannte Bezirksrichter hat bereits ein Gesuch um
Versetzung eingebracht und wird von einem des
Deutschen mächtigen Richter ersetzt werden.

Zu dem sprachlichen Anstände im Falle des
Gustav Heller ist es durch ein bloßes Versehen
bei der Kanzleimanipulation gekommen.

Die Justizverwaltung achtet streng auf die Ein-
haltung der Sprachenvorschriften.

Prag, am 11. Mai 1938.

Der Justizminister:
Dr. Derer m. p.

Pøeklad ad 1373/XVI.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und Volks-
kultur und des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. L. Eichholz

wegen Schmähung der deutschen Nation
durch den Universitätslektor für Kurz-
schrift, supplierender Professor der èecho-

slovakischen Handelsakademie und
Kanunerstenographen Karl Bláha, Prag,
in seinem Lehrbuch der èechischen Kurz-
schrift (Druck 1244/XII).


17

Das in der Interpellation angeführte Buch
führt den Titel: "Uèebná kniha èeského tìsnopisu
podle soustavy Gabelsbergerovy zvláštì pro samo-
uky". Es ist in der Zeit vor dem Kriege heraus-
gegeben und von den Schulbehörden niemals als
Schullehrbuch genehmigt worden; es ist an den
Schulen als Lehrbuch auch weder benützt noch
geduldet worden. Der Autor des Buches, Karl
Blaha, ist bereits 1917 gestorben. Die letzte Aus-
gabe des erwähnten Buches erschien im Jänner
1938.

Soweit die Angelegenheit das Justizministerium
anbelangt, muß angeführt werden, daß das Buch,
das mehr als fünf Druckbogen umfaßt und das
darum der Pressezensur nicht unterliegt (§ 17
des Pressegesetzes) von der Staatsanwaltschaft
in Prag erst aus Anlaß der Interpellation auf
Weisung des Justizministeriums einer Presse-
zensur unterzogen wurde. Bei dieser Zensur wurde
festgestellt, daß das Buch die beanständete Stelle
nicht mehr enthält, da der Verlag selbst das
beanständete Blatt bereits früher aus der ganzen
Auflage der letzten Ausgabe herausschneiden und
durch ein neues ersetzen ließ.

Prag, am 6. Mai 1938.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
Dr. Franke m. p.

Der Justizminister:
Dr. Derer m. p.

Pøeklad ad 1373/XVII.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphen-
wesen

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Schreiber

wegen ungesetzlicher Verkauf stätigkeit

des Postpersonals beim Postamt in Weipert

(Druck 1292/V).

Beim Postamte Weipert 1 wurden die von der
Ortsgruppe des Klubs der csl. Touristen heraus-
gegebenen Postkarten ohne Wissen der Postver-
waltung anempfohlen.

Es wurde verfügt, daß die Bediensteten des
Postamtes Weipert 1 diese Tätigkeit sofort ein-
stellen.

Prag, am 12. Mai 1938.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný m. p.

Pøeklad ad 1373/XVIII.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. St. Králièek

wegen pflichtwidrigen Verhaltens des

Schaffners des Autobusses D 54. 511

im Dienste (Druck 1292/X).

Der Fall wurde eingehend untersucht.

Die in der Interpellation angeführte Beisende
hat dem Lenker eine Frage in deutscher Sprache
angeblich derart schnell gestellt, daß sie der Len-
ker nicht verstand und darum antwortete, er ver-
stehe nicht. Die Reisende hat es nach der Ant-
wort des Lenkers nicht mehr versucht, sich mit
ihm zu verständigen, sondern hat das Gespräch
im raschen Wortschwalle und mit erhöhter Stim-
me fortgesetzt. Damit hat sich der Lenker, ein
älterer, sonst wegen seiner Besonnenheit bekann-
ter Mann, zu einer einigermaßen unüberlegten,
wenn auch nach seiner Behauptung mäßigeren
Äußerung verleiten lassen, als sie die Information
angeführt hat, die Anlaß zu der Interpellation
bildete. Die Übereiltheit wurde dem Lenker streng
vorgehalten.

Prag am 25. Mai 1938.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechynì m. p.

Pøeklad ad 1373/XIX.

Antwort

der Minister für öffentliche Arbeiten und
des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Wollner

wegen dienstlicher Unregelmäßigkeiten
von Beamten russischer Staats- und Volks-
zugehörigkeit bei der Bezirksbehörde
in Karlsbad (Druck 1208/V).

Durch die gepflogene Erhebung wurde fest-
gestellt, daß bei der Bezirksbehörde in Karlsbad
früher nur 3 Bedienstete russischer Nationalität
angestellt waren, und zwar bloß als technische
Aushilfsbedienstete gegen Tageslohn für die Zeit
des vorübergehenden Bedarfes bei der Durchfüh-
rung des Gesetzes über den Straßenfonds, weil
für die angeführten dringenden Arbeiten heimi-
sche Bewerber überhaupt nicht vorhanden waren.


18

Einer von ihnen ist bereits mit 31. Juli 1933,
die anderen zwei sind im Jahre 1936 aus dem
Staatsdienste entlassen worden.

Da bei der Revision der Bezirksbehörde in
Karlsbad gegen einen der angeführten Bedienste-
ten der begründete Verdacht der Veruntreuung
von Amtsgeldern entstanden ist, wurde gegen ihn
auf Grund der Anzeige der Bezirksbehörde in
Karlsbad beim Kreis-Strafgerichte in Prag das
Strafverfahren eingeleitet, das jedoch mit Be-
schluß desselben Gerichtes vom 11. August 1937
nach § 90 StPO. eingestellt wurde.

Bei den übrigen beiden Bediensteten sind kei-
nerlei Anstände festgestellt worden.

Prag, am 31. Mai 1938.

Der Minister für öffentliche Arbeiten:
Ing. Dostálek m. p.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1373/XX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Obrlik

wegen ungerechtfertigter Auflösung der
am 10. Dezember 1937 um 1/29 Uhr abends
in Rochlitz a. I. stattgefundenen öffent-
lichen Versammlung der Sudetendeutschen

Partei, Vorsitzender Konrad Henlein,
durch den Leiter der Staatlichen Polizeibe-
hörde in Rochlitz a. I. Dr. Šebor
(Druck 1208/VI).

Der intervenierende Beamte hat den Redner
dreimal ermahnen lassen, und zwar nicht wegen
der in der Interpellation angeführten Äußerun-
gen, sondern wegen Äußerungen über die Ohn-
macht der Sudetendeutschen gegenüber den Be-
hörden, der Polizei und der Gendarmerie, darüber,
wie sie durch die Maßnahmen des Ministeriums
für nationale Verteidigung in Mitleidenschaft ge-
zogen wurden, und über das angeblich durch die
Behörden an der deutschen Minderheit begangene
Unrecht; er hat die Versammlung sodann wegen
weiterer Aussprüche des Redners über die feind-
liche Einstellung der Èechischen Nation gegenüber
den Sudetendeutschen aufgelöst. Die Aufforde-
rung, den Saal zu verlassen, hat er mit dem Bei-
fügen wiederholt, er werde zur Anwendung von
Zwangsmitteln ("donucovací prostøedky"), nicht
aber, wie in der Interpellation angeführt wird,
von Gewaltmaßnahmen ("násilné opatøení") im
Falle der Nichtbefolgung gezwungen sein.

Laut Ergebnis der gepflogenen Erhebung be-
herrscht der genannte Beamte die deutsche Spra-
che vollkommen.

P r a g, am 2. Juni 1938.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1373/XXI.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphen-
wesen

auf die Interpellation des Abgeordneten
K. H. Frank

wegen Unregelmäßigkeiten und Ungesetz-
lichkeiten bei der Postzustellung durch das
Hauptpostamt in Prag (Druck 1208/IX).

Die in der Interpellation in den Punkten 1-8
erwähnten Briefsendungen sind beim Postamte
Prag 1 bei der Postsortierung in die Postfächer
durch ein bedauernswertes Versehen seitens der
Postbediensteten in die Fächer anderer Adres-
saten eingelegt worden. Diese unrichtigen Adres-
saten haben irrigerweise einige dieser Sendungen
mit ihrer eigenen Post geöffnet (ohne die Adres-
sen auf den Umschlägen nochmals zu prüfen),
haben sie jedoch nach Feststellung der Tatsache,
daß ihnen die Briefe nicht gehören, der Post in
der Weise zurückgestellt, daß sie sie in Brief-
kästen auf der Gasse einwarfen. Von dort wurden
die Sendungen durch das Postamt Prag 25 aber-
mals entleert, mit der Stampiglie "Zásilka z pos-
tovní schránky" versehen und erst dann den rich-
tigen Adressaten zugestellt. Ebenso erfolgte die
unrichtige Zustellung der Zeitschrift "Landfunk"
durch ein Versehen des Zustellungsorgans.

Zur Öffnung der Briefe ist es also in keinem
der Fälle durch ein direktes Verschulden der Post-
bediensteten gekommen. Was weiter die unrichtige
Postmanipulation anbelangt, kann sie vielleicht
damit entschuldigt werden, daß diese vereinzelten
Anstände durchwegs in der Zeit vor Weihnachten,
bzw. vor Neujahr im Drange der Arbeit vorge-
kommen sind, die das zugeteilte Personal inner-
halb einer kurz bemessenen Zeit nur mit Einsatz
aller Kräfte bewältigen konnte.

Damit sich ähnliche Anstände nicht wieder-
holen, wurde verfügt, daß der Postfachdienst beim
Postamte Prag 1 verbessert und gewisse Mängel
dort beseitigt werden.

P r a g, am 10. Mai 1938.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný m. p.


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Pøeklad ad 1373/XXII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst

wegen unbegründeter Versammlungs-
auflösung in Tusset, Bezirk Oberplan und
ungesetzlichen Verhaltens des Aktuars
Horný von der Staatspolizei in Oberplan
(Druck 1208/XIV).

Die Versammlung in Tusset wurde aufgelöst,
weil einerseits auf den Versammlungseinladungen
die nähere Adresse der Geladenen nicht angegeben

war, andererseits die Räumlichkeit, wo die Ver-
sammlung stattfand, allgemein zugänglich war;
die erwähnte Versammlung hat also nicht die Er-
fordernisse einer vertraulichen Versammlung auf-
gewiesen, a contr. § 2 des Gesetzes über das Ver-
sammlungsrecht.

Der Versammlungsveranstalter Gratian Bayer
hat die Abfassung eines Protokolles in Tusset
nicht verlangt, aber auch wenn er dies getan
hätte, hätte ihm nicht entsprochen werden kön-
nen, da es in dem angeführten Orte einen für
eine behördliche Einvernahme geeigneten selb-
ständigen Raum nicht gibt.

Daß der intervenierende Beamte die in der In-
terpellation angeführten Aussprüche getan hätte,
wurde durch die gepflogene Erhebung nicht er-
wiesen.

Prag, am 1. Juni 1938.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Státní tiskárna v Praze - 4018-38.


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