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wegen unbegründeter Zensurmaßnahmen

gegen deutsche Druckschriften und wegen

Nichteinschreitens der Zensurbehörden

gegen das kommunistische Tagblatt

"Rote Fahne".

Der in Iglau erscheinende "Mährische Grenz-
bote" vom 5. Mai 1938 wurde beschlagnahmt, weil
in einer Schilderung der Maifeier auf dem Markt-
platze in Reichenberg das Wort "Marxisten" nach
Ansicht des Zensors unzulässig war.

In einem von der Sudetendeutschen Partei mit
den Worten "Sudetendeutsche! Sozialdemokra-
ten!" überschriebenen Flugblatt, wurde im erstem
Absatz, der über den verstorbenen seinerzeitigen
Landeshauptmannstellvertreter von Deutschboh-
men, dem Sozialdemokraten Seliger handelte, das
Wort "Deutschböhmen" beschlagnahmt, obzwar
aus dem Worte "seinerzeitig" klar hervorgeht,
daß es sich um eine aus der Geschichte angeführte
Tatsache handelt. Weiters erregten die Worte
"einer der begeistertsten und glühendsten Ver-
treter und Verteidiger des Selbstbestimimmgs-
rechtes unserer Volksgruppe" das Mißfallen des
Zensors. Auch diese Worte bezogen sich auf den
seinerzeitigen Landeshauptmannstellvertreter Se-
liger, behandelte also eine der Geschichte des Lan-
des angehörige Tatsache.

Angesichts dieser Zensurmaßnahmen erscheint
es eigenartig, wenn die "Rote Fahne" vom 6. Mai
1938 auf Seite 2 die Sudetendeutsche Partei offen
der Beschädigung des Masarykdenkmals in Mähr.
Schönberg beschuldigt und unbeanstandet nach-
stehende Sätze erscheinen läßt:

"Die SdP hat diese Provokation sowie alle frü-
heren und kommenden selbst organisiert. Die
Tatsache, daß zugleich der Schaukasten der SdP
demoliert wurde, beweist sonnenklar, dass es sich
nicht um sogenannte "unverantwortliche Elemen-
te" handeln kann, denen man eine solche politi-
sche Intelligenz gar nicht zutrauen könnte. Die
Organisatoren der Provokation sollten zwei Flie-
gen auf einen Schlag treffen: die èechische Be-
völkerung provozieren und die Empörung gegen
die Kommunisten lenken. "

Weiters darf die,. Rote Fahne" in derselben
Nummer unter dem Titel "Am 16. Juni 1918 an
der Piave" unbeanstandet nachstehenden Satz
schreiben: "Wie lange darf dieses Pack noch sein
verbrecherisches Spiel treiben?"

Wenn auf der einen Seite die bloße Anführung
des Wortes "Marxisten" den Rotstift des Zensors
in Bewegung setzt, sollte es unter Annahme einer
objektiven Zensurpraxis selbstverständlich er-
scheinen, daß Verbrechensbeschuldigungen und
Beschimpfungen, wie sie das angeführte kommu-
nistische Tagblatt nahezu täglich und auf jeder
Seite bringt, ebenfalls vom Zensor einer näheren
Betrachtung gewürdigt werden. Daß dies nicht
der Fall ist, wirft ein eigenartiges Licht auf die
Beurteilung, die die Behörden deutschen Druck-
schriften und deutschfeindlichen Druckschriften
angedeihen lassen.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn
Minister:

1. Ist der Herr Minister bereit, die angeführten
Zensurmaßnahmen, bezw. das Nichteinschreiten
der zuständigen Zensurorgane untersuchen zu
lassen?

2. Welche Maßnahmen hat der Herr Minister
dafür getroffen, daß einerseits die verfassungs-
mäßig gewährleistete Pressefreiheit aufrecht er-
halten bleibt, andererseits dieselbe nicht zu Ver-
brechensbeschuldigungen wüstester Art miß-
braucht wird?

Prag, am 14. Mai 1938.
Frank,

Ing. Schreiber, Illing, Knorre, Ing. Karmasin,

Nickerl, Ing. Králíèek, Axmann, Obrlik, Sandner,

Kundt, Fischer, Viereckl, Klieber, Hollube, Rösler,

Stangl, Dr. Ing. Lokscha, E. Köhler, Dr. Jilly,

Jäkel.

Pùvodní znìní ad 1361/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Franz Schreiber
an den Minister des Innern

wegen gesetzwidriger Abnahme des Reise-
passes des Karl Lehrer.

Karl Lehrer in Sauerpack, Bezirk Neudek, hatte
seit August 1937 eine ständige Beschäftigung in
Deutschland. Bis Weihnachten 1937 besuchte er
wöchentlich seine Frau und seine drei Kinder,
nach Weihnachten bis Ostern war er nicht zu
Hause und besuchte seine Familie zu Ostern 1938
wiederum zum ersten Male.

Beim überschreiten der Grenze auf der Zoll-
strasse Weites Glashütte Sauersack wurde er von
der Gendarmerie aufgehalten, sein Paß wurde kon-
trolliert und beschlagnahmt, obzwar das Dokument
in Ordnung war und bis zum Jahre 1941 Gültig-
keit hatte. Es wurde ihm bedeutet, daß der Paß
zur Polizeiexpositur in Neudek gelangt und daß er
ihn dort in drei Tagen abholen könne. Als er nach
drei Tagen zur Polizeiexpositur nach Neudek kam,
wurde ihm erklärt, daß man ihm den Paß nicht
zurückgeben könne. Er wurde des weiteren ge-
fragt, ob er viel in die Kirche gehe, ob er der.
evangelischen Pfarrer in Karlsfeld kenne und wer
die Transporte von Holzhauern aus Sauersack vor
Weihnachten 1937 nach Deutschland gebracht,
hätte. Er sollte eingestehen, dass er mehreren Per-
sonen Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland ver-
mittelt hätte. Karl Lehrer konnte keine dieser
Fragen bejahend beantworten und erklärte ledig-
lich auf die weitere Frage des einvernehmenden
Polizisten, daß er seine Arbeitsmöglichkeit in
Deutschland durch eine Zeitungsanzeige in der
"Zwittauer Zeitung" erhalten habe.

Trotz Hinweises darauf, daß Karl Lehrer mit
seiner Familie durch die Paßabnahme ohne jede
Einnahmsmöglichkeit ist, erhielt er weder den Paß
ausgefolgt nach einen schriftlichen Bescheid.


21

Die einvernehmenden Beamten der Polizeiexpo-
situr erklärten ihm, sie könnten in der Angelegen-
heit nichts unternehmen, solange der Verwalter
der Polizeiexpositur nicht entscheidet. Zum Ver-
walter der Polizeiexpositur wurde Karl Lehrer
jedoch nicht vorgelassen.

Das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
durch positive Rechtsnormen, insbesondere durch
die Reg. Vdg. Nr. 8/1928 Sljr. geregelt, wo die
zwingende Bestimmung getroffen ist, daß in sol-
chen Fällen ein schriftlicher Bescheid mit Rechts-
mittelbelehrung herausgegeben werden muß. Die
Verweigerung diesen Bescheides ist ein klarer
Rechtsbruch. Das Vorgehen der Polizeiexpositur
in Neudek angesichts der Notlage und der bedroh
ten Existenz einer ganzen Familie ist mit dem ge-
ringsten Ausdruck als Schikane zu bezeichnen.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, den dargelegten
Fall strengstens erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, Veranlassung
zu treffen, daß der Reisepaß an Karl Lehrer so-
fort zurückgestellt wird bezw. zu veranlassen, daß
Karl Lohrer über die Abnahme ein schriftlicher
Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung unverzüglich
ausgefolgt wird?

3. Welche Vorkehrungen hat der Herr Minister
getroffen, daß die Existenzmöglichkeiten armer
Familien durch schikanöse Amtshandlungen nach-
geordneter Organe nicht bedroht werden?

Prag, am 14. Mai 1938.

Ing. Schreiber,

Knurre, Stangl, Ing. Králièek, Axmann, Kundt,

Jobst, Obrlik, Sandner, Fischer, Viereckl, Hollube,

Klieber, Rösler, Ing. Karmasin, Jäkel, E. Köhler,

Illing, Dr. Jilly, Dr. Ing. Lokscha, Nickerl.

Pùvodní znìní ad 1361/XIII

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst
an den Minister des Innern

wegen ungebührlichen Vorgehens der
Staatspolizei in Prachatitz.

Am 30. April 1938 bemerkte Anton Holeczek
durch das Fenster der Bezirksstelle der Sudeten-
deutschen Partei in Prachatitz, Teichgasse Nr. 119,
wie einige junge Burschen sich anschickten, von
seinem vor der Bezirksstelle stehenden Motorrade
den SdP-Wimpel herunterzureißen. Anton Hole-
czek hielt sie von ihrem Vorhaben ab und ersuchte
den uniformierten Beamten der Staatspolizei in
Prachatitz Nr. 673 die Leute sicher zu stellen. Der
Beamte antwortete schroff: "Mluvte se mnou
èesky, když nìco chcete!" Anton Holeczek ent-

gegnete, er könne nicht èechisch. Der Polizei-
beamte wies sodann auf den hinzukommenden
Helmut Pechtl aus Prachatitz, Deutsche Kolonie
Nr. 319, und rief ihm èechisch zu: "Aber Sie
können èechisch!" Auch Helmut Pechtl gab zu
verstehen, daß er nicht èechisch könne, worauf
sich der Beamte mit den Worten "Ja s vámi ne-
mluvím" entfernte.

Am 2. Mai 1938 stand um ungefähr 10 Uhr vor-
mittags der pensionierte Briefträger Mathias
Schwejda aus Prachatitz mit einem Bekannten
auf dem Ringplatz und unterhielt sich. Ein Zug
Rekruten kam mit Musik vorbei und trug an der
Spitze eine kleine Staatsfahne. Da Mathias
Schwejda diese Fahne nicht sah, unterließ er es,
sie zu grüßen. Der uniformierte Wachmann Siblík
riß ihm den Hut vom Kopfe und fuhr ihn barsch
an: -"Wissen Sie nicht, daß man die Staatsfahne
zu grüßen hat!" Durch die Tätlichkeit und die
barschen Worten des Polizisten kam Mathias
Schwejda derart in Aufregung, daß er nach
einigen Schritten zusammenbrach und sich nach
Hause führen mußte, wo der behandelnde Arzt
MUDr. Droßbach einen Herzkrampf feststellte.

Beide Fälle zeigen, wie schon viele dem Herrn
Minister mitgeteilte Tatbestände, daß die Polizei-
organe nicht zu wissen scheinen, daß sie für die
Sicherheit der Staatsbürger da sind und nicht
ihre Stellung in den Fallen, wo es sich um
Deutsche handelt, zu Schikanen, ungesetzlichen
Tätlichkeiten und ungebührlichen Benehmen misz
brauchen dürfen.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, die gerügten
Sachverhalte untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen den
Wachmann Siblík von der Staatspolizei in Pracha-
titz das Disziplinarverfahren einleiten zu lassen?

3. Welche Vorkehrungen hat der Herr Minister
getroffen, daß sich derartige Vorfälle nicht wieder
ereignen?

4. Ist der Herr Minister bereit, den Organen
einzuschärfen, daß sie immer und überall die Ein-
gangsbestimmungen des Gesetzes Nr. 125/27 zu
beachten haben?

Präg, am 14. Mai 1938.

Jobst,

Knorre, Ing. Králièek, Nickerl, Viereckl, Axmann,
Stangl, Illing, Jäkel, Klieber, Ing. Schreiber,

Kundt, Obrlik, Rösler, E. Köhler, Ing. Karmasin,
Hollube, Fischer, Dr. Ing. Lokscha, Sandner,
Dr. Jilly.

Pùvodní znìní ad 1361/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Franz Künzel
an den Innenminister

wegen Belästigung und Mißhandhing eines

Staatsbürgers durch die Staatspolizei

in Mähr. Ostrau.


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Am 20. April 1938 um 3 Uhr morgens begab
sich Wilhelm Gedrich aus Kletten von dem Hotel
Savoy in Mähr. Ostrau, Schloßgasse, wo er als
Kellner beschäftigt ist, nach seiner Wohnung in
Hulwaken. Dabei hielt er sich vor dem Deutschen
Haus in Mähr. Ostrau auf um auf die Straßen-
bahn zu warten. Er stand vor den Theater-
plakaten und sah sich das Programm an. Hiebet
forderte ihn der Wachmann Nr. 650 in èechi-
scher Sprache auf, mitzugehen. Auf die Frage
Wilhelm Gedricha nach dem Grunde dieser Auf-
forderung gab der Wachmann keine Aufklärung.
Wilhelm Gedrich folgte dem Wachmann auf die
Wachstube am Republikplatz. Dort waren 2 Poli-
zisten anwesend, die schliefen und einer, der mit
Herr Inspektor angeredet wurde, jedoch ohne
seinen Dienstrock, sodaß seine Nummer nicht
festgestellt werden konnte. Der Polizist Nr. 650
forderte Wilhelm Gedrich zur Ausweisleistung
auf, dieser jedoch entgegnete, daß er keine Pa-
piere bei sich habe und diese im Berufe auch nicht
brauche und ersuchte zugleich um deutsche Ver-
handlungssprache. Der Polizist Nr. 650 antwor-
tete darauf: "Ja nejsem tak blbý jako vy!" Auf
die weitere Frage Wilhelm Gedrichs, warum er
auf die Wachstube geführt worden sei, packte ihn
der mit "Herr Inspektor" angeredete Polizist bei
den Schultern, drehte ihn herum gegen die Tür,
gab ihm einen Stoß, riß die Tür auf und drückte
ihn zur Tür hinaus. Hinter Wilhelm Gedrich kam
der Polizist Nr. 454. Wilhelm Gedrich fragte
diesen, was der ganze Vorgang eigentlich be-
deuten solle, aber er erhielt nur zur Antwort:
"Táhni, nebo tì kopnu!''

Der geschilderte Vorfall zeigt deutlich, daß den
Polizeiorganen jedwedes Verständnis für den
Zweck ihres Dienstes abgeht und läßt die durch
die Eingangsbestimmungen des Ges. Nr. 125/1927
festgesetzten Pflichten der öffentlichen Organe
vermissen.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn
Minister:

1. Ist der Herr Minister bereit, den Fall ge-
nauest erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen die Wach-
leute Nr. 650 und 454, sowie gegen den in der
Wachstube am Republikplatz in Mähr. Ostrau am
20. April 1938 um 3 Uhr früh Dienst habenden
Inspektor das Disziplinarverfahren einleiten zu
lassen?

3. Welche Verfügungen hat der Herr Minister
getroffen, um Belästigungen und Mißhandlungen
deutscher Staatsbürger in der oben geschilderten
Weise wirksam zu unterbinden?

Prag, am 14. Mai 1938.

Ing. Künzel,

Stangl, Jäkel, Ing. Krälicek, Nickerl, Fischer,

Ing. Schreiber, Rösler, Hollube, Klieber, Axmann,

Viereckl, Knorre, Sandner, Kundt, Franz Nìmec,

Knöchel, Dr. Köllner, Jobst, Hirte, Obrlik.

Pùvodní znìní ad 1361/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Lothar Kunz

an den Minister für Post- und Telegraphen-
wesen und den Innenminister

wegen Verletzung des Briefgeheimnisses
durch die Staatspolizei in Freudenthal.

Am 17. März 1938 erteilte die Sudetendeutsche
Partei, Vorsitzender Konrad Henlein, der Firma
W. Krommer in Freudenthal den Auftrag, 20. 000
Flugzettel herzustellen. Dieser Auftrag langte bei
der Firma W. Krommer am 18. März 1938 mit der
Nachmittagspost ein. Eine Stunde vorher waren
jedoch schon zwei Geheimpolizisten der Staatspoli-
zei in Freudenthal in der Druckerei erschienen, um
nachzuforschen, ob die Firma einen Druckauftrag
auf 20. 000 Flugzettel erhalten hätte und um den
Inhalt der Flugzettel festzustellen.

Die Interpellanten richten an die Herren Mi-
nister die Anfrage:

1. Ist der Herr Innenminister bereit, unter-
suchen zu lassen, auf welche Weise die Staats-
polizei in Freudenthal noch vor dem Adressaten
zur Kenntnis des Druckauftrages gelangte?

2. Ist der Herr Postminister bereit, mitzuteilen,
wie es möglich ist, daß trotz des bestehenden
Post- und Briefgeheimnisses und trotz des ver-
fassungsmäßigen gewährleisteten Briefgeheim-
nisses andere Personen als der Adressat von dem
Inhalte der zur Beförderung übergebenen Past-
stücke unterrichtet werden?

Prag, am 21. Mai 1938.

Kunz,

E. Köhler, Dr. Hodina, Axmann, Hollube, Kundt.

Rösler, Jäkel, Illing, F. Nitsch, Sandner, Obrlik.

Stangl, Jobsl, Birke, Fischer, Knöchel, Knorre,

Hirte, Ing. Schreiber, Sogl.

Pùvodní znìní ad 1361/XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Gustav Obrlik
an den Finanzminister

wegen widerrechtlicher Beschlagnahme
erlaubter Zeitungen durch Grenzzoll-
wachorgane in Lundenburg.

Am 20. April 1938 beschlagnahmte das unifor-
mierte Finanzorgan, das den einzigen Waggon


23

III. Klasse der früheren österreichischen Bundes-
bahnen im Zuge R 15 (an Lundenburg 15. 15 Uhr,
ab Lundenburg 15. 40 Uhr) revidierte, die an
diesem Tage von den cechoslovakischen Behörden
nicht verbotenen Zeitungen "Das interessante
Blatt" und die "Wiener Neuesten Nachrichten".
Diese Beschlagnahme erfolgte durch das Finanz-
organ bei einer einzigen Person unter Hinweis
darauf, daß diese Zeitungen in der Republik ver-
boten seien; bei anderen Personen, die dieselben
Zeitungen mit sich führten, ergab sich kein An-
stand.

Derselbe Beamte beschlagnahmte weiters zwei
Ansichtskarten mit dem Bilde des deutschen
Reichskanzlers mit dem Hinweis darauf, daß die
Einfuhr dieser Karten verboten sei. Die Ansichts-
karten wurden in einer Aktentasche mitgeführt
und erst über Protest wieder herausgegeben.

Die Interpellanten richten deshalb an den Herrn
Minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Vorfall erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, den Namen des
Finanzwachorganes, das am 20. April 1938 den
einzigen Waggon III. Klasse der früheren öster-
reichischen Bundesbahnen des Zuges R 15 am
Bahnhofe in Lundenburg kontrollierte, bekannt-
zugeben und das Disziplinarverfahren gegen den-
selben einzuleiten?

3. Ist der Herr Minister bereit, den Organen
der Finanzwache die bestehenden Weisungen über
die Abfertigung der Reisenden beim Grenzüber-
tritt in Erinnerung zu bringen?

Prag, am 21. Mai 1938.

Obrlik,

Axmann, Holube, Kundt, Dr. Hodina, F. Nitsch,

Hirte, Rösler, Jäkel, Illing, Kunz, Stangl, Jobst,

Birke, E. Köhler, Fischer, Sogl, Ing. Schreiber,

Knorre, Sandner, Knöchel.

Pùvodní znìní ad 1361/XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Anton Sogl
an den Minister des Innern

wegen gesetzwidrigen Einschreitens des

Fähnrichs Franz Krecek aus Grußbach,

Bezirk Joslowitz.

Am 25. April 1938 lud Franz Wolf, Landwirt in
Schönau Nr. 12, Bez. Joslowitz, über Auftrag des
Ortsleiters der Sudetendeutschen Partei Benedikt
Gepperth, die Gemeindefunktionäre zu einer Be-
sprechung zwecks Fraktionsbildung in die Woh-
nung des Ortsleiters der Sudetendeutschen Partei,
Benedikt Gepperth ein. Außer den beiden Genann-
ten waren noch nachstehende Gemeindefunktio-
näre anwesend: Anton Gepperth, Josef Rade-

schütz, Michael Gepperth, Franz Pfleger, Michael
Markl, Stephan Gepperth, Johann Leiß und Vin-
zenz Seidl.

Plötzlich erschien der Gendarmeriefähnrich von
Grußbach, Franz Krecek, erklärte die "Versamm-
lung" für aufgelöst, nahm die Namen der An-
wesenden auf und beschlagnahmte die Weisung
der Sudetendeutschen Partei über die Bildung der
Gemeindefraktion.

Es hatte sich keineswegs um die Abhaltung
irgend einer Versammlung gehandelt, sondern um
eine private Einladung und selbst wenn das
Organ das Vorhandensein einer Versammlung
hätte annehmen wollen, hätte sich seine Prüfung
nur darauf erstrecken können, ob die Anwesenden
dem Inhaber der Wohnung persönlich bekannt
waren und ob sie von ihm persönlich eingeladen
wurden.

Es kann sich also auch hier wiederum nur um
einen Übergriff eines nachgeordneten Organes
handeln, das von dem Bestreben geleitet wird,
Zusammenkünfte von Angehörigen der Sudeten-
deutschen Partei, sei es in Versammlungen oder
sei es nicht in Versammlungen zu unterbinden
und unter Mißbrauch der Amtsgewalt zu ver-
hindern.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt unteisuchen zu lassen?

2. Welche Garantien ist der Herr Minister
bereit dafür zu geben, daß auch die nachgeord-
neten Organe der Staatsgewalt die persönliche
Freiheit der Staatsbürger achten?

Prag, am 21. Mai 1938.

Sogl,

Ing. Schreiber, Knöchel, Axmann, Hollube, Birke,

Jäkel, Illing, Kundt, F. Nitsch, K Köhler, Sund-

ner, Stangl, Jobst, Rösler, Hirte, Kunz, Knorre,

Obrlik, Dr. Hodina, Fischer.

Pùvodní znìní ad 1361/XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ernst Köhler
an den Minister des Innern

wegen gesetzwidriger Amtshandlungen des
Beamten Hlavaè und des Aktuars Kalina
von der staatlichen Polizeibehörde in Bilin.

Am 3. Mai 1938 ging Willi Rulf, Schlosser in
Bilin, Mühlengasse Nr. 177, über den Marktplatz,
traf zwei Freunde und grüßte sie mit erhobener
Hand. Dies bemerkte der Beamte der Staats-
polizei Hlaváè, ging ihm nach und forderte ihn
auf, zur Polizeibehörde mitzukommen. Im Amts-
raume sollte ein Protokoll aufgenommen werden.


24

Während der Beamte Hlaváè eine Drucksorte
suchte, kam der Aktuar der Staatspolizeibehörde
Kalina und versetzte dem Willi Rulf mit der
flachen Hand zwei Schläge ins Gesicht und sagte
zu ihm: "Du darfst Dir nicht einbilden, daß wir
im Deutschen Reiche sind!" Als Willi Rulf er-
klärte, daß er dieses Vorgehen zur Anzeige
bringen werde, schlug ihm Kalina mit der Hand
ins Gesicht. Sofort, nachdem er die ersten Schläge
erhalten hatte, ging Hlaváè aus dem Räume. Von
dem Aktuar Kalina wurden Willi Rulf alle
Taschen seines Anzuges durchsucht und deren
Inhalt auf den Tisch gelegt. Als Willi Rulf ein
auf einem Lichtbilde dargestelltes Mädchen,
welches mit erhobener Hand grüßte, nicht zu er-
kennen erklärte, drohte ihm Aktuar Kalina
wiederum mit der Faust. Nach der Protokollauf-
nahme wurde er entlassen und neuerlich auf die
Behörde bestellt.

Am 4. Mai 1938 vormittag wurde mit Willi Rulf
über Intervention des Abg. Köhler ein Protokoll
abgefaßt mit dem Bemerken, daß der Amtsarzt
Willi Rulf untersuchen werde.

Der dargestellte Fall zeigt wiederum, daß die
Behörden absolut kein Verständnis für den Zweck
ihres Dienstes haben und lassen die dringliche
Notwendigkeit erkennen, daß ihnen von höchster
vorgesetzter Stelle eingeschärft wird, daß sie sich
im deutschsprachigen Gebiete nicht als Eroberer
und absolute Herren, sondern als dem Allgemein-
wohle dienende Beamte aufzuführen haben.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister des Innern die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen den Be-
amten Hlaváè und den Aktuar Kalina von der
staatlichen Polizeibehörde in Bilin das Disziplinar-
verfahren einleiten zu lassen?

3. Welche Verfügungen hat der Herr Minister
getroffen, damit sich derartige Unzukömmlich-
keiten und Rohheiten nicht wiederholen?

Prag, am 21. Mai 1938.

E. Köhler,

Obrlik, Sogl, Axmann, Hollube, Jäkel, Illing,

Sandner, Rösler, Stangl, Jobst, Fischer, Kunz,

Kundt, Knorre, Birke, Hirte, F. Nitsch,

Ing. Schreiber, Dr. Hodina, Knöchel.

Pùvodní znìní ad 1361/XIX.

Interpellation

des Abgeordneten Paul Nickerl

an den Finanzminister und den
Innenminister

wegen Belästigung einer Staatsbürgerin
durch Finanzwachbeamte und wegen

Ablehnung der diesbezüglichen Unter-
suchung durch Gendarmerieorgane.

Am 4. Mai 1938 ging Frau Martha Hoyer von
Bad Brambach, wo sie beschäftigt ist, auf der
Zollstraße gegen Fleißen, wo sie wohnt. Ungefähr
um 9. 45 Uhr kam sie in den Vorraum des Zoll-
amtes, ging zum eigentlichen Amtsvaum und be-
trat das Lokal. Der Umstand, daß kein Licht
brannte, war ihr nicht weiter aufgefallen, da um
diese Zeit im Zollamte nie Licht brennt. Sie hatte
die Tür noch nicht geschlossen, als sie das Finanz-
wachorgan Worschmik beim Arm packte und
sagte: "Fräulein, nur einen Kuß möcht ich von
Ihnen, dann dürfen Sie wieder hinaus!" Mit einem
Schrei des Schreckens verließ sie den Amtsraum;
das Finanzwachorgan ging ihr nach und fragte
sie noch, ob sie etwas Verzollbares mit sich habe.

Hans Hoyer, der Mann der Frau Martha Hoyer,
fragte am nächsten Tage beim diensttuenden
Finanzwachbeamten nach den Namen des betref-
fenden Organes. Der Beamte notierte sich Namen
und Anschrift und erklärte, daß er die Sache ins
Reine bringen werde. Hierauf wollte Hans Hoyer
bei der Gendarmerie die Anzeige erstatten. Ober-
wachtmeister Mentlik fragte nach der Schilde-
rung des Vorfalles, ob es ein "Hitlerfinanzer"
gewesen sei. Auf die Antwort, es handle sich um
ein èechoslovakisches Finanzorgan, legte der Ober-
wachtmeister den Bleistift aus der Hand und
schrie Hans Hoyer an, ob er dabei gewesen sei.
Der Oberwachtmeister hat die Anzeige nicht ent-
gegengenommen.

Die Interpellanten fragen die Herren Minister;

1. Sind die Herren Minister bereit, den Vorfall
strengstens untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Finanzminister bereit, wegen
ungebührlichen Benehmens des Finanzwach-
organes Worschmik gegen dasselbe das Diszi-
plinarverfahren einleiten zu lassen?

3. Ist der Herr Innenminister bereit, gegen den
Gendarmerieoberwachtmeister Mentlík das Diszi-
plinarverfahren einleiten zu lassen?

Prag, am 21. Mai 1933.

Nickerl,

Obrlik, Axmann, Hollube, Kundt, Sogl, Jäkel,

Illing, E. Köhler, Ing. Schreiber, Sandner, Stangl,

Jobst, Rösler. Kunz, Fischer, Knorre, Hirte, Birke,

Dr. Hodina, F. Nitsch, Knöchel.

Pùvodní znìní ad 1361/XX.

Interpellation

des Abgeordneten Benno Fischer
an den Innenminister

wegen im Gesetze nicht begründeter

Erhebungstätigkeit der Staatspolizei

in Troppau.


25

Am 1. Mai 1938 hatten zahlreiche Bürger in
Troppau ihre Häuser in gesetzlich zulässiger
Weise mit Staatsfahnen und den Fahnen der
Sudetendeutschen Partei geschmückt. Am 1. Mai
vormittags schrieben nun uniformierte Polizei-
beamte der Staatspolizei in Troppau in der Bier-
manngasse, am Nachmittag in der Teich- und in
der Merveldgasse und an anderen Orten die-
jenigen Häuser auf, die geflaggt hatten.

Die periodische Druckschrift "Svobodna repu-
blika" brachte am 6. Mai 1938 auf Seite 3, be-
stimmt nicht m der Absicht, für dieselben ge-
schäftlich zu werben, eine Aufstellung derjenigen
Geschäftshäuser, die zum 1. Mai mit SdP-Fahnen
geflaggt hatten.

Die Interpellanten fragen den Herrn Minister:

1. Ist der Herr Minister bereit, zu erklären, ob
über die gerügten Erhebungen der Staatspolizei
in Troppau eine Weisung der Zentralbehörde vor-
lag?

2. Welche Maßnahmen hat der Herr Minister
in dem Falle getroffen, daß keine Weisung der
Zentralbehörde zur gerügten Erhebung vorlag?

3. Ist der Herr Minister bereit, -Auskunft dar-
über zu geben, zu welchem Zwecke die gerügten
Erhebungen der Staatspolizei in Troppau er-
folgten?

4. Ist der Herr Minister bereit, zu erklären, wie
sich diese Erhebungen mit dem verfassungsmäßig
gewährleisteten Rechte auf freie Meinungsäuße-
rung vereinbaren?

Prag, am 21. Mai 1938.

Fischer,

Axmann, Hollube, Rösler, Obrlik, Birke, Knöchel,

Kundt, Sandner, Jäkel, Illing, Stangl, Jobst, Sogl,

Hirte, Dr. Hodina, Ing. Schreiber, E. Köhler, Kunz,

Knorre, F. Nitsch.

Pùvodní znìní ad 1361/XXI.

Interpellation

des Abgeordneten Franz May
an den Eisenbahnminister

wegen Terror bei der Eisenbahnhaupt-
werkstätte in Böhm. Leipa.

Am Montag, den 2. Mai 1938 wurde in der
Frühstückpause die Belegschaft der Eisenbahn-
hauptwerkstätten in Böhm. Leipa zu einer Beleg-
schaf tsversammlung zusammengerufen. Einige
deutsche Arbeiter wurden hievon überhaupt nicht
verständigt. In dieser Belegschaftsversammlung
forderten die èechischen Arbeiter, daß alle deut-
schen Arbeiter, die selbst oder deren Angehörige
an der Mai-Feier der Sudetendeutschen Partei
teilgenommen hatten, sofort entlassen werden.
Der èechische Vertrauensmann Reycha erklärte,
daß alle deutschen Eisenbahner, die bei der Sude-

tendeutschen Partei mitmarschierten, namentlich
sichergestellt worden seien. Unter den gegen die
deutschen Arbeiter hetzenden Arbeitern fielen be-
sonders auf der Eisendreher Farzisek, Reinisch,
die Bahnbediensteten Jiøí Prochaska und V. Suko-
hrad. Über Antrag des Vertrauensmannes Reycha
wurde der Beschluß gefaßt, eine Resolution an
den Eisenbahnminister bzw. an die Staatsbahn-
direktion Königgrätz zu fassen, in der gefordert
wird, jene Personen, die an der Maifeier der
Sudetendeutschen Partei, bzw. deren Angehörige
an diesen Feiern teilgenommen haben, mit sofor-
tiger Wirkung zu entlassen.

Die geschilderten Vorfälle sind nicht geeignet,
die von der Regierung angestrebte Beruhigung
der öffentlichen Meinung und des politischen
Lebens herbeizuführen und stellen außerdem vom
Gesetze mit Strafe belegte Terrorhandlungen dar.

Die Interpellanten fragen den Herrn Minister:

1. Ist der Herr Minister bereit, die Vorfälle in
den Eisenbahnhauptwerkstätten von Böhm. Leipa
am 2. Mai 1938 schärfstens erheben zu lassen?

2. Welche Vorkehrungen hat der Herr Minister
dagegen getroffen, daß den deutschen Arbeitern
daselbst kein Hindernis in den Weg gelegt wird,
ihr verfassungsmäßig gewährleistetes Recht der
freien Meinungsäußerung ungehindert auszu-
üben?

Prag, am 21. Mai 1938.

May,

Axmann, Hollube, Rösler, Hirte, Obrlik, Sandner,

Jäkel, llling, Dr. Hodina, Stangl, Jobst, Sogl,

Kundt, Birke, Ing. Schreiber, E. Köhler, Fischer,

Kunz, Knorre, Knöchel, F. Nitsch.

Pùvodní znìní ad 1361/XXII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. St. Králièek
an den Innen- und den Justizminister

wegen gesetzwidriger Äußerungen und

Anordnungen des Gendarmeriefähnrichs

Josef Zejda in Gudrum.

In der Gemeinde Gudrum in der Wischauer
Sprachinsel werden seit je am 1. Mai sowohl vor
dem Gemeindegasthause als auch vor der Woh-
nung des Bürgermeisters Maibäume aufgestellt,
welche früher mit einer schwarz-rot-gelben Fahne
geschmückt waren. Auch heuer wurden diese Mai-
bäume aufgestellt, jedoch ohne schwarz-rot-gelbe
Fahnen, um bei der heuer am 1. Mai herrschenden
Spannung Zwischenfälle von vornherein auszu-
schalten. Die Maibäume waren lediglich mit
bunten Bändern in rosa-roter-, blaßgelber-,
grüner- und schwarzer Farbe geschmückt.

Als der Bürgermeister von Gudrum Josef
Brtnik am 1. Mai frühmorgens aus seinem Hause
trat, bemerkte er, wie der Maibaum vor seinem


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Hause von zwei Gendarmen gefällt wurde. Auf
die Frage nach dem Grunde, warum der Baum
gefällt werde, erhielt er die Antwort, der Posten-
kommandant von Gudrum Josef Zejda habe den
Auftrag gegeben, den Baum zu fällen, da er mit
reichsdeutschen Farben geschmückt sei.

Josef Zejda ist seit 1. Feber 1938 Kommandant
des Gendarmeriepostens in Gudrum und hat vor
einiger Zeit öffentlich geäußert: "Ihr Deutschen,
Ihr werdet mich noch kennen lernen, ich werde
Euch zeigen, was ich kann. Ihr Deutschen, Ihr
werdet an mich denken!"

Die Handlungsweise des Gendarmerieposten-
Kommandanten Josef Zejda in Gudrum ist voll-
ständig ungesetzlich, da, wie schon oben erwähnt,
keineswegs Farben des Deutschen Reiches, son-
dern lediglich bunte Bänder zur Schmückung des
Maibaumes verwendet wurden. Der Vorfall ist
scheinbar lediglich die Verwirklichung der Dro-
hung des Postenkommandanten Josef Zejda.

Die Interpellanten fragen den Herrn Minister
des Innern und den Herrn Justizminister:

1. Sind die Herren Minister bereit, den oben ge-
rügten Sachverhalt genauestens untersuchen zu
lassen?

2. Ist der Herr Innenminister bereit, gegen den
Postenkommandanten der Gendarmerie in Gudrum
Josef Zejda die Disziplinaruntersuchung einleiten
zu lassen und dafür zu sorgen, daß Josef Zejda
von Gudrum weg versetzt wird?

3. Ist der Herr Justizminister bereit, dafür zu
sorgen, daß gegen Josef Zejda ein Strafverfahren
wegen Aufreizung nach dem Schutzgesetz einge-
leitet und gehörig fortgesetzt wird?

3. Welche konkrete Verfügungen haben die
Herren Minister getroffen?

Prag, am 21. Mai 1938.

Ing. Králíèek,

Dr. Hodina, Axmann, Hollube, Hirte, Rösler,

E. Köhler, Ing. Schreiber, Sogl, Jäkel, Illing,

Sandner, Stangl, Jobst, Obrlik, Fischer, Kunz,

Knorre, Kund t, Birke, Knöchel, F. Nitsch.

Státní tiskárna v Praze. - 3642-38.


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