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kischen Republik zum Deutschen Reich. nicht, un-
tergraben werden?

Prag, am 7. Mai 1938.

Axmann,

E. Köhler, Jobst, Jäkel, Stangl, Rösler, Kundt,

Illing, Dr. Jilly, Hirte, Dr. Hodina, Fischer, May,

Hollube, Dr. Eichholz, Sogt, Knorre, Sandner,

Ing. Schreiber, F. Nitsch, Kunz.

Pùvodní znìní ad 1361/II.

Interpellation

des Abgeordneten K. H. Frank
an den Minister des Innern

wegen zügelloser Schreibweise der periodi-
schen Druckschrift,, Duch èasu" in der
Nummer 76 vom 31. März 1938.

Während die staatlichen Organe gegenüber deut-
schen periodischen Druckschriften schon jedwede
Objektivität in ihrer Zensurpraxis vermissen las-
sen und für ihre Tätigkeit nur die Erwägung
maßgebend erscheint, daß es sich um deutsche
Organe handelt, scheint die Zensurmöglichkeit
gegenüber èechischen Organen kaum zu bestehen.
So konnte die in M. -Ostrau erscheinende periodi-
sche Druckschrift "Duch èasu" in ihrer Nummer
76 vom 31. März 1938 auf Seite 4 einen zügellos
tendenziösen Bericht über die Mittelschulverhält-
nisse in M. -Ostrau bringen, in dem es u. a. heißt:

"... Wenn man sich die Gesichter derer ansieht,
die das Henleinabzeichen tragen, so sieht man die
auffallende Ähnlichkeit------------und damit sol-
len sich die ultragermanischen Eltern, die in den
auf staatliche Unterstützung angewiesenen Un-
ternehmungen beschäftigt sind, nicht allzu sehr
brüsten... "

Durch die oben geschilderte Schreibweise wird
zwar ganz offensichtlich gegen eine Nation und
gegen eine nationale Minderheit in einem Maße
geschmäht, daß es die Würde der Republik herab-
setzen, den allgemeinen Frieden in der Republik
oder die internationalen Beziehungen bedrohen
könnte. Jedoch wurde gegen eine derartige
Schreibweise in keiner Weise_ eingeschritten,
während es bei deutschen periodischen Druck-
schriften, wie die letzte Zeit gezeigt hat, genügt,
wenn diese bloße Buchbesprechungen, Tatsachen-
berichte politischer Ereignisse oder gesetzlich er-
laubte Kritik ihren Lesern vermitteln.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, die dargestellte
Sachlage untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, die staatlichen
Organe anzuweisen, auch auf die Schreibweise èe-
chischer Organe entsprechend zu achten, damit

durch sie nicht offensichtlich strafwürdige Tat-
bestände gesetzt werden können?

Pr a g, am 7. Mai 1938.

Frank,

Illing, E. Köhler, Kunz, Axmann, Fischer, Stangl,

Ing. Schreiber, Hirte, Hollube, Sogl, Jäkel, Obrlik,

Nickerl, Wollner, Franz Nìmec, F. Nitsch, May,

Kundt, Sandner, Rösler.

Pùvodní znìní ad 1361 III.

Interpellation

des Abgeordneten Ernst Köhler
an den Innenminister

wegen der durch den Gendarmeriewacht-
meister Ladislav Zameèník verübten
Mißhandlungen von Kindern.

Am 23. April 1938 stand um 15'15 Uhr beim
Hause des Josef Willomitzer, Zuckerbäcker in
Hostomitz, Bezirk Bilin, das Motorrad Nr.
È. 27. 713, an welchem an einer Schnur eine Holz-
figur befestigt war. Um dieses Rad standen un-
gefähr 10 schulpflichtige Kinder, unter ihnen Jo-
hann Wabro und Anton Strobach. Die Kinder
spielten mit der Holzfigur, als der Gendarm La-
dislav Zameèník, stationiert in Neudek, erschien
und sie bis auf Johann Wabro und Anton Stro-
bach zerstreute. Der Gendarm forderte dann die
Schwester des Zuckerbäckers Willomitzer, Anna
Willomitzer auf, das Tor zu öffnen und schob die
beiden Jungen in die Toreinfahrt und schloß das
Tor hinter sich. Die anderen Kinder, die sich wie-
der vor dem Hause versammelten, hörten die
Schreie der beiden Jungen, öffneten das Tor und
merkten, wie der kleine Anton Strobach von dem
Gendarm geschlagen wurde. Auch Johann Wabro
wurde von dem Gendarm geschlagen. Die Kinder
wurden, weil sie im Gesichte ganz verschwollen
waren, zu einem Arzte nach Hostomitz gebracht,
wo aber wegen Abwesenheit des Arztes keine Un-
tersuchung stattfinden konnte.

Im vorliegenden Falle kann es sich nicht um
einen bloßen Übergriff eines untergeordneten
Organes, sondern um eine offensichtlich strafbare
Handlung handeln.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn Mi-
nister:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen den Gen-
darmeriewachtmeister Ladislav Zameèník das
Disziplinarverfahren einleiten zu lassen?

3. Ist der Herr Minister bereit, den Fall der zu-


15

ständigen Anklagebehörde mitzuteilen, ob es sich
um eine von Amtswegen strafbare Tat handelt?

Prag, am 14. Mai 1938.

E. Köhler,

Jobst, Knorre, Jäkel, Ing. Karmasin. Illing, Klie-
ber, Stangl, Viereckl, Nickerl, Dr. Jilly, Hirte,
Dr. Ing. Lokscha, Rösler, Ing. Králíèek, Axmann,
Fischer, Ing. Schreiber, Kundt, Sandner, Obrlik,
Hollube.

Pùvodní znìní ad 1361/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Ernst Peschka
an den Finanzminister

wegen vorschriftswidriger Amtshandlung
eines Finanzwachorganes.

Am 28. April 1938 fuhr Karl Schuheida, Bäcker-
geselle aus Zauditz 74, Bezirk Troppau, um
14 Uhr von Zauditz in der Richtung gegen Trop-
pau und schlug dabei den Weg über die Reichs-
grenze ein. Auf der Zollstation erklärte ihm das
zu dieser Stund« diensthabende Finanzorgan, daß
er das Abzeichen der Sudetendeutschen Partei
nicht mit über die Grenze nehmen dürfe, und
fragte ihn, ob er den Mitgliedsausweis der Sude-
tendeutschen Partei bei sich habe. Karl Schuheida
erklärte, daß er den Mitgliedsausweis ständig bei
sich trage, doch das Finanzwachorgan ebenso wie der
anwesende Zollinspektor Nápravník beharrten auf
der Meinung, daß Karl Schuheida weder Abzei-
chen noch Mitgliedsbuch mit sich nehmen dürfe.
Er solle beides auf der Zollstation lassen. Eine
Bestätigung über Abzeichen und Mitgliedsausweis,
die Karl Schuheida abgab, um weiterfahren zu
können, wurde ihm verweigert.

Der geschilderte Fall zeigt, wie schon einige in
letzter Zeit gemeldeten Berichte, daß sich Fi-
nanzwachorgane in Angelegenheiten mischen, die,
wenn sie überhaupt Gegenstand behördlicher Ein-
griffe sein können, höchstens in den Amtsbereich
der Sicherheitsorgane fallen können. Im vorlie-
genden Falle handelt es sich um das erlaubte Ab-
zeichen der zahlenmäßig stärksten Partei im
Staate und um einen Mitgliedsausweis. Beide Ge-
genstände sind nicht zollpflichtige Waren und
Können daher auch nicht Gegenstand irgendwel-
cher Maßnahmen von Zollorganen sein.

Die Interpellanten fragen den Herrn Minister:

1. Ist der Herr Minister bereit, den Fall unter-
suchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, die Zollwach-
organe der Zollstation Steuberwitz über ihre Ob-
liegenheiten nachdrücklichst belehren zu lassen?

3. Welche Verfügungen hat der Herr Minister
in dieser Angelegenheit getroffen?

Prag, am 14. Mai 1938.

Ing. Peschka,

Ing. Schreiber, Nickerl, Stangl, Jäkel, Ing. Krá-

líèek, Viereckl, Hollube, Rösler, Klieber, Fischer,

Axmann, Obrlik, Knorre, Sandner, Kundt, Jobst,

Dr. Köllner, Dr. Hodina, F. Nitsch, Birke.

Pùvodní znìní ad 1361/V.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Franz Karmasin
an den Innenminister

wegen Unterschriftensammlungen bei Ge-
meindevertretungen in Karpathenrußland
auf unbeschriebenen Bögen.

Die politischen Gemeinden in Karpathenrußland
bekommen von den Notärämtern unbeschriebene
Bögen zugestellt mit der Aufforderung, diese zu
unterschreiben. Auf die Frage, warum die Un-
terschriften auf unbeschriebenen Bögen gesammelt
werden, wurde geantwortet, daß es sich um eine
Loyalitätskundgebung für den Präsidenten der
Republik handle. Da die Gemeindevertreter gegen
die Praxis großes Mißtrauen hegen und darauf
hinweisen, daß doch die Unterschriften bestimmt
auch geleistet würden, wenn der wahre Grund
wirklich auf den Bögen zu lesen wäre, stellen die
Interpellanten an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Ist dem Herrn Minister die angegebene Un-
terschriftensammlung auf leeren Bögen in Kar-
pathenrußland bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, mitzuteilen, zu
welchem Zwecke Unterschriften auf die angege-
bene Art und Weise gesammelt wurden?

3. Welche Maßnahmen hat der Herr Minister
getroffen, um eine derartige ungebührliche Pra-
xis der Notärämter in Karphatenrußland abzu-
stellen?

Prag, am 14. Mai 1938.

Ing. Karmasin,

Sandner, Ing. Schreiber, Stangl, Jäkel, Ing. Kra-

líèek, Axmann, Kundt, Viereckl, Hollube, Nickerl,

Klieber, Jobst, Rösler, Knorre, Fischer, Obrlik,

Franz Nìmec, May, Wollner, Dr. Köllner.


l6

Pùvodní znení ad 1361/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Nitsch
an den Minister für nationale Verteidigung

wegen der von Soldaten der in Breitenau
stationierten Wachmannschaft verursach-
ten Raufhändel im Gasthause der Frau
Kukla in Markersdorf, Bezirk
Freudenthal.

Am Ostermonntag, den 18. April 1938 veran-
staltete die landständische Jungmannschaft von
Markersdorf und Breitenau im Gasthause der
Frau Kukla in Markersdorf ein Saatreiter-Kränz-
chen, zu welchem laut ausgegebenen Einladungen
nur Geladene Zutritt erhielten. Gegen 1/2 20 Uhr,
als der Saal erst zum kleinen Teile gefüllt war,
kam ein Trupp von 15 bis 17 Soldaten èechischer
Volkszugehörigkeit, unter ihnen zwei Gefreite,
die der im Gasthause Matzner in Breitenau ein-
quartierten Wachmannschaft angehören, bis ins
Vorhaus und verlangten Einlaß. Adolf Hecht,
Landwirt in Breitenau und Rudolf Czeschner,
Tischler in Breitenau, erklärten ihnen, daß der Zu-
tritt zum Tanzsaal nur für Geladene gestattet sei,
zeigten ihnen ein im Vorhaus sichtbar angebrach-
tes Plakat, auf dem deutsch und èechisch ge-
schrieben stand, daß nur Geladene Zutritt haben.
Die Soldaten wurden ersucht, den Platz im Vor-
hause nicht zu verstellen, weil sonst die Gäste
nicht in den Saal könnten. Nachdem Rudolf
Czeschner einem Soldaten die Eintrittskarte ver-
weigert hatte, kommandierte der Soldat in mili-
tärischem Tone "nästup", worauf die ganze
Gruppe geschlossen in den Saal dringen wollte.
Der erste Soldat befand sich bereits im Türfutter
zwischen Vorhaus und Tanzsaal, doch wurde er
von Rudolf Czeschner zurückgezogen. Der Soldat
zog sein Bajonett und holte gegen Czeschner aus.
Gleichzeitig zogen mehrere Soldaten die Bajo-
nette. Hierauf wurden die Soldaten durch Rudolf
Furch, Landwirtsohn aus Breitenau, im Verein
mit anderen Burschen von der Saaltür gegen die
Haustür gedrängt. Dort zog einer der Soldaten
wiederum das Bajonett, andere von ihnen nahmen
sich leere Bierfässer, die vor dem Gasthause
standen, wieder andere ergriffen Zaunlatten und
Steine, um so bewaffnet in den Tanzsaal einzu-
drängen. Die Veranstalter des Tanzkränzchens
hatten aber mittlerweile einen Flügel der Haus-
türe zugemacht. Durch die Öffnung des zweiten
Flügels kamen leere Bierfässer, Zaunlatten und
Steine ins Vorhaus geflogen, durch die Alfred Sei-
fert aus Breitenau 50 am Schienbein verletzt
wurde. Durch ein hereingeworfenes Eisenstück
wurde Rudolf Furch in der Bauchgegend verletzt.

Vor dem Hause befand sich Otto Gödel, der
durch die Soldaten am Kopfe derart verletzt
wurde, daß er bewußtlos zusammenbrach. Er er-
hielt an der rechten Schädelbeingegend eine hüh-
nereigroße Anschwellung, eine 2 cm lange stark
blutende Rißwunde und an der linken Kopfseite

Hautabschürfungen und Verletzungen an den
Händen. Er wurde im Vorhaus des Gasthauses
von Dr. Gustav Göbel behandelt, der eine Gehirn-
erschütterung leichten Grades feststellte.

Else Heider aus Markendorf Nr. 31, die erst
später zum Tanzkränzchen gehen wollte, erhielt
vor dem Gasthause von einem Soldaten mit einer
Zaunlatte einen Hieb über den Hinterkopf und
wurde mit den Worten "Deutsche Horde" be-
schimpft.

Als die Soldaten bemerkten, daß ein von ihnen
Verletzter bewußtlos zusammenbrach, zogen-sie
singend ab.

Durch die Soldaten der Wachmannschaft in
Breitenau, Bezirk Freudenthal, wurde nachstehen-
der Schaden angerichtet:

1 Glasscheibe an der Küchentüre des Gasthauses
der Frau Marie Kukla in Markersdorf 10 Kè,
1 Glasscheibe an der Eingangstür 5 Kè, Beschädi-
gung der Haustüre 20 Kè, Beschädigung der Haus-
fassade, Beschädigung des Lattenzaunes bei
Herrn August Hampel, Erbrichter in Markers-
dorf 24, in der Länge von 6. 9 m 207 Kè. Außer-
dem ist noch der Schaden der Frau Marie Kukla
wegen Störung der Tanzveranstaltung mit min-
destens 500 Kè zu beziffern.

Frau Marie Kukla hat von diesem Vorfall so-
fort die Gendarmerie in Breitenau verständiger,
lassen, doch hat sie bis zum nächsten Tage nichts
von Erhebungen gehört und bis heute keine Ver-
ständigung erhalten.

Die örtlichen Behörden haben sich dieses Fal-
les öffentlicher Gewalttätigkeit durch Angehörige
der Wehrmacht nicht derartig angenommen, daß
die persönliche Sicherheit der Zivilbevölkerung
gewährleistet erscheint. Die Interpellanten sehen
sich daher genötigt, diesen Vorfall dem Herrn
Verteidigungsminister mitzuteilen und stellen
nachfolgende Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, die Vorfälle,
die sich am 18. April 1938 im Gasthause der Frau
Marie Kukla in Markersdorf durch Soldaten der
Wachmannschaft in Breitenau ereigneten, erheben
zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, die schuldigen
Soldaten der gesetzlichen Strafe zuführen zu
lassen?

3. Welche Maßnahmen hat der Herr Minister ge-
troffen, um die Zivilbevölkerung des Bezirkes
Freudenthal gegen Fälle öffentlicher Gewalttä-
tigkeit oben geschilderter Art durch Angehörige
der Wehrmacht wirksam zu schützen?

P r a g, am 14. Mai 1938.

F. Nitsch,

Ing. Schreiber, Stangl, Jäkel, Ing. Králíèek,

Knorre, Kundt, Franz Nìmec, Jobst, Viereckl,

Axmann, Hollube, Nickerl, Obrlik, Fischer, Rösler,

Dr. Köllner, Klieber, Sandner, May, Hirte.


17

Pùvodní znìní ad 1361/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst

an den Minister für Post- und
Telegraphenwesen und den Justizminisier

wegen der auf den Johann Mikschl, Brief-
träger in Oberhaid, Bez. Prachatitz, durch
den Postmeister Zadák in Oberhaid aus-
geübten Hinderung seine im § 117 der Ver-
fassungsurkunde gewährleisteten Rechte
auszuüben.

Am 21. April 1938 nahm Johann Mikschl,
Brietträger in Oberhaid, Bezirk Prachatitz, an
einer nach § 2 a contrario des Versammlungsge-
setzos einberufenen Versammlung der Sudeten-
deutschen Partei in Oberhaid teil, die von der
Gendarmerie kontrolliert wurde und eine Stunde
später von der Staatspolizei aufgelöst wurde.

Als Johann Mikschl am 22. April 1938 um 9-30
Uhr in das Postamt kam, wurde er von dem Post-
meister Zadák in Oberhakl gefragt, wo or am
vorhergehenden Tage abends war. Der Postmei-
ster erwiderte ihm auf seine Antwort, das er mit
einer Einladung in einer nach § 2 a contrario des
Versammlungsgesetzcs einberufenen Versammlung
der Sudetendeutschen Partei war, mit den Wor-
ten:,, Wieso können Sie sich erlauben, einer sol-
chen Partei beizutreten. Also Sie als Staatsange-
stellter erlauben sich, einer staatsfeindlichen Par-
tei als Mitglied beizutreten und auch staatsge-
führliclie Versammlungen zu besuchen, das geht
schon über alles und ich soll für Sie die Verant-
wortung tragen, was glauben Sie denn eigent-
lich? Die Staatspolizei aus Prachatitz hatte mir
telefonisch mitgeteilt von Ihrer Anwesenheit bei
der Versammlung. Auch sind Sie in der Anwesen-
heitsliste eigenhändig unterschrieben als Brief-
träger, das ist schon das höchste, was Sie sich
erlauben; ich beachte Sie schon 2 Monate lange
und wußte schon lang", daß Sie Mitglied der Su-
detendeutschcn Partei sind. "

Nach einer längeren Wechselrede erklärte der
Postmeister Zadák derr Johann Mikschl:

"Wissen Sie, Herr Mikschl, daß Sie dieses
Vergehen teuer büßen werden; Sie werden unbe-
dingt versetzt, wenn Ihnen nicht noch Schlimme-
res passiert; Sie haben sich die Auslagen selbst
zu leisten, wer weiß wohin nach Norden Sie ver-
setzt werden. So was können Sie Ihrer Familie
antun? Können Sie das verantworten?"

Der Postmeister Zadák forderte hierauf den
Johann Mikschl auf, folgende Erklärung zu unter-
schreiben:

"Erkläre hiemit, daß ich ordentliches Mitglied
der Sudetendeutschen Partei bin und mich an
Vertrauungsversammlungen beteilige. "

§ 117 der Verfassungsurkunde stellt für jeder-
mann das Recht auf, seine Meinung zu äußern,
ferner setzen dieselben Bestimmungen der Ver-

fassungsurkunde fest, daß die Ausübung dieses
Rechtes niemandem in seinem Arbeits- oder An-
gestelltenverhältnisse zum. Nachteile gereichen
dürfe.

Und die Verfassungsurkunde gilt auch für
Staatsbeamte und auch für einen deutschen Brief-
träger, auch wenn sein vorgesetzter Postmeister
ein Èeche ist, dem die Zugehörigkeit dieses Brief -
tongers zur größten Partei im Staate nicht paßt.

Die Interpellanten fragen daher die Herren
Minister:

1. Ist der Herr Postminister bereit, den ge-
schilderten Tatbestand aufs strengste erheben zu
lassen?

2. Ist der Herr Postminister bereit, zu erklä-
len, daß dem Johann Mikschl, Briefträger in
Oberhaid, seine Zugehörigkeit zur Sudotendeut-
schen Partei in seinem Dienstverhältnisse in kei-
ner Weise zum Nachteil gereichen wird?

3. Ist der Herr Postminister bereit, gegen den
Postmeister Zadák in Oberhaid, Bezirk Pracha-
titz, das Disziplinarverfahren einleiten zu lassen'?

4. Ist der Justizminister bereit, dafür Sorge zu
tragen, daß das gegen den. Postmeister Zadák in
Oberhaid, Bezirk Prachatitz, beim Bezirksgericht
in Prachatitz eingeleitete Strafverfahren in ge-
höriger Weise, fortesetzt wird?

P r a g, am 14. Mai 1938.

Jobst,

Stangl, Jäkel, Ing. Králièek, Knorre, Obrlik,
Kundt, Franz Nìmec, F. Nitsch, G. Böhm, Dr.
Köllner, May, Sandner, Klieber, Viereckl, Hollube,
Nickerl, Rösler, Axmann, Fischer, Ing. Schreiber.

Pùvodní znìní ad 1361/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Franz Karmasin

an den Minister für Schulwesen und
Volkskultur

wegen der Verhältnisse im Deutschen
Staatsrealgymnasium in Bratislava.

Das Deutschtum von Bratislava verfügt über
eine einzige deutsche Mittelschule, das Deutsche
Staatsrealgymnasium, das im Schuljahr 1937/
1938 1029 Schüler hatte. Dem gegenüber befinden
sich in Bratislava drei èechoslovakische Staats-
realgymnasien, eine èechoslovakische Staatsreal-
Echule, ein èechoslovakisches Mädchenreformreal-
gymnasium, ein èechoslovakisches Ordensrealgym-
nasium und ab 1938/1939 ein èechoslovakisches
Ordensgymnasiuni (Jesuiten). Der Bevölkerungs-
anteil der Deutschen beträgt 32. 801 oder 28%., der
Èechoslovakische Bevölkerungsanteil 00. 013 oder
51'3%. Schon aus dieser Gegenüberstellung ist
ersichtlich, ilaß das Deutschtum von Bratislava


18

auf das schwerste benachteiligt ist. Noch krasser
wird die Benachteiligung, wenn man die Gebäude-
verhältnisse in Betracht zieht.

Am 3. November 1936 hat die Elternvereinigung
dem Herrn Minister für Schulwesen und Volks-
kultur eine Denkschrift überreicht, der wir fol-
gendes entnehmen:

Das Schulgebäude des Deutschen Staatsreal-
gymnasiums in Bratislava, Kumánygasse 2, ist
seit dem Jahre 1896 in Benützung. Es enthält
widmungsgemäß 10 Unterrichtsräume und hat
einen Fassungsraum für 300 Schüler. Gänge,
Stiegen sowie auch die Nebenräumlichkeiten
(Aborte) sind für diese Schülerzahl bemessen.

Derzeit sind in diesem Gebäude das Deutsche
Slaatsrealgymnasium mit 1050 Schülern in 2l
Klassen (die 2. Klasse mußte außerhalb in einem
von der evangelischen Gemeinde [Nonnenbahn 22]
gemieteten Raum vorläufig untergebracht wer-
den) und das ungarische Staatsrealgymnasium
mit 645 Schülern in 16 Klassen untergebracht.

Der Unterricht findet täglich von 8 bis 13'05
und von 13'30 bis 18'35 Uhr, bei gekürzten Un-
terrichtsstunden, statt. Dreimal wöchentlich hat
die Anstalt die Schulräume an Vormittagen, drei-
mal an Nachmittagen zur Verfügung.

Alle nur irgendwie möglichen Räumlichkeiten
werden als Unterrichtslokale herangezogen, ein-
schließlich der Portierloge und der Kellerräum-
lichkeiten, die die Elternvereinigung auf eigene
Kosten adaptieren ließ.

Trotzdem haben einige Klassen keine eigenen
Schulräume, sondern müssen die Klassenzimmer
der jeweils im Zeichen-, Physik-, Chemie- oder
Turnsaal sich befindlichen Klassen benützen, also
nach jeder Unterrichtsstunde in ein anderes
Klassenzimmer wandern, weshalb sie auch als
"Wanderklassen" bezeichnet werden. Das Deutsche
Staatsrealgymnasium hat vier solcher Wander-
klassen.

Infolge des getrennten Mädchen- und Knaben-
turnens und des Religionsunterrichtes verschiede-
ner Konfessionen, kommt es wegen der unzuläng-
lichen Räume vor, daß einzelne Klassen während
des regelmäßigen Unterrichtes Freistunden ha-
ben. Schüler oder Schülerinnen müssen dann spa-
zieren gehen, da für sie in der Schule kein Raum
ist und der Aufenthalt auf den Schulgängen den
Unterricht stört.

Unter solchen Umständen wickelt sich der Un-
terricht unter ständigen Reibungen mit den
größten Schwierigkeiten ab.

Eine richtige Lüftung der Schulräume ist un-
möglich, da ja keine Zeit hiefür vorhanden ist.
Ebenso betreten die am Nachmittag die Schule
besuchenden Kinder vom Vormittagsunterricht her
schon verunreinigte Schulzimmer.

Gelegentlich des Schlusses des Unterrichtes,
wenn die Schüler aller Klassen die Unterrichts-
räume verlassen, herrscht ein beängstigendes Ge-
dränge auf den viel zu engen Gängen.

Die Folge einer panikartigen Räumung der
Schule wäre schrecklich! Auch die ungenügende
Anzahl von Aborten und die Unmöglichkeit ihrer
sorgfältigen Reinhaltung bedeutet eine ständige
Kalamität.

Lehrer und Schüler sind beim derzeitigen
Schulbetriebe einer ständigen Gefährdung ihrer
Gesundheit ausgesetzt.

Eine im Jahre 1933 vom staatlichen Notariats-
amte für die Stadt Bratislava zur Überprüfung
des Schulgebäudes in baulicher, gesundheitlicher
und feuerpolizeilicher Beziehung entsandte Kom-
mission konstatiert in ihrem Bericht vom 11. Mai
1933 folgendes:

"Die Lehrzimmer sind überfüllt, auf einen Schü-
ler entfällt nicht einmal der als Minimum behörd-
lich vorgeschriebene Luftraum von 8 m3, bezw.
0'8 m2 Bodenfläche. Die Klassen sind mit Bänken
überfüllt. Es sitzen bis 12 Schüler in einer ge-
schlossenen» Bankreihe ohne Zwischengänge; aber
auch an den Enden der Bankreihen sind kaum
50 cm breite Wege freigelassen, was auch vom
feuerpolizeilichen Standpunkte aus bedenklich ist.
An Aborten sollen für je 30 Knaben oder 25
Mädchen einer entfallen, tatsächlich entfällt auf
je 61 Knaben oder 94 Mädchen je einer!" (Bei der
gestiegenen Schülerinnenzahl derzeit 105 Mäd-
chen).

Inzwischen ist aber die Schülerzahl um ein Be-
deutendes gestiegen und dürfte im kommenden
Schuljahre abermals erhöht werden. Darüber-
hinaus ist eine Benachteiligung des Deutschtums
dadurch gegeben, daß diese deutsche Mittelschule
ohne deutsche Inspektion ist, ja nicht einmal die
Fachinspektionen sind deutsch.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn
Minister:

1. Sind dem Herrn Minister diese unerhörten
Zustände bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, für eine men-
schenwürdige Unterbringung des Deutschen
Staatsrealgymnasiums in Bratislava Sorge zu
tragen?

3. Ist der Herr Minister bereit, den Auftrag
zu einer Teilung dieser Anstalt zu geben?

4. Ist der Herr Minister bereit, dafür Sorge zu
tragen, daß auch diese deutsche Anstalt deut-
schen Inspektoren unterstellt wird?

P r a g, am 14. Mai 1938.

Ing. Karmasin,

Sandner, Obrlik, Stangl, Jäkel, Ing. Králièek,

Axmann, Nickerl, Ing. Schreiber, Fischer, Rösler,

Hollube, Viereckl, Knorre, Klieber, Kundt, Kunz,

May, Franz Nìmec, Dr. Köllner, Jobst.

Pùvodní znìní ad 1361/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst

an den Justizminister und an den
Minister des Innern

wegen schikanöser Einleitung von Straf-
verfahren.


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Josef Bamberger - - - wurde mit Be-
scheid der Bezirksbehörde. ----------vom 30. Au-
gust 1937 im Sinne des § 90, Abs. 7, und des § 194,
Abs. 6 des Ges. Nr. 131/1936 unter Berufung
auf die Bestimmung des ersten Satzes des Abs. 2
des § 5 des gleichen Gesetzes und im Sinne des
§ 1, Reg. -Vdg. Nr. 203/36 die Herstellung na-
mentlich angeführter Einrichtungen und zwar

Komunikation: -----------Ausgrabungen aufge-

tragen.

Da Josef Bamberger befürchtete, er käme um
Haus und Hof, sich durch den oben genannten
Auftrag geschädigt fühlte und das gesetzlich zu-
lässige Rechtsmittel einbringen wollte, wendete
er sich an den Abgeordneten Adolf Jobst um
Hilfe, da er sich seine Vermögensverhältnisse
entsprechend an einen Advokaten nicht wenden
konnte. Abgeordneter Adolf Jobst half ihm bei
der Abfassung der Berufung, die er am 12. Okto-
ber 1937 fristgerecht einbrachte.

Josef Bamberger wurde nun anfangs Feber

1938 zur Staatspolizei-----------vorgeladen und

erhielt schließlich eine Vorladung zum Bezirks-
gerichte nach Pilsen, wo am 25. April 1938 die
Verhandlung wegen § 6, Abs. 4, des Schutz-
gesetzes stattfinden sollte. Die Staatspolizeibe-
hörde hatte aus der Tatsache, daß sich Josef
Bamberger in begreiflicher Besorgnis an einen
Parlamentarier wendete, ein Schutzgesetzdelikt
konstruiert, das einmal dem vom Gesetz aufge-
stellten Tatbestand nicht entsprach, andrerseits
nur geeignet ist, einen verfassungswidrigen Zu-
stand der Rechtlosigkeit und Schutzlosigkeit
gegenüber jedweden Maßnahmen einer Staats-
behörde zu fixieren und sanktionieren.

Die Interpellanten richten an den Herrn Justiz-
minister und an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Sind die Herren Minister bereit, den Vorfall
erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister des Innern bereit, die

staatliche Polizeibehörde-----------anzuweisen,

nicht durch willkürliche Konstruktion von Tat-
beständen das natürliche Recht des Staatsbürgers,
sich gegen Maßnahmen staatlicher Behörden zu
schützen und die vom Gesetze aufgestellten
Rechtsmittel zu benützen, einzuschränken?

3. Ist der Herr Justizminister bereit, die An-
klagebehörde anzuweisen, an sie gelangende An-
zeigen nach den von der Strafprozeßordnung
aufgestellten Grundsätzen objektiv zu prüfen und
nicht jedwede Meldung einer Verwaltungsbehörde
nur allein deshalb schon zum Gegenstande einer
Anklage zu machen, weil es vielleicht aus politi-
schen Gründen erwünscht scheint?

Prag, am 7. Mai 1938.

Jobst,

Axmann, Jäkel, Fischer, Sandner, Knorre, Kundt,

E. Köhler, Illing, May, F. Nitsch, Kunz, Hirte,

Obrlik, Ing. Králièek, Dr. Hodina, G. Böhm.

Nickerl, Ing. Schreiber, Rösler, Stangl.

Pùvodní znìní ad 1361/X.

Interpellation

des Abgeordneten Gustav Obrlik
an den Minister für nationale Verteidigung

wegen überflüssiger Belästigung der

Staatsbürger bei der Ausstellung von

Feldlegitimationen.

Das Kommando der Militärbewachung------

- gibt an Landwirte, die im Bereiche der Mili-
tärbauten ihre Felder bestellen, Legitimationen
aus, die das Betreten des bewachten Grundes er-
möglichen. Diese Legitimationen werden jedoch
nur auf Grund einer Bürgerlegitimation ausge-
folgt. Die Bürgerlegitimation ist durch die Stem-
pel- und Amtshandlungsgebühr mit Unkosten von
ungef. 40 Kè verbunden, was für eine mehrköpfige
Bauernfamilie, deren Mitglieder auf den Feldern
zu arbeiten haben, eine untragbare Belastung dar-
stellt.

In den kleinen Gemeinden ist den zuständigen
Behörden jeder einzelne Gemeindeangehörige per-
sönlich bekannt, sodaß es also möglich wäre, den
Identitätsnachweis für die zum Betreten der Fel-
der notwendigen Legitimationen billiger zu er-
langen.

In einer solchen Verfügung, wie sie der ge-
rügte Sachverhalt darstellt, kann nur eine un-
nötige Schikane der Bevölkerung erblickt werden.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

1. Ist dem Herrn Minister die Praxis-----------

bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, diese unnötige
Verfügung gegenüber der ohnehin schwer be-
troffenen Landbevölkerung aufzuheben?

3. Welche konkreten Verfügungen hat der Herr
Minister getroffen?

Prag, am 7. Mai 1938.

Obrlik,

Hollube, May, Kunz, Kundt, Fischer, Axmann,

Knorre, Dr. Eichholz, Jäkel, Sogl, Rösler,

Ing. Schreiber, Hirte, Sandner, Dr. Jilly, Illing,

E. Köhler, F. Nitsch, Stangl, Jobst.

Pùvodní znìní ad 1361/XI.

Interpellation

des Abgeordneten K. H. Frank
an den Innenminister


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