14

leiten zu lassen und über das Ergebnis desselben
zu berichten?

4. Ist der Herr Innenminister bereit, die unter
gesetzwidriger Nötigung hereingebrachte Polizei-
strafe von 100 Kè an Frau Christine Renner sofort
rückerstatten zu lassen?

Prag, am 23. April 1938.

Graber,

Hollube, Hirte, Fischer, E. Köhler, Obrlik, Rösler,

F. Nitsch, Franz Nìmec, Sandner, G. Böhm, Dr.

Hodina, Sogl Ing. Schreiber, May, Birke, Stangl,

Knorre, Jobst, Illing, Jäkel, Nickerl.

Pùvodní znìní ad 1339/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Franz May

an den Justiz-, Finanz- und Eisenbahn-
Minister

wegen grobfahrläßigen Verhaltens des
Chauffeurs der Autobusstrecke Böhm.
Kamnitz-Pärchen und wegen des Ver-
haltens des Gerichtsexekutors Mansfeld
ans Böhm. Kamnitz.

Otto May, Fabrikant in Pärchen, Bez. Böhm.
Kamnitz, fuhr am 2. April 1938 mit einem Ver-
kehrsart» von Pärchen nach Böhm. Kamnitz. In
Steinachönau stieg der Gerichtsexekutor Mans-
feld aus Böhm. Kamnitz zu und begann mit dem
Chauffeur ein Gespräch, in welches sich dieser
auch lebhaft einließ. Herr Otto May machte die
beiden darauf aufmerksam, daß das Sprechen des
Chaffeurs mit den Fahrgästen während der Fahrt
verboten ist, worauf beide vorerst schwiegen. Als
plötzlich Mansfeld fragte, ob May dies im Ernst
meine und von May bejaht wurde, erklärte Mans-
feld, daß er und der Chauffeur das machen würden,
wie sie wollten und daß May dies nichts anginge.
Schließlich erklärte Mansfeld: "Herr May, wenn
nur in Ihrem Geschäft auch alles so in Ordnung ist
und ob dies so ist, davon werden wir uns über-
zeugen!"

Die Interpellanten richten an die Herren Mini-
ster die Anfrage:

Sind die Herren Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

Ist der Herr Eisenbahnminister bereit, gegen
den Chauffeur ein Disziplinarverfahren einleiten
zu lassen?

Ist der Herr Justizminister bereit, den Fall un-
tersuchen zu lassen und festzustellen, ob das Ver-
halten des Chauffeurs und der Ausspruch des
Herrn Mansfeld nicht den Tatbestand einer straf-
baren Handlung bietet?

Ist der Herr Finanzminister bereit, gegen dien
Gerichtsexekutor Mansfeld aus Böhm. Kamnitz ein
Disziplinarverfahren einzuleiten?

Welche konkreten Verfügungen haben die Her-
ren Minister in dieser Angelegenheit getroffen?

Prag, am 23. April 1938.

May,

Hollube, Ing. Schreiber, Hirte, Jobst, Franz Nì-
mec, Birke, Rösler, Nickerl, Sogl, E. Köhler,
Knorre, F. Nitsch, Jäkel, Illing, Stangl, Dr. Ho-
dina, Fischer, Sandner, Obrlik, Kundt.

Pùvodní znìní ad 1339/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Georg Stangl

an den Minister für Post- und Telegraphen-
wesen

wegen ungerechtfertigter Weigerung des

Postmeisters Johann Korinek in Bischof -

teinitz, eingelangte deutsche Zeitungen

an die Bezieher auszuliefern.

Am 25. März 1938 langte beim Postamte
in Bischofteinitz die Folge 71 des Sudetendeut-
schen Tagblattes "Die Zeit" ein. Die I. Auflage
dieser Folge war in Prag beschlagnahmt worden
und die in Bischofteinitz eingelangten ungefähr
70 Exemplare trugen auf der ersten Seite
oben die Aufschrift "Nach der Beschlag-
nahme zweite Auflage". Der Postmeister Jo-
hann Korinek in Bischofteinitz verweigerte die
Herausgabe der eingelangten Exemplare unter
der ausdrücklichen Behauptung, daß auch die
zweite Auflage des Tagblattes beschlagnahmt
worden sei. In den übrigen Gerichtsbezirken des
politischen Bezirkes Bischofteinitz, Hostau und
Ronsperg war die zweite Auflage des Tagblattes
"Die Zeit" anstandslos an ihre Bezieher weiterge-
leitet worden. Die Maßnahme des Postmeisters
Johann Korinek in Bischofteinitz stellt einen un-
berechtigten einseitigen Akt dar, die Verbreitung
eines sudetendeutschen Blattes zu verhindern.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Tatbestand untersuchen zu lassen?

2. Welche Verfügungen hat der Herr Minister
getroffen, um faktische Beschlagnahmungen be-
hördlich freigegebner periodischer Druckschriften
durch Postorgane wirksam zu unterbinden?

Prag, am 23. April 1938.

Stangl,

Hollube, Sogl, F. Nitsch, Hirte, Rösler, Franz

Nìmec, Jobst, Illing, Ing. Schreiber, Jäkel, E.

Köhler, Fischer, Knorre, Dr. Hodina, Birke, Obrlik,

May, Nickerl, Sandner, Ing. Peschka.


16

Pùvodní znìní ad 1339/X.

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst
an den Außen- und an den Innenminister

wegen der Äußerung des Offizäals Lauben-
dorf der Polizeidirektion in B. -Budweis,
die geeignet ist, die internationalen Be-
ziehungen der Tschechoslowakischen Repu-
blik zu schädigen.

Frau Ernestine Westen, reichsdeutsche Staats-
angehörige und seit 1893 in Böhm. Budweis an-
sässig, ist Eigentümerin der Häuser Nr. 499 und
Nr. 501 in der Doudlebskä ulice. Während sie das
Haus Nr. 499 Bewohnt, steht im Hause Nr. 501
eine Wohnung der Diese Wohnung wurde von
dem italienischen Staatsangehörigen Dr. Gaston
Mesk für seine Mutter Berta Mesk, die ebenfalls
italienische Staatsangehörige ist, gemietet und
hergerichtet. Herr Dr. Mesk begab sich am 28.
März 1938 zur Pölizeidirektion in B. Budweis, um
seine Mutter bei Offizial Laubendorf, der die
Fremdenevidenz führt, anzumelden. Offizial Lau-
bendorf erklärte Herrn Dr. Mesk folgendes:

"Ich rate Ihnen, beziehen Sie die Wohnung
nicht, sonst könnten Ihrer Mutter Schwierigkeiten
mit der Aufenthaltsbewilligung entstehn, wo sie
obendrein Italienerin ist. Wissen Sie denn nicht,
was in dem Hause vorgeht? Wir sind über den
Eigentümer wohl orientiert: Er exponiert sich
sehr stark in politischer Hinsicht. Wir wissen
genau, was dort geschieht. Ich kann Sie natürlich
nicht zwingen, aber ich rate Ihnen, die Wohnung
nicht zu beziehen. "

Offizial. Laubendorf erklärte weiter, Herr Dr.
Mesk könne den Leuten diese Mitteilung ohne
weiters sagen.

Auf Grund dieser Äußerung des Offiziaihs Lau-
bendorf von der staatlichen Pölizeidirektion in
Böhm. Budweis, hat Frau Berta Mesk die Wohnung
sofort gekündigt, ohne sie bezogen zu haben.

Durch obiges Vorgehen des Off Mal s der staat-
lichen Pölizeidirektion in Böhm. Budweis, Lauben-
dorf, wurde die reichsdeutsche Staatsangehörige
Frau Ernestine Westen vollständig grundlos
staatsfeindlicher Umtriebe bezichtigt und wurde
materiell schwer geschädigt. Außerdem ist in der
Äußerung des Offizials Laubendorf eine schwere
Beschuldigung des Sohnes der Frau Ernestine
Westen, des Landesvertreters Hans. Westen,
gelegen.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Außenminister und an den Herrn Innenminister die
Anfragen:

1. Ist der Herr Außenminister bereit, den Fall
untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Außenminister bereit, bei den
zuständigen Zentrallstellen der Tschechoslowakischen
Republik dahingehend einzuwirken, daß derartige

Vorfälle, welche geeignet sind, die von berufenster
Seite festgestellten korrekten Beziehungen »wi-
schen dem Deutschen Reiche und der Tschechoslowa-
kischen Republik zu schädigen, unterbleiben?

3. Ist der Herr Innenminister bereit, den Vorfall
untersuchen zu lassen?

4. Ist der Herr Innenminister bereit, gegen den
Offiziell der staatlichen Polizeidirektion in Böhm.
Budweis, Lauiberudorf, das Disziplinarverfahren
einleiten au lassen und über das Ergebnis des-
selben zu berichten?

5. Ist der Herr Innenminister bereit, den Sach-
verhalt der zuständigen Strafbehörde zum Zwecke
der Prüfung mitzuteilen, ob es sich um eine von
Amts wegen wahrzunehmende Straftat handelt?

Prag, am 23. April 1938.

Jobst,

Hollube, Hirte, E. Köhler, Jäkel, Nickerl, Illing,
Franz Nìmec, Obrlik, F. Nitsch, Sandner, Knö-
chel, Dr. Hodina, Sogl, Ing. Schreiber, May, Birke,
Knorre, Stangl, Fischer, Rösler.

Pùvodní znìní ad 1339/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst
an den Innenminister

wegen Verweigerung des Grenzscheines an
Konrad Hoffmann aus nichtigen Gründen.

Konrad Hoffmann, Holzhauer in Geisleiten,
suchte bei der Staatspolizeübehörde in Oberplan
um Bestätigung des vom Gemeindeamte in Sarau
ausgestellten Grenzausweises an. Die staatliche
Polizeibehörde in Oberplani hat den Grenzausweis
nicht bestätigt, weil Vor- und Zuname des Aus-
weisinhabers sowie die Bezeichnung des reichs-
deutschen, Ortes Aigen-Schlägl, Land Oberöster-
reich nicht in èechischer Sprache angeführt waren.
Konrad Hoffmann benötigt den Grenzausweis
dringendst, da er im Revier Sonnenwald Holzhauer-
arbeiten verrichtet.

Der mitgeteilte Fall zeigt kr aß, mit welchen
Mitteln die staatlichen Organe den Grenzbewohnern
das erst jüngst durch das Oberste Verwaltungs-
gericht festgestellte Recht auf Ausfolgung des
Grenzausweises zu verkürzen suchen. Für einen im
Deutschen Reiche gelegenen Ort gibt es nur eine
Bezeichnung und die ist die deutsche. Eigennamen
können nicht in die cechische Sprache übersetzt
werden, weder durch Erlässe noch durch gesetz-
widrige Amtierungsweise eines staatlichen Onga-
nes. Es kann auch von keinem tschechoslowakischen
Staatsorgane die Forderung aufgestellt werden, im
Deutschen Reiche gelegene Orte tschechisch aneu-
führen.


16

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den Fall unter-
suchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlassen,
daß dem Konrad Hoffmann in Geisleiten Nr. 27,
Gemeinde Sarau, Bezirk Oberplan, der Grenzaus-
weis sofort bestätigt wird?

3. Welche Garantien ist der Herr Minister be-
reit dafür zu geben, daß das den Grenzbewohnern

zustehende Recht auf die Ausfolgung von Grenz-
ausweisen durch die staatlichen Organe geachtet
wird?

Prag, am 23. April 1938.

Jobst,

Hollube, Sogl, Hirte, Illing, Birke, Franz Nìmec,

Obrlik, Rösler, Axmann, May, Stangl, Dr. Hodina,

E. Köhler, Ing. Schreiber, Jäkel, F. Nitsch, Ing.

Lischka, Fischer, Knorre, Nickerl.

Státní tiskárna v Praze - 2913-38.


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