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Gelegentlich einer Vorsprache in anderer Sache
hat der Vorstand der staatlichen Polizeibehörde
in Znaim, Rat Kucera, dem Bezirksleiter der Su-
detendeutschen Partei Borsch gegenüber die Rede
auf die Versammlungsauflösung gebracht und er-
klärt, daß die Ausfüllung der Einladungen nicht
der eigentliche Grund der Auflösung gewesen sei,
sondern daß die Versammlung deswegen aufge-
löst wurde, weil der Versammlungsraum nur ein-
fache Fenster gehabt habe und weil man von der
Straße aus angeblich den Versammlungsverlauf
hätte hören können.

Aus dem geschilderten Tatbestand geht hervor,
daß sich die Organe selbst nicht im Klaren zu
sein scheinen, welchen Grund sie für die Auf-
lösungen von Versammlungen der Sudetendeut-
schen' Partei jeweils angeben sollen, eines aber
scheint klar, nämlich die unbestreitbare beste-
hende Tendenz, an Versammlungen der Sudeten-
deutschen Partei grundsätzlich einen Mangel zu
suchen, auch wenn keiner gefunden werden kann.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn Mi-
nister:

1. Ist der Herr Minister bereit, den geschil-
derten Fall untersuchen zu lassen?

2. Welche Garantien ist der Herr Minister be-
reit dafür zu geben, daß die Organe der staat-
lichen Verwaltung bei der Kontrolle von Ver-
sammlungen der Sudetendeutschen Partei das Ge-
setz und nur dieses beachten?

P r a g, am 15. April 1938.

Dr. Jilly,

Hollube, E. Köhler, Röster, Knorre, Jäkel, Stangl,

Hirte, Illing, Jobst, Nickerl, Obrlik, Franz Nì-

mec, Kundt, Sogl, Gruber, Ing. Lischka, Axmann,

Ing. Peschka, F. Nitsch, May, Fischer.

Pùvodní znìní ad 1338/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst
an den Minister des Innern

wegen Mißhandlung des Franz Köttner
und des Johann Heilbrunner durch Beamte
der staatlichen Polizeibehörde in Gratzen
und durch die Gendarmeriewachtmeister
Hammer und Earypa von der Gendarme-
riestation in Strobnitz.

Am 1. April 1938 gingen vier Burschen im
Alter von 17 bis 20 Jahren auf dem Ortsplatz
von Strobnitz spazieren. Vor der Gendarmerie-
station stand ein Auto der Staatspolizei in Grat-
zen, in das gerade, als die Burschen vorbeigingen,
zwei Polizeibeamte einstiegen. Die Burschen
summten ein Volkslied und einer der Burschen
jodelte gerade, wie das im Böhmerwald gang und

gäbe ist. Das Auto der Staatspolizei fuhr an,
blieb aber nach 50 Meter wieder stehen und einer
der Beamten sprang heraus. Er ging auf Franz
Köttner los und verlangte seinen Namen. Der
Bursch war verlegen und fragte, warum er seinen
Namen nennen solle. Der Beamte packte ihn so-
dann grob bei der Hand, zog einen Gummiknüppel
und trieb ihn auf den Gendarmerieposten. Dort
verabreichte er ihm zwei kräftige Ohrfeigen. Die
anderen drei Burschen standen vor dem Tor der
Gendarmeriestation und auch andere Spazier-
gänger sammelten sich dort an. Der Gendarmerie-
wachtmeister Hammer kam aus der Tür des Po-
stens heraus und sagte: "Verschwindet, Ihr Lau-
ser!" Johann Heilbrunner antwortete: "Wir sind
keine Lauser, das brauchen wir uns nicht gefallen
zu lassenl" Der Gendarmeriewachtmeister Ham-
mer packte darauf den Johann Heilbrunner beim
Genick und der Gendarmeriewachtmeister Karypa,
der mittlerweile dazugekommen war, packte ihn
bei der Brust. Beide schleppten ihn in das Vor-
haus und schlossen das Tor. Im Vorhaus fielen
fünf Beamte der Staatspolizei und Gendarmerie
über ihn her, schlugen ihn mit der Hand ins Ge-
sicht und mit der Faust auf den Rücken. Dann
wurde er auf die Wachstube geschleppt und mit
einem stumpfen Gegenstand, wahrscheinlich einem
Gummiknüppel oder einem Überschwung auf den
Kopf geschlagen. Johann Heilbrunner fiel auf
ein Bett und blieb dort liegen.

Nachdem Franz Köttner und Johann Heil-
brunner frei gelassen worden waren, ging MUDr.
Artur Buchhöcker mit ihnen auf die Gendarme-
riestation, untersuchte sie im Beisein des Gen-
darmeriekommandanten und fertigte ein ärztliches
Zeugnis aus, aus welchem hervorgeht, daß
Franz Köttner eine Rötung der linken Wange und
eine starke Rötung des linken Ohres mit einer
Schwellung der linken Ohrmuschel erlitten habe.
Johann Heilbrunner erlitt folgende Verletzungen:
Quer über den Rücken verlaufend eine ca 32 cm
lange und 4 cm breite Hautrötung, die in der
Mitte deutliche oedematöse Erhebung auf weist;
an der Außenseite der rechten Hand eine 2 cm
lange, an der breitesten Stelle 1 cm breite ober-
flächliche Hautabschürfung; an der Volarseite
des rechten Unterarmes in der Höhe der arteria
radialis eine oedamtöse Schwellung von der Größe
einer halben Kirsche, die auf der Höhe ebenfalls
eine frisch blutende Hautabschürfung aufweist.
Am Hinterhaupt in der Höhe des Haarwirbels
eine ca halbpflaumengroße oedematöse Schwel-
lung, die stark druckempfindlich ist. Nach dem
Befunde sind die Angaben der beiden Verletzten,
daß die beschriebenen Verletzung teils durch
Fausthiebe, teils durch Hiebe mit stumpfen Ge-
genständen verursacht wurden, entsprechend.

Der Ortsleiter der Sudetendeutschen Partei, Jo-
hann Schwarz, forderte von dem Kommandanten
der Gendarmeriestation, daß dieser Vorfall nach
Prag gemeldet werde; jedoch wurde dieses Ver-
langen brüsk abgewiesen mit der Bemerkung, daß
der Kommandant der Gendarmerie selbst wissen
werde, ob der Vorfall nach Prag oder nach
Èaslau gemeldet werden solle.

Der geschilderte Vorfall zeigt in ganz krassem
Lichte das absolute Unvermögen und Unverständ-
nis der untergeordneten Organe, mit der deut-
schen Bevölkerung ein erträgliches Auskommen
zu finden. Derartige Vorfälle können nicht mehr


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als Übergriffe gekennzeichnet werden, sondern
verdienen die Bezeichnung strafwürdigen Tuns.

Die Interpellanten richten an den Herrn Mi-
nister die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, den aufgezeig-
ten Fall schärfstens untersuchen zu lassen, und
zwar so untersuchen zu lassen, daß nicht nur die
Organe der Gendarmeriestation in Strobnitz und
der Staatspolizei in Gratzen, sondern auch die
mißhandelten Staatsbürger über die Vorfälle be-
fragt werden?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen die Gen-
darmeriewachtmeister Hammer und Karypa das
Strafverfahren einleiten zu lassen?

3. Welche Garantien ist der Herr Minister be-
reit dafür zu geben, daß die untergeordneten Or-
gane des Sicherheitswesens auch Staatsbürgern
deutscher Nationalität gegenüber, überall und je-
derzeit die ihnen durch das Gesetz Nr. 125/192?
Slg. auferlegten Pflichten beachten?

P r a g, am 15. April 1938.

Jobst,

Axmann, Birke, G. Böhm, Viereckl, Dr. Eichholz,
Fischer, Gruber, Hirte, Jäkel, E. Köhler, Knorre,
Nickerl, Rösler, Sogl, Stangl, Obrlik, Ing. Schrei-
ber, May, F. Nitsch, Illing, Hollube.

Pùvodní znìní ad 1338/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst
an den Finanzminister

wegen ungebührlicher Amtshandlung eines

Zollwachorganes beim Straßenzollamt

in Unterhaid.

Am Sonntag, den 3. April 1938, passierte Lan-
desvertreter Hans Westen aus Böhm-Budweis um
16 Uhr das Straßenzollamt in Unterhaid auf der
Fahrt nach Linz. Bei Ausstellung der Valuten-
erklärung stellte das revidierende Organ die un-
zulässige Frage, wen er in Linz zu besuchen habe.
Als Landesvertreter Hans Westen als Ziel der
Reise das Deutsche Reich einsetzte, erklärte das
Zollwachorgan, daß er dies nicht zur Kenntnis
nehmen wolle, weil das Plebiszit im Lande Öster-
reich noch nicht stattgefunden habe und bestand
weiterhin auf der Anführung Österreich als
Reiseziel.

Es muß als unzulässig betrachtet werden, daß
Zollwachorgane sich in Angelegenheiten mischen,
die, wenn sie überhaupt Gegenstand der Unter-
suchung staatlicher Organe sind, zum Bereiche
der Sicherheitsorgane gehören. Außerdem ist es
unzulässig, daß ein Zollwachorgan im Gegensatz
zum Außenministerium der Tschechoslovakischen
Republik Tatsachen der politischen Entwicklung
nicht zur Kenntnis nehmen will.

Die Interpellanten richten an den Herrn Fi-
nanzminister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den geschil-
derten Vorfall untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, die Zollwach-
organe dahingehend zu belehren, daß es nicht ihre
Sache ist, oben angeführte Fragen zu stellen und
daß sie sich den Erklärungen des verantwort-
lichen Außenministers gemäß zu verhalten haben.

P r a g, am 15. April 1938.

Jobst,

Hollube, Hirte, Ing. Peschka, Nickerl, E. Köhler,
Knorre, Fischer, Axmann, Obrlik, May, Sogl, F.
Nitsch, Illing, Stangl, Jäkel, Rösler, Kundt, Bir-
ke, Ing. Lischka, Franz Nìmec, Gruber.

Pùvodní znìní ad 1338/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst

an den Minister für Schulwesen und
Volkskultur

wegen gesetzwidrigen Verhaltens des

Direktors Vratislav Czermak

in Böhm. -Budweis.

Die deutsche Handelsschule in B. -Budweis wird
von Schülern besucht, die nicht sämtliche die èe-
chische Sprache beherrschen. Trotzdem gab aber
der Direktor Vratislav Czermák am 2. April 1938
in der Zeit von 11 bis 12 Uhr vormittags über
die Lautsprecheranlage in den Schulzimmern die
Verlautbarung wegen Vorbeugungsmaßnahmen
gegen Scharlach nur in èechischer Sprache durch.

Direktor Vratislav Czermák machte dem Studen-
ten Rudolf Ferus der èechischen Handelsakademie
Vorhaltungen wegen seines Besuches des "Balles
der Deutschen" und bezeichnete bei dieser Gele-
genheit die Sudetendeutsche Partei als staats-
gefährlich.

Direktor Vratislav Czermák, dem die deutsche
Handelsschule in B. -Budweis nur administrativ
untersteht, inspiziert in dieser Schule dauernd
den Unterricht, obzwar sie unter der pädagogi-
schen Leitung des Professors Neumann steht.

Das Verhalten des Direktors Vratislav Czermák
entspricht nicht den positiven Bestimmungen,
denn in einer Schule mit deutscher Unterrichts-
sprache können auch Verlautbarungen admini-
strativen Charakters nur in deutscher Sprache
durchgegeben werden, da die Gewähr geboten sein
muß, daß diese Verlautbarungen von allen Schü-
lern der Anstalt verstanden werden.

Die dem Studenten Rudolf Ferus gegenüber
geäußerten Vorhaltungen sind mit der Schul-
disziplinargewalt nicht vereinbar und die Äuße-
rungen über die Sudetendeutsche Partei stellen


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einen strafbaren Tatbestand dar. Die Inspektion
seitens des Direktors Vratislav Czermák in der
ihm pädagogisch nicht unterstehenden deutschen
Handelsschule in B. -Budweis stellt einen rechts-
widrigen Eingriff in den Wirkungskreis des pä-
dagogischen Leiters Prof. Neumann dar.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Schulminister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, das Verhalten
des Direktors Vratislav Czermäk einer eingehen-
den Prüfung zu unterziehen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen Direktor
Vratislav Èermák das Disziplinarverfahren ein-
zuleiten?

P r a g, am 15. April 1938.

Jobst,

Hollube, E. Köhler, Axmann, Illing. Knöchel,
Knorre, Gruber, Jäkel, Fischer, Hirte, Birke, Ing.
Lischka, Franz Nìmec, Sog], Nickerl, Obrlik, Ing.
Schreiber, Ing. Peschka, F. Nitsch, Stangl, Rösler,
May.

Pùvodní znìní ad 1338/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Paul Nickerl

an den Justizminister

wegen gesetzwidriger Ausdrucksweise in

der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft

Brüx vom 1. Feber 1938, ZL St 3/38-2, Tk

VII194/38 des Kreisgerichtes Brüx.

Zu Geschäftszahl Tk VII 194/38 wurde durch
die Staatsanwaltschaft in Brüx gegen Johanna
Hofmann, Händlerin in Weipert Nr. 418 die An-
klageschrift eingebracht. Nach einer Schilderung
des von der Staatsanwaltschaft behaupteten Tat-
bestandes, der das Vergehen nach § 14, ZI. 1, des
Ges. Nr. 50/23 begründen soll, heißt es wörtlich:
"Aus dem Zusammenhang der Rede und dem Mi-
lieu einer Grenzstadt ergibt sich, daß die Worte
gegen den Bestand und die Selbständigkeit des
Staates gerichtet waren und begründet deshalb
die Äußerung den Tatbestand des Vergehens der
Störung des allgemeinen Friedens nach § 14, ZI. 1,
des Gesetzes Nr. 50/23. "

Durch das Hereinnehmen von Gründen und
offenkundigen politischen Kriterien in eine An-
klageschrift werden den unabhängigen Straf-
gerichten für die Beurteilung strafbarer Tat-
bestände Momente unterschoben, die mit der
Strafrechtspflege an sich nicht das geringste zu
tun haben und nur dazu angetan sind, die Un-
abhängigkeit der Rechtsprechung von der Ver-
waltung- und vom politischen Leben zu unter-
graben. Außerdem liegt in der zitierten Äußerung
der Staatsanwaltschaft Brüx eine generelle Ver-
unglimpfung und Verdächtigung der Bevölkerung

der Grenzstadt Weipert, die unzulässig und mit
den bestehenden Gesetzen in keiner Weise ver-
einbar ist.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Justizminister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, sich den Akt
Tk VII 194/38 des Kreisgerichtes Brüx zum
Zwecke der Überprüfung des gerügten Tatbestan-
des vorlegen zu lassen?

2. Welche Garantien ist der Minister bereit
dafür zu geben, daß die Rechtsprechung der
Strafgerichte von Momenten politischer Natur
unbeeinflußt bleibt?

3. Welche Garantien ist der Herr Minister be-
reit dafür zu geben, daß generelle Verunglimp-
fungen und Verdächtigung der Bevölkerung rein
deutscher Städte durch die staatlichen Anklage-
behörden unterbleiben?

Prag, am 15. April 1938.

Nickerl.

Hollube, Hirte, May, E. Köhler, Illing, Ing.
Peschka, Knorre, Jäkel, Fischer, Stangl, Jobst,
Obrlik, F. Nitsch, Sogl, Axmann, Birke, Ing.
Lischka, Franz Nemec, Gruber, Kundt, Rösler.

Pùvodní znìní ad 1338/XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Fritz Zippelius
an den Ministerpräsidenten

in Angelegenheit der Verlautbarung der

Regierungskundmachung Nr. 201/1937

in der Sammlung der Gesetze und

Verordnungen.

Mit der Regierungskundmachung vom 25. Au-
gust 1937, Nr. 201, wurde die am 81. Juli 1937
abgeschlossene Zusatzvereinbarung zum tschechoslo-
vakisch-deutschen Wirtschaftsabkommen vom
29. Juli 1920 vorläufig in Kraft gesetzt. Dort
werden die aus diesem Anlasse zwischen der
èechoslovakischen Gesandtschaft in Berlin und
dem Auswärtigen Amte des Deutschen Reiches
gewechselten Urkunden im tschechischen und deut-
schen Urtexte veröffentlicht. Das Gleiche ist im
Deutschen Reichsgesetzblatte, Teil II, geschehen,
ausgegeben in Berlin am 20. August 1937. Von
Deutschland wurde der Abschluß des Abkommens
in einem Briefe des Auswärtigen Amtes an den
èechoslovakischen Gesandten Mastny bestätigt, in-
dem das Wort "tschechoslowakisch" zweimal vor-
kommt. Während es aber im Deutschen Reichs-
gesetzblatte nach der deutschen Schreibweise rich-
tig mit tsch und w geschrieben wird, ist es in der
èechoslovakischen Sammlung der Gesetze und Ver-
ordnungen mit c und v geschrieben. Da es sich
hier beide Male um die Veröffentlichung dersel-
ben amtlichen deutschen Urkunde handelt, so muß


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die eine oder die andere Schreibart unrichtig sein:
Entweder wurde der Text der Urkunde im Deut-
schen Reichsgesetzblatte oder aber in der hiesigen
Sammlung der Gesetze und Verordnungen geän-
dert. Dann aber würde es sich offenbar um eine
durchaus unzulässige Änderung eines amtlichen
Textes in der bezüglichen Gesetzessammlung
handeln.

Wir fragen den Herrn Ministerpräsidenten:

1. Welcher Schreibweise bedient sich das amt-
liche Schreiben des Auswärtigen Amtes in Berlin
an den Herrn Gesandten Mastný?

2. Wenn dort die Schreibweise è und v ange-
wendet wurden: Gedenkt der Herr Ministerpräsi-
dent im Wege des Herrn Außenministers gegen

die unrichtige Wiedergabe des Wortes "tschecho-
slowakisch" im amtlichen Deutschen Reichsgesetz-
blatte Einspruch zu erheben? Wenn aber die
Schreibweise tsch und w angewendet wurde: Wo-
mit gedenkt der Herr Ministerpräsident die un-
richtige Wiedergabe in der amtlichen èechoslova-
kischen Gesetzessammlung zu begründen?

P r a g, am 15. April 1938.

Dr. Zippelius,

Ing. Lischka, May, Nickerl, Gruber, Jäkel, Stangl,
Rösler, Franz Nìmec, F. Nitsch, Hirte, Ing.
Schreiber, Knorre, Sogl, E. Köhler, Jobst, Fi-
scher, Birke, Ing. Peschka, Obrlik, Axmann.

Státní tiskárna v Praze. - 2821-38.


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