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betreffenden Orte für die angeführten Arbeiten
gilt.

ad 3. Bei Straßenarbeiten, die von der staat-
lichen Straßenbauverwaltung in eigener Regie
durchgeführt werden, wurde und wird auch in
Zukunft nicht geduldet, daß der Arbeiterschaft
niedrigere Löhne ausgezahlt werden, als sie der
Kollektivvertrag am betreffenden Orte für Ar-
beiten gleicher Art festsetzt, oder daß in Erman-
gelung eines solchen Vertrages niedrigere als die
ortsüblichen Löhne gezahlt werden.

Prag, am 26. März 1938.

Der Minister für öffentliche Arbeiten:
Ing. Dostálek m. p.

Pøeklad ad 1331/IV.

Antwort

des Landwirtschaftsministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. Schreiber,

betreffend die Herausgabe der Werbe-
schriften und Preislisten der staatlichen
diagnostischen und serotherapeutischen
Veterinäranstalt in Ivanovice auch in
deutscher Sprache (Druck 1197/VIII).

". Die Verwaltung der staatlichen diagnostischen
und serotherapeutischen Veterinäranstalt in Iva-
novice beschloß auf Antrag einiger Tierärzte, die
im Jahre 1933 an der erwähnten Anstalt an einem
Fortbildungskurse teilgenommen hatten, aktuelle
"Mitteilungen" im Umfange von höchstens drei
Seiten herauszugeben, durch welche die èsl. Tier-
ärzte über neue Impfmethoden, die Ergebnisse
serotherapeutischer Eingriffe und neue diagno-
stische Prüfungen informiert wurden. Bisher
wurden von der erwähnten Anstalt seit dem Jahre
1934 vier solche "Mitteilungen" herausgegeben.

Die angeführten "Mitteilungen" sowie die Preis-
liste der Impfmittel aus dem Jahre 1936 sind aus
Ersparungsrücksichten bloß in der Staatssprache
erschienen.

Das Landwirtschaftsministerium hat Maßnah-
men dahin getroffen, daß die weiteren "Mitteilun-
gen" und die Preisliste der Impfmittel für das
Jahr 1938 von der staatlichen diagnostischen und
serotherapeutischen Veterinäranstalt für Tierärzte
deutscher Nationalität auch in deutscher Über-
setzung herausgegeben werden.

Prag, am 29. März 1938.

Der Landwirtschaftsminister:
Dr. Zadina m. p.

Pøeklad ad 133l/V.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. Jilly,

wegen undemokratischen und damit ver-
fassungswidrigen Verhaltens der staatli-
chen Polizeibehörde in Iglau bei der Beur-
teilung öffentlich ausgehängter Plakate
(Druck 1165/IV).

Das gehörig begründete Verbot der Aushängung
oder Ausstellung des Plakates mit der Aufschrift
"18. Feber! Herr Minister Zajíèek!" welches Ver-
bot die staatliche Polizeibehörde in Iglau in den
Grenzen der geltenden Gesetzesvorschriften her-
ausgegeben hat, hat Rechtskraft erlangt.

Die Beseitigung des beanständeten Plakats im
Auslagekasten des Sekretariats der èsl. national-
sozialistischen Partei in Iglau wurde seitens der
staatlichen Polizeibehörde in Iglau sofort ange-
ordnet, als die Aushängung dieses Plakates be-
hördlich festgestellt wurde.

Die erwähnte staatliche Polizeibehörde hat in
beiden Fällen absolut unparteilich gehandelt und
alle Vorwürfe gegen ihr Vorgehen entbehren der
Grundlage.

Prag, am 31. März 1938.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1331/VI.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst

wegen Verletzung des Sprachengesetzes
durch die Gerichte (Druck 1197/VII).

Das in der Interpellation erwähnte Vorgehen
des Kreisgerichtes in Písek hat den Sprachen-
vorschriften nicht entsprochen. Trotzdem durch
die gepflogene Erhebung festgestellt wurde, daß
es sich nicht um eine absichtliche Verletzung der
Sprachenrechte der Angehörigen der deutschen
Sprache gehandelt hat, wurde dem Gerichtsbedien-
steten, der diesen Anstand verschuldet hatte, sein
ungehöriges Vorgehen vorgehalten.

In dem Vorgehen des Bezirksgerichtes Stern-
berg, wonach es dem öffentlichen Krankenhause


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in Bärn, das im Eigentume und in der Verwaltung
der Stadt ist, in der Staatssprache geschrieben
hatte, kann im Hinblicke auf die Bestimmung des
Art. 1, Abs. 2, lit. f), der Sprachen-Vdg. keine
Verletzung derselben erblickt werden. Die Forde-
rung, die Krankenhausverwaltung möge auf diese
Zuschrift in der Staatssprache antworten, begrün-
det das Gericht mit dem Hinweise auf Art. 72,
Abs. 2, der Sprachen-Vdg. (in der Stadtvertretung
befindet sich ein Mitglied, das Angehöriger der
Staatssprache ist). Auch in dieser Auslegung der
Sprachenvorschriften kann keine bewußte Ver-
letzung derselben erblickt werden. Im übrigen be-
merke ich, daß die Krankenhausverwaltung dem
Gerichte auf dessen Anfrage deutsch geantwortet
hat, ohne sich gegen die erwähnte Weisung zu
beschweren.

Prag, am 2. April 1938.

Der Justizminister:
Dr. Derer m. p.

Pøeklad ad 1331/VII.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
E. Kundt

wegen Benachteiligung des Deutschen

Turnverbandes bei der Propagierung des

Sportes in der Tschechoslovakischen Republik

(Druck 1197/X).

Das Buch "Pøíruèka Èeskoslovenské republiky"
ist eine private Publikation.

Die staatliche Eisenbahnverwaltung hat sich an
der Herausgabe desselben durch Mitarbeit in
keiner Weise betätigt und hatte auch auf die in-
haltliche Gestatlung desselben keinen Einfluß.

Die Direktion der Staatsbahnen in Prag hat -
ebenso wie sie dies mit Rücksicht auf das Pro-
pagandainteresse der èsl. Staatsbahnen auch bei
anderen geeigneten Gelegenheiten macht - dem
Herausgeber der Publikation lediglich einen Arti-
kel über die Ausflügszüge beigestellt.

Wenn es zur Herausgabe eines ähnlichen Hand-
buches durch die Fürsorge von Interessenten
deutscher Nationalität kommen sollte, würde das
Eisenbahnministerium auch dem Herausgeber
dieses Handbuches gerne eine analoge eigene in-
formative Abhandlung zur Verfügung stellen.

P r a g, am 20. April 1938.

Der Eisenbahnminister:

Rud. Bechynì m. p.

Pøeklad ad 1331/VIII.

Antwort

des Ministers für Industrie, Handel und
Gewerbe

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. E. Peschka

wegen Verletzung des Sprachenrechtes

durch das Tschechoslovakische Exportinstitut

in Prag (Druck 1199/V).

Der gepflogenen Erhebung zufolge geht die
Sprachenpraxis des Exportinstitutes dahin, daß
dasselbe allen deutschen Firmen, die dies ent-
weder schriftlich oder mündlich verlangt haben,
auf ihre Anfrage nicht nur deutsch antwortet,
sondern auch die gesamte Korrespondenz mit
ihnen in deutscher Sprache führt.

Da anfangs November des Vorjahres zwei Fälle
vorgekommen sind, daß deutschen Firmen durch
ein Manipulationsversehen des Instituts eine tsche-
chische Zuschrift geschickt wurde und daß sich
die Firmen dagegen verwahrt haben, hat die Ge-
neraldirektion verfügt, daß seither alle Beamten
des Exportinstitutes, die mit den Firmen korres-
pondieren, durch Rundschreiben auf jede deutsche
Firma aufmerksam gemacht werden, die eine
deutsche Korrespondenz wünscht. Alle Beamten
führen solche Firmen in Evidenz.

Eine Ausnahme von dieser Sprachenpraxis
machen umfangreichere Berichte namentlich aus
dem Auslande, die dem Institute in èechischer
oder anderer Sprache zukommen und die aus tech-
nischen Gründen nicht ins deutsche übersetzt
werden können. Ein derartiges umfangreicheres
Material wird der deutschen Firma entweder in
der Sprache übermittelt, in der es eingelangt ist
(tschechisch, französisch, englisch usw. ) oder wird,
falls die Firma eine ausschließlich deutsche Kor-
respondenz wünscht, das Material der zuständigen
Handelskammer übersendet, damit diese dasselbe
der deutschen Firma zur Gänze oder zum Teile
in Übersetzung verdolmetsche.

Auch die Behauptung, daß das èechoslovakische
Exportinstitut alle Formulare nur in tschechischer
Sprache herausgebe, entspricht nicht den Tat-
sachen. Das tschechoslovakische Exportinstitut be-
nützt für die deutschen Firmen entweder deutsche
Formulare oder èechische Formulare mit einer
Ergänzung in deutscher Übersetzung.

Es erscheint daher nicht notwendig, in der An-
gelegenheit irgendwelche Maßnahmen zu treffen.

Prag, am 6. April 1938.

Der Handelsminister:
R. Mlèoch m. p.


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Pøeklad ad 1331/ IX.

Antwort

des Justizministers und des Ministers
des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Axmann

wegen Unregelmäßigkeiten beim Ge-
meindeamte in Glasdörfl, Bezirk
Mährisch Altstadt (Druck 1199 /X).

Auf Grund der Anzeige der Finanzkommission
der Gemeinde Glasdörfl hat die Staatsanwalt-
schaft die Einleitung der Vorerhebung gegen den
Gemeindevorsteher Josef Weiss beantragt und hat
nach Durchführung desselben die Einstellung des
Strafverfahrens wegen Mangel an Beweisen in
Antrag gebracht, wobei sie namentlich darauf
Rücksicht genommen hat, daß der einzige Zeuge,
auf dessen Angabe sich die Strafanzeige gestützt
hat, eine bereits sechsmal und zwar wegen Be-
trügereien und Diebstahl mit Strafen von Kerker
bis zu neun Monaten bestrafte und einen schlech-
ten Leumund genießende Person ist und daß
dieser Zeuge, als er vom Gemeindevorsteher we-
gen Übertretung nach dem Gesetze zum Schütze
der Ehre geklagt wurde, bei Gericht erklärte, er
könne den Vorsteher keiner unkorrekten Manipu-
lationen bei der Flachsverarbeitung beschuldigen.

Die von der Bezirksbehörde in Mähr. Schön-
berg vorgenommene Revision der Gemeindewirt-
schaft der Gemeinde Glasdörfl hat die Grundlosig-
keit der gegen den Gemeindevorsteher Josef Weiss
vorgebrachten Beschuldigungen ergeben und hat
die Interpellationsbehauptung, daß in der Finanz-
wirtschaft der Gemeinde gewisse Unregelmäßig-
keiten vorgekommen seien, nicht bestätigt.

Es liegt daher kein Grund zu den in der Inter-
pellation verlangten Maßnahmen vor.

P r a g, am 2. April 1938.

Der Justizminister:
t Dr. Derer m. p.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1331/X.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphen-
wesen

auf die Interpellation des Abgeordneten
6. Stangl

wegen verzögerter Postzustellung
(Druck 1208/XV).

Durch die gepflogene Erhebung konnte nicht
festgestellt werden, ob tatsächlich, bezw. aus
welchen Gründen die Beförderung jener Sendung
(es war eine gewöhnliche Drucksache) fünf Tage
gedauert hat, und dies umsoweniger, als der Be-
schwerde nicht der Umschlag beigeschlossen war,
aus dem auf den Weg geschlossen werden könnte,
wie und auf welchem Wege die Sendung befördert
wurde. Als vereinzelte Unregelmäßigkeit im Ver-
kehre kann die Verspätung in diesem Falle viel-
leicht damit entschuldigt werden, daß dies wäh-
rend der Zeit der erhöhten Weihnachtsbeförde-
rung geschehen ist, oder kann damit erklärt wer-
den, daß in der Adresse der Sendung das Zustel-
lungspostamt vielleicht nicht genau angegeben
und dem Bestimmungsorte die Bemerkung "Be-
zirk Bad Königswarth" beigefügt war, was im
Drange der Weihnachtsarbeit eine fehlerhafte
Instradierung verschulden konnte.

Prag, am 5. April 1938.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný m. p.

Pøeklad ad 1331/XI.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
K. Gruber

wegen Anbringung rein tschechischer Orien-
tierungstafeln an den Bahnhöfen Plan und
Tachau (Druck 1208/XVI).

Die die Interpellation betreffenden Orientie-
rungskarten sind nicht von den Eisenbahnämtern
herausgegeben worden, sondern entsprangen der
privaten Verlegertätigkeit des Kartographen Phil.
Dr. J. Bìlohlav, der sie im eigenen Verlage und
nur in der Staatssprache herausgegeben hat. Der
Herausgeber hat sie damals vielleicht aus Ge-
schäftsgründen als vom Eisenbahnministerium
herausgegebene Karten bezeichnet.

Die staatliche Eisenbahnverwaltung hat sie
tatsächlich jedoch bloß zur Erleichterung der
Orientierung des Reisenpublikums in der Gegend
verwendet.

Wenn der staatlichen Eisenoahnverwaltung zu
demselben Zwecke ein auch von dem in der Inter-
pellation angeführten Gesichtspunkte aus entspre-
chender gleichwertiger Behelf angeboten werden
wird, wird das Eisenbahnmimsterium solche An-
gebote gerne zu Gunsten der deutschen Touristik


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verwenden und den Aushang der Karten dieser
Art an geeigneten Stellen verfügen.

Prag, am 20. April 1938.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechynì m. p.

Pøeklad ad 1331/XII.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Axmann

wegen Mißachtung der Sprachenvorschrif-
ten beim Bezirksgericht in Hohenstadt i. M.
(Druck 1222/VI).

Durch die gepflogene Erhebung wurde festge-
stellt, daß beim Bezirksgerichte in Hohenstadt
i. M., in dessen Bereich die deutsche Minderheit
23 99% der Gesamtbevölkerung auf weist, die übli-
che Praxis aller Richter dahin ging und geht, daß
die Aussagen der Zeugen und der deutschen
Parteien in der Staatssprache nur mit ausdrückli-
cher Zustimmung des Einvernommenen oder sei-
nes Vertreters protokolliert werden. Wenn die
Parteien, bezw. die Zeugon der Protokollierung in
der Staatssprache nicht zustimmten, wurde in
deutscher Sprache protokolliert.

Die Behauptung, daß Bezirksrichter Dr. Strebt
die deutsche Sprache nicht vollständig beherrsche,
ist unrichtig, was auch der in Nummer 55 der
Zeitschrift "Die Zeit" vom 6. März d. J. ver-
öffentlichte Artikel widerlegt, wo ausdrücklich
auch angeführt wird, daß dieser Richter gerade
hinsichtlich der Einhaltung der Sprachenvor-
schriften absolut unvoreingenommen und liberal
vorgeht.

Eine vollkommene Kenntnis der deutschen
Sprache weist auch der Bezirksgericntsvorsteher
auf. Der dritte bei diesem Gerichte tätige Richter
ist deutscher Nationalität.

Von den neun beim Bezirksgerichte in Hohen-
stadt i. M. beschäftigten Kanzleikräften beherr-
schen fünf die deutsche Sprache vollständig, die
übrigen bis zu dem Maße, daß sie den Dienst
erfordernissen entsprechen.

Prag, am 2. April 1938.

Der Justizminister:
Dr. Dérer m. p.

Pøeklad ad 1331/ XIII.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung

auf die Interpellation des Abgeordneten
Franz Nìmec

wegen Mißhandlung durch eine Militär-
person (Druck 1222/XIII).

Zum Zwecke der absolut unparteiischen Unter-
suchung der interpellierten Angelegenheit wurde
dem Kommando des Infanterieregiments 46 auf-
getragen, beim zuständigen Militärprokurator die
Strafanzeige gegen den länger dienenden Zugs-
führer Johann Martinovský wegen des Verdachtes
des Vergehens der leichten Körperverletzung zu
erstatten.

Prag, am 9. April 1938.

Der Minister für nationale Verteidigung:
Machník m. p.

Pøeklad ad 1331/XIV.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Künzel

wegen Angriffe der Staatsanwaltschaft in

Troppau gegen die Sudetendeutsche Partei,

Vorsitzender Konrad Henlein

(Druck 1258/VI).

Die öffentlichen Anklagebehörden wurden an-
gewiesen, bei der Begründung von Anklagen
solche Angaben zu vermeiden, die den Anlaß zu
der irrigen Auslegung bilden könnten, als ob die
politische Zugehörigkeit oder politische Über-
zeugung der Angeklagten strafverfolgt würde.

In dem in der Interpellation angeführten Falle
wird die Berichtigung der Anklage in dieser Be-
ziehung bei der Hauptverhandlung vorgenommen
werden.

Prag, am 12. April 1938.

Der Justizminister:
Dr. Derer m. p.

Státní tiskárna v Praze - 3055-38.


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