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wegen gesetz- und verordnungswidriger

Amtierungsweise der Steueradministration

Freiwaldau.

Die Interpellanten sehen sich genötigt, den
Herrn Minister auf eine Reihe von Fällen auf-
merksam zu machen, in denen die Steueradmini-
stration in Freiwaldau trotz der zwingenden Nor-
men des § 306 des Steuergesetzes die eingebrach-
ten Steuerbekenntnisse ohne vorhergehendes Vor-
haltsverfahren bei der Feststellung der Steuer-
grundlage nicht berücksichtigt hat und auch in
ihrer allgemeinen Amtierungsweise die Beachtung
der gesetzlichen Vorschriften vermissen läßt.

Die Firma August Fial, Gemischtwarenhandlung
in Freiwaldau, Ring, hatte im Jahre 1936 auf
Grund einwandfrei geführter Handelsbücher einen
Reinertrag von: 16. 230'05 Kè. Ohne daß ein Vor-
haltsverfahren eingeleitet worden wäre, wurde eine
allgemeine Erwerbssteuergrundlage von 60. 000 Kè
und eine Einkommensteuergrundlage von 58. 000
Kè festgesetzt. Die Firma hat ein bilanzmäßiges
Eigenkapital von 30. 430 Kè und soll nun allein an
allgemeiner Erwerbs- und Einkommensteuer
22. 766 Kè bezahlen.

Eine derartige Übersteuerung verzehrt die Sub-
stanz und ist untragbar.

Josef Grof, Medizinaldrogerie in Freiwaldau
hatte 1937 25. 514. 80 Kè als Reineinkommen ein-
bekannt; es wurden statt dessen 82. 000 Kè als all-
gemeine Erwerbssteuergrundlage angenommen
und 37. 807'75 Kè an direkten Steuern vorgeschrie-
ben. Das Ansuchen um Zustellung der Bemes-
sungsgrundlagen wurde in einem Zeiträume von
50 Tagen trotz mehrfacher Urgenzen nicht beant-
wortet, sodaß keine Möglichkeit bestand, die Be-
rufung einzubringen und eventuell die Richtig-
stellung der Grundlagen in kurzem Wege durch-
zuführen.

Obzwar der Beweis durch Handelsbücher von
dem Steuergesetz als Beweismittel festgesetzt ist,
wird dieser Beweis von der Steueradministration
in Freiwaldau trotzdem in vielen Fällen als nicht
gelungen bezeichnet, z. B. wenn es dem bearbei-
tenden Referenten nicht genügt, daß die Rech-
nungskopien fortlaufend nummeriert in einer
Mappe erscheinen, wenn er ein Vormerkbuch, daß
nur mit Bleistift geführt werden kann, als nicht
genügend ansieht, wenn er bei Unternehmungen,
die wegen ihres Charakters kein Lagerbuch füh-
ren, den Mangel eines solchen beanständet usw.
Jedesmal wird der eine oder der andere Mangel
in der nach kaufmännischen Grundsätzen geführ-
ten Buchhaltung gesucht und gefunden, nur um
das bilanzmäßige Resultat nicht anerkennen zu
müssen.

Die aufgezeigten Methoden der Steueradmini-
stration in Freiwaldau sind in keiner Weise ge-
eignet, bei dem Steuerträger das Verständnis für
die großen Lasten, die der Staat seinen Bürgern
aufzuerlegen gezwungen ist, zu erwecken und zu
erhalten, und verlangen deshalb dringend Abhilfe.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Finanzminister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, die Amtierungs-
weise der Steueradministration in Freiwaldau einer
strengen Revision unterziehen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, die Voraus-
setzungen für Abhilfe der festgestellten Fehler
und Mißstände zu schaffen?

Prag, am 2. April 1938.

Knorre,

Obrlik, Stangl, Sogl, Ing. Karmasin, Jäkel, Rösler,

Dr. Jilly, Jobst, E. Köhler, Dr. Neuwirth, Hollube,

Ing. Králíèek, Knöchel, G. Böhm, Dr. Hodina, May,

Klieber, Dr. Peters, Birke, F. Nitsch.

Püvodní znìní ad 1324/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Ernst Köhler
an den Minister des Innern

wegen gesetzwidriger Praxis bei Ein-
vernahmen durch die Staatspolizeibehörde
in Bilin.

Im Zuge des Verfahrens gegen Karl Steffek und
Baumeister Franz Totzauer aus Lang-Ugest, die
am 23. Feber 1938 dem Bezirksgerichte in Bilin
überstellt wurden und vom 24. Feber bis 4. März
1938 in der Untersuchungshaft des Kreisgerichtes
in Brüx wegen Vergehens nach § 14, Abs. 3 des
Schutzgesetzes festgehalten worden waren, wurde
Barbara Bauer und Josef Ohnes aus Lang-Ugest
auf dem Gemeindeamte in Lang-Ugest von zwei
Beamten der staatlichen Polizeibehörde in Bilin
einvernommen.

Barbara Bauer wurde am 23. Feber 1938 um
1/22 Uhr nachmittags mit dem Auto der staatli-
chen Polizeibehörde in Bilin auf das Gemeindeamt
in Lang-Ugest gebracht und dort einvernommen.
Als sie erklärte, daß sie das Protokoll zwar unter-
schreibe, jedoch nicht wisse, was in diesem Proto-
koll geschrieben stehe, erhielt sie von dem Beam-
ten der staatlichen Polizeibehörde in Bilin die
Antwort, daß sie eingesperrt werde, wenn sie das
Protokoll nicht unterschreibe. Außerdem wurde ihr
erklärt, daß sie sich über diese Einvernahme zu
niemandem äußern dürfe, widrigenfalls sie geholt
und eingesperrt werde.

Josef Ohnes wurde am 23. Feber 1938 um 3 Uhr
nachmittags auf das Gemeindeamt in Lang-Ugest
bestellt und über die am 19. Feber 1938 in Lang-
Ugest im Gasthause "Zur Krone" abgehaltene
Versammlung einvernommen. Gleich bei seinem
Eintritte erklärte ihm eines der Polizeiorgane, daß
er eine Aussage machen müsse. Wenn die Aussage
mit dem, was er bereits vor sich habe, überein-
stimme, wäre es gut, stimmt seine Aussage je-
doch mit dem, was er vor sich habe, nicht überein,
so müsse er Josef Ohnes verhaften.

Eine derartige Praxis der Organe der staatli-
chen Polizeibehörde in Bilin läßt den Zweck der
Einvernahme als Mittel zur Wahrheitsfindung
überhaupt illusorisch erscheinen und ist eines
Rechtsstaates unwürdig.


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Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister des Innern die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, die angeführten
Tatsachen erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen die Or-
gane der staatlichen Polizeibehörde in Bilin, die
am 23. Feber 1938 in Lang-Ugest die Einvernahme
der Barbara Bauer und des Josef Ohnes vornah-
men, das Disziplinarverfahren einzuleiten?

P r a g, am 2. April 1938.

E. Köhler,

Illing, Rösler, Sogl, Stangl, Dr. Hodina, Ing. Kar-
masin, Knorre, May, Jobst, Dr. Eichholz, Jäkel,
Obrlik, Hollube, Dr. Jilly, Dr. Neuwirth, G. Böhm,
Ing. Králièek, Birke, Klieber, Knöchel, F. Nitsch.

Pùvodní znìní ad 1324/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. St. Králièek
an den Minister für nationale Verteidigung

wegen der ungeklärten Todesursache des

Soldaten Anton Schicker aus Enkengrün,

Bezirk Tepl von Art. Reg. No. 2, Abt. 3,

8. Batterie in Brunn.

Am 1. 10. 1937 rückte Anton Schicker, Land-
wirtschaftsgehilfe aus Enkengrün, Bezirk Tepl,
zum Art. Reg. Nr. 2, Abt. 3, 8. Batterie, nach
Brunn ein. Schon während der Abrichtungszeit
zeigte es sich, daß Anton Schicker nicht vollkom-
men gesund sein könne, da er eines Tages am
Übungsplatz schon bewußtlos zusammenbrach und
mit einer Tragbahre ins Krankenhaus gebracht
werden mußte. Nach einiger Zeit mußte jedoch
Schicker den Dienst in vollem Umfange weiter
versehen, denn die Krankheit bestand "bloß" in
Herzschwäche und Nervenzusammenbruch.

Seinen Eltern hatte er, um ihnen nicht Sorge
zu bereiten, bisher nichts von seinem Zustande be-
richtet. Aus den Schreiben seines Kollegen Gustav
Klement in Brunn ging jedoch hervor, daß
Schicker auch später wieder Herzanfälle gehabt
hat, wobei ihn acht andere Soldaten halten muß-
ten und er schreckliche Schmerzen litt.

Als im Feber 1938 ein Teil des Regimentes nach
Pilsen bezw. Mies versetzt wurde, war Anton
Schicker während dieses Transportes wiederum
krank, legte noch den 30 km langen Ritt von Pil-
sen nach Mies zurück, wo er nachts ankam und
sich beim Frührapport gleich krank meldete und
auch anerkannt wurde. Bereits am 3. Tage jedoch
erhielt er wieder Stalldienst zugewiesen. Um die
9. Vormittagsstunde wollte er Selbstmord durch
Erhängen begehen, doch durch einen zufällig hin-
zugekommenen Soldaten wurde er noch - aller-
dings nur für Stunden - am Leben erhalten.

Erst in den späten Abendstunden desselben Ta-
ges wurde sein Vater Adolf Schicker durch einen
Wachtmeister der Gendarmeriestation Tepl von
dem Vorgefallenen in Kenntnis gesetzt. In den
Morgenstunden des nächsten Tages fuhr der Bru-
der des Anton Schicker auf dem Motorrad nach
Pilsen. Der Soldat Anton Schicker erkannte jedoch
seinen Bruder nicht mehr und starb in den Nach-
mittagsstunden.

Nach langen Verhandlungen wurde schließlich
die Leiche freigegeben und nach Tepl überführt.
Der Koffer, sowie dessen Inhalt wurde außer sei-
ner schriftlichen Aufzeichnungen an die Eltern
zurückgestellt.

Der Bruder des Verstorbenen fragte den dienst-
habenden Soldaten des Krankenzimmers, warum
man die Eltern nicht rechtzeitig verständigt habe.
Der diensthabende Soldat verantwortete sich da-
hingehend, daß er nicht einmal von dem Kranken
erfahren konnte, wer er sei, woher er stamme und
welche Schulen er besucht habe.

Den Eltern wurde ein ausschließlich in èechi-
scher Sprache ausgefertigtes Protokoll zugestellt,
das über die Todesursache des Soldaten Anton
Schicker nichts enthielt.

Die Eltern haben ein absolutes Interesse daran,
die Todesursache ihres Sohnes zu erfahren. Die
Öffentlichkeit soll in die Militärverwaltung und in
die Gesundheitspflege beim Militär Vertrauen ha-
ben. Dieses Vertrauen wird aber durch Fälle -
wie der angeführte - untergraben und erschüt-
tert. |

Die Interpellanten fragen daher den Herrn Mi-
nister:

1. Ist der Herr Minister bereit, den geschilder-
ten Sachverhalt genauestens untersuchen zu las-
sen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen die schul-
digen Organe der militärischen Gesundheitspflege
das Disziplinarverfahren einleiten zu lassen?

P r a g, am 2. April 1938.

Ing. Králièek,

Rösler, Jobst, Ing. Karmasin, Jäkel, Knorre, Dr.
Jilly, Dr. Neuwirth, Sogl, Hollube F. Nitsch, Knö-
chel, Stangl, Obrlik, Dr. Peters, Klieber, E. Köhler,
Birke, Dr. Hodina, G. Böhm, May.

Pùvodní znìní ad 1324/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Georg Stangl

an den Minister für Post-
und Telegraphenwesen

wegen dienstwidrigen Verhaltens des
Briefträgers Franz Prohaska und des
Postmeisters Josef Slepicka beim Post-
amte in Netschetin, Bezirk Manetin.


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Herr Wenzel David, Landwirt in Leschowitz,
hatte von dem Versicherungsunternehmen Alois
Wolf in Luditz Anfang Feber 1938 einen Betrag
von 610 Kè avisiert. Der genannte Betrag war ihm
bis zum 19. Feber 1938 nicht zugestellt worden
und er wollte deshalb beim zuständigen Postamte
in Netschetin, Bezirk Manetin, vorsprechen. Auf
dem Wege zum Postamte traf er den Briefträger
Franz Prohaska, der im Gebiete von Leschowitz
den Postdienst versieht, und fragte ihn, ob er von
dem Verbleib des avisierten Geldes etwas wisse.
Der Briefträger antwortete ihm, daß er den Be-
trag schon 8 Tage in seiner Wohnung liegen habe.
Der Briefträger Franz Prohaska ersuchte nun
Herrn Wenzel David, von einer Beschwerde am
Postamte Abstand zu nehmen und ersuchte ihn
weiter, er möge sich am 20. Feber 1938 das Geld
aus seiner Wohnung abholen. Herr Wenzel David
erschien am 20. Feber 1938 in der Wohnung des
Briefträgers Franz Prohaska, wo er den Ab-
schnitt der Postanweisung und den Betrag von
610 Kè ausgefolgt erhielt, ohne jedoch eine Un-
terschrift leisten zu müssen. Am 4. März 1938 er-
klärte der Postmeister des Postamtes in Netsche-
tin, Josef Slepicka, dem Bezirksleiter der Sude-
tendeutschen Partei, Durant, daß er den Brief-
träger Franz Prohaska Herrn Wenzel David gegen-
überstellen werde und falls sich die Anschuldigun-
gen bewahrheiten, ein Protokoll verfassen und
dieses an die Postdirektion nach Prag senden
werde. Dies ist jedoch nicht geschehen. Am 5. März
1938 kam der Briefträger Franz Prohaska zum
Bezirksleiter der Sudetendeutschen Partei, Durant,
und ersuchte ihn, von einer Anzeige Abstand zu
nehmen und versprach ihm 200 Kè Schweigegeld.
Am selben Tage war Herr Wenzel David für
7 Uhr zum Postamte vorgeladen und der Post-
meister Josef Slepicka legte ihm drei Schreiben
zur Unterschrift vor, in denen ausgesprochen war,
daß Herr David sein Geld ordnungsgemäß und
zeitgerecht erhalten habe. Herr David lehnte die
Unterschrift ab. Am 6. März 1938 ließ der Post-
meister durch einen anderen Briefträger dem Be-
zirksleiter der Sudetendeutschen Partei, Durant,
mitteilen, daß die Angelegenheit geregelt sei und
daß der Briefträger Franz Prohaska von seinem
Dienste im Postamte Netschetin enthoben sei. Am
10. März 1938 versah jedoch der Briefträger Franz
Prohaska seinen Dienst im selben Gebiete wieder.

Wir richten daher an den Herrn Minister für
Post und Telegraphenwesen folgende Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den angeführten
Sachverhalt strengstens untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen den Brief-
träger Franz Prohaska und gegen den Postmeister
Josef Slepicka das Disziplinarverfahren einleiten
zu lassen?

P r a g, am 2. April 1938.

Stangl,

Rösler, Dr. Hodina, Illing, Sogl, Knorre, Jobst,
May, Ing. Karmasin, Jäkel, Dr. Eichholz, E.
Köhler, Hollube, Birke, Dr. Jilly, Dr. Neuwirth,
Obrlik, Ing. Kralíèek, Klieber, G. Böhm, Knöchel,
F. Nitsch.

Püvodní znìní ad 1324/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Hubert H. Birke
an den Innenminister

wegen im Gesetze nicht begründeter

Praxis im Meldewesen des Polizeirayons

Trautenau.

Die staatliche Polizeibehörde in Trautenau, die
das Meldewesen übernommen hat, ließ neue Melde-
zettel anfertigen in zweierlei Formularen. Das
einsprachig èechische Formular weist eine Rubrik
für die Nationalität auf, während das èechisch-
deutsche Formular diese Rubrik nicht hat. Dieser
Zustand widerspricht der Rechtsanschauung des
Obersten Verwaltungs-Gerichtes, das im Erkennt-
nis vom 19. XII. 1933, Boh. 10. 947 ausgesprochen
hat, daß die Gemeinde von meldepflichtigen Per-
sonen nicht die Angabe von Daten verlangen kön-
ne, die in den Meldevorschriften nicht enthalten
sind. Die diesbezüglichen Meldevorschriften RGB1.
33/1857 und 20/1860 führen die Angabe der Na-
tionalität nicht als pflichtig an. Übrigens kann
auch die Nationalität nur auf Grund des Ges. Slg.
Nr. 47/1927 und der Reg. Vdg. Slg. Nr. 86/1930
festgestellt werden und nicht auf Meldezetteln der
staatlichen Polizeibehörde.

Zu Beginn des Jahres 1938 hat die Staatspolizei
in Trautenau samt ihren Exposituren in Marschen-
dorf und Schatzlar die Evidenz aller Einwohner
angeordnet und zu diesem Zwecke Kundmachun-
gen erlassen und Drucksachen herausgegeben.
Alle Gemeinden des politischen Bezirkes Traute-
nau müssen nun diese Drucksorten für die Evidenz
der Einwohner abnehmen und dürfen auch für
Gastanmeldungen nur die von der Staatspolizei in
Trautenau zugesandten Drucksorten verwenden.
Diese Drucksorten besorgte die Firma Schneider
in Schatzlar und sie kosten cca 10 h das Stück.
Da nun eine solche Drucksorte von der Staats-
polizei in Trautenau um 60 h verkauft wird, ver-
dient die Staatspolizei aus diesem Zwischen-
geschäft bei einer Meldepflicht von cca 60. 000
Personen 30. 000 Kè. Die für Gastanmeldungen be-
stimmten Zettel kosten cca 8 h das Stück und der
Verkaufspreis bei der Staatspolizei in Trautenau
ist 20 h. Auch hier läßt sich leicht berechnen,
welchen Zwischengewinn die Polizei bei diesem
Geschäft einheimst. Es kann aber keinesfalls Auf-
gabe der Staatspolizei sein, irgendwelche gewinn-
bringende geschäftliche Tätigkeit zu entfalten, zu-
mal die Polizeibehörden durch keine Regierungs-
verordnung nach dem Ges. Nr. 404/1922 Slg. zu
einer Unternehmung erklärt sind.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn Mi-
nister:

1. Ist der Herr Minister bereit, das Meldewesen
im Polizeirayon Trautenau einer genauen Unter-
suchung zu unterziehen?

2. Ist der Herr Minister bereit, auch die ein-
sprachig èechischen Meldezettel im Polizeirayon


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Trautenau auf die durch RGB1, 33/1857 und
20/1860 vorgeschriebene Form bringen zu lassen?

3. Ist der Herr Minister bereit, die aufgezeigte
Zwischenhandelstätigkeit der staatlichen Polizei-
behörde in Trautenau bei dem Vertrieb von Mel-
dezetteln als unzulässig abzustellen?

P r a g, am 2. April 1938.

Birke,

E. Köhler, Knorre, G. Böhm, Illing, Klieber, Sogl,

Jäkel, Rösler, Ing. Schreiber, May, Nickerl, Hol-

lube, Stangl, Dr. Hodina, Jobst, Kundt, Gruber,

Knöchel, Sandner, F. Nitsch.

Pùvodní znìní ad 1824/X.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Hollube
an den Innenminister

wegen gesetzwidriger Versammlungsauf-
lösung in Schüttenhofen und wegen
Sprachenunkenntnis des Aktuars Jesek
von der Bezirksbehörde in Schüttenhofen.

Am Freitag, den 25. März 1938, abends 9'10 Uhr
löste der Aktuar Jesek von der Bezirksbehörde in
Schüttenhofen eine Versammlung der Sudeten-
deutschen Partei auf, als der Redner, Abgeordne-
ter Franz Hollube folgendes erklärte: "Wenn die
Regierung heute die Gemeindewahlen ausschreibt,
dann wird in den meisten deutschen Gemeinden
nur eine Liste der Volksgemeinschaft aufliegen,
damit ist der Sieg unser, praktisch gehören die
Gemeindestuben dann uns!"

Abgeordneter Franz Hollube protestierte gegen
die Auflösung der Versammlung sowie dagegen,
daß ein der deutschen Sprache vollkommen un-
kundiger Beamter als Regierungsvertreter einge-
schritten war, denn Aktuar Jesek löste mit fol-
genden Worten die Versammlung auf: "Weil Red-
ner Gesetz verletzt hat, hebe ich Versammlung
ab!".

Die dargestellten Tatsachen stellen einen weite-
ren Fall der zahlreichen dem Herrn Minister be-
reits vorgebrachten Beschwerden über ungebühr-
liches und ungesetzmäßiges Verhalten der staat-
lichen Organe gegen die verfassungsmäßig ge-
währleistete Versammlunsfreiheit dar, denn aus
den Worten des Abgeordneten Hollube kann kein
Grund zur Versammlungsauflösung entnommen
werden. Wenn das einschreitende Organ die
deutsche Sprache derart mangelhaft beherrscht,
können gesetzwidrige Versammlungsauflösungen,
wie im vorliegenden Falle, nicht einmal formaliter
gerechtfertigt erscheinen.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den angeführten
Fall erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, den Aktuar
Jesek der Bezirksbehörde in Schüttenhofen einer
sprachlichen Qualifikationsprüfung für seinen
Amtsbereich unterziehen zu lassen?

3. Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um
die verfassungsgemäß gewährleistete Versamm-
lungsfreiheit zu garantieren?

P r a g, am 2. April 1938.

Hollube,

Jobst, Knorre, G. Böhm, E. Köhler, Jäkel, Obrlik,
Rösler, Stangl, Klieber, Ing. Schreiber, May, Knö-
chel, Dr. Hodina, F. Nitsch, Nickerl, Sogl, Illing,
Sandner, Gruber, Kundt.

Pùvodní znìní ad 1324/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Ernst Kundt
an den Innenminister

wegen der Errichtung von Polizei-

expositnren und deren Besetzung

mit Deutschen.

Wie verlautet, soll in Saaz eine staatliche Poli-
zeidirektion errichtet werden. In Podersam, Po-
stelberg, Jechnitz, Petersburg und Kriegern soll
gleichfalls Staatspolizei u. zw. in Form von Expo-
situren eingeführt werden.

Die Dringlichkeit der Interpellation wird damit
begründet, daß einige dieser Exposituren bereits
im Mai 1938 ihre Tätigkeit aufnehmen sollen.

Die Interpellanten richten an den Herrn Innen-
minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, zu erklären, ob
die Errichtung der staatlichen Polizeiexposituren
in den oben bezeichneten Bezirken eine dringende
Notwendigkeit ist?

2. Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sorgen,
daß diese Exposituren mit Deutschen besetzt wer-
den?

P r a g, am 2. April 1938.

Kundt,

Sogl, Jobst, Stangl, Obrlik, F. Nitsch, May, Knö-
chel, Dr. Peters, Hollube, Rösler, Klieber, Knorre,
E. Köhler, Ing. Králièek, Birke, Dr. Hodina, G.
Böhm, Dr. Jilly, Ing. Karmasin, Jäkel, Dr. Neu-
wirth, Szentiványi, A. Nitsch, Dr. Korláth, Ester-
házy, Jaross, Ing. Künzel, Dr. Rösche, Hirte, Dr.
Köllner, Sandner, Wollner, Dr. Holota, Dr. Porub-
szky, Petrášek, Dr. Szüllö, Axmann, Franz Nìmec,
Nickerl, Dr. Eichholz, Fischer, Frank, Ing. Lischka,
Gruber, Dr. Kellner, Ing. Peschka, Illing, Ing.
Schreiber, Ing. Richter, Dr. Zippelius.

Státní tiskárna v Praze. - 2454-88.


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