13

Hihetetlenül hangzik, hogy az állam által tá-
mogatott Tátrabank érdekcsoportjába tartozó
részvénytársaság ma, amikor a köztársaság állam-
fõjétõl kezdve minden hivatalos tényezõ a nem-
zeti kisebbségekkel való megegyezést sürgeti és
hirdeti, amikor a csehszlovák állam kormánya
bejelenti, hogy a nemzeti kisebbségek minden sé-
relmét orvosolni fogja, hogy ugyanakkor egy ilyen
rendelkezést kiadhatnak anélkül, hogy az büntet-
len maradjon.

Mindezek alapján kérdjük az igazságugyminisz-
ter urat:

1. Van-e tudomása arról, hogy a pozsonyi
"Carlton-Savoy" szálloda vezetõsége büntetés és
elbocsájtás terhe mellett nregtiltotta alkalma-
zottainak a magyar és német nyelv egymáskbzti
használatát;

2. Hajlandó-e az igazságügyminiszter úr utasí-
tani a pozsonyi államügyészséget, hogy az ezen
lendelkezést kiadó felelõs személlyel szemben az
1921, évi 309. számú terror ellenes torvény alapja t
hivatalosan eljárjon és végül;

3. Hajlandó-e intézkedni, hogy a Tátrabank az
érdekcsoportjába tartozó szállodai részvénytársa-
ságot utasítsa azonnal, hogy ezen rendelkezését
haladéktalanul vonja vissza

Prága, 1938. február 28.

Dr. Korláth, Ing. Karmasin,

Szentlványi, Dr. Holota, Jäkel, Esterházy, Dr. Po-
rubszky, Kundt, Ing. Peschka, May, Sogl, Birke,
Dr. Jilly, Dr. Zippelius, Dr. Kichholz, Franz Nì-
mec, Illing, Gruber, Petrášek, Dr. Szülló, Jaross,
A. Nitsch.

Pùvodní znìní ad 1265/IV.

Interpelláció

az összkormányhoz

a tornallyai járásban a magyar nyelvi
jogok sérelmek tárgyában.

Benyújtja Jaross Andor nemzetgyûlési
képviselõ.

Miniszter Urak!

Az 1930. évi népszámlálás szerint a tornallyai
bírósági járásban 22. 187 lakos közül 17. 701 vallotta
magát magyarnak, ami 83'12%-ot tesz ki. A nyelv-
túrvény illetve a nyelvrendelet értelmében tehát
ebben a járásban valamennyi hatóság köteles ma-
gyar nyelvû kiadmányokat is a magyar lakosok
rendelkezésére bocsátani. Ezt azonban az ottani
hatóságok évek óta következetesen és rendszere-
sen elmulasztják, amibõl az ottani magyar lakos-
ságnak tetemes kára támad, mert a hozzá érkezõ
egynyelvü elintézéseket meg nem érti és a fordít-
tatás neki költséget okoz. Legutóbb a beadott és
magyar nyelven szovegezett adófelebbezésckrc

adtak az adóhatóságok tisztán egynyelvû elinté-
zést, ami szintén törvénybe ütközik.

Most, amikor a kormány állandóan hangoztatja,
hogy az ilven sérelmek adminisztratív úton egy
tollvonással intézhetõk el, kérdezem a Kormány-
elnok urat és a Miniszter urakat:

1. hajlandók-e haladéktalanul intézkedni, hogy a
tornallyai járásban és egyáltalán minden magyar
többségû járásban a magyar nyelv jogai teljesen
érvényesüljenek.

2. hajlandók-e erre nézve szigorú utasítást adni
az alárendelt hivataloknak.

3. hajlandók-e mindazokat a Közegeket, akik
ezen a terén mulasztást követnek el, a legszigo-
rúbban megbüntetni.

Prága, 1938. február 28.

Jaross,

Dr. Holota. Szentiványi, Esterházy, Dr. Szüllö, Dr.
Porubszky, Dr. Korláth, Sogl, Stangl, Ing. Künzel,
Dr. Peters, Wollner, Birke, Illing, Dr. Kellner,
Dr. Rosche, Dr. Eichholz, Hollube, Dr. Zippelius,
Ing. Schreiber, Sandner, A. Nitsch, Petrásek.

Pùvodní znìní ad 1265 /VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Fritz Zippelius
an den Minister für soc. Fürsorge

wegen unrichtiger Berichtigung des am

1, März 1938 in der "Zeit" erschienenen

Artikels "Proporz im Fürsorge-

ministerium".

Am 1. März 1938 erschien in der "Zeit" ein sach-
licher Leitartikel unter dem Titel "Proporz im
Fürsprgeministerium", in welchem auf Grund von
amtlichen Angaben, die der "Sozialen Revue",
dem Amtsblatt des Fursorgeministermms und dem
Kapitel Sozialministerium des Staatsvoranschlages
entnommen waren, folgendes unter Beweis gestellt
wurde.

1. Daß nach dem vorjährigen Staatsvpranschlag
im genannten Ministerium 365 systemisierte Be-
amstenhtellen vorhanden waren, von denen neun,
d. 1. 2 46 v. H., mit deutschen Beamten besetzt
waren.

2 Daß auf Grund eines Regierungsbeschlusses
vom 4. Marz 1937 eine Stellenvermehrung um 86
Stellen auf 451 Beamtenstellen bewilligt wurde,
daß aber bei Besetzung dieser neuen 86 Stellen die
Regierungsbischlusse vom 18. Feber nicht respek-
tiert wurden, da bis zum Erscheinen des obigen
Leitartikels in der "Zeit" von den 451 systemi-
jäierten Stellen ''m Fursorgemmistermm nur zehn
statt hundert, wie es der Proporz erfordern würde,
mit Deutschen besetzt waren und daß sich daher in
diesem Ministerium der Anteil der Deutschen ge-


14

genüber dem Vorjahr nicht nur nicht verbessert,
sondern im Gegenteil verschlechtert hat.

3. Daß sich das genannte Ministerium eine Er-
nennungspraxis zurechtgelegt habe, derzufolge
von anderen Behörden èechische Beamte ins Mi-
nisterium berufen oder èechische Vertragsbeamte
bestellt werden, die dann nach und nach freigewor-
dene Stellen besetzen. Als Beweis wurde die letzte
Folge des obenangeführten Amtsblattes 1-2/1938
angeführt, nach welcher ernannt wurden: 16 Se-
chische Vertragsbeamte auf systemisierte Stellen
und 16 weitere èechische Beamte zu Vertrags-
beamten, ein Vorgang, der naturgemäß das deut-
sche Element auf lange Zeit ausschließt.

Auf diesen Artikel übersandte das Fürsorgemi-
nisterium folgende Berichtigung, die in der "Zeit"
und in der übrigen Presse abgedruckt wurde:

"Der Regierungsbeschluß vom 18. Feber 1937
wird vom Ministerium für soziale Fürsorge genau
eingehalten, wie aus der Übersicht der Kräfte, die
nach dem 18. Feber 1937 in systemisierte Dienst-
stellen aufgenommen wurden, ersichtlich ist:

Zahl der neu aufgenommenen Kräfte nach dem
18. Feber 1937.

Dienstkategorie

Rechen

Slovaken

Deutsche

Kusinen

Zusammen

Rechtsdietist Ib...

4

2

2

____

8

Techn. Dienst Ib...

1

-

____

- r_

1

Rechnungsdienst II..

9

-

4

3

16

Höherer Hilfsverwal-

         

tungsdienst II...

5

3

3

1

12

Kanzleihilfsdienst..

25

7

6

6

44

Bedienstete....

1

1

-

-

2

Zusammen .....

45

13

15

10

83

Das Verhältnis zu Gunsten der deutschen Natio-
nalität wäre noch günstiger, wenn es eine genü-
gende Anzahl qualifizierter Bewerber um die Auf-
nahme in die Dienste des Ressorts der sozialen
Fürsorge gäbe. Sofern im Artikel der Zeitschrift
"Die Zeit" der Ernennung von Vertragsbeamten
in systemisierte Dienststellen Erwähnung getan
wird, macht das Ministerium für soziale Fürsorge
darauf aufmerksam, daß es sich hier nicht um die
Aufnahme neuer Kräfte in den Staatsdienst, son-
dern um die Umreihung der im Staatsdienste be-
reits ernannten Angestellten in systemisierte
Dienststellen, daher um ein weiteres Entwick-
lungsstadium des Dienstverhältnisses handelt. "

Ganz abgesehen nun davon, daß diese Berichti-
gung auf die Kernfrage überhaupt nicht eingeht,
die in der Behauptung des obenangeführten Leit-
artikels der "Zeit" gipfelte, daß sich der schlüssel-
mäßige Anteil der Deutschen in der Zentrale seit
dem vorjährigen 18. Feber verschlechtert hat, ent-
spricht die amtliche Berichtigung des Fürsorge-
ministeriums in folgenden Punkten nicht den Tat-
sachen:

1. Hinsichtlich der Zahl der 15 neu aufgenomme-
nen Kräfte nach dem 18. Feber 1937 in die Zen-
trale. Denn dann müßten im Fürsorgeministerium
mit den 9 Deutschen, die am 18. Feber 1937 bereits
vorhanden waren, am Tage der Berichtigung, d. i.
am 2. März 1938, im genannten Ministerium 24

Deutsche bestellt gewesen sein, was aber den Tat-
sachen nicht entspricht. Das Ministerium scheint
hier deutsche Beamtenkräfte einzurechnen, die bei
seinen untergeordneten Ämtern neu aufgenommen
wurden, die aber in die Berechnung, welche sich le-
diglich auf Beamte im Ministerium selbst er-
streckt, nicht einzubeziehen waren, weil sich sonst
eine Verfälschung des tatsächlichen Anteils der
Deutschen in der Zentrale herausstellen maß. In
die Zahl von 15 neu aufgenommenen Deutschen
für die Zentrale können ferner jene Beamte nicht
eingerechnet werden, die jüdischer Herkunft sind
und die als deutsch sprechende Juden, wie es ganz
richtig von einem Teil der èechischen Presse mehr-
fach nachdrücklich betont wurde, von den Sudeten-
deutschen niemals als Aktivposten des 18. Feber
anerkannt werden.

2. Hinsichtlich der unrichtigen Berichtigung des
Fürsorgeministeriums, welche sich auf die Bestel-
lung èechischer Vertragsbeamter bezieht. In seiner
Berichtigung behauptet das Ministerium, daß es
sich nicht um die Aufnahme neuer Kräfte in den
Staatsdienst, sondern um die Umreihung der im
Statsdienste bereits ernannten Angestellten in sy-
stemisierte Stellen, daher um die weitere Entwick-
lung des Dienstverhältnisses handelt. Diese amt-
liche Feststellung bezieht sich aber lediglich nur
auf die 16 èechischen Vertragsbeamten, die laut
dem Amtsblatt des Ministeriums, Folge 1-2/1938,
auf systemisierte Stellen ernannt wurden. Hin-
gegen übergeht die Berichtigung gänzlich jene in
der gleichen Folge des Amtsblattes angeführten
16 èechischen Beamten, die als Vertragsbeamte
neu bestellt wurden, und die, wie es im Artikel
der "Zeit" behauptet wurde, später einmal auf
freiwerdende Stellen ernannt werden, wodurch das
deutsche Element auf lange Zeit ausgeschlossen
wird.

Da aus den Staatsvoranschlägen ersichtlich ist,
daß im Jahre 1937 365 und ab März 1937 451 Be-
amtenposten systemisiert waren und mithin im
letzten Jahre 86 neue Stellen zur Verfügung
standen, stellen wir angesichts der geschilderten
Sachlage an den Herrn Minister für soziale Für-
sorge die Anfrage:

1. Wieviel deutsche Beamte und in welchen
Dienstgruppen waren im Ministerium (ohne Ein-
beziehung der ihm untergeordneten Ämter):

a) am 18. Feber 1937, b) am 18. Feber 1938
auf systemisierten Stellen und wieviel betrug ihr
Hundertsatz vom Gesamtstande von 365 bezw.
451 Beamten?

2. Wie heißen die während des Zeitabschnittes
vom 18. Feber 1937 bis 18. Feber 1938 ins Mini-
sterium auf systemisierte Stellen neu ernannten
deutschen Beamten?

3. Wieviel èechische und deutsche Vertrags-
beamte des Ministeriums wurden im Zeitabschnitt
vom 18. Feber 1937 bis 18. Feber 1938 auf sy-
stemisierte Stellen in der Zentrale ernannt?

4. Wieviel èechische und deutsche Kräfte wur-
den während des gleichen Zeitabschnittes als Ver-
tragsbeamte ins Ministerium aufgenommen und
wie erfolgte die Bewerbung dieser Beamten um
die Stellen als Vertragsbeamte?

5. Ist der Herr Minister bereit, ein für allemal
Maßnahmen zu treffen, daß freiwerdende Stellen
im Ministerium und in seinen untergeordneten


15

Ämtern in Hinkunft nur auf Grund einer ordent-
lichen Konkursausschreibung besetzt werden?

6. Ist der Herr Minister bereit, diejenigen Beam-
ten zur Verantwortung zu ziehen, welche für die
Presse die obgeschilderte unrichtige und unvoll-
ständige Berichtigung ausgearbeitet haben?

Die Dringlichkeit der Interpellation wird damit
begründet, daß die gesamte Öffentlichkeit ein
Interesse an der Klarstellung der Verhältnisse hat
und daß aus dem unrichtigen Vorgang bei der
Anstellung von Beamten große wirtschaftliche
Schäden für zahlreiche Stellenwerber sich ergeben!

Prag, am 10. März 1938.

Dr. Zippelius,

Stangl, Illing, Gruber, G. Böhm, Jobst, Wollner,
Dr. Peters, Knöchel, Ing. Karmasin, Ing. Künzel,
Birke, Dr. Eichholz, Jäkel, Hollube, Dr. Rosche,
Dr. Kellner, Axmann, Ing. Lischka, Fischer, Dr.
Jilly, Dr. Hodina, Dr. Neuwirth, Dr. Köllner, E.
Köhler, Nickerl, Ing. Peschka, Szentiványi,
Dr. Sziillö, Esterházy, A. Nitsch, Knorre, Rösler,
Ing. Králíèek, Franz Nìmec, Klieber, Frank, Ing.
Schreiber, May, Hirte, Sandner, Kundt, F. Nitsch,
Sogl, Ing. Richter, Obrlik, Dr. Korláth, Petrášek,
Jaross, Dr. Holota, Dr. Porubszky.

Pùvodní znìní ad 1265/IX.

Interpelacja

posla dr. Leona Wolfa
do Pana Ministra Socjalnej Opieki

w sprawie postêpowania Urzêdu Poœred-
nictwa Pracy w Novym Bohumínì.

Edward Bia³oñczyk, bezrobotny, zamieszka³y
w Rychwa³dzie, otrzyma³ od Publicznego Urzêdu
Poœrednictwa Pracy w Novem Bohumine nastê-
puj¹ce potwierdzenie, które cytujemy dos³ownie:

"Yefejna zprostfedkovatelna prace v Novem
Bohumine.


..

Potvrzení,

jimž verejná zprostredkovatelna práce v Novém
Bohumínì B i a l o n è í k Eduard, nar. r. 1889, by-
tem v Rychvaldì, povoláním dìlník, se dnešním
dnem pøihlásil u zdejšího úøadu o práci.

Nový Bohumín, dne 26. ledna 1938.

Spravce:
L. S. (Veøejná zprostøedkovatelna práce v Novém

Bohumínì. )
Podpis nieczytelny. "

Edward Bia³oñczyk na podstawie tego potwier-
dzenia zwraca³ siê do ró¿nych pracodawców,
w szczególnoœci do przedsiêbiorstwa regulacji rzek
oraz tak¿e do pracy na szybie.

Wszêdzie, aczkolwiek przyjmowano innych ro-
botników, jego nie przyjêto. Nie wiedzia³ z jakiego
powodu. Dopiero póŸniej wyt³umaczono mu, ¿e
dlatego nie zostanie nigdzie do pracy przyjêty, po-
niewa¿ potwierdzenie z veøejné zprostøedkovatelny
prace v Novém Bohumíne jest oznaczone znakiem N
w cudzys³owie. To ma oznaczaæ, ¿e jest niespo-
legliwy.

Edward Bia³oñczyk jest narodowoœci polskiej,
jest ojcem czworga dzieci, nie dopuœci³ siê ¿adnego
przestêpstwa i dlatego oznaczenie go jako niespo-
legliwego mo¿e mieæ tylko powody natury poli-
tycznej.

Zapytujemy siê Pana Ministra Opieki Spo³ecz-
nej, czy Panu Ministrowi wiadomo o takich prak-
tykach Publicznego Urzêdu Poœrednictwa Pracy?

Na jakiej podstawie Publiczny Urz¹d Poœred-
nictwa Pracy mo¿e oznaczaæ kogoœ z obywateli za
iiiespolegliwych i dlaczego otwarcie nie powiedziano
Bia³oñczykowi, ¿e on pracy nie otrzyma, gdy¿ jest
niespolegliwy?

W P r a z e, dnia 3. marca 1938.

Dr. Wolf,

Dr. Fencik, Dr. Tiso, Èavojský, Hlinka, Kendra,
Hašèik, Suroviak, Schwarz, Drobný, Bródy, Dem-
bovský, Longa, Dr. Pješèak, Dr. Pružinský, Tur-
èek, Sidor, Dr. Sokol, Sivák, Danihel, Florek,
Slušný, Šalát.

Pùvodní znìní 1265/X.

Interpellation

des Abgeordneten Guido Klieber
an den Innenminister

wegen zahlreicher im Gesetze nicht be-
gründeter Verstösse gegen das Versamm-
lungsgesetz.

§ 113 der Verfassungsurkunde gewährleistet
allen Bügern ohne Unterschied der Nationalität
Versammlungsfreiheit, denn Demokratie ist Dis-
kussion. Jedoch den Mitgliedern der Sudeten-
deuts-chen Partei wird die Möglichkeit der Dis-
kussion durch staatliche Organe geflissentlich
vorenthalten dadurch, daß jede Versammlung der
Sudeteimleutschen Partei oft stundenlang kon-
trolliert wird und die Mehrzahl der Versammlun-
Ken aus nichtigen Gründen aufgelöst wird.

Die Interpellanten sehen sich daher genötigt,
den Herrn Minister auf zahlreiche, im Gesetze
nicht begründete Verstöße gegen das Versamm
limgsgesetz aufmerksam zu machen, weil aus
diesen Verstößen hervorgeht, daß die Praxis der
Sicherheitsbehörde und ihrer Exekutivorgane
keineswegs örtlich beschränkt ist, sondern an
vielen Orten der Staatsgebiete das Bestehen eines
Systems vermuten läßt, an Versammlungen der


16

Sudetendeutschen Partei grundsätzlich einen
Mangel zu suchen, auch wenn kein im Gesetze
begründeter gefunden werden kann.

1. Am 1. November 1937, zu einer Zeit, als zwar
öffentliche, aber keine auf Mitglieder beschränkte
Versammlungen verboten waren, wurde eine im
Fabriksraum der Firma Reisenauer in Silbenbach,
Bezirk Graslitz, von Franz Bauer nach § 2 a con-
trario des Versammlungsgesetzes einberufene Ver-
sammlung durch den Kommissär der staatlichen
Polizeibehörde in Graslitz Dr. Vichta aufgelöst.
Als Grund der Auflösung wurde angegeben, daß
angeblich überhaupt keine Versammlungen statt-
finden dürfen. In der schriftlichen Begründung
heißt es dann, daß die Auflösung deshalb erfolgt
sei, weil Hans Wohlrab in Silberbach 113, den der
Einberufer persönlich kannte, seine Einladung zu
Hause vergessen hatte, ferner, weil die Einladun-
gen teilweise von seinem Mitarbeiter geschrieben
worden waren, weil anstatt der eigenhändigen
Unterschrift des Einlberufers die Einladungen mit
einem den Namen des Einberufers darstellenden
Faksimile versehen waren und endlich, weil Adolf
Mayer aus Silberbach Nr. 463, ohne mit einer Ein-
ladung versehen zu sein in die Versammlung kam.
Adolf Mayer erschien jedoch erst, als die Ver-
sammlung bereits augelöst war.

2. Am 3. November 1987 wurde eine im Gast-
hause des Ferdinand Knorr in Silbersgrün, Bezirk
Graslitz, von Otto Reichenauer in Silbersgrün
Nr. 33, nach § 2 a contrario des Vensammlungs-
gesetzes einberufene Versammlung durch den
Kommissär Vichta der staatlichen Polizeibehörde
in Graslitz aufgelöst, weil der Einberufer die Ein-
ladungen zwar durchwegs eigenhändig unterschrie-
ben hatte, aber den Text nicht durchwegs selb-
ständig ausgefüllt hatte.

Hiezu soll gleich festgestellt, daß das Gesetz
überhaupt nicht vorschreibt, daß schriftliche Ein-
ladungen ausgeschickt werden müssen, sondern
lediglich verlangt, daß die Teilnehmer eingeladen
und dem Einberufer persönlich bekannt sein
müssen.

3. Am 12. Jänner 1938 fand im Gasthaute Zur
Linde in Tiefenbach a. D., Bezirk Tannwald, eine
auf geladene Gäste beschränkte, von Rudolf Frie-
drich, Tiefenbach a. D. Nr. 447, einberufene Ver-
sammlung statt, die aufgelöst wurde, weil die
Kontrolle - der Aktuar der Staatspolizeibehörde
in Tannwald und zwei Gendarmerieorgane - nicht
jeden der Anwesenden persönlich kannte. Die
Organe verlangten außerdem von jedem Versamm-
lungsteilnehmer einen Personalausweis.

Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass die Teil-
nehmer einer Versammlung nach § 2 a contrario
des Versammlungsgesetzes dem Einberufer be-
kannt sein müssen, nicht jedoch dem kontrollie-
renden Beamten.

4. Am 12. Jänner 1938 fand in der Küche des
Hauses NC. 15 in Sahorsch, Bezirk Budweis, eine
von Thomas Binder in Sahorsch Nr. 15 nach § 2
a contr. des Versammltiaigisgesetzes einberufene
Versammlung statt. Die Versammlung wurde vom
Stabswachtmeister Komárek vom Gendarmerie-
posten in Groß-Tschekau und einem Gendarmerie-
fähnrich aufgelöst, weil sich unter den Eingela-
denen Jakob Blahusch befand, der das 16. Lebens-
jahr noch nicht überschritten hatte. Als Franz
und Alois Plansky zu einer 2 1/2 Stunden später ein-

berufenen Versammlung gehen wollten, wurden
ihnen die Einladungen von der Gendarmerie abge-
nommen und zu Franz Plansky sagte ein Gendarm:
"Schauen Sie, daß Sie nach Hause kommen, Sie
sind sowieso schon bestraft!"

5. Am 26. Jänner 1938 wurde in Kleibsch, Bezirk
Troppau, eine von Josef Kudlig, Schmiedegehilfen
in Klebsch, nach § 2 a contr. des Versammlumgs-
gesetzes einberufene Versammlung der Ortsgruppe
der Sudetendieutschen Partei von den Beamten der
Troppauer Polizeidirektion David und Osanec auf-
gelöst, weil ein Versammlungsverbot wegen Maul-
und Klauenseuche erlassen war. Die Polizeibehörde
hatte jedoch nichts dagegen, daß die Versamm-
lungsteilnehmer im benachbarten Gastzimmer bei-
sammen sitzen blieben.

Es handelte sich also offensichtlich nur darum,
die Versammlung aufzulösen, die Maul- und
Klauenseuche schien dabei nur ein Vorwand zu
sein.

6. Die für den 31. Jänner 1938 in Freudenthal
angemeldete, öffentliche Versammlung der Sude-
tendeutschen Partei wurde von der staatlichen
Polizeibehörde in Freudenthal verboten, weil in
den angrenzenden Bezirken Vieherkrankungen an
Maul- und Klauenseuche vorgekommen sind. Ein
allgemeines Versammlungsverbot im Bezirke Freu-
denthal war nicht erlassen worden. Am gleichen
Tage fand in Freudenthal eine landwirtschaftliche
Tonfihnvorführung statt, für die im ganzen Be-
zirke Propaganda gemacht worden war.

Dieser Fall zeigt noch krasser, daß die Organe
jede sich bietende Gelegenheit benützen, um die
Versammlungstätigkeit der Sudetendeutschen Par-
tei zu unterbinden.

7. Am 12. Feber 1938 wurde in Mohren bei
Zwittau eine § 2 a contr. des Versammlungsge-
setzes einberufene Tagung der Bauernschaft, die
außerdem noch mittels rekommandiertem Schreiben
vom 8. Feber 1938 der Bezirksbehörde in Mähr.
Trübau zur Kenntnis gebracht worden war, vom
Oberwachtmeister Gabela, Kommandant der Gen-
darmerie in Zwittau, deshalb aufgelöst, weil in der
Versammlung eine Mittagspause eingeschaltet
worden war und weil die Fortsetzung der Ver-
sammlung in den Nachmittagsätunden nach An-
sicht der Gendarmerieorgane eine zweite Ver-
sammlung darstelle, zu der neue Einladungen
hätten ausgestellt werden müssen.

8. Am 7. Feber 1938 wurde eine nach § 2 a con-
trario des Versammlungsgesetzes. einberufene Ver-
sammlung der Arbeiter in Elbogen, die von 70 Per-
sonen besucht war, aufgelöst, obzwar alle Anwe-
senden ordnungsgemäß eingeladen worden waren.
Die Einladungen waren schon 2 Tage vorher aus-
getragen worden. Der Umstand allein, daß der
Einberufer, der zwar jeden einzelnen kannte,
jedoch nicht sofort die jeweiligen Namen nennen
konnte, was angesichts der 70 Personen umfassen-
den Versammlung verständlich erscheinen sollte,
gefügte der Staatspolizei in Elbogen, die Ver-
sammlung aufzulösen.

Gesetz, Judikatur, Literatur (Gesetzausgabe von
JUDr. V. Dustil und JUDr. J. Kliment, Seite
119 ff. ) verlangen lediglich, daß die Teilnehmer
einer auf geladene Gäste beschränkten Versamm-
lung dein Einberufer bekannt sind und daß sie
einzeln zur Versammlung eingeladen werden.
Beiden Erfordernissen war Rechnung getragen
worden.


17

9. Am 12. Dezember 1937 fand in Taehau eine
von Ludwig Liebmann, Bauer in Wittingreith,
nach § 2 a contrario des Versamanlungsgesetzes
einberufene Versammlung der Bezirksbauernver-
treter statt. Die Versammlung wurde vom Vor-
stand des Polizedamtes Dr. Michalek aufgelöst

a) weil auf der Einladung des Karl Schemkönig
ursprünglich der Name Karl Suttner gestanden
hatte,

: b) weil angeblich der 16jährige Sohn des Gast-
wirte? Johann Pschierer an der Versammlung teil-
genommen habe, und

c) weil angeblich die objektive Möglichkeit be-
standi, daß die Verhandlungen bei der Versamm-
lung im nebenan befindlichen Gastlokale gehölt
werden könnten.

In dem gegen Ludwig Liebmann eingeleiteten
Strafverfahren beim Bezirksgerichte in Taehau
wurde Ludwig Liebmann freigesprochen, so daß
also das Gericht die Gründe des Vorstandes Dr.
Michalek nicht als bestehend annahm.

10. Am 5. November 1987 fand in der Bezirks-
kanzlei der Sudetendeutschen Partei in Oberplan
eine von Johann Plechinger in Honetschlag nach
§ 2 a contrario des Versammlouigsgesetzes einbe-
rufene Versammlung statt. Die Versammlung
wurde vom Kommissär Dr. Burian aus dem Grunde
aufgelöst, weil keine doppelten Türen vorhanden
waren und man auf den Gang hinaus angeblich
t-preclien höre. In dem Strafverfahren, welches
beim Bezirksgericht in Oberplan gegen Johann
Plechinger geführt wurde, wurde er rechtskräftig
freigesprochen, weil das Gericht der Rechtsmei-
nung war, daß Doppeltüren zum Abschluß des
Versammlungslokales nicht notwendig seien.

11. Am 27. Jänner 1938 fand in Schimmeldorf,
Bezirk Fulnek, eine von Adolf Drössler, Klanten-
dorf, nach § 2 a contrario des Versammhingsge-
setzes einberufene Versamm/lung statt. Die Ver-
sammlung wurde nicht kontrolliert, doch pflog am
nächsten Tage die Gendarmerie Erhebungen und
erkundigte sich darüber, ob die Versammlungsteil-
nehmer Staatsbürger sind oder ob sie in staats-
wichtigen Betrieben beschäftigt sind. Über Anzeige
des Fähnrichs der Gendarmerie Franz Barinka
wurde gegen Adolf Drössler beim Bezirksgerichte
in Fulnek zur Geschäftszahl T 46/38 wegen des
Tatbestandes des § 19 des Versammkmgsgesetzes
ein Strafverfahren geführt, welches mit rechts-
kräftigem Freispruch beendigt wurde.

12. In Hödenitz, Bezirk Znaim, wurde am 17.
Feber 1938 nachmittags eine nach § 2 a contrario
des Versanunlungsgesetzes einberufene Versamm-
lung der Jungbauernschaft von der Gendarmerie
aufgelöst, weil der Einberufer die Einladungen,
nicht mit seinem vollen Namen unterzeichnet hat.

Im österreichischen Verfassungsrecht, Teil III,
Seite 102 ff. von Pražák, wird gesagt, daß das Er-
fordernis der schriftlichen Einladung nicht allge-
mein aufstellen lasse. Wenn also auf der einen oder
der anderen Einladung der Einberufer nicht mit
seinem vollen Namen unterschrieben ist, so kann
das noch kein Grund zur Auflösung der Versamm-
lung sein, weil hiemit durch nichts bewiesen ist,
daß die Erschienen nicht individuell eingeladen
wurden und weil auch nicht bewiesen ist, daß sie
dem Einberufer nicht persönlich bekannt gewesen

waren. Allein diese Erfordernisse stellt das Gesetz
auf; es erwähnt nichts davon, ob der Einberufer
mit vollem oder nicht mit vollem Namen Einladun-
gen unterfortigen müsse.

13. Am 7. Dezember 1937 fand im Hotel "Sonne"
in Haindorf, Bezirk Friedland, eine nach § 2
a contr. des Versammlungsgesetzes von Franz
Bergmann in Haindorf Nr. 448 einberufene Ver-
sammlung der Sudetendeutschen Partei statt. Die
Versammlung wurde vom Aktuareleven Sejn von
der Staatspolizeiexipoeitur in Friedland aufgelöst,
weil in dem durch eine Glastür vom Versamm-
lungslokal getrennten Gastzimmer einige Leute
ohne Einladung saßen. In dem gegen Franz Berg-
mann beim Dezirksgericht in Fricdiand wegen § 2
und § 19 des Versammlungsgesetzes durchgeführ-
ten Verfahren wurde der Angeklagte freige-
sprochen.

14. Schließlich sei noch ein Fall angeführt, in
dem die staatlichen Organe mit allen Mitteln ent-
gegen den Bestimmungen der Verfasmngsurkunde
(§ 113) und den einschlägigen Gesetzesbestimmun-
gen die Versammlungen der Sudetendeutschen
Partei zu verhindern trachten.

Am 7. Dezember 1937 fand in Hansdorf, Bezirk
Mähr. Altstadt, eine von Alfred Matyas nach § 2
a contrario des Versammlungsgesetzes einberufene
Bezirksamtswaltertagung statt. Abgeordneter Ru-
dolf Axmann, der als Referent an der Tagung teil-
nahm, mußte von dem Bezirksleiter Klement und
von dem Einberufer hören, daß der Polizeiagent
Vrana der staatlichen Polizeiexpositur in Mähr.
Altstadt dem Gastwirt Dittrich verboten hatte, ein
Zimmer oder sonst eine Räumlichkeit für eine
nach § 2 a contrario dies VersammluTigsgesetzes
einberufene Versammlung der Sudetendeutschen
Partei zur Verfügung zu stellen. Bei der Kontrolle
durch den Inspektor Chramosta und den Polizei-
agenten Vrana schrieb sich der Agent Vrana die
Anwesenheitsliste ab.

Aus den aufgezählten Fällen geht einwandfrei
hervor, wie gerechtfertigt die eingangs aufgestell-
ten Behauptungen sind. Die Maßnahmen, die heute
gehandhabt werd'en, sind ausgesprochene Schi-
kanen!

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Innenminister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, die aufgezeigten
Fälle schärfstens untersuchen zu lassen?

2. Welche Gewähr gibt der Herr Minister dafür,
daß die Verwaltungsbehörden und ihre Exekutiv-
organe für ihre Amtshandlungen auf dem Gebiete
des Versammlungswesens auch den Gliederungen
der Sudetendeutschen Partei gegenüber das Gesetz
und nur das Gesetz handhaben?

Prag, am 5. März 1938.

Klieber,

Fischer, Hollube, Hirte, Ing. Karmasin, Rösler,

Sogl, Sandner, F. Nitsch, Stangl, Birke, Knorre,

Dr. Eirhholz, Gruber. E. Köhler, Jäkel, Nicker],

Axmann, May, Obrlih, Jobst.


18

Pùvodní znìní ad 1265/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Fritz Köllner
an den Eisenbahnminister

wegen gesetzwidriger Verwendung von
Gendarmerieorganen zu Erhebungen pri-
vatrechtlicher Art.

Am 1. Dezember 1037 stürzte Herr Mathias Kro-
both vor dem Staatsbahnhofe in Bad Königswart
und brach sieh eine Rippe. Der Vorplatz des Bahn-
hofes war trotz herrschenden Glatteises nicht be-
streut und die Schadenersatzansprüche des Ver-
unglückten wurden durch seinen Rechtsvertreter,
Herrn JUDr. Oswald Glück, Bad Königiswart, der
Staatsbahndirektion in Pilsen mitgeteilt. Die
Staatsbahndirektion in Pilsen hat die Erhebungen,
zu deren Durchführung sie sich von dem Vertreter
Herrn Kroboths die gesetzte Frist erstrecken ließ,
nicht durch einen eigenen Beamten anstellen
lassen, sondern ließ den Fall durch das Gendar-
meriepostenkommando erheben. Organe der Gen-
darmerie erschienen bei dem Verunglückten um zu
erheben, olb der Unfallsort, der knapp an dem
Greiuapunikt der Beeirkastraße gelegen ist, tatsäch-

lich nicht bestreut war. Herr Mathias Kroboth hat
hierauf dem Organe der Gendarmerie jedwede
Auskunft verweigert und das Gendarmerieposten-
kommando erklärte hiezu, zur Erhebung dieser
Umstände beauftragt worden zu sein.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die
Gendarmerie als militärisch organisierter Wachkör-
per hiezu berufen ist, auf Grund der Anordnungen
der zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörden
die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrecht zu
erhalten, jedoch keineswegs ein Organ darstellt für
die Erhebung rechtlich relevanter Tatsachen in
privatrechtlichen Schritten.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt genauest untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, Weisungen zu
treffen, daß von Seiten der Staatsbahnbehörden
die Gendarmerie ausschließlich zu öffentlichrecht-
lichen Aufgaben herangezogen wird?

Prag, am 8. März 1938.

Dr. Köllner,

G. Böhm, Illing, Stangl, Gruber, Ing. Karmasin,

Ing. Künzel, Birke, Kundt, Jobst, Knöchel, Dr. Zip-

pelius, May, Sandner, Ing. Lischka, Dr. Peters,

Obrlik, Nickerl, Ing. Richter, F. Nitsch,

Ing. Peschka.

Státní tiskárna v Praze. - 1826-38.


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