21

ców pozyskiwano w ten sposób do stronnictw,

o których racji bytu nie mieli oni ani wyobra¿enia,
lecz - - -, wystêpuj¹cvmi przeciw idea³om,
które jeszcze wczoraj uwa¿ali za œwiêtoœæ.

-----------zapomogami, szactwem i obuwiem lub

posad¹. Nabudowano w gminach mnóstwo szkó³
obcojêzycznych----------. G³ównym celem wychowa-
nia m³odego pokolenia sta³ siê szowinmn naro-
dowy, wzgarda do mowy, wiary i obyczajów swych
przodków oraz zapewnienie marnego materjali-
stycznego bytu.

W ¿yciu publicznym najwiêcej protekcji uzyskali
obcy, lub ci, co najohydniej sobie post¹pili, wy-
rzekaj¹c siê idea³ów swych ojców, zniewa¿aj¹c je

i wypowiadaj¹c im najwiêkszy bój.

Kiedy sz³o p narodowoœæ i zyskanie dla niej choæ-
by tylko najmniejszych korzyœci, wtedy ³amano
prawo i sprawiedliwoϾ. Nie dotrzymywano prze-
pisów ustawowych, jednych, t. z. obcych i renega-
tów obdarzano wzglêdami w³adzy i mo¿nych dy-
rekcji przedsiêbiorstw, innych, takich co mieli naj-
wiêksze prawo do innego traktowania poniewie-
rano, nie pozwolono im korzystaæ z uprawnieñ,
które daje pañstwo, wyrzucano ich z pracy i ska-
zywano na zag³adê, niszcz¹c ich egzystencje.

Niechaj ci, co siê teraz dziwi¹, rozwa¿¹ to, a zro-
zumiej¹, co jest wina zatraty poczucia moralnoœci
i groŸnego dla wszystkich spo³eczeñstw upadku
bezpieczeñstwa prawnego. "

Artyku³ ten zosta³ skonfiskowany zupe³nie wraz
z tytu³em. Z powy¿szego stanowiska uwa¿am kon-
fiskatê tê za nies³uszn¹ i niezgodn¹ z zasad¹ wol-
noœci s³owa i prasy.

Zapytujê przeto Pana Ministra Spraw We-
wnêtrznych,

co zamierza uczjniæ, aby czesko-cieszyñskie urzê-
dy policyjne przy cenzurowaniu prasy nie konfis-
kowa³y artyku³ów podobnej treœci?

W Pradze, dnia 27. stycznia 1938.

Dr. Wolf,

Èavojský, Danihel, Dembovský, Drobný, Hašèík,

Hlinka, Dr. Pružinský, Sidor, Sivák, Slušný, Dr.

Soko³, Suroviak, Schwarz, Dr. Tiso, Turèek, Ša³át,

Bródy, Dr. Pješèak, Florek, Kendra, Longa.

Pùvodní znìní ad 1222/X.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Nitsch
an den Justizminister

wegen Verschleppung des Strafverfahrens
gegen die Funktionäre der Deutschen
Landbank reg. G. m. b. H. in Tetschen.

Die Deutsche Landbank wurde einst mit einem
großen Propagandafeldzug eröffnet und in den
seinerzeitigen Werbeblattern der Kreisvertretun-

gen des Bundes der Landwirte in Aussig und
Böhm. Leipa wurde alles Mógliche in Bezug auf
Sicherheit der Einladen versprochen.

Auf Grund der Propaganda und im Vertrauen
zu der Ehrlichkeit des neuen Institutes trugen
Bauern, Hauster. Ausgedmger, Dienstboten und
viele andere ihie Frsparmsse in diese Geldanstalt.
Ja selbst Geschäftsführer von Spar-und Darlehens-
kassen legten dort Bauüberschüsse dieser Genos-
enschaften ein. In einem Prozesse in Mähr.
Schónberg ging hervor, daß die Landbank einem
solchen Zahlmeister einer Spar- und Dailchens-
kasse eine personliche Provision zukommen ließ,
wel er in satzungswidriger Weise Spareinlagen
seiner Genossenschaft bei der Landbank einlegte.

Plötzlich erhielt die Landbank im Mai 1934 ein
Moratorium und in einzelnen Zeitungen Jas man,
daß die Verluste etwa die Hälfte der Einlagen
betrügen. Aus der Geschpftpgpharung der Land-
bank ergab sich daß der mit 31 Dezember 1931
veroffentlichte Rechnungsabschlusz der Deutschen
Landbank mit einem Bilanzgewinn von Kè-
110. 378'53 abschloß, aus welchem Gewinn für das
Jahr 1931 eine Dividende von 4 von Hundert an
die Mitglieder auserezahlt wurde. In Wirklichkeit
war schon damals die Deutsche Landbank derart
passiv, daß sich der Verwaltungsrat in der dies-
bezüglichen Bilanzsitzung 1931 im Klaren war.
das die Landbank vor dem Zusammenbruch steht
und um die Bewilligung eines Moratoriums an-
suchen muß.

Von dieser gesetzlich gebotenen Maßnahme
wurde Abstand genommen, da Heri Raimund
Graf, derzeit Reichsparteisekrater des Bundes der
Landwirte in Prag, als ein maßgebendes Vor-
standsmitglied der Deutschen Landbank in der
Bilanzsutzung 1931 erklärte, daß sich die Insol-
venzprklarung der Deutschen Landbank durch
eine Zuwendung von 20 Millionen Kè vermeiden
lasse, welchen Betrag Herr Minister Dr. Spina
ruin Zwecke der Sanierung zu beschaffen ver-
sprochen hatte. Nach dieser Erlarung glaubte
der Vorstand, das Moratorium fur die Landbank
nicht beantragen zu müssen, wozu er gesetzlich
verpflichtet gewesen wäre Dieses Sanierungsdar-
lehen in der Hope von 20 Millionen Kè wurde sei-
nem. Zwecke nicht zugeführt, sodaß also keine
Sanierung erfolgte und Ende 1932 wiederum die
vollstundige Zahlungsunfahigkeit der Deutschen
Landbank zutape trat. Diese Vorgänge wurden
durch die Beschuldigten-Protokolle des, besagten
Vorstandsmitgliedes zugestanden und bestätigt.

Trotz langst eingetretener Passivitat wurde um
die Bewilligung des Moratoriums erst im Mai 1934
angesucht, nachdem inzwischen v eitere Dutzend
Millionnen für die Einleger und Gläubiger der
Deutschen Landbank durch Kreditgeschäfte ge-
wagtester Art verloren gegangen waren und die
Mehrzahl der Einleger insbesonders um den vom
Staat zungevendeten Sanierungsbeitrag im Werte
von annähernd 20 Millionen Kè gebracht worden
war.

Die Katastrophe der Deutschen Landbank wurde
durch satzungswidrige und leichtsinnige Kredit-
geschäfte mitverschuldet. In die Hunderttausende,
a in die Millionen gehende Darlehen wurden ohne
entsprechende Deckung und entgegen den ans-
drucklichen Vorschriften des Genossenschafts-
sesetzes an faule Industriefirmen gewahrt, und


22

gingen restlos verloren. So erhielt die Pelzraffi-
nerie Dittrich in Hochdobern ein Darlehen von
5 Milionen Kè, die Firma Kratechmer in Boden-
bach, die eine Gramophonplattenfabrik in Berlin
unterhält ein Darlehen von mehreren Hunderttau-
senden Kè. Beide Firmen brachen schon mehrere
Monate nachher zusammen. Erwähnt seien ferner
die Firmen Gaal in Tetschen, Grüntzner in Herns-
kretschen, Bendel in Niederebersdorf, Schellmann
und Co. in Sensen, die Coriacwerke in Bensen,
Kutzmann und Kluge in Wölmsdorf, Hammerle in
Wölmsdorf, Neumann u. Co. in Bodenbach, Ehe-
leute Richter in Tschemoschin, Granitwerke Zenk-
ner und Weigend in Radebeule in Sachsen, Eitrich
in Warnsdorf, Bönisch in Nixdorf u. v. a.

Entgegen der Vorschrift der Statuten wurden
sogar an Nichtmitglieder der Genossenschaft -
z. B. Firma Gaal - Industriekredite gewährt.

Ähnlich wurden auch landwirtschaftliche Kre-
dite gegen hypothekarische Sicherstellung in un-
verantwortlicher Höhe gewährt, ohne daß die sta-
tutarischen Vorschriften über die Sicherheit der
Hypotheken einschalten wurden. Statt die vor-
geschriebene Mündelsicherheit zu verlangen, wur-
den Hypotheken in zweiter, dritter, ja sogar bis
in sechster und zehnter Rangordnung gegeben,
woraus in die vielen Millionen gehende Schaden
für die Landbank und deren Einleger entstanden.
Erwähnt seien die krassesten Fälle:

Sponer in Kotzendorf (dritte Stell), Jurna in
Buchelsdorf (zehnte Stelle), Grohmann in Nieder-
einsiedel. Marie Schmidt in Schluckenau (sechste
Stelle), Eheleute Müller in Plan (ohne Deckung)
U. v. a.

Die Verluste der Pantschen Landbank infolge
dieser unerhörten Miβwirtschaft dürften die
Höhe von 50 Millionen Kè überschreiten.

Aber auch nach Bewilligung des Moratoriums
wurde zum Schaden der Einleger und Gläubiger
der Deutschen Landbank auch das Moratoriums-
gesetz übertreten, indem an bevorzuste Personen
Zahlungen geleistet, und faule Lanbankeinlagen
mit erstklassigen Hypotheken eingetauscht wur-
den. Auf die Einzelbeiten des unverantwortlichen
Geharens der Landbankfunktionäre kann hier
nicht eingegangen werden. Es sei hier auf die von
den Einlegern und Genossenschaften erstatteten,
im Strafakte Tk XII 1214/34 erliegenden Straf-
anzeigen verwiesen.

Um die Bilanzen seit 1931 zu verschleiern, wur-
den wie eingangs erwähnt, trotz der katastropha-
len Verluste noch in der letzten Bilanz Gewinne
ausgewiesen, es wurden noch weitere Filialen ge-
gründet und Außenstände in der Höhe von vielen
Millionen Kè als Aktiven geführt, während sie in
Wirklichkeit vollständig wertlos waren, zumal ein
großer Teil der Darlehensschuldner sogar den
Offenbarungseid geleistet hat.

Verfehlungen solcher Art begründen den Tat-
bestand des Verbrechens der betrügerischen Krida,
des Vergehens der fahrlässigen Krida, des Ver-
gehens gegen das Bankgesetz, sowie gegen das
Moratoriumsgesetz. Die Einleger, die sich aus
kleinen Gewerbetreibenden und Landwirten zu-
sammensetzen und durch die Sanierungsverord-
nung mehr als die Hälfte ihres sauer erarbeiteten
Spargroschen verlieren, begehren mit Recht, daß
die Schuldtragenden zur Verantwortung gezogen
werden.

Auf Grund der oben angeführten Strafanzeigen
wird beim Kreisgericht in Leitmeritz zu GZ. Tk
XII 1214/34 gegen die Funktionäre der Deutschen
Landbank in Tetschen schon fast 4 Jahre das
Strafverfahren wegen betrügerischer Krida, Ver-
brechens der Veruntreuung und des Verbrechens
der fahrlässigen Krida geführt. Obwohl es sich
vorwiegend um Straftaten handelt, die vom ge-
setzlichen und moralischen Standpunkt die streng-
ste Bestrafung der Schuldigen gebieterisch ver-
langt, stockt das Strafverfahren. Der Strafakt
wandert von einer Justizverwaltungsbehörde zur
anderen, wird monatelang ohne jeden erklär-
baren Grund in den einzelnen Verwaltungs-
stellen zurückbehalten. Auch hat der Anwalt der
Einleger und Genossenschaftsmitglieder der Deut-
schen Landbank, die sich als Privatbeteiligte dem
Strafverfahren angeschlossen haben, wiederholt
beim Untersuchungsrichter in Leitmeritz den
Fortgang des Strafverfahrens betrieben, Be-
schwerden an das Kreisgerichtspräsidium in Leit-
meritz und an das Justizministerium gerichtet -
allerdings ohne Erfolg.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, untersuchen zu
lassen, warum das Strafverfahren gegen die Funk-
tionäre der Deutschen Landbank Reg. G. m. b. H.,
Tetschen, noch nicht fortgeführt wurde?

2. Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sorgen,
daß gegen die Landbank-Schuldigen in kürzester
Zeit die Anklage erhoben und die Hauptverhand-
lung angeordnet wird?

3. Ist der Herr Minister bereit, die Ergebnisse
seiner Untersuchung bekanntzugeben?

P r a g, am 3. Feber 1938.

Franz Nitsch,

Hollube, Dr. Eichholz, Ing. Králíèek, Obrlik, E.

Köhler, Sogl, Franz Nìmec, Jobst, Gruber, Jäkel,

Hirte, Rösler, Stangl, Ing. Schreiber, Axmann,

Illing, Nickerl, May, Fischer, Dr. Hodina.

Pùvodní znìní ad 1222/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Georg Stangl
an den Postminister u. den Justizminister
wegen Verletzung des Briefgeheimnisses. _

Dem Herrn Leopold Hauser, Apotheker in Bi-
schofteinitz wurde ein am 15. I. 1938 in Chemnitz
aufgegebenes Schreiben der Adler-Krupp-Deutz,
Generalvertretung - Reperatur -Zylinderschleiferei
Ing. W. Hengst-Chemnitz, Dresdnerstraße 71 zu-
gestellt, an dem leicht zu erkennen ist, daß dieses
Schreiben geöffnet wurde. Das Couvert ist ein
GeschäftsGouvert, bei dem die am Kopf des
Schreibens angebrachte Adresse durch ein Trans-


28

parent ersichtlich sein soll. Nach der Öffnung
wurde jedoch der Brief so schlecht couvertiert, daß
die Adresse nicht mehr sichtbar war. Der Öffner
des Briefes war daher gezwungen, die Adresse mit
Bleistift auf den Rand des Couverts zu schreiben.
Auf die Vorstellung beim Postamt in Bischof-
teinitz sagte der dortige Postmeister, daß er nicht
bestreiten könne, daß der Brief geöffnet worden
sei.

Die Interpellanten richten wegen des gerügten
Sachverhaltes an die Herren Minister die An-
frage:

1. Ist der Herr Postminister bereit, den oben
gerügten Sachverhalt untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Postminister bereit, gegen die
schuldigen Beamten ein Disziplinarverfanren ein-
zuleiten?

3. Ist der Herr Justizminister bereit, dafür zu
sorgen, daß gegen die schuldigen Beamten ein
Strafverfahren eingeleitet werde?

Prag, am 3. Feber 1938.

Stangl,

Hollube, E. Köhler, Jobst, Gruber, Kundt, Illing,

Sandner, Nickerl, Obrlik, Axmann, Dr. Eichholz,

Jäkel, Ing. Králíèek, Hirte, Fischer, Klieber, Knö-

chel, Dr. Kellner, Wollner, Birke.

Pùvodní znìní ad 1222/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Paul Nickerl
an den Minister für soziale Fürsorge

wegen Verletzung des Sprachengesetzes

durch den Heilfond der öffentlichen

Angesteliten.

Das allgemeine öffentliche Krankenhaus in
Böhrn. Kammtz erhielt vom Heill'ond der öffent-
lichen Angestellten in Prag II., Hybernská 10 mit
Schreiben vom 7. Dez. 1937 die Aufforderung, die
gesamte Korrespondenz und Verrechnung mit dem
Heilfond der öffentlichen Angestellten und mit
den Bezirksorganisationen des Heilfondes der
öffentlichen Angesteliten in der èechoslovakischen
Sprache zu erledigen. Diese Aufforderung stellt
einen offensichtlichen Bruch des Sprachengesetzes
dar. Der Herr Minister für soziale Fürsorge. hat
selbst in seiner Antwort auf die Interpellation
des Abgeordneten Paul Nickerl, Zl. 1060/II fest-
gestellt, daß der Heilfond der öffentlichen Ange-
stellten nach dem. Sprachengesetz verpflichtet ist,
Eingaben in einer Minderheitensprache anzuneh-
men und sie zu erledigen. In dieser Antwort hat
der Herr Minister für soziale Fürsorge weiters
angeführt, daß der Heilfond der öffentlichen An-
gestellten auf Grund semer autonomen Geschäfts-
ordnung Eingaben von Versicherungsnehmern aus

den Reihen einer Minderheitensprache aus Ge-
richtsbezirken mit qualifizierten Minderheiten in
der èechoslovakischen Amtssprache mit einer
Übersetzung in der Hinderheitensprache erledigt
und dali der vom Abgeordneten Paul Nickerl ge-
rügte Fall nur deshalb cechisch erledigt wurde,
weil die deutsche Nationalität der Versicherungs-
nehmerin dem Heilfonde nicht bekannt war. Diese
Erklärung des Herrn Ministers wird durch die
oben gerügte Zuschrift des Heilfondes an das all-
gemeine öffentliche Krankenhaus in B. Kamnitz
vollständig desavouiert. Denn aus dieser Zuschrift
kann keineswegs auf ein loyales Entgegenkom-
men des Heilfondes der öffentlichen Angestellten
gechlossen werden, im Gegenteil laßt sich der
Heilfond noch Verletzungen des Sprachengesetzes
zu Schulden kommen.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den oben ge-
rügten Tatbestand untersuchen zu lassen 7

2. Ist der Herr Minister bereit, zu erklären, daß
er weiterhin auf seinem in der Antwort Druck
1060/II geäußerten Standpunkt steht?

3. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlassen,
daß die Zuschrift des Heilfonds an das allgemeine
öffentliche Krankenhaus in B. Kamnitz für ge-
setzwidrig und daher ungütig erklart wird?

4. Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sorgen,
daß in Hinkunft derartige Fälle sich nicht mehr
wiederholen?

5. Ist der Herr Minister bereit, gegen die schul-
digen Beamten ein Disziplinarverfahren einzu-
leiten?

Prag, am 3. Feber 1938.

Nickerl,

Hollube, Jobst, E. Köhler, Axmann, Hirte, Birke,

Illing, Jäkel, Ing. Krajíèek, Knöchel, Rösler,

Stangl, May, Franz Nìmec, Franz Kitsch, Obrlik,

Dr. Hodina, Ing. Schreiber, Sogl, Fischer.

Pùvodní znìní ad 1222/XIII.

Interpellation
des Abgeordneten Franz Nìmec

an den Minister für nationale
Verteidigung

wegen Mißhandlung durch eine
Militärperson.

Am 27. Dezember 1937 abends um 20'30 Uhr
stand Herr Eduard Hergeth, wohnhaft in Komo-
tau, Pfauengasse, in der Gerhard Hauptmann-
straße in Komotau und unterhielt sich mit Fräu-
lein Anna Zenker. Wahrend dem kam ein Zugs-
führer mit einem Soldaten vorbei; beide Militär-
personen haben gesungen und hatten in einer


24

Entfernung von 100 Metern von Herrn Hergeth
einen Wortwechsel mit einem Radfahrer, welcher
jedoch in die Grundthalstraße einbog und davon-
fuhr. Die beiden Militarpersonen kehrten um,
gingen auf Herrn Hergeth zu und der Zugsführer
schlug ihm ohne ein Wort au sagen mit der Faust
ins Gesicht. Die beiden kehrten sodann im Gast-
haus "Haltestelle" ein und Herr Hergeth brachte
den Vorfall auf der Polizeiexpositur Komolau II
zur Anzeige. Laut ärztlicher Bestätigung erlitt
Herr Hergeth Blutunteriaufungen am unteren
Augenlid und am äußeren Winkel des linken
Auges in 3/4 cm Länge. Herr Hergeth ersuchte
noch am selben Abend um 21'15 Uhr den Wach-
kommandaiuen und den Inspektionsumeroffizier
beim Infanterieregiment 46 in der Masaryk-
kaserne m Komotau um Bekanntgabe der Namen
der beiden Militaristen. Es wurde ihm geantwor-
tet, dass weder der Wachkommandant noch der
Inspektionsanteroffizier dazu verpflichtet wären
und bis heute wurden Herrn Hergeth die Namen
der beiden Militärpersonen nicht bekanntgegeben.

Wir stellen daher an den Herrn Minister die
Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den Vorfall
strengstens untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sorgen,
daß der Schuldige festgestellt und bestraft wird?

Prag, am 12. Feber 1938.

Franz Nìmec,

Illing, E. Köhler, Hirte, Stangl, Nickerl, Dr. Eich-
holz, Rösler, Sogl, Jäkel, Obrlik, Hollube, Franz
Nitsch, May, Kundt, Axmann, Ing. Richter, Ing.
Lischka, Knorre, Birke, Jobst.

Pùvodní znìní ad 1222/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst
an den Postminister

wegen Mißstände beim Postamte
in Hurkenthal im Böhmerwald.

In seiner Antwort vom 28. Mai 1936, Druck
Nr. 504/VIII hat der Herr Postminister erklärt,
daß die Zustellungsverhältnisse beim Postamte
in Hurkenthal überprüft wurden und im Bedarfs-
falle so geregelt werden, daß sie den heutigen
Verhältnissen möglichst gut entsprechen. Ferner
erklärte der Herr Minister, daß dem Vorstände des
Postamtes in Hurkenthal die sprachlichen Vor-
schriften in Erinnerung gebracht worden sind.
Trotzdem sehen sich die Interpellanten genötigt,
dem Herrn Minister neuerdings Tatsachen zur
Kenntnis zu bringen, die mit den Absichten des
Herrn Ministers nicht im Einklang stehen.

Die Postsendungen gelangen jeden Tag um
14. 30 Uhr zum Postamte in Hurkenthal, werden

jedoch erst am nächsten Tage gegen Mittag oder
gar erst nachmittags ausgetragen und zwar auch
in Häuser, die nur eine halbe Stunde vom Post-
amte entfernt sind.

Der Fraktionsvorsitzende der Bezirksvertreter
der Sudetendeutschen Partei im Bezirke Schütten-
hofen-Hartmanitz-Bergreichenstein gab am
30. Dezember 1937 eine Neujahrskarte auf, die
erst nach elf Tagen an ihren Bestimmungsort
gelangte.

Obzwar Hurkenthal ein Ort mit überwiegend
deutscher Bevölkerung ist, sind beim Postamte
nur èechisch bedruckte bebilderte Korrespondenz-
karten, nur rein èechisch bedruckte Postanweisun-
gen, Begleitadressen und Druckaorten jeder Art
erhaltlich.

Wir richten daher an den Herrn Minister die
Anfrage:

1. Sind dem Herrn Minister die oben angeführ-
ten Mißstände beim Postamte in Hurkenthal be-
kannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sor-
gen, daß die Zustände bei diesem Postamte nicht
weiterhin andauern?

Prag, am 12. Februar 1938.

Jobst,

Illing, Franz Nitsch, Stangl, E. Köhler, Kundt, Jä-
kel, Knöchel, Nickerl, Obrlik, Hirte, Hollube,
Fischer, May, Rösler, Knorre, Ing. Richter, Birke,
Ing. Lischka, Franz Nìmec, Sogl.

Pùvodní znìní ad 1222/XV.

Interpellation
des Abgeordneten Adolf Jobst

an den Finanzminister und den Justiz-
minister

wegen unglaublichen Verhaltens eines

Steuerexekutors bei Vornahnte einer

Steuerexekution.

Am 29. Dezember 1937 in der elften Vormit-
tagsstunde erschien in der Wohnung des Ma-
thias Lepschi in Höritz Nr. 120 der Steuerexe-
kutor Zeman und wollte eine Exekution vorneh-
men. Auf die Frage, worum es sich handle, teilte
er mit, daß er für eine rückständige Fleischsteuer
65 Kè eintreiben müsse. Auf die Erwiderung, daß
die Steuer bereits bezahlt sei, begann Herr Exe-
kutor Zeman, ohne auf diesen Einwand zu achten,
in allen Kästen nach Geld zu suchen, wobei sämt-
liche Kästen durchwühlt und die darin befindliche
Wäsche achtlos auf den Fußboden geworfen
wurde. Als alles Suchen vergeblich war, wandte
sich Zeman dem 75 jährigen Mathias Lepschi zu,
fuhr ihm in die innere Rocktasche unter der Er-
klärung, daß er Taschenpfändung vornehmen
müsse, wobei dem Mathias Lepschi der Rock zer-


25

rissen wurde. Als er jedoch hier auch nichts vor-
fand, stierte er Lepschi vor Wut schnaubend an.
Herr Lepschi, dadurch eingeschüchtert, nahm
seine Hände aus den Hosentaschen, zeigte ein
altes Feuerzeug und ein altes Taschenmesser und
erklärte, daß sei alles, was er habe, sonst habe
er nichts. In diesem Augenblicke stürzte sich der
Exekutor Zeman auf Herrn Lepschi und zer-
kratzte ihm den Handrücken der linken und die
Finger der rechten Hand. Hierauf wurde Herr
Lepschi am Hals gepackt und an einen Kasten
gestoßen, was zur Folge hatte, daß zwei Gläser,
die sich auf dem Kasten befanden, zerbrachen, ein
Fuß abbrach und der Kasten umzufallen drohte.
Als die 65 jährige Frau Lepschi ihrem Gatten zu
Hilfe kommen wollte, wurde sie durch einen Stoß
in den Magen weggeschleudert, sodaß sie noch
Tage nachher Magenschmerzen hatte. Als durch
den Lärm aufmerksam gemacht, die im selben
Stockwerk wohnende Frau Kitzhofer die Woh-
nung des Herrn Lepschi betrat, ließ der Exekutor
Zeman von seiner brutalen Amtshandlung, nahm
seine Aktentasche und verließ schleunigst den
Raum, während Herr Lepschi vollkommen ent-
kräftet und bleich an den Kasten gelehnt war.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Finanzminister und den Herrn Justizminister die
Anfrage:

1. Ist den Herren Ministern der oben gerügte
Tatbestand bekannt?

2. Sind die Herren Minister bereit, den Fall
genauest untersuchen zu lassen?

3. Ist der Herr Finanzminister bereit, gegen den
schuldigen Beamten ein Disziplinarverfahren ein-
leiten zu lassen?

4. Ist der Herr Justizminister bereit, zu ver-
anlassen, daß diese Angelegenheit die entspre-
chende straigerichtliche Sühne erfährt?

Prag, am 12. Februar 1938.

Jobst,

E. Köhler, Illing, Stangl, Obrlik, May, Hirte, Hol-

lube, Jäkel, Nickerl, Dr. Eichholz, Ing. Richter,

Axmann, Sogl, F. Nitsch, Rösler, Knorre, Fischer,

Birke, Kundt, Knöchel.

Pùvodní znìní ad 1222/ XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Ernst Kundt
an den Postminister

wegen nur einsprachig èechischer
Ortsbezeichnung auch bei Darstellungen
deutscher Orte auf den von der Post-
verwaltung herausgegebenen Bildpost-
karten.

Allenthalben bemüht man sich, durch staatliche
Maßnahmen und durch Weckung der Privat-

initiative, die landschaftlichen Schönheiten des
Staatsgebietes dem reisenden Publikum bekannt
zu machen und das Interesse an ihnen zu heben.
Im Hinblick auf diese Bestrebungen sehen sich
die Interpellanten genötigt, dem Herrn Minister
eine Tatsache zur Kenntnis zu bringen, die, ob-
zwar sie scheinbar den Propagandabestrebungen
dienen soll, diesen jedoch entgegenlauft.

Die Stadt Rosenberg a. M. im Bezirke Hohen-
furth hat nach den letzten Volkszählungsergeb-
nissen 973 Einwohner, von denen 873 deutscher
und 63 èechischer, die übrigen anderer Volks-
zugehörigkeit sind. Nichtdestoweniger gibt die
staatliche Postverwaltung Postkarten mit einer
Abbildung dieser Stadt heraus, auf denen nur die
èechische Bezeichnung dieser Stadt zu lesen ist.
Auf dem oberen Rand der Karte steht noch, eben-
falls nur èechisch, zu lesen, daß für die Schön-
heiten der Heimat durch die Post Propaganda
gemacht werden soll. Da müßte aber die Post-
verwaltung auch bei Herausgabe der Postkarten
mitwirken, denn die deutschen Einwohner des
èechoslovakischen Staates und die Bewohner der
umliegenden Staaten kennen die Stadt Rosenberg
schon wegen ihrer alten Geschichte nur unter
ihrer älteren deutschen Bezeichnung.

Deshalb, weil dieser Angelegenheit für die Art
und Weise der Propaganda der landwirtschaft-
lichen Schönheiten des Staatsgebietes grundsätz-
liche Bedeutung zukommt, fragen wir den Herrn
Minister:

1. Ist dem Herrn Minister die geschilderte Tat-
sache bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, bei Darstellun-
gen deutscher Orte für die Anbringung der deut-
schen Bezeichnung neben der Bezeichnung in èe-
chischer Sprache zu sorgen?

Prag, am 12. Februar 1938.

Kundt,

Illing, Gruber, Stangl, F. Nitsch, Birke, Nickerl,

E. Köhler, Hirte, Jäkel, Hollube, Obrlik, Jobst,

May, Rösler, Sogl, Knöchel, Ing. Richter, Fischer,

Knorre, Ing. Lischka.

Pùvodní znìní ad 1222/ XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Georg Stangl
an den Innenminister

wegen ungebührlichen Verhaltens eines
Polizeibeamten.

Am 31. Oktober 1937 wurde eine Frauenver-
sammlung, welche auf geladene Gäste beschränkt
war, von der Staatspolizei in Bergreichenstein
aufgelöst. Als Herr Ernst Niederle aus Berg-
reichenstein den Polizeibeamten Aktuar Bauer
darauf aufmerksam machte, daß § 2 Versamm-

4


26

hingen auch während der Zeit des Versammlungs-
verbotes vom Innenminister bewilligt seien, ant-
wortete dieser: "Was kann mir passieren, ich
kann höchstens versetzt werden!".

Eine solche Äußerung eines Polizeibeamten
schädigt den Staat, denn sie erweckt unter der
Bevölkerung den Eindruck, als ob die Polizei-
beamten tun könnten, was sie wollten, ohne sich
einer empfindlichen Strafe auszusetzen.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den oben ge-
rügten Tatbestand untersuchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen den
schuldigen Beamten ein Disziplinarverfahren ein-
zuleiten?

3. Ist der Herr Minister bereit, mitzuteilen,
welche konkreten Verfügungen er getroffen hat,
damit sich in Hinkunft ähnliche Fälle nicht er-
eignen?

Prag, am 12. Februar 1938.

Stangl,

Illing, Hollube, E. Köhler, Hirte, Kundt, Obrlik,

Birke, Knöchel, Nickerl, Rösler, Jäkel, Franz

Nitsch, Jobst, Fischer, Sogl, May, Dr. Eichholz,

Ing. Richter, Knorre, Axmann.

Pùvodní znìni ad 1222 XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ernst Köhler
an den Minister für nationale Verteidigung

wegen Übergriffen von Militärpersonen
gegenüber der Zivilbevölkerung.

Am 1. Jänner 1938 um 1 Uhr mittags unter-
nahm Herr Oskar Oppelt in Wohontsch Nr. 17,
Bezirk Bilin, mit seinem Sohne Heinz Oppelt und
seiner Tochter Inge Oppelt eine kleine Skiwande-
rung in der Richtung gegen Poratsch, die er aber
um 3 Uhr wieder abbrach, da nicht genügend
Schnee lag. Nach cca 25 Minuten erschien in
seiner Wohnung der Soldat Josef Janda, hranic.
pl. 1, Dienststation Schallan, Bezirk Teplitz, und
fragte, ob er nicht beim Hegerhaus etwas ver-
loren habe. Auf die Erwiderung des Herrn Op-
pelt, daß er überhaupt nicht beim Hegerhaus ge-
wesen sei, erklärte der Soldat, Herr Oppelt wäre
bei einem Unterstand gewesen, er könne ihn so-
fort abfuhren und stieß dabei mit dem Gewehr-
kolben auf den Fußboden. Hierauf kam ein an-
derer Soldat hinzu und rief Soldaten Janda in
èechischer Sprache zu, er solle weggehen. Soldat
Janda fragte noch Herrn Oppelt nach seinem IS -
men und Herr Oppelt schloß dann die Tür.

Am nächsten Tage brachte Herr Oppelt den
Vorfall der Gendarmerie zur Anzeige, wurde aber
wenige Stunden nachher verständigt, daß der Pa-

trouillenführer Herrn Oppelt angezeigt habe, daß
er ihn in grober und schreiender Weise begegnet
sei. Später wurde Herr Oppelt auf die Gemeinde
geladen, weil die Staatspolizei gegen ihn eine An-
zeige eingebracht habe, daß er sich der Verhaf-
tung durch den Soldaten widersetzt habe. In der
Geudarmerieanzeige iuhrt die Patrouille lediglich
einige Kinder als Zeugen an, deren Namen jedoch
unbekannt sind.

Durch derartige Übergriffe von Soldaten, die
sich sogar in Privatwohnungen Rechte von Or-
ganen der Sicherheitspolizei anmaßen, sind die
Staatsbürger in ihren durch § 107 Verfassungs-
urkunde und durch das Verfassungsgesetz vom
9. April 1920, S. d. G. u. V. Nr. 293 gewähr-
leisteten "Rechten bedroht.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Verteidigungsminister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den zur Kennt-
nis gebrachten Vorfall auf das strengste unter-
suchen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, den Vorfall der
zuständigen Militärprokuratur zur Kenntnis zu
bringen zum Zwecke der Prüfung, ob es sich um
eine von Amtswegen zu ahndende strafbare Hand-
lung handelt?

3. Ist der Herr Minister bereit, Sorge zu tra-
gen, daß sich derartige Vorfälle von ungesetz-
licher Belästigung der Staatsburger nicht wieder-
holen?

Prag, am 12. Februar 1938.

E. Köhler,

Illing, Stangl, Obrlik, Jäkel, Hollube, Hirte, Ing.

Richter, Sogl, Nickerl, Dr. Eichholz, Axmann, May,

Rösler, Knöchel, Kundt, Fischer, Knorre, Jobst,

Franz Nitsch, Birke.

Pùvodní znìni ad 1222/XIX.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Rösler
an den Justizminister

wegen Außerachtlassung der Bestim-
mungen der Sprachenverordnung ex 1926
beim Bezirksgericht in Wegstädtl.

Die Verhältnisse beim Bezirksgericht in Weg-
städtl veranlassen die Unterfertigten dem Herrn
Minister Nachstehendes zur Kenntnis zu bringen:

Herr Bezirksrichter Brunclik, der derzeit beim
Bezirksgericht Wegstädtl zur Dienstleistung zu-
gewiesen ist, beherrscht die deutsche Sprache
überhaupt nicht, sodaß er sich bei den Verhand-
lungen in seinen Referaten, dem Straf- und Exe-
kutionsreferate, eines Gerichtsassistenten als Dol-
metscher bedienen muß. Mit den Parteien, die
nach Art. 24, Abs. 1, der Sprachenverordnung
vom 3. Februar 1926, Nr. 17 S. d. G. u. V., ein


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