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folyamodó, akinek nem volt és ma sincs cseh-
szlovák állatnpolgárasága, a 194/1920. Tgysz.
törvény 2. §-a s az 514/1920. Tgysz. kormány-
rendelet 11. §-a értelmében katonai nyugellátási
járandóságokra a csehszlovák állammal szemben
nem támaszthat igényt. Hogy nevezett csehszlo-
vák állampolgársággal nem bir s nem is bír,
arról a belügyi minisztérium mint az állampol-
gársági ügyekben illetékes hivatal 1934. 3. 9. -én
kelt 3472/11 ex 1934. sz. kiadmányával határo-
zott

Igaz ugyan, hogy a katonai nyugellátási já-
randóságok Láng János javára eredetileg elismer-
tettek. Ez azonban ama téves előfeltétel, illetőleg
okmányok alapján történt, hogy az illető cseh-
szlovák állampolgár. Minthogy utóbb kiderült,
hogy ez nem úgy van, a nemzetvédelmi miniszté-
riumnak jogában, illetőleg kötelességében állott
az eredetileg semmis határozatot hatálytalanítani
és kimondani, hogy nevezettnek nyugellátási já-
randóságokra igénye nincsen.

A csehszlovák állampolgárság követelménye,
amely emez igényt megalapozza, a legfontosabb
követelmények egyike, úgy hogy az alól semmi-
féle kivétel nem tehető (lásd a 71/1922. Tgysz.
katonai nyugellátási törvény 81. §-ának rendel-
kezését, ami a légionistákat illeti).

Jóllehet a nemzetvédelmi minisztérium teljes
megértéssel van a folyamadó nehéz helyzete
iránt, akinek aggkorára való tekintettel semmi-
féle életlehetősége nincsen, a fenálló törvényes
rendelkezésekhez képest nem járhatott el más-
ként, mint ahogy eljárt.

Egyébként, amint már mondva volt, az ügy
a legfelsőbb közigazgatási biróság pártatlan dön-
tésének tárgya, amelynek határozatához képest
az esetleges további intézkedések tétetnek meg.

Praha 1938. január 10.

A nemzetvédelmi miniszter:
Machnik, s. k.

Překlad ad 1211/VIII.

Antwort

des Ministers für Industrie, Handel
und Gewerbe

auf die Interpellation des Abgeordneten
K. H. Frank

wegen verfälschter Darstellung volks-
kundlicher Verhältnisse in der Čechoslo-
vakischen Republik durch das Čechoslo-
vakische Export-Instltut, Agentur für den
Fernen Osten, Shanghai (Druck 1039 XIV).

Durch die in der Angelegenheit gepflogene
Erhebung ist ermittelt worden, dass es in dem

»Carlsbad in 1936« betitelten und für die Propa-
gierung des čechoslovakischen Bäderverkehrs
bestimmten Artikel die Tendenz der Shanghaier
Agentie des Čechoslovakischen Export-lnstitutes
war, die Ortsbezeichnungen »Karlovy Vary« und
»Carlsbad« gleichzeitig nebeneinander zu ver-
wenden.

In dem Inhalte des Artikels ist irgendeine
Unsachlichkeit nicht wahrgenommen worden. Na-
mentlich ist es eine unbestrittete Tatsache, dass
die Preise in der Čechoslovakei und zwar auch
in den Kurorten vielfach niedriger sind als im
Auslande, z. B. in Deutschland, und dass die
westböhmischen Kurorte, vor allem auch Karls-
bad, Marienbad, Franzensbad und Joachimstal
ausser der ortsansässigen čechischen Bevölke-
rung zur Zeit der Saison eine grosse Zahl von
Besuchern čechoslovakischer Nationalität auf-
weisen, was sich begreiflicherweise auch nach
aussen bemerkbar macht.

Prag, am 7. Jänner 1938.

Der Handelsminister:
R. Mlčoch, m. p.

Překlad ad 1211/IX.

Antwort

des Finanzministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Böhm

wegen dienstlicher Uebergriffe von Orga-
nen der Finanzabteilung in St. Joachims-
tal und des Zollamtes in Gottesgab
(Druck 1069/V).

Zu dem amtlichen Einschreiten bei Johann
Klinger in Joachimstal kam es auf Grund einer
Anzeige, dass der Genannte m seiner Unter-
nehmung zwei unverzollte Nietmaschinen habe,
die auf Schleichwegen aus dem Auslande einge-
führt worden seien. Die Finanzorgane haben bei
ihrem Erscheinen den Zweck der Amtshandlung
bekanntgegeben. Da Johann Klinger die Verzol-
lung von zwei sich in seiner Werkstätte tatsäch-
lich befindenden Nietmaschinen ausländischen
Ursprungs nicht ordnungsgemäss nachweisen
konnte und die Finanzorgane bereits im Verlaufe
der erwähnten Amtshandlung bemerkt hatten,
dass sich in der Räumlichkeit auch andere aus-
ländische Waren befinden, wurde wegen des
Verdachtes, dass der Genannte auch noch andere
ausländische unverzollt eingeführte Waren im
Besitze habe, unverzüglich eine Hausdurch-
suchung vorgenommen, bei der alle gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten wurden. Johann Kim-


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ger hat ausdrücklich erklärt, dass er keinen
Beistand wünsche, und er hat alle Räumlichkeiten,
Kasten und Laden bereitwillig geöffnet sowie die
bezüglichen Aufklärungen erteilt.

Bei der Hausdurchsuchung sind 134 Stück
Prospekte, ein Fläschchen mit Apothekerware,
zwei Blechspielzeuge und eine nicht mehr
volle Dose mit Toilettecreme, alles ausländischen
Ursprunges ohne Verzollungsnachweis gefunden
worden.

Diese Waren sind (mit Ausnahme des Blech-
spielzeugs) zwar zurückbehalten, dem Beanstän-
deten jedoch nach Entrichtung des auf Zoll und
gesetzliche Ordnungsbusse entfallenden Betra-
ges von 22. 50 Kč wieder zurückgegeben worden.
Das wegen zollwidriger Einfuhr der Nietmaschi-
nen und der Blechspielsachen geführte Gefäll-
strafverfahren ist von der Finanzbezirksdirektion
in Eger eingestellt worden, da die von dem be-
anständeten Johann Klinger vorgelegten Belege
als hinreichender Beweis für die ordnungsmässi-
ge Verzollung anerkannt worden sind.

Durch die gepflogene Erhebung ist fest-
gestelt worden, dass die Finanzwachorgane in
Ausübung der Hausdurchsuchung in den Grenzen
der Vorschriften mit allem Takte und jeder Um-
sicht vorgegangen sind, was namentlich von dem
Vorstande des Finanzwachinspektorates in Got-
tesgab, Finanzwachinspektor II. Kl. Josef Špát
gilt, der die Amtshandlung beim Fabrikanten
Johann Klinger in Joachimstal geleitet hat.

Auf Grund des geschilderten Standes der
Angelegenheit ist es bei dem Einschreiten der
Finanzorgane zu keinem Dienstesübergriffe ge-
kommen und haben auch die Untersuchungs-
methoden das notwendige Ausmass nicht über-
schritten, so dass ich keinen Grund zu einer
konkreten Verfügung erblicke.

Prag, am 10. Jänner 1938.

Der Finanzminister:
Dr Kalfus, m. p.

Překlad ad 1211/XIV.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und
Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Karmasin

wegen Auffüllung čechischer Schulen mit
deutschen Kindern (Druck 1039/ XVIII).

Es entspricht nicht den Tatsachen, dass die
in der Interpellation erwähnten Schulen nur für

eine kleine Zahl von Schülern čechoslovakischer
Nationalität errichtet worden sind und dass sie
der Entnationalisierung zu dienen hätten. Die in
der Interpellation angeführten Daten sind nicht
genau. Besonders markant zeigt sich dies bei der
staatlichen Bürgerschule in Grulich, von der die
Interpellation angibt, sie habe 48 Schüler gehabt,
obwohl dort 73 Schüler waren, oder bei der staat-
lichen Bürgerschule in Schönwald, von der die
Interpellation angibt, sie habe bisher 33 Schüler
gehabt, jedoch mit Stillschweigen darüber hin-
weggeht, dass sich diese Angabe bloss auf die
erste aufsteigende Klasse bezieht.

Die Nationalität eines Kindes objektiv und
sicher zu ermitteln, ist manchmal nur auf Grund
einer sehr eingehenden und zeitheischenden Er-
hebung möglich, was die judikativ behandelten
Fälle bezeugen. Auf Grund des Ergebnisses der
aus Anlass der Interpellation gepflogenen Erhe-
bung besuchen die in der Interpellation ange-
führten Schulen insgesamt 326 Kinder, wovon 54
Kinder von beiderseits deutschen Eltern stammen.
Fast ein Drittel dieser Zahl von deutschen Kin-
dern besucht die staatliche Bürgerschule in Gru-
lich, überwiegend den einjährigen an derselben
errichteten Lehrkurs, und zwar aus demselben
Grunde, aus welchem die Schüler čechoslovaki-
scher Nationalität den Lehrkurs der dortigen
öffentlichen Bürgerschule mit deutscher Unter-
richtssprache aufsuchen, um nämlich - nament-
lich nach Erfüllung der Schulpflicht an den Volks-
schulen - sich noch die zweite Sprache anzu-
eignen.

Prag, am 19. Jänner 1938.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
Dr Franke, m. p.

Překlad ad 1211/XV.

Antwort

des Ministers des Innern

und des Ministers für nationale

Verteidigung

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr Hodina

wegen dienstwidrigen Verhaltens des

Inspektors Chramosta der staatlichen Po-

lizeiexpositur in Mährisch Altstadt und

Nichteinhaltens einer Vereinbarung

seitens der Militärverwaltung

(Druck 1039/ XXIX).

Der Kommandant der Militärabteilung, die in
Heinzendorf u. d. Dürren Koppe einquartiert wer-


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den sollte, ersuchte am 10. Juni 1937 den Vor-

steher-Stellvertreter in der genannten Gemeinde

um Sicherstellung der Einquartierung der Gar-
nison.

Bei der Suche eines Raumes für das Maro-
denzimmer wurde ermittelt, dass der einzige ge-
eignete Raum die den Eheleuten Olbrich gehö-
rende Stube sei. Der Raum wurde für das Ma-
rodenzimmer im Einvernehmen mit den genann-
ten Eheleuten zugeteilt, die in den Zubau des-
selben Hauses übersiedelten, und es wurde ver-
einbart, dass das Militär den Raum freigeben
werde, bevor kalte Witterung eintritt. Die Be-
nützung des Raumes wurde also nicht bloss auf
die Zeit eines Monates beschränkt, wie in der
Interpellation angeführt wird.

Ende August 1937 hat das Militär sodann ge-
mäss der ursprünglichen Vereinbarung die be-
schlagnahmte Stube geräumt und das Maroden-
zimmer anderwärts untergebracht.

Durch die Beschlagnahme der Stube der Ehe-
leute Olbrich für das militärische Marodenzimmer
ist niemand geschädigt worden, auch die Eheleu-
te Olbrich nicht, da in dem Gebäude für ihre Un-
terbringung genug Platz vorhanden war.

Rayoninspektor Chramosta hat an der Ver-
handlung lediglich als Dolmetsch und Kenner der
Ortsverhältnisse teilgenommen. Durch die gepflo-
gene Erhebung ist nichts ermittelt worden, was
dafür sprechen würde, dass er auf die Eigentümer
des Objekts irgendeinen Druck ausgeübt oder den
in der Interpellation angeführten Ausspruch ge-
tan habe.

Der Ausgedinger Johann Olbrich hat sich
zwar einige Zeit nach der Errichtung des Ma-
rodenzimmers in seiner Wohnung beim Leiter der
staatlichen Polizeiexpositur eingefunden, hat da-
mals jedoch über eine andere Angelegenheit und
nicht über das Marodenzimmer verhandelt.

Es sind daher aus Anlass der Interpellation
weitere Verfügungen nicht erforderlich.

Prag, am 2. Jänner 1938.

Der Minister des Innern:
Dr Černý, m. p.

Der Minister für nationale Verteidigung:
Machník, m. p.

Překlad ad 1211/XVI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Sandner

wegen Ueberprüfung der Tätigkeit der

»Hasičská župa novopacká, Nr. 87«

(Druck 1062/XXV).

Auf der in Dolní Kalná am 6. Juni 1937 ver-
anstalteten Gautagung des Feuerwehrgaus Nová
Paka sind Uebungen der Schüler mit Holzattrap-
pen, nicht aber mit Gewehren vorgeführt worden.
Militärische Ordnungsübungen der Männer und
Handgranatenwerfen der Männer sind überhaupt
nicht vorgeführt worden.

Die vorgenommenen Uebungen waren nicht
solchen Charakters, dass sie den Rahmen der
statutarischen Tätigkeit überschritten hätten.

Es liegt daher kein Grund zu irgendeiner Ver-
fügung vor.

Prag, am 14. Jänner 1938.

Der Minister des Innern:
Dr Černý m. p.

Překlad ad 1211 XVII.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation der Abgeordneten
T. Schenk und J. Vodička

in der Sache der Sprachschikanen der

Komotauer Stationsbeamten (Druck

1069/XIII).

Wie schon aus dem auf der Rückseite der
Anweisung für Hopfenpflücker abgedruckten Aus-


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zuge aus den Tarifbestimmungen ersichtlich ist,
muss die Anweisung von der Bezirksarbeitsver-
mittlungsstelle niedergeschrieben werden. Wenn
diese Vermittlungsstelle, der auch die gehörige
Ausfüllung der Anweisung in sprachlicher Bezie-
hung im Sinne der geltenden Vorschriften keine
Schwierigkeiten bereiten kann, nach dieser Ta-
rifbestimmung vorgegangen und der Hopfen-
pflückerin nicht eine unausgefüllte Anweisung aus-
gefolgt hätte, wäre es bei der Ausfolgung der
Fahrkarte nicht zu Schwierigkeiten gekommen.

Das Vorgehen des Stationsbeamten war zwar
rigoros, zielte jedoch bloss darauf ab, dass den
geltenden Vorschriften Genüge geleistet werde.
Es wird darum in diesem Vorgehen eine Schika-
nierung der Reisenden zu Unrecht erblickt.

Prag, am 25. Jänner 1938.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechyně, m. p.


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