11

V basilejském časopise "Arbeiter-Zeitung" vy-
šel dne 13. srpna 1937 písmeny Československé
tiskové kanceláře podepsaný článek s názvem:
"Dělnictvo a radikalismus Henleinovy sudetsko-
německé strany. " V tomto článku se jednostran-
ným, zřejmě marxisticky zabarveným způsobem
líčí domnělé poměry uvnitř sudetskoněmecké
strany, předseda Konrád Henlein. Poněvadž tato
zpráva pochází od Československé tiskové kance-
láře, tedy od zdejšího úředního orgánu pro roz-
šiřování zpráv, nutno tento způsob zpravodajství
považovati za vyložené nadržování ideám určité
politické strany, jak to naprosto nepřísluší úřed-
nímu státnímu orgánu.

Tážeme se tedy pana ministra, je-li ochoten:

1. dáti vyšetřiti vytýkanou věc?

2. dáti pokyn Československé tiskové kanceláři,
aby bedlivě přihlížela k nestrannému způsobu
psaní, omezujícímu se přesně na zprávy o skuteč-
nostech? a

3. oznámiti interpelantům, jaká konkrétní opa-
tření pan ministr již v této věci učinil?

V P r a z e dne 2. listopadu 1937.

Birke,

Jobst, dr Kellner, Stangl, Nickerl, Sandner,
Fischer, dr Peters, Illing, Hollube, Hirte, inž. Kar-
masin, Wollner, dr Eichholz, Franz Němec,
inž. Králíček, dr Rosche, Knorre, inž. Peschka,
Sogl, Axmann, dr Zippelius.

1115/XV (překlad).

Interpelace

poslance dr. L. Eichholze

ministrovi vnitra,
že se nevypisují volby do Léčebného fondu.

Léčebný fond byl zřízen podle zákona ze dne
25. října 1925, č. 221 Sb. z. a n. a počal působiti
dnem 1. srpna 1926. První ústřední výbor a
okresní výbory jmenovala vláda v r. 1927. Tyto
výbory trvaly tedy deset let, ačkoliv dobu trvání
funkce členů určuje zákon na 4 léta.

Všeobecné volby do okresních výborů a do
ústředního výboru má představenstvo Léčebného
fondu vyhlásiti tak, aby pravoplatní zvolení čle-
nové mohli nastoupiti svůj úřad bez odkladu po
uplynutí funkční doby dosavadních členů. Tomuto
zákonitému závazku představenstvo Léčebného
fondu nevyhovělo, ačkoliv zde nebylo nepřekona-
telných překážek.

Nenařídí-li představenstvo Léčebného fondu -
tak ustanovuje § 6 prováděcího nařízení o volbách
č. 146/1926 Sb. z. a n. - včas vyhlášení volby,
vyhlásí ji - pokud jde o okresní výbory - před-
nosta okresního úřadu a - pokud jde o volby do
ústředního výboru - ministerstvo vnitra.

Poněvadž naléhavý zájem pojištěnců Léčebného
fondu vyžaduje, aby vedení Léčebného fondu pře-
vzal nový ústřední výbor, táží se interpelanti:

1. Jest pan ministr vnitra ochoten vypsati volby
do ústředního výboru Léčebného fondu, které se
měly již dávno konati?

2. Jest ochoten naříditi okresním úřadům, aby
vypsaly volby do okresních výborů Léčebného
fondu?

V P r a z e dne 2. listopadu 1937.

Dr Eichholz,

Sandner, May, Obrlik, Illing, Stangl, Hollube,
Franz Němec, inž. Králíček, inž. Karmasin, Hirte,
Birke, Knorre, inž. Peschka, dr Rosche, Sogl,
dr Kellner, Jäkel, dr Peters, Wollner, dr Zippelius.

Původní znění ad 1115/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Georg Wollner

an den Minister für Post- und Telegrafen-
wesen und an den Minister für öffentliche
Arbeiten

wegen Mißachtung des Gleichheitsgrund-
satzes bei der Beschäftigung von Arbeitern
für den Bau der Telefonleitung auf den
Keilberg.

Beim Bau der Telefonleitung von Purstein über
Weigensdorf-Oberhals auf den Keilberg wurden ins-
gesamt 11 bis 12 Arbeiter beschäftigt, von denen
nur ein einziger ein Deutscher war: alle übrigen
waren Čechen und Slovaken, obwohl die Telefon-
leitung durch ein nahezu rein deutsches Gebiet
führt. Die nationnle Zusammensetzung dieses Ge-
bietes, durch welches die Telefonleitung gelegt
wurde, ist folgende:

Der Bezirk Kaaden besitzt 93. 9% deutsche Ein-
wohner, die Ortschaft Pürstein hat 98. 7% deut-
sche Einwohner, der Gerichtsbezirk Preßnitz hat
98. 2% deutsche Einwohner, die Ortschaft Wei-
gensdorf hat 98. 9% deutsche Einwohner, die Ort-
schaft Oberhals hat 100% deutsche Einwohner,
der Bezirk Joachimsthal hat 95. 8% deutsche Ein-
wohner.

Wir sind der Meinung. daß durch die geschil-
derte einseitige Beschäftigung des slawischen
nationalen Elementes nicht nur der verfassungs-
mäßig gewährleistete Grundsatz der Gleichkeit
aller Staatsbürger ohne Rücksicht ihrer nationa-
len Zugehörigkeit in krasser Weise verletzt
wurde, sondern, daß auch solche Maßnahmen
durchaus nicht geeignet sind, das Vertrauen der
bodenständigen deutschen, noch dazu in besonde-
rer wirtschaftlicher Notlage lebenden Bevölke-
rung in die Organe und Einrichtungen der staat-
lichen Autorität zu stärken.


12

Die Interpellanten stellen daher an die Herren
Minister die Anfragen:

1. Ist den Herren Ministern der gerügte Sach-
verhalt bekannt?

2. Sind die Herren Minister, insbesondere der
Herr Minister für Post-, Telegrafen- und Telefon-
wesen bereit, über den geschilderten Sachverhalt
eingehende Erhebungen anstellen zu lassen?

3. Welche Maßnahmen gedenken die Herren
Minister zu treffen, bzw. welche konkreten Maß-
rahmen haben die Herren Minister allenfalls be-
reits getroffen, um für die Zukunft eine dem
Bevölkerungsschlüssel nach gleichmäßige Betei-
ligung deutscher Volksangehörigen bei der Ver-
gabe der öffentlichen Arbeiten zu gewährleisten?

Prag, am 30. Oktober 1937.

Wollner,

Knorre, Dr. Eichholz, Birke, Franz Němec, Ing.
Králiček, Illing, Hollube, Hirte, Stangl, Obrlik,
Ing. Künzel, Dr. Kellner, Ing. Karmasin, Sandner,
Dr. Rösche, Dr. Zippelius, Jäkel, Dr. Peters,
Ing. Peschka, Fischer, Ing. Lischka, Jobst.

Původní znění ad 1115/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Georg Böhm
an den Minister des Innern

wegen willkürlicher Amtsgebührenberech-
nung bei der Ausstellung von Reisepässen.

Am 16. Feber 1937 hat Josef Schreiber aus Gol-
denhöh Nr. 28, Post Bergstadt Platten, bei der
Polizeiexpositur in Gottesgab um die Ausstellung
eines Reisepasses für die Reise nach dem Deut-
schen Reiche und nach Österreich zum Zwecke
weiterer beruflicher Ausbildung als Möbeltischler
angesucht.

Die Beamten der staatlichen Polizeibehörde in
Gottesgab erachteten die Ausstellung des Reise-
passes für den angeführten Zweck als Luxus und
verlangten hierfür eine Amtsgebühr von 500 Kč.
Da Schreiber seit dem Jahre 1934 arbeitslos ist,
konnte er selbstverständlich den angeforderten
Betrag nicht aufbringen und zog sein Ansuchen
zurück.

Einer der Interpellanten hat nun wegen dieses
Vorgehens an den Leiter der staatlichen Polizei-
expositur in Gottesgab am 1. Juni 1937 einen
Beschwerdebrief gerichtet, der von der dortigen
Behörde mit Schreiben vom 5. Juni 1937 dahin-
gehend erledigt wurde, daß sich wegen des inzwi-
schen erfolgten Wechsels in der Leitung dieser
Behörde Genaues über den gerügten Sachverhalt
nicht mehr feststellen lasse, daß es sich vermut-
lich nur um einen Irrtum handle und daß für die
Ausstellung eines Reisepasses nach zwei Ländern
eine Amtsgebühr von höchstens 20 Kč, die sich

nach den Vermögensverhältnissen des Ansuchen-
den richtet, eingehoben werde.

Josef Schreiber hat nun neuerlich um Ausstel-
lung eines Reisepasses angesucht und sich
schließlich zur Bezahlung von 100 Kč für Amts-
gebühren bereit erklärt.

Wir können nicht annehmen, daß es mit den
Absichten des Herrn Ministers übereinstimmt,
wenn die ihm unterstehenden Organe der staat-
lichen Polizeiverwaltung Arbeit oder Ausbildung
suchende Staatsbürger durch Vorschreibung der-
artig hoher Amtsgebühren die Ausreise in un-
nötiger Weise erschweren, wenn nicht geradezu
unmöglich machen.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

1. Ist dem Herrn Minister bekannt, daß sich die
zuständigen Amtsorgane bei Berechnung der Ge-
bühren für Reisepässe an Richtlinien halten, wie
sie durch den geschilderten Vorfall illustriert
werden?

2. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt auf das genaueste erheben zu lassen?

3. Welche Maßnahmen gedenkt der Herr Mini-
ster zu ergreifen, um eine einheitliche, den prak-
tischen und wirtschaftlichen Erfordernissen Rech-
nung tragende Praxis bei der Einhebung von Paß-
gebühren zu gewährleisten, bezw. welche konkre-
ten Maßnahmen hat der Herr Minister in dieser
Richtung bereits getroffen?

Prag, am 30. Oktober 1937.

G. Böhm,

Nicker], Sogt, Dr. Zippelius, Obrlik, Franz Němec,
Dr. Eichholz, Illing, Stangl, Birke, Ing. Peschka,
Jäkel, Jobst, Ing. Kiinzel. Hollube, Ing. Králíček,
Knorre, Ing. Karmasin, May, Fischer, Gruber.

Původní znění ad 1115/X.

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst
an den Eisenbahnminister

wegen einsprachig čechischer Plakate im
Wartesaale der Station Prachatitz.

In und bei der Station Prachatitz sind folgende
Kundmachungen nur einsprachig čechisch ange-
bracht:

1. Im Wartesaale: Ermäßigung für Hopfen-
pflücker, Kundmachung der Fundsammelstelle;

2. Auf dem Bahnsteige: Ermäßigung für
Hopfenpflücker, eine Ausschreibung der Eisen-
bahndirektion betreffs Eisenbahnschwellen;

3. Die Aufschrift an der Tabaktrafik.

Wenn den Interpellanten auch bekannt ist, daß
für das Ressort des Herrn Eisenbahnministers
Sprachengesetz und -Verordnung nicht gelten, so


18

neigen sie doch zu der Ansicht, daß es nicht im
Interesse der Eisenbahnverwaltung liegen kann,
wenn die an das reisende Publikum ergehenden
Mitteilungen von rund 50% dieses Publikums
nicht verstanden werden. Laut der letzten Volks-
zählung beträgt die deutsche Bevölkerung im
Orte Prachatitz 50'76% und im politischen Be-
zirke 47'10%.

Wir stellen daher an den Herrn Minister die
Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sor-
gen, daß die gerügten Plakate an und in der
Station Prachatitz auch in deutscher Sprache an-
gebracht werden?

2. Welche Maßnahmen hat der Herr Minister
getroffen, um für die Zukunft Wiederholungen
des gerügten Sachverhaltes zu vermeiden?

Prag, am 2. November 1937.

Jobst,

Wollner, Illing, Nickerl, Sandner. Dr. Eichholz,
lng. Králiček, Ing. Karmasin, Fischer, Ing. Rich-
ter, Holube, Stangl, Ing. Peschka, Sogl, Dr.
Zippelius, Dr. Peters, Franz Nemec, Dr. Rösche,
Birke, Knorre, May.

Původní zněni ad 1115/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst
an den Minister des Innern

wegen gesetzwidrigen Verhaltens der

Organe der staatlichen Polizeiexpositur

in Hohenfurth.

Vom Leiter der staatlichen Polizeiexpositur in
Hohenfurth, Herrn Dr. Vondřička, wurde für die
Anbringung von Plakaten, betreffend den Kreis-
parteitag der Sudetendeutschen Partei, Vorsitzen-
der Konrad Henlein, in Böhm. Krumau, für den
Verwaltungssprengel der genannten Behörde die
Bewilligung unter der Voraussetzung erteilt, daß
die Plakate nur an den von der Gemeinde hiefür
bestimmten Plätzen angebracht werden dürfen.
Auf eine diesbezügliche Anfrage bei der Stadt-
gemeinde Hohenfurth wurde seitens des Bürger-
meisters am 21. August 1937 eine gemeinde-
amtliche Bestätigung ausgestellt, wonach gegen
die Plakatierung des erwähnten Plakates keine
Einwendung erhoben wurde und, mit Rücksicht
darauf, daß die Stadtgemeinde keine eigenen Pla-
katierungstafeln besitzt, kein Einwand dagegen
erhoben wurde, wenn die Plakate an anderen
Stellen mit Genehmigung der betreffenden Grund-
oder Hausbesitzer angebracht werden.

Hans Pree, Privatangestellter aus Hohenfurth,
und Hermann Wögerer, Handelsgehilfe in Ober-
haid, legten die erwähnte Bestätigung des Ge-
meindeamtes dem Leiter der Polizeiexpositur in

Hohenfurth vor, worauf einvernehmlich mit die-
sem die Plakatierung in der genannten Weise
besprochen und festgelegt wurde. Die Plakate
wurden daraufhin an den entsprechenden Stellen
angebracht. Nichtsdestoweniger wurden die Pla-
kate von den Organen der staatlichen Polizei-
expositur in Hohenfurth wieder abgenommen und
beschlagnahmt. Eine sofortige diesbezügliche Be-
schwerde beim diensthabenden Beamten der Po-
lizeiexpositur blieb erfolglos. Die Polizeiorgane
bestätigten lediglich die Tatsache, daß sie die
Plakate entfernt haben.

Die Interpellanten bringen den geschilderten
Vorfall dem Herrn Minister des Innern zur
Kenntnis und stellen an ihn die Anfragen, ob er
bereit ist,

1. den Vorfall auf das genaueste erheben zu
lassen?

2. den Leiter und die Organe der staatlichen
Polizeiexpositur in Hohenfurth darüber belehren
zu lassen, daß sie den ordnungsgemäßen Gang
des staatlichen Verwaltungsapparates nicht da-
durch stören und seine Autorität schädigen, indem
sie entgegen bereits erteilten Bewilligungen
handeln?

3. die schuldigen Organe der staatlichen Polizei-
expositur in Hohenfurth wegen ihres gesetz-
widrigen und verantwortungslosen Vorgehens zur
Verantwortung zu ziehen?

4. Den Interpellanten mitzuteilen, welche kon-
kreten Maßnahmen der Herr Minister in dieser
Richtung bereits getroffen hat?

Prag, am 2. November 1937.

Jobst,

Dr. Rösche, Illing, Dr. Eichholz, Hirte, Birke,
Ing. Karmasin, Sandner, Fischer, Nickerl, Hollube,
Franz Němec, Ing. Králiček, Stangl, Knorre,
Ing. Künzel, Ing. Peschka, Dr. Zippelius, Dr. Pe-
ters, May, Sogl.

Původní znění ad 1115/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Fritz Köllner
an den Minister des Innern

wegen gesetzwidrigen Verhaltens eines
politischen Beamten und von Gendar-
merieorganen anläßlich der Kundgebung
der Sudetendeutschen Partei am 5. Juni
1937 in Neumark.

Am 5. Juni 1937 sollte auf dem Wege zur Kund-
gebung der Sudetendeutschen Partei in Neumark
der Vorsitzende dieser Partei, Konrad Henlein, in
seinem Wagen die Ortschaft Wassersuppen pas-
sieren. Anläßlich dieses Ereignisses hatten sich
im Gasthause des Konrad Geiger in Wassersuppen


14

zahlreiche Besucher der Kundgebung in Neumark
eingefunden. Außer ihnen befanden sich noch
Langholz befordernde Frachter im Gasthause, die
ihre Pferde im dortigen Stalle stehen hatten.

Etwa eine Viertel Stunde vor dem Eintreffen
Konrad Henleins, um 13. 15 Uhr, erschien die
Fahndungsabteilung der Gendarmeriestation in
Klattau mit dem Eegierungsvertreter Dr. Wurm
aus Taus und verlangte die sofortige Räumung
des Gasthauslokales. Ein Gendarm blieb nach der
Räumung an der Eingangstur stehen und ver-
weigerte jedem den Zutritt. Diese Sperrung
dauerte von 13. 30 bis 14. 30 Uhr. Die Sperrung
wurde seitens der Gendarmerieorgane erst dann
aufgehoben, als der Gastwirt Konrad Geiger dies-
bezüglich beim Oberwachtmeister vorstellig
wurde.

Am selben Tage ereignete sich am Ortseingange
in Neumark folgender Zwischenfall: Dem Fahnen-
träger der Ortsgruppe der Sudetendeutschen Par-
tei m Tannawa, Karl Ottilinger, Maurer aus
Tannawa Nr. 8, und seinen beiden Begleitern,
Georg Mach, Landwirt aus Tannawa Nr. 16, und
Andreas Sladky, Landwirtssohn aus Tannawa
Nr. 20, wurde die eingerollte und verpackte
Sturmfahne von Gendarmerieorganen mit der Be-
grundung abgenommen, daß Fahnen verboten
seien. Dem Karl Ottilinger wurde auch sein
schwarzer Selbstbinder abgenommen. Erst uber
Einschreiten des Josef Hasel, Kaufmannes in
Neumark, beim Regierungsvertreter Dr. Wurm
wurden Fahne und Selbstbinder wieder zurück-
gegeben.

Die Interpellanten bringen diese Vorfalle zur
Kenntnis des Herrn Innenministers und stellen an
ihn die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sor-
gen, daß politische Beamte und Gendarmerie-
organe zum Studium der geltenden Gesetze und
Verordnungen verhalten werden, damit in Zukunft
nur tatsächlich solche Anordnungen gegeben
werden, die im Gesetze begründet sind, und die
mangels einer solchen Begründung dann nicht zum
Schaden den Staatsautorität widerrufen werden?

2. Welche konkreten Maßnahmen hat der
Herr Minister in dieser Richtung getroffen?

Prag, am 2. November 1937.

Dr Köllner,

Illing, Dr. Peters, Dr. Eichholz, Hollube, Ing. Krá-
líček, Stangl, Ing. Karmasin, Ing. Peschka, Sand-
ner, May, Kundt, Franz Němec, Hirte, Dr. Rosche,
Birke, Knorre, Fischer, Sogl, Obrlik, Wollner.

Původní znění ad 1115/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Karl Gruber
an den Minister des Innern

wegen gesetzwidrigen Verhaltens der

Organe der staatlichen Polizeiexpositur

in Hohenfurth.

Am 5. Juni 1937 hat Fräulein Anna Kottek aus
Hohenfurth uber ihr Ansuchen von der dortigen
staatlichen Polizeiexpositur einen Reisepaß aus-
gestellt erhalten.

Am 11. Juni 1937 erschienen zwei Beamte der
staatlichen Polizeiexpositur von Hohenfurth in
der Wohnung des Frauleins Kottek und ersuchten
um Vorlage des Reisepasses. Wahrend dieser Vor-
sprache kam der Briefträger und überbrachte dem
Fraulein Kottek einen Brief mit den höhnischen
Worten: "Fraulein, hier haben Sie einen Brief
aus Deutschland!" Als das Fräulein den
Brief m Empfang nehmen wollte, wurde sie von
den beiden Polizeiorganen aufgefordert, in deren
Gegenwart den Brief zu öffnen und ihn auch sie
lesen zu lassen Der Brief stammte von einem Be-
kannten des Fräuleins und es war ihm eine Be-
stätigung des Stuttgarter Arbeitsvermittlungs-
amtes beigelegt, wonach Fräulein Kottek einen
Posten in einein landwirtschaftlichen Unterneh-
men zur weiteren beruflichen Ausbildung am 17.
Juli 1937 antreten sollte.

Das Schreiben und die Bestätigung wurden von
den beiden Polizeiorganen beschlagnahmt und so-
dann wurde nach weiteren Briefen in den Effek-
ten des Fräuleins Kottek gesucht. Hierbei wurde
eine, von einem Onkel der Adressatin stammende
Postkarte aus dem Deutschen Reiche gefunden
und ebenfalls beschlagnahmt. Fräulein Kottek
wurde für den nächsten Tag, also fur den 15.
Juni 1937, m die Kanzlei der staatlichen Polizei-
expositur in Hohenfurth bestellt mit dem Auf-
trage, ihren Reisepaß mitzubringen, worauf sie
dann die Briefe zurückerhalten würde.

Als Fräulein Kottek am folgenden Tage vor der
Polizeibehörde erschien und um die Ruckgabe der
Schriftstucke ansuchte, wurde diesem Ersuchen
nicht entsprochen, ihr vielmehr außerdem noch der
Reisepaß abgenommen und sie abermals für den
nachfolgenden Tag, also den 16. Juni 1937, vor
die Behorde bestellt. An diesem Tage wurde ihr
dann erklärt, daß sie wahrscheinlich den Paß, da,
er fur ungultig erklärt werden würde, nicht mehr
zurückerhalten werde.

Wir bringen diesen Vorfall zur Kenntnis des
Herrn Ministers des Innern und stellen fest, daß
in dem Vorgehen der Organe der staatlichen Po-
lizeiexpositur in Hohenfurth aus mehrfachen
Gründen eine grobe Verletzung der Gesetze zu
erblicken ist. Die Polizeiorgane haben eine Haus-
durchsuchung vorgenommen, ohne dazu einen Auf-
trag der Behörde in Händen gehabt zu haben, sie
haben ferner das Gesetz zum Schütze des Brief-
geheimnisses verletzt und sie haben schließlich,
ohne hierfür gesetzlich eine Handhabe gehabt zu
haben, einer unbescholtenen čechoslovakischen
Staatsbürgerin ihren gültigen und dringend be-
notigten Reisepaß abgenommen.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt auf das genaueste erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sor-
gen, daß die staatlichen Polizeiorgane, insbeson-
dere die Organe der staatlichen Polizeiexpositur
in Hohenfurth, zur genauen Kenntnis und Be-
obachtung der geltenden Gesetze und Verordnun-
gen verhalten werden?

3. Ist der Herr Minister bereit, den Interpellan-


15

ten mitzuteilen, welche konkreten Maßnahmen er
in dieser Richtung bereits getroffen hat?

Prag, am 2. November 1937.

Gruber,

Dr. Rösche, Illing, Dr. Jilly, Dr. Kellner, Dr. Pe-
ters, Dr. Eichholz, Hollube, Stangl, Birke,
Sandner, Dr. Zippelius, Franz Němec, Ing. Králi-
ček, Hirte, Knorre, Ing. Peschka, Kundt, Stangl,
Axmann, Ing. Karmasin.

Původní zněni ad 1115/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Hubert Birke
an den Minister des Innern

wegen parteipolitisch gefärbter Berichte
des Čechoslovakischen Pressebüros.

In der "Arbeiter-Zeitung"' in Basel ist am 13.
August 1937 ein mit den Buchstaben des če-
choslovakischen Pressebüros gezeichneter Artikel
erschienen unter dem Titel: "Die Arbeiterschaft
und der Radikalismus der Sudetendeutschen Par-
tei Henleins". In diesem Artikel wird in einseiti-
ger, offensichtlich marxistisch gefärbter Weise
über die angeblichen Verhältnisse innerhalb der
Sudetendeutschen Partei, Vorsitzender Konrad
Henlein, berichtet. Da dieser Bericht vom Če-
choslovakischen Pressbüro, also dem offiziellen
Organe hiesiger Nachrichtenvermittlung stammt,
muß in dieser Art der Berichterstattung eine aus-
gesprochene Parteinahme für Ideenkreise einer
bestimmten politischen Partei erblickt werden,
wie sie einem offiziellen staatlichen Organe kei-
neswegs zukommt.

Wir stellen daher an den Herrn Minister die
Anfragen, ob er bereit ist:

1. den gerügten Sachverhalt erheben zu lassen?

2. dem Čechoslovakischen Pressebüro die
Weisung zu erteilen, sich einer parteilosen, streng
auf Tatsachenberichte beschränkenden Schreib-
weise zu befleißen? und

3. den Interpellanten mitzuteilen, welche kon-
kreten Maßnahmen der Herr Minister in dieser
Richtung bereits getroffen hat?

Prag, am 2. November 1937.

Birke,

Jobst, Dr. Kellner, Stangl, Nickerl, Sandner,
Fischer, Dr. Peters, Illing, Hollube, Hirte, Ing.
Karmasin, Wollner, Dr. Eichholz, Franz Němec,
Ing. Králiček, Dr. Rösche, Knorre, Ing. Peschka,
Sogl, Axmann, Dr. Zippelius.

Původní znění ad 1115/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ludwig Eichholz
an den Minister des Innern

wegen Nichtausschreibung der Wahlen
in den Heilfond.

Der Heilfond wurde auf Grund des Gesetzes
vom 25. Oktober 1925, Nr. 221 S. d. G. u. V., er-
richtet und trat am 1. August 1926 in Wirksam-
keit. Der erste Zentralausschuß und die Bezirks-
auschüsse wurden von der Regierung im Jahre
1927 ernannt. Die Ausschüsse bestehen somit zehn
Jahre, obwohl die Funktionsdauer der Mitglieder
gesetzlich auf vier Jahre festgelegt ist.

Die allgemeinen Wahlen in die Bezirksaus-
schüsse und in den Zentralausschuß hat der Vor-
stand des Heilfondes derart auszuschreiben, daß
die rechtsgültig gewählten Mitglieder ihr Amt un-
verzüglich nach Ablauf der Funktionsdauer der
bisherigen Mitglieder antreten können. Dieser ge-
setzlichen Verpflichtung ist der Vorstand des
Heilfondes nicht nachgekommen, obwohl keine
unüberwindbaren Hindernisse vorhanden waren.

Unterlaßt der Vorstand des Heilfondes - so
bestimmt der § 6 der Durchführungsverordnung
über die Wahlen Nr. 146/26 S. d. G. u. V. -
die rechtzeitige Anordnung der Ausschreibung
der Wahlen, so schreibt sie - sofern es sich um
die Bezirksausschüsse handelt - der Vorstand
der Bezirksbehörde aus und - sofern es sich um
die Wahlen in den Zentralausschuß handelt -
das Ministerium des Innern.

Da es im dringenden Interesse der Heilfond-
versicherten gelegen ist, daß ein neuer Zentral-
ausschuß die Leitung des Heilfondes übernimmt,
stellen die Interpellanten die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister des Innern bereit, die
längst fälligen Wahlen in den Zentralausschuß
des Heilfondes auszuschreiben?

2. Ist er bereit, den Bezirksbehörden aufzutra-
gen, die Ausschreibung der Wahlen in die Be-
zirksausschüsse des Heilfondes vorzunehmen?

Prag, am 2. November 1937.

Dr Eichholz,

Sandner, May. Obrlik, Illing, Stangl, Hollube.
Franz Nemec, Ing. Králíček, Ing. Karmasin,
Hirte, Birke, Knorre, Ing. Peschka, Dr. Rösche,
Sogl, Dr. Kellner, Jäkel, Dr. Peters, Wollner,
Dr. Zippelius.

Státní tiskárna v Praze - 8232-37.


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP