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5. Welche konkreten Verfügungen hat der
Herr Minister für Schulwesen in diesen Angele-
genheiten getroffen?

6. Sind die Herren Minister bereit, die ihnen
unterstellten Behörden, die sich in den vorliegen-
den Fällen Uebergriffe zuschulden kommen hes-
sen, zur Verantwortung zu ziehen und ein- für
allemal Vorsorge dafür zu treffen, dass sich der-
artige gesetzwidrige Versuche gesetzwidrige:
Entnationalisierung nicht mehr wiederholen?

Prag, am 18. Juni 1937.

Dr Jilly,

Knorre, Fischer, Röster, Axmann, Wolliner, Ing.
Künzel, Sandner, Nickerl, Hollube, Ing. Schreiber,
Stangl, E. Köhler, Sogl, Ing. Karmasin, Dr Zippe-
lius, Kundt, Ing. Lischka, Jäkel, Obrlik, Jobst,
Ing. Richter, Dr Peters, Dr Rosche.

Původní znění ad 1011 XV.

Interpelláció

a Pénzügyiminister Úrhoz,

bratislava-poszonyi evezősök zaklatása
tárgyában.

Benyújtja: dr Porubszky Géza nemzet-
gyűlési képviselő'.

Pénzügyminiszter Úr!

Bratislava-Pozsonyban mindazoknak az eve-
zősöknek, akik saját csónakjukon ki akarnak
rándulni a Dunán, engedélyt kell kérniok a ve-
zérpénzügyigazgatoságtól. A vezérpénzügyigazga-
tóság áttette ezeket a kérvényeket a bratislava-
pozsonyi rendeőrigazgatósághoz, ahonnét detek-
tiveket küldöttek az illetőkhöz, akik az illetőket
a legrészletesebb kilhallgatásnak vetették alá,
mintha valamely gyanú vagy vád alatt állanának.
Kutatták nemzetiségüket, valamely párthoz való
tartozandóságukat, miként szavaztak a legutolsó
választáson, jegyeztek-e munka-és államvédelmi
kölcsönt, mi az anyanyelvük, mily nyelveket
birnak, mily társaságba járnak, mily egyesületek-
nek tagjai, résztvettek-e a Rothermere-ellenes
akcióban. Egy iparostól megkérdezték azt is,
tagja-e az iparos pártnak és ha nem, akkor miért
nem. Ilyen és hasonló - a tárgyhoz nem is tar-
tozó - kérdésekkel zaklatták a sportolókat, akik
egyedül azt akarták elérni, hogy a Dunán tölt-
hessék szabad idejüket.

A sok kérdezösködés alapján a kérvényezők
hetvenöt százalékának minden megokolás nélkül
megtagadták az engedély megadását.

Minthogy feltehető, hogy ezek a detektívek
a bratislava-pozsonyi vezérpénzügyigazgatóság
utasitásának megfelelően jártak el ekként a sze-
mélyes szabadságot súlyosan sértő - - - módon

és minthogy különösen magyar meg német spor-
tolókkal történt ez a demokráciát mindenképpen
meghazudtoló és egy rendörállamra emlékeztető
teljesen kvalifikálhatatlan eljárás, kérdezzük
Pénzügyminiszter Urat:

1. Hajlandó-e ezt a sérelmes tényállást meg-
vizsgáltatni?

2. Hajlandó-e az illető közegeket megfelelő
kitanitásban és szükség esetében büntetésben is
részesíteni?

3. Hajlandó-e megfelelőn intézkedni, hogy a
jövőben hasonló visszaélések ne történjenek?

Prága 1937 június hó 16. -án.

Dr Porubszky,

dr Szüllö, Jaross, Esterházy, A. Nitsch, Knorre,
Szentiványi, ing. Karmasin, Gruber, dr Rosche,
ing. Lischka, Fischer, Jäkel, dr Jilly, dr Peters,
Illing, Sandner, ing. Künzel, Rösler, Petrášek,
dr Korláth, dr Holota.

Původní znění ad 1011 XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Gustav Obrlik
an den Minister des Innern

wegen verspäteter Zustellung von Be-
scheiden durch die staatliche Polizeibe-
hörde in Reichenberg.

Verschiedentlich wurde festgestellt, dass die
staatliche Polizeibehörde in Reichenberg Be-
scheide über die Kenntnisnahme öffentlicher Ver-
sammlungen derart verspätet zustellt, dass diese
Bescheide erst entweder knapp vor der gar erst
nach Beginn der Versammlung dem Einberufer
eingehändigt werden.

Auf verschiedene Zuschriften seitens des po-
litischen Leiters der Sudetendeutschen Partei,
Vorsitzender Konrad Henlein, Bezirk Reichen-
berg, reagiert die Polizeidireklion in keiner
Weise.

Man wirft der SdP vor, dass sie sich auch
in solchen Angelegenheiten direkt an den zustän-
digen Ressortminister wendet. Der Vorwurf trifit
die SdP zu Unrecht, da durch die Nichterledigung
von Vorstellungen und Zuschriften an die unteren
Verwaltungsbehörden die Sudetendeulsche Partei
zu der Einbringung einer Interpellation gezwun-
gen ist.

Wie nachfolgender Fall zeigt, wurden durch
die verspätete Zustellung des Bescheides der
staatlichen Polizeibehörde in Reichenberg vom
20. Mai 1937, Zl. 7033-7142/pres. 37, welcher dem
Versammlungsleiter um 21. 25 Uhr zugestellt wur-
de, grösste Komplikationen hervorgerufen, in de-
ren Verlaufe über 109 Personen Verwaltungs-
strafen verhängt wurden.


55

Diesem Vorfall liegt folgender Sachverhalt
zu Grunde:

Am 14. Mai 1937 brachte Josef Porsche m
Alt-Habendorf Nr. 28 der staatlichen Polizei-
direktion in Reichenberg zur Kenntnis, dass er
am 21. Mai 1937 in der grossen Messehalle in
Reichenberg eine öffentliche Versammlung, be-
schränkt auf Mitglieder der SdP und geladene
Gäste gem. § 5 des Ges. 309/21 abzuhalten die
Absicht habe.

Mit Bescheid vom 20. Mai 1937, Zl. 7033/7142:
pres. 37, teilt die staatliche Polizeibehörde in
Reichenberg dem Einberufer die Kenntnisnahme
mit und erlässt gleichzeitig mit diesem Bescheide
verschiedene Verbote, die sich u. a. auch für die
Kleidung und das Auftreten der Ordner beziehen.

Dieser Bescheid wurde dem Versammlungs-
leiter 5 Minuten vor Eröffnung der Versammlung
zugestellt, u. zw. zu einer Zeit, wo 109 Ordner
und andere Personen, welche mit hohen Schuhen
bekleidet waren, von der Staatspolizei verhaftet
und abstransportiert waren.

Abgesehen davon, dass im vorliegenden Falle
von einer Uniformierung überhaupt nicht die Re-
de sein kann, weil nachwiesenermassen die ein-
zelnen Kleidungsstücke der vorgeführten Perso-
nen bis auf die Stiefel verschieden waren, ist es
dem Einberuier der Versammlung ganz unmög-
lich, einen Bescheid der Polizeibehörde zu be-
achten, den er nicht zugestellt erhalten hat.

Die Verhaftung der 109 Personen erfolgte,
wie schon erwähnt, vor Zustellung des Beschei-
des und der darin angeordneten Bestimmungen
über die Kleidung und das Verhalten der Ordner.

Die Interpellanten bringen dem Herrn Mini-
ster des Innern den gerügten Sachverhalt zur
Kenntnis und richten an ihn die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, eine Verfü-
gung zu treffen, auf Grund welcher die staatliche
Polizeibehörde in Reichenberg veranlasst wird,
Bescheide über die Kenntnisnahme angezeigter
öffentlicher Versammlungen rechtzeitig an den
Einberufer der Versammlung herauszugeben?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen den für
die Ausübung der Versammlungspolizei in Rei-
chenberg wegen der verspäteten Zustellung von
Bescheiden betreffend die Kenntnisnahme von
öffentlichen Versammlungen und der sich daraus
ergebenden Nachteile für die betroffenen Ver-
sammlungsteilnehmer das Disziplinarverfahren
einleiten zu lassen?

3. Ist der Herr Minister des Innern bereit,
feststellen und den unteren Verwaltungsbehörden
zur Kenntnis bringen zu lassen, dass das Tragen
von Stiefeln durch mehrere Personen keinesfalls
den Bestimmungen des Flaggengesetzes Slg. Nr.
269/36 widerspricht?

Prag, am 18. Juni 1937.

Obrlik,

Ing. Künzel, Gruber, Dr Jilly, Nickerl, Dr Peters,
Jobst, Kundt, Dr Zippelius, Illing, Wollner, Jäkel,
Dr Rosche, Sandner, Fischer, Franz Němec,
Ing. Lischka, Frank, May, Axmann, Hollube.

Původní znění ad 1011/XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Guido Klieber
an den Minister des Innern

wegen ungerechtfertigter Bestrafung von

9 Mitgliedern der Sudetendeutschen

Partei durch die Bezirksbehörde

Podersam.

Die Interpellanten haben verschiedentlich
darauf hingewiesen, zu welch unhaltbaren Re-
sultaten untere Verwaltungsbehörden in der Aus-
legung des Flaggen- und Umformgesetzes kom-
men. Aus dem gesamten Staatsgebiete werden
den Interpellanten Beschwerden darüber berich-
tet, dass Bezirks- bezw. staatl. Polizeibehörden
den geringsten Anlass wahrnehmen, um bei
Mitgliedern der Sudetendeutschen Partei, sobald
diese aus irgend einem Grunde öffentlich und ge-
meinsam auftreten, eine verbotene Uniformierung
zu konstruieren.

Es berührt eigenartig, dass die Verwaltungs-
behörden nur bei Mitgliedern der SdP schon das
Tragen von Stiefeln als Uniform bezeichnen und
bestrafen, während sie über tatsächliche Unifor-
mierungen der Mitglieder anderer Parteien in
selbstverständlicher Toleranz hinweggehen.

Als Beispiele dafür wären Kongresse čechi-
scher Parteien in Prag, das Tragen von blauen
Hemden mit roten Binden durch die Anhänger
marxistischer Parteien, oder beispielweise eine
Auslassung des čechischen Publizisten Smetáček
in den »Lidové Noviny« anzuführen, welcher u.
a. sagte: »Wer objektiv beobachtet, muss sagen,
dass sie unser ganzes politisches Parteiwesen
uniformiert. Wir haben bereits blaue, veilchen-
blaue, rote Hemden, wir haben eine uniformierte
politische Bauernreiterei, die nat. soz. Freiheits-
wache, wir haben politische Turnverbände (So-
kol, Orel usw. ). «

Dies alles, ohne dass bekannt geworden wä-
re, dass auch nur eine einzige Verwaltungsbe-
hörde gegen diese angebliche Uniformierung ein-
geschritten wäre.

Nur gegenüber Anhängern der SdP wird mit
einer Strenge vorgegangen, welche im Besitz von
1 Paar Stiefeln die verbotene Uniformierung sieht
und bestraft.

Manche Verwaltungsbehörden allerdings er-
blicken in den Stiefeln noch keine Uniform. Trägt
aber der Stiefeleigentümer Reithosen, so verfällt
er unweigerlich dem Straferkenntnis, wie der
Bescheid der Bezirksbehörde Podersam vom 27.
April 1937, ZI. 8407-III-2-8 beweist.

Es ist den Interpellanten unverständlich, wie
sich der Leiter der Bezirksbehörde in Podersam


34

das Tragen von Stiefeln anders vorstellt, als in
Verbindung mit Reithosen!

Im angeführten Falle wurden 9 Arbeiter aus
dem Bezirke Saaz mit 300 Kč bestraft, weil sie
zu den Stiefeln teils graue, teils andersfarbige
Reithosen trugen. Da es sich grösstenteils um
Arbeiter der Ziegelei »Astra« handelt, welche
diese Kleidung auch zur Arbeit als einzig mögli-
che und praktische tragen, ist von einer Unifor-
mierung keineswegs die Rede, zumal es jeder
Zivilperson überlassen bleibt, sich ähnliche Klei-
dungsstücke anzuschaffen und zu tragen.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

Ist der Herr Minister bereit, die offensichtli-
che Gesetzlücke, nämlich das Fehlen einer kla-
ren Definition über den Begriff einer Uniform
im Gesetz 269/36 dahingehend zu ergänzen, dass
er an die unteren Verwaltungsbehörden eine
Verfügung erlässt und diese der Bevölkerung des
Staates bekannt gibt, was unter einer Uniform
zu verstehen ist, damit endlich einmal einheitli-
che Richtlinien darüber ausgegeben werden, was
auf Grund des Gesetzes 269/36 als Uniform anzu-
sehen ist und die geradezu willkürlich zu be-
zeichnende Praxis der Erlassung von Strafbe-
scheiden wegen angeblich verbotenen Tragens
von Uniformen aufhört?

Prag, am 18. Juni 1937.

Klieber,

Nickerl, Obrlik, Stangl, Ing. Künzel, Dr Kellner,
Illing, Sandner, Dr Zippelius, Franz Němec, Ing.
Lischka, Dr Peters, Ing. Richter, Ing. Schreiber,
Gruber, Fischer, Jäkel, Axmann, Kundt, May,
Dr Rosche.

Původní znění ad 1011/ XIX.

Interpellation

des Abgeodneten Adolf Jobst
an den Minister für öffentliche Arbeiten

wegen ungenügender Beantwortung
einer Interpellation.

Ich habe mich mit Interpellation vom 9.
Oktober 1936, Druck 639/II, an den Herrn Minister
für öffentliche Arbeiten zur Untersuchung des
Falles »Schwere Benachteiligung deutscher Stras-
senarbeiter gegenüber den čechischen bei den
Asphaltierungsarbeiten auf der Staatsstrasse Witi-
terberg-Kuschwarda«, gewendet.

Die Antwort des Herrn Ministers vom 29
Jänner 1937, Druck 786/XVII, ist unbefriedigend
und veranlasst mich neuerlich zu interpellieren.

Der Herr Minister für öffentliche Arbeiten
geht in seiner Interpellationsbeantwortung vom

29. Jänner 1937 auf die Behauptung des Inter-
pellanten, dass bei dieser Arbeit auch 20 čechi-
sche Arbeiter aus einem anderen politischen Be-
zirke als aus Prachatitz verwendet wurden, nicht
ein und bestreitet und rügt diese Tatsache nicht.

Weiters geht der Herr Minister auf die Fest-
stellung der Interpellanten, dass bei einer öffent-
lichen Unternehmung Arbeiter mehr als die ge-
setzlichen 48 Stunden, nämlich 80 Stunden in der
Woche gearbeitet haben, nicht ein. Der Her
Minister vermeidet jede Stellungnahme dazu, dass
es sich bei den in der Interpellation erwähnten
2 täglichen Schichten in welchen gearbeitet wur-
de, um ein und dieselben Arbeiter gehandelt
hat. Er stellt lediglich allgemein fest, dass die
Spezialarbeiter eine zweite Schicht gearbeitet
haben, um die Maschinen auszunützen. Durch die
Feststellung des Herrn Ministers wird aber der
Eindruck erweckt, als ob in der zweiten Schicht
die Arbeiter abgewechselt hätten. Dass in 2
Schichten gearbeitet wurde, wurde von den In-
terpellanten nicht beanständet, beanständet wur-
de vielmehr, dass zu dieser zweiten Schicht nicht
andere Arbeiter verwendet wurden.

Es wurde weiters festgestellt, dass auch jene
Arbeiter, die lediglich Teerkübeln trugen und den
Teer mit Bürsten verteilten, unter dem Titel
»Spezialarbeiter« zwei Schichten arbeiteten, was
keinesfalls gerechtfertigt erscheint.

Der letzte Absatz in der Interpellationsbe-
antwortung erscheint unverständlich, denn die Be-
gründung, dass »die auf höhere Wochenlöhne Ein-
fluss habende längere Arbeiszeit« notwendig ge-
wesen ist, ist keinesfalls verständlich gemacht.
Denn, man könnte wohl den Facharbeitern höhere
Löhne auszahlen, wieso aber, wie oben angeführt.
Arbeiter nebengeordneter Art, als Facharbeiter
bezeichnet wurden, ist nicht verständlich. Dass
aber die höheren Wochenlöhne eine längere Ar-
beitszeit bedingen, um die Arbeit bei. günstiger
Witterung zu beenden, muss mit Recht als un-
begreiflich empfunden werden. Es wäre der För-
derung der Arbeiten bei weitem besser gedient
gewesen, wenn in der zweiten Schicht, ausge-
ruhte, frische Arbeiter eingesetzt worden wären
die bei weitem mehr erreicht hätten, als Arbei-
ter, die schon 8 oder 7 Stunden in der Tätigkeit
gestanden sind.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt nochmals erheben zu lassen?

2. Welche konkrete Verfügungen hat der Herr
Minister wegen des gerügten Sachverhaltes ge-
troffen?

Prag, am 18. Juni 1937.

Jobst,

May, Klieber, Ing. Künzel, Dr Kellner, Stangl,

Obrlik, Ing. Lischka, Ing. Schreiber, Dr Zippelius,

Ing. Richter, Dr Peters, Dr Rosche, Gruber, Jäkel,

Fischer, Sandner, Kundt, Nickerl, Illing,

Franz Němec, Axmann.


35

Původní znění ad 1011/XX.

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst

an den Minister für Post-
und Telegraphenwesen

wegen sprachlicher Unzulänglichkelten
auf dem Postamte in Böhm. Krumau.

Am 10. Juni 1937 übergab der Abgeordnete
der Sudetendeutschen Partei, Vorsitzender Kon-
rad Henlein, Adolf Jobst beim Postamte in Böhm.
Krumau einen eingeschriebenen Brief beim zu-
ständigen Schalterbeamten.

Da der Beamte dem Abgeordneten, obwohl
der Brief deutsch adressiert war, nur ein ein-
sprachiges čechisches vorgedrucktes und ausge-
fertigtes Rezepis als Empfangsbestätigung des
Briefes übergab, verlangte der Abgeordnete die
Ausstellung eines zumindest doppelsprachigen
Rezepisses. Hiebei musste er feststellen, dass de-
diensttuende Beamte sich mit ihm nicht verstän-
digen konnte, da der Beamte die deutsche Spra-
che überhaupt nicht beherrschte. Abgeordneter
Jobst erhob daraufhin Beschwerde beim Leiter
des Postamtes: 1. Wegen Nichtausfolgung eines
doppelsprachigen Rezepisses; 2. Wegen völliger
Unkenntnis der deutschen Sprache seitens des
Postbeamten.

Der Leiter des Postamtes nahm die Be-
schwerde keinesfalls zur Kenntnis und benahm
sich überdies gegen den intervenierenden Abge-
ordneten unhöflich und heftig.

Der Herr Postminister hat wiederholt darauf
hingewiesen, dass die Postverwaltung bemüht ist,
in Orten, wo die Voraussetzungen hiezu gegeben
sind, den Bestimmungen des Sprachengesetzes

nachzukommen und den Parteienverkehr in die-
sem Sinne zu regeln.

Es widerspricht jedem kaufmännischen Prin-
zip, wenn in einem Gebiete, wo über 70% der
Bevölkerung deutscher Volkszugehörigkeit sind,
auf diesen Umstand überhaupt nicht Rücksicht
genommen wird. Vor allem ist es unverständlich
und für die Lage der Sudetendeutschen in diesem
Staate bezeichnend, dass die Postverwaltung, ob-
wohl die Deutschen über genügend qualifizierte
Kräfte verfügen, immer wieder čechische Kräfte
auch in vorwiegend von Deutschen bewohnten
Gebieten in den Dienst stellen, wobei diese aber
der deutschen Sprache gar nicht mächtig sind.

Solche Anordnungen können keinesfalls da-
mit begründet werden, dass diese Beamten erst
kurze Zeit im Dienste stehen. Es ist selbstver-
ständlich, dass der Verkehr der deutschen Be-
völkerung mit sprachunkundigen Beamten dei
Postverwaltung leidet. Durch dieses Verhalten
der Postverwaltung muss bei der sudetendeut-
schen Bevölkerung das Bewusstsein entstehen
dass sie keinesfalls gleichberechtigte Bürger die-
ses Staates sind, sondern ihnen die Bürger če-
chischer Nationalität vorgezogen werden.

Die Interpellanten bringen dem Herrn Mini-
ster den gerügten Sachvehalt zur Kenntnis und
stellen an ihn die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Welche konkreten Verfügungen hat de'-
Herr Minister wegen des gerügten Sachverhaltes
getroffen?

Prag, am 18. Juni 1937.

Jobst,

Fischer, May, Nickerl, Dr Kellner, Wollner, Ing.

Peschka, Obrlik, Wagner, Dr Rosche, Dr Hodina,

Jäkel, Sandner, Illing, Dr Zippelius, Gruber, Franz

Němec, Kundt, Stangl, F. Nitsch, Axmann.


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