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Darüberhinaus kann von einer »Freiwilligkeit«
der »Spenden« nicht gesprochen werden. Denn
bei der bekannten parteipolitischen, durch Nicht-
ausschreibung der BKVA-Wahlen künstlich auf-
recht erhaltenen Zusammensetzung der Organe der
BKVA, ist es nur zu leicht verständlich, dass
Beamte dieser Anstalt, die sich den ungerechtfer-
tigten Abzug nicht gefallen lassen, befürchten müs-
sen, an ihrem Fortkommen geschädigt zu werden.
In dem Vorfall muss der Missbrauch der Stellung
als Beamter gesehen und gerügt werden, um wi-
derrechtlich von jemanden eine Leistung zu er-
zwingen. Wo kämen wir ihn, wenn jede politische
Partei das Recht in Anspruch nähme, solche
Sammlungen unter den Beamten der BKVA zu
veranstalten?

Wir richten daher an den Herrn Minister die
Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Welche konkreten Verfügungen ist der Herr
Minister bereit, wegen des gerügten Sachverhal-
tes zu treffen?

Prag, am 12. Juni 1937.

Ing. Richter,

Knöchel Hollube, E. Köhler, Klieber, Illing, Gruber,

Nickerl, Stangl, Axmann, Fischer, Franz Nìmec,

Rösler, Dr Hodina, Dr Eichholz, Dr Rösche, Ing.

Peschka, Birke, Sogl, Sandner, Knorre.

Pùvodní znìni ad 982/XVIII.

Interpellation

des Abg. Dr Fritz Köllner

an den Minister für Schulwesen
und Volkskultur

wegen grundlosen Verbotes der Teilnah-
me von Schülern an den Uebungen des
Turnvereines durch die Direktion des
Staatsrealgymnasiums in Plan.

Das Staatsrealgymnasium in Plan hat an den
Deutschen Verein in Plan folgende Zuschrift ge-
richtet:

»Státní reálné gymnasium v Plané -

Staatsrealgymnasium in Plan.
Z. 63.

Plan am 1. Feber 1937.
An den verehrt.

Deutschen Turnverein in Plan.

Die unterzeichnete Direktion beehrt sich mit-
zuteilen, dass den Schülern des deutschen Staats-

realgymnasiums in Plan mit Konferenzbeschluss:
vom 29. Jänner 1937 die Teilnahme an den Uebun-
gen des Vereines im Sinne des Ministererlasses
vom 26. Mai 1922. Z. 56. 909 verboten wurde.

Direktionsstempel.
Unterschrift des Direktors. «

Da der deutsche Turnverband in allen seinen
Untergliederungen vollkommen unpolitisch ist, er-
scheint diese Beschränkung der Leibesübungen
gegenüber den Schülern des Staats-Realgymna-
siums in Plan vollkommen ungerechtfertigt. Die
grossen geistigen Anforderungen, die heute in der
Mittelschule an die Schüler gestellt werden, lassen
es unbedingt notwendig erscheinen, dass man aus,
gesundheitlichen Rücksichten der körperlichen Er-
ziehung keine wie immer gearteten Beschränkung
auferlegt.

Diesen Grundsätzen wird im ganzen Staate
Rechnung getragen. Insbesondere ist nicht be-
kannt, dass Mittelschulen mit èechischer Unter-
richtssprache ähnliche Verbote hinsichtlich der
Beteiligung ihrer Schüler beim Sokol, Orel usw.
erlassen hätten.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

ist der Herr Minister bereit, zu verfügen, dass
das oben angeführte Verbot der Direktion des
Staatsrealgymnasiums in Plan wegen seiner völli-
gen Nichtbegründung aufgehoben wird?

Prag, am 12. Juni 1937.

Dr Köllner,

Sandner, Gruber, Knöchel, Axmann, Fischer,

Knorre, Nickerl, Sogl, Rösler, Stangl, Klieber,

Dr Hodina, Ing. Peschka, Dr Zippelius, Ing. Künzel,

Franz Nìmec, Jobst, Kundt,

Dr Kellner, Dr Rösche.

Pùvodní znìní ad 982 XIX.

Interpellation

des Abg. K. H. Frank
an den Minister des Innern

wegen fortgesetzter grundloser Verbote
von Märschen.

Den Interpellanten wird verschiedentlich ge-
meldet, dass von den Bezirks- bezw. staatlichen
Polizeibehörden das Spielen gewisser Märsche un-
gerechtfertigterweise untersagt wird.

Die Interpellanten haben in Form von Inter-
pellationen den Herrn Minister des Innern wieder-


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holt auf die gesetzwidrige Praxis der unteren Vei-
waltungsbehörden aufmerksam gemacht, ohne das--
eine grundlegende Aenderung eingetreten ware.

So erhielt neuerlich Ed. Hlawatschek, Saaz,
Nikoleigasse anlässlich seiner Anzeige einer Feiet
des Tages der Arbeit im Stadttheater m Saaz nr
Bescheid der Bezirksbehörde m Saaz vom 26. IV.
1937, Zl. 12/61 mitgeteilt, dass das Spielen des
Fehrbellmer- und Egerlandermarsches auf Grund
der Art 2 und 3 des Gesetzes 125/27 verboten sei.

Es existiert keine gesetzliche Vorschrift, wo-
nach das Spielen des Egerländer oder Fehrbelli-
ner Marsches verboten wäre. Der allgemeine Hin-
weis auf die Möglichkeit der Gefahrdung de-
öffentlichen Ruhe und Ordnung ist keinesfalls be-
gründet und ein ordnungsgemässes Ermittlungs-
verfahren hätte ergeben müssen, dass eine Gefahr-
dung der öffentlichen Ruhe und Ordnung durch
Spielen der erwähnten Märsche in Saaz und an-
deren, vorwiegend von Deutschen bewohnten Ge-
bieten niemals vorgekommen ist.

Die Interpellanten weisen darauf hin, dass an
Grund eines-ähnlichen Verbotes durch die Bezirks-
behörde in Dux am 7. Mai 1935 und nach Einbrin-
gung einer Beschwerde an das Oberste Verwal-
tungsgericht die Landesbehörde mit Zuschrift vom
1. IX. 1936, Zl. 3306/5-35 den Beschwerdeführer
klaglos gestellt und die erlassenen Verbote zuruck-
gezogen hat, sodass es zu keiner Verhandlung und
Entscheidung vor dem Obersten Verwaltungsge-
richte kommen konnte.

Die Bezirksbehörde hat mit Bescheid vom
4. I. 1937 ihr Verbot vom 7. V. 1935 auf Grund des
Erlasses der Landesbehörde vom 1. IX. 1936. ZI.
3306/5-35 widerrufen.

Die Interpellanten müssen annehmen, dass ent-
weder der Bezirksbehörde in Saaz der zit. Be-
scheid der Landesbehörde m Prag vom 1. IX.
1936 nicht bekannt ist, oder dass sie es trotz
Kenntnis des Erlasses neuerdings auf einen Rechts-
zug an das Oberste Verwaltungsgericht ankommen
lassen will.

Die Interpellanten bringen dem Herrn Minister
den gerügten Sachverhalt zur Kenntnis und rich-
ten an ihn die Anfrage:

Ist der Herr Minister bereit, zu veranlassen,
dass endlich den unteren Verwaltungsbehörden
zur Kenntnis gebracht wird, dass das Spielen von
Marschen, wie der Egerländer- und der Fehrbel-
linermarsch, keinesfalls dem Gesetze widerspricht
und daher Verbote als unbegründet zu unterlassen
sind ?

Prag, am 12. Juni 1937.

Frank,

Dr Eichholz, Dr Hodina, Nickerl, Gruber, Ing.

Peschka, Knorre, Röster, Klieber, Sogl, Stangl,

Knöchel, Franz Nìmec, Axmann, Fischer, Jobst,

Kundt, Dr Zippelius, Dr Rösche, Dr Kellner,

Sandner.

Pùvodní znìní ad 982/XX.

Interpellation

des Abg. Guido Klieber
an den Minister für öffentliche Arbeiten

wegen Gefährdung des Lebens von Berg-
arbeitern und mangelhafter Ermittlung
der Schuldigen anlässlich der Wasserein-
bruchs-Katastrophe auf der Grube
Ferdinand in Rokitzan.

Aus sachverständigen Wahlerkreisen erhalten
die Interpellanten verschiedene Zuschriften, aus
denen sie entnehmen, dass die Ermittlung der Ur-
sachen und der Schuldigen anlässlich der Wasser-
einbruchkatastrophe auf der Grube Ferdinand bei
Rokitzan, bei welcher 14 Bergleute ums Leben
kamen, m völlig unverständlicher Weise auftallig
wohlwollend behandelt wurde.

Es ist unbegreulich, wieso den Behörden nicht
sofort klar war, was sich hiebet abgespielt hat und
es grenzt an ein Verdecken gerade verbrecheri-
schen Leichtsinns durch die berufene Bergbehörde.

Die ursächlichen Verhaltnisse sind so durch-
sichtig, dass man den Schuldigen sofort hätte
fassen können. Die ersoffene Nachbargrube, von
der aus das Wasser m die Grube Ferdinand ein-
brach, hat man, unter Duldung der Behörde, ein-
stellen lassen, ohne dass anscheinend vorher eine
genaue Vermessung vorgenommen worden wäre,
damit ubei den Stand der Grubenbaue Klarheit
geherrscht hatte.

Denn es kann sich nur um einen Ueberbau
seitens des eingestellten Betriebes handeln, dh.,
dass der eingestellte Betrieb vorher im Gruben-
felde der Grube Ferdinand allem Anschein nach
eine Strecke vorgetrieben hat, von der der Nach-
bar nicht wusste.

Denn, hatte man auf der Grube Ferdinand von
dem Ueberbau gewusst, so hätte gemass der Vor-
schriften des Berggesetzes bei Annäherung vorge-
bohrt werden müssen. Kein Bergwerksbesitzer
wird in der Nähe seiner Grube eine ersoffene
Grube dulden, da das Wasser mit vielen Atmos-
phären gegen die Wände druckt. Im Falle eines
sogenannten Ueberbaues ist die Gefahr eines
Durchschlagens natürlich umso grosser.

Die Interpellanten richten im Hinblick auf die
schweren Folgen des Unglücks und im Hinblick
darauf, dass uber das Ereignis der Schuldigen-
Ermittlung so gut wie nichts bekannt wurde, an
den Herrn Minister die Anfrage:

1. War der Besitzer der - wohl unter Mit-
wirkung der Behörde - eingestellten Grube zur
Bauhafthaltung derselben, zumindest aber zur
standigen Entwässerung (Wasserhaltung) ver-
pflichtet?

2. War vor der Einstellung die Grube genau
vermessen und darüber eine genaue Karte, die ja


laut Berggesetz beim Revieramt hinterlegt sehr
muss, angelegt woiden? War in dieser Karte auch
ein allfälliger Ueberbau ersichtlich gemacht?

3. War der Besitzer (Betriebsleiter) der Fer-
dinandgrube davon in Kenntnis, dass die Nach-
bargrube ersoffen ist und sind ihm demnach vom
Revierbergamte an der Grenze seiner Grube be-
sonder Massnahmen vorgeschrieben worden?

4. Welche konkreten Massnahmen sind bishe
zur Ermittlung des Schuldigen und zur Vernieidun;
Klinlicher Vorfälle, sowie zur Sicherstellung
durch die Grubenkatastrophe betroffenen Familien
getroffen worden?

Präs, am 12. Juni 1937.

Klieber,

Hollube, Gruber, Stangl, Axmann, Fischer, Knorre,

Ing. Peschka, Wagner, Ing. Künzel, Dr Eichholz, Dr

Rösche, Rösler, Nickerl, Sogl, Knöchel, Franz Nì-

mec, Dr Hodina, Sandner, Dr Zippelius,

Wollner.

Pùvodní znìní ad 982/XXI.

Interpeilation

des Abgeordneten Dr Franz Hodina
an den Minister des Innern

wegen dienstlicher Verfehlungen des Or-

ganes der staatlichen Polizeibehörde in

Brunn Nr. 473, Josef Pokorný.

Am 27. Mai 1937 wurde August Planner, Rei-
sender in Brünn. Dominikanerplatz 67, von dem

Organ der staatlichen Pelizeibehörde in Brunn
Josef Pokorný deshalb beanständet, weil er sich
beim Spielen der Staatshymne angeblich nicht
vorschriftsmässig benommen hätte.

Josef Pokorný leitete die Amtshandlung gegen
August Planner so ein, dass er ihm vor mehreren
Zeugen einen Schlag in das Gesicht versetzte, so-
dass die Zigarettenspitze des August Planner in
weitem Bogen über die anwesenden Leute flog.

Diese grobe Behandlung und Verletzung der
densdichen Vorschriften, des Strafgesetzes, des
Oranisationsgesetzes usw., liess sich das ge-
nannte Organ zuschulden kommen, ohne dass Ar-
gust Planner einen Anlass hiezu gegeben hätte,
oder dass das Polizeiorgan eine wie immer ge-
gitete Ermahnung oder Aufforderung vorausgeher
liess

Die Interpellanien bringen dem Herrn Minister
des Innern den gerügten Sachverhalt zur Kenntnis
und richten an ihn die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, gegen das ge-
nannte Organ der Staatspolizei in Brunn das
Disziplinarverfahren einzuleiten?

2. Welche konkreten Verfügungen hat der Herr
Minister wegen des gerügten Sachverhaltes ge-
troffen?

Prag, am 12. Juni 1937.

Dr Hodina,

Kundt, Rösler, Knorre, Nickerl, Gruber, Axmann,

Fischer, Dr Eichholz, Klieber, Jäkel, Ing. Künzel,

Dr Zippelius, Dr Rösche, Gruber, Sandner, Franz

Nìmec, Ing. Peschka, Stangl. Knöchel, Sogl.


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