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Die angeführten Verbote erfolgten völlig grund-
los.

Anläßlich einer ähnlichen Veranstaltung wurde
durch die Bezirksbehörde in Dux mit Bescheid
vom 4. Jänner 1937, Zahl 41. 675/J III-4-1960 dar-
auf hingewiesen, daß sie mit Rücksicht auf den
Erlaß der Landesbehörde in Prag vom 1. Septem-
ber 1936, Zahl 3306/5 Abt. XX, ein diesbezügliches
Verbot ausdrücklich zurücknehme.

Es ist den Interpellanten unverständlich, wie ein
Erlaß der Landesbehörde, der die Aufführung der
oben genannten Märsche gestattet, von anderen
Verwaltungsbehörden nicht gekannt, bzw. respek-
tiert wird.

Die Interpellanten bringen dem Herrn Minister
den gerügten Sachverhalt zur Kenntnis und rich-
ten an ihn die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Welche Maßnahmen hat der Herr Minister
wegen des gerügten Sachverhaltes getroffen?

Prag, am 12. Mai 1937.

May,

Knöchel, Dr. Jilly, Dr. Hodina, Dr. Kellner, Fischer,
Birke, E. Köhler, Ing. Lischka, Knorre, Dr. Zippe-
lius, Hollube, Ing. Schreiber, Illing, Stangl, Rasier,
Jäkel, Gruber, Wagner, Jobst, Nickerl, Franz
Nemec, Klieber, Dr. Köllner, Ing. Richter, Hirte.

Pùvodní znìní ad 911/XII

Interpellation

des Abgeordneten Richard Knorre
an den Innenminister

wegen gesetzwidriger Beschlagnahme eines
Abzeichens der Sudetendeutschen Partei,
Vorsitzender Konrad Henlein, durch ein
Organ der staatlichen Polizeibehörde in
Freudenthal.

Am 3. April 1937 nachmittags ca 3/4 4 Uhr hielt
der zu dieser Zeit diensthabende Beamte der
staatlichen Polizeibehörde in Freudenthal am
Bahnhof in Freudenthal eine Dame an und ver-
langte die sofortige Entfernung des Abzeichens
der Sudetendeutschen Partei, Vorsitzender Kon-
rad Henlein, das diese bereits monatelang am
Mantel trug. Auf Befragen des Herrn Rudolf Jilg,
Freudenthal, erklärte der Beamte, daß das Tragen
des Abzeichens verboten sei. Der Polizeibeamte
verlangte die Aushändigung des Abzeichens, was
auch geschah. Im Bahnbetriebsamt wurden die
Personalien der Dame aufgenommen.

Es handelt sich hier um einen unglaublichen
Übergriff eines untergeordneten Polizeiorganes.
Das Abzeichen wird von vielen tausenden Staats-
bürgern deutscher Volkszugehörigkeit getragen,

da das Zeigen des Abzeichens der größten Partei
des Staates keinesfalls verboten ist und dem Ge-
setze nicht widerspricht.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister des Innern die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, das Organ der
Polizeibehörde in Freudenthal, das sich den Über-
griff zu Schulden kommen ließ, ermitteln zu
lassen?

3. Ist der Herr Minister bereit, wegen des ge-
rügten Sachverhaltes über das Organ der Polizei-
behörde in Freudenthal das Disziplinarverfahren
verhängen zu lassen?

4. Welche konkrete Verfügungen hat der Herr
Minister wegen des gerügten Sachverhaltes ge-
troffen ?

P r a g, am 12. Mai 1937.

Knorre,

Kundt, Wagner, Dr. Hodina, Sogl, Dr. Jilly, Jäkel,
Knöchel, Fischer, Nickerl, Axmann, Hollube,
Sandner, Gruber, Röster, May, Ing. Schreiber,
F. Nitsch, Ing. Richter, Ing. Peschka, Jobst, Klie-
her, Birke, Stangl, Dr. Eichholz, E. Köhler, Ing.
Ligchka, Dr. Zippelius.

Pùvodní znìní ad 911/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Erich Hirte
an den Innenminister

wegen Verletzung des § 128 der Verfas-
sungsurkunde durch Bezirksbehörden.

Es mehren sich in letzter Zeit die Fälle, daß
anläßlich von Neuerteilungen von Gasthauskon-
zessionen oder aber auch den Inhabern solcher,
von politischen Bezirksbehörden die Weisung er-
lassen wird, die Bezeichnung des Firmenschildes
doppelsprachig auszufertigen.

Diese Anordnung wird aber nur an Konzessions-
inhaber deutscher Volkszugehörigkeit erlassen.

Die Interpellanten sind der Ansicht, daß es sich
hiebei um einen Übergriff der Bezirksbehörden
handelt, da der § 128 der Verfassungsurkunde
Abs. 3 ausdrücklich bestimmt, daß der Gebrauch
der Sprache im Privat- und Geschäftsverkehr frei
ist. Unter den vielen Fällen ähnlicher Art, weisen
die Interpellanten darauf hin, daß durch den Re-
ferenten Dr. Karasek von der Bezirksbehörde in
Zwickau anläßlich der Neuverpachtung der Gast-
wirtschaft des Bürgerlichen Schützenvereines der
Vorsitzende dieses Vereines, Herr Wenzel Guiich,
Brettsägebesitzer in Zwickau veranlaßt wurde, da-
für zu sorgen, daß die Aufschrift der Gastwirt-
schaft des Schützenvereines zweisprachig ange-


25

bracht wird. Neuerlich wurde Herr Gulich zur
Gendarmeriestation in Zwickau vorgeladen und
ihm mitgeteilt, daß die Genehmigung des neuen
Pächters solange nicht erfolgen wird, bis die Auf-
schrift der Gastwirtschaft des Bürgerlichen
Schützenvereines doppelsprachig ausgefertigt
wird.

Die Interpellanten bringen dem Herrn Minister
des Innern den gerügten Sachverhalt zur Kennt-
nis und stellen an ihn die Anfrage:

1. Ist das Verlangen der Bezirksbehörde nach
Anbringung von doppelsprachigen Aufschriften
bei Gastwirtschaften mit den Bestimmungen der
Verfassungsurkunde § 128 Abs. 3 vereinbar?

2. Welche Maßnahmen gedenkt der Herr Mini-
ster wegen des gerügten Sachverhaltes zu er-
greifen ?

Prag, am 12. Mai 1937.

Hirte,

Knorre, Dr. Hodina, Knöchel, Dr. Jilly, Dr. Kellner,
Fischer, Gruber, Jäkel, Hollube, Ing. Schreiber,
Wagner, May, Jobst, Stangl, Birke, Illing, Nickerl,
Dr. Zippelius, Ing. Lischka, Ing. Richter, Rösler,
E. Köhler, Franz Nìmec, Klieber, Dr. Köllner.

Pùvodní znìní ad 911/XIX.

Interpellation

des Abgeordneten Paul Nickerl

an den Minister für Post- und Telegrafen-
wesen

wegen der die Deutschen benachteiligenden

Ausfertigung des amtlichen Telefonbuches

für Böhmen.

Am 1. Juli 1937 soll das amtliche Telefonbuch
für Böhmen 1937/1938 neu aufgelegt werden. Es
wurde festgestellt, daß 30. 000 tschechische und
30. 000 tschechisch-deutsche Exemplare hergestellt
werden. Aus der Tatsache, daß nicht weniger als
die Hälfte der herzustellenden Exemplare für die
deutschen Abonnenten bestimmt ist, ist der Anteil
der Sudetendeutschen an der Rentabilität des amt-
lichen Telefonbuches klar ersichtlich.

Trotzdem kann sich das Ministerium für
Post- und Telegrafenwesen nicht dazu ent-
schließen, die für die deutschen Telefon-
abonnenten einzig zweckdienlichen Ausgaben in
deutscher Sprache herauszugeben. Auch auf die
Ausfertigung des deutschen Textes scheinen
Amtspersonen deutscher Volkszugehörigkeit kei-
nen Einfluß zu haben, denn sonst wäre es nicht
möglich, daß im Verzeichnis der Telefonzentralen
Sprechzellen und Teilnehmer in Böhmen für das
Jahr 1936/37 auf Seite 537 die Abonnentenbe-
zeichnung:

"Personen-Drahtseilbahne
auf Jeschkengebirge"

stünde. Die Staatsbürger deutscher Volkszugehö-
rigkeit empfinden eine derartige Bezeichnung als
einen groben Verstoß gegen die deutsche Sprache
und als eine Beleidigung des deutschen Volkes
überhaupt.

Eine Benachteiligung des deutschen Reklame-
gewerbes ist es aber, daß die Postreklame in amt-
lichen Telefonbüchern ausschließlich der Prager
Firma "Magistrate", Prag II., Hybernská 9, für
immer zugesichert und vergeben wird.

Die Interpellanten richten an den Herrn Mini-
ster für Post- und Telegrafenwesen die Anfrage:

1. Warum werden von den sechzigtausend her-
zustellenden Stück des amtlichen Telefonbuches
für Böhmen 1937/1938 die 30. 000 für die deut-
schen Abonnenten dieses Staates bestimmten
Exemplare nach tschechischen Gesichtspunkten
aufgebaut und nicht in einsprachig deutscher Aus-
fertigung hergestellt?

2. Warum wird die Durchführung der Postrekla-
me ausschließlich der tschechischen Firma "Magi-
strala", Prag II., Hybernská 9, und nicht auch
einem Unternehmen deutscher Volkszugehörig-
keit, sowie es der 50%ige Anteil an der Auflage
der Telefonbücher rechtfertigen würde, vergeben ?

3. Ist der Herr Minister bereit, gegen ähnliche
sprachliche Verfehlungen, wie sie in der Interpol-
ation ausgeführt werden, Maßnahmen zu ergrei-
fen, damit sie sich bei der Neuauflage des Tele-
fonbuches nicht wiederholen können?

P r a g, am 12. Mai 1937.

Nickerl,

Knorre, Knöchel, Dr. Kellner, Fischer, Gruber, Jä-
kel, Ing. Lischka, Dr. Zippelius, May, Ing. Richter,
Hirte, Dr. Hodina, Dr. Köllner, Klieber, Jobst,
Wagner, Hollube, Stangl, Birke, Rösler, Illing,
Ing. Schreiber, Franz Nìmec, E. Köhler, Dr. Jilly.

Pùvodní znìní ad 911/XX.

Interpellation

des Abgeordneten Paul Nickerl

an den Minister für Post- und Telegrafen-
wesen

wegen fortgesetzter einsprachiger Ver-
merke der Unzustellbarkeit durch Organe
der Postämter.

In der Antwort des Herrn Minister für Post-
und Telegrafenwesen 423/I auf eine diesbe-
zügliche Interpellation des Abgeordneten Gustav
Obrlik, Druck 263/VIII hat der Herr Mini-
ster darauf hingewiesen, daß der Vermerk der Un-
zustellbarkeit von Postsendungen in Gebieten mit
einer qualifizierten deutschen Minderheit auch in
deutscher Sprache ausgeführt werden muß. Die in

4


26

der Interpellation angefühlten Unterlassungen
eines Postbeamten wurden von ihm mit Arbeits-
eile der Ppstbediensteten und mit ungenügendem
Eingearbeitetsein gerechtfertigt.

Daß es sich keinesfalls um einen vereinzelten
Fall handelt, beweist die Tatsache, daß der Firma
Bareuther, Mann & Co. in Eger aus ganz verschie-
denen Gebieten des Staates, nämlich von den Post-
ämtern Marienbad, Lanz und Bischofteinitz unzu-
stellbare Briefe zurückgesendet wurden, die alle
den Vermerk der Unaustellbarkeit einsprachig
Sechisch enthielten. Als Beweismittel legen die
Interpellanten drei Briefumschläge bei:

1. Rückgesendet vom Postamt Marienbad I am
31. März 1937. 2. Rückgesendet vom Postamt Bi-
schofteinitz am 1. April 1937. 3. Rückgesendet
vom Postamt Lanz am 3. April 1937.

Da die Briefe aus verschiedenen Gegenden des
Staates zurückgesandt wurden, liegt die berech-
tigte Annahme vor, daß es sich keinesfalls um ver-
einzelte Fälle oder um Postbedienstete in Arbeits-
eile oder um solche, welche ungenügend eingear-
beitet sind, handelt, daß vielmehr auf die Dienst-
vorschriften von Seiten der verantwortlichen Lei-
tungen der Postämter nicht mit genügend Nach-
druck hingewiesen wird, sodaß sie von den Be-
diensteten systematisch vernachlässigt und ver-
letzt werden. Der Herr Minister weist in der ob-
zitierten Antwort darauf hin, daß er zu Maßnah-
men allgemeiner Beziehung keine Veranlassung
gefunden hätte.

Die fortgesetzte Verletzung der Postvorschrif-
ten in sprachlicher Beziehung erfordern dies aber
auf das dringendste.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

Ist der Herr Minister bereit, die Maßnahmen
allgemeiner Beziehung, die er in der Interpella-
tionsbeantwortung Druck 423/1 abzulehnen für
richtig befunden hat, zu treffen ?

P r a g, am 12. Mai 1937.

Nickerl,

Knöchel, Dr. Jilly, Hollube, Flacher, Graber, Wag-
ner, Jobst, E. Köhler, Klieber, Hirte, Knorre, Dr.
Hodina, May, Ing. Richter, Dr. Köllner, Ing.
Lischka, Dr. Zippelius, Rösler, Franz Nìmec,
Jäkel, Birke, Ing. Schreiber, Illing, Stangl, Kellner.

Pùvodní znìní ad 911/XXI.

Interpellation

des Abgeordneten Franz May
an die Regierung

wegen parteiischer Stellungnahme des

Cechoslowakischen Pressebüros zu den

Vorfällen in Niedergrund bei Warnsdorf.

Das Cechoslowakische Pressebüro, dessen Mel-
dungen bekanntlich durch den Rundfunk ver-
breit"»t werden, hat schon wiederholt bewiesen, daß
es zu den Tagesereignissen, die irgendwie mit der
Sudetendeutschen Partei, Vorsitzender Konrad
Henlein, im Zusammenhange stehen in partei-
ischer Weise Stellung nimmt und die Grundlagen
einer objektiven Berichterstattung verläßt. Beson-
ders dann, wenn irgendein Strafverfahren be-
vorsteht, erlaubt sich das Cechoslowakische
Pressebüro Erörterungen über die Kraft der Be-
weismittel, stellt Vermutungen über die Schuld-
frage auf, die auf die öffentliche Meinung und den
künftigen Ausspruch des unabhängigen Gerichtes
vorgreifend Einfluß zu nehmen geeignet sind.

So meldet z. B. das èechoslowakische Presse-
büro über die Vorfälle in Niedergrund bei Warns-
dorf vom 15. April 1937 folgendes: .....Noch vor

Eröffnung der Versammlung richtete Abg. Rösler
an die Reihen der Angehörigen der Deutschen so-
zial-demokratischen Partei einen beleidigenden
Ausspruch, ergriff nach der Aussage eines Zeugen
einen Stuhl und schleuderte ihn auf die Versamm-
lungsteilnehmer. "

Diese Sachverhaltschilderung ist vollkommen
parteiisch. Gegenüber der Meldung des Cecho-
slowakischen Pressebüros wurde folgendes festge-
stellt:

Noch vor der Eröffnung der Versammlung rief
ein Mann der Roten Wehr - nach den bisherigen
Feststellungen ein gewisser Franz Renger aus
Warnsdorf - von der Galerie in den Saal:

"Wo seid ihr denn, ihr Arischen?" Daraufhin
erst rief Abgeordneter Rösler: "Konsumkosaken,
stramm gestanden!" Der Führer der Roten Wehr,
der bei der Firma Plauert in Warnsdorf beschäf-
tigte Wenzel Rückert aus Obergrund, rief darauf
in den Saal: "Arbeitergenossen, lassen wir uns
das gefallen? Ich glaube nicht! Hinaus mit ihnen!"
Er ergriff bei diesen Worten einen Stuhl und
schleuderte ihn auf Abg. Rösler.

Es besteht die dringende Gefahr, daß das Ce-
choslowakische Pressebüro auch weiterhin in par-
teiischer Weise durch falsche Schilderungen der
Vorgänge in Niedergrund gegen die Sudetendeut-
sche Partei hetzt und im Zuge der Strafuntersu-
chung gegen die Anhänger dieser Partei Stim-
mung zu machen versucht. Die Interpellanten rich-
ten daher an die Regierung die Anfrage:

Welche Maßnahmen ist die Regierung bereit,
wegen des gerügten Sachverhaltes zu treffen ?

P r a g, am 12. Mai 1937.

May,

Hollube, Dr. Kellner, Fischer, Gruber, Jäkel, Jobst,
Ing. Schreiber, Dr. Hodina, Dr. Zippelius, Dr.
Köllner, Hirte, Knorre, Ing. Richter, Klieber, E.
Köhler, Ing. Lischka, Franz Nemec, Stangl, Birke,
Wagner, Rösler, Knöchel, Dr. Jilly, Illing, Nickerl.


27

Pùvodní znìní ad 911/XXII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Adolf Lischka
an den Minister des Innern

wegen dienstlicher Verfehlungen von

Organen der staatlichen Polizeibehörde

in Leitmeritz.

Aus Wählerkreisen wird den Interpellanten fol-
gender Tatsachenbericht gemeldet:

"In der Nacht vom 7. zum 8. April 1937, un-
gefähr um 3/4 4 Uhr früh wurde vor dem Gast-
hause des Herrn Gustav Hocke in Leitmeritz, Alte
Brückengasse, laut gelärmt. Man sah vor dem
Hause zwei Herren in Begleitung zweier Damer,
in offensichtlich angeheitertem Zustande. Es
stellte sich später heraus, daß die beiden Herren
Angehörige der staatlichen Polizeibehörde in Leit-
meritz waren und zwar Jedlièka und Melenovský
heissen. Herr Jedlièka schlug mit den Fassen und
mit einem Schlüssel laut an die Tür des Gast-
hauses, beide schrieen und torkelten herum. Ob-
wohl eine ganze Anzahl von Personen der Nach-
barschaft durch dieses Treiben alarmiert wurden
und zum Fenster heraussahen, verrichtete Herr
Jedlièka auf offener Straße seine Notdurft.

Auf die beiden zum Fenster heraussehenden
Kellnerinnen des Gasthauses rief Herr Jedlièka
wüßte Schimpfworte, u. a. laut: "Špinavá kurva,
pakáž, Polizeipatrouille, aufmachen, Kontrolle".
Als der Gastwirt Hocke die Türe öffnete, schrie
Herr Jedlièka diesen an: "Ty jsi pakáz, warum
machen Sie nicht auf, wir warten schon eine Stun-
de!" Abgesehen von der rohen Ausdrucksweise
entsprach diese Angabe nicht der Wahrheit, wie
durch Zeugen festgestellt werden kann. Über Auf-
forderung legitimierten sich diese beide Herren
gegenüber dem Gastwirte Hocke. Nach ihrer Ab-
sicht befragt, verantworteten sie sich lediglich da-
mit, sie müßten kontrollieren. Darauf ließ sich
Herr Jedlièka wieder vernehmen: "Wo wohnen die
Mädel, die freche?" Beide Polizeibeamten gingen
in das Mädchenzimmer, wo die Kellnerinnen in
den Betten lagen. Herr Jedlièka forderte sie auf,
mitzugehen. Er setzte sich dabei auf den Tisch
des Zimmers und zündete sich eine Zigarette an.
Herr Melenovský setzte sich auf das offene Fen-
ster und rauchte ebenfalls. Da die Mädchen keine
Folge leisteten, gingen die beiden Staatspolizisten
auf den Balkon und riefen eine vorübergehende
uniformierte Polizeipatrouille an, heraufzukom-
men. Dieser Polizeipatrouille gab Herr Jedlièka den
Auftrag, die Aborte des Winzerkellers zu kontrol-
lieren. Da die Kontrolle der Klosetts anscheinend
negativ verlief, erklärte der Kontrollinspektor der
Polizeipatrouille, daß er und seine Begleiter keine
Zeit hätten. Sie gingen tatsächlich weg. Die beiden
Organe der nichtuniformierten Sicherheitsbehörde
kontrollierten weiter u. zw. mußte Herr Hocke
seine Privatwohnung aufsperren, wodurch die Fa-
milie des Gastwirtes, die dort schlief, auf das
Gröblichste belästigt und beunruhigt wurde. Die

beiden Polizeiorgane kehrten hierauf in das Mäd-
chenzimmer zurück und forderten beide Mädchen
auf, mitzugehen. Der Gastwirt Hocke verwahrte
sich dagegen. Daraufhin begnügten sich die beiden
Organe damit, lediglich die Legitimationen der
beiden Mädchen abzunehmen, die ihnen am näch-
sten Tage ohne jegliche Einvernahme auf der Po-
lizeiwachstube zurückgegeben wurden.

Für die nächtliche Kontrolle wurde von den
beiden Polizeiorganen keinerlei Begründung oder
Zweck angegeben. Es hat vielmehr den Anschein,
daß es sich hier um einen groben Übergriff han-
delt und daß die beiden Organe ohne jeglichen
dienstlichen Auftrag gehandelt haben. Auf diesen
Verdacht weisen die Umstände hin, daß sich die
beiden Organe bis ungefähr 1/24 Uhr früh in
äußerst angeregter Unterhaltung im Gasthause
"Rytíø" in Leitmeritz befanden, daß sie in ange-
heitertem Zustand waren und sich in Begleitung
von Damen befanden, die während des ganzen Vor-
ganges auf der Straße standen und die Rückkehr
der beiden Polizeiorgane abwarteten. In ihrer Ge-
sellschaft wurden die Polizeiorgane um 1/24 Uhr
früh von einer Polizeipatrouille im Gasthaus "Ry-
tíø" angetroffen und da sie die Sperrstunde über-
treten hatten, von dieser Polizeipatrouille auf die
Straße verwiesen. "

Den geschilderten Vorfall können nachstehende
Personen als Zeugen bestätigen:

Gustav Erdreich, Bäcker in Leitmeritz, Alte
Brückengasse; Olga Liebig und Frieda Mertl, An-
gestellte bei Gustav Hocke, Gastwirt, Leitmeritz,
Alte Brückengasse; Gustav Hocke, Gastwirt, Leit-
meritz, Alte Brückengasse; N. Merta, Gefangen-
hausverwalter i. R., Alte Brückengasse; Eheleute
Hesse, pensionierter Offizier, Alte Brückengasse;
Eheleute Koníø, Oberoffizial i. R., Alte Brücken-
gasse; N. Gerlich, Heizer bei Plunder u. Pollak,
Jesuitengasse und eine große Reihe anderer
Zeugen.

Es erübrigt sich, dieser Tatbestandschilderung
eine kritische Betrachtung hinzuzufügen.

Die Bevölkerung von Leitmeritz wurde durch
das gerügte Benehmen der Polizeiorgane auf das
Äußerste beunruhigt. Ihr Vertrauen zu einer or-
dentlich amtierenden Staatspolizei in Leitmeritz
wurde durch den geschilderten Vorgang auf das
Schwerste erschüttert.

Die Interpellanten richten an den Herrn Mini-
ster des Innern die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt sofort auf das strengste untersuchen
zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, über die genann-
ten Polizeiorgane das Disziplinarverfahren zu ver-
hängen und sie wegen gänzlicher Unfähigkeit um-
gehend aus dem Dienste der Staatspolizei zu ent-
lassen?

3. Ist der Herr Minister bereit, mitzuteilen,
welche konkrete Verfügungen er wegen des ge-
rügten Sachverhaltes getroffen hat?

Prag, am 12. Mai 1937.

Ing. Lischka,

Knöchel, Illing, Klieber, Nickerl, Fischer,
Knorre, Dr. Peters, Jobst, Obrlik, Dr. Zippelius,
Stangl, Ing. Künzel, Sandner, May, Kundt, Ing.
Karmasin, Gruber, Dr. Eichholz, Wollner, Ing.
Richter.


28

Pùvodní znìni ad 911/XXIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Wolfgang Richter
an die Regierung

wegen Mißbrauches des Staatsverteidi-
gungsgesetzes durch Funktionäre der Orts-
gruppe Lobositz des Fabriksarbeiterver-
bandes in der Cechoslowakischen Republik,
Sitz Aussig, Karlsgasse 1.

Von der Ortsgruppe Lobositz des Fabriksarbei-
terverbandes, Sitz Aussig, Karlsgasse 1, wurde für
die Arbeiter der Lobositzer Ölfabrik (Firma Lo-
bositzer Aktiengesellschaft zur Erzeugung vege-
tabilischer Öle in Lobositz) sowie auch anderer in
Lobositz befindlicher Fabriksbetriebe am 13. April
1937 um 18 Uhr abends in dem Gasthause "Ger-
mania" in Lobositz eine Versammlung veranstal-
tet. Die Versammlung wurde von den Amtswal-
tern dieser Gewerkschaft namens Kögler und Po-
korny, welche beide der Arbeiterschaft der Lobo-
sitzer Ölfabrik angehören, geleitet. An der Ver-
sammlung nahmen ca 70 Arbeiter teil.

Daß es sich bei dieser Veranstaltung um eine
Versammlung politischen Charakters handelte, ist
daraus zu ersehen, daß der Vorsitzende Kögler
eingangs versuchte, eine Sympathiekundgebung
für das rote Spanien zu erzielen. Ein diesbezüg-
licher Antrag wurde aber von der überwiegenden
Mehrheit der Anwesenden abgelehnt.

Als Hauptredner fungierte der Gewerkschafts-
sekretär Nädvornfk aus Prag, welcher dem Sinne
nach folgendes ausführte: Die Arbeiterschaft in
der èechoslovakischen Republik hat 18 Jahre
lang geschlafen, während sich das Kapital überall
feste Positionen ausgebaut hat. In anderen Län-
dern (abgesehen von Deutschland, wo es keine
Kultur und Zivilisation mehr gibt und das bald zu
Grunde gehen wird) haben sich die Arbeiter fest
zusammengeschlossen und in einmütigem Kampfe
ihre Rechte erzielt. Man müsse mit Stolz auf die
französischen Arbeiter blicken, die bereits heute
das Staatsschiff lenken. In Bälde würden auch die
heldenmütigen Kämpfer des roten Spaniens ihren
gerechten Sieg erringen.

Es sei sehr traurig, daß von der ca 240 Mann
zählenden Belegschaft der Lobositzer Ölfabrik nur
20 Arbeiter bei der roten Gewerkschaft organi-
siert seien und dies müsse nun anders werden. Bis
zum 15. Mai müsse alles organisiert werden. Bis
zu diesem Tage verspreche er auch den Arbeitern
den ersten Erfolg in Sachen der Lohnerhöhung.
Dann müsse der Kampf weitergeführt werden, die
Volksfront würde bestimmt kommen und das Ka-
pital auch bei uns zertrampeln.

Die Arbeiterschaft müsse dauernd Betriebsver-
sammlungen abhalten, dürfe die Betriebsleitung
nicht fürchten, müsse dieser vielmehr sehr strenge
auf die Finger schauen, besonders dort, wo sich
Ausländer befinden. Den Weg zum Erfolge zeigen
die französischen Arbeiter auf, die durch Fabriks-

besetzungen und Sitzstreiks die Unternehmer zum
Nachgeben zwingen.

Keine Angst vor den Betriebsleitungen und Un-
ternehmern! Die rote Gewerkschaft und die kom-
mende Volksfront stehen hinter den Arbeitern.
Nädvornik erwarte, daß sich bereits sogleich alle
Arbeiter in die Reihen der roten kämpf enden Ar-
beiter stellen und wies dabei auf die vor sich lie-
genden Beitrittserklärungen.

Als dieser Aufforderung, die Beitrittserklärun-
gen auszufüllen und abzugeben, niemand Folge
leistete, obwohl nachgewiesenermaßen die über-
wiegende Mehrzahl der Versammlungsteilnehmer
nicht der sozialdemokratischen Gewerkschaft, also
dem Fabriksarbeiterverbande, Sitz Aussig, ange-
hörte, setzte Nädvornik seine Ausführungen fort
wie folgt:

"Wer nicht bei uns ist, wird registriert, solche
Listen bestehen schon. Das Staatsverteidigungs-
gesetz gibt uns die Möglichkeit, unverläßliche Ele-
mente zu entfernen. Die Zeit ist nicht mehr fern,
wo wir davon Gebrauch machen werden und dann
fliegen alle Elemente, die nicht in unseren Reihen
kämpfen, innerhalb 24 Stunden hinaus. Wer also
seinen Arbeitsplatz nicht verlieren will, Frauen
und Kinder hungern lassen will, trete in die rote
Gewerkschaft ein, die nunmehr mit aller Energie
und Strenge gegen das Kapital vorgehen werde. "

Auch am Ende seiner Rede forderte Nä-
dvornik dringlich zum Beitritt in die sozial-
demokratische Gewerkschaft auf. Als auch dieser
Aufforderung niemand Folge leistete und aus ver-
schiedenen Äußerungen vielmehr hervorging, daß
die Arbeiter den Wert der angeführten roten Ge-
werkschaft stark bezweifeln, erklärte Nädvornik,
daß er und seine Partei Lobositz sehr im Auge
behalten werden.

Kurz nach 22 Uhr fand dann in demselben Lo-
kale eine zweite Versammlung derselben Veran-
stalter mit dem gleichen Programm statt, die im
wesentlichen denselben Verlauf nahm, wie hin-
sichtlich der ersten Versammlung eingehend dar-
gelegt wurde.

Durch die in der Rede des Sekretärs Nádvorník
enthaltenen Drohungen fühlten sich die an der
Versammlung teilnehmenden Arbeiter, die, wie
mehrfach betont wurde, in ihrer überwiegenden
Mehrheit nicht der sozialdemokratischen Gewerk-
schaft angehören, erheblich beunruhigt und in
ihrer gesetzlich gewährleisteten Koalitionsfreiheit
beschränkt. Insbesondere die Androhung, daß die
Arbeitschaft registriert wird, soweit sie nicht
der sozialdemokratischen Gewerkschaft angehört,
daß ferner alle, die nicht in den Reihen dieser
Organisation stehen, binnen 24 Stunden aus dem
Betriebe hinausfliegen und den Arbeitsplatz ver-
lieren, bildet den Tatbestand des § 1 des Gesetzes
309 vom 12. August 1921, wovon der Interpellant
die Staatsanwaltschaft in Leitmeritz mit dem Er-
suchen um Einleitung des Strafverfahrens ver-
ständigte. Darüber hinaus aber beweist der ge-
schilderte Tatbestand, in wie schamloser Weise die
ihren Satzungen nach unpolitischen roten Gewerk-
schaften das Staatsverteidigungsgesetz zur poli-
tischen Agitation mißbrauchen.

Um diesem Treiben ein Ende zu bereiten, wird
die Regierung um unverzügliches Einschreiten
aufgefordert und es werden an dieselbe folgende
Fragen gerichtet:


29

1. Ist die Regierung bereit, im Einvernehmen
mit dem Justizministerium die Untersuchung ein-
zuleiten, in wie weit bei der geschilderten Ver-
sammlung ein strafbarer Tatbestand gegeben ist
und im bejahenden Falle dafür zu sorgen, daß die
Schuldigen nach dem Gesetz bestraft werden?

2. Ist die Regierung bereit, im Einvernehmen
mit dem zuständigen Ressortministe'- Vorsorge zu
treffen, daß die Arbeitergewerksfhaften ihren
Satzungen gemäß sich als Fachvereine betätigen
und nicht durch Veranstaltungen politischer
Werbeaktionen ihren Tätigkeitsbereich über-
schreiten ?

3. Ist die Regierung bereit, das Staatsverteidi-
gungsgesetz durch Verordnung in der Richtung
zu ergänzen, daß der Mißbrauch für Zwecke rein
parteipolitischer Agitation unter Strafe gestellt
wird?

Prag, am 13. Mai 1937.

Ing. Richter,

Illing, Klieber, Nickerl, Fischer, Knorre, Knöchel,
Obrlik, Ing. Lischka, Ing. Kiinzel, Dr. Peters,
Stangl, Sandner, May, Ing. Karmasin, Wollner,
Dr. Eichholz, Gruber, Kundt, Jobst, Dr. Zippelius.

Pùvodní znìní ad 911/XXIV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Wolf gang Richter
an den Minister des Innern

wegen Versagens der Staatspolizeiexposi-

tur Schönpriesen bei der Ermittlung des

Schuldigen eines Verkehrsunfalles.

Zu wiederholten Malen und besonders auch
durch meine Anfrage nach § 67 der G. O. des
Abg. -Hauses vom 31. August v. J. und durch
meine Interpellation vom 9. Oktober 1936 wurde
der Herr Innenminister darauf aufmerksam ge-
macht, daß bei der Staatspolizei im deutschen
Sprachgebiet des Staates Beamte Dienst verrich-
ten, die die deutsche Sprache überhaupt nicht be-
herrschen.

Es wurde darauf hingewiesen, daß solche
Beamte die öffentliche Sicherheit nicht nur nicht
zu schützen vermögen, sondern sie durch die Un-
möglichkeit, sich mit der Bevölkerung zu ver-
ständigen, geradezu gefährden. Diese Beamten
verschulden es geradezu, daß strafbare Handlun-
gen ungesühnt bleiben. Dies beweist neuerdings
nachstehend beschriebener Vorfall, der durch
seine Veröffentlichung in der Presse Aufsehen
erregt hat.

Am 4. Mai 1937 fuhr der Versicherungsvertreter
Adolf Richter aus Aussig mit seinem Motorrad
von Aussig nach Bodenbach. In der Ortschaft
Rongstock wurde er vor dem Hause Nr. 39 von
einem ihm entgegenkommenden Lieferungslastwa-
gen, der in unzulässigem Tempo und auf der falschen

Straßenseite fuhr, niedergefahren und erheblich
verletzt. Der Fahrer des Lastautos kümmerte sich
jedoch nicht um den Verletzten, sondern fuhr im
raschen Teinpo davon, sodaß es nicht gelang, die
Nummer des Wagens festzustellen. Es konnte le-
diglich die Wagenform und die Farbe des Autos
durch den überfahrenen und von Zeugen fest-
gestellt werden. Der Unfall erfolgte etwa um
10 Uhr 15 Minuten vormittags. Der Verletzte
wurde von einem in der Richtung nach Aussig
fahrenden Personenauto aufgenommen. In Pöm-
merle begab sich Herr Richter auf das Gemeinde-
amt, in der Absicht, die Expositur der staatlichen
Polizeibehörde in Schönpriesen bei Aussig telefo-
nisch anzurufen und unter Beschreibung des Wa-
gens die Sicherstellung des Autos, bzw. seines
Fahrers zu verlangen. Der Telefonanruf erfolgte
um 10. 30 Uhr und die Sicherstellung des Autos,
bzw. seines Fahrers hätte auf alle Fälle erfolgen
können, da der Lastwagen Schönpriesen passieren
mußte. Der diensthabende Beamte der Polizei-
expositur Schönpriesen meldete sich in cechi-
scher Sprache.

Unglaublich ist es nun, daß der diensthabende
Beamte auf das Ersuchen des Herrn Richter, den
Täter aufzuhalten und festzustellen mit dem
Worte "nerozumim" antwortete. Auf die weitere
Frage, ob sich auf der staatlichen Polizeiexpositur
in Schönpriesen ein Beamter befände, der die
deutsche Sprache beherrsche, verneinte er dies
wiederum in cechischer Sprache.

Auf Grund des Gesetzes Nr. 122/20 und der
Reg. V. 17/26 ist die staatliche Sicherheitsbehörde
verpflichtet, in Gerichtsbezirken mit mehr als
20 Prozent deutscher Minderheit mit Staatsbür-
gern deutscher Volkszugehörigkeit deutsch zu
verhandeln. Wenn der diensttuende Beamte und
wie er ausdrücklich versichert hat, auch die übri-
gen anwesenden Organe der Polizeiexpositur die-
sen gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen
können, so haben sie unverzüglich aus dem Dien-
ste der Expositur Schönpriesen wegen Unfähig-
keit entlassen und nach einem tschechischen Orte
versetzt zu werden, da solche Beamte eine Ge-
fahr für die Bevölkerung und deren Sicherheit
darstellen.

Denn nur durch die Unfähigkeit des Polizei-
organes und infolge seiner Unkenntnis der deut-
schen Sprache konnte der gewissenlose Autowild-
ling und Schuldige am Verkehrsunfall entkommen.

Dieses Versagen der Staatspolizei in Fällen, wo
es sich um den Schutz der deutschen Bevölkerung
handelt, muß die schwerste Entrüstung aller
rechtlich denkenden Menschen auslösen. Eine
solche Haltung der Staatspolizei wird im Verein
mit ähnlichen Vorgehen gegen die deutsche Be-
völkerung, wie ich es dem Herrn Minister in
meiner Interpellation vom 24. März 1937 zur
Kenntnis gebracht habe, niemals ein Vertrauens-
verhältnis der Bevölkerung zur Staatspolizei zu-
lassen.

Die Staatsbürger der deutschen Volkszugehörig-
keit haben denselben unveräußerlichen Anspruch
auf Schutz ihres Lebens und ihrer Sicherheit wie
alle übrigen Staatsbürger. Es geht keinesfalls an,
daß man die deutsche Bevölkerung des Staates
solange der Schutzlosigkeit ausliefert und den
Staat um seinen offiziösen Strafanspruch bringt,
bis die "Einführung von obligaten Sprachkursen"
möglicherweise Erfolge zeitigen. (Antwort des


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