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turnerischen Unternehmung internationalen Cha-
rakters, das ausserdem alle Hauptfarben in sich
schliesst, wodurch die gleichzeitige Benützung
der in der Interpellation angegfihrten Farben hin-
sichtlich ihrer symbolischen Bedeutung aufgeho-
ben wird.

Die Verwendung von Flaggen, Abzeichen und
anderen Symbolen sowie von Uniformen ist in-
zwischen im wesentlichen durch das Gesetz vom
21. Oktober 1936, S. d. G. u. V. Nr. 269, geregelt
worden, und ich erblicke daher keinen Grund zu
irgendeiner Verfügung.

Prag, arn 8. Mai 1937.

Der Minister des Innern:
Dr Černý, m. p.

Překlad ad 910 XXI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Franz Němec

wegen wiederholter grundloser Verwei-
gerung von Grenzausweisen an cechoslo-
vaklsche Staatsbürger deutscher Nationa-
lität durch Beamte des Gendarmerie-
postens in Pressnitz (Druck 769/XIII).

Durch eingehende Erhebung wurde festge-
stellt, dass Ernst Fischer bei dem Gendarmerie-
upstens in Pressnitz nur vorläufig nach den Be-
dingungen der Ausfolgung eines Grenzausweises
gefragt hat.

Den Grenzausweis selbst hat er nicht vei-
langt und wurde ihm dieser auch nicht verwei-
gert.

Die Aussprüche, welche die Interpellation den
Gendarmerieorganen zuschreibt, sind durch die
gepflogenen Erhebungen nicht erwiesen worden.

Bei der Entscheidung über die Ausstellung der
Grenzausweise gehen die Behörden und Organe
gemäss den geltenden Vorschriften vor.

Die Behauptung, dass sie diese Ausweise
schikanös und in ungezählten Fällen unbegründet
verweigern, entspricht nicht den Tatsachen.

Ein Grund zu irgendeiner Verfügung liegt
nicht vor.

Prag, am 8. Mai 1937.

Der Minister des Innern:
Dr Černý, m. p.

Překlad ad 910/XXII.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr Kellner

wegen Beschleunigung der Erledigung
von Sprachenbeschwerden und der Un-
tersuchungsverfahren in politischen Straf-
sachen (Druck 771 VII).

In Verfolgung des Bestrebens, die Amtstätig-
keit auf allen Verwaltungsgebieten zu beschleu-
nigen, widmet die Regierung auch dem Verfahren
und den Entscheidungen über Sprachenbeschwer-
den im Interesse der Beschleunigung des behörd-
lichen Vorgehens besondere Aufmerksamkeit.

Was die Fragen betreffend die Justizverwal-
tung anbelangt, muss konstatiert werden, dass die
Justizverwaltung ununterbrochen dafür sorgt,
dass das Strafverfahren, namentlich in Haftatige-
legenheiten mit grösster Beschleunigung gepflo-
gen werde. Die Ursache der längeren Verfahrens-
dauer in politischen Strafangelegenheiten sowie in
Angelegenheiten des Militärverrates beruht in der
Regel in der Weitläufigkeit, Kompliziertheit und
Schwierigkeit des Tatsachen- und Beweismate-
rials. Es werden Mittel in Erwägung gezogen, wie
das Verfahren in diesen Angelegenheiten noch
mehr beschleunigt werden könnte.

Ungesetzliche Eingriffe in das Strafverfahren
kommen nicht vor.

Prag, am 13. Mai 1937.

Der Vorsitzende der Regierung:
Dr M. Hodža, m. p.

Překlad ad 910 XXIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr L. Eichholz

wegen unbegründeter Verweigerung von

Grenzausweisen durch die Staatspolizei-

expositur in Katharinaberg im Erzgebirge

(Druck 790/XIV).

Durch die gepflogenen Erhebungen ist fest-
gestellt worden, dass Gustav Girg nur um die Ver-


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längerung des lange abgelaufenen Grenzausweises
angesucht hat, welcher zu einer Verlängerung un-
geeignet war, dass er jedoch die Ausstellung eines
neuen Ausweises nicht verlangt hat.

Sein Ansuchen um einen Grenzausweis ist
daher nicht abgewiesen worden.

Für Personen, welche tatsächlich die Staats-
grenze nach Deutschland zwecks einer dauernden
oder vorübergehenden Beschäftigung überschreitet)
oder welche dort eine Beschäftigung suchen, wer-
den die Grenzausweise ohne Hindernisse und
Verzögerungen bestätigt. An Personen jedoch,
welche den Zweck der Notwendigkeit eines Grenz-
ausweises nicht angeben können, bei denen fest-

gestellt wird, dass der angegebene Grund der
Wahrheit nicht entspricht oder dass sie den Aus-
weis zu einer strafbaren Tätigkeit oder zum Pa-
schen missbrauchen, können die Ausweise gemäss
den geltenden Vorschriften nicht bestätigt werden.

Im Hinblicke darauf liegt kein Grund zu
irgendeiner Verfügung vor.

Prag, am 10. Mai 1937.

Der Minister des Innern:
Dr Černý, m. p.


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