15

derer Weise an der Angelegenheit rechtlich in-
teressiert sind.

Bei dem angeführten Sachverhalte können
daher in dem Vorgehen der Amtsorgane keine
Verstösse erblickt werden.

Prag, am 6. April 1937.

In Vertretung des Ministers für soziale Fürsorge
der Justizminister:

Dr Dérer, m. p.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.

Pøeklad ad 889/XVII.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten
Wollner

wegen der Gewährung einer staatlichen

Ernährungshilfe an Arbeitslose

(Druck 675/IX).

Der durch Art. III, Abs. 4, des Finanzgesetzes
für das Jahr 1937 bewilligte Kredit, welchen die
Regierung zu der durch die Fachorganisationen
ausegzahlten Arbeitslosenunterstützung und zur
Linderung der Folgen der Arbeitslosigkeit über-
haupt verwenden soll, ist gegenüber dem Jahre 1936
aus dem Grunde herabgesetzt worden, weil es
nach den Erfahrungen im IV. Quartale 1936 mög-
lich gewesen ist im Jahre 1937, mit Rücksicht auf
die sichübessernde wirtschaftliche Situation, eine
Herabsetzung der Anzahl der stellungslosen Ar-
beitsbewerber und damit auch eine Herabsetzung
der Anzahl der Arbeitslosen und infolgedessen
eine wesentlichere Herabsetzung der Lasten für
die Arbeitslosenfürsorge zu erwarten. Dass diese
Voraussetzung richtig gewesen ist, zeigen die
Daten über die Anzahl der stellungslosen Arbeits-
bewerber in der letzten Zeit im Vergleiche mit
dem gleichen Zeitabschnitte der vorhergehenden
Jarhe.

Für die Wintersaison 1936/37 hat das Mini-
sterium für soziale Fürsorge dafür gesorgt, dass
durch langjährige Arbeitslosigkeit erschöpfte Per-
sonen eine Aufbesserung zu den laufenden An-
weisungen durch Lebensmittelzuteilung aus der
staatlichen Verköstigungsaktion erhalten. Bei die-

ser Aktion sind hauptsächlich die von der Arbeits-
losigkeit am meisten betroffenen Bezirke berück-
sichtigt worden und es sind im Zuge derselben
den Bezirken mit überwiegender deutscher Mehr-
heit zugeteilt worden: 28. 132 q Weizenmehl,
5. 845 q Zucker, 2. 462 q Kunstfett, 148. 75 a Korn-
kaffee, was fast 40% der gesamten Zuteilung für
die Bezirke der ganzen Republik ausmacht. Bei
dieser Aktion ist darauf Bedacht genommen wor-
den, dass auch jugendliche Personen eine Zutei-
lung erhalten.

Was die in der Interpellation angeführten Da-
ten betrifft, in denen beanständet wird, dass eine
bestimmte Anzahl von Arbeitslosen keine Unter-
stützung erhalte, sind in der Interpellation keine
konkreten Fälle eines Ausschlusses von Personen
aus der staatlichen Verköstigungsaktion angeführt
und hat so das Ministerium für soziale Fürsorge
nicht die Möglichkeit zu untersuchen, ob es sich
auch um den Ausschluss von Personen gehandelt
hat, welche allen Bedingungen der bisher gelten-
den Richtlinien entsprochen haben. in die staat-
liche Verköstigungsaktion können nur arbeitslose
Personen eingereiht werden, welche mit ihrem
Unterhalte auf das Einkommen aus einem Lohn-
verhältnisse angewiesen sind, seit dem 1. Jänner
1929 wenigstens 3 Monate lang ununterbrochen in
einem Lohnverhältnisse gestanden sind, in wel-
chem sie der obligaten Krankenversicherung un-
terlegen sind, und welche, obgleich sie sich um
Arbeit beworben haben, keine Beschäftigung fin-
den konnten und infolge ihrer Arbeitslosigkeit in
ihrem und ihrer Familie Unterhalte bedroht sind.
Es können daher in die staatliche Ernährungs-
aktion nicht Personen eingereiht werden, bei
welchen, obgleich sie vorübergehend ohne Be-
schäftigung sind, der Lebensunterhalt nicht ge-
fährdet ist, oder arbeitsunfähige, kranke, über-
altete u. ä. Personen, um welche sich nach den
gesetzlichen Vorschriften die Heimatsgemeinden
zu kümmern haben.

Soweit in der Interpellation eine Aenderung
der jetzigen Richtlinien für die staatliche Ver-
köstigungsaktion verlangt wird, wird bemerkt,
dass das Ministerium für soziale Fürsorge bereits
einen neuen Entwurf für diese Aenderung ausge-
arbeitet hat, welcher Gegenstand weiterer Bera-
tungen sein wird.

Das Ministerium für soziale Fürsorge verfolgt
die Frage der Versicherung für den Fall der Ar-
beitslosigkeit zu dem Zwecke der Gewinnung
einer verlässlichen versicherungsmathematischen
Grundlage für die Einleitung der Arbeiten zur ge-
setzlichen Festlegung der Arbeitslosenzwangsver-
sicherung.

Prag, am 20. April 1937.

Der Vorsitzende der Regierung:
Dr M. Hodža, m. p.


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Pøeklad ad 889/XVIII.

Antwort

des Ministers für öffentliches Gesund-
heitswesen und körperliche Erziehung

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr T. Jilly

wegen der neuen Bestimmungen über die

Aufnahme und Verpflegung mittelloser

Kranker (Druck 694/IX).

Dem Ministerium für öffentliches Gesundheits-
wesen und körperliche Erziehung obliegt zwar
die Oberaufsicht über die Heil- und Pflegeanstal-
ten und daher auch über die Siechenhäuser, aber
der Bau und die Investitionen für Siechenhäuser
gehören in den Voranschlag der einzelnen Länder.

Die Vorschriften über die Desinfektion der
Räumlichkeiten, in denen Lungenkranke gestorben
sind, sind mit den Erlässen des ehem. Ministe-
riums des Innern vom 14. Juli 1902, Z. 29. 949, vom
22. September 1911, Z. 6462/S, und mit Erlass des
Ministeriums für öffentliches Gesundheitswesen
und körperliche Erziehung vom 29. Mai 1926, Z.
10. 828/26, herausgegeben worden.

Prag, am 8. April 1937.

Der Minister für öffentliches Gesundheitswesen
und körperliche Erziehung:

Dr Czech, m. p.

Pøeklad ad 889/XIX.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Wollner

wegen drohender Ausschlachtung des Fa-
briksbetriebes der »Cosmanos«, A. G. in
Grottau (Druck 694/XV).

Das Werk der Firma »Cosmanos«, A. G. in
Grottau, ist am 31. Jänner 1932, und zwar aus
finanziellen Gründen stillgelegt worden, welche
aber im Wesentlichen mit Massnahmen inländi-
scher Banken nicht zusammengehangen sind.

Im Jahre 1934 hat die genannte Firma vom
Handelsministerium nach erfolgter Aeusserung des
Ministeriums für soziale Fürsorge die Erlaubnis

zur Ausfuhr von 3 Druckmaschinen, ferner nach
dem Vorschlage des Präsidialbeirates des Han-
delsministeriums die Erlaubnis zur Ausfuhr von
68 alten Spinnmaschinen mit Zubehör (10. 000
Spindeln) nach Ungarn erhalten. Es sind aber nur
Maschinen mit 6. 936 Spindeln ausgeführt worden,
so dass im Werke 38. 652 Spindeln Übriggeblieben
sind, was zur Beschäftigung der früheren Arbei-
terzahl genügen würde, da die ausgeführten Ma-
schienen überzählig gewesen sind. Aus den
Werkstätten der Firma in Grottau sind im Jahre
1936 in das Unternehmen dieser Firma in Josefùv
Dùl 1 Drehbank, 2 Bohrmaschinen und 1 kleine
Bandsäge gesendet worden. Diese Maschinen
sind gleichfalls überzählig gewesen. Die Maschi-
nen zum Spinnen von Kunstseide sind nicht ver-
kauft, sondern nur im Juli 1936 den Mauthner-
schen Textilwerken in Náchod geliehen worden
und werden im Bedarfsfalle der Firma »Cosma-
nos« zurückerstattet werden. Laut Erklärung der
Direktion des Werkes in Grottau ist eine Mass-
nahme getroffen worden, damit das Werk und die
Maschineneinrichtung immer in einem solchen
Stande erhalten werden, dass jederzeit mit der
Erzeugung begonnen werden kann. Von einer
Ausschlachtung des Unternehmens kann daher
nicht gesprochen werden.

Prag, am 20. April 1937.

Der Vorsitzende der Regierung:
Dr M. Hodža, m. p.

Pøeklad ad 889/XX.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr A. Kellner

wegen Beleidigung des Sudetendeutsch-
tums durch offizielle Verwendung der Be-
zeichnung »znìmèené území« durch das
Obergericht in Prag (Druck 738/ III).

Durch die gepflogene Erhebung ist festgestellt
worden, dass die in der Interpellation beanstän-
dete Bezeichnung vom Obergerichte als Be-
zeichnung des überwiegend von einer Bevölke-
rung deutscher Nationalität bewohnten Grenzge-
bietes gebraucht worden ist, und zwar deshalb,


17

weil dieser Ausdruck im landläufigen Sprach-
gebrauche und auch in der wissenschaftlichen Li-
teratur verwendet wird.

Ich weise die Behauptung zurück, das Gericht
hätte die Bürger deutscher Nationalität beleidigt
oder beleidigen wollen.

Prag, am 19. April 1937.

Der Justizminister:
Dr Dérer, m. p.

Pøeklad ad 889/XXI.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und
Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Obrlik

wegen grober Entgleisungen des Profes-
sors Richard Bermann vom Deutschen
Staatsrealgymnasium in Neutitschein
.....(Druck 799/IV).

Die Informationen, auf die sich die Interpel-
lation stützt, sind nicht ganz genau, denn durch
die gepflogene Erhebung ist nicht erwiesen wor-
den, dass Professor Bermann beim Unterrichte
in ehrenrühriger Absicht den inkriminierten Aus-
druck für die Soldaten, die während des Welt-
krieges an der Front gekämpft haben, gebraucht
hätte. Es ist ebenfalls nicht erwiesen worden,
dass er sich über den schwedischen König Gustav
Adolf so, wie die Interpellation anführt, geäussert
hätte.

Professor Bermann hat gegen den verant-
wortlichen Redakteuer der Zeitschrift »Die Front«,
welche einen dieselbe Beschuldigung, wie sie die
Interpellation anführt, enthaltenden Artikel ver-
öffentlicht hat, die Klage eingebracht. Die Beendi-
gung dieses Gerichtsverfahrens muss nun abge-
wartet werden.

Prag, am 20. April 1937.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
Dr Franke, m. p.

Pøeklad ad 889/XXII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
E. Köhler

wegen neuerlicher Hissung der Fahne der
Weltrevolution auf dem Bürgermeister-
amte in Hostomitz a. Biela (Druck 737/VI).

Es ist wahr, dass am 28. Oktober 1936 auf
dem Gebäude des Bürgermeisteramtes in Hosto-
mitz neben der, Staatsflagge eine rote Fahne ge-
hisst worden ist. In der Gemeinde Hostomitz ge-
schieht dies, wie schon in der Anwort vom 5.
Jänner 1937 auf die Interpellation des Abgeordne-
ten May angeführt worden ist, bei festlichen Ge-
legenheiten schon seit dem Umsturze. Die rote
Fahne ist das Symbol der sozialdemokratischen
Parteien (der tschechoslovakischen und der deut-
schen), event. auch der kommunistischen, welche
Parteien in den Gemeindeorganen der Gemeinde
Hostomitz in der Mehrheit sind, und auch der
Bürgermeister ist Angehöriger der sozialdemo-
kratischen Partei.

Die öffentliche Ruhe und Ordnung in der Ge-
meinde ist dadurch nicht gestört worden und die
Bezirksbehörde in Bilin hat deshalb keine Gründe
gehabt, gegen die bisherige Tradition einzuschrei-
ten. Die Bezirksbehörde hat auch nicht für die
Gemeinden ihres Bezirkes irgendeine allgemeine
Verordnung erlassen, welche Richtlinien für das
Hissen von Fahnen auf den Gebäuden der Ge-
meindeämter enthalten würde. Der Bürgermeister
der Gemeinde Hostomitz hat daher keine solche
Verodnung verletzen können.

Das öffentliche Hissen der roten Fahne neben
der Staatsflagge bei Gelegenheiten erhöhter Be-
deutung ist nicht an und für sich verboten und
ist an und für sich auch keine Kundgebung, wel-
che imstande wäre, die Würde der Staatsflagge
herabzusetzen. In dem konkreten Falle ist es des-
halb nicht möglich gewesen, in der Angelegenheit
eine Verfügung zu treffen.

Prag, am 20. April 1937.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.


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Pøeklad ad 889/XXIII.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation der Abgeordneten
R. Appelt und F. Schenk

über die Unterstützung der Hetzkampag-
ne gegen die Èechoslovakei von Seiten
der österreichischen Regierung und die
Persekutionsmassnahmen gegen die
»Arbeiterzeitung« (Druck 744 XIV).

Die periodische Zeitschrift »Arbeiterzeitung.
Wöchentliche Ausgabe« hat im November 1936 zu
erscheinen aufgehört.

Behördlich ist ihre Herausgabe nicht einge-
stellt worden.

Prag, am 23. April 1937.

Der Vorsitzende der Regierung:
Dr M. Hodža, m. p.

Pøeklad ad 889/XXIV).

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Obrlik

wegen unbegründeter Verweigerung von
Grenzausweisen (Druck 766/III).

Durch die gepflogene eingehende Erhebung
ist nicht festgestellt worden, dass die Behörden
die Ausstellung von Grenzausweisen unbegründe-
terweise verweigern würden.

Von den fünf konkreten in der Interpellation
angeführten Fällen hat die zuständige Behörde in
drei Fällen den verlangten Grenzausweis nach-
träglich ausgestellt; in einem Falle hat die Be-
hörde einen Reisepass ausgestellt, welcher den
Zwecken der Partei besser entsprochen hat.

In einem Falle hat die Behörde die Ausstel-
lung des Grenzausweises verweigert, weil der
begründete Verdacht bestanden hat, dass der
Ausweis zu einer staatsfeindlichen Tätigkeit be-
nützt werden könnte.

In keinem der angeführten Fälle aber hat die
Zugehörigkeit des Gesuchstellers zu einer be-
stimmten politischen Partei entschieden.

In Anbetracht dessen liegt kein Grund zu
einer weiteren Verfügung vor.

Prag, am 19. April 1937.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.


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