18

Pøeklad ad 842/XIV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. A. Rösche

wegen Verbotes handgeschriebener Aus-
hänge durch die staatliche Polizeiexpo-
situr in Schluckenau (Druck 664 XV).

Die staatliche Polizeiexpositur in Schlucke-
nau hat den Aushang der Parolen »Kein Recht
ohne Kampf«, »Deutsch sein - frei sein« und
»Deine Heimat bleibe deutsch« auf den Anküiidi-
gungstafeln der Sudetendeutschen Partei verbo-
ten, weil sie die begründete Befürchtung hatte,
dass eine länger andauernde Aushängung dieser
Parolen im Hinblicke auf die örtlichen Verhält-
nisse zu einer Störung der öffentlichen Ruhe und
Ordnung führen könnte.

Die Ortsgruppe der SdP in Gross-Schönau
hat gegen das Verbot die Berufung an die Lan-
desbehörde eingebracht, welche die weitere Er-
gänzung des Verfahrens angeordnet hat.

Die Berechtigung der Verfügung der staatli-
chen Polizeiexpositur wird daher im ordentlichen
Instanzenwege überprüft werden.

Prag, am 26. Feber 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 842/XV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
J. IIling,

betreffend die Aemterüberlastung des
Oberkommlssärs Klima und die unterblie-
bene Ausschreibung von Gemeindewah-
len In Chodau (Druck 672/VIII).

Der Oberkommissär der politischen Verwal-
tung Robert Klima ist seit 17. August 1935 Re-
gierungskommissär der Gemeinde Chodau. Nach
Auflösung der Stadtvertretung in Elbogen im Mo-
nate Mai 1936 ist er auch mit der Verwaltung

der Gemeinde Elbogen betraut worden. Gleich-
zeitig mit der Betrauung mit dieser Funktion be-
traut worden. Gleichzeitig mit der Betrauung mit
dieser Funktion ist er auch jeglichen Dienstes
bei der Bezirjcsbehörde in Elbogen enthoben wor-
den. Durch die Ausübung der Funktionen eines
Regierungskommissärs in den Gemeinden Cho-
dau und Elbogen ist er nicht überlastet.

Die Wahlen der Gemeindevertretung in Cho-
dau werden ausgeschrieben werden, sobald dies
die Konsolidierung der Verhältnisse in der Ge-
meinde, namentlich die Rücksichtnahme auf die
finanzwirtschaftlichen Verhältnisse gestatten
werden.

Prag, am 26. Feber 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 842/XVI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Böhm,

wegen Durchführung von Hausdurchsu-
chungen ohne richterlichen Befehl
(Druck 664/IV).

Die Hausdurchsuchung bei der Graslitzer
Bezirksstelle der Sudetendeutschen Partei hat die
Gendarmerie ohne Weisung und ohne richterli-
chen Befehl auf Grund der im § 141 der Straf-
prozessordnung vom 23. Mai 1873, RGB1. Nr. 119,
enthaltenen Ermächtigung vorgenommen.

Eine Gefahr im Verzüge war unter den ge-
gebenen Umständen der Untersuchung zufolge
hinreichend motiviert und wird unter anderem
auch durch den Umstand bestätigt, dass eine der
beteiligten Personen nach Deutschland geflohen
ist.

Ich habe die Beantwortung der Interpellation
allein übernommen, weil die Interpellation nach
ihrem Inhalte ausschliesslich meine Kompetenz
betrifft.

Prag, am 22. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.


19

Pøeklad ad 842/XVII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. A. Lischka

wegen grundloser Enthebung des Vor-
stehers der Genossenschaft verschiede-
ner Gewerbe in Nestomitz durch die Be-
zirksbehörde in Aussig (Druck 664/X).

Karl Benisch, Schneider in Nestomitz, ist ge-
mäss dem Gesetze S. d. G. u. V. Nr. 201/1933 von
der Funktion als Obmann und Ausschussmitglied
der Genossenschaft verschiedener Gewerbe in
Nestomitz, wie auch von der Funktion als Aus-
schussmitglied des Verbandes der Handels- und
Gewerbegenossenschaften in Aussig a. E. durch
die Entscheidung des Handelsministeriums vom
5. Juli 1935, Z. 21277/35/III-B, im Einvernehmen
mit dem Ministerium des Innern enthoben wor-
den, weil durch eine Erhebung festgestellt wor-
den ist, dass er Angehöriger der aufgelösten
deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei
gewesen ist.

Die Grundlage für diese Beurteilung ist unter
anderem auch aus einem Verzeichnisse der Frak-
tionsmitglieder der deutschen nationalsozialisti-
schen Arbeiterpartei auf einer Einladung zu einer
Versammlung derselben geschöpft worden, wel-
che Einladung im Oktober 1933 bei einer Haus-
durchsuchung bei dem ehem. Vorsitzenden der
Ortsgruppe dieser Partei gefunden worden ist.

Infolge der Bestimmung des § 18, Abs. 2, des
zit. Gesetzes hat Karl Benisch zugleich die Wähl-
barkeit in die Gemeindevertretung, den Gemeinde-
rat und die Gemeindekommissionen verloren. Die
Bezirksbehörde hat ihn aber der Funktion m der
Gemeindevertretung nicht gemäss § 10, Abs. 5
und 6, der Gemeindewahlordnung wegen Ver-
lustes der Wählbarkeit enthoben, obgleich sie
dies sofort tun konnte und sollte; erst mit Be-
scheid vom 30. Mai 1936, Z. 27.386, hat sie, und
zwar gleichfalls auf Grund der §§ 10, 14 und 22
des Gesetzes Nr. 201/1933 in der Fassung des
Gesetzes Nr. 269/1934 ausgesprochen, dass Karl
Benisch der Funktion als Mitglied der Gemeinde-
vertretung und aller Kommissionen in Nestomitz
wegen seiner Zugehörigkeit zur deutschen natio-
nalsozialistischen Arbeiterpartei verlustig gehe.
Die Bezirksbehörde hat zugleich gemäss § 77 der
Verwaltungsordnung die aufschiebende Wirkung
der Berufung ausgeschlossen.

Gegen diesen Bescheid der Bezirksbehörde
hat Karl Benisch die Berufung eingebracht, über
welche die Landesbehörde bisher nicht entschie-
den hat. Der Landesbehörde wird aufgetragen,
dies so bald als möglich zu tun.

Dem Karl Benisch ist nicht aufgetragen wor-
den, sein Mandat in der Gemeindevertretung
niederzulegen.

Prag, am 26. Feber 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 842/XVIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Sandner

wegen eines unbegründeten Verbotes

einer Frauenversammlung in Schluk-

kenau (Druck 672/XI).

Das Mitglied der SdP, welches in Vertretung
der Versammlungsanmelderin ihre Eingabe an die
Behörde zugestellt hat, ist Über alle Mängel der
Eingabe sofort eingehend informiert und zur Vor-
lage einer neuen formell einwandfreien Eingabe
aufgefordert worden. Als eine solche Eingabe
nicht vorgelegt wurde, ist die ursprüngliche An-
zeige - und zwar bereits ohne nähere Begrün-
dung - nicht zur Kenntnis genommen worden.

Die gegen das Verbot eingebrachte Be-
schwerde ist nicht behandelt worden, weil der
örtliche Vertrauensmann der SdP nach Aufklä-
rung der Angelegenheit bei der Behörde auf der
Behandlung nicht beharrte.

Es liegt daher kein Grund zu irgendeiner
Verfügung vor.

Prag, am 26. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 842/XIX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. May

wegen gesetzwidriger Untätigkeit der

Staatsanwälte gegenüber èechischer

Boykottpropaganda (Druck 673/X).

Die staatliche Polizeibehörde in Teplitz-
Schönau hat bei der Pressezensur im Inhalte des


20

in der Interpellation erwähnten Artikels nicht
den Tatbestand einer strafbaren Handlung er-
blickt und deshalb die Zeitschrift unbeanstandet
freigegeben.

Der Artikel betont den Gedanken der natio-
nalen Solidarität und enthält keine Kundgebung
der Aufreizung zum Hasse gegen einzelne Grup-
pen der Bevölkerung, welche Kundgebung unter
§ 14, Z. 3, des Gesetzes zum Schütze der Repu-
blik fallen würde. Ich habe daher keine Ursache
zu irgendeiner Verfügung.

Ich habe die Beantwortung der Interpellation
für den Herrn Justizminister deshalb übernom-
men, weil die Pressezensur der obangeführten
Zeitschrift von der staatlichen Polizeibehörde in
Teplitz-Schönau vorgenommen wird.

Prag, am 26. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 842/XX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
J. Illing

wegen unbegründeten Verbotes von

Spruchbändern (Werbebändern) des

Sadetendeutschen Tagbiattes »Die

Zeit« (Druck 672/XX).

Der Reklamestreifen der Zeitschrit »Die Zeit
war oberhalb der elektrischen Leitung der Stras-
senbahn sehr ungenügend befestigt, wodurch die
Sicherheit der Pussgänger gefährdet wurde. Am
18. August 1936 ist das Band durch den starken
Wind abgerissen worden und blieb auf der elek-
trischen Leitung hängen. Die Polizeidirektion in
Reichenberg hat deshalb den Stadtrat auf diesen
Zustand aufmerksam gemacht und ihn um ge-
eignete Massnahmen zwecks Beseitigung des
Mangels ersucht.

Das heruntergefallene Reklameband ist so-
dann nicht mehr aufgehängt worden; die Polizei-
direktion hat in dieser Angelegenheit kein Verbot
herausgegeben.

Es liegt daher kein Grund zu irgendeiner
Verfügung vor.

Prag, am 26. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 842/XXI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
H. Birke

wegen chikanöser Durchführung der

Kontrolle vertraulicher Versammlungen

(Druck 678/III).

Die in der Interpellation angeführten Ver-
sammlungen sind von dem intervenierenden Be-
amten aufgelöst worden, weil sie nicht die Erfor-
dernisse vertraulicher Versammlungen nach § 2
a contr. des Gesetzes über das Versammlungs-
recht besassen.

Namentlich konnten die Versammlungseinbe-
rufer dem behördlichen Vertreter kein Ver-
zeichnis der Geladenen vorlegen, wodurch bei
der grösseren Anzahl der anwesenden Personen
die Feststellung unmöglich gemacht war, ob die
Zahl der Geladenen bereits im vorhinein indivi-
duell beschränkt war. Einer der Versammlungs-
teilnehmer in Edersdorf hatte vom Vorsitzenden
in bianco unterschriebene Einladungen bei sich,
die Veranstaltung der Versammlung in Römer-
stadt und in Friedland a. M. war im Gastraume
plakatiert und in keinem Falle waren jene Mass-
nahmen getroffen worden, durch welche unbe-
rechtigten Personen der Zutritt zur Versammlung
unmöglich gemacht worden wäre.

Da die Versammlungen den Charakter öffent-
licher Versammlungen hatten, als solche jedoch
der Behörde nicht angezeigt waren, sind alle sich
auf die Verhandlungen bei den Versammlungen
in Römerstadt und Edersdorf beziehenden Schrif-
ten mit Recht für das Gerichtsverfahren als Be-
weisgegenstände sichergestellt (nicht beschlag-
nahmt) worden.

Dass der intervenierende Beamte bei der
Versammlungskontrolle in Friedland a. M. den
Hut nicht abgenommen hätte, ist durch die ge-
pflogenen Erhebungen nicht sichergestellt worden.

Das Bezirksauto ist wegen der Dringlichkeit
der Angelegenheit auf Grund einer Bestimmung
des Bezirkshauptmannes, als den gesetzlichen
Vertreter des Bezirkes, benützt worden.

Bei diesem Stande der Angelegenheit liegt
kein Grund zu irgendeiner Massnahme vor.

Prag, am 24. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.


21

Pøeklad ad 842/XXII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
P. Nickert

wegen unbegründet harter Bestrafung
des Ortsleiters Josef Jäger aus Pokeslav
durch die Bezirksbehörde Plan und unge-
bührlichen Verhaltens des vernehmenden
Beamten bei der Beschuldlgteneinver-
nahtne (Druck 667 VIII).

Gegen das in der Interpellation erwähnte
Straferkenntnis ist die Berufung eingebracht
worden und wird deshalb die Verfügung der Be-
zirksbehörde in Plan im Instanzenwege überprüft
werden.

Das Benehmen des Beschuldigten bei der be-
hördlichen Einvernahme war absolut unkorrekt
und der die Einvernahme vornehmende Beamte
war deshalb, als gütliche Zureden nichts halfen,
gezwungen, den Beschuldigten mit Nachdruck zu
ermahnen.

Demgemäss erblicke ich keinen Grund zu
irgendeiner Verfügung.

Prag, am 26. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 842/XXIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Stangl

wegen Verbotes der Vorlesung des Pro-
duktionsdekretes Ferdinands des Gütigen
in einer öffentlichen Versammlung
(Druck 664/II).

Der bei der in der Interpellation erwähnten
Versammlung intervenierende Vertreter der
staatlichen Polizeiexpositur in Schluckenau hat
nicht zugelassen, dass der Redner Dr Hans Berg-
mann in seiner Kundgebung fortfahre, womit die

Massnalimen der gennanten Behörde offensicht-
lich herabgesetzt und lächerlich gemacht wurden,
welche Massnahmen in einem Verbote von zwei
Programmspunkten bestanden, auf welche nicht
die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes an-
gewendet werden konnten, sondern die Be-
stimmungen des Holkaiizleidekretes vom 6. Jän-
ner 1936, pol. Ges. Slg. Nr. 5, da sie den Charak-
ter einer öffentlichen Produktion hatten. Die er-
wähnte Kundgebung war nicht nur vom Stand-
punkte des § 300 StG. anstössig, sondern über-
schritt auch den Rahmen des angemeldeten Ver-
sammlungsprogramnies.

Bei diesem Stande der Angelegenheit war
das Vorgehen des intervenierenden Beamten be-
gründet.

Prag, am 26. Februar 1937.

Her Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 842/XXIV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. F. Zippelius,

betreffend gesetzwidrige Beschlagnahme
und Beanständung von Wimpeln und Ab-
zeichen der Sudetendeutschen Partei
(Druck 672/XIII).

Dem Erliebungsergebnisse zufolge haben die
Sicherheitsorgane in den in der Interpellation
ausdrücklich angeführten Fällen die Beseitigung
der Wimpeln von den Fahrrädern, bezw. in einem
Falle des Abzeichens der Sudetendeutschen Partei
bloss deshalb angeordnet, weil durch ihre Be-
nützung im Hinblicke auf die örtlichen Verhält-
nisse die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört
werden konnte, was die Sicherlieitsorgane aller-
dings hintanzuhalten verpflichtet waren.

In keinem dieser Fälle sind die Bezirksbehör-
den zu einer Strafverfolgung geschritten.

Die Interpellation gibt nicht an, welche Be-
zirksbehörde im Jahre 1935 den dort zitierten
Erlass herausgegeben haben soll. Trotzdem sind
bei den in Betracht kommenden Bezirksbehörden
Erhebungen vorgenommen worden, doch wurde
nicht festgestellt, dass eine von ihnen diesen Er-
lass herausgegeben hätte. Es muss allerdings be-
tont werden, dass nach dem Gesetze über die
Organisation der politischen Verwaltung die po-
litische Behörde berechtigt gewesen wäre, ein


22

solches Verbot herauszugeben, wenn sich dies
zwecks Sicherung der öffentlichen Ruhe und
Ordnung als notwendig erwiesen hätte.

Ich bemerke, dass die öffentliche Benützung
von Flaggen, Abzeichen und anderen Symbolen
nunmehr durch das Gesetz vom 21. Oktober 1936.
s. d. G. u. V. Nr. 269, geregelt ist.

Prag, am 27. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 842/XXV.

Antwort

der Minister des Innern, für nationale

Verteidigung sowie für Industrie, Handel

und Gewerbe

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. E. Peschka

wegen zahlreicher Fotografieverbote In

verschiedenen politischen Bezirken

(Druck 678/IV).

Verbote des Photographierens in der Natur
haben einige politische, bezw. staatliche Polizei-
behörden dort erlassen, wo wichtige Staatsver-
teidigungsinteressen diese Massnahmen notwen-
digerweise erheischt haben, um derart den ihnen
im § 37 des Gesetzes vom 13. Mai 1936, S. d.
G. u. V. Nr. 131, auferlegten Verpflichtungen zu
entsprechen.

Die zuständigen Behörden sind sich dabei
dessen bewusst, dass durch diese Massnahmen
in manchen Fällen die Interessen verschiedener
Zweige des Wirtschaftslebens ungünstig berührt
wurden, bezw. berührt werden können, und es ist
daher und wird ihr Streben sein, die Photo-
graphieverbote nach Möglichkeit zu mildern,
bezw. auf das unerlässlich notwendige Mass ein-
zuschränken. Die Staatsverwaltung hat in dieser
Richtung bereits eine ganze Reihe von mildern-
den Verfügungen getroffen.

Prag, am 23. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Der Minister für nationale Verteidigung:
Machník, m. p.

Der Handelsminister:
Najman, m. p.

Pøeklad ad 842/XXVI.

Antwort

des Ministers des Innern
und des Ministers für öffentliche Arbeiten

auf die Interpellation des Abgeordneten
K. Gruber

wegen Uebernahme des Elektrizitäts-
werkes Gratzen durch den »Povltavský
elektrárenský svaz, Ges. m. b. H.« in
Böhm. Budweis (Druck 675/V).

Die durch den Regierungskommissär vertre-
teue Gemeinde Gratzen hat am 20. Juli 1936 mit
dem »Povltavský elektrárenský svaz«, Ges. m..
b. H. in Budweis einen Vertrag wegen der Ueber-
nahme des Elektrizitätswerkes in Gratzen abge-
schlossen.

Gegen die Entscheidung des Regierungskom-
missärs der Stadt Gratzen haben zwei Gruppen
von Steuerträgern die Berufung eingebracht,
über welche der Bezirksausschuss in Kaplitz be-
reits in seiner Sitzung vom 4. September 1936
entschieden hat; der Bezirksausschuss beschloss
die Abweisung bei den Berufungen wegen Grund-
losigkeit.

Die Beschwerdeführer haben allerdings ge-
gen die ihnen mit Bescheide der Bezirksbehörde
in Kaplitz vom 4. September 1936, Nr. 26543/3,
intimierte Entscheidung des Bezirksausschusses
die weitere Berufung eingebracht, über welche
der Landesausschuss in Prag entscheiden wird.
Es wird dies ehestens geschehen, sobald nämlich
die notwendigen Erhebungen und Ergänzungen
des Tatbestandes der Angelegenheit abgeschlos-
sen sein werden.

Da die Angelegenheit erst vom Landesaus-
schuss entschieden wird, ist es unmöglich, sich
im vorhinein über die in Verhandlung stehende
Angelegenheit zu äussern. Es kann nur soviel
gesagt werden, dass laut Bericht über die techni-
sche Revision der Stand des Elektrizitätswerkes
in Gratzen in technischer Beziehung nicht zufrie-
denstellend ist. Die bisherige Einrichtung ist
sehr alt, das Gleichstromystem entspricht den
heutigen Normen nicht und die Unternehmung
kann den Konsumenten keine billigen Tarife ge-
währen.

Prag, am 26. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Der Minister für öffentliche Arbeiten:
Ing. Dostálek, m. p.


23

Pøeklad ad 842/XXVII.

Antwort

des Ministers des Innern
und des Ministers für öffentliche Arbeiten

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Sandner

wegen Gendarmeriemassnahme gegen

SdP-Arbeiter bei einem Strassenbau

im Gerichtsbezirk Weseritz

(Druck 664/V).

Im Sommer des Jahres 1936 hat der Unter-
nehmer Franz Arazim aus Pilsen die Herstellung
der Staatsstrasse zwischen den Gemeinden
Stipokl-Trahona-Bernklau durchgeführt. Weil
er angeordnet hatte, es sollten vor allem bedürf-
tige Personen zur Arbeit aufgenommen werden,
hat der Aufseher Franz Trüber von den Bewer-
bern, die sich nicht mit einer Bestätigung der
Bezirksarbeitsämter in Weseritz oder Manetin
ausweisen konnten, wenigstens eine Bestätigung
der Gendarmerie oder des Gemeindeamtes ver-
langt.

Darauf hat der Bürgermeister der Gemeinde
Trahona alle arbeitslosen Arbeiter aus der Ge-
meinde verzeichnet und hat diese Liste noch zur
Bestätigung an den Gendarmerieposten in Girsch
geschickt. Weil das Verzeichnis von dem Bürger-
meister der Gemeinde ausgefertigt worden war,
hat Gendarmerieoberwachtmeister Šik eine wei-
tere Bestätigung der Liste für überflüssig ge-
halten.

Oberwachtmeister Šik hat dem Aufseher
Trüber selbst zwei Arbeitslose empfohlen, den
Ernst Schiller aus Mensdorf und den Franz Holler
aus Girsch, von denen er wusste, dass sie in
Krosser Not leben. Hiezu wird bemerkt, dass
Schillers Vater und Holler selbst Angehörige der
Sudetendentschen Partei gewesen sind, woraus
ersichtlich ist, dass sich Oberwachtmeister Šik
bei der Arbeitsbeschaffung in keiner Weise von
parteipolitischen Erwägungen hat leiten lassen.

Der Untersuchung zufolge sind die Arbeiter
sonst ausschliesslich durch Vermittlung des Be-
zirksarbeitsamtes in Weseritz oder Manetin zur
Arbeit aufgenommen worden. Jeder Arbeiter, der
eine Bestätigung dieser Aemter mitgebracht hat.
ist zur Arbeit aufgenommen worden. Die poli-
tische Zugehörigkeit und die Nationalität der
Arbeiter ist von den Strassenorganen nicht ge-
prüft worden.

Demnach liegt aus Anlass der Interpellation
kein Grund zu den geforderten Massnahmen vor.

Prag, am 26. Feber 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Der Minister für öffentliche Arbeiten:
Ing. Dostálek, m. p.

Pøeklad ad 842 XXVIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. Hollube

wegen gröblicher Uebergriffe des Josef

Madìra, Polizeiagenten in Friedland

(Druck 673/I).

Gegen den Polizeiagenten Josef Madära ist
eingeschritten worden und er wurde bereits im
Jänner d. J. auf einen anderen Dienstposten ver-
setzt.

Prag, am 1. März 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 842/XXIX.

Antwort

des Ministers des Innern,

des Justizministers und

des Finanzministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Obrlik

wegen einer aufreizenden und gesetz-
widrigen Resolution der Grenzlerver-
bände in Hohenelbe (Druck 675/XI).

Bei der Ueberprüfung des Falles vom Ge-
sichtspunkte der Vereinsvorschriften ist nicht


24

wahrgenommen worden, dass die erwähnten
Vorschriften so verletzt worden wären, dass die
zuständige Behörde in der durch die Interpella-
tion vorgeschlagenen Weise einzuschreiten hätte.

Ebenso ist in dem Vorgehen des Finanzkom-
missärs Dr Wenzel Hasek keine Verletzung der
Dienstespflichteii nach der Dienstpragmatik (S 24)
erblickt worden, doch wurde ihm eine angemes-
sene Belehrung zuteil.

Der Justizminister antwortet wie folgt:

In der in der Interpellation angeführten Kund-
gebung haben die öffentlichen Anklagebehörden
nicht den Tatbestand einer strafbaren Handlung
erblickt, namentlich nicht den eines Vergehens

nach § 14 des Gesetzes zum Schütze der Republik,
und sie hatten daher keinen Grund zu einer Straf-
verfolgung.

Prag, am 26. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Der Justizminister:
Dr. Dérer, m. p.

Der Finanzminister:
Dr. Kalfus, m. p.


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