14

Ohren der Kinder eigenartig klingen, wenn sie
ihre Verwandten im Unterrichte als »Front-
schweine« beschimpft hören. Menschen, denen
man in allen Ländern wegen ihrer ausserhalb
jedes Zweifels und jeder Debatte stehenden Hel-
denmutes Denkmäler setzt, sind allerdings über
die Kritik eines solchen Lehrers erhaben. Trotz-
dem, bezw. gerade deswegen muss aber die For-
derung gestellt werden, dass es dem genannten
Professor künftig unmöglich gemacht wird, in sol-
cher Weise seine Erziehungstätigkeit auszuüben.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfragen:

1. Ist dem Herrn Minister der gerügte Sach-
verhalt bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

3. Ist der Herr Minister geneigt, im Wege
eines Disziplinarverfahrens wegen des gerügten
Sachverhaltes gegen Professor Richard Bermann
in Neutitschein einschreiten zu lassen, um zu ver-
hindern, dass Professor Bermann noch einmal in
so abstossender Weise die Ehre der Frontkämpfer
verletzen kann?

Prag, am 15. Feber 1937.

Obrlik,

Sandner, Dr. Zippelius, Jobst, Ing. Künzel, Ing.

Peschka, Dr. Eichholz, Wollner, Ing. Lischka,

Ing. Richter, Knorre, Dr. Peters, Jäkel, Hollube,

Dr. Rosche, Stangl, Franz Nìmec, Axmann,

Dr. Hodina, May, Gruber, Fischer, Illing.

Pùvodní znìní ad 799/ V.

Interpellation

des Abgeordneten Ludwig Wagner
an den Finanzminister

wegen ungebührlichen Verhaltens von

Finanzorganen der Finanzwache

Langhaid.

In der letzten Zeit gaben verschiedene Fi-
nanzwachbeamte der Bevölkerung von Neuofen
und Umgebung wegen ihres ungebührlichen Ver-
haltens zu berechtigten Klagen Anlass. Unter
anderem scheinen diese Organe einzelnen Staats-
bürgern deutscher Nationalität in schikanöser
Absicht besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Der in Neuofen, Post Salnau, wohnhafte Karl
Stiegelbauer ist in B. Krumau beschäftigt. Er
fährt jeden Montag in seinen Dienstort und kehrt
von dort Samstag abends zurück. Er nimmt sich

minier für die Werktage ein Paket Wäsche und
Lebensmittel mit in den Dienstort und bringt am
Wochenende die Schmutzwäsche wieder zurück.
Durch längere Zeit nun musste er bei seiner Heim-
kehr am Wege nach Neuofen auf Verlangen der
Finanzorgane stets das Paket öffnen und den In-
halt vorweisen, obwohl aus den wiederholten
Fällen ersichtlich sein musste, dass es sich um
einen einheimischen Arbeiter und seine Arbeits-
wäsche handelt. Erst auf seine Beschwerden bei
der Finanzwache in Langhaid konnte das Unter-
bleiben der regelmässigen Untersuchung erreicht
werden. Seit dieser Zeit aber bemerkte Karl Stie-
gelbauer aus Neuofen, dass die Finanzbeamten
anscheinend darnach trachten, ihn in eine Angele-
genheit zu verwickeln.

In der Nacht vorn 20. auf den 21. Dezember
1936 kehrte Karl Stiegelbauer aus Neuofen mit
einem Bekannten, Herrn Fritz Schwarz aus Lang-
haid, m einem Gasthanse in Neuofen ein. Dort-
selbst sassen die Finanzwachbeamten Bouda,
Becker und Dìdiè. Von einem dieser Beamten
wurde Karl Stiegelbauer zum Trinken eingeladen.
Dieser lehnte es ab, da er mit keinem der an-
wesenden Finanzbeamten Bekanntschaft pflegte
und es ihm ausserdem widerstrebe, sich von je-
manden die Zeche bezahlen zu lassen.

Darauf unterhielten sich die drei Finanzwach-
beamten in èechischer Sprache. Herr Fritz
Schwarz aus Langhaid, der diese Sprache voll-
kommen beherrscht, entnahm dem Gespräche der
Finanzbeamten, dass sie beabsichtigen, Karl Stie-
gelbauer am Heimwege zu stellen und ihn in
einen Streit zu verwickeln. Fritz Schwarz machte
die Finanzbeamten auf die Ungehörigkeit ihrer
Absicht aufmerksam.

Tatsächlich wurde Karl Stiegelbauer in der
Zeit zwischen 1.15 Uhr und 1.30 Uhr auf seinem
Heimwege von den genannten drei Finanzwach-
beamten erwartet. Einer leuchtete ihm ins Ge-
sicht. Obwohl Stiegelbauer keinerlei Aeusserung
von sich gab, versetzte ihm der Beamte Bouda
mit der Faust einen Schlag auf die Schulter,
während der Finanzbeamte Becker versuchte, ihn
mit einem Schlüsselbunde auf den Kopf zu
schlagen.

Es besteht der dringende Verdacht, dass die
genannten Finanzbeamten Herrn Karl Stiegelbauer
in eine Angelegenheit verwickeln wollten, aus wel-
cher ihm wegen Nichtvorhandenseins einer Zivil-
person oder anderer Zeugen Nachteile von
grösster Reichweite erwachsen konnten.

Da das Vertrauen zur Diszipliniertheit der
Finanzwachleute von Langhaid durch diesen gro-
ben Uebergriff der Finanzorgane auf das tiefste
erschüttert ist, stellen die Interpellanten an den
Herrn Minister die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, über die ge-
nannten Finanzwachbeamten Bouda, Becker und
Dìdiè aus Langhaid das Disziplinarverfahren zu
eröffnen?


15

3. Ist der Herr Minister bereit zu veranlassen,
dass die Finanzwachbeamten Bouda, Becker und
Dìdiè aus ihrem Dienstorte Langhaid sofort ver-
setzt werden?

Prag, am 15. Feber 1937.

Wagner,

May, Sandner, Franz Nìmec, Jäkel, Dr. Peters,
Stangl, Hollube, Ing. Künzel, Ing. Schreiber, Dr.
Zippelius, Illing, Obrlik, Gruber, Axmann, Dr. Eich-
holz, Fischer, Ing. Peschka, Rösler, Dr. Rösche.
Kundt.

Pùvodní znìní ad 799/IX.

Interpellation

des Abg. Anton Sogl
an den Minister des Innern

wegen grober dienstlicher Verfehlungen

der Organe Beran und Kamerad der

Gendarmeriestation in Baumöhl.

Der Ortsleiter der Sudetendeutschen Partei,
Vorsitzender Konrad Henlein, in Baumöhl, Bezirk
Frain, veranstaltete am Sonntag, den 24. Jänner
1937, in dem Hause Nr. 8 in Baumöhl um 9 Uhr
vorm. eine geschlosssene Versammlung. Die ge-
setzlichen Vorschriften für eine geschlossene Ver-
sammlung nach § 2 des Versammlungsgesetzes
waren erfüllt. Um 1/2 11 Uhr vorm. erschienen die
beiden in Baumöhl stationierten Gendarmen
Wachtmeister Beran und Kamerad in Begleitung
des Bürgermeisters von Baumöhl, Antonín Slabý.
Wachtmeister Beran beanständete, dass die Ver-
sammlung nicht gemeldet sei und kontrollierte in
tschechischer Sprache die Legitimationen und Einla-
dungen der anwesenden Versammlungsteilnehmer.
Ohne Veranlassung dazu, und obwohl alle gesetz-
lichen Voraussetzungen einer geschlossenen, nur auf
geladene Gäste beschränkten Versammlung erfüllt
waren, löste der genannte Wachtmeister die Ver-
sammlung auf und forderte die Anwesenden zuerst
in Tschechischer Sprache und, da diese Sprache nicht
von allen Anwesenden verstanden wurde, dann
auch in deutscher Sprache zum Auseinandergehen
auf. Dieser Aufforderung wurde sofort und in
grösster Ruhe Folge geleistet. Der gleichfalls an-
wesende Abgeordnete Anton Sogl erkundigte sich
bei dem Gendarmeriewachtmeister Beran nach
den Gründen der Auflösung. Dieser gab an: Die
Gründe habe er bereits der Bezirksbehörde an-
gezeigt.

In diesem Vorgehen ist eine grobe Verletzung
der Dienstvorschriften und der Bestimmungen des
Versammlungsgesetzes zu erblicken, denn ge-
schlossene Versammlungen nach § 2 des Ver-
sammlungsgesetzes können nur aufgelöst werden,
wenn die gesetzlichen Bestimmungen zu ihrer Ab-
haltung nicht eingehalten wurden. Von dieser Tat-
sache kann sich aber das kontrollierende Amts-
organ erst während der Versammlung überzeu-
gen, also keinesfalls schon vorher irgendjeman-
dem über die Auflösung Mitteilung machen.

Am Abend desselben Tages wurde der Ge-
meindediener mit einer Liste, auf welcher alle
Namen der Versammlungsteilnehmer verzeichnet
waren, in der Ortschaft herumgeschickt. Es muss-
ten sich in diese Liste alle Versammlungsteilneh-
mer neuerdings eintragen. Sie wurden für den 25.
Jänner 1937, 10 Uhr vorm., auf das Gemeinde-
amt geladen. An diesem Tage eröffnete der Gen-
darmeriewachtmeister Beran den Versammlungs-
teilnehmern, dass er gegen alle die Anzeige er-
statten müsse, da sie auf Grund der Auflösung
der Versammlung und seiner Aufforderung das
Versammlungslokal nicht rechtzeitig verlassen
hätten. Diese haben jedoch, wie schon anfangs
erwähnt, sofort und in grösster Ruhe und Ord-
nung das Versammlungslokal verlassen, nachdem
sie die diesbezügliche Anordnung des Gendarme-
riewachtmeisters verstanden hatten.

Durch diese Vorgänge, hervorgerufen durch
das willkürliche und gesetzwidrige Verhalten des
Wachtmeisters Beran, wurde unter der deutschen
Bevölkerung der Ortschaft Baumöhl eine grosse
Erregung verursacht. Diese begründet sich auf die
durch das Verhalten des Gendarmerieorganes her-
vorgerufene Rechtsunsicherheit.

Die Interpellanten bringen dem Herrn Mi-
nister den geschilderten Sachverhalt zur Kenntnis
und richten an ihn die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, im Wege des
Disziplinarverfahrens die Gesetzwidrigkeit des
Verhaltens der Organe der Gendarmeriestation in
Baumöhl, Wachtmeister Beran und Kamerad,
überprüfen zu lassen?

3. Welche Massnahmen gedenkt der Herr Mi-
nister zu ergreifen, dass sich solche und ähnli-
che Übergriffe von Organen der Gendarmerie
nicht mehr ereignen können?

Prag, 19. Feber 1937.

Sogl,

Fischer, Stangl, Dr. Peters, Dr. Zippelius, Dr. Jilly,
Illing, Gruber, May, Jobst, Dr. Hodina, Dr. Ro-
sche, Wagner, Hollube, Franz Nìmec, Knöchel,
Obrlik, Wollner, Kundt, Sandner,
Ing. Künzel.


16

Pùvodní znìní ad 799/X.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Hans Neuwirth
an den Justizminister

wegen Ausnützung der Rechtsanwälte zu
unbezahlten Staatsbeamtenleistungen.

Das »Deutsche Anwaltsblatt« fur das Gebiet
der Èechoslovakischen Republik, Monatsschrift
des Deutschen Anwaltsverbandes mit dem Sitze
in Bodenbach, unabhängiges Blatt der deutschen
Advokaten in der Èechoslovakischen Republik,
bringt in seiner Folge 12. Dezember 1936, einen
Artikel, der schwerwiegende Anklagen gegen die
beispiellose Ausnutzung der Rechtsanwälte zu un-
bezahlten Staatsbeaintenfunktionen aufzeigt. In
dem Artikel heisst es u. a.:

»Schon einmal haben wir auf das den Advo-
katenstand ungeheuer belastende Armenrechts-
wesen hingewiesen, u. zw. im Zusammenhange
mit der Advokatenversicherung.

Der Reichenberger Advokatenverein hat m
einigen Orten eine statistische Rundfrage veran-
staltet, um uber die Zahl der Armenrechtsprozesse
bei Kreisgerichten ein beiläufiges Bild zu bekom-
men. Das Ergebnis ist geradezu katastrophal.

An einem Kreisgerichtsorte wurden bei 34
Advokaten 152 anhändige Prozesse gezählt, die
der Advokat vollkommen unentgeltlich zu fuhren
hat, also als bestellter Armenvertreter. Daneben
führen die genannten Advokaten 55 Prozesse mit
Armenrecht, d. h. die Partei verspricht zwar dem
Anwalt die Bezahlung, der Anwalt hofft auf die-
selbe, fuhrt aber indessen den Prozess. Dieser
erschreckenden Anzahl von 207 Armenrechtspro-
zessen stehen in den Kanzleien der genannten 34
Advokaten nur 144 Prozesse gegenüber, welche
als sogenannte bezahlte Prozesse anzusehen sind,
was bei der herrschenden Wirtschaftslage noch
nicht bedeutet, dass diese Prozesse wirklich be-
zahlt werden.

In einer anderen Stadt hat sich folgendes
Verhältnis ergeben:

201 Prozesse als Armenvertreter,

31 Prozesse mit Annenrecht,

69 bezahlte Prozesse bei 11 befragten Advo-
katen.

In einem dritten Orte ergab sich folgendes
Verhältnis:

193 Prozesse als Armenvertreter,

38 Prozesse mit Armenrecht,

47 bezahlte Prozesse bei 8 befragten Advo-
katen.

Es fallen also hier auf 1 Advokaten 14 Armen-
vertretungen und 5 Armenrechtsprozesse in der
gleichen Zeit, als ihm 6 bezahlte Prozesse an-
fallen. 20 gegen 6! oder von 25 Verhandlungen

oder Schriftsätzen, die der Advokat in dieser
Stadt verfasst, tragen nur 11 an der Zahl zu sei-
nem Erwerbe bei, davon mehr als 5 mit fragli-
chem Erfolge, wahrend er m 14 Fallen, also in
weit uber der Hälfte der Anzahl seiner Handlun-
gen, einfach arbeiten muss im Dienste der Armen-
rechtspflege.

Besondere Falle dürfen auch nicht verschwie-
gen weiden: Bei einem Advokaten m B. sind
derzeit 31 Armenrechtsstritte mit einem Streit-
werte von 1,183.085.57 Kè anhangig, demgegen-
über 22 bezahlte Stritte mit einem Werte von
270.06070 Kè. Von diesen bezahlten Stritten sind
7 Prozesse mit einem Streitwerte von 172.124.50
Kè, so dass also 38 Prozesse mit einem imaginä-
ren Werte von 1,355.210.07 Kè gefuhrt werden. Es
ble'ben nur 15 Prozesse mit einem Werte von
97.936.20 Kè übrig, und berücksichtigt man den
zweifelhaften Ertrag von 4 Stuck dieser letzteren
Prozesse, so kommen wir auf 1,4 Millionen un-
entgeltlich behandelten Streitwertes. Dazu kommt,
dass der betreffende Advokat wegen Schaden-
ersatzes unter Missbrauch des Annenrechtes auf
nicht weniger als 7,347.340 Kè geklagt wurde, so
dass m dieser Kanzlei fur 8 7 Millionen leeres
Stroh gedrohschen wird, da selbstverständlich die
Schadenersatzklage abgewiesen wird und in I.
Instanz bereits abgewiesen wurde. Die Streit-
werte mit Ertragsaussichten in diesei Kanzlei be-
tragen 42000 Kè, fur welchen Betrag eine Ver-
handlung 430 Kè an Honorar erbringt. Durch
Staffelung dieses Betrages m mehrere Prozesse
wird die Verhandlungsgebuhr zwar höher, jedoch
ergeben sich auch mehr Verhandlungen und mehi
Muhe, so dass sich unschwer errechnen lässt, in
welch angenehmen Verhältnis der Verdienst die-
ses Kollegen zu seiner Arbeit, zu seinem Risiko
und zu semen Sorgen steht: Er muss aber in 31
Prozessen pflichtgemass, pünktlich und gewissen-
haft die Verhandlungen verrichten, stundenlangen
Informationen mit den Annenparteien aufnehmen,
deren schlecht geschriebene, endlose Briefe stu-
dieren, mit der Gefahr, dass ihm ein ubersehener
Satz, ein nicht beantragter Zeuge einen Schaden-
ersatzprozess eintragen kann, der ihm allein an
Stempeln wieder viele Hunderte Kronen kostet,
abgesehen von der Gefahr, geklagt zu sein und
durch eine Versäumung in diesem Schadenersatz-
prozesse finanziell zugrunde gerichtet zu werden.
Die geschilderten Ziffern haben uns, wie gesagt,
selbst überrascht, da wir immer glauben, dass
rege klappernde Schreibmaschienen einen guten
Geschäftsgang bedeuten. Diese Bilanz zeigt uns
auf, dass wir mindestens mit der Hälfte unserer
Tätigkeit im Dienste der Annenrechtspflege, im
Dienste des Staates stehen und diese Arbeits-
dienstpfhcht noch mit unserer Kanzlei und allem,
was daran hangt, dotieren, sei es Gehalte, Miete,
Beheizung, Papier usw. Ist es nicht grotesk, wenn
eine Advokatenkanzlei im Jahre zirka 500 K5 an
Papier fur Armensachen veranschlagen muss?
Diese Statistiken lassen sich beliebig in allen Ein-
zelheiten ergänzen.

Nicht genug mit der Armenrechtspflege be-
lastet, hat der Advokat auch für die Einhebung
von Gebuhren bei sonstiger Strafe Sorge z« tra-


17

gen! Also in den Fällen, wo er Parteien vertritt,
die nicht der Segnungen des Armenrechtes teil-
haftig sind, muss er unter eigener Verantwortlich-
keit so wie ein Staatsbeamter auf die richtige
Berechnung und auch auf die rechtzeitige Be-
zahlung der Gebühren bedacht sein, was in den
allermeisten Fällen bedeutet, dass er diese Ge-
bühren aus Eigenem bezahlen muss, um sie dann
mit mehr oder weniger Erfolg bei der Partei ein-
zuheben. Dabei hat er aber nicht die den staatli-
chen Gebühren zukommenden Privilegien, son-
dern kann sie nur wie sonstige Barauslagen ein-
klagen. Daneben gibt es eine Reihe von Einzel-
fällen, bei denen nicht nur die Rückersatzmöglich-
keit, sondern geradezu das Rückersatzrecht in
Frage gestellt ist. Bei der zwangsweisen Einver-
leibung einer im Armenprozesse ersiegten Dienst-
barkeit darf der Armenvertreter die in die Hun-
derte gehende Einverleibungsgebühr in barem
selbst bezahlen, sonst erwartet ihn die dreifache
Gebühr auf dem Zwangswege. Als Kurator zur
Verteidigung der ehelichen Geburt muss er die
Prozessgebühren bezahlen, ja es wird bei ihm
die Urteilsgebühr eingehoben und er mag sehen,
ob er im Gesetz eine Möglichkeit findet, diese
Gebühr irgendwoher ersetzt zu bekommen. Auch
hier würde sich eine Statistik des Advokaten als
Gebühreneinhebers sehr zweckmässig erweisen,
heben doch die Advokaten Böhmens allein im Jahre
über 2 Millionen nur an Stempelgebühren ein,
abgesehen von den ins Vielfache dieses Betrages
gehenden unmittelbaren Gebühren. Für diese Tä-
tigkeit ist kein Entgelt ausgesetzt, nur die Pflicht
besteht.«

Von den im genannten Artikel gerügten Uebel-
ständen werden nicht nur alle Rechtsanwälte,
sondern auch deren Beamten und Angestellten
betroffen; denn die Last der unentgeltlichen Lei-
stungen, die den Anwälten als unbezahlten Staats-
beamten aufgebürdet wird, hat natürlich auch
zahlreiche Kündigungen von Advokatursangestell-
ten und notleidenden Konzipienten zur Folge, weil
diese Lasten für die Anwaltskanzleien nicht mehr
wirtschaftlich tragbar sind.

Wir stellen daher an den Herrn Minister die
Anfragen:

1. Ist dem Herrn Minister der im zitierten
Artikel gerügte Sachverhalt bekannt?

2. Was gedenkt der Herr Minister zur Besei-
tigung oder Milderung der gerügten Uebelstände
zu tun?

Prag, am 12. Feber 1937.

Dr. Neuwirth,

Fischer, Dr. Rosche, Jäkel, Dr. Hodina, Wollner,
May, Ing. Peschka, F. Nitsch, Ing. Künzel, Kundt,
Mieter, Ing. Richter, Dr. Peters, Franz Nìmec,
Illing, Stangl, Sandner, Nickerl, Dr. Zippelius,
Graber, Obrlik, Jobst.

Püvodní znìní ad 799/ XI.

Interpellation

des Abgeordneten Ludwig Wagner
an den Justizminister

wegen fortgesetzter Verletzungen des

Sprachengerichtes durch das Bezirks-

gericht in Prachatitz.

Es mehren sich immer häufiger die Fälle,
dass vom Bezirksgerichte in Prachatitz nur ein-
sprachig èechische Erledigungen und Vorladungen
herausgegeben werden, obwohl sich in den ein-
zelnen Fällen der Wirkungsbereich des genannten
Bezirksgerichtes auf einen Bezirk bezieht, in dem
sich nach der letzten Volkszählung mehr als 20%
der Einwohner zur deutschen Nationalität bekannt
haben.

So stellt das Bezirksgericht in Prachatitz an
Herrn Wilhelm Herbst aus Hundsnursch, Bezirk
Prachatitz, folgende einsprachig èechisch gehal-
tene Vorladung zu:

Jednací èíslo: E/830/36.

Pan Vilém Herbst

v Psím Koryte èp. 6.

Nech dne 4. února 1937 v 11 hod. dopol.
pøijde osobne k podepsanému soudu do úøadovny
è. 2/II poschodí.

Okresní soud v Prachaticich oddìlení II dne
29. ledna 1937.

Pøedmìt: doplnení zápisu o manifestaèní pøísaze.
Úèel: Výslech. Tato obsílka buï pøinesena.

JUDr. Karel Suchopárek,
za správnost vyhotovení øídící kanc. oddìlení:
(Unterschrift unleserlich).«

Im Gerichtsbezirke Prachatitz wurden im
Jahre 1930 bei der letzten Volkszählung 45.5%
Deutsche gezählt. Herr Wilhelm Herbst hat sich
bei dieser Volkszählung zur deutschen Nationali-
tät bekannt. Das Bezirksgericht Prachatitz wäre
also nach den klaren Bestimmungen des Spra-
chengesetzes 122/20 § 2 verpflichtet gewesen,
ihm eine Vorladung auch in deutscher Sprache
zuzustellen. Gerade wenn diese Verletzungen des
Sprachengesetzes öfters geschehen, wird der Ein-
druck erweckt, dass das Bezirksgericht, bezw.
der verantwortliche Abteilungsvorstand die Be-
stimmungen des Sprachengesetzes nicht kennt
oder nicht einhalten will.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, die fortge-
setzten Missachtungen des Sprachengesetzes durch
das Bezirksgericht in Prachatitz erheben zu
lassen?


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2. Ist der Herr Minister bereit, Massnahmen
zu ergreifen, dass die mehrfach gerügten Ver-
letzungen des Sprachengesetzes durch das Be-
zirksgericht in Prachatitz nicht mehr vorkom-
men?

Prag, am 18. Feber 1937.

Wagner,

Dr. Rösche, Sogl, Kundt, Dr. Hodina, Ing. Künzel,

Dr. Zippelius, Wollner, Dr. Jilly, May, Gruber,

Obrlik, Knöchel, Dr. Peters, Fischer, Sandner,

Illing, Jobst, Stangl, Hollube, Franz Nìmec.

Pùvodní znìní ad 799/XII.

Interpellation

des Abg. Gustav Knöchel
an die Regierung,

wegen tschechischer Monopolwirtschaft auf

dem Gebiete der Bahnhofsreklame durch

die Firma »Magistrate«.

Die Tschechen beherrschen monopolmässig das
gesamte Gebiet der Bahnhofsreklame.

Die tschechische Firma »Magistrala« in Prag H,
Hybernská 9, schaltet und waltet in der Bahn-
hofsreklame auch mit den Sprachenrechten der
Sudetendeutschen wie sie will.

Diese Gesellschaft, die aus dem Legionärfond
hervorgegangen ist, wird laut Handelsregister von
den Herren Abg. Emil Špatný, Vinzenz Kotal,
Prager Sparkassendirektor, und von einem Herrn
Dr Adolf Bièištì beherrscht.

Wer also auf einem Bahnhofe in der Tschecho-
slovakischen Republik Bahnhofsreklame anbrin-
gen will, kann darüber keineswegs mit der Staats-
bahn verhandeln, sondern ist der Firma »Ma-
gistrala« überantwortet.

Die Verwaltung des sudetendeutschen Tag-
blattes »Die Zeit« hat an die Firma »Magistra-
la«, Monopolgesellschaft für Bahnhofsreklame,
Prag II, Hybernská 9. folgendes Schreiben ge-
richtet:

»Sehr geehrte Herren! Wir beabsichtigen, in
mehreren Bahnhöfen das in der Beilage erliegen-
de Plakat anschlagen zu lassen. Wollen Sie uns
umgehend mitteilen, gegen welche Gebühr Sie je
25 Stück dieser Plakate auf den Prager Bahn-
höfen, u. zw. Wilson-, Masaryk- und Denisbahn-
hof, anbringen lassen würden.«

Darauf erhielt die Verwaltung des genannten
Tagblattes nachfolgende Erledigung:

»Das uns wegen Gebührbemessung emgesand-
te Plakat, Grosse 63x95 cm, behufs Anschlag in
den Prager Bahnhöfen, Wilson-, Masaryk- und
Denisbahnhof, á 25 Stück, haben wir der Staats-
bahndirektion vorgelegt und wurde dieses zum
Aushange in den Bahnhöfen nicht genehmigt.«

Es besteht die begründete Annahme, dass die
Firma »Magistrala« einer Entscheidung in der
Form ausweicht, dass sie die Verantwortung für
die Ablehnung des Ansuchens um Anbringung
einer Bahnhofsreklame auf die Staatsbahndirektion
überwälzt.

Die Firma »Magistrala« ist sich offenbar nicht
bewusst, dass der Sprachgebrauch im Privat- und
Geschäftsverkehr, also auch in der geschäftsmäs-
sigen Bahnhofsreklame, im gesamten Staatsgebie-
te frei ist. Sie scheint nicht zu wissen, dass ge-
mäss Artikel 7 des Minderheitenschutzvertrages
und § 128 der Verfassungsurkunde jeder Deutsche
das Recht hat, im Geschäftsverkehre überall im
Staatsgebiete die deutsche Sprache, ohne Rück-
sicht darauf, ob in dieser Gegend Deutsche oder
Tschechen wohnen, anzuwenden. Wenn also ein
Deutscher - ganz gleich, ob er in Reichenberg
oder in Kaschau wohnt - auf dem Bahnhofe im
Tábor eine deutsche Reklametafel anbringen will,
so hat ihm die Firma »Magistrala« diese deutsche
Reklametafel zu bewilligen. In Wirklichkeit ist
jedoch die deutsche Sprache in der Bahnhofsre-
klame schwer benachteiligt.

Wir stellen daher an die Regierung die An-
fragen:

1. Ist es richtig, dass die Firma »Magistrala«
das Monopol für die ßahnhofsreklame erhalten
hat?

2. Ist die Regierung bereit, die Firma »Ma-
gistrala« darüber zu belehren, dass die Bahn-
hofsreklame als geschäftliche Werbung zum freien
Geschäftsverkehre gehört und daher die Deut-
schen nach Artikel 7 des Minderheitenschutzver-
trages und § 128 der Verfassungsurkunde berech-
tigt sind, auch in vollkommen tschechischen Gebieten
Bahnhofsreklame nicht nur in tschechischer, sondern
auch in deutscher Sprache zu betreiben?

Prag, am 19. Feber 1937.

Knöchel,

Fischer, Illing, May, Wollner, Gruber, Sandner,

Sogl, Obrlik, Wagner, Kundt, Jobst, Stangl.

Dr. Rosche, Dr. Zippelius, Ing. Künzel, Dr. Peters,

Dr. Hodina, Dr. Jilly, Hollube, Franz Nìmec.

Pùvodní znìní ad 799/XIII.

Interpellation

des Abg. Dr Franz Hodina
an den Eisenbahnminister

wegen einsprachig tschechischer Bezeich-
nung der Landeshauptstadt von Mähren,
Brunn, auf Fahrkarten der Staatsbahnen.

Entgegen jedem kaufmännischen Prinzip stel-
len die Direktionen der Staatsbahnen Schnell-


19

zugsfahrkarten und Zuschlagkarten nach Brunn
nur mit einsprachiger èechischer Bezeichnung der
mährischen Landeshauptstadt aus.

Laut dem Ergebnis der letzten Volkszählung
befanden sich in Brünn 52.165, d. s. 20.3% Deut-
sche. Trotzdem man also mit Berechtigung an-
nehmen kann, dass eine grössere Anzahl von deut-
schen Reisenden von und zur mährischen Haupt-
stadt die èechoslovakischen Staatsbahnen be-
nutzen, sehen sich die Direktionen der Staatsbah-
nen nicht veranlasst, den Deutschen in sprachli-
cher Hinsicht entgegenzukommen. Dieses Verhal-
ten ist eine Missachtung der vielen deutschen Rei-
senden und widerspricht jedem kaufmännischen
Prinzip, von dem sich die Verwaltung der Staats-
bahnen geleitet wissen will.

Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister die Anfrage:

Ist der Herr Minister geneigt, Massnahmen
zu treffen, dass bei der Ausfertigung von Reise-
fahrkarten auch die deutsche Bezeichnung der
mährischen Landeshauptstadt Brünn verwendet
wird?

Prag, am 19. Feber 1937.

Dr. Hodina,

Fischer, Wollner, Kundt, Jobst, Gruber, Stangl,

Dr. Rösche, May, Sogl, Dr. Zippelius, Ing. Künzel,

Obrlik, Sandner, Wagner, Knöchel, Illing, Hollu-

be, Dr. Peters, Dr. Jilly, Franz Nìmec.

Pùvodní znení ad 799/XIV.

Interpellation

des Abg. Ludwig Wagner
an den Minister des Innern

wegen dienstlicher Verfehlungen des Pos-
tenkommandanten Wachtmeister Hajný
vom Gendarmerieposten Ferchenhald,
Gerichtsbezirk Winterberg.

Aus Wählerkreisen wird den Interpellanten
mitgeteilt, dass der Postenkommandant Wacht-
meister Hajný vom Gendarmerieposten Ferchen-
haid die Nachtzeit dazu benutzt, um amitliche Er-
hebungen durchzuführen. So erschien der genann-
te Wachtmeister am 25. Oktober 1936 um 10 Uhr
nachts bei Herrn Otto Kübelbeck in Kaltenbach
und verlangte von diesem Auskünfte in Angele-
genheit einer Gewerbeübertretung.

Am 30. Jänner 1937 weckte derselbe Wacht-
meister Frau Marie Lenz in Kaltenbach um 12
Uhr nachts, um ihr mitzuteilen, dass vor ungefähr

einer Woche ihrem Manne Waren gestohlen wor-
den seien.

Diese Fälle sind, wie schon erwähnt, nicht
vereinzelt, und es besteht der begründete Ver-
dacht, dass der genannte Wachtmeister diese
nächtlichen Besuche in schikanöser Absicht durch-
führt.

Die Interpellanten bringen dem Herrn Mini-
ster den gerügten Sachverhalt zur Kenntnis, weil
sich durch die eigenartige Gewohnheit des ge-
nannten Wachtmeisters, in der Nacht Erhebungen
bei Parteien durchzuführen, eine grosse Beunru-
higung der Bevölkerung ergeben hat. Sie richten
an den Herrn Minister die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben und überprüfen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, erheben zu
lassen, welche Gründe der Postenkommandant
Wachtmeister Hajný von der Gendarmeriestation
in Ferchenhaid anzugeben vermag, dass er zur
tiefen Nachtzeit seine Erhebungen duchführt?

3. Ist der Herr Minister bereit, Massnahmen
zu ergreifen und den genannten Wachtmeister
über die Zeit, in welcher er Parteieinvernahmen
und Mitteilungen durchzuführen hat, aufklären zu
lassen?

Prag, am 19. Feber 1937.

Wagner,

Dr. Rösche, Ing. Künzel, Wollner, Obrlik, Dr. Ho-
dina, Sogl, Kundt, Knöchel, Sandner, Fischer,
Dr. Zippelius, Dr. Peters, Hollube, Dr. Jilly, Franz
Nìmec, Jobst, Gruber, May, Illing, Stangl.

Pùvodní znìní ad 799/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Georg Wollner
an den Minister des Innern

wegen gesetzwidriger Einleitung eines

Verwaltungsstrafverfahrens gegen JUDr

Gustav Tschochner in Jechnitz durch die

Bezirksbehörde in Podersam.

JUDr. Gustav Tschochner aus Jechnitz 116
wurde ohne gesetzliche Grundlage mit Gendar-
merieerhebungen belästigt und vollkommen grund-
los ein Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn ein-
geleitet. Diesen Sachverhalt verantwortet die Be-
zirksbehörde in Podersam.

Am 6. Feber 1937 befand sich JUDr Gustav
Tschochner, Jechnitz 116, zufällig im Kinderheim


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»Blaues Kreuz« in Jechnitz, wo er eine private
Besorgung zu erledigen hatte. Zum grossen Er-
staunen des Genannten wurde dieser dort einem
improvisierten Gendarmerieverhör unterzogen, das
von einem Organ der Gendarmeriestation in
Jechnitz durchgeführt wurde. Der Gendarm gab
selbst zu, dass er zu diesen Erhebungen geradezu
den Auftrag seiner vorgesetzten Bezirksbehörde
Podersam erhalten habe.

Dem Dr Gustav Tschochner hielt der Gendarm
vor, dass bei einer SdP-Unterhaltung unter sei-
ner Verantwortung mehrere SdP-Wappen und
Spruchbänder angebracht waren. Weder die Gen-
darmerie noch die Bezirksbehörde scheint sich
also über den gesetzlichen Inhalt des § 23 des
Pressegesetzes im klaren zu sein; denn die hand-
gezeichneten SdP-Abzeichen und die handgemalten
Spruchbänder sind auf keinen Fall mechanisch ver-
vielfältigte Erzeugnisse, sondern vielmehr schö-
pferische Einzelleistungen der Hersteller, die un-
möglich unter die Bewilligungsplicht des § 23 des
Pressegesetzes fallen. Wenn schon die Gendarme-
riestation Jechnitz von einem entschuldbaren
Rechtsirrtum befangen gewesen sein sollte, bleibt
es unverständlich, wieso die Bezirksbehörde Po-
dersam, die doch in politischen Verwaltungs-
sachen über eine umfangreiche Praxis verfügt,
einen ruhigen deutschen Staatsbürger mit Gen-
darmerieerhebungen und Strafverfahren verfolgt,
obwohl hiezu nicht die geringste gesetzliche Vor-
aussetzung gegeben war.

Die Interpellanten erwarten, dass das grund-
los eingeleitete Strafverfahren sofort niederge-

schlagen und eingestellt werde, weil jeder be-
gründete Verdacht für die Einleitung, geschweige
denn für die Fortsetzung des Verfahrens fehlt.
Diese richten daher an den Herrn Minister die
Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, die Bezirks-
behörde in Podersam über den Inhalt des § 23
des Pressegesetzes belehren zu lassen?

3. Ist der Herr Minister bereit, endlich Ga-
rantien dafür zu bieten, dass grundlose Einver-
nahmen jener ruhigen Staatsbürger, die von ihrem
bewilligungsfreien Rechte handgeschriebener Aus-
hänge Gebrauch machen, unterbleiben?

4. Ist der Herr Minister bereit, den Referen-
ten der Bezirksbehörde m Podersam, der der
Gendarmerie in Jechnitz den im Gesetze nicht
begründeten Erhebungsauftrag erteilt hat, für
sein Verhalten im Disziplinarwege bestrafen zu
lassen?

Prag.am 19. Feber 1937.

Wollner,

Obrlik, Dr. Hodina, Fischer, Dr. Zippellius, Dr. Jilly,

Kundt, Graber, Jobst, Sandner, May, Stangl, Hol-

lube, Franz Nìmec, Wagner, Illing, Knöchel,

Dr. Peters, Dr. Rösche, Ing. Kanzel, Sogl.


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