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Překlad ad 775/XXX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. Hollube

wegen behördlicher Duldung kommunisti-
scher Hetzereien in einer öffentlichen Ver-
sammlung in Alt-Harzdorf und Uebergrif-
fen der Polizei (Druck 658/XV).

Die am 20. August 1936 in Alt-Harzdorf abge-
haltene kommunistische Versammlung ist der Be-
hörde mit dem Programm »Was geht in der SdP
vor. Die politische Weltsituation« angemeldet
(und von ihr zur Kenntnis genommen) worden.
Wenn daher der Redner von den spanischen Ver-
hältnissen gesprochen hat, hat er damit den
Rahmen des angemeldeten Programms nicht über-
schritten.

Nach der durchgeführten Erhebung hat der
Redner die Aeusserung nicht so vorgebracht, wie
sie in der Interpellation angefahrt ist, und hat
der Redner in diesem Zusammenhang den Namen
des deutschen Reichskanzlers überhaupt nicht
ausgesprochen. Unmittelbar darauf entstand unter
den Teilnehmern Unruhe und der intervenierende
Beamte hat deshalb die Versammlung sogleich
aufgelöst, wodurch irgendeine Ermahnung des
Redners von selbst entfiel.

Der Student Alfons Nesswetha (nicht Ne-
swarba) wurde vor dem Eingang in die Restau-
ration in der Turnhalle unter Umständen ange-
troffen, die den Verdacht erregten, er wolle eine
Amtshandlung vereiteln (die Feststellung, ob nicht
eine unangemeldete Versammlung abgehalten
werde). Er wurde deshalb sichergestellt und nach
der Sicherstellung entlassen. Auf seine Behaup-
tung hin, er sei von einem Mitglied der Wache
verwundet worden, wuide Nesswetha noch am
selben Abend an Ort und Stelle vom staatlichen
Distriktsarzte und vom Polizeiarzte untersucht,
doch wurde nicht festgestellt, dass seine gering-
fügige Verwundung am Rücken die Spur eines un-
mittelbar vorangegangenen Schlages mit der Dienst-
schlagwaffe sei. Der Genannte wurde auch mit
den Mitgliedern der Wache konfrontiert, die ihn
vorher sichergestellt hatten, und von denen er be-
hauptet hatte, einer von ihnen habe ihn geschla-
gen, aber weder auf diese, noch auf andere Weise
wurde festgestellt, dass ein Mitglied der Wache
seine Verwundung verursacht habe.

Ebenso stimmt die Behauptung nicht mit den
Tatsachen überein, dass die Polizei einige Gäste
in der Gastwirtschaft der Turnhalle geschlagen

habe. Es hat sich auch niemand als verwundet
gemeldet.

Es liegt. daher kein Anlass zu irgendeiner
Massnahme auf Grund der Interpellation vor.

Prag, am 22. Jänner 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.

Překlad ad 775/XXXI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr Köllner

wegen der Uebergriffe des Oberwacht-
meisters Pedelik in Ullersdorf
(Druck 667/IX).

Das Vorgehen des Kommandanten des Gen-
darmeriepostens in Ullersdorf während der Vor-
nahme der Hausdurchsuchung bei Karl Heinrich
in Janegg am 4. März 1936 konnte durch die vor-
genommene Erhebung nicht genau aufgeklärt
werden. Die Angelegenheit wurde daher den mi-
litärischen Justizbehörden zur Durchführung des
weiteren Verfahrens übergeben, nach dessen Er-
gebnis ich das Erforderliche verfügen werde.

Prag, am 22. Jänner 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.

Překlad ad 775/XXXII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. Hollube,

betreffend das ungerechtfertigte Verbot

des Aushanges von Druckschriften in

Rumburg (Druck 675/VIII).

Die staatliche Polizeiexpositur in Rumbure
hat mit Bescheid vom 3. Juli 1936, Nr. 924. dem


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Gesuche des Alfred Glathe in Rumburg um Be-
willigung des Aushanges von Ausschnitten aus der
in Haida erscheinenden Zeitschrift «Der Tromm-
ler« an den Ankündigungstafeln der SdP in Rum-
burg stattgegeben, bat aber gemäss Art. 3, Abs. 2,
des Gesetzes Nr. 125/1927 den »Unerhörte Pro-
vokation eines Grenzblattes« überschriebenen
Artikel von der Bewilligung ausgenommen, da der
Inhalt dieses Artikels die öffentliche Ruhe und
Ordnung bedrohen konnte.

Eine Berufung gegen dieses Verbot wurde nicht
eingebracht und war daher auch keine Möglich-
keit gegeben, die Entscheidung der staatlichen
Polizeiexpositur in Rumburg im Instanzenwege zu
überprüfen.

Das Vorgehen der staatlichen Polizeiexpositur
in Rumburg war nach dem Ergebnisse der durch-
geführten Erhebung unter den gegebenen Ver-
hältnissen begründet und hat den geltenden Vor-
schriften entsprochen.

Prag, am. 16. Jänner 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.

Překlad ad 775 XXXIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. Peschka

wegen Missachtung des Sprachengesetzes
und der Rechtssprechung des Obersten
Verwaltungsgerichtes durch die Polizei-
direktion in Troppau anlässlich ihrer Spra-
chenpraxis gegenüber deutschen Auslän-
dern (Druck 649/XVII).

Den Ausländern kommen in der Čechoslovakei
die Minderheitssprachenrechte im Sinne des § 2,
Abs. 2, des Sprachengesetzes nicht zu. In diesem

Sinne hat auch das Oberste Verwaltungsgericht
mit dem Erkenntnisse vom 4. Dezember 1936, Nr.
4460/34, in Uebereinstimmung mit dem Beschlüsse
seiner Plenarversammlung vom 9. November 1936
entschieden. Die Beschwerde ist daher unbe-
gründet.

Prag, am 14. Jänner 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.

Překlad ad 775/XXXIV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Rösler

wegen gesetzwidrigen Druckes auf die
Gemeindebeamten in Georgswalde zur
Erzwingung der Zeichnung von Wehr-
anleihe (Druck 673/III).

Die Bezirksbehörde in Schluckenau hat die
Gemeinde Georgswalde ebenso wie die anderen
Gemeinden ihres Verwaltungssprengels zu stati-
stischen Zwecken um die Mitteilung der Zahl der
Gemeindebediensteten, die sich an der vom Fi-
nanzministerium bei der Zeichnung der Wehran-
leihe bewilligten Ratenaktion beteiligt haben, und
des so gezeichneten Gesamtbetrages ersucht. Dass
es sich nur um statistische Daten gehandelt hat.
ist aus dem Umstand ersichtlich, dass weder um
die Mitteilung der Namen der Zeichner noch auch
der Beträge ersucht worden ist. die der einzelne
Bedienstete gezeichnet hat.

Prag, am 21. Jänner 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.


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