21

strich von 100 Milionen Kè gegenüber dem Vor-
anschlag des Vorjahres erfolgt, der vollkommen
unbegründet ist.

Diese Massnahme beruht scheinbar auf einem
Optimismus, der in den heutigen wirtschaftlichen
und. sozialen Verhältnissen keinerlei Begründung
findet und auch in der Entwicklung der nächsten
Zeit keine Begründung finden wird. Es ist un-
zweifelhaft, dass insbesondere in dem sudeten-
deutschen Siedlungsraume die Aufwendungen aus
dem Titel der Arbeitslosenfürsorge bereits bisher
weit unter den tätsächlichen Erfordernissen für
eine zumindest einigermassen befriedigende Si-
cherung der Lebenshaltung der Arbeitslosen
lagen.

Eine Beschränkung der ohnehin unzureichen-
den Mittel würde aber geradezu katastrophale
Folgen nach sich ziehen, die vornehmlich ihre
Auswirkung auf die sudetendeutschen Arbeitslo-
sen finden würde. Es ist im Gegenteil notweidig,
dass für Zwecke der Arbeitslosenfürsorge nicht
nur weiterhin die gleichen Mittel bereitgestellt
werden wie im Vorjahre, sondern dass weiterhin
Mittel bereitgestellt werden, um der namenlosen
Not der Arbeitslosen zu steueren.

Dies kann nur geschehen, wenn zureichende
Mittel zur Verfügung stehen und die staatliche
Ernährungsaktion einer grundlegenden Neu-
organisation und Ausgestaltung unterzogen wird,
solange nicht alle Teilaktionen durch eine ob'i-
gatorische Arbeitslosenversicherung abgelöst
werden, die zur Herstellung geordneter und zu-
friedenstellender Fürsorge für die Arbeitslosen
unerlässlich ist.

Für die Sicherung der Opfer der Wirtschifts-
not kann bis zur Einführung und Wirksamwer-
düng einer obligatorischen Arbeitslosenversiche
rung nur eine grundlegende Neuregelung der Er-
nährungsaktion und deren Ausgestaltung zn einer
umfassenden Ernährungshilfe bürgen, für die fol-
gende Grundsätze gelten müssten:

1. Personen tschechoslowakischer Staatszu-
gehörigkeit, die das 14. Lebensjahr zuvückee'ejrt
haben, besitzen für den Fall, dass ihr Unterhalt
infolge Arbeitsmangel bedroht ist, Anspruch auf
eine staatliche Ernährungshilfe für sich und ihre
Familienangehörigen.

2. Als Familienangehörige sind Verwandte in
auf- und absteigender Linie ersten und zweiten
Grades, die mit dem UnterstützungsberechtiKte'i
im gemeinsamen Haushalte leben, vorwiegend
auf dessen Einkommen angewiesen sind und kei-
nen selbständigen Anspruch auf Ernährungshilfe
besitzen, zu verstehen.

3. Der Anspruch auf staatliche Ernährungs-
hilfe entsteht, sobald eine Person, deren Lehens-
unterhalt bedroht ist. sich bei einer öffentlichen
oder gewerkschaftlichen Arbeitsvermittlung um
Arbeit gemeldet hat. ohne Rücksicht darauf, ob
diese Person früher als Arbeitnehmer oder se'b-
ständig Erwerbstätiger den Lebensunterhalt er-
worben hat oder aber bisher nicht erwerbstätig
gewesen ist. Die Meldung hat periodisch einmal
in der Woche beim öffentlichen Arbeitsver-

mittlungsamte oder der, von ihm bestimmten
Stelle (Gemeindeamte), bei gewerkschaftlich
Organisierten bei der gewerkschaftlichen Arbeits-
vermittlungsstelle zu erfolgen.

4. Der gleiche Anspruch steht Personen zu,
die von der Arbeit ausgesetzt werden, für die
jeweilige Dauer der Arbeitsaussetzung, sowie
allen jenen, die die Arbeitslosenunterstützung
nach dem Genter System erschöpft haben. Sai-
sonarbeitern steht grundsätzlich der Anspruch
auf die Dauer der Arbeitslosigkeit ohne Beschrän-
kung auf die Saison zu.

5. Die staatliche Ernährungshilfe besteht für
jeden Anspruchberechtigten mindestens aus fol-
genden wöchentlichen Zuwendungen:

a) einer Anweisung auf Lebensrnittel im
Werte von 20 Kè,

b) in Lebensmitteln in natura im Werte von
10 Kè,

c) für jeden Familienangehörigen in einer
Zuschusskarte im Werte von 10 Kè,

d) für Kinder bis zu 10 Jahren und für kran-
ke Personen in einer zusätzlichen Milchkarte für
1/2 1 täglich.

Den Fainilienvorständen und Personen in
Miete gebührt ferner ein Mietbeitrag von wö-
chentlich:

in Gemeinden unter 1000 Einwohnern von
10 Kè,

in Gemeinden über 1000 Einwohnern von
20 Kè,

sowie eine Anweisung auf Kohle (Holz) im
Werte von 5 Kè wöchentlich.

6. Personen, die auf Ernährungshilfe An-
spruch haben und ihren Familienangehörigen
stellt ein Anspruch auf unentgeltliche ärztliche
Hilfe und Medikamente im Falle der Erkrankung
zu, ebenso auf kostenfreie Behandlung in öffent-
lichen Krankenhäusern.

7. Die Geltendm-ichung des Anspruches auf
Ernjlirungshilfe erfolgt unter Vorlage des. von
der Arbeitsvermittlungsstelle ausgestellten Nach-
weises über die erfolglose Bewerbung um Arbeit
bei der zuständigen Gemeinde. Sozialkommis-
sion, deren Entscheidungen durch die Bezirks-
Sozialkommission überprüft werden.

8. Gegen die Entscheidungen der Gerneinde-
und Bezirkssozia kommissioii steht die Berufung
an die Bezirksbehörde und im weiteren Instan-
zenwege an die Landesbehörde und das Mini-
sterium für soziale Fürsorge offen. Die Entschei-
dungen haben in der unerstreckbaren Frist von
15 Tagen zu erfolgen.

9. Die Ausfolgung der Ernährungshilfe erfolgt
im nachhinein, nach der Meldung spätestens
innerhalb 14 Tagen. Wird der Anspruch auf Er-
nälivungshilfe bestritten, ruht derselbe höchstens
auf die Dauer von 4 Wochen und ist ab diesem
Zeitpunkte zu gewähren, bis die endgiltige Ent-
vcheidung erfogt ist.

10. Die Gemeinde-, bezw. Bezirks-Sozial-
koimnissiotien werden von der Gemeinde-, bezw.
Bezirksvertretung gewählt und bestehen aus
mindestens 5 und höchstens 10 ordentlichen Mit-


22

gliedern, für die eine gleiche Azahl von Ersatz-
mitgliedern zu bestellen ist. Die Zusammensetzung
der Kommissionen muss dem Wahlergebnis der
letrten Wahlen in die gesetzgebenden Körper-
schaften entsprechen. Jede im Orte, bezw. Be-
zirke vertretene Fachorganisation der Arbeit-
nehmer und Arbeitgeber hat das Recht, in die
Gemeinde-, bezw. Bezirkssozialkommission einen
Fachbeirat zu entsenden. Die Funktionsperiode
dauert 1 Jahr.

11. Alle Eingaben und Amtshandlungen in
Angelegenheiten der Ernährungshilfe sind ge-
bühren- und abgabenfrei.

Nur eine, auf solchen Grundsätzen basierende
Ernährungshilfe könnte in der Uebergangszeit
bis zur Einführung einer ordentlichen allgemeinen
Arbeitslosenversicherung einigermassen der un-
geheuren Not der Arbeitslosen und Krisenge-
schädigten steuern.

Diese Hilfe muss aber raschest gewährt
werden.

Die Gefertigten stellen daher an die Gesamt-
regierung die Anfrage:

1. Ist sie bereit, im Kapitel: Soziale Fürsorge
den Voranschlag ausreichend zu erhöhen?

2. Ist sie bereit, eine grundlegende Neuorga-
nisation und Verbesserung der staatlichen Ev-
nährungshilfe vorzunehmen?

3. Ist sie bereit, die Voraussetzungen für die
Einführung der obligatorischen Arbeitslosen-Ver-
sicherung zu prüfen und alle Vorarbeiten für eine
eheste Durchführung zu veranlassen?

Prag, am 26. Oktober 1936.

Wollner,

Dr. Eichholz, Fischer, Obrlík, Dr. Rösche, Dr. Jilly,
Stangl Jäkel, Sandner, Franz Nìmec, Ing. Kan-
zel, Dr. Peters, Dr. Zippelius, Hollube, Gruber,
Kundt, Illing, Dr. Köllner, Jobst, Ing. Peschka,
May.

Pùvodní znìní ad 675/X.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Fritz Köllner
an die Regierung

wegen Missachtung der Rechtssprechung

des Obersten Verwaltungsgerichtshofes

durch die Behörden.

Die Behörden missachten die Rechtsspre-
chung des OVG. Die Ueberlastung des OVG und
die Missachtung seiner Spruchpraxis haben den

ehrwürdigen Präsidenten des OVG veranlasst,
aus seiner vornehmen Zurückhaltung hervortre-
ten und im Juristenbeirat des Herrn Minister-
präsidenten Abhilfe zu begehren.

Seither sind viele Monate vergangen - ge-
schehen ist nichts!

Wir stellen an die Regierung die Anfrage:

1. Was gedenkt die Regierung zur Entlastung
des OVG zu veranlassen?

2. Was gedenkt die Regierung zu veranlassen,
um die Missachtung der Behörden gegenüber der
Spruchpraxis des OVG abzustellen?

Prag, am 26. Oktober 1936.

Dr Köllner,

May, Fischer, Kundt, Ing. Peschka, Illing, Stangl,
Wollner, Ing. Künzel, Jobst, Dr Peters, Dr Eich-
holz. Dr Jilly, Obrlík, Franz Nìmec, Hollube,
Dr Zippelius, Dr Rösche, Jäkel, Sandner, Gruber.

Pùvodní znìní ad 675/XI.

Interpellation

des Abg. Gustav Obrlik

an den Minister des Innern,

den Justizminister
und den finanzminister

wegen einer aufreizenden und gesetz-
widrigen Resolution der Grenzler-
verbände in Hohenelbe.

Eine Personengruppe, die sich »Sdruzene ces-
ke spolky a politicke organisace ve Vrchlabi«
nennt, hat am 13. September 1936 folgende Re-
solution gefasst, die im »Krkonošsky Obzor«, ne-
zävisly zpravodajsky list pohranièních okresù,
èíslo 36, roèník VI., v Železném B rode 19. záøí
1936, Seite 1, Spalte 1, veröffentlicht wurde:

»Die Forderungen der Hohenelber tschechi-
schen Grenzler bei der Manifestation am 13. Sep-
tember 1936:

1. Zum Schütze der Grenze ist die finanz-
wache zu verstärken.

2. Die Verstaatlichung der Hohenelber Poli-
zei mit einer Expositur in Arnau ist zu beschleu-
nigen.

3. Die staatlichen Aemter im Grenzgebiet sind
mit verlässlichen, energischen tschechischen Be-
amten zu besetzen und als Vorstände sind aus-
schliesslich Tschechen zu ernennen (in Hohen-
elbe sind Katastralvermessungsamt, Steueramt
und Bezirksgericht).


25

4. Die umstürzlerische Tätigkeit der Henlein-
partei ist einzustellen.

5. Es ist ein Gesetz zu erlassen, nach wel-
chem alle Gemeindeämter an erster Stelle mit
der Staatssprache zu bezeichnen sind, damit so
die Nichtbezeichnung der Gemeindeämter über-
haupt verhindert werde.

6. Die Staatsbehörden haben das Sprachenge-
setz und den Vorrang der Staatssprache genau zu
beachten.

7. Die Bezeichnung der städtischen Unterneh-
men in Hohenelbe ist in der Staatssprache und
zwar an erster Stelle nach den geltenden Vor-
schriften des Sprachengesetzes durchzuführen.

8. Es ist ein Gesetz zu erlassen, dass sämtli-
che Firmen für die Oeffentlichkeit an erster Stel-
le mit der Staatssprache zu bezeichnen sind.

9. Die Bezeichnung sämtlicher konzessionier-
ter Gewerbe ist in der Staatssprache durch zu
führen.

10. Wir fordern die Errichtung einer tschechi-
schen Handelsschule.

11. In kürzester Zeit ist zum Bau der tsche-
chischen Schulen auf dem, zu diesem Zwecke an-
gekauften Grundstücke zu schreiten.

12. Auf dem angekauften Grundstücke der
Finanzverwaltung möge schleunigst mit dem Bau
des Gebäudes für die Finanzwache begonnen
werden.

13. In den Dienst der städtischen Aemter, der
Stadt- und Bezirksunternehmen in Hohenelbe sind
auch tschechische Beamte und Angestellte nach
dem Nationalitätenschlüssel aufzunehmen.

14. Gesellschaften, und Unternehmen, welche
Staatslieferungen haben oder irgendwelche staat-
liche Vorteile geniessen, sind durch eine Verord-
nung zu zwingen, auch tschechische Beamte und
Arbeiter anzustellen und zwar unkündbar.

15. Die Beschäftigung von Ausländern ist
überhaupt zu verbieten.

16. Für Städte des Grenzgebietes sind gesetz-
liche Minderheitszulagen für Staatsbeamte für
doppelte Sprachqualifikation festzulegen.

17. Städte des Grenzgebietes sind in eine hö-
here Teuerungszulage einzureihen.

18. In Hohenelba sind Gebäude für die Staats-
angestellten zu erbauen.

19. Es sind sämtliche Grenzwälder zu ver-
staatlichen.

20. Den Hohenelber Grenzlern ist die Erbau-
ung eines würdigen gemeinsamen Volkshauses zu
ermöglichen unter Gewährung einer staatlichen
Subvention.

21. Die Abwanderung der Hohenelber Grenz-
ler durch die Sicherstellung des Betriebes der
staatlichen Brettsäge der Firma J. Mencik und
aller tschechischen Betriebe ist zu verhindern.

Die vereinigten tschechischen Vereine und
politischen Organisationen. «

Die Resolution wurde vom Leiter der Steuer-
verwaltung in Hohenelbe, Dr Vaclav Hasek, vor-
getragen.

Die Resolution fordert also, dass die letzten
deutschen Beamten, die m leitender Stellung m
Hohenelbe tätig sind, durch tschechische ersetzt
weiden. Der Vortrag einer solchen Entschliessung
durch den Staatsbeamten Dr Maäek hat m der
ganzen Bevölkerung grosse Erbitterung hervor-
gerufen, sodass das Verbleiben des Dr Hasek
in seiner Stellung für die deutsche Bevölkerung
untragbar ist, denn die deutsche Bevölkerung hat
zu diesem chauvinistischen Beamten jedes Ver-
trauen verloren.

Die Personaldaten des Dr. Hašek lauten:

Dr. Wenzel Hašek, Vorstand der Steuerver-
waltung in Hohenelbe, zustandig nach Dux, ge-
boren am 16. September 1904.

Der gesamte Inhalt der Resolution richtet
sich in aufreizender Weise gegen die deutsche
Bevölkerung. In der Resolution werden gerade-
zu verfassungswidrige Massnahmen verlangt, weil
die geforderten Verfügungen mit dem im Minder-
heitenschutzvertrag und der Verfassung gewähr-
leisteten Gleichheitsgrundsatz gröblich im Gegen-
satz und im Widerspruche stehen.

Die Resolution fordert ganz offen von der
Administrative die Verletzung des im § 128 der
Verfassungsurkunde gewährleisteten freien
Sprachgebrauches im Privat- und Geschäftsver-
kehr, indem sie begehrt, es möge angeordnet wer-
den, dass sämtliche konzessionierte Gewerbe die
Gewerbebezeichnung in der Staatssprache durch-
führen.

Die Entschliessung ist aber zweifellos ein po-
litischer Akt und überschreitet das gesetzmässige
Betätigungsrecht der angeblich unpolitischen
tschechischen Grenzverbände. Aus der Unter-
schrift der Entschliessung geht klar hervor, dass
nicht nur die politischen Organisationen, sondern
auch angeblich unpolitische Verbände sich an
dieser politischen Tätigkeit beteiligt haben.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern,
an den Herrn Justizminister und an den Herrn
Finanzminister die Anfrage:

1. Sind die Herren Minister bereit, den ge-
rügten Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Justizminister bereit, im We-
ge der Generalprokuratur der zuständigen Staats-
anwaltschaft den Auftrag^ erteilen zu lassen, eine
Straf Untersuchung nach § 14 des Schutzgesetzes
wegen Aufreizung gegen die Deutschen einleiten
zu lauen?

3. Ist der Herr Minister des Innern bereit,
diejenigen angeblich unpolitischen Grenzlerverbän-
de, die an der Entschliessung mitgewirkt haben,
aufzulösen, weil sie sich offenbar in statutenwi-
driger und gesetzwidriger Weise, ja in geradezu
strafwürdiger Art an politischen Handlungen be-
teiligt haben?


24

4. Ist der Herr Finanzminister bereit, gegen
den Vorstand der Steuerverwaltung in Hohen-
elbe, Dr Hasek, das Disziplinarverfahren einleiten
zu lassen, weil er sich als beeideter Staatsbe-
amter so weit vergessen hat, dass er an einer
chauvinistischen Handlung gegen die Deutschen
teilgenommen hat?

5. Ist der Herr Finanzminister bereit, den
Leiter der Steuerverwaltung in Hohenelbe, Dr.
Hasek, aus Hohenelbe zu versetzen, weil er das
Vertrauen der deutschen Bevölkerung vollständig
verloren hat?

Prag, am 30. Oktober 1936.

Obrlik,

Dr. Eichholz, Axmann, Jäkel, Gruber, Sogl, Dr.
Jilly, Rösler, Knöchel, Ing. Lischka, Jobst, Stangl,
Wagner, Ing. Karmasin, Nickerl, F. Nisch, May,
Hollube, Ing. Künzcl, Dr. Hodina, Knorre, Sandner.

Pùvodní znìní ad 675/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Richard Knorre
an den Eisenbahnminister

wegen gesetzwidriger Misstände auf der
Bahnstrecke Kriegsdorf-Römerstadt.

Auf der Bahnstrecke Kriegbdorf-Römerstadt
trägt der Motorzug nur einsprachig tschechische
Aufschriften. Auch alle Verbotsaufschriften und
Gebote sind einsprachig tschechisch ausgestattet.
Diese Aufschriften widersprechen dem § 2 des
Sprachengesetzes, weil im Bezirke Römerstadt
nach der letzten Volkszählung mehr als 20%
tschechoslowakischer Staatsbürger deutscher Na-
tionalität (ethnischer und sprachlicher Zugehö-
rigkeit) wohnen.

Obwohl das Oberste Verwaltungsgericht der
Ansicht ist, dass die Bahn eine Anstalt ist und
es in seiner Entscheidung vom 16. September
1924, Nr. 15. 755, Bohuslav 3903 klar ausgespro-
chen hat, dass unter den genannten Vorausetzun-
gen einer qualifizierten Minderheit alle jene Vor-
schriften, die Verbot oder ein Gebot enthalten,
womit sich die Bahn keineswegs als Anstalt, son-
dern als Behörde kraft ihres Imperiums an die
die Eisenbahn benutzenden Bürger wendet, nicht
nur in tschechischer, sondern auch in deutscher
Sprache ausgestattet sein müssen. Die Admini-
strative hat allerdings die Entscheidung der Ober-
sten Verwaltungsgerichtes als höchstens Tribunal
des Staates nicht zur Kenntnis genommen und
gefährdet dadurch die Autorität des Obersten
Verwaltungsgerichtes.

Aber auch andere Missstände herrschen auf
der genannten Strecke. Die Beleuchtung der Sta-

tionen Friedland an der Mohrau und Gross-Stohl
ist derart unzureichend, dass jeder Fussgänger
gefährdet ist. Die Stationsnamen sind infolge der
schlechten Beleuchtung vollständig unleserlich.

Wir stellen deshalb an den Herrn Eisenbahn-
miuister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, die sprachen-
rechtliche Ausstattung des genannten Motorzuges
in der Weise abzuändern, dass unter Respektie-
rung der genannten Spruchpraxis des Obersten
Verwaltungsgerichtes diejenigen Aufschriften, die
ein Gebot, ein Verbot oder eine Vorschrift ent-
halten, nicht nur in tschechischer, sondern auch
in deutscher Sprache angebracht werden?

3. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlas-
sen, dass der, durch die ungenügende Beleuch-
tung geschaffene lebensgefährliche Zustand auf
den Stationen Friedland an der Mohrau und
Gross-Stohl durch Verbesserung der Beuleuch-
tung beheben zu lassen?

4. Ist der Herr Minister bereit, gegen dieje-
nigen Beamten, die die Spruchpraxis des höch-
sten Tribunals itn Staate, nämlich des Obersten
Verwaltungsgerichtes planmässig sabotieren, das
Disziplinarverfarhen einleiten zu lassen?

5. Ist der Herr Minister bereit, gegen die-
jenigen Beamten, die die absolut unzureichende
Beleuchtung geduldet und verschuldet haben, das
Disziplinarverfahren einleiten zu lassen, weil sie
durch die Schaffung und Duldung dieses Zustan-
des die Gefahr einer Schadenhaftung des Staates
verursachen?

Prag, am 30. Oktober 1936.

Kuorre,

Dr. Hodina, Sandner, F. Nitsch, Dr. Eichholz,
Axmann, Jäkel, Franz Nìmec, Gruber, Hollube,
Sogl, Dr. Jilly, Ing. Lischka, Jobst, Wagner, Stangl.
Knöchel, Rösler, Nickerl, Ing. Karmasin, May,
Ing. Künzel.

Pùvodní znìní ad 675 /XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Guido Klieber
an den Minister des Innern

wegen einer unbegründeten und gesetz-
widrigen Hausdurchsuchung in der Be-
zirksstelle der Sudetendeutschen Partei
in Buchau.

Den Interpellanten wird folgender Sachver-
halt mitgeteilt:


25

«Arn 15. September 1936 erscheint in der Be-
zirksstelle in Buchau eine Gendarmeriepatrouille,
bestehend aus dem Gendarmerieoberwachtmeister
Cháb und dem Stabswachtineister Behnelt mit
dem Polizisten der Stadtgemeinde Buchau, Wen-
zel Kiesswetter, verlangte die Herausgabe von
Arbeitslosenerhebungsbogen und veranstaltete so-
dann eine Hausdurchsuchung.

Der Bezirksgeschäftsführer Otto Fischer stellt
die Anfrage, wer den Auftrag zu dieser Haus-
durchsuchung gegeben hat. Ein Auftrag über die
Durchführung der Hausdurchsuchung konnte
nicht vorgezeigt werden, sondern es wurde le-
diglich mitgeteilt, dass diese in der Ausführung
eines telefonischen Anrufes der Bezirksbehörde
Luditz erfolgt. Die Erklärung und Verwahrung
des Bezirksgeschäftsführers, dass ohne schriftli-
chen Ausweis eine Hausdurchsuchung eigentlich
nicht durchgeführt werden solle, wurde nicht
beachtet, sondern weiter durchgeführt und um
dreiviertel zwölf Uhr beendet. Bei der Haus-
durchsuchung wurden folgende Sachen beschlag-
nahmt:

Verzeichnis über die Verschuldung der Land-
wirtschaft im Bezirke in Karlsbad vom 27. März
1936;

ein Schreiben an die Kreisstelle der Sudeten-
deutschen Partei in Karlsbad vom 27. März 1936;

Arbeitslosenerhebungsbogen der Ortsgruppen
der Sudetendeutschen Partei Gross-Waltsch,
Ohorn, Hermannsgrünn, Thönischen, Krippau,
Luck, Klein-Werscheditz, Schwinau, Taschwitz,
Deutsch-Killmes, Pirk, Tescheditz, Udritsch,
Teltsch, Langlamitz, Bergels, Langgrün, Sollmuss,
Kosslau, Miroditz;

Mitgliederverzeichnis der Ortsgruppe der Su-
detendeutschen Partei Buchau;

Sonderweisung Nr. 3 vom 4. August 1936 mit
7 Beilagen;

Erhebung über die landwirtschaftliche Ver-
schuldung von den Ortsgruppen: Buchau, Pirk,
Thönischen, Höfen, Lochotin, Kosslau, Kopitschau,
Klein-Lubigau, Gross-Lubigau, Langlamitz, Te-
scheditz, Ohorn, Ober-Wohlau, Krippau, Budau,
Bergles, Giesshübel, Klein-Werscheditz, Hersehe-
di tz, Teltsch, Udritsch, Langendorf, Langgrün,
Miroditz, Tschies, Deutsch-Kilmes, Hermanns-
grün, Schönau, Holeditz, Alberitz, Reschwitz und
eine Gesamtübersicht.

Weiters 334 leere Erhebungsbogen für Ar-
beitslose.

Ueber die Hausdurchsuchung wurde folgen-
des Protokoll aufgenommen:

»Ortsleiter Schuldes gegen die Hausdurchsu-
chung verwahrt. Beschlagnahmt: 77 Stück Erhe-
bungsbogen für Arbeitslose, Kreismitteilungen
vom 25. Juli 1935, 5 Stück Anwesenheitslisten bei
Monatsabenden, Verzeichnis der Gemeindevertre-
tungsmitglieder, Erhebungsbogen für Postdnge-
stellte. Fragebogen über die Arbeitslosigkeit,
Weisung über die Steuerbemessung vom 12. Fe-
ber 1936 mit vier Beilagen. Kreisweisung 1/36

vom 10. März, H. u. G. Spendensammellisten
Nr. 63.

Buchau, am 15. September 1936.

Zeugen: Wenzel Kiesswetter, Höfer Emil.

Bezirksgeschäftsführer: Otto Fischer.

Oberwachtmeister Chäb. «

Es bestand nicht der geringste Anlass, diese
Hausdurchsuchung überhaupt vorzunehmen; es
bestand nicht der geringste Anlass, diese Haus-
durchsuchung ohne richterlichen Befehl vorzuneh-
men. Die Beschlagnahme des genannten Materials
war überflüssig, grundlos und gesetzwidrig. Das
aufgenommene Protokoll über die Hausdurchsu-
chung ist mangelhaft, weil die einzelnen beschlag-
nahmten Gegenstände einzeln hätten aufgezählt
werden müssen.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen sämt-
liche, an der unbegründeten Hausdurchsuchung
beteiligten Amtsorgane, die es disziplinär zu ver-
antworten haben, dass sie die Hausdurchsuchung
ohne dringenden Verdacht und ohne richterlichen
Befehl vorgenommen haben, das Disziplinarver-
verfahren einleiten zu lassen?

Prag, am 30. Oktober 1936.

Klieber,

Dr. Rösche, Dr. Eichholz, Axmann, Jäkel, Franz

Nìmec, Gruber, Sogt, Dr. Jily, Knöchel, Rösler,

Sandner, Ing. Lischka, Jobst, Wagner, Stangl,

Ing. Karmasin, F. Nitsch, Nickerl, Hollube,

Ing. Künzel, Knorre, Dr. Hodina.

Pùvodní znìní ad 675/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Hollube
an den Minister für Landwirtschaft

wegen des aufreizenden Verhaltens des
Försters Koläf in Niederhof und des He-
gers Gussbach in Pommerndorf der
Staatsforstverwaltung Hohenelbe.

Im Juli 1936 ist es wiederholt vorgekommen,
dass der Förster Koláø aus Niederhof und der
Heger Gussbach aus Pommerndorf bei Hohen-


26

elbe armen Leuten und Arbeitslosen, welche zur
Fristung ihres Lebensunterhaltes in den staatli-
chen Wäldern Schwämme und Beeren gesammelt
hatten, diese weggenommen und vernichtet ha-
ben. Weiters hat der Förster Koláø verschiede-
nen Personen die Ausfolgung eines »Beeren-
zettels« mit der Begründung verweigert, er habe
keine. Desgleichen wurden zahlreiche der, zur
Zeit der gräflichen Waldbesitzer frei passierbaren
Waldwege für die Benützung der bodenständigen
Bevölkerung unter nichtigen Verwänden ge-
sperrt, sodass unter der Bevölkerung des Bezir-
kes Hohenelbe gegen die genannten staatlichen
Organe die grösste Erregung herrscht, umsomehr
als die vorsätzliche Vernichtung von Lebens-
mitteln, wie Schwämme und Beeren durch ein
staatliches Organ in einem Notstandsgebiet ge-
eignet ist, in der Bevölkerung das Vertrauen zur
Objektivität der Staatsverwaltung zu unter-
graben.

Die Interpellanten machen als Auskunftsper-
sonen über diese Umstände folgende Personen
namhaft:

Rudolf Bittner, Brauarbeiter, Hohenelbe, Ge-
birgstrasse 257,

Wenzel Wenzel, Brauarbeiter, Hohenelbe,
Staffelberg,

Rudolf Fischer, Brauarbeiter, Hennersdorf,

Josef Rindt, Friseurgehilfe, Hohenelbe, Ufer-
gasse 13,

Karl Feistauer, Niederhof 126,

Emil Zakot, Hohenelbe,

Anna Seidel, Pommerndorf,

Anna Lahr, Pommerndorf,

Johann Zienecker, Pommerndorf,
um deren Einvernahme ersucht wird.

Wir stellen an den Herrn Minister für Land-
wirtschaft die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt, der in der notleidenden Bevölkerung
grösste Erregung hervorgerufen hat und geeignet
ist, die Staatsautorität zu untergraben, durch
Einvernahme der genannten Auskunftspersonen
erheben zu lassen?

 2. Ist der Herr Minister bereit, für die Be-
seitigung der gerügten Misstände, insbesondere
aber auch für die Freigabe der gesperrten Wege
Sorge zu tragen?

3. Ist der Herr Minister bereit, gegen die ge-
nannten Staatsorgane, die seiner Aufsichtsgewalt
unterstehen, ein Disziplinarverfahren einleiten zu
lassen?

Prag, am 30. Oktober 1936.

Hollube,

Knöchel, Nickerl, F. Nitsch, Dr. Eichholz, Axmann,

Jäkel, Franz Nemec, Gruber, Sogl, Dr. Jilly,

Röster, Ing. Lischka, Jobst, Wagner, Stangl,

Ing. Karmasin, May, Ing. Künzel, Knorre,

Dr. Peters.

Pùvodní znìní ad 675/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Max Budig
an den Minister des Innern

betreffend die Bestrafung des Herrn
Franz Haida in Iglau wegen Veranstal-
tung einer charitativen Geldsammlung im
bestimmten Personenkreise und schwerer
sprachenrechtlicher Mängel einer Beru-
fungsentscheidung der Landesbehörde in
Brunn.

Das Pülizeikominissanat in Iglau hat Herrn
Franz Haida mit Erkenntnis vom 22. Jänner 1936,
ZI. 11. 636 eine Strafe von 100 Kè. eventuell 5 Ta-
gen Arrest auferlegt, weil er im Rahmen der SdP
eine Sammlung von Esswaren durchgeführt hatte.
Es handelte sich um eine Weihnachtssammlurig
unter Mitgliedern der SdP für SdP-Mitglieder,
also um eine Sammlung, die keineswegs öffent-
lich war, sondern die auf einen bestimmten Per-
sonenkreis beschränkt war. Die Geldsammlung
war daher auch ohne behördliche Bewilligung
zulässig; die Bestrafung war gesetzwidrig (OVG,
Erkenntnis vom 21. April 1925, ZI. 692/24, Boh.
Z. 4625).

Der Bescheid der Landesbehörde Brunn vom
6. Feber 1936, ZI. 4691/1-7/36, mit dein der Beru-
fung des Verurteilten keine Folge gegeben wur-
de, leidet an schweren sprachenrechtlichen Män-
geln. Folgende Teile der Ausfertigung sind nur
in tschechischer Sprache ausgefertigt worden:
»K èíslu«, - »pøíl. «, - »dne«, - »února«, -
»výmìr«, - »pan«, - »František«, - »tajemník«,
- »v Jihlavì«, - »Teleèská ul. «, - »Za zem-
ského presidenta«, - »v. r. «, - Za správnost vy-
hotoveni pøednosta kanceláøe«. Sämtliche diese
Anführungen waren gem. § 2 des Sprachenge-
setzes auch in deutscher Sprache anzuführen.

Wir stellen an den Herrn Innenminister die
Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, die Unterbe-
hörden darüber aufklären zu lassen, dass Geld-
sammlungen, die auf einen bestimmten Personen-
kreis beschränkt sind, keiner behördlichen Be-
willigung unterliegen?

3. Ist der Herr Minister bereit, die verant-
wortlichen Beamten der Landesbehörde in Brunn
über die Bestimmungen des Sprachengesetzes
aufklären zu lassen?

Prag, am 30. Oktober 1936.

Budig,

Dr. Eichholz, Axmann, Jäkel, Franz Nìmec, Sogt

Gruber, Dr. Jilly. Ing. Peschka, Knöchel, Nickerl,

Röster, Ing. Lischka, Jobst, Wagner, Stangl,

Ing. Karmasln, Hollube, F. Misch, May,

Ing. Künzel, Knorre.


27

Pùvodní znìní ad 675/XVI.

Interpellation

der Abgeordneten Eugen de Witte und
Franz Macoun

an den Minister für Schulwesen

und Volkskultur
und den Minister des Innern

wegen unzulässiger Eingriffe in die Frei-
heit der künstlerischen Betätigung.

Die Stadtvertretung der Stadt Reichenberg
hat am 25. Juni 1936 das Stadttheater für die
laufende Spielzeit an den Direktor Paul Barnay
vergeben. Diese Beschlussfassung erfolgte einstim-
mig. Auch die Sudetendeutsche Partei, die in der
Theatergemeinde vertreten ist, schloss sich von
dieser Zustimmung keineswegs aus.

Nichtsdestoweniger setzte gleichzeitig mit
dieser öffentlichen Zustimmung die Propaganda
der Sudetendeutschen Partei ein, die schliesslich
auch im »Kamerad«, dem Reichenberger Nach-
riclitenblatt der Sudetendeutschen Partei, ihren
Ausdruck fand. Diese Propaganda hatte den
offensichtlichen Zweck, den Besuch des Reichen-
berger Stadttheater zu schädigen und dadurch
Direktor Barnay zum Rücktritt zu zwingen.

Diese Handlungsweise stellt den Versuch dar,
durch unzulässige Druckmittel in die Freiheit der
künstlerischen Betätigung einzugreifen. Sie be-
deutet überdies eine empflindliche Schädigung
des Theaterbetriebes und damit der Stadtge-
meinde Reichenberg, zumal es Direktor Barnay
gelungen ist, die Zahl der Abonnenten zu ver-
doppeln.

Diese Agitation veranlasste Direktor Barnay,
eine Besprechung aller Interessenten einzuberu-
fen, die am 16. Oktober stattfand. In dieser Be-
sprechung kam die vollste Zufriedenheit sowohl
des Publikums als auch des darstellerischen und
technischen Bühnenpersonals mit der Theaterlei-
tung durch Direktor Barnay zum Ausdruck.
Dessen ungeachtet setzten die Vertreter der Su-
detendeutschen Partei auch in dieser Besprechung
ihre Aktion gegen Barnay fort. Diese Aktion

gipfelt schliesslich darin, dass die Vertreter der
SdP erklärten, ein Gutachten über die künstle-
rische Tätigkeit bei der Reichskulturkammer in
Berlin, also einer ausländische Institution und bei
zwei ausländischen Theaterfachleuten einzuholen.

Dieser Versuch, die Führung eines inländi-
schen Theaters dem Gutdünken einer ausländi-
schen Stelle zu unterwerfen, muss mit aller
Schärfe zurückgewiesen werden, weil die Reichs-
kulturkammer in Berlin gar nicht in der Lage
ist, ein objektives Gutachten zu erstatten, da sie
nach den Prinzipien des totalitären Staates ge-
zwungen ist, politische Masstäbe anzuwenden,
die mit den Grundsätzen der Demokratie und der
künstlerischen Freiheit unvereinbar sind.

Wir teilen daher durchaus die in der Erklä-
rung der tschechischen und deutschen Schau-
spielerschaft zum Ausdruck gebrachte Auffas-
sung, dass hier eine politische Aktion vorliegt,
die auf dem Boden unseres Staates ihresgleichen
nicht hat und dass es unzulässig ist, ein Theater
in der Republik den offiziellen Begutachtungen
einer ausländischen Institution unterzuordnen.

Da in letzter Zeit auch in Karlsbad eine ähn-
liche Aktion eingeleitet wurde, halten wir es für
nötig, dass der Wiederholung solcher Methoden
rechtzeitig begegnet wird und stellen daher die
Fragen:

1. Sind die Herren Minister bereit, die an-
geführten Vorfälle eingehend zu untersuchen und
insbesonders zu überprüfen, ob unzulässige
Druckmittel angewendet wurden, um eine Aende-
rung des von der allein zuständigen Körper-
schaft, nämlich der Reichenberger Stadtvertre-
tung, gefassten Beschlusses über die Führung des
Stadttheaters herbeizuführen?

2. Sind sie bereit, zu verhindern, dass aus-
ländische Stellen und Personen unbefugterweise
in die Verhältnisse unserer Theater und in die
Freiheit der künstlerischen Betätigung eingrei-
fen?

Prag, den 29. Oktober 1936.

de Witte, Macoun,

Tymes, Kirpal, Polach, Katz, Dlouhy, Jar. Kuèe-

ra, Kögler, Taub, Hladky, Beèko, Jaša, Heeger,

Novy, Revay, Krejèi, Jaksch, Laušman. Zischka,

Srba, R. Chalupa, Klein, Stivín.


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