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Pùvodní znìní ad 658/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Ernst Kundt

an den Minister für auswärtige
Angelegenheiten,

betreffend das freundnachbarliche
Verhältnis zu Deutschland.

Der Herr Minister für auswärtige Angelegen-
heiten hat wiederholt das gute und korrekte Ver-
hältnis hervorgehoben, in dem die Tschechoslo-
wakische Republik zu Deutschland steht - ja er
hat sogar dieses Verhältnis als freundnachbarlich
bezeichnet.

Das Oberste Gericht in Brunn scheint diese
Ansicht unserer offiziellen Außenpolitik offenbar
nicht zu teilen; denn es beurteilt die Beziehungen
zwischen der Tschechoslowakei und Deutschland
weitaus unfreundlicher.

Es steht weder den Interpellanten, ja sogar
nicht einmal dem Herrn Aussenminister zu, in die
Rechtsprechung des unabhängigen Obersten Ge-
richtes einzugreifen.

Es ist aber unerlässlich, dass der Herr Mi-
nister für auswärtige Angelegenheiten sich in sei-
nem nächsten Exposee mit der Rechtsprechung
des Obersten Gerichtes in Brunn, soweit sie sich
mit dem in sein Ressort fallenden Beziehungen
zwischen der Tschechoslowakei und Deutschland
befasst, einmal grundsätzlich auseinandersetzt.

Die Ansichten des Obersten Gerichtes über
die freundnachbarlichen Beziehungen zu Deutsch-
land sind nämlich dadurch gekennzeichnet, dass
das Oberste Gericht nahezu in jedem Verbände,
der auf dem Boden Deutschlands irgendeine Tä-
tigkeit entfaltet, einen fremden Faktor erblickt,
der irgendwie mit der nationalsozialistischen
deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) im Zusam-
menhange steht.

Auf Grund der Totalität dieser Partei iden-
tifiziert das Oberste Gericht diese Partei gerade-
zu mit Deutschland.

Die Ansichten des Obersten Gerichtes über
diese Partei sind aber folgende:

Ziel der nationalsozialistischen Arbeiterpartei
ist die Errichtung eines einheitlichen National-
staates (Grossdeutschland), der alle deutsche.
Stämme umfassen würde. Durch die Bestrebun-
gen, auf die dieser Zweck der Organisation hin-
weist, sollen die tschechoslowakischen Bunter
deutscher Volkszugehörigkeit, selbstverständlich
auch mit ihrem Siedlungsgebiete, wo sie die Be-
völkerungsmehrheit haben, losgerissen und an
Grossdeutschland angeschlossen werden. Diese
Wirkung würde notwendig die verfassungs-
mässige Einheitlichkeit der Republik verletzten,

sie kann nur durch deren Unterwühlung erreicht
werden. Dabei kommt es nicht darauf an, dass
die Vereinigung ausser diesem ein nicht anstös-
siges Zie! verfolgt und dass sie die bedenklichen
Tendenzen unter dem Gewände der Verwirkli-
chung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker
verbirgt. Das Recht der Völker auf die Bestim-
mung ihrer staatlichen Zugehörigkeit bezw. auf
die Bildung eigener Staaten kann nur insoweit
anerkannt werden, als es sich in den Friedens-
verträgen Geltung verschafft hat.
(O. G. Slg. 3917/30).

Der Herr Aussenminister hat in seinen Kund-
gebungen keinen Zweifel darüber gelassen, dass
er diese Auffassungen des Obersten Gerichtes
nicht teilt.

Wir stellen daher an den Herrn Minister für
auswärtige Angelegenheiten die Anfrage:

Ist der Herr Minister für auswärtige Angele-
genheiten bereit, in seinem nächsten Exposee den
auffallenden diametralen Gegensatz und Wider-
spruch zu erörtern, der zwischen den Erklärun-
gen unserer Aussenpolitik und der Rechtsprechung
unserer Obersten Gerichte hinsichlich des an-
seblich freundnachbarlichen Verhältnisses der
Tchechoslowakei gegenüber Deutschland besteht?

Prag, am 9. Oktober 1936.

Kundt,

Röster, Dr Hodina, Wagner, Ing. Karmasin, Budig,
Fischer, Jäkel, G. Böhm. May, Knorre, Dr Eich-
holz, Ing. Lischka, E. Köhler. Hirte. Birke. Illing.
Axmann, Dr Zippelius, Ing. Künzel, Dr Kellner,
Stangl.

Pùvodní znìní ad 658/V.

Interpellation

des Abgeordneten Dr Franz Hodina

an den Minister des Innern
und an den Justizminister,

wegen ungerechtfertigter Beschlagnahme
von Druckschriften bei einer Hausdurch-
suchung in Mähr. Trübau.

Am 26. August 1936 wurde auf Grund des
Beschlusses des Bezirksgerichtes Mähr. Trübau,
Abt. III, vom 24. August 1936, Tv 105/36, von 4
Gendarmen und einem Ortspolizisten gegen Frau
Kristine Rotter in Mähr. Trübau eine Hausdurch-
suchung durchgeführt. Dabei wurden unter an-
deren folgende Gegenstände beschlagnahmt:

10 Ansichtskarten von der Olympiade in
Berlin;


14

1 Buch »Amtlicher Führer zur Feier der 11.
Olypm. Spiele«;

1 Buch »Mein Fliegerleben«;
1 Buch »Sudetendeutschtum im Kampf«;
1 Buch »Die grossen Deutschen« 4. Band;
1 Buch »Geschichte der Sudetendeutschen«;
3 Bücher »Volk bei der Arbeit«;
1 Buch »SdP 1936«;

1 Buch »Die geistigen Grundlagen unserer
Bewegung«;

1 Buch »Der Ortsleiter«;
1 Buch »Besitzstand und Gefahrenlage des
Sudetendeutschtums«;

Buch »Konrad Henlein spricht«;
Buch »Arbeit für 300. 000«;
Buch »Liederbuch: Wir marschieren«;
Buch »SHF und die Behörden«;
Buch »Ewiger Arbeitstag«;
1 Buch »Die grössere Heimat«;
1 Buch »Schluss mit.......«.

Es bestand nicht der geringste Grund, diese
Schriftstücke zu beschlagnahmen. Die Gendarme-
rie behauptet, dass Frau Kristine Rotter in der
Nacht vor der Hausdurchsuchung aus Eger ge-
kommen sei und dass sie häufig Reisen ins Grenz-
gebiet unternehme. In Wirklichkeit hält sich Frau
Rotter seit 14 Jahren in Mähr. Trübau auf und
war lediglich einmal in ihrer Heimat in Graz im
Feber 1936, drei Tage in Prag, in ärztlicher Be-
handlung und in diesem Jahre, wie Tausende an-
dere Sudetendeutsche, 5 Tage lang bei der Olvm-
piade in Berlin. Dies waren die »häufigen« Rei-
sen der Frau Rotter in den letzten 14 Jahren.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
und an den Herrn Justizminister die Anfrage:

1. Sind die Herren Minister bereit, den ge-
rügten Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Sind die Herren Minister bereit, die Un-
terbehörden darüber aufzuklären, dass bei Haus-
durchsuchungen lediglich belastendes Material,
niemals aber harmlose Druckschriften beschlag-
nahmt werden?

3. Sind die Herren Minister bereit, zu veran-
lassen, dass Frau Rotter sofort das, zu Unrecht
beschlagnahmte Druckschriftenmaterial wieder zu-
rückerhält?

4. Sind die Herren Minister bereit, zu veran-
lassen, dass gegen diejenigen Beamten, die das
harmlose Material zu Unrecht beschlagnahmt ha-
ben, das Disziplinarverfahren eingeleitet wird?

Pùvodní znìní ad 658/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Erich Hirte
an den Minister des Innern,

wegen eingenartiger Durchführung einer

Hausdurchsuchung in Krombach

bei Zwickau.

Am 22. September 1936 wurde bei einem Mit-
gliede der Sudetendeutschen Partei in Krombach
bei Zwickau, politischer Bezirk Deutsch-Gabel,
eine Hausdurchsuchung auf folgende Art durch-
geführt:

Die Inwohner des Hauses wurden nicht ver-
ständigt, sondern der Gendarmeriewachtmeister
kroch mit einem Zivilisten, der angeblich Beamter
der Finanzdirektion in Reichenberg ist, ganz
heimlich durch die Giebeltüre des Hinterhauses
über den Dachboden in das Innere des Hauses.
Natürlich erschrak die Frau des Verdächtigten,
die allein im Hause anwesend war, sehr. Die
Hausdurchsuchung verlief, obwohl sie sehr gründ-
lich durchgeführt wurde, vollständig ergebnislos.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlas-
sen, dass Organe, die eine Hausdurchsuchung
durchführen, die Häuser immer durch den Haupt-
eingang betreten und sich sogleich mit einem
richterlichen Befehl ausweisen?

3. Ist der Herr Minister bereit, gegen den
Gendarmeriewachtmeister, der diese eigenartige
Methode einer Hausdurchsuchung angewendet
hat, das Disziplinarverfahren einleiten zu lassen?

Prag, am 8. Oktober 1936.

Prag, am 9. Oktober 1936.

Dr Hodina,

Sandner, Hollube, Gruber, Knorre, Jäkel, Franz

Nìmec, Hirte, Dr Kellner, Wollner, Ing. Richter,

Illing, Dr Zippellus, Ing. Lischka, E. Köhler, Rösler,

Fischer, Ing. Künzel, Dr Jilly, Dr Eichholz,

Obrllk.

Hirte,

Ing. Künzel, Hollube, Illing, Franz Nìmec, Fischer,

Jäkel, Ing. Richter, Dr Kellner, Kundt, Obrlik,

Rösler, Dr Elchholz, Dr Hodina, Knorre, E. Köhler,

Ing. Lischka, Dr Jilly, Dr Zippellus, Gruber,

Wollner.


15

Pùvodní znìní ad 658/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Nìmec
an den Minister des Innern,

betreffend die Erhebungen von Geheim-
polizisten über die Zeichnung der Staats-
anleihe bei Gastwirtegenossenschaften.

Die Interpellanten erhielten einen Bericht,
dass geheime Polizisten bei einer Gastwirtege-
nossenschaft in Nordwestböhmen vorgesprochen
haben und die Vorweisung der gezeichneten
Staatsanleihe verlangten. Dieser Aufforderung
wurde auch entsprochen.

Es ist den Interpellanten unerklärlich, auf
welche gesetzliche Grundlage diese Massnahme
gestützt wird.

Wir stellen daher an den Herrn Minister des
Innern die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, bekanntzuge-
ben, ob eine generelle Verfügung erlassen wurde,
die den Geheimpolizisten das Recht gibt, die Vor-
weisung der gezeichneten Staatsanleihepapiere zu
fordern?

2. Ist der Herr Minister bereit, in einem
Runderlass darauf aufmerksam zu machen, dass
dieses Vorgehen in Gesetzen nicht begründet ist?

Prag, am 8. Oktober 1936.

Franz Nìmec,

Ing. Lischka, Hirte, Hollube, Dr Hodina, Fischer,
Dr Jilly, Dr Zippelius, Ing. Künzel, Illing, Jäkel,
E. Köhler, Knorre, Gruber, Wollner, Dr Kellner,
Obrlik, Dr Eichholz, Kundt, Rösler, Ing. Richter.

Pùvodní znìní ad 658/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Wolfgang Richter
an den Eisenbahnminister,

wegen einsprachig tschechischer

Richtungstafeln auf dem Bahnhofe

Tannwald-Schumburg.

Der Bahnhof Tannwald-Schumburg liegt in
einem Gerichtsbezirke, in dem nach der letzten
Volkszählung weit mehr als 20% tschechoslowa-
kischer Staatsbürger deutscher Nationalität
(ethnischer und sprachlicher Zugehörigkeit) woh-
nen. Der Bahnhof liegt an der Linie Reichenberg-

Polaun. Auf diesem Bahnhofe sind Richtungs-
tafeln ausschliesslich in tschechischer und keines-
wegs auch m deutscher Sprache. Diese Richtungs-
tafeln werden auf dem Bahnsteige zu den ein-
zelnen Zügen gestellt. Insbesondere werden Ta-
feln mit der einsprachig tschechischen Aufschrift:
»K Polubnému, K Liberci« verwendet.

Die Richtungstafeln beinhalten keineswegs
eine interne Bezeichnung für die Bahnbediensteten,
sondern enthalten ein Gebot, mit dem die Bahn
kraft ihres Imperiums als Behörde den, die Eisen-
bahn benutzenden Staatsbürgern gebietet, ihre ge-
lösten Fahrkarten in der Weise zu benützen, dass
sie in diejenigen Züge einsteigen, die tatsächlich
nach der Richtung abgehen, die auf der Fahrkarte
angegeben ist. Wenn also die Bahn Richtungs-
tafeln aufstellt, handelt sie keineswegs als An-
stalt des Staates, sondern wendet sich kraft ihres
Imperiums mit einem Gebote nicht nur an die
Tschechen, sondern auch an die, weit mehr als
20% tschechoslowakischen Staatsbürger deut-
scher Nationalität (ethnischer und sprachlicher
Zugehörigkeit), die in dem Gerichtsbezirke, in
dem das Bahnhofsgebäude liegt, wohnen und die
sich nach der letzten Volkszählung zur deutschen
Volksgemeinschaft, zur deutschen Kulturgemein-
schaft und zu der deutschen Sprachgemeinschaft
bekannt haben. Es liegt also gemäss § 2 des
Sprachengesetzes ein gesetzwidriger und un-
freundlicher Akt der Bahnbehörde gegen die
Deutschen vor, wenn die Richtungstafeln nur ein-
sprachig tschechisch und keineswegs auch in
deutscher Sprache ausgestattet sind.

Das Vorgehen der Bahnbehörde und der
Bahnverwaltung ist aber nicht nur gesetzwidrig,
sondern auch unzweckmässig: es verstösst ins-
besondere gegen die kaufmännischen Grundsätze,
zu deren Beachtung jede staatliche Anstalt, ins-
besondere auch die Bahn verpflichtet ist.

Wir stellen daher an den Herrn Eisenbahn-
minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlas-
sen, dass die gerügte Ausstattung der Aufschriften
in der Weise abgeändert wird, dass die Rich-
tungsbezeichnung nicht nur in tschechischer,
sondern auch in deutscher Sprache kundgemacht
wird?

3. Ist der Herr Minister bereit, gegen die
Organe der Bahnbehörde und der Bahnverwal-
tung, die in gesetzwidriger und unzweckmässiger
und unkaufmännischer Weise die Unterlassung
der deutschen Aufschriften verschuldet haben, das
Disziplinarverfahren einleiten zu lassen?

Prag, am 9. Oktober 1936.

Ing. Richter,

Gruber, Rösler, Dr Kellner, Knorre, Fischer,
Obrlik, E. Köhler, Dr Eichholz, Wollner, Illing.
Dr Zippelius, Ing. Lischka, Jäkel Hirte, Ing. Kün-
zel, Dr Hodina, Hollube. Kundt, Franz Nìmec,
Dr Jilly.


16

Pùvodní znìní ad 658/IX.

Interpellation

des Abg. Dr Fritz Zippelius
an den Minister des Innern

wegen unbegründeter Auflösung einer

Versammlung in Tepliz-Schönau und

Uebergriffen der Staatspolizei.

Am 9. September 1936 fand in Teplitz-Schö-
nau in den Lindenhofsälen eine, von der Sude-
tendeutschen Partei einberufene öffentliche Ver-
sammlung zum Gedächtnis an den Jahrestag des
Minderheitenschutzvertrages statt. Der Redner
Dr Wilhelm Sebekowsky befasste sich in ruhiger
und sachlicher Weise mit den Grundlagen des
Minderheitenschutzvertrages und der wirtschaft-
lichen und sozialen Situation der Sudetendeut-
schen. Obwohl sich die Ausführungen des Red-
ners durchaus in den Grenzen erlaubter Kritik
hielten, löste der Regierungsvertreter ungefähr
um 20. 45 Uhr anlässlich der lebhaften Zustimmung
der Versammelten die Kundgebung auf und ord-
nete gleichzeitig an, dass der Saal binnen 15 Mi-
nuten zu verlassen sei. Die Staatspolizei schritt
jedoch bereits vor Ablauf dieser Frist gegen die
Versammelten mit Gewalt ein.

Bei diesem Einschreiten schlug die Polizei
die Versammlungsteilnehmer mit dem Gummi-
knüppel

Die Interpellanten heben hier drei besonders
typische Fälle, die sich bei diesem Einschreiten
ereigneten, hervor:

1. Josefa Schwab aus Teplitz-Schönau, Eich-
walderstrasse 45, verliess den Saal in aller Ru-
he und ging, ohne stehen zu bleiben, durch die
Lindenstrasse in der Richtung zur mittleren Stadt.
Ohne vorangegangene Aufforderung und ohne
Anlass wurde Josefa Schwab von einem Staats-
polizisten, der von rückwärts kam, mit dem Gum-
miknüppel geschlagen. Josefa Schwab befand sich
keineswegs inmitten einer Ansammlung, es gin-
gen vielmehr nur wenige Passanten in ihrer Nä-
he. Josefa Schwab und deren Gatte waren in
aller Ruhe fortgegangen, weil sie als ältere Leu-
te jedwedes Gedränge vermeiden wollten. Jose-
fa Schwab hat gesehen, dass der Staatspolizist
auch andere Passanten mit dem Gummiknüppel
von rückwärts geschlagen hat.

2. Karl Loose, Teplitz-Schönau, Stifergasse 4,
verliess ebenfalls in aller Ruhe den Saal durch
die eiserne obere Ausgangstür. Da kamen einige
Polizisten im Laufschritte auf dem Bürpersteige
gegen ihn und schlugen auf die einzelnen Passan-
ten von rückwärts ohne vorausgegangene Auf-
forderung grundlos ein. Auch Loose bekam vier
schmerzhafte Schläge mit dem Gummiknüppel
auf den Rücken. Hiebei wurde ihm der Mantel
oberhalb der rechten Tasche zerrissen. Die Iden-
tität des Polizisten konnte Loose nicht feststel-
len, weil der Polizist sofort weiterlief.

3. Auch Friedrich Tropschuh, Teplitz-Schö-
nau, Schmelkegasse 19, wurde von der Polizei
mit dem Gummiknüppel am Oberarm und ins
Kreuz grundlos geschlagen.

Derartige Polizeimethoden sind nicht geeig-
net der Administrative die Liebe und Zuneigung
der gleichberechtigten tschechoslowakischen
Staatsbürger deutscher Nationalität (ethnischer
und sprachlicher Zugehörigkeit) zu erwerben.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen die
Angehörigen der Staatspolizei, die gegen freie
tschechoslowakische Staatsbürger deutscher Na-
tionalität (ethnischer und sprachlicher Zugehörig-
keit), die ruhig und ohne Waffen von ihrem ver-
fassungsmässigen Versammlungsrecht Gebrauch
gemacht hatten, grundlos mit dem Gummiknüppel
eingeschritten sind, das Disziplinarverfahren ein-
leiten zu lassen?

3. Ist der Herr Minister bereit, die Polizei
anzuweisen, nur dann vom Gummiknüppel Ge-
brauch zu machen, wenn den Anordnungen zum
Verlassen des Saales tatsächlich keine Folge ge-
leistet wird?

4. Ist der Herr Minister bereit, zu verfügen,
dass in Hinkunft Versammlungen nicht deshalb
aufgelöst werden, weil die Versammelten den
Ausführungen des Redners zustimmen; denn die-
se Zustimmung an sich gefährdet noch nicht die
öffentliche Ruhe und Ordnung. Im Gegenteil, die
einheitliche Auffassung der Ausführungen des Red-
ners durch die Versammlungsteilnehmer sichert
die Versammlung gegen alle Zwischenfälle und
Störungen und fördern auf diese Weise die Er-
haltung der Ruhe und Ordnung.

Prag, am 8. Oktober 1936.

Dr Zippelius,

Fischer, Franz Nìmec, Ing. Lischka, Kundt, Dr
Kellner, Obrlik. Dr Jilly, Gruber, Kling, E. Köhler,
Dr Hodina, Ing. Künzel, Jäkel, Hollube, Rösler,
Hirte, Dr Eichholz, Ing. Richter, Knorre, Wollner.

Pùvodní znìní ad 658/X.

Interpellation

des Abg, Ing. A. Lischka
an den Minister des Innern,

wegen Verwarnung des Abgeordneten
Lischka, dass er zu laut spreche.

Der Abg. Lischka wurde als Versammlungs-
redner bei einer Versammlung am 16. September


17

1936 in Rosendorf im Bezirk Tetschen vom Re-
gierungsvertreter verwarnt, weil er zu laut ge-
sprochen hatte. Der Abgeordnete erwiderte, dass
er in diesem grossen Räume laut sprechen müsse,
um sich den Zuhörern verständlich zu machen.
Ausserdem erklärte der Abgeordnete, es sei nach
dem Gesetze erlaubt, laut zu reden. Hierauf löste
der Regierungsvertreter die Versammlung auf.

Während also in Eger nach den tätlichen
kommunistischen Angriffen auf den Abgeordneten
Wollner und auf einige andere Personen die kom-
munistische Versammlung fortgesetzt wurde, wur-
de in Rosendorf eine Versammlung der Sudeten-
deutschen Partei aufgelöst, weil ein Abgeordne-
ter angeblich zu laut gesprochen habe.

Diese beiden Vorfälle beleuchten grell die
Praxis unserer Versammlungspolizei.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlas-
sen, dass niemals wieder eine Versammlung we-
gen der Lautstärke eines Versammlungsredners
aufgelöst wird?

3. Ist der Herr Minister bereit, gegen den
Regierungsvertreter wegen der offenbar unbe-
rechtigten Versammlungsauflösung das Diszipli-
narverfahren einleiten zu lassen?

Prag, am 8. Oktober 1936.

Ing. Lischka,

Dr Kellner, Hirte, Dr Eichbolz, Fischer, Knorre,
Ing. Richter, Kundt, Hollube, Franz Nemec, Woll-
ner, Obrlik, Illing, Dr Jilly, Ing. Künzel, Rösler,
Dr Hodina, Dr Zippelius, E. Köhler, Jäkel,
Gruber.

Pùvodní znení ad 658/XI.

Interpellation

des Abg. Ernst Köhler
an den Minister des Innern

wegen Hissung der roten Fahne der Welt-
revolution an den, der Gemeinde Klein-
Augezd, Bezirk Teplitz, gehörenden
Gebäuden.

In der Gemeinde Klein-Augezd ist der Miss-
brauch eingerissen, bei allen möglichen offiziellen
und offiziösen Anlässen auf dem Gebäude, in dem
das Gemeindeamt untergebracht ist, und auf meh-
reren, der Gemeinde gehörigen Häusern die rote

Fahne der Weltrevolution zu hissen. Dieser Vor-
gang steht mit dem Schütze der demokratischen
Grundlagen und der verfassungsmässigen Einheit
unserer Republik im Gegensatz und im Wider-
spruche.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlas-
sen, dass der gerügte Vorgang sich nicht mehr
wiederholt?

3. Ist der Herr Minister bereit, gegen die
Gendarmen und gegen die Bezirksbehörde als
Aufsichtsbehörde, die es unterlassen haben, den
anstössigen Zustand abzustellen, das Disziplinar-
verfahren einleiten zu lassen?

Prag, am 9. Oktober 1936.

E. Köhler,

Hollube, Illing, Ing. Lischka, Knorre, Fischer, ing.

Künzel, Jäkel, Obrlik, Dr Eichholz, Dr Zippelius.

Gruber, Dr Jilly, Dr Hodina, Rösler, Dr Kellner,

Hirte, Kundt, Ing. Richter, Franz Nemec,

Wollner.

Pùvodní znìní ad 658/XII.

Interpellation

des Abg. Benno Fischer
an den Minister für öffentliche Arbeiten

wegen einsprachig tschechischer War-
nungstafeln in Jägerndorf.

Bei den Ausbesserungsarbeiten der Benischer
Strasse in Jägerndorf durch die Staatsstrassen-
verwaltung werden nur einsprachig tschechische
Warnungstafeln verwendet.

Das Mitglied der Bezirksvertretung Jägern-
dorf, Januschke, hat auf diesen Sachverhalt den
Herrn Bezirkshauptmann Dr Bastei aufmerksam
gemacht, der jedoch einwendete, dass dies einzig
und allein eine Angelegenheit der Staatsstrassen-
verwaltung sei.

Da sich die Warnungstafeln an die gesamte
Bevölkerung wenden, haben die Deutschen des
Bezirkes Jägerndorf gemäss § 2 des Sprachenge-
setzes einen Rechtsanspruch darauf, dass die
Warnungstafeln nicht nur in tschechischer, son-
dern auch in deutscher Sprache ausgestattet
werden.


18

Wir stellen an den Herrn Minister für öffent-
liche Arbeiten die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, zu veranlas-
sen, dass bei den Arbeiten der Staatsstrassen-
verwaltung in Jägerndorf nicht nur tschechische,
sondern auch deutsche Warnungstafeln aufge-
stellt werden?

3. Ist der Herr Minister bereit, gegen dieje-
nigen Staatsbeamten oder Staatsbediensteten,
welche die Aufstellung einsprachig tschechischer
Warnungstafeln verschuldet haben, das Diszipli-
narverfahren einleiten zu lassen?

Prag, am 8. Oktober 1936.

Fischer,

Kundt Ing. Richter, Hirte, Hollube, Ing. Künzel,
Jäkel, Dr Jilly, Obrlik, Gruber, Dr Eichholz, Dr
Hodina, Knorre, Illing, Dr Zippelius, E. Köhler,
Ing. Lischka, Franz Nìmec, Rösler, Wollner, Dr
Kellner.

Pùvodní znìní ad 658/ XIII.

Interpellation

des Abg. Josef Rösler

an den Eisenbahnminister
und an den Minister des Innern

wegen offizieller Bezeichnung deutscher
Ortsnamen unter Verwendung von Buch-
staben, die der deutschen Sprache
fremd sind.

Die Bahn verwendet die, angeblich offiziellen
Stationsbezeichnungen «Maria-Radèitz« und
»Waltiøe«. Tatsächlich weisen auch die offiziellen
Orientierungslexika diese Bezeichnungen auf.

Es ist den Interpellanten unverständlich, wie
es möglich war, derartige offizielle deutsche Be-
zeichnungen festzulegen, in denen Buchstaben
verwendet werden, die der deutschen Sprache
Oberhaupt fremd sind.

Die Interpellanten erblicken in dieser Praxis
eine Kränkung der deutschen Sprach- und Kul-
turgemeinschaft in aller Welt,

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
und an den Herrn Eisenbahnminister die An-
frage:

1. Sind die Herren Minister bereit, den ge-
rügten Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Was gedenken die Herren Minister zu tun,
um diese Bezeichnungen mit dem Kulturgut der
deutschen Sprache in Uebereinstimmung treten
zu lassen?

Prag, am 8. Oktober 1936.

Rösler,

Hollube, Illing, Hirte, Franz Nìmec, Gruber,
Ing. Lischka, Dr Kellner, Wollner, Ing. Künzel,
Dr Eichholz, Dr Zippelius, Fischer, Dr Jilly, E.
Köhler, Jäkel, Kundt, Dr Hodina, Obrlik, Ing.
Richter, Knorre.

Pùvodní znìní ad 658 XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Franz Künzel
an den Justizminister

wegen Unterlassung einer Schutzgesetz-
untersuchung gegen Karl Karpeles
In Brunn, Josefgasse 2/I.

Am 30. Juni 1936 überreichte Herr Ernst Wer-
ner, Student in Brunn, Lindengasse 7, folgenden
Tatbestand bei der Staatsanwaltschaft m Brunn:

»Am 23. Juni 1936 um 20 1/2 Uhr abends trat
während des öffentlichen Konzertes in den Gla-
cisanlagen in Brunn Herr Karl Karpeles, Brunn,
Josefgasse 2/I, auf mich zu und riss mir mit den
Worten: »My nejsme v Nìmecku« das Turnver-
bandabzeichen vom Rocke. Mein Rock wurde
hiebei beschädigt.

Beweis: Zeugenschaft des Ernst Werner,
Student in Brunn, Lindengasse 7, und des Rudolf
Hofmann, Brunn, Falkensteinergasse 30. «

Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin le-
diglich, ohne dass Erhebungen durchgeführt wor-
den wären, beim Bezirksstrafgerichte in Brunn
unter T V 1817/36 die Anklage wegen § 468 Str.
G., von welcher der Angeklagte Karpeles am 17.
August 1936 mit Hinweis auf unwesentlichen
Schaden und Mangel des subjektiven Tatbestan-
des freigesprochen wurde.

Zu erwarten wäre aber gewesen, dass die
Staatsanwaltschaft die Anklage nach § 14 Schutz-
gesetz erhebt, was nicht geschehen ist, bezw.
dass zumindestens Untersuchungshandlungen in
dieser Richtung geführt werden.

Wir stellen an den Herrn Justizminister die
Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?


19

2. Ist der Herr Minister bereit, darüber Auf-
klärung zu geben, warum die Staatsanwaltschaft
in Brunn die Untersuchung überhaupt nicht in der
Richtung eines Schutzgesetztatbestandes durch-
geführt hat?

Prag, am 8. Oktober 1936.

Ing. Künzel,

Obrlik, Hirte, E. Köhler, Dr Kellner, Ing. Lisch-

ka, Röster, Jäkel, Gruber, Wollner, Dr Jilly, Ing.

Richter, Dr Zippelius, Illing, Knorre, Dr Hodina, Dr

Eichholz, Hollube, Franz Nìmec, Kundt,

Fischer.

Pùvodní znìní ad 658/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Hollube
an den Minister des Innern

wegen behördlicher Duldung kommunisti-
scher Hetzereien in einer öffentlichen
Versammlung in Alt-Harzdorf und Ueber-
griffen der Polizei.

Am 20. August 1936 fand in Alt-Harzdorf eine,
von der Kommunistischen Partei veranstaltete
öffentliche Versammlung mit der Tagesordnung:
»Was geht in der SdP vor?«, statt. Es sprach
der kommunistische Senator Wenderlich.

Während die Behörden bei den Ausführungen
der Sudetendeutschen Partei peinlichst darüber

wachen, dass die Redner zur Tagesordnung
sprechen, begann Sen. Wenderlich sogleich über
Spanien zu schimpfen und sprach auch von »Tau-
send deutschen Eseln, die an den Frieden Hitlers
glauben. «

Keine behördlichen Organe hinderten den
Redner an diesen, nicht zur Tagesordnung gehö-
rigen, gegen das deutsche Volk überhaupt ge-
richteten Beschimpfungen.

Als nach der Versammlung einige Versamm-
lungsteilnehmer, die der Sudetendeutschen Partei
angehörigen, die Gastwirtschaft der Turnhalle be-
suchten, ohne dass dort eine Versammlung ab-
gehalten wurde, erschien die Polizei und verprü-
gelte einige Gäste. Abgeordneter Hollube hat
selbst gehört, wie die Verprügelten um Hilfe
schrien. Der Student Neswarba war zu Boden
geschlagen worden und lag ohnmächtig auf dem
Boden; die Polizei hatte ihn von rückwärts nie-
dergeschlagen. Der herbeigerufene Arzt stellte er-
hebliche Schwielen am Rücken fest.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegen die
Organe der Polizei, die grundlos in der geschil-
derten Weise eingeschritten sind, das Disziplinar-
verfahren einleiten zu lassen?

Prag, am 10. Oktober 1936.

Hollube,

Jäkel, E. Köhler, Dr Hodina, Rösler, Gruber,
Knorre, Hirte, Ing. Lischka, Ing. Richter, Dr Jilly,
Obrlik, Dr Eichholz, Illing, Wollner, Franz Nìmec,
Ing. Künzel, Dr Zippelius, Fischer, Dr Kellner,
Kundt


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