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Pùvodní znìí ad 607/XVI.

Interpellation

des Abg. Dr Adolf Kellner

an den Minister des Innern

und den Minister für Industrie, Handel

und Gewerbe,

betreffend die lässige Amtsführung der

Bezirksbehörde in Trautenau anlässlich

von Anzeigen der Gewerbetreibenden

gegen das Pfuscherunwesen.

Die Bezirksbehörde in Trautenau macht es
sich bequem: In einem Bescheide vom 5. Juni
1936, Zahl 26. 777 belehrt sie die Gewerbegenossen-
schaften und Handelsgremien darüber, »es mögen
nur gesetzlich begründete Anzeigen« gegen Pfu-
scher erstattet werden und führt aus, dass »die
unbefugte Tätigkeit den Charakter einer Gewer-
betätigkeit bilden muss, d. h. einer regelmässigen
Tätigkeit mit der Absicht, einen Erwerb zu er-
zielen. Alle kleineren, der Mehrheit nach nur zu-
fällig ausgeführten Arbeiten anzuzeigen, ist zweck-
los. «

Hier wird also den Gewerbetreibenden, die
durch das Pfuscherunwesen ausserordentlich zu
leiden haben, noch zugemutet, sie mögen selbst
beurteilen, ob die unbefugte Tätigkeit der Pfu-
scher eine unberechtigte Gewerbeausübung sei
oder nicht.

Wie soll das ein gesetzesunkundiger Gewer-
betreibender beurteilen können. Er kann doch
höchstens feststellen, ob jemand unbefugte Hand-
lungen, Arbeiten ausführt, zu denen ein Gewerbe-
treibender berechtigt ist. Ob diese Tätigkeit ge-
werbsmässig ausgeübt wird, ist er ja gar nicht zu
beurteilen imstande. Die Erhebungen darüber und
die notwendigen Festzustellungen müssen eben
die Behörden im Erhebungsverfahren ausführen.
Für den Anzeiger genügt es, wenn er der Behör-
de einen Tatbestand mitteilen kann, aus dem her-
vorgeht, dass jemand Pfuscherarbeiten ohne Ge-
werbeberichtigung durchführt. Eine solche Tat-
sache ist immer ein genügender Anlass zur An-
zeige. Es ist Sache der Behörde den Sachverhalt
zu überprüfen und festzustellen, ob ausser diesen
einzelnen Arbeiten noch andere unbefugte Arbei-
ten verrichtet wurden.

Die kleinen Gewerbetreibenden leiden grösste
Not. Es geht Ihnen oft nicht weniger schlecht als
den Arbeitslosen. Ueberdies müssen sie Steuern
zahlen und sind der Konkurrenz der von der
Steuergesetzgebung begünstigten Konsumvereine
ausgeliefert. Man wird dem kleinen Gewerbetrei-
benden doch noch das Recht zugestenhen müssen,
gegen Pfuscher, die keine Steuer zahlen, eine An-
zeige erstatten zu dürfen. Die Behörde ist zur Ver-
folgung der Pfuscher auch von amtswegen ver-

pflichtet und sollte dankbar sein, wenn ihr aus den
Kreisen der Bevölkerung Tatbestände mitgeteilt
werden, die die amtswegige Untersuchung gegen
die Pfuscher erleichtert. Statt dessen, verbietet
sich die Bezirksbehörde in Trautenau alle Anzei-
gen und mutet dem Anzeiger zur, selbst Erhebun-
gen zu pflegen, ob tatsächlich ausser den angezeig-
ten Einzelfällen, noch weitere Fälle der Pfusche-
rei vorliegen.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
und den Herrn Minister für Industrie, Handel und
Gewerbe die Anfrage:

1. Sind die Herren Minister bereit, den ge-
rügten Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Sind die Herren Minister bereit, dafür zu
sorgen dass die Anzeigen der Gewerbetreibenden
gegen Pfuscher, die keine Steuer zahlen und un-
befugt ein Gewerbe ausüben, keineswegs verbo-
ten, sondern im Gegenteil gewissenhaft behandelt
und überprüft werden?

Prag, am 24. August 1936.

Dr Kellner,

Axmann, Ing. Karmasln, Dr Rösche, Hlrte, Dr Ho-
dina, Wollner, Nlckerl, Kundt, Kling, Birke, Obrllk,
Sandner, Stangl, Fischer, Hollube, May, Gruber,
Dr Jilly, Dr Zippellus, Jäkel, Franz Nemec, Dr
Eichholz.

Pùvodní znení ad 607/XVII.

Interpellation

des Abg. Franz Hollube
an den Minister des Innern

wegen mangelnder Eignung des Josef Ma-

dìra, Polizeiagenten In Friedland für die

Versammlungsinspektion.

Am 2. Juli 1936 fand eine Versammlung in
Dittersbach, Bezirk Friedland in Böhmen statt
Diese Versammlung war von den Kommunisten
einberufen worden und hatte die Tagesordnung:

1. Was geht in der SdP vor.

2. Angelegenheit Phönix.

Zuerst sprach der Referent Hermann aus Rei-
chenberg; er sprach ganz und gar nicht zur Ta-
gesordnung, wurde jedoch vom anwesenden Re-
gierungsvertreter Josef MadSra, Polizeiagent in
Friedland keineswegs ermahnt. Der Referent Her-
mann sprach über die Not der Arbeitslosen und
über den Mangel notwendiger Unterstützungen.
Seine Ausführungen verstiessen wiederholt gegen
das Schutzgesetz, dennoch wurde er nicht er-
mahnt.


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Nachdem der Referent Hermann ungefähr eine
Stunde gesprochen hatte, ergriff der Abgeordnete
Hollube das Wort. Er machte darauf aufmerksam,
dass der Referent nicht zur Sache gesprochen ha-
be und dass ihm selbst bei einem ähnlichen Ver-
hatten die Auflösung der Versammlung drohen
würde. Als Abg. Holube sich sodann mit den Aus-
führungen des Referenten auseinandersetzte, wur-
de er sogleich vom Regierungsvertreter Josef Ma-
dìra ermahnt, zur Sache zu sprechen. Abg. Hol-
lube stellte hierauf fest, dass er nur zum Refe-
rat des Kommunisten Hermann spreche. Obwohl
der Regierungsvertreter an den Ausführungen des
Abgeordneten Hollube nicht das geringste ausset-
zen konnte, ermahnte er ihn zum zweiten Male,
er solle nicht so scharf sprechen. Diese Mahnung
erweckte den Eindruck, dass der Regierungsver-
treter die Ausführungen des Kommunistischen Re-
ferenten, die Abg. Hollube in seiner Rede angriff,
billige. Als Abg. Hollube auf die schädlichen und
verlustbringenden Streiks der marxistischen Ge-
werkschaften in den Jahren 1928 und 1929 hin-
wies, löste der Regierungsvertreter Josef Madìra
die Versammlung auf, obwohl im Saale völlige
Ruhe herrschte. Während der Rede des Abg.
Hollube sprach der Regierungsvertreter in durch-
aus ungehöriger Weise wiederholt mit dem Vor-
sitzenden als auch mit dem Referenten Hermann.
Hiedurch gewannen die Versammlungsteilnehmer
den Eindruck, dass sich der Regierungsvertreter
Josef Madìra nicht mit der erforderlichen Ob-
jektivität benimmt, die ihm im Sinne der bestehen-
den Instruktionen strengste Reserve gegenüber
den in politischen Auseinandersetzungen begriffe-
nen Redtiergruppen gebietet.

Josef Madìra, Polizeiagent in Friedland war
früher bei der Bezirksbehörde und ist jetzt bei
der Staatspolizei tätig; er wurde im Urteil des
Bezirksgerichtes Friedland vom 13. Mai 1936 T
57/36 der Uebertretung der Beleidigung nach § 1
des Gesetzes Nr. 108/33 schuldig erkannt, began-
gen dadurch, dass er am 11. Jänner 1936 in Fried-
land in Böhmen den Franz Würfel, Textilarbeiter
in Friedland i. B. Nr. 280 durch Drohung mit
Misshandlung an der Ehre gekränkt hat und er
wurde hiefür zu einer Geldstrafe von Kè 50. -,
im Uneinbringlichkeitsfalle zu 24 Stunden Arrest
und zum Ersätze der Hälfte der Vertretungskosten
des Privatklägers bedingt mit einem Jahre Be-
währungsfrist verurteilt. Von der weiteren Ankla-
ge wegen Uebertretung gegen die körperliche Si-
cherheit nach § 41l St. G. begangen am 11. Jänner
1936 in Friedland dadurch, dass er vorsätzlich
durch Schläge mit einem Gummiknüppel den Franz
Würfel mit sichtbaren Merkmalen und Folgen ver-
bundene leichte körperliche Beschädigung zuge-
fügt habe gemäss § 259 Zahl 2 ST. P. 0. frei-
gesprochen. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel
eingebracht.

Ein Regierungsvertreter, der selbst in ein
Strafverfahren verwickelt ist, der mit dem Vor-
sitzenden plauscht, der die stärksten Redensarten
eines kommunistischen Referenten widerspruchs-
los hinnimmt, hingegen einen Abgeordneten der
Sudetendeutschen Partei grundlos ermähnt und
dann sogar grundlos die Versammlung auflöst, ge-

niesst nicht das Vertrauen der Bevölkerung, die
in der überwiegenden Mehrheit mit der Sudeten-
deutschen Partei sympatisiert. Durch ein solches
Verhalten hat sich Josef Madìra vor der Bevöl-
kerung seines Amtsbezirkes dem Anschein der
Parteilichkeit ausgesetzt.

Wir stellen an den Herrn Minister des Innern
die Anfragen:

1. Ist der Herr Innenminister bereit, den ge-
rügten Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Innenminister bereit, gegen
Josef Madìra, Polizeiagent das Disziplinarver-
fahren einleiten zu lassen?

3. Ist der Herr Innenminister bereit, dafür zu
sorgen, dass sich die Herren Regierungsvertreter
anlässlich der Versammlungskontrolle aller Plau-
dereien mit den Vorsitzenden der Versammlung
und den Referenten der einberufenden politischen
Partei enthalten, weil durch ein solches Verhalten
der Regierungsvertreter der Anschein der Par-
teilichkeit erweckt wird?

Prag, am 24. August 1936.

Hollube,

Ing. Karmasin, Gruber, Dr Zippelius, Hirte, Dr
Hodina, Dr Rösche, Ing. Künzel, Wollner, Ing.
Lischka, Franz Nìmec, Birke, Kundt, Fischer,
Dr Kellner, Dr Jilly, Jäkel, G. Böhm, Illing. Dr
Eichholz, Axmann, Sandner, May.

Pùvodní znìní ad 607/XVIII.

Interpellation

der Abg. Adolf Jobst und Ludwig Wagner

an den Minister für Post- und
Telegraphenwesen

wegen der Bevorzugung eines auswärti-
gen Tschechen gegenüber 5 einheimischen
Bewerbern im Postdienste Strobnitz-
Brünnl.

Im Postverkehr Strobnitz-Brünnt im Gerichts-
bezirke Gratzen hat in den letzten Jahren ein ge-
wisser Zahradnik aus Strobnitz gegen eine Jah-
resentlohnnng von Kè 6. 000. - den Dienst ver-
sehen. Ohne Angabe irgend welcher Gründe -
wahrscheinlich um eine Herabsetzung der Entloh-
nung zu erzielen - wurde diese Postzustellung
neu ausgeschrieben. Daraufhin brachten 5 Bewer-
ber aus Strobnitz Angebote ein; die Anforderun-
gen dieser Bewerber bewegten sich zwischen
4. 800. - und 5. 000. - Kronen. Zuerst wurden Erhe-
bungen durch die Gendarmerie geführt, diese


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scheinen jedoch nicht das Wohlgefallen der Ober-
behörde erregt zu haben; denn es wurden noch-
mals neuerliche Erhebungen durch einen Post-
inspektor geführt.

Bald darauf erhielten sämtliche 5 Bewerber
aus Strobnitz einen abweisenden Bescheid mit
der Begründung, dass diese Arbeit anderweitig
vergeben wurde.

Am 1. Juli 1936 trat nun ein Tscheche aus
der Schweinitzer Gegend, die vier Wegstunden
weit entfernt ist, den Dienst an. Er bekommt an-
geblich eine höhere Entlohnung als der frühere
Postbedienstete.

Seit Bestehen des Postverkehres zwischen
Strobnitz und Brünnl wird der Dienst immer von
Einheimischen besorgt. Durch die Vergabe des
Postens an einen auswärtigen Tschechen verlie-
ren die Einheimischen neuerdings einen Arbeits-
platz. Es besteht der dringende Verdacht, dass die
»Närodni jednota poSumavskä« diese Besetzung
empfohlen hat, weil sie in Strobnitz das sogenanri-
te Wipplingerhaus hat und hiezu einen Wirtschaf-
ter braucht, der die Verwaltung für ein geringes
Entgelt durchführen kann.

Wir stellen an den Herrn Minister für Post-
und Telegraphenwesen die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Warum wurde der genannte Posten nicht
an einen einheimischen Bewerber vergeben, zu-
mal deren Offerte billiger waren, als die bisher
geleistete Jahresentlohnung?

Prag, am 8. August 1936.

Jobst, Wagner,

Wollner, lag. Karmasln, Dr Zippellus, Dr Rösche,
Gruber, Franz Nìmec, May, P. Misch, Kling,
Ing. Peschka, Dr Peters, Kundt, Sandner, Dr
Kellner, Ing. Richter, Jäkel Obrllk, Ing. Schreiber,
flirte, NIckerL

Pùivodní znení ad 607/XIX.

Interpellation

des Abg. Ing. Franz Schreiber
an den Minister des Innern

betreffend die Verstümmelung der deut-
schen Sprache durch die Bezirksbehörde
in Neuhaus.

Laut Zeitungsmeldungen hat die Bezirksbe-
hörde in Neuhaus nachstehende Kundmachung er-
lassen:

»Mit Rücksicht auf das Waldbrandgefahr im
Folge angefangener Trockenheit verbietet die Be-
zirksbehörde nach Art. 3 des Gesetzes vom 14.
Juli 1927, Z. 125 Ges. Slg. in den Wäldern und
auf öffentlichen Wegen, welche durch die Wälder
gegen rauchen und im Walde und am Rande des
Waldes die Brände anzünden.

Nichteinhaltung dieses Verbotes wird nach
§ 144 des Forstgesetzes vom 2. XII. 1852, Z. 250
R. G. B. bestraft«.

Diese Ausführungen sind unverständlich; sie
sind in einem Kauderwelsch verfasst, das der deut-
schen Sprache fremd ist.

Wir stellen an den Herrn Innenminister die
Anfrage:

1. Ist der Herr Innenminister bereit, den ge-
rügten Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Innenminister bereit, zu ver-
anlassen, dass das in dieser Interpellation zitier-
te unverständliche Gestammel von der Bezirks-
behörde in Neuhaus in die deutsche Sprache fiber-
setzt wird und die einwandfreie deutsche fcleber-
setzung neuerdings der deutschen Bevölkerung
kundgemacht wird?

3. Ist der Herr Innenminister bereit, dafür zu
sorgen, dass sich in Hinkunft keine Unterbehörde
mehr erkühnt, uns Deutschen in einem für uns
unverständlichem Kauderwelsch Kundmachungen
mitzuteilen und Straf Sanktionen anzudrohen?

4. Ist der Herr Innenminister bereit, den Ver-
fasser dieser famosen Kundmachung zu einer Be-
zirksbehörde versetzen zu lassen, bei der die
Kenntnis der tschechischen Sprache zur Amtsfüh-
rung genügt?

Prag, am 20. August 1936.

Ing. Schreiber,

Ing. Karmasin, Gruber, Hlrte, Dr Zippellus, Ing.
Peschka, May, Jobst, Obrllk, Wollner, Franz
Nemec, Rösler, Ing. Lischka, Ing. Richter, Stangl,
F. Nltsch, Nlckerl, Sandner, Ing. Kiinzel, Dr Peters,
Kundt.

Pùvodní znení ad 607/XX.

Interpellation

des Abg. Franz May
an den Minister des Innern

wegen Hissung der roten Fahne der

Weltrevolution auf öffentlichen

Gebäuden.

Auf dem Gebäude des Bürgermeisteramtes in
Hostomitz a. d. Biela wird an Staatsfeiertagen


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und auch an anderen Feiertagen neben der Staats-
fahne auch die rote sozialdemokratische Fahne
gehisst. Der Bürgermeister ist tschechischer So-
zialdemokrat. Die Sudetendeutsche Partei hat von
der Bezirksbehörde in Bilin verlangt, dass ent-
weder diese Parteifahne nicht mehr gehisst werde
oder auch die Fahne der Sudetendeutschen Par-
tei gehisst werde, weil diese Partei die stärkste
Partei in Hostomitz ist, obwohl in Hostomitz nur
35% Deutsche wohnen.

Der Bezirkshauptmann in Bilin hat anlässlich
der Intervention erwidert, er werde demnächst
ein Rundschreiben an alle Gemeinden ergehen las-
sen, in welchem Richtlinien bezüglich der Befla-
gung gegeben werden. Den Interpellanten wurde
jedoch mit einem Schreiben vom 5. Juli 1936 be-
richtet, dass am Vorabend des Hussfeiertages auf
dem Bürgermeisteramte in Hostomitz ausser der
Staatsflagge neuerdings die rote Fahne gehisst
wurde.

Die rote Fahne ist die Fahne der sozialde-
mokra. tischen Partei und zugleich die Fahne der
Weltrevolution. Es besteht kein Anlass, diese
Fahne auf öffentlichen Gebäuden zu hissen.

Wir stellen an den Herrn Innenminister die
Anfragen: ,

1. Ist der Herr Innenminister bereit, den Sach-
verhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Innenminister bereit, zu ver-
anlassen, dass an Staatsfeiertagen und anlässlich
anderer Festlichkeiten ausser der Staatsfahne ent-
weder die Fahnen aller politischen Parteien, die
dies verlangen, gehisst werden, oder überhaupt
die Hissung von Parteifahnen auf öffentlichen Ge-
bäuden ohne Rücksicht darauf, welcher Partei der
öffentliche Funktionär, der in dem beflaggten Ge-
bäude amtiert, angehört, untersagt wird?

3. Ist der Herr Innenminister bereit, untersu-
chen zu lassen, ob der Bezirksbehörde Bilin als
Aufsichtsbehörde der in dieser Interpellation ge-
rügte anstössige Zustand bekannt war und ob
durch sie durch Unterlassung des Einschreitens
Disziplinarvorschriften verletzt wurden?

Prag, am 24. August 1936.

May,

Kundt, Ing. Karmasln, Jäkel, Hlrte, Fischer, Dr
Rösche, Sandner, Wollner, Nlckerl, Ing. Peschka,
Dr Kellner, Ing. Künzel, Sogl, Franz Nfimec,
Obrllk, Stangl, Illing, Jobst, Ing. LIschka, Gruber,
Dr Zippellus, Axmann.


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