15

Vzhledem k tomuto porušení zákona byl o-
dùvodnìn zákrok bezpeènostního orgánu v inter-
pelaci jmenovaného.

V Praze dne 13. kvìtna 1936.

Ministr vnitra:
Dr Èerný, v. r.

461/XXVII.

Odpovìï

ministra spravedlnosti
na interpelaci poslance Krosnáøe

o hrubém zacházení s politickým výše-

tøovancem Bedøichem Šastným zøízen-

cem-podúøedníkem pøi okresním soudì ve

Slaném Františkem Mareèkem

(tisk 305/IV).

Zevrubným vyšetøením vìci zjistil pøednosta
okresního soudu ve Slaném, že se zatèeným Be-
døichem Šastným dne 1. ledna 1936 nebylo ni-
kterak zle nakládáno, ani se mu nenadávalo, dále
že vìzeòský lékaø ho za pùl hodiny po dodáni do
vìznice prohlédl a shledal zdravým a že jmeno-
vaný vùbec nežádal, aby se mohl stravovati na
vlastní náklad.

Není tedy dùvodu k dalšímu zakroèení.
V Praze dne 9. kvìtna 1936.

Ministr spravedlnosti:
Dr Dérer, v. r.

461/XXVIII.

Odpovìï

ministra veøejného zdravotnictví
a tìlesné výchovy

na interpelaci poslance Kopøivy

o neudržitelných pomìrech dárcù krve
(tisk 390/III).

Ministerstvo veøejného zdravotnictví a tìles-
né výchovy v zájmu organisace a pøimìøeného

honorování dárcù krve uvádí právì v èinnost za
spolupráce Èsl. Èerveného køíže a øeditelství vše-
obecné nemocnice v Praze ústøední evidenci dár-
cù krve.

Evidence bude míti svoji kanceláø s kartothe-
kou všech dárcù krve, kteøí jsou k disposici, pøes-
ná data o zdraví dárcù, typu krve, záznamy èa-
sové a kvantitativní o jednotlivých transfusích a
zprostøedkuje styk dárce s pøíslušnou klinikou,
nemocnicí neb sanatoriem.

V Praze dne 8. kvìtna 1936.

Ministr veøejného zdravotnictví a tìlesné
výchovy:

Dr Czech, v. r.

Pøeklad ad 461/XII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
J. Illing

wegen ungerechtfertigten Verbotes des
»Sudetendeutschen Marsches« und des
Liedes »Weit lasst die Fahnen wehen«
durch die Bezirksbehörde in Podersam
(Druck 282/IV).

Wie in der Interpellation selbst schon ange-
führt ist, hat die Bezirksbehörde in Podersam
das Verbot ausgesprochen, dass bei der Ver-
sammlung der Sudetendeutschen Partei am Sonn-
tag den 22. Dezember 1935 in Podersam der
Marsch »Sudetendeutscher Marsch« gespielt und
das Lied« «Weit lasst die Fahnen wehen« vor-
getragen werde, weil nach ihrer Anschauung der
Vortrag dieser Musiknummern eine Gefährdung
der öffentlichen Ruhe und Ordnung zur Folge ha-
ben konnte. Andere Gründe haben die Bezirks-
behörde zu diesem Einschreiten nicht geführt und
die in der Interpellation ausgesprochene Vermu-
tung einer Voreingenommenheit der Behörde ist
nicht richtig.

Im übrigen wurde gegen die Verfügung der
Bezirksbehörde die Berufung an die Landesbe-
hörde in Prag eingebracht, welche darüber bis-
her noch nicht entschieden hat. Ich kann dieser
instanzenmässigen Entscheidung nicht vorgreifen,
versichere aber, dass die Landesbehörde es nicht
unterlassen werde, den Fall mit grösster Sorg-
falt unter Berücksichtigung der geltenden Vor-
schriften und der vorgebrachten Einwendungen
zu überprüfen.

Zur Sache selbst bemerke ich bloss, dass es
sich um eine öffentliche Versammlung nach dem


14

Versammlungsgesetze vom 15. November 1867,
RGB1. Nr. 135, gehandelt hat, welches dem Sinne
und Wortlaute seiner Bestimmungen nach, soweit
es sich um das Versammlungsprogramm handelt,
bloss gesprochene Kundgebungen im Auge hat,
während Vorträge anderer, namentlich musika-
lischer Art den Rahmen der nach diesem Gesetze
veranstalteten Versammlungen überschreiten, was
auch den Standpunkt und das Vorgehen der Be-
zirksbehörde erklärt.

Bei diesem Stande der Angelegenheit habe
ich vorläufig keinen Grund zu irgendeiner Ver-
fügung.

Prag, am 7. Mai 1936.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 461/ XIII.

Antwort

des Ministers für nationale Verteidigung

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dölling

über die schlechte Behandlung der Sol-
daten beim 3. Bataillon des Inf. Reg. 44
in Turnau (Druck 282/ XIII).

Die Interpellationsbehauptung über die unge-
nügende Brotzuteilung für die Soldaten des III/44.
Feldbataillons in Turnov entspricht nicht den Tat-
sachen. Es wurde festgestellt, dass die Soldaten
eine genügende Brotmenge bekommen. Auch die
übrige Kost wird den Soldaten in genügender
Menge und entsprechender Gualität verabreicht.

Ebenso ist für die Kohlenzuteilung gehörig
gesorgt.

Die Behauptung über die Schikanierung des
Soldaten Bakala entbehrt jedweder Grundlage.
Was seine Selbstmordversuche anbelangt, besteht
der begründete Verdacht, dass sie vorgetäuscht
waren, damit Bakala die Aufmerksamkeit der
Vorgesetzten von seinen Dienstvergehen ablenke.
Der längerdienende Zugsführer Josef Pachmayer
ist ein guter Unteroffizier, welcher mit der Mann-
schaft immer korrekt umgeht. Es ist nicht wahr,
dass er strafweise versetzt worden wäre.

Gemäss dem geschilderten tatsächlichen Stan-
de der Angelegenheit liegt kein Grund zu den in
der Interpellation verlangten Massnahmen vor.

Prag, am 5. Mai 1936.

Der Minister für nationale Verteidigung:
Machník, m. p.

Pøeklad ad 461/XIV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Franz Nìmec

wegen ungerechten Vorgehens der Be-
zirksbehörde in Kaaden bei der Ernennung
von Ortswalhkotnmissären (Druck

282/XV).

Für die Gemeinde Fünfhunden hat der »Bund
der Landwirte« 2 Mitglieder und 2 Ersatzmänner
vorgeschlagen, die übrigen Parteien aber, und
zwar die »Sudetendeutsche Partei«, die èechische
Wahlpartei und die kommunistische Partei je 1
Mitglied und 1 Ersatzmann, welche die Bezirks-
behörde tatsächlich auch in die Ortswahlkommis-
sion in Fünfhunden ernannt hat. Keine dieser
Parteien hat eine Beschwerde eingebracht, ob-
wohl der Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung
enthalten hat. Mit Ablauf der 3tägigen Frist zur
Einbringung der Beschwerde hat der Bescheid
also Rechtskraft erlangt.

Gemäss § 5 des Gesetzes über die ständigen
Wählerverzeichnisse haben die politischen Auf-
sichtsbehörden bei Ernennung der Mitglieder und
Ersätzmänner der Ortswahlkommissionen darauf
zu achten, dass nach Möglichkeit alle Parteien,
und zwar gleichmässig in der Kommission ver-
treten seien, und sie haben bei der Bestimmung
der Personen die Anträge der Parteien zu be-
achten.

Die Bezirksbehörde in Kaaden hat bei Ernen-
nung der Ortswahlkommission in Fünfhunden sich
zwar genau nach den Parteienanträgen gerichtet,
hiebei aber übersehen, dass die Parteienvertre-
tung keine gleichmässige ist, da sie in die Kom-
mission die beiden vom Bund der Landwirte vor-
geschlagenen Mitglieder (Ersatzmänner) und für
die übrigen Parteien bloss je ein Mitglied und
einen Ersatzmann in die Kommission aufgenom-
men hat.

Die Bezirksbehörde ist auf diesen Fehler auf-
merksam gemacht worden.

Die Wahlergebnisse, namentlich etwa die der
letzten Wahlen in das Abgeordnetenhaus kommen
bei der Ernennung der Mitglieder und Ersatzmän-
ner der Ortswahlkommissionen überhaupt nicht
in Betracht. Die Bezirksbehörde würde den glei-
chen Fehler begehen, wenn sie aus der Ortswahl-
kommission in Fünfhunden das zweite Mitglied
des Bundes der Landwirte abberufen und an seine
Stelle einen Angehörigen der Sudetendeutschen
Partei ernennen würde, wie dies die Interpella-
tion verlangt.

Die Ernennung der Ortswahlkommission in
Fünfhunden ist rechtskräftig und kann weder von


16

der ßezirksbehörde noch von den vorgesetzten
politischen Behörden abgeändert werden. Abhilfe
könnte bloss durch eine Beschwerde der Partei
geschaffen werden.

Prag, am 4. Mai 1936.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.

Pøeklad ad 461 XVIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
B. Köhler

über das Verbot der öffentlichen Ver-
sammlung mit dem Programme: »Bericht
eines Arbeiterdelegierten über seine Ein-
drücke in der Sowjetunion« durch den Be-
zirkshauptmann von Böhmisch Leipa
(Druck 286/VII).

Die Bezirksbehörde in Böhmisch Leipa hat
die Veranstaltung der für den 1. Februar 1936
in die Gemeinde Pihl angemeldeten öffentlichen
Versammlung aus dem Grunde verboten, weil sie
auf Grund der ermittelten Umstände namentlich
örtlichen Charakters die Ueberzeugung gewonnen
hat, dass durch die Veranstaltung dieser Versamm-
lung die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährdet,
bezw. die öffentliche Sicherheit und das öffent-
liche Wohl bedroht werden könnten, für deren
Aufrechterhaltung sie verantwortlich ist.

Die gleichen Umstände haben die Bezirksbe-
hörde auch hinsichtlich der Versammlungen in
den anderen umliegenden Gemeinden geleitet.
Eine Versammlung wurde deshalb verboten, weil
in der Anzeige ihr Programm nicht angeführt war,
so dass sie nicht der Vorschriftes des § 2 des
Gesetzes vom 15. November 1867, RGB1. Nr. 135,
entsprach.

Im übrigen haben die Veranstalter gegen die
Verbote keine Berufung eingebracht, und sich
selbst dadurch des Rechtes begeben, dass die vor-
gesetzten Behörden die Motiviertheit der Verfü-
gung der Bezirksbehörde fiberprüfen.

Prag, am 6. Mai 1936.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.

Pøeklad ad 461/XIX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
O. Liebl,

wegen ungesetzlichen Vorgehens des

Gendarmerieorganes Liebl aus Sablat,

politischer Bezirk Prachatitz

(Druck 352/VII).

Während der Amtshandlung in der Wohnung
des Vorstehers der Gemeinde Christelschlag am
28. Jänner 1936 hat Wachtmeister Johann Liebl
vom Gendarmerieposten in Sablat der Johann
Eder ein Abzeichen der SDP, das Eder in dem
Rockrevers stecken hatte, herausgezogen und es
ihm unter den Rockrevers befestigt, da er in der
herrschenden Dämmerung nicht unterscheiden
konnte, ob es sich um ein zulässiges Abzeichen
handle.

Dass er hiebei den in der Interpellation an-
geführten Ausspruch getan hätte, konnte durch
die gepflogene Erhebung nicht nachgewiesen wer-
den, und es wurde auch nicht erwiesen, dass er
in böser Absicht oder parteiisch gehandelt habe.

Bei diesem Stande der Angelegenheit habe
ich aus Anlass der Interpellation keinen Grund zu
irgendeiner weiteren Verfügung.

Prag, am 5. Mai 1936.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.

Pøeklad ad 461/XX.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Nitsch,

in Angelegenheit der äusseren Bezeich-
nung des Kreisgerichtes in Levoèa
(Druck 388/VI).

Die Bestimmung des § 2, Abs. 7, des Spra-
chengesetzes über die äussere Bezeichnung der
Gerichte und Behörden wurde in Art. 34 der
Sprachenverordnung S. d. G. u. V. Nr. 17/1926


16

durchgeführt, wonach die äussere Bezeichnung
der Gerichte, Behörden und Amtsräume der Orga-
ne sowie der einzelnen Kanzleien sich nach dem
Orte richtet, wo sich das Gebäude befindet.. Be-
findet es sich in einem Bezirke in dem keine
sprachliche Minderheit nach Art. 15 der Sprachen-
Vdg. vorhanden ist, so ist es nur in der Staats-
sprache zu bezeichnen, und ebenso die einzelnen
Amtsräume.

Die slovakische Bezeichnung des Kreisgerich-
tes in Levoèa und seiner Amtsräume steht ge-
mäss den sprachlichen Verhältnissen des Gerichts-
bezirkes Levoèa mit den geltenden Vorschriften
in voller Uebereinstimmung.

Prag, am 30. April 1936.

Der Justizminister:
Dr Dérer, m. p.

Pøeklad ad 461/XXL

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Franz Nìmec,

wegen ungesetzlicher Verbote von Ver-
sammlungen der Sudetendeutschen Partei
in Michanitz, Trauschkowitz, Hohentann,
Zuscha, Krima und Tschernowitz durch
die Bezirksbehörde in Komotau
(Druck 268/III).

Die Bezirksbehörde in Komotau hat die in der
Interpellation erwähnten Versammlungen ver-
boten, weil sie in den Anmeldungen derselben eine
Unklarheit erblickt hat und gemäss dem Wort-
laute der Anzeigen der Meinung war, dass öffent-
liche allgemein zugängliche Versammlungen an-
gemeldet seien, welche die Einberufer jedoch itr.
Falle des Bedarfes auf bestimmte Personengrup-
pen einschränken wollen. Nach Ansicht der Be-
zirksbehörde bestand die Gefahr, dass es hiebei
zu einer Verletzung der öffentlichen Ruhe und
Ordnung hätte kommen können.

Gegen das Verbot dieser Versammlungen
wurde, die Versammlung in Tschernowitz ausge-
nommen, die Berufung eingebracht, welcher die
Landesbehörde in Prag entsprochen hat und die
Verbotsbescheide der Bezirksbehörde aufhob,
weil nach Ansicht der Landesbehörde aus der
Anzeige ersichtlich war, dass es sich um eine auf
einen bestimmten Personenkreis beschränkte
öffentliche Versammlung handelt, und weil die
Verbote konkret nicht begründet waren. Was

die Versammlung in Tschernowitz anbelangt,
wurde keine Berufung eingebracht, und die Ver-
anstalter haben sich derart selbst des Rechtes
begeben, dass die vorgesetzte Behörde das Vor-
gehen der Bezirksbehörde und die Motiviertheit
ihrer Verfügung überprüfe.

Den Bezirksbehörden sind bereits vor länge-
rer Zeit durch die Landesbehörde hinsichtlich der
öffentlichen Versammlungen die notwendigen
Weisungen erteilt worden und die Landesbehörde
wacht über deren Einhaltung.

Prag, am 11. Mai 1936.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.

Pøeklad ad 461/XXII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr H. Neuwirth,

wegen ungerechtfertigter Bestrafung
zweier Mitglieder der Sudentendeut-
schen Partei durch die Bezirksbehör-
de Freudenthal (Druck 282/VI).

Rudolf Langer und Erwin Tatzel haben am
8. Februar 1935 in Brättersdorf Wahlplakate der
Sudetendeutschen Partei in durchaus ungewöhn-
licher, übertriebener Menge an Mauern und Toren
privater Behausungen, an Masten der elektrischen
Leitungen, Zäunen, Abflussröhren u. dgl. ange-
klebt, wobei sie hiezu jeden freien Raum be-
nützten und weder das Privateigentum irgendwie
schonten, noch die Bestimmungen des Pressege-
setzes beobachteten, wonach Plakate nur an den
von der Behörde hiezu bestimmten Stellen ange-
klebt und ausgehängt werden können.

Dieses ungehörige Plakatieren hat in der Ge-
meinde tatsächlich Unwillen und Erregung er-
weckt und hatte eine Störung der öffentlichen
Ruhe und Ordnung in dem Masse zur Folge, dass
die Bezirksbehörde in Freudenthal gezwungen
war, gegen die genannten Personen gemäss Art. 3
des Gesetzes über die Organisation der politi-
schen Verwaltung strafend einzuschreiten. Der
Tatbestand des Falles war im Straferkenntnisse
richtig angeführt. Weiter wurden die beiden Ge-
nannten auch dem Gerichte angezeigt.

Auf Grund der eingebrachten Berufung hat
sich auch die Landesbehörde in Brunn mit dem
Falle beschäftigt, welche das Vorgehen der Be-
zirksbehörde für richtig befunden und die aufer-


17

legten Strafen bestätigt hat. Die Vermutung der
Voreingenommenheit der beiden Behörden ist
nicht richtig, weil für ihr Vorgehen einzig und
allein die Rücksichtsnahme auf die öffentliche
Ruhe und Ordnung masgebend war.

Auf Grund der angeführten Umstände erblicke
ich keinen Grund zu irgendeiner Verfügung.

Prag, am 11. Mai 1936.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný m. p.

dem der Sudetendeutschen Partei Grenzausweise
nicht ausgefolgt werden dürfen.

Eine Weisung eines solchen Inhaltes wurde
nicht herausgegeben und hätte sich deshalb der
gennante Wachtmeister auf sie nicht berufen
können.

Ich habe daher aus Anlass der Interpellation
keinen Grund zu irgendeiner Verfügung.

Prag, am 6. Mai 1936.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.

Pøeklad ad 461/XXIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr A. Kellner,

wegen des Verhaltens der Gendarmerie

in Königshan bei der Ausstellung von

Grenzauswelsen (Druck 337/III).

Emil Kleinwächter aus Königshan hat am 15.
Jänner 1936 vom Gendarmerieposten des Ortes
eine Bestätigung des Grenzausweises für sich und
seine Ehegattin mit der Begründung verlangt,
dass sie zur Erntezeit sich per Rad über reichs-
deutsches Gebiet nach Liebenau, Bezirks Wekels-
dorf, zur Aushilfe bei Feldarbeiten zu Verwandten
begeben wollen.

Die Bestätigung des Grenzausweises wurde
von der Gendarmerie mit der Begründung abge-
lehnt, dass Liebenau sich auf èsl. Gebiete befinde
und dass es daher nicht notwendig sei, dorthin
über reichsdeutsches Gebiet zu reisen.

Als die Schwiegermutter des Gesuchstellers,
Marie Geissler, Aufklärung verlangte, wurde ihr
dasselbe gesagt.

Emil Kleinwächter hat sich daraufhin mit
seinem Verlangen an die Bezirksbehörde in Trau-
tenau gewendet, welche entschied, dass der Ge-
nannte nach Liebenau auf èsl. Gebiet fahren könne
und dass er den Nachweis nicht brauche.

Kleinwächter hat gegen den Bescheid der Be-
zirksbehörde in Trautenau die Berufung an die
Landesbehörde in Prag eingebracht, welche bisher
noch nicht entschieden hat.

Durch die gepflogene Erhebung wurde nicht
festgestellt, dass Wachtmeister Karl Hladík dem
Kleinwächter die Bestätigung des Grenzausweises
mit der Begründung abgelehnt habe, dass Mitglie-

Pøeklad ad 461/XXIV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
B. Fischer,

wegen unbegründeten Verbotes einer

Versammlung der Ortsgruppe Freiwaldau

der Sudetendeutschen Partei

(Druck 341/IX).

Versammlungen der Sudetendeutschen Partei,
welche im Bezirke Freiwaldau wegen gesetz-
widriger Aussprüche der Redner aufgelöst wur-
den, haben am 22., 25. und 26. Jänner 1936 statt-
gefunden. Es kann daher der Bezirksbehörde
nicht abgesprochen werden, dass sie mit Recht
der Annahme sein konnte, dass es während der
Versammlung derselben Partei, welche unter un-
veränderten Umständen am 31. Jänner 1936, also
nur wenige Tage später, stattfinden sollte, neuer-
lich zu einer Verletzung des Gesetzes oder der
öffentlichen Ruhe und Ordnung kommen werde.
Gegen das Versammlungsverbot wurde die Beru-
fung eingebracht und wird daher die Verfügung
der Bezirksbehörde noch im Instanzenwege über-
prüft werden.

Demzufolge erblicke ich keinen Grund zu
irgendeiner Verfügung.

Prag, am 7. Mai 1936.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.


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Pøeklad ad 461/XXV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr L. Eichholz,

wegen gesetzwidrigen Vorgehens eines
Gendarmertewacbtmelsters der Gendar-
merlestation Trplst (Druck 352/V).

Am 26. Februar 1936 begegnete auf einem
Dienstgange ein Gendarmeriewachtmeister des
Postens in Trpist den Landwirt Wenzel Böhm
aus Lomitschka und liess sich mit ihm in ein Ge-
spräch ein. Wihrend desselben erwähnte er, dass
es laut Zeitungsberichten bei den Unterhaltungen

der Sudetenddutsehen Partei zu Differenzen mit
anderen politischen Parteien komme, und et
fragt« blebei, ob die Sudetendeutsche Partei in
Löznltscnka nicht auch irfendwelehe Unterhaltun-
gen veranstalten werde, Mitteilungen über die
Märzweisungen seitens der Zentrale hat er von
Böhm nicht verlangt und er hat auch irgendwel-
che Mitteilungen der leitenden Ortsgruppen dieser
Partei in Malowitz und Welperschitz nicht er-
wähnt, von denen er tatsächlich auch keine sol-
chen Mitteilungen verlangt hat.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Böhm den
Wachtmeister nicht gut verstanden habe oder
dass er sich seine Frage anders ausgelegt hat

Ich habe daher keinen Grund zu irgendeiner
Vertagung aus Anlass der Interpellation.

Prag, am 7. Mai 1936.

Der Minister des Innern:
Dr Èerný, m. p.


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