26

Anton Sehmirler geleitet wurde. Zu -dieser Ver-
sammlung wurden die oben Genannten geladen
and nähmen auch daran teil.

Kurz nach dem Eintritt der drei Genannten in
(Jen Versammlungsraum erhob sich ein Versamm-
hipgsteilnehmer namens Götz. und erklärte, es be-
Ipide sich jejnand in der Versammlung, der das
SflF-Abzeichen trage, und. er forderte den Betref-
fenden auf, das Abdeichen abzulegen oder das
Lokal sofort zu verlassen.

Dieser Aufforderung wurde seitens des Vor-
sitzenden jn keiner Weise widersprochen. Ange-
sichts der drohenden Haltung des Götz und einiger
anderer Teilnehmer sahen sich die oben Gekannten
genötigt, das Abzeichen abzulegen.

Hierauf hielt der Gewerkschaftssekretär Jellinek
aus Prag eine Rede, in welcher er eich mit poli-
tischen Fzagen befaßte und ausführte, ein «klassen-
bewußter Arbeiter müsse sich darüber klar sein,
daß er in die rote Gewerkschaft gehöre. Er wen-
dete sich dann mit heftigen Worten gegen die
Sudetejideutsche Partei, Vorsitzender Konrad Hen-
lein, und bezeichnete ihre Anhänger als verblen-
det

Auch diese rein politischen Ausführungen, die
mit dem gattungsmäßigen Zwacke des Industrie-
verbandes nichts zu tun haben und nur. eine Ein-
flußnahme auf die politische Einstellung der, Mit-
glieder bezweckte, nahm der Vorsitzende ohne
Widerspruch zur Kenntnis.

Aus "den Ausführungen des Jellinek ergab, sich,
daß die. Leitung des Verbandes wünscht, daß alle
Verbandsmitglieder der kommunistischen "Partei
angehören, bzw. soweit sie ausgetreten sind, in
dieselbe wieder eintreten sollen,

Nach Beendigung dieser Bede -wurde von Jelli-
nek eine Erklärung verlesen, die die oben. Ge-
nannten zwar, da die Vorlesung, sehr sohnell er-
fglgte, nicht ihrem vollen Inhalte nach erfassen
konnten, die jedoch in der Übernahme der Ver-
pflichtung gipfelte, den Weisungen des Verbapdes

"in jeder Richtung Folge zu leisten. Im Znsammen-
hange dieser Erklärung mit der vorhergegangenen
Hede und aus der Tatsache, daß diese "Erklärung
gerade nur den Mitgliedern der Sudetendeutschen
Partei zur sofortigen Unterschrift vorgelegt
wurde, ergab sich klar, daß sie den Zweck hatte,
die oben Genannten zum Austritte aus der Sude-
tendeatsfehen Parfei und zum Wiedereintritt in die

'kommunistische'Partei zu verpflichten.

Aus diesem Grunde verweigerten sie, die Unter-
schrift und wiesen darauf hin, daß nach dem Ge-
setze. kein wie immer gearteter politischer Druck
auf die Mitglieder, der Gewerschaft. ausgeübt
werden darf.

In diesem Zusammenhange sei bemerkt, daß die
Genannten ja bereits Mitglieder des Verbandes
waren, sohin die als Voraussetzung für die Mit-
gliedschaft erforderliche Verpflichtung, sich den
im Rahmen der Satzungen und des Verbands-
sweckes ergehenden Beschlüssen und Anordnun-
gen des Verbandes zu fügen, bereits überkommen
hatten so daß in dieser Sichtung kein Anlaß vor-
lag, gerade von den 3 Mitgliedern der Sudeten-
deutschen Partei eine solehe Erklärung abeavw-
langen, umsomehr,. als diese 3 Genannten ihre
Pflichten dem Verbanne gegenüber bisher minde-
etens ebensogut erfreut haben die übrigen Mit-

glieder des Verbandes. Es ist dahar klar, daß diese
dem Wortlaute nach vielleicht einwandfreie, im
Zusammenhange mit den Vorgängen hei der Ver-
sammlung aber in ihren Zwecken eindeutig zu
erkennende Erklärung nur ein Vorwand war und
den Zweck hatte, den den Genannten gegenüber
gesetzwidrig durchgeführten Ausschluß zu tarnen.

Ein Versamlungsteihiehmer, names Josef
Schröpfer aus Chodau, stellte den Antrag, den
3 Genannten. zur Überlegung eine Achttägige Frist
einzuräumen innerhalb dieser Frist werde er,
Schröpfer, die Genannten "bearbeiten".

Auch aus diesem Antrage ist zu entnehmen, daß
die Frage, ob die Genannten in der Gewerkschaft
verbleiben können, nur aus dem Grunde aufgerollt
wurde, weil ide Mitglieder der Sudetendeutschen
Partei sind.

Dar Antrag Sdhröpfejß wurde zufolge -Ein-
spruchs des Sekretärs Jallinek. abgelehnt und der
Vorsitzende. erklärte den Genanten, daß ent-
weder die Erklärung sofort unterfertigen müssen
oder ausgesochlossen werden.

Daraufhin wurde der Antrag gestellt, die 8, Ge-
nannten abzuschließen. Dieser Antrag wurde ein-
stimmig angenommen. Hierauf würden die Ge-
, naumete von dem Versammlungsteilnehmer, Götz
mit Zustimmung der anderen und unter An-
drohung von Ohrfeigen zum sofortigen Verlassen
des Saales aufgefädelt.

Einer der 8 Ausgeschlossenen, Wilhelm Füßl
aus Chodsu Nr. 183, reklamierte beim Vorsitzen-
den die rückständige Arbeitslosenunterstützung
und fragte, was damit sei, worauf der Vorsitzende
Sehmirler antwortete: "Das. werden Sie. gleich
sehen" und die Versammelten aufhetzte, so daß
die drei Genannten, um nicht verprügelt zu. aner-
-den, das Lokal verlassen mußten.

Die Genannten sind somit als Arbeitslose, die
Anspruch auf bereits fällige und noch weiter
Raufende Arbeitslosenunterstützung aben, somit
unter Ajisnützning ihrer Notlage, unter. Androhung
ihres Ausschlusses. aus dem verband zum Wechsel
ihrer Gesinnung Aufgefordert -worden und als; dies
fruchtlos war, aus pqlitjschjssp Gründen trotz Er-
füllung ihrer Veipflichtuiigen aus dem Verband
ausgeschlossen und unter Androhung von Gewalt
aus dem Versammlungslokal entfernt worden.
"('§ 1 des Gesetze, 309/1921" und §. 98 Str. -Ges. )

-Weiters. ergibt sich aus -obiger Darstellung des
- Sachverhaltes klar,

1. daß der Industrieverband der Chemie-, Glas-
und Keramarbeiter seine gesetz- und satzungs-
mäßige Aufgabe überschritten hat, indem eine zur
Erledigung statutenmäßiger Arbeiten einberufene
Versammlung eur politischen Werbung mrß-
"bpaucht wurde,

, 2. daß durch obgenannten Verband im Wider-
spruch, cb mit dem Gesetze {§4 des Gegetzes, 267/
1921) die Mitgliedschaft von der Zugehörigkeit
bzw. Nichtzugehörigkeit zu einer bestimmten po-
litischen Partei abhängig gemacht. und in Zusam-
menhang damit aberkannt wurde,

3. daß dan drei. Genannten ihr Anspruch auf
Arbeitslosenunterstützung u zw. auf schon. fällte
Auszahlungen und auf weitere Bezahlung der
Unterstützung in (Widerspruch mit dem Gesetze
vegweogert wird.


27

Die Beschwerde W die Bezirksbehörde in Elbo-
gen und die Strafanzeige an das Bezirksgericht
in Elbogen wurde bereits erstattet.

XXVII.

Heinrich Kny, Glasarbeiter in Niederpreschkau,
ist seit 1. Dezember 1929 Mitglied des "Svaz
sklářských a brusičských dělníků, Sitz Teplitz-
Schönau", Ortsgruppe Niederpreschkau, deren
Obmann Franz Šemik, Glasmacher in Nieder-
preschkau, und deren Kassier Franz Duben, Glas-
arbeiter in Niederpreschkau, ist.

Diese Ortsgruppe des obgenannten Verbandes
hat in ihrer Versammlung, am 11. Mai 1936 mit 9
gegen 7 Stimmen beschlossen, den obgenannten
Heinrich Kny auszuschliessen, weil er Mitglied der
Sudetendeutschen Partei ist und trotz Aufforde-
rung aus dieser Partei nicht ausgetreten ist.

Dieser Ausschluß ist gesetzwidrig und verstößt
nicht nur gegen das Vereinsgesetz vom 15. No-
vember 1867, R. G. Bl. Nr. 134 und gegen das
Gesetz vom 19. Juli 1921, Slg. 267, sondern auch
gegen das Gesetz vom 12. August 1921, Slg. 309.

Der Obgenannte, der seine Pflichten gegenüber
dieser Gewerkschaft immer pünktlich erfüllt hat,
erleidet durch dieses gesetzwidrige Vorgehen
einen ungeheuren Schaden, da er inzwischen ar-
beitslos geworden ist und ihm nun die Gewerk-
schaftsunterstützung vorenthalten wird.

XXVIII.

Raimund Büchse, Spinner in Philippenau Nr. 5,
ist Mitglied der "Union der Textilarbeiter, Sitz
Reichenberg", Ortsgruppe Böhm. Kamnitz, deren
Kassierin Hedwig König, Spinnerin in Nieder-
Kamnitz, ist.

Am 15. Juni 1935 verweigerte die Kassierin
Hedwig König dem Raimund Büchse die Auszah-
lung der ihm gebührenden Arbeitslosenunter-
stützung mit der Begründung, daß Letzterer an-
läßlich eines Propagandazuges der Deutschen so-
zialdemokratischen Arbeiterpartei durch Philip-
penau gesagt haben soll: "Die haben uns um alles
gebracht".

Raimund Büchse hat diese Äußerung nie getan.
Nachdem er wiederholt um Auszahlung der Un-
terstützung ersucht hatte, erklärte die Kassierin
König, daß er um Unterstützung dorthin gehen
solle, wo er jetzt sei. Damit meinte sie, zur Su-
detendeutschen Partei.

Am 25. Juni 1935 schickte die Kassierin König
dem Raimund Büchse die ihm am 25. Juni 1936
abgenommene Stempelkarte mit der Erklärung zu,
daß er sich am Samstag die Unterstützung ab-
holen könne. Daraufhin wurde Genannter vom
29. Juni 1935 abermals bei der Kassierin König
wegen der Unterstützung vorstellig. Die Kassierin
Hedwig König und der Obmann dieser Gewerk-
schaftsortsgruppe, Ernst Pietsch, verlangten von
dem Genannten, daß er eine bereits vorbereitete
Erklärung unterschreibe und bemerkten, daß er nur
im Falle des Unterschreibens dieser Erklärung die
Unterstützung ausgezahlt bekomme. In dieser Er-
klärung wurde gesagt daß Genannter wegen
seiner Äußerungen um Verzeihung bitte.

Da sich Genannter nicht der geringsten beleidi-
genden Äußerung bewußt ist und die Kassierin

gar nicht das Recht hatte, die Auszahlung der
Arbeitslosenunterstützung von dem Unterschrei-
ben einer solchen Erklärung anhängig zu machen,

verweigerte er die Unterschrift. Die Folge davon
war, daß Genannter die Unterstützung nicht aus-
gezahlt erhielt.

Die Gewerkschaftskassierin Hedwig König und
der Obmann Ernst Pietsch haben durch diesen
Vorgehen in gröblichster Weise die Gesetze ver-
letzt und dadurch den obgenannten Raimund
Büchse mit Frau und 2 Kindern dem größten
Elend ausgesetzt

Die vorangeführten Fälle samt Beweismaterial
bestätigen die gesetz- und statutenwidrige ratig-
keit der vorgenannten zwölf Gewerkschaften.

Die Unterzeichneten stellen daher an die beiden
Minister des Innern und für soziale Fürsorge fol-
gende Anfragen:

1. Sind die Herren Minister bereit, sofort alle
Schritte zu unternehmen, die die volle politische
Freiheit jedes bei obgenannten Verbänden organi-
sierten Mitgliedes sicherstellen?

2. Sind die Herren Minister bereit, jeden ein-
zelnen der vorgelegten Fälle einer strengen Unter-
suchung durch die Behörden unterziehen zu lassen.

3. Sind die Herren Minister bereit, die schul-
digen Gewerkschaftsfunktionäre in jedem ein-
zelnen Falle der gesetzlichen Bestrafug im vollen
Ausmaße zuzuführen.

4. Sind die Herren Minister bereit, jede poli-
tische Propaganda durch die Gewerkschaftszeitun-
gen zu verbieten.

5. Was gedenken die Herren Minister zu tun, um
jeden weiteren Terror der angeführten Gewerk-
schaften unmöglich zu machen und den Gewerk-
schaftsmitgliedern den Genuß der ihnen gesetzlich
gewährleisteten Rechte zu wahren.

Prag, den 19. Juli 1935.

Dr F. Köllner, Frank, Sandner,

Axmann, Birke, G. Böhm, Budig, Dr Eichholz,
Fischer, Gruber, Dr Hodina, Hollube, Illing,
Jäkel, Dr Jilly, Jobst, Ing. Karmasin, Dr Kellner,
Dr Klieber, Knöchel, Knorre, E. Köhler, Kundt,
Ing. Künzel, Ing. Lischka, May, Ing. Neuwirth,
Dr Neuwirth, Nickerl, F. Nitsch, Obrlik, Ing.
Peschka, Dr Peters, Ing. Richter, Dr Rösche,
Rösler, Ing. Schreiber, Sogl, Stangl, Wagner.

Původní znění ad 63/IX.

Interpellációja

Kosik István, Valló Jozef, Široký Villám és
társai, orszgy. képviselőknek

a Népjóléti- és Belügyminiszter urakhoz
a záróra ügyében Košicén.

Košicén a záróra szabályrendelet és törvény
csak papíron van meg, de gyakorlatban nincz


28

végrehajtva. A záróra törvény és szabályrendelet
betartásának ellenőrzése a košicei rendőrség
részéről nagyon hiányos.

Az alkalmazottak zöme, elenyésző kivételtől
eltekintve napi 2-3 órával is többet dolgozik a
tőrvény által biztosított 8 órai munkaidőnél.
Ezáltal egyrészt az alkalmazottak egészsége van
a legnagyobb mértékben veszélyeztetve, másrészt
az 1918 évi 91 sz. törvényt a 8 órai munkaidőről,
a munkaadók flagránsan megsértik.

A Városi Jegyzői Hivatal a feljelentések
halmazát hónapokon keresztül heverteti elintézet-
lenül.

Az Országos Hivatal telefonon utasította a Je-
gyzői Hivatalt, hogy a záróra szabályrendeletet
áthágó kereskedőket csak a legalacsonyabb bünte-
téssel sújtsa, amiáltal a záróra szabályrendelet
illuzórikussá válik.

Hajlandók - e a minister urak gondoskodni
arról, hogy ezek a tarthatatlan košicei állapotok
egysser megsrilnjenek ?

Hajlandók - e a minister urak gondoskodni
arról, hogy a košicei rendőrség a záróra rendelet
betartását a legiszigorubban ellenőrizze?

Hajlandók - e a minister urak gondoskodni
arról, hogy a košicei Jegyzői Hivatal a záróra
rendeletet áthágó kereskedőket a törvény teljes
szigorával sújtsa?

Praha. 1936. június 21.

Kosik, Vallo, Široký,

Krosnář, Zápotocký, Vodička, Beuer, Török, Klíma,

Sliwka, Dvořák, Machačová, Šverma, Hodinová-

Spurná, Nepomucký, Slansky, dr. Clementis, Kli-

ment, B. Köhler, Kopřiva, Schmidke.

Státní tiskárna v Praze. - 4259-35.


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