Støeda 16. bøezna 1938

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 140. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 16. bøezna 1938.

1. Øeè posl. Katze (viz str. 4 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz Nr. 99/1932 über die Entschädigung der Beruffskrankheiten novelliert wird, kommt den Forderungen der Joachimsthaler Bergarbeiter zwar teilweise entgegen, erfüllt sie aber keineswegs vollständig oder befriedigend. Jahrelang schon führen diese Bergarbeiter einen harten zähen Kampf um eine höhere Sicherheit ihres Lebens und die Verbesserung ihrer Versorgungsgenüsse. Wir haben das tragische Los der Radiumbergarbeiter wiederholt von dieser Stelle aufgezeigt und nicht nur das, sondern auch, soweit unsere Kräfte ausreichten, versucht, ihnen Hilfe zu bringen. Es sei nur auf den Gesetzentwurf Pohl - Brožík verwiesen, der schon im Jahre 1930 im Hause eingebracht wurde.

Der Herr Abg. Böhm hat gestern auf den Antrag der SdP verwiesen, den sie im Jahre 1936 eingebracht haben. Er hat vergessen hinzuzufügen, daß derselbe im wesentlichen von dem Antrag Pohl - Brožík aus dem Jahre 1933 abgeschrieben wurde. Man hat nicht einmal Wert darauf gelegt, diese Abschreibearbeit etwas zu kaschieren. Böhm hat ferner, da er zur Vorlage absolut nichts Sachliches zu sagen wußte, es für gut befunden, der Koll. Kirpal den Vorwurf zu machen, daß sie die Berichterstattung zu dieser Vorlage übernommen und den Bericht èechisch erstattet hat. (Posl. G. Böhm: Bleiben Sie doch bei der Wahrheit.) Wir haben die Berichterstattung übernommen, weil es sich in Joachimsthal ausschließlich um deutsche Arbeiter handelte und glauben, diesen beklagenswerten Opfern ihres Berufes damit einen Dienst erwiesen zu haben. (Posl. G. Böhm: Wir haben nur gegen das èechische Referat protestiert! - Místopøedseda dr Markoviè zvoní.) Daß Koll. Kirpal èechisch berichtet hat, liegt in den Bestimmungen der Geschäftsordnung (Výkøiky posl. G. Böhma. - Místopøedseda dr Markoviè zvoní.), was Koll. Böhm auch weiß, da er selbst den einzigen sehr dürftigen Resolutionsantrag, den er im sozialpolitischen Ausschuß stellte, èechisch eingebracht hat, obwohl dies keineswegs notwendig gewesen wäre. (Rùzné Výkøiky.)

Místopøedseda dr Markoviè (zvoní): Prosím o k¾ud.

Posl. Katz (pokraèuje): Es ist auch hier das Sprichwort in Erfüllung gegangen: "Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe." Der Abg. Böhm beklagt sich, daß der Antrag vom Jahre 1936, der wie schon erwähnt, von unserem Antrag abgeschrieben wurde, in der Regierungsschublade - gestern haben Sie es gesagt - liegen blieb. Warum haben Sie denn nicht veranlaßt, daß dieser Antrag aus der Regierungsschublade herausgeholt werde? (Výkøiky posl. G. Böhma.)

Místopøedseda dr Markoviè (zvoní): Neráète reèníka vyrušova!

Posl. Katz (pokraèuje): Bei Behandlung der Vorlage im sozialpolitischen Ausschuß hat Herr Abg. G. Böhm nicht einen einzigen Abänderungsantrag gestellt, trotzdem er dazu Gelegenheit gehabt hätte. Wenn er gestern hier Forderungen erhoben hat, so hätte er dieselben im sozialpolitischen Ausschuß stellen können, er hätte dazu Zeit gehabt. Was er gestern hier sagte, war nichts anderes als eine reine Augenauswischerei. Wenn G. Böhm erklärt, daß durch die Übernahme der Berichterstattung (Výkøiky posl. G. Böhma. - Místopøedseda dr Markoviè zvoní.) der Anschein erweckt werden sollte, daß wir uns damit eine Legitimation verschaffen wollen, etwas für die Radi umbergarbeiter zu tun, so sage ich, daß wir diese Legitimation hundertmal mehr besitzen als die SdP. Wir waren für die Joachimsthaler Bergarbeiter schon in einer Zeit tätig, als der Abg. Böhm politisch noch nicht auf der Welt war.

Die Union der Bergarbeiter als die Berufsgewerkschaft hat einen zehnjährigen ununterbrochenen Kampf um die Verbesserung der Verhältnisse in den Joachimsthaler Radiumgruben geführt. So fand zum erstenmal am 29. September 1928 eine Enquete in Joachimsthal statt, der eine Denkschrift über die Gesundheitsverhältnisse der Radiumbergarbeiter vorlag, ferner am 12. Feber 1930 eine Entschließung der Joachimsthaler Bergarbeiterschaft, eine Eingabe der Union an das Ministerium für öffentliche Arbeiten betreffend die Verhältnisse in den Joachimsthaler Erzbergbau vom 24. Jänner 1930, eine Denkschrift der Betriebsräte und Revierräte vom November 1931, ein offener Brief an den seinerzeitigen Vorsitzenden des sozialpolitischen Ausschusses vom 17. April 1932, eine Resolution der Betriebsräte von Joachimsthal vom 19. August 1932, die Eingaben an den Herrn Präsidenten Masaryk vom 23. November 1932 und 8. Mai 1933, die Eingabe an den Herrn Ministerpräsidenten vom 8. Mai und vom 7. Juli 1933, eine Eingabe an das Fürsorgeministerium vom 5. Oktober 1936, die Eingaben der Revierbruderlade in Falkenau an das Fürsorgeministerium und an die Arbeiterunfallversicherungsanstalt, eine Antwort auf die Erwiderung derselben vom 15. April 1937 und eine Antwort der Bruderlade an das Fürsorgeministerium vom 10. Jänner 1938. Dazu kamen widerholte persönliche Vorsprachen und Interventionen bei den verschiedenen Ministerien und bei der Arbeiterunfallversicherungsanstalt (Výkøiky posl. G. Böhma) Ich führe das alles nur deshalb an, um aufzuzeigen, daß von unserer Seite alles getan wurde, um eine Änderung der traurigen Verhältnisse herbeizuführen, unter denen die Radiumbergarbeiter le iden. (Posl. G. Böhm: Warum glauben Sie, daß die Arbeiter gestreikt haben?) Ich werde schon darüber noch sprechen!

Durch all diese Maßnahmen haben wir den Boden zur Novellierung des Gesetzes 99/1932 vorbereitet.

Der vorliegende Gesetzentwurf und die ihm vorausgegangene Regierungsverordnung Nr. 36 vom 25. Feber 1938 bringen wenigstens eine teilweise Beseitigung des Unrechtes, das die Joachimsthaler Bergarbeiter zu tragen haben. Zunächst wird in der genannten Regierungsverordnung endlich neben der Erkrankung an Lungenkrebs auch die Staubeinatmungskrankheit und Erkrankung der Lunge als entschädigungspflichtig anerkannt, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als 10% beträgt. Das ist schon ein wesentlicher Fortschritt, der es den Radiumbergarbeitern ermöglicht, früher in den Genuß der Berufsunfallsrente zu kommen als bisher. Bis jetzt hat sich das Gesetz über die Berufskrankheiten von Joachimsthal deshab nicht entsprechend ausgewirkt, weil neben der reaktionären Spruchpraxis der Unfallsversicherungsanstalt, über die ich noch einiges sagen werde, nur Lungenkrebs als entschädigungspflichtig anerkannt wurde. Lungenkrebs kann aber nach dem Gutachten der Ärzte nur nach dem Tode durch Sezierung einwandfrei festgestellt werden. Die Lungenverstaubung wurde von der Unfallversicherungsanstalt aber erst bei einer 40%igen Arbeitsunfähigkeit entschädigt.

Wie furchtbar sich die Berufskrankheit bei den Radiumbergarbeitern auswirkt, beweist wohl die Tatsache, daß vom Jahre 1929 bis Ende Feber 1938 bei einem Belegschaftsstand von 270 Arbeitern in Joachimnsthal 81 Todesfälle zu verzeichnen sind, im Feber dieses Jahres allein 4 Todesfälle (Posl. G. Böhm: Sie geben das ja selbst zu!) Wir haben noch nie abgestritten, wie die Verhältnisse sind. Von den 54 verstorbenen Rentnern starben 39 an Lungenkrebs und Lungenverstaubung. Dabei sind die Krankheitsfälle bei den Radiumbergarbeitern außerordentlich hoch, was aus den Leistungen der Kranke asse der Revierbruderlade in Falkenau hervorgeht. (Posl. G. Böhm: Wäre es da nicht besser gewesen . . .)

Místopøedseda dr Markoviè (zvoní): Neráète prerušova reèníka.

Posl. Katz (pokraèuje): So hat die Anstalt von 1929 bis 1936 391.931 Kè 25 Heller mehr für die Joachimsthaler Gruben ausgegeben, als sie an Beiträgen von dort erhalten hat.

Es wurden im Jahre 1936 für ein Mitglied in Joachimsthal 631ÿ81 Kè eingenommen und pro Mitglied 869.09 Kè ausgegeben. Der verhältnismäßige Anteil der Mitglieder von St. Joachimsthal an der Gesamtmitgliederzahl beträgt 5ÿ93%. Der verhältnismäßige Mitgliedsbeitrag von den Gesamtmitgliederbeiträgen bloß 5.47 %, da an den Gesamtbeträgen eingenommen wurden 3,131.000ÿ10 Kè, hievon 171.219 Kè von St. Joachimsthal. An Krankengeld wurde 1936 im Braunkohlenbergbau pro Mitglied im Durchschnitt 287ÿ70 Kè, für Joachimsthal 596ÿ13 Kè ausgezahlt oder 11.56%. Krankheitsfälle wurden in Joachimsthal 534 mit 8.820 Krankheitstagen, im Braunkohlenbergbau 4.307 Fälle mit 75.873 Krankentagen verzeichnet. Der Anteil für Joachimsthal beträgt daher 11.64%. Die Belastung der Bruderladenkrankenversicherung ist auf die Dauer unter diesen Verhältnissen untragbar, weshalb die Bergarbeiter verlangen, daß die Krankhl eit nach dem 45. Tag von der Unfallversicherungsanstalt entschädigt wird. Jetzt erfolgt diese Entschädigung erst von der 26. Krankheitswoche. (Výkøiky posl. G. Böhma.) Schauen Sie, Herr Kollege, wenn Sie hier Zwischenrufe machen, so beweist das nur, daß Sie von dem Gesetz überhaupt keine Ahnung haben. Das haben auch Ihre gestrigen Ausführungen bewiesen. Nicht einen einzigen sachlichen Grund haben Sie zu diesem Gesetz gesagt. (Hluk. - Místopøedseda dr Markoviè zvoní.)

Diese Ziffern, die ich angeführt habe, zeigen wohl mehr als Worte anszudrücken vermögen, unter welch ungeheueren Gefahren an ihrer Gesundheit die Bergarbeiter leben müssen.

Das größte Mißtrauen haben die Radiumbergarbeiter mit Recht gegen die Arbeiterunfallversicherungsanstalt, die bisher durch ihre reaktionäre Spruchpraxis und den Mangel an sozialem Empfinden die Vorteile des Gesetzes über die Berufskrankheiten fast vollständig unmöglich machte Gewiß, die Radiumbergarbeiter sind für die Anstalten genau so schlechte Risken wie für die Bruderlade. Und vom fiskalischen Standpunkt aus gesehen sind sie eine Belastung, aber hier dürfen nicht fiskalische, sondern rein menschliche Gründe sprechen. Diese Gründe vermissen wir bei der Unfallversicherungsanstalt zum allergrößten Teile. So hat dieselbe vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Berufskrankheiten von den 48 gemeldeten Joachimsthaler Fällen nur 16 freiwillig entschädigt. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, also von 1932 bis 1937, erkrankten 128 Radiumbergarbeiter an Berufskrankheit, das sind 47% aller Beschäftigten in den Joachimsthaler Gruben, es wurden aber nur 21 Fälle, davon 14 tödliche, entschädigt, alle anderen Fälle wurden abgewiesen. Es wurden demnach nur 17% der gemeldeten Fälle anerkannt und davon wieder zwei Drittel mit tödlichem Ausgang. Mit Recht sagen die Radi umbergarbeiter, daß sie bei Lebzeiten nur in den seltensten Fällen Aussicht haben, die Berufskrankheitsrente zu bekommen. Ich könnte eine ganze Reihe von Fällen anführen, aus denen hervorgeht, daß die Ents cheidungen der Unfallversicherungsanstalt schwere Mängel aufweisen. Ich will mich nur auf einen besonders krassen Fall beschränknken: Der Bergarbeiter Franz Grimm, 48 Jahre alt, war um die Jahreswende 1934/35 auf Grund eines gestellten Antrages um Zuerkennung einer Rente nach dem Gesetze 99/32 von der Unfallversicherungsanstalt nach Prag beordert worden. Der Antrag wurde abgelehnt. Im März 1935 ist Grimm gestorben. Der Sezierungsbefund lautete: vorgeschrittene Staubverhärtung beider Lungen und allgemeine Schwindsucht. (Posl. G. Böhm: Ist Ihnen das erst jetzt eingefallen? Warum sind Sie nicht dafür eingetreten?) Schauen Sie, wir haben auch damals unsere Pflicht getan. Nach derartigen Vorfällen werden Sie begreifen, daß die Bergarbeiter kein Vertrauen zur Unfallversicherungsanstalt haben können und daß sie über diese Zustände maßlos erregt sind. Sie verlangen daher bei Entscheidungen über die Zuerkennung der Rente eine Untersuchung durch drei Ärzte, u. zw den Unfallversicherungsanstaltsarzt, den Bruderladenchefarzt und den Leiter der staatlichen Beratungsstelle in Joachimsthal. Die Unfallversicherungsanstalt verweist auf die große finanzielle Belastung, die sie durch die Joachimsthaler Erkrankungen zu tragen hat. Sie gibt an, daß sie dafür in der Zeit vom 1. Juli 1932 bis 31. Dezember 1936 212.994ÿ85 Kè an Entschädigung auszahlte, was bei einem Kapitalwert dieser Renten einen Betrag von 759.660.46 Kè, demnach zusammen 972.655ÿ45 Kè ergibt. Die Entschädigungen für die übrigen Betriebsunfälle betragen in Joachimsthal 41.514ÿ15 Kè, so daß die Gesamtbelastung 1,014.169.46 Kè beträgt. Dieser Betrag ist nur durch eine Einnahme aus den Versicherungsbeiträgen von 259.598ÿ10 Kè gedeckt, so daß ein Defizit besteht im Betrage von 754.571.36 Kè.

Wir wollen an der Richtigkeit dieser Ziffern nicht zweifeln, sagen aber, daß dies kein Grund sein darf, die Radiumbergarbeiter um ihre Versorgungsgenüsse zu bringen. Die staatliche Grubenverwaltung muß eben zur Zahlung mit herangezogen werden. Der Staat ist gezwungen, für viele andere Zwecke Millionen- und Milliardenbeträge aufzubringen, er wird diesen verhältnismäßig kleinen Beitrag leisten können schon mit Rücksicht darauf, daß er das Radium und die Uranfarben dringend benötigt.

Würde sich die Praxis seitens der Unfallversicherungsanstalt bei der Zuerkennung der Renten nicht ändern, würde auch die jetzige Novellierung des Gesetzes keine wesentliche Änderung in den bestehenden Verhältnissen bringen und die Vorteile des Gesetzes illusorisch machen. Wir verlangen daher mit aller Entschiedenheit von der Unfallversicherungsanstalt eine gerechte und loyale Vorgangsweise.

Die Regierungsverordnung sieht die Anerkennung der Entschädigungspflicht bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 10 % vor. Bei den Radiumbergarbeitern müßte die volle Unfallsrente gewährt werden. Nur dadurch würden die Versorgungsgenüsse für sie einigermaßen erträglich gestaltet werden. Bis jetzt sind dieselben ein Bettel, von welchem weder der pensionierte Bergarbeiter noch seine Hinterbliebenen leben können. Die Rente beträgt in den wenigsten Fällen etwas mehr als 200 Kè monatlich. Der Jahresdurchschnittsverdienst eines Radiumbergarbeiters betrug im Jahre 1929 8176 Kè und beträgt jetzt, nachdem nur 4 Schichten gearbeitet werden, 7907 Kè oder 152 Kè wöchentlich. Bei Zuerkennung einer 10 % Unfallsrente würde ein Radi umbergarbeiter 790 Kè jährlich erhalten, dazu die Bruderladenrente von 2165 Kè, zusammen 2955 Kè oder 246 Kè monatlich. Die Witwe würde sogar nur 123 Kè bekommen. Davon kann natürlich niemand leben. Bei Gewährung der vollen Rente, das sind 662/3 %, würden die Versorgungsgenüsse eines Radiumbergarbeiters 614 Kè monatlich betragen. Das wäre wenigstens annähernd eine angemessene Entschädigung für die so überaus gefahrvolle Arbeit. Was wir weiter verlangen, ist, daß die Zusagen, die bei den Verhandlungen am 25. Feber durch das Ministerium laut den abgeschlossenen Protokollen zugesichert wurde, auch tatsächlich realisiert wird. Zugesichert wurde die Kürzung der Mitgliedsdauer für die Erreichung der vollen Invaliditätsrente, sowie Erhöhung der Bruderladenprovision. Das bedingt aber eine Novellierung des Bruderladengesetzes, die sofort in Angriff zu nehmen wäre.

Zunächst müßten die §§ 11 und 12 dieses Gesetzes in der Weise geändert werden, daß die Erreichung der Invaliditätsrente bei Radiumbergarbeitern mit 15 Mitgliedsjahren beginnt und daß die Steigerungsbeiträge in doppelter Höhe zu gewähren sind. Nachdem das Bruderladengesetz auch eine Zusatzversicherung zuläßt, wäre im § 26a) eine Zwangsbestimmung aufzunehmen, nach welcher die staatliche Grubenverwaltung verpflichtet würde, die Zusatzversicherung auf Kosten des Unternehmers zu tragen. Weiters würde der § 15 des Bruderladengesetzes bezüglich der Kollissionsgefahr geändert werden müssen. Durch diese Änderungen würde es ermöglicht werden, daß auch die Bruderladenrente von 2165 Kè auf 3530 Kè jährlich für Radiumbergarbeiter erhöht werden könnte. Da diese Zusagen bei den Verhandlungen gemacht wurden, werden wir ihre Einlösung betreiben und wir nehmen an, daß von den einzelnen Bürokraten keine Schwierigkeiten gemacht werden. (Výkøiky.) Wenn der vorliegende Gesetzentwurf in der von mir angeführten Weise gehandhabt wird, wird er für die Radiumbergarbeiter eine Wohltat werden, die sie sicherlich verdienen. Das Gesetz wird sich weiter günstig auswirken durch die Bestimmung, daß es rückwirkende Kraft auf jene Fälle besitzt, die vom 1. Jänner 1929 anverursacht wurden, und zwar nicht nur für die Radiumbergarbeiter, sondern auch für alle anderen Berufsgruppen. Das kann freilich wieder nur unter der Voraussetzung geschehen, wenn die Haltung der Unfallversicherungsanstalt eine andere wird. Im allgemeinen sind ihre Leistungen auf diesem Gebiete nicht übermäßig gewesen. Es wurden in Böhmen insgesamt in 500 Fällen die Renten für Berufskrankheiten gewährt, das sind vom Jahre 1932 bis heute durchschnittlich 83 Fälle jährlich. Die Belastung kann daher für die Unfallversicherungsanstalten kein unlösbares finanzielles Problem sein. Es war eben damals ein schwerer Fehler, daß man die Versicherungsprämien im Jahre 1928 um 1/2 % herabgesetzt hat, wodurch sich die Einnahmen um 11 Millionen Kè verringert haben. Dieser Fehler muß ausgeglichen werden, was in der aufsteigenden Wirtschaftskonjunktur möglich sein müßte. Es ist selbstverständlich, daß zur Vorbeugung gegen Erkrankungen weiter alle zweckdienlichen Mittel angewendet werden.

Das Arbeitsministerium hat in letzter Zeit in den Radiumgruben einige technische und hygienische Maßnahmen in der Staubbekämpfung durchgeführt, die weiter ausgebaut werden müssen. Eine der wirks amsten Vorbeugungsmaßnahmen besteht aber darin, daß den Radiumbergarbeitern angemessene Löhne bezahlt werden. Mit 150 Kè Wochenlohn kann die Ernährung unmöglich so sein, daß die physische Widerstandskraft gestärkt wird. Deshalb muß auch die Forderung der Bergarbeiter auf Erhöhung ihres Lohnes um 25 % bewilligt werden. Ebenso ungenügend ist die Urlaubsgewährung. Wir verlangen, daß der doppelte Urlaub nach den Bestimmungen des Urlaubsgesetzes gegeben wird. Die durch die Initiative des Gesundheitsministers dr Czech errichtete Beratungsstelle in Joachimsthal für die Untersuchung und restlose Erforschung der Radiumkrankheit und ihre Bekämpfung muß noch besser ausgebaut werden, damit weitere Abwehrmaßnahmen ergriffen werden können.

In diesem Zusammenhang ist die ärztliche Ausbildung auf dem Gebiete der Berufskrankheiten zu betreiben und zu vertiefen. Die modernen Produktionsmethoden und technischen Neuerungen haben in den Betrieben in der letzten Zeit Ausmaße angenommen, die das Gefahrenmoment für die Erkrankungen wesentlich erhöhen. Die Resolution des sozialpolitischen Ausschusses, nach welcher die Errichtung von Lehrstühlen für Berufskrankheiten an unseren Universitäten errichtet werden sollen, denen klinische Abteilungen mit entsprechender Ausstattung anzugliedern wären, muß in die Tat umgesetzt werden. Nur durch einmütiges Zusammenwirken aller in Betracht kommenden Faktoren kann den Erkrankungen aus der Berufstätigkeit, insbesondere aber der furchtbaren Radiumkrankheit, erfolgreich begegnet werden.

Abschließend will ich noch ein Wort zu den Vorfällen sagen, die sich bei dem Streik in Joachimsthal abgespielt haben. Es ist ein "Verdienst" der staatlichen Bürokratie, daß es überhaupt zu diesem Streik kam. Würden die Verhandlungen, die von den Vertretern der Berufsorganisation schon seit längerer Zeit geführt wurden, nicht durch diese Bürokratie verschleppt worden sein, so hätte es keinen Streik gegeben. Die Verbitterung der Erzbergarbeiter wurde bis zur Siedehitze gesteigert. Noch trauriger ist es aber, daß die SdP diesen Streik für ihre politischen Zwecke fruktifizierte, wobei ihr besonders angenehm war, daß er gegen ein staatliches Unternehmen geführt wurde. Die parlamentarische Tätigkeit der SdP, die sich sonst nur in der Einbringung von Interpellationen und in fruchtlosen Reden erschöpft, wollte in der Joachimsthaler Angelegenheit einen parteimäßigen Erfolg für sich herausschlagen. (Výkøiky. - Hluk.) Gelungen ist ihr das nicht, obwohl der Abg. Böhm bei den Prager Regierungsstellen ein Wettrennen im Klinkenputzen absolvierte, nicht etwa deshalb, um praktische Arbeit für die Arbeiter zu leisten, sondern um sich, wie er selbst sagte, nur über den Stand der Sache zu informieren. (Výkøiky posl. G. Böhma.) Es ist eine große Unwahrheit und politisch geschm acklos, wenn der Karlsbader SdP-"Volksruf" schreibt, daß die Marxisten während des Streikes, als es galt, den Prager Stellen bindende Zusagen abzuringen, nicht zu sehen waren. Die Marxisten haben auch in diesem Falle klar und eindeutig gehandelt, während die SdP wieder einmal nur geredet hat. Ich habe die Abschrift des Protokolls über die Verhandlungen im Ministerium für öffentliche Arbeiten zur Beilegung des Streikes bei mir. Es ist kein einziger SdP-Anhänger bei diesen Verhandlungen zugegen gewesen. Diese harte und zähe Arbeit haben dieHerren von der SdP den verlästerten Marxisten überlassen. Während die SdP draußen in Joachimsthal fleißig Flugzettel über ihren sogenannten Erfolg verteilte und Parolen zu den streikenden Bergarbeitern in die Grube schickte: "Haltet aus, morgen greift das Ausland ein!" haben unsere Vertrauensleute in Prag auf Grund unserer jahrelang geleisteten Vorarbeit die Zugeständnisse erarbeitet, durch die der Streik beendet werden konnte. Die SdP hat zwar in Joachimsthal mit den Methoden der Ill. Reiches gearbeitet, aber nichts damit erreicht. (Posl. G. Böhm: Kümmern Sie sich nicht um das Dritte Reich!) Sie, Herr Abg. Böhm, Sie waren in Joachimsthal, die Bergarbeiter haben es abgelehnt, Sie in ihrer Versammlung sprechen zu lassen, das war das Ergebnis! Die vernünftig denkenden Bergarbeiter haben die jahrelange mühselige Arbeit ihrer Vertrauensleute zu würdigen verstanden und den politischen Scharlatanen die Türe gewiesen. Dem Herr Abg. G. Böhm, der bei der Organisierung des Streiks in Joachimsthal eine so große Aktivität entwickelt hat, würde ich nahe legen, diese Methoden bei seinen SdP-Unternehmer-Kameraden in Asch und Graslitz anzuwenden. (Výkøiky posl. G. Böhma. - Místopøedseda dr Markoviè zvoní.) Dort hätte er ein sehr weites, dankbares Feld seiner Betätigung. (Hluk trvá.)

Wir werden uns in unserer Tätigkeit für die Interessen der Arbeiterschaft in keiner Weise von dem Geschrei der SdP beirren lassen, wir werden weiter unsere Kräfte dafür einsetzen, daß nicht nur die Novellierung des Bruderladengesetzes in die Wege geleitet wird, sondern auch administrative Maßnahmen getroffen werden, damit den Joachimsthaler Radiumbergarbeitern und darüber hinaus der übrigen Arbeiterschaft, die an diesem Gesetzentwurf beteiligt ist, eine wirksame Hilfe gebracht wird. (Potlesk.)


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