Ètvrtek 16. prosince 1937

3. Øeè posl. inž. Peschky (viz str. 26 tìsnopisecké zprávy):

Meine Herren! Ihr Appell für die Durchbringung der neuen 12 Steuern, den die Berichterstatter und Koalitionsredner geradezu einheitlich ausgesprochen haben, richtet sich mit dem Schlagwort der Staatsverteidigung besonders an dem Opfermut der Staatsbevölkerung. Der freie Wille, den jedes Opfer voraussetzt, wird allerdings gleich durch den Steuerzwang erschlagen. Dazu kommt, daß nicht alle Steuerträger in gleicher Weise betroffen werden und nicht alle gleiche Anteile an dem Kreislauf der Steuergelder erhalten. Diese unbedingten Notwendigkeiten und Voraussetzungen treffen bei den neuen Steueranforderungen ebenso wenig zu wie bei den alten. Die Steuerungleichheit ist bei den neuen Steuervorlagen fast noch größer und schafft Leistungsverhältnisse bei verschiedenen Einkommensgruppen bei gleichen Einkommen von 1: 3 und höher. In der Bemessungspraxis, die wir zur Genüge kennengelernt haben. wird dieses Verhältnis bestimmt noch ungünstiger gestaltet werden. Die zahllosen Klagen aus den Kreisen der Steuer- und Abgabepflichtigen, besonders hinsichtlich der Bemessungspraxis, zeigen, daß die Finanzverwaltung bis heute nicht imstande war, den moralischen und gesetzlichen Forderungen nach Steuergleichheit Rechnung zu tragen. Durch die ungleiche und ungerechte Steuereintreibung bestand und besteht ein altes Mißverständnis zwischen den Leistungen im sudetendeutschen Gebiet gegenüber denen im èechischen Gebiet. Bei uns beträgt, wie wir schon des öfteren betonen mußten und immer wieder betonen müssen, die Kopfquote an direkten Steuern allein über 200 Kè jährlich, im Bezirke Karlsbad, Reichenberg, Aussig sogar 215, im èechischen Gebiet aber, selbst in den reichen Bezirken, wie Königgrätz, Náchod, Pilsen, Pardubitz, nur etwas über 100 Kè. Die erzwungenen Leistungen, die im sudetendeutschen Gebiet geradezu den Charakter von Kontributionen tragen, erreichen in zahllosen Fällen bei kleinen Steuerträgern selbst 50 % des Einkommens, ja übersteigen oft sogar noch das einbekannte Einkommen. Dafür konnten wir Ihnen unzählige Beispiele bereits aufzeigen.

Ich will auch heute nicht über die Verhältnisse hinweggehen und Ihnen an einzelnen Beispielen neuerlich die Ungeheuerlichkeit dieser Mißstände aufzeigen. Ein Fleischer in Böhm. Krumau mit einem Fleischumsatz von 52.000 kg jährlich mußte im vergangenen Jahr 16.746 Kè an Steuern zahlen. Also pro kg 3ÿ20 Kè Steuer. Ein èechischer Fleischer in dem gleichen Ort zahlte bei 29.000 kg an Steuern 5480 Kè, also nur 1.90 Kè pro kg. Dabei hat der deutsche Fleischer eine Steuerschuld von 56.000 Kè, was unter diesen Verhältnissen ja nicht anders sein konnte, aber gleichzeitig eine Gesamtverschuldung von 220.000 Kè. Trotzdem hat man ihm bei dieser Sachlage nicht einmal eine Abschreibung um 6000 Kè gewährt. Ein Fleischer in Komotau mit einer Steuerschuld von 55.778 Kè einbekannte in den Jahren 1933 bis 1935 eine Erwerbssteuergrundlage von 88.499ÿ90 Kè, während ihm an Erwerbssteuergrundlage 302.000 Kè vorgeschrieben wurde, was einer Übersteuerung um 3 % gleichkommt. Dabei war seine jährliche Steuervorschreibung jährlich 30.000 Kè, also mehr, als er überhaupt Ertrag hatte. Infolgedessen war die Verschuldung in einem einzigen Jahre, im Jahre 1935, 45.000 Kè. Ein Spengler in Ober-Altstadt wurde um 300 % übersteuert. Ein Tischler in Rehberg bei Bergreichenstein, der eine neunköpfige Familie zu ernähren hat, erhielt bei einem Umsatz im Jahre 1935 von 4749 Kè 94 Heller eine Steuer von 20.000 Kè vorgeschrieben, obwohl er auf eine Steuerschuld am 6. November 1 936 1492.70 Kè 900 Kè bezahlte, erhielt er am 14. Jänner 1937 neuerlich eine Vorschreibung in der Höhe von 2357.80 Kè. Es ist schleierhaft, woher das Steueramt diese Erhöhungen nimmt. Ein Gastwirt in Dunkeltal bei Trautenau, der sein Gasthaus um 670 Kè verpachtet hatte, und eine Steuerschuld von 3526 Kè hatte, wurde mit seinem Ansuchen um Abschreibungen abgewiesen und es wurde die Exekution gegen ihn durchgeführt. Ebenso wurde die Versteigerung eines Gasthauses in Wegstädtl ausgeschrieben dessen Steuerschuld 13.471.85 Kè betrug bei einer Gesamtverschuldung von 51.855 Kè. Eine kleine Schuhfabrik in Warnsdorf, die in den Jahren 1924 bis 1930 insgesamt 1.3 Millionen Kè an Steuern entrichtete und im Jahre 1935 an Aktiva nur 436.220 Kè hatte, an Passiva hingegen 954.869 Kè, hatte eine Steuerschuld von 468.970 Kè bei einer Überschuldung von 518.000 Kè.

Diese Verhältnisse werden vollkommen außeracht gelassen und rücksichtslos zugesehen, wie die Betriebe gezwungen sind, stillgelegt zu werden. Ein Gemischtwarenhändler in Freiwaldau bekannte im Jahre 1 936 ein Einkommen von 16.230 Kè. Vorgeschrieben hat er 61.000 Kè bekommen, dabei hatte er im Jahre 1935 einen Verlust von 1639.60 Kè. Die Steuervorschreibung im Jahre 1936/37 betrug 22.766 Kè, also mehr als das einbekannte Einkommen. Ein Drogist in Freiwaldau mit einem Einkommen im Jahre 1936 von 25.514.80 Kè wurde auf 82.000 Kè geschätzt; für 1935 erhielt er eine Steuervorschreibung von 22.000 Kè und für die Jahre 1936/7 von 37.807.75 Kè, was 75 % des Einkommens gleichkommt.

Solche Erscheinungen, die ich nur an einzelnen Beispielen aufzählen kann, sind zahllos. Ebenso zahllos aber auch das rücksichtslose Eintreiben der Steuervorschreibungen. So wurden einem Landwirt in Horkau bei Kaaden bei einem Besitz von 6 ha Boden für eine Steuerschuld von 700 Kè 3 Zugkühe, ein Kalb mit 5 Jungen gepfändet. Einem Landwirt in Èakowitz für eine Steuerschuld von 2000 Kè 2 Kühe und 2 Schweine, und außerdem eine Hausdurchsuchung vorgenommen, bei der eine Uhr, Eßbesteck usw. beschlagnahmt wurden, so daß er sich 500 Kè ausleihen mußte, um überhaupt nur der Beschlagnahme der Waren auszuweichen.

Wie die Steuerämter gegenüber den Steuerträgern, wenn diese einen Vorteil haben können, vorgehen, zeigt ein Fall in Weipert, wo das dortige Steueramt an dem Anschlagzettel Anfang Juni 1937 eine Namensliste veröffentlicht hat, mit daneben stehenden Beträgen und der Terminangabe 30. Juni 1937, ohne jeden weiteren Text. Erst bei einer Nachfrage hat sich herausgestellt, daß dies das Verzeichnis jener Steuerträger sein soll, die Überzahlungen geleistet haben und die mit diesem Zettel aufgefordert werden sollen, ihre Überzahlungen beheben zu lassen, ansonsten sie verfallen.

Sie, meine Damen und Herren von der èechischen Seite, haben alle diese Beschwerden bisher, wenn nicht mit innerer Befriedigung, so doch wie eine unangenehme Jammeriade hingenommen. Sie waren allerdings nie in einer derartigen Lage und haben sie auch nie im èechischen Gebiet kennen gelernt. Sie haben sich bei Mehrbelastungen, die Sie uns durch Gesetze, wie die Bodenreform, die Industrie- und Kreditreform usw., auferlegt haben, vielmehr von dem ungerechten Gedanken der Wiedergutmachung oder Vergeltung leiten lassen. Sie haben sich an den ersten Kontributionen gegen uns nicht gesättigt. Sie scheinen vielmehr erst auf den Geschmack gekommen zu sein, weil das Sudetendeutschtum bei den damaligen innen- und außenpolitischen Verhältnissen hilfs- und einflußlos war.

In der Zwischenzeit haben Sie es leider gelernt, die Grundsätze der gleichen Rechte und Pflichten im Sinne einer wahren Demokratie gesetzlich außer Kraft zu setzen und für unsere Gebiete Ausnahmsverhältnisse zu schaffen, die heute durch eine überspitzte Schärfe der willkürlichen Verwaltung noch übersteigert werden. Allein an finanziellen Mehropfern an den Staat muß das Sudetendeutschtum seit Jahren über 3 Milliarden leisten, die nun durch die weitere Mehrbelastung bei den Methoden der Steuereintreibung die 4-Milliardengrenze erreichen muß, da nicht zu erwarten ist, daß die Steuerbehörde von nun ab von diesen Methoden abweichen wird. Für Sie, meine Damen und Herren, ist dies allerdings kein unangenehmes Problem, vielmehr eine angenehme Erleichterung der eigenen Verhältnisse. Denn diese uns abgezwungene unerhörte Mehrbelastung fließt in unsere sudetendeutsche Wirtschaft nicht wieder zurück, dafür sorgen Sie schon durch die Benachteiligung im Staatsdienste, bei den öffentlichen Lieferungen und Arbeiten, bei den Sanierungen der Geldanstalten, die bei uns im sudetendeutschen Gebiet immer zu Liquidierungen werden, bei den Subventionen, Fürsorgemaßnahmen usw. Diese Beträge, die wir mehr aufzubringen haben und die mehr als ein Viertel des gesamten Volkseinkommens ausmachen, fließen vielmehr in die èechische Wirtschaft, die um diese Beträge in den Leistungen für den Staat begünstigt ist.

Was Sie uns aber dabei zu Ihrer Erleichterung nehmen, das ersparen Sie uns gerne auf der anderen Seite bei der Zuerkennung von Rechten und Vorteilen des staatlichen Wohlwollens. Das ganze nennen Sie dann disziplinierte Demokratie; mit Recht aber nur in dem Sinne, daß Sie uns dauernd unter dem Schlagwort einer starken Demokratie mit völlig undemokratischen Methoden in allen Bereichen unseres Lebens auf das schärfste disziplinieren. Die ärgsten Disziplinärorgane sind dabei die Steuerbeamten, die Steuereintreiber und die Staatspolizei samt Gendarmerie als Austreiber des Verständigungswillens. Die neuen Organe, um deren Willen das Budget des Ministeriums des Innern um 164 Millionen erhöht wurde, brauchen unserer Meinung nach nicht erst den Ertrag der neuen Gewinnsteuer. Sie schaffen sich diese Bedeckung selbst durch die unerhört scharfen Verwaltungs- und Ordnungsstrafen, sowie Amtshandlungsgebühren als außerordentliche Kontributionen, die nach dem bisherigen Berichte im sudetendeutschen Gebiete die 100-Millionengrenze jährlich überschreiten müssen. Die dank des Steuerchaos bei uns mögliche Willkür der Steuerbeamten ist noch weit ertragreicher und macht das Steuerproblem des Staates neben dem nationalpolitischen Rechtsproblem zum zweitgrößten Problem des Staates überhaupt.

Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform der Finanzverwaltung und der Staatsverwaltung wird seit Jahren aufgezeigt und wurde erst in der letzten Zeit vom Herrn Ministerpräsidenten selbst anerkannt und betont. Die wirtschaftlichen Körperschaften haben zur Reform der Finanzverwaltung schon eine ganze Reihe eingehend begründeter Vorschläge erstattet. Bis jetzt ist allerdings der weitaus größte Teil der Anträge in den Archiven verschwunden, wahrscheinlich deshalb, weil sie den kleinen Schönheitsfehler haben, daß sie dem Grundsatze "gleiche Rechte - gleiche Pflichten" und der Forderung nach Klarheit und Eindeutigkeit entsprechen. Die Folgen der Willkür und des Chaos zeigen sich auch in der Überlastung der Ämter und Kommissionen; besonders letztere müssen oft in wenigen Sekunden Rekurse erledigen.

Eine andere Ursache für diese Mißstände liegt schon in der Art und Weise der Vorbereitung der betreffenden Gesetzesanträge. Statt die Entwürfe geschulten und erfahrungsreichen Fachleuten der wirtschaftlichen Organisationen zur Begutachtung vorzulegen, werden sie bis zum letzten Augenblick geheimgehalten. Im Parlamente ist infolge der kurzen Behandlungsfrist keine Möglichkeit zu einer gründlichen Umarbeitung gegeben, umsomehr als die Vorschläge bereits vorher politisch ausgehandelt worden sind und durch Änderungen die politische Handelsbilanz aus dem Gleichgewicht geraten würde.

Die weitere Folge ist die Notwendigkeit, später in der Praxis die vielen Mängel und Lücken durch die Durchführungsverordnungen und Nacherlässe auszufüllen, bezw. die praktischen Verhältnisse durch rücksichtslose Maßnahmen den Bestimmungen anzupassen. Selbst die Durchführungsverordnungen und Erlässe werden ohne Befragung der wirtschaftlichen Fachleute herausgegeben und die Beamtenwillkür durch geheime Steuerrichtlinien und Ertragsvorschreibungen systemisiert. Dazu kommt, daß das Finanzministerium vielfach zögert, authentische Aufklärungen der Gesetzestexte herauszugeben, so daß in der Praxis die von der willkürlichen Auslegung Betroffenen unter schweren Opfern gezwungen sind, bis zum Verwaltungsgerichtshof hinaufzuklettern, ohne oft den entsprechenden Schutz zu erhalten, und ohne daß auf der anderen Seite die Verwaltung sich nachher diesen Entscheidungen anpassen würde. Dies führt aber zu einer starken Unsicherheit der Beamten und zu einer schleppenden Arbeitsweise und weiter zu dem Bestreben, sich weitestgehend der Verantwortung in schwierigen Fällen zu entziehen. Weniger verantwortungsvolle und minder schwierige Fälle werden dafür mit umso größerer Hast und Rücksichtslosigkeit erledigt, nur um das durch die kürzlich eingeführten Tagebücher vorgeschriebene Pflichtpensum zu erreichen. Auf die Qualität und die richtige Erledigung der Arbeiten wird weniger Wert gelegt, denn die Kosten dieser Aktenschreiberei tragen ja nur die Steuerträger. Daß die Steuergrundlage und die Wirtschaft dabei zugrundegehen, scheint egal. Die Beamten sind andererseits meistens nicht durch allzugroße Kenntnisse belastet, die zu einer klaglosen Durchführung ihrer Amtsaufgabe notwendig wären. Dazu kommt häufig ein durch schlechte Besoldungs- und Amtsverhätlnisse bedingter Mangel an Eifer sowie die veraltete Form der Steueramtsbuchhaltung, durch die vielfach Zahlungsbelege für die Steuerzahler verloren gehen. All dies schreit geradezu nach einer gründlichen Reform. Statt dessen wird die Belastung und Kompliziertheit nur noch vergrößert. So vermehren sich die Beschwerden, Rekurse und Klagen, steigen die Aktenzahlen für die Steuerberufungskommissionen, deren Wert dadurch illusorisch wird und deren bisherige Zusammensetzung, gegen die immer wieder Beschwerden erhoben wurden und werden, sogar den Verdacht berechtigt, daß sie die Praxis der Bemessungsämter stören. Berechtigte Klagen haben diesbezüglich vor allem wir Sudetendeutschen vorzubringen. So gibt es keinen Schutz, auch gegenwärtig nicht, da trotz der Steuernovelle irrsinnige Übersteuerungen ohne Vorbehalteverfahren und Strafverfahren, ohne hinreichenden Verdachtsgrund eingeleitet werden. Der durch die abwegige und verlustreiche Außen-, Innenund Wirtschatfspolitik der Regierung überspannte Staatshaushalt, für den die Initiatoren und Verantwortlichen leider nichts beitragen können, verlangt nach Steuererhöhung und neuen Steuern. Das gewünschte Erträgnis wird durch gewaltsame Eintreibungsmittel geschaffen, in deren Handhabung einzelne Beamte und Steuerreferenten die zum Schutze der Steuerträger vorhandenen gesetzlichen Vorschriften ein fach beiseite ließen und selbst im Wege von Hausdurchsuchungen sich Strafverfolgungs gründe zu beschaffen versuchen. Diese Haussuchungen sind in der Mehrzahl der Fälle durch gesetzliche Vorschriften überhaupt nicht gedeckt, da die Steuergesetzgebung lediglich das Recht zur Besichtigung von Gewerberäumen und die Bestimmungen über die sogenannte obligatorische Bucheinsicht kennt, welche für die Durchsuchung von Betrieben, insbesondere aber von Privatwohnungen keinerlei Handhabe bietet.

Am traurigsten ist jedoch das Kapitel der Exekutionen, bei denen fast überhaupt kein Unterschied mehr zwisch en Privatbesitz und Betriebsmitteln gemacht wird. Wegen der lächerlichsten Kleinbeträge an Steuerrückständen werden Pfändungen und Versteigerungen durchgeführt, Vermögen verschleudert, Besitzübertragungen im Sinne der Èechisierungswünsche erzwungen, Betriebssperrungen verschuldet oder Verschuldungen veranlaßt, die schon tausende Betriebe als Steuergrundlagen vernichtet haben. Gegen die Schädigungen haben wir neben vielen anderen auch aus dem èechischen Lager mit Recht die Haftung der Finanzorgane und Beamten für Schadloshaltung der Betroffenen verlangt, da nur dadurch vor allem die sudetendeutschen Gewerbetreibenden und Steuerträger gesichert werden können. Die Regierung muß diese Sicherung schaffen, sie muß aber auch der Besteuerung eine Grenze setzen, denn die Belastung an Steuern, Abgaben und Umlagen usw. pro Kopf der Bevölkerung hat die 1000 Kè-Grenze bereits überschritten, was über 25 % des Volskeinkommens ausmacht.

Da die Besteuerung im sudetendeutschen Gebiet um mehr als ein Drittel höher ist, als im Staatsdurchschnitt, bedeutet - dies eine steuerliche Belastung von nahezu 40 %. Die Besteuerung durch die 12 neuen Steuern geht bei uns völlig auf Kosten der Substanz und verhindert damit nicht nur Reservenbildung, sondern muß die Verschuldung erhöhen, d. h. die Lasten gehen bereits auf Kosten der späteren Generation, die außerdem schon über 3000 Kè Staatsschulden pro Kopf übernehmen muß - ein höchst unsoziales Wirken einer Demokratie.

Verlangt dies alles schon schärfste Kritik, so fordert die ungleiche Belastung geradezu heraus. Es ist schon genug, daß durch die Steuern noch eine große Zahl unrentabler Staatsbetriebe, Staatsgüter und Unternehmen erhalten werden müssen, durch deren Verkauf bedeutende Mittel zur Deckung des Budgetdefizits gewonnen würden. Auch die von besonderem Wohlwollen der Regierung bzw. einzelner Koalitionsparteien gehaltenen Wirtschaftseinrichtungen, die Konsumvereine, Einheitspreisgeschäfte, Filialen von Großbetrieben, genießen eine ungleich bevorzugte Stellung hinsichtlich der Besteuerung. Besonders die Konsumvereine genießen Steuer-, Gebühren-, Frachterleichterungen und Bevorzugungen bei der Kontingentaufteilung der staatlichen Ernährungsaktion. Darüber hinaus haben sie noch Subventionen, die ihnen zum Schaden der Wirtschaft eine Monopolstellung sichert. Durch diese Begün-stigungen, die ihnen markt- und genossenschaftsrechtlich noch durch die Verordnung Nr. 116 ex 1935 erweitert wurden, besitzen sie Wettbewerbsvorteile, die wir schon als unlauter bezeichnen müssen. Die Marktstörungen durch Rabatterhöhungen und Kontingentbegünstigungen wirken sich vor allem gegen den Kleinhandel und das Handwerk aus, die ohnedies den Steuerausfall mit dekken müssen und damit doppelt belastet sind.

Es ist dies nicht nur ungerecht, sondern unmoralisch und schädlich für die Wirtschaft und ihre aufbauenden Kräfte. Destruktive Elemente dürfen bei uns scheinbar alles tun, wenn sie nur die Marke der Koalition tragen und den patentierten Dogmen entsprechen. Nicht genug daran, diese Pfründnerbetriebe erhalten noch Subventio nen, die in die hunderte Millionen gehen und ebenfalls durch Überbesteuerung der Gewerbetreibenden hereingebracht werden müssen. Ungeheuerlich ist, daß diese Tendenzen als Wesenheiten demokratischer Gesinnung unter dem Schutze des Gesetzes zum Schutz der Republik stehen. Wenn diese Verfallserscheinungen nicht warnen können, dann muß unsere Wirtschaft zugrunde gehen. Jene Menschen aber, die als Gewerbetreibende durch ihren Fleiß, ihre Fähigkeiten und ihre Betriebe die Wurzeln unserer ganzen technischen Produktion und die Kraftpole wirtschaftlicher Entwicklung und Weiteraufbaues schützen, werden rücksichtslos den willkürlichen Zugriffen der Behörden und dem ganzen Drucke der Gesetze ausgeliefert. Selbst im èechischen Lager, wo die Möglichkeit der Schadloshaltung auf anderen Wegen besteht, werden die Gefahren erkannt, wenn man auch vielfach noch Umwege in der Geltendmachung der Wünsche geht. Im we sentlichen aber wird dadurch nichts geän dert, im Gegenteil immer neue Bestimmun gen getroffen, die nur als Strafen für die gewerblich Tätigkeit überhaupt aufgefaßt werden können. Solche Strafen schärfsten Ausmaßes sind die Übersteuerungen. Schon die Normalbesteuerungen nach den neuen Gesetzen, nach denen die Gewerbetreibenden dreimal so viel zu leisten haben wie die Fix besoldeten, sind eine ungeheure Belastung. Im sudetendeutschen Gebiet wird die Flucht aus dem Gewerbe, die dadurch bedingt wäre, aufgehalten nur du rch die Wirtschaftsnot. Im èechischen Gebiet bestehen diese Hem mungen allerdings nicht. In diese Zonen ge ringeren Widerstandes dringen dann die markt- und wirtschaftsstörenden Elemente umso stärker ein. Die Schäden, die dadurch entstehen, werden durch keine Gesetze und keine Maßnahmen behoben, denn auch gegen den Wirtschaftstod ist kein Kraut gewach sen. Durch die Ausbeutung des Gewerbes wird die Wirtschaft von innen her ausge höhlt. Die verarmten Gewerbetreibenden werden ihrem trostlosen Schicksal hilflos überlassen. Für sie gibt es keine Fürsorge, keine staatliche Ernährungsaktion, keine Al tersversicherung. In ihrem Kampf nicht al lein für sich, sondern um den wirtschaft lichen Wiederaufstieg sind sie verlassen. Viele Staaten haben den dadurch drohenden Gefahren durch Schutzmaßnahmen für Handwerk und Einzelhandel Einhalt geboten. In vielen Staaten wurde der Gewerbeförde rung ein besonderes Augenmerk gewidmet. Bei uns nichts dergleichen. Der Posten, der dem Handelsminister für Gewerbeförderung zur Verfügung steht, ist so gering, daß auf einen Gewerbetreibenden ungefähr 40 Heller im Jahr entfallen, obwohl jeder im Durch schnitt über das 10.000fache an Steuern jährlich abliefert. Ebenso schlecht bestellt ist es um das Fortbildungsschulwesen, das noch immer der Regelung durch ein Gesetz harrt. Der bisher vorgelegte Entwurf ist un annehmbar, da er den Hauptteil der Lasten auf die Gemeinden und die Gewerbetreiben den überwälzen will.

Besonders benachteiligt bei der derzeitigen Subventionierung sind wieder die Sudeten deutschen. Für Böhmen und Schlesien wer den jetzt an Subventionen von der Landesverwaltung für die èechischen Fortbildungsschulen 93.000 Kè, für die deutschen aber nur 3.000 Kè zur Verfügung gestellt, das heißt für einen deutschen Schüler ungefähr 20 Heller im Jahr.

Die gleichen Klagen müssen immer wieder vorgebracht werden betreffs des gewerblichen Kredits. Man treibt die Gewerbetreibenden in die größte Verschuldung, ohne auch nur die Verschuldung so erträglich zu machen, daß die Betriebe nicht gefährdet sind. Man kann wohl, es ist die unsinnigste Wirtschaftsmethode die es gibt, wenn ein Bauer seine Melkkuh, von der er lebt, verhungern läßt. Dem neuen Handelsminister Herrn Mlèoch, der unter solchen Verhältnissen sein Amt antritt, kann man dazu nicht gratulieren. Er übernimmt eine schwere Last und eine große Verantwortung. Vielfältiges wird von ihm erwartet, vor allem, daß er der weiteren Schädigung des Gewerbes Einhalt gebietet, wodurch er viel zur Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse beitragen könnte. Die Zustände bei seinem Amtsantritt sind allerdings wenig versprechend. Die neuen Steuergesetze bringen schwere Belastungen für die man dem Gewerbe nicht einmal den silbernen Sonntag als Verkaufstag bewilligt hat, damit sich der Umsatz wenigstens etwas hebt, wie sich im vergangenen Jahr gezeigt. Allein der Werbewert dieses Tages ist schon bedeutend.

Wünsche des Gewerbes fallen aber anscheinend unter den Tisch und tragen hiermit das gleiche Schicksal wie die Wünsche und Forderungen der Sudetendeutschen. Unter den Tisch fallen alle die tausende und tausende der Resolutionen, die jährlich eingebracht wurden, die wie am laufenden Band lediglich - und zweifelhaft ob dies immer der Fall ist - den Gewerbeausschuß passieren, um letzten Endes ein stilles Leichenbegängnis im Archiv der Ministerien zu begehen.

Versucht das Gewerbe von sich aus durch Selbsthilfemaßnahmen, durch Aufklärung, durch Werbung, durch Genossenschaften, durch Zusammenarbeit, seine Lage zu bessern, dann stößt es auf den schärfsten Widerstand nicht nur der Behörden, sondern vor allem auf den Widerstand der durch das Wohlwollen der Regierung getragenen Konsumenten. So wurden Schaufensterwettbewerbe verboten, Werbezettel beschlagnahmt, Werbemaßnahmen erschwert, aber sofort wird jede verdiente Krone fast zur gleichen Zeit weggesteuert.

Hoffentlich gelingt es dem neuen Handelsminister wenigstens, der Übersteuerung in Zukunft Einhalt zu gebieten, damit die Gewerbetreibenden sich später zu ihrem Handelsminister selber gratulieren können und mit Recht sagen können, daß er ihr Minister war.

Die Regierung aber möge in letzter Minute erkennen, daß sie daran ist, sich den wirtschaftlichen Ast, auf dem sie sitzt, abzusägen. Wir fordern mit allem Nachdruck unser Recht, für das Gewerbe gleichen Schutz und gleiche Wettbewerbsverhältnisse, entsprechend ihrer Bedeutung und ihren Opfern, entsprechend ihren Leistungen für den Staat auch entsprechende Berücksichtigung von Seite des Staates nach dem Grundsatz: Gleiche Rechte, gleiche Pflichten. (Potlesk poslancù strany sudetskonèmecké.)


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP