Pátek 26. èervna 1936

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 58. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 26. èervna 1936.

1. Øeè posl. Katze (viz str. 9 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf über die Sanierung der Bruderladen entspricht zwar noch nicht den berechtigten Wünschen der Bergarbeiter, er ist aber trotzdem zu begrüßen, weil zu erwarten ist, daß er endlich die Bruderladenversicherung auf gesunde Grundlagen stellt und damit die Möglichkeit schafft, daß die Selbständigkeit der Bergarbeiterversicherung gewahrt bleibt. Der Motivenbericht zum Gesetzentwurfe bestätigt die von uns wiederholt festgestellte Tatsache, daß bei der Bergarb eiterversich erung schon in ihren allerersten Anfängen große Schwierigkeiten vorhanden waren, weil fast niemals eine versich erungsmathematische Deckung der Renten und Anwartschaften vorhanden war. Es konnten weder die durch das Berggesetz vom Jahre 1854 errichteten Werkbruderladen ihre statutarischen Verpflichtungen erfüllen, noch konnten diese Mängel durch die sehr verspätete Reform des Gesetzes im Jahre 1889 beseitigt werden. Schon damals haben die Bergarbeiter eine Zusammenlegung aller Bruderladen verlangt, um dadurch eine größere Leistungsfähigkeit herbeizuführen. Sie hatten damals leider noch ni cht eine so starke organisatorische Kraft, um diese Forderung auch durchzudrücken. Die tatsächliche Zentralisierung der Bruderladen erfolgte daher erst in der Nachkriegszeit durch das Gesetz Nr. 242 aus dem Jahre 1922, das jetzt zur Novellierung steht und mit welchem die in unserem Staate bestandenen. 93 Bruderladen zus ammengelegt wurden.

Wenn nun behauptet wurde und behauptet wird, daß seinerzeit bei der Schaffung dieses Gesetzes die Bedeckungsfragen ungenügend vorberaten wurden, so stimmt das nicht ganz. Das Gesetz hat die Regelung der Bedeckung im Verordnungswege vorgesehen. Daß das nicht so geschah, wie erforderlich, ist nicht Schuld der Bruderladen oder des Gesetzes. Auch der Motivenbericht muß feststellen, daß eine ganze Reihe anderer schwerwiegender Umstände zur Verschuldung der Bruderladen beigetragen haben. So kam zu der nicht günstigen Vorkriegssituation die aus der Kriegszeit stammende Belastung durch die Kriegsversicherung sfälle, für die. die Bruruderladen die Renten zahlen mußten, ohne daß sie dafür einen Ersatz bekommen hätten. Es kam dann die Inflation des Jahres 1919, durch die das Vermögen der Bruderladen im allgemeinen auf ein Siebentel zus ammenschmolz. Die in diesem Zusammenhang eingetretene Kaufkraftsenkung bedingte auch eine Rentenerhöhung, die auch mit dem Gesetz Nr. 248 vom Jahre 1921 im Durchschnitt auf das Fünfeinhalbfache erfolgte. Außerdem wurden bei der bereits erwähnten Vorlage über die Vereinigung von 93 Bruderladen für die erworbenen Rechte der Mitglieder keine ausreichende Deckung mitgebracht und für die zu uns gekommenen Bergarbeiter aus der Slovakei, Karpathorußland und Hultschin mußten die Renten angerechnet und ihre Rechte anerkannt werden, ohne daß dafür eine Deckung vorhanden gewesen wäre. Auch die verspätete Durchführung des Gesetzes Nr. 242, die erst 1924 erfolgte, war darnach angetan, die Situation nicht gerade zu erleichtern.

Das sind die Hauptgründe, die zur Verschuldung der Bruderladen führten, und als 1926 bei der zentralen Bruderlade die ersten größeren Abgänge entstanden, waren es wieder unsere Bergarbeiterorganisationen, die mit allem Nachdruck die Sanierung der Bruderladen-Versicherung verlangten. 1927 wurde auch von der damaligen Regierung ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet, der aber auf den schärfsten Widerstand der Bergarbeiter stieß, aus dem einfachen Grunde, weil er ein vernichtender Angriff auf die Selbständigkeit der Bergarbeiterversicherung gewesen wäre. Die Bergarbeiter haben sich mit Recht gegen diesen Angriff mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr gesetzt. Man muß sich nur in Erinnerung rufen, was der damalige Vorschlag beinhaltet hat, um zu erkennen, daß die jetzt zur Verhandlung stehende Vorlage als ein sehr beachtenswerter Erfolg bezeichnet werden kann. So sollten nach diesem Vorschlagage die Leistungen der Krankenversicherungsabteilung bei der Bruderlade um 15% herabgesetzt werden. Die Berufsiinvalidität, ein mit Rücksicht auf die Gefährlichkeit und Besonderheit des Bergbauberufes bestehender Anspruch, sollte aufgehoben und in "Erwerbsunfähigkeit" umgewandelt werden, d. h. der Bergarbeiter hätte, wenn er in den Genuß seiner Rente kommen wollte, 66 2/3 % arbeitsunfähig sein mnüssen. Der Anspruch auf die Altersrente bei vollendetem 55. Lebensjahr und 30 Dienstjahren sollte beseitigt, die unbedingte Witwenrente aufgehoben, die Renten an Invaliden, Witwen und Waisen um 33 1/3% gekürzt werden. Desgleichen sollten die Ansprüche der aktiven Bruderladenmitglieder ebenfalls um 33 1/3% herabgesetzt werden. Das allerärgste an diesem Vorschlag war aber, daß der Einfluß der Bergarbeiter auf die Verwaltung beseitigt werden sollte, und daß man die aktiven Bergarbeiter zur Zentralsozialversicherungsanstalt überführen wollte. Dadurch wären die Bergarbeiter buchstäblich ihrer Versicherung beraubt worden. Mit Recht haben sie sich damals empört, weil sie ja als Pioniere auf dem Gebiete der Sozialversicherung voraussetzen konnten, daß man sie für ihre vorbildliche Tat belohnt hätte, so aber wäre das für sie eine Bestrafung gewesen. Der Anschlag konnte damals abgewehrt werden und es wurde im Jahre 1932 unter Vorsitz des Herrn Prof. Schönbaum eine Fachkommission zur Ausarbeitung eines Sanierungsvorschlages eingesetzt. Diese Kommission legte im Jahre 1934 einen Entwurf über die Regelung der Bergarbeiterversicherung vor, nach welchem zur Sanierung der Staat 90 Millionen, die Unternehmer 17 Millionen, die Bergarbeiter durch Erhöhung der Beiträge um 3 Kè pro Monat 4 Millionen beizutragen gehabt hätten. Die Kohlenabgabe war damals mit 25 Millionen Kè vorgesehen. Außerdem aber sollten die Renten von 4 bis 18% um durchschnittlich 14·6% gekürzt und die Ansprüche auf die Altersrente der Obertagarbeiter bei den 50jährigen erst mit 37 1/2 und bei den 60jährigen erst mit 18 1/3 Dienstjahren erreichbar werden.

Für die Bergarbeiter war vor allem die Rentenkürzung und die Einschränkung des Anspruches auf die Altersrente bei den Obertagarbeitern untragbar. Sie verlangten daher, daß die Grubenbesitzer zu größeren Leistungen herangezogen werden, weil sie an dem schlechten finanziellen Stand der Zentralbruderlade ein voll gerüttelt Maß von Schuld tragen. Es kann niemand bezweifeln, daß infolge der rücksichtslosen Rationalisierungsmaßnahmen, welche die Grubenbesitzer durchführten und heute noch durchführen, weil mehr Bergarbeiter entlassen wurden, als die Wirtschaftskrise es bedingte, eine bedeutende Erhöhung der Rentnerzahl erfolgt ist. Zu welchen Auswirkungen das führte, beleuchten folgende Ziffern: die Zahl der bei der Zentralbruderlade gemeldeten Mitglieder betrug Ende 1929 140.340 und beträgt mit 1. Jänner 1936 97.729. Außerdem gibt es 5.734 Mitglieder, die sich ihre Anwartschaft gewahrt haben. Es sind demnach in der Zeit von 1929 bis anfangs 1936 42.611 Bruderladenmitglieder weniger geworden. Diese Reduzierung des Mitgliederstandes wirkte sich naturgemäß auch sehr fühlbar auf den Stand der Rentner aus. So gab es Ende 1929 43.051 Rentner, 30.885 Witwen und 10.823 Waisen. Am 1. Jänner 1936 war der Stand folgender: 55.659 Rentner, 34.384 Witwen und 10.137 Waisen. Die Rentner sind also um 12.608, die Witwen um 3.499 gestiegen. Nur bei den Waisen ist eine Verminderung der Zahl um 686 eingetreten. Der Bedarf für den Aufwand der Gesamtrenten stieg von 1929 bis 1934 von 159·7 Millionen auf 203·4 Millionen, also um 43·7 Millionen. Im Monat Jänner dieses Jahres beispielsweise wurden 16,964.977 Kè an Gesamtrenten ausbezahlt. Wenn es bei der beabsichtigten Kürzung geblieben wäre, die der erste Vorschlag vorgesehen hatte, hätten die Bergarbeiterprovisionisten im Jänner dieses Jahres allein 2·5 Millionen Kè weniger an Renten ausgezahlt erhalten. Die Schuld der Zentralbruderlade betrug mit 31. Dezember 1934 330 Millionen Kè und dürfte gegenwärtig 450 Millionen Kè erreichen. Es konnte die Auszahlung der Renten nur dadurch ermöglicht werden, daß der Staat die Garantie für die Kredite übernahm, die seitens der Zentralbruderlade bei der Landesbank aufgenommen werden mußten. Wir glauben, daß der Staat schon aus dem Grunde dazu verpflichtet war, weil er bisher zu den Bruderladenprovisionen nicht, wie bei der Zentralsozialversicherung, einen Staatszuschuß gewährte. Der Staat hat aber auch eine moralische Verpflichtung gehabt, ein altes bestehendes sozialpolitisches Recht der Bergarbeiter zu schützen. Daß er es getan hat, ist ein Beweis dafür, daß die Rechte der Arbeiter in einem Staate mit demokratischer Verfassung doch besser gewahrt sind, als in anderen Staaten, die das sogenannte autoritäre Regime besitzen. Das beweist zunächst einmal die Tatsache, daß in Deutschland und Österreich die Bruderladenrenten bedeutend abgebaut wurden; nicht nur, daß man die Renten herabsetzte, sondern man hat auch die besonderen Rechte, die die Bergarbeiter bei ihrer Versicherung hatten, wesentlich beschnitten.

Es würde aber auch kein Mensch verstanden haben, wenn nach den Verbesserungen des Sozialversicherungsgesetzes hinsichtlich der Renten und nach der berechtigten Gleichstellung der Altpensionisten ausgerechnet den Bergarbeitern ihre ohnehin geringen Renten noch reduziert worden wären. Welch ein schreiendes Unrecht das gewesen wäre, geht schon daraus hervor, daß die Durchschnittsmonatsrente für einen Bruderladenrentner 233 Kè 67 Heller beträgt; die Witwenrente machte sogar monatlich durchschnittlich nur einen Betrag von 104 Kè aus, also Beträge, die doch sicherlich es notwendig hätten, erhöht zu werden. Die Bruderladenrentner - das muß besonders hervorgehoben werden - leiden ja unter dr Wirtschaftskrise nicht nur, weil sie diese niedrigen Renten haben, sondern auch deshalb, weil es ja ihnen in der Wirtschaftskrise unmöglich gemacht wird, daß sie wie früher ab und zu einen oder mehrere Tage in einem anderen Beruf arbeiten können. Das ist ihnen ganz unmöglich geworden und desh alb trifft sie die Wirtschaftskrise umso schwerer. Bei den Verhandlungen über die Sanierung haben sich die aktiven Bergarbeiter trotz ihrer mißlichen Wirtschaftslage durch ihre Vertreter bereit erklärt, durch eine höhere Beitragsleistung mit beizutragen, unter der Voraussetzung, daß auch die Grubenbesitzer höhere Beiträge einzahlen. Bei den Beratungen in der Fachkommission kam es dann zu einem Kompromiß - ich bemerke ausdrücklich, daß bei den Beratungen der Fachkommission die Vertreter der Bergarbeiten mit teilgenommen haben - und als Resultat dieses Kompromisses liegt uns heute diese Vorlage vor. Nach dieser Vorlage haben neben den 90 Millionen des Staates die Unternehmer 2 1/2% vom Lohn der Bergarbeiter, das macht jährlich 24 Millionen, die Bergarbeiter 1% des verdienten Lohnes, d. s. ungefähr 10 Millionen, beizutragen. Ferner wird durch die Umlage auf Kohle und Koks ein Betrag von 40·6 Millionen hereingebracht werden, das macht zusammen 165 Millionen.

Es kann angenommen werden, daß durch diese Sanierungsmaßnahmen die finanzielle Sicherstellung der Zentralbruderlade gegeben ist. Ich muß besonders hervorheben, daß die Berg arbeiter in verhältnismäßig weit höherem Ausmaße zur Sanierung ihrer Versicherung beigetragen haben, als die anderen Beteiligten. Die Bergarbeiter bringen dieses harte Opfer, weil die Selbständigkeit der Versicherung aufrecht erhalten bleibt und weil ihre erworbenen Rechte nicht angetastet werden.

Es ist ganz klar, daß der vorliegende Gesetzentwurf so wie jedes Kompromiß viele Mängel und Unzulänglichkeiten aufweist, die für die Bergarbeiter natürlich sehr nachteilig sind. Ich will sie nur ganz kurz aufzählen: Vor allem der 1%ige Sanierungsbeitrag, der vom tatsächlichen Arbeitsverdienst der Bergarbeiter abgezogen wird, ferner wird die Zeit der Krankheit, wenn sie länger als einen Monat dauert, für die Rentenbemessung nicht eingerechnet, weiters wird die Militärdienstzeit nach der Klasse A der Zentralsozialversicherungsanstalt mit 2·40 Kè statt mit der vollen Steigerungsrente, wie es bisher der Fall war, eingerechnet. Eine weitere Verschlechterung ist die Herbeiführung der Parität zwischen Arbeitern und Unternehmern in der Zentralbruderlade.

Das sind Verschlechterungen, denen aber eine ganze Reihe von Verbesserungen gegenüberstehen, u. zw.: Die Herabsetzung der Karrenzfrist von 5 auf 2 Jahre, die Auszahlung der Waisenrente bis zum 17. Lebensjahr bisher bis zum 16. Lebensjahr. Sie wird zwar nur ein Fünftel der Rente des Mitgliedes betragen, statt wie derzeit ein Viertel, doch wird bei Vorhandensein mehrerer Waisenkinder eine Kürzung der Rente nicht vorgenommen werden, während bis nun die Renten der Witwen und der Waisenkinder zusammen 75% der Rente des Mitgliedes nicht übersteigen durften. Die Waisenrente wird auch gewährt für Enkelkinder, wenn der Provisionist zu Lebzeiten für sie gesorgt hat, Für Kinder unter 17 Jahren erhält der Provisionist 10% der Rente als Erziehungsbeitrag. Bei Hilflosigkeit kann die Rente der Witwe um 50% erhöht werden. Den weiblichen Mitgliedern wird im Falle der Verehelichung ein Ausstattungsbeitrag je nach der Lohnklasse von 400 bis 600 Kè gewährt. Hinterbliebene nach Versicherten, die die Karenzzeit von 2 Jahren nicht erreicht haben, haben einen Anspruch auf eine Abfertigung, die 550 bis 750 Kè beträgt. Arbeitslosen Mitgliedern werden die erworbenen Ansprüche ohne Zahlung der Anwartschaftsgebühr bis zu 5 Jahren gewährt. Das sind die Vorteile des Entwurfes.

Schließlich wäre noch auf eine neue Bestimmung des Gesetzentwurfes zu verweisen, die im Art. 3 verankert ist und die die Rückversicherung der Bruderladenmitglieder bei der Zentralsozialversicherungsanstalt betrifft. Durch diese Rückversicherung wird die Zentralbruderlade wesentlich entlastet. Es wird aber auch der engere Kontakt zwischen der Sozialversicherung und der Bruderladenversicherung hergestellt, ohne daß die Rechtsansprüche der Bruderlad enmitglieder darunter leiden. Die Differenz zwischen der Sozialversicherungsrente und der Bruderladenrente wird von der Zentralbruderlade getragen werden.

Wir hätten auch gewünscht, daß die berechtigten Forderungen der Joachimsthaler Radiumbergarbeiter auf eine Erhöhung ihrer Rente berücksichtigt worden wären. Ich brauche wohl die traurige Lage, in der sich die Joachimsthaler Bergarbeiter befinden, nicht zu schildern, es ist dies von uns von dieser Tribüne aus oft und oft geschehen; es genügt wohl, wenn ich darauf verweise, daß das Durchschnittsalter eines Joachimsthaler Radiumarbeiters 37 Jahre beträgt, während das Durchschnittsalter bei den anderen Bergarbeitern 43 Jahre erreicht. Die Dienstzeit der Joachimsthaler Bergarbeiter bewegt sich zwischen 16 und 22 Jahren. Sie sind nach 22 Dienstjahren bergfertig, d. h. arbeitsunfähig, sie sind demnach in verhältnismäßig jungen Jahren auf die geringe Rente der Bruderladen angewiesen. Sie haben damals mit Recht verlangt, daß man ihnen die Rente erhöht, Sie sind auch in ihren Erwartungen enttäuscht worden, die sie in das Gesetz über die Berufskrankheiten gesetzt haben. Damals glaubten sie, daß es möglich sei, die Rente nach dem Gesetz über die Berufsunfälle ohne besondere Umstände zu erhalten. Die Unfallversicherung macht aber alle möglichen Schwierigkeiten, um den Joachimsthaler Bergarbeitern die Zuerkennung dieser Renten zu erschweren. Ich möchte nur darauf verweisen, daß es mit Rücksicht auf die schwere Krankheit, unter der die Bearbeiter in Joachimsthal zu leiden haben, äußerst wichtig wäre, daß in dieser Richtung etwas unternommen würde. Im Lande Böhmen sind auf 1.000 Todesfälle 16 mit Lungenkrebs zu verzeichnen, während in Joachimsthal auf 1.000 Todesfälle 25 mit Lungenkrebs entfallen. Es wäre notwendig, wenn den Joachimsthaler Bergarbeitern ein Entgegenkommen gezeigt worden wäre.

Ich habe schon erwähnt, daß der vorliegende Gesetzentwurf eine Kompromißlösung ist und die Bergarbeiter nicht in allen ihren Wünschen befriedigt. Sie hätten es gerne gesehen, wenn ihnen eine weitere Belastung erspart geblieben wäre und wenn man die Grubenbesitzer stärker zur Sanierung herangezogen hätte. Die Herren würden das gewiß auch vertragen haben, da sie es ausgezeichnet verstehen, auch in der schweren Zeit der Wirtschaftskrise ihre Profite zu sichern. Von der Volksgemeinschaft, mit welcher auch einige deutschen Grubenbesitzer sympathisieren und in der vor allem eine große Zahl von Direktoren und Ingenieuren mitwirkt, ist in dieser Richtung nicht zu spüren. Sie erblicken in dieser famosen Volksgemeinschaft nur ein Mittel, sich neuerlich auf Kosten der armen Grubenproleten zu bereichern. Die Produktionsmethoden im Bergbau beweisen das mit aller Deutlichkeit. Dafür kann ich einige Ziffern anführen.

Im Jahre 1934 entfiel auf einem Arbeiter im Steinkohlenbergbau eine durchschnittliche Schichtförderungsleistung von 1207 kg, im Jahre 1935 von 1256 kg, also eine Mehrleistung um 49 kg oder eine Steigerung um 4% in einem Jahr. Im Braunkohlenbergbau ist die durchschnittliche Förderungsleistung vom Jahre 1934 auf das Jahr 1935 um 44 kg, also auf 2.232 kg oder um 1.9 % gestiegen. Die Leistung ist seit dem Jahre 1929 pro Mann und Schicht im Steinkohlenbergbau um 20ÿ5%, im Braunkohlenbergbau um 14ÿ1% gestiegen. Dabei ist die Anzahl der verfahrenen Schichten bedeutend zurückgegangen. Im Jahre 1935 wurden im Steinkohlen- und Braunkohlenbergbau insgesamt 15,258.949 Schichten verfahren, gegenüber 15,597.121 im Jahre 1934 und gegen 27,103.480 Schichten im Jahre 1929. Um 12 Millionen Schichten wurden im Jahre 1935 gegenüber dem Jahre 1929 weniger verfahren. Im Durchschnitt entfielen auf den Arbeiter im Jahre 1935 219ÿ1 Schichten. Der Lohnverdienst des Bergarbeiters infolge eingestellter Feierschichten betrug im Jahre 1935 200 Millionen Kè.

Wenn man die einzelnen Reviere herausgreift, bekommt man ein noch deutlicheres Bild. Im Brüxer Revier betrug die Leistung pro Kopf und Schicht im Jahre 1929 2177 kg, im Jahre 1935 2349 kg, das sind um 172 kg mehr. Dagegen sanken die Produktionskosten pro q von 1ÿ99 Kè im Jahre 1929 auf 1ÿ81 Kè im Jahre 1935, das sind um 18 Heller pro q weniger. Der Durchschnittslohn der Häuer betrug im Jahre 1934 4886 Kè täglich, im Jahre 1935 48ÿ49 Kè oder um 37 Heller weniger. Das ist in einem Jahre ein Lohnverlust von 47 Kè.

Besonders kraß wirken sich diese Verhältnisse im Falkenauer Revier aus. Dort ist der Förderanteil pro Arbeiter und Schicht von 2526 kg des Jahres 1929 auf 3107 kg im Jahre gestiegen, das ist also um 581 kg mehr. Der Wochenlohn eines Falkenauer Bergarbeiters mit allen Zulagen betrug im Jahre 1929 225ÿ50 Kè. Er sank im Jahre 1935 auf 187.81 Kè, also um 37ÿ69 Kè wöchentlich oder um 1959.88 Kè jährlich verdient der Falkenauer Bergarbeiter weniger, trotzdem er um 581 kg mehr erzeugt. Diese Ziffern, die authentisch sind, zeigen wohl zur Genüge, daß die Grubenbesitzer mehr zur Sanierung der Bruderladen leisten könnten. Sie illustrieren aber gerade im Falkenauer Revier die Volksgemeinschaft und die "eindeutig soziale Haltung" der Grubenbesitzer. Ebenso wird das

Geschwätz von der Beseitigung des Klassenkampfes durch diese Ziffern ad absurdum geführt.

Im allgemeinen ist die Situation des Bergbaues so, daß durchschnittlich 3 bis 4 Schichten verfahren werden, wobei Kladno und Bratislava ausgenommen werden müssen, weil dort eine bessere Beschäftigungsmöglichkeit besteht. Soll eine Besserung in der Beschäftigung eintreten, muß für die Hebung des Inlandskonsums und der Ausfuhr gesorgt werden. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Langr.)

Für das Brüxer und Falkenauer Revier gilt insbesondere die Ausfuhr nach Deutschland, weil sie einen Rückgang von 40 % durch die Kontingentierung erfahren hat. In beiden Revieren, besonders aber im Falkenauer, besteht die Benachteiligung auch bei der Vergabe der Staatsbahnkohlenlieferungen und da glaube ich, muß schon gesagt werden, wäre es hoch an der Zeit, daß dieses Unrecht beseitigt würde. Während die Staatsbahnen aus dem Falkenauer Revier im Jahre 1921 noch 6,368.990 q abnahmen, sank die Abnahme im Jahre 1929 auf 3,122.280 q und im Jahre 1935 sogar auf 1,482.350 q, also auf ein Sechstel ist die Abnahme der Staatsbahnkohle aus dem Falkenauer Revier zurückgegangen. Wie unwirtschaftlich dabei vorgegangen wird, beweist der Umstand, daß die Falkenauer Eisenbahner ihre Hausbrandkohle aus dem Brüxer Revier zugewiesen erhalten. Das wäre, wenn man das glossieren wollte, ungefähr so, wie wenn die Arbeiter aus der Pilsner Brauerei ihr Deputat an Bier aus der Egerer Aktienbrauerei beziehen würden.

Während bei uns um den Absatz schwer gerungen wird, wird in der Slovakei die Braunkohlenförderung forciert, was auch in der Steigerung der Mitgliederzahl bei der Bruderlade in Bratislava zum Ausdruck kommt. Eine solche Forcierung hätte in der Zeit der schweren Kohlenabsatzmöglichkeit zu unterbleiben. Es ist auch durchaus nicht zu verstehen, warum jetzt der Staat im Brüxer Revier auf einmal einen neuen Schacht eröffnen will, gerade in einem Revier, in welchem Kohle in Hülle und Fülle vorhanden ist.

Sie liegt auf den Deputathalden in Tausenden und Abertausenden Meterzentnern.

Ich wollte damit nur aufzeigen, wie schwer die Arbeiter unter den jetzigen Verhältnissen zu leiden haben und daß die Opfer, die die Bergarbeiter zur Sanierung ihrer Versicherung bringen, doppelt und dreifach zu werten sind. Wenn die Selbständigkeit der Bruderladenversicherung gewahrt werden konnte, so ist das auch mit ein Verdienst unserer freien Gewerkschaften, die ständig darum den Kampf geführt haben. Dabei muß auch anerkannt werden, daß die Fachleute in der Kommission, besonders Herr Professor Schönbaum, sich sehr bemüht haben, die Selbständigkeit der Bruderladenversicherung aufrechtzuerhalten und es gebührt ihnen für diese außerordentliche Arbeit auch der Dank.

Ich muß noch ein Wort zu den Anträgen sagen, die von den Kommunisten zur Vorlage eingebracht wurden. Sie sind in den kommunistischen Blättern mit der Behauptung veröffentlicht worden, daß die Forderungen in diesen Anträgen von allen Revierräten aufgestellt wurden, daß sich auch alle Bergarbeiterorganisationen hinter diese Forderungen stellen. Das ist eine glatte Unwahrheit. Hinter diese Forderungen, wie sie in den kommunistischen Anträgen enthalten sind, stellt sich nicht einmal der kommunistische Bergarbeiterverband, weil er ebensogut wie die kommunistischen Abgeordneten weiß, daß derartige Forderungen nicht durchzusetzen und nicht zu verwirklichen sind. (Posl. Appelt: Bei Ihnen ist nie etwas zu verwirklichen!) Ich werde es Ihnen gleich sagen, Koll. Appelt. Ich will nur feststellen, daß alle Bergarbeiterverbände einschließlich des kommunistischen an dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgearbeitet und ihm auch zugestimmt haben. (Posl. Appelt: Wir werden auch dafür stimmen!) Dann dürfen Sie nicht solche Anträge stellen, von denen Sie wissen, daß sie nicht zu verwirklichen sind. (Rùzné výkøiky.)

Místopøedseda Langr (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Katz (pokraèuje): Der Zentralsekretär Nosek vom kommunistischen Verband aus Kladno hat sich in der Fachkommission ebenso hinter den Entwurf gestellt, wie es der kommunistische Sen. Malík in der Reichskonferenz der Bergarbeiterverbände am 22. Dezember 1935 getan hat. Entweder werden heute die kommunistischen Anträge nur deshalb gestellt, um einem parteipolitischen Agitationsbedürfnis Rechnung zu tragen, oder aber es wird damit der Beweis erbracht, daß die kommunistischen Gewerkschaften von der kommunistischen Partei abhängig sind und keinen eigenen Standpunkt einnehmen dürfen. Mit derartigen Methoden wird den Bergarbeitern nicht genützt werden.

Es muß aber auch festgestellt werden, daß weder die Gablonzer Gewerkschaft, deren Mitglieder wohl als Henlein-Anhänger zu bezeichnen sind, noch die Sudetendeutsche Partei etwas zur Lösung dieses brennenden sozialpolitischen Problems beigetragen haben. Die Henleins, die sich immer wieder als die alleinigen Vertreter der Sudetendeutschen aufspielen, haben praktisch nicht einen Finger krumm gemacht, um die Bergarbeiter in ihrem schweren Kampfe zu unterstützen. Wenn die Bergarbeiter auf die Hilfe dieser Partei angewiesen wären, so stünde es um ihre Versicherung sehr schlecht. Die Henleinpartei hat sich sogar sehr fleißig bemüht, die Kampfaktionen der Bergarbeiter in ihrer bekannten sauberen Art herabzusetzen. Der "Volksruf" vom 1. November 1935, als dessen Herausgeber Abg. Wollner figuriert, der bekanntlich nach dem Hinauswurf Kaspers zum Arbeiterstandesführer ernannt wurde schrieb über eine von den Bergarbeitern veranstaltete Protestkundgebung, an der sich 2.500 Personen beteiligten, Folgendes (ète): "Am 26. Oktober fand in Falkenau eine von etwa 350 Personen besuchte Protestversammlung der Bruderladenversicherten statt. Es sprachen in ihr der Obmann der sozialdemokratischen Union der Bergarbeiter, ein èechischer Sozialdemokrat und ein Kommunist. Es zeigte sich auch in dieser Versammlung, daß die Arbeiterschaft des ewigen Zuwartens müde ist, umsomehr als die Herren, die in so großsprecherischer Weise Hilfe für die Bergarbeiter fordern, doch selbst an der Regierung beteiligt sind und an maßgebendster Stelle dafür eintreten müßten, daß wirklich etwas geschieht. Mit hochtönenden Phrasen hilft man den Bergarbeitern nicht. Hier wäre ein Gebiet, auf dem die Sozialdemokraten beweisen müßten, wie weit es mit der sozialistischen Richtung der derzeitigen Regierung her ist." Die Sozialdemokraten haben bewiesen, daß sie auch in diesem Falle die Rechte der Arbeiter zu wahren wußten. Die Sudetendeutsche Partei hat diesen Beweis noch nicht erbracht. Sie bleibt ihn ebenso schuldig, wie sie ihn bisher in der ganzen Politik dieses Staates schuldig geblieben ist. Sie bemüht sich im Schweiße ihres Angesichts, die Einflußlosigkeit der sogenannten Splitterparteien nachzuweisen. Es wäre nun einmal notwendig, daß sie ihre Erfolge bekannt gibt.


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