Støeda 24. èervna 1936

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 56. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 24. èervna 1936.

1. Øeè posl. Köglera (viz str. 47 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Vorlage ist ein Beweis für die Richtigkeit der vom Klub der deutschen sozialdemokratischen Abgeordneten bei der Beratung des Gesetzes Nr. 76/1927 vorgebrachten Einwendungen. Unser Klub hat damals gegen dieses Gesetz sowohl im Budgetausschuß, als auch im Plenum des Hauses den Kampf mit aller Leidenschaft geführt, der Bürgerblock hat aber alle Einwendungen abgelehnt und ging über sie hinweg. Die zur Beratung stehende Vorlage stellt neben manchen anderen Versuchen, die in den letzten Jahrn schon gemacht worden sind, einen neuen Schritt zur Korrektur der Mängel des Steuergesetzes vom Jahre 1927 dar, und wir begrüßen deshalb diesen Versuch. Er ist aus mehrfachen Gründen, vor allem aus wirtschaftlichen, geboten und ein Fortschritt zur Wiedergutmachung der Nachteile, die das Steuergesetz vom Jahre 1927 mit sich gebracht hat, wenn wir auch der Auffassung sind, daß es sich dabei nur um eine Abschlagszahlung handelt. Wir erinnern bei dieser Gelegenheit ausdrücklich an den Standpunkt unserer Partei zum Steuergesetz vom Jahre 1927.

Die von uns damals betonten ungünstigen Auswirkungen des Steuergesetzes sind in vollem Umfange eingetreten. Ich verweise dabei nur auf die außerordentlich ungünstige Finanzlage der unteren Selbstverwaltungsverbände, als deren Wurzel das Steuergesetz vom Jahre 1927 gelten muß, insbesondere hinsichtlich seiner Fehlkonstruktion, die eineVerlagerung in den Steuerlasten gebracht hat, einer Verlagerung dadurch, daß sie die Aktiengesellschaften und die zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Großverdiener in der Kategorie der besonderen Erwerbsteuer ganz besonders begünstigte und als Folgewirkung natürlich die Belastung der unteren und mittleren Schichten in der Hauszins- und Hausklassensteuer bei den Kleinhäuslern nach sich ziehen mußte.

Schon im Jahre 1928, also noch in einem Konjunkturjahre, ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Steuergesetzes vom Jahre 1927, haben von 16.862 Steuerpflichtigen in der besonderen Erwerbsteuer 9.188 nur die Minimalsteuer von 2‰, 2.757 die Minimalsteuer von 1‰ bezahlt. Das ergibt 11.945 Betriebe, oder 70% aller, die der besonderen Erwerbsteuer unterlagen. Ihre Steuerleistung betrug 5 % der besonderen Erwerbsteuer. Andererseits haben 6.223 Betriebe oder 37% aller in die besondere Erwerbsteuer eingereihten Unternehmungen diese Steuer mit einem Betrag von 39.136 Kè gezahlt, d. h. im Einzelfalle nur bis zu 20 Kè im Jahr.

Wie entwickelte sich nun die Verlagerung der besonderen Erwerbsteuer und der übrigen Steuern nach dem Steuergesetz vom Jahre 1927? Nehmen wir zum Vergleiche 2 Jahre, 1926 und 1933, heraus. Im Jahre 1926 trug die allgemeine Erwerbsteuer 87 Millionen, im Jahre 1933 59.8 Millionen. Die besondere Erwerbsteuer hingegen trug im Jahre 1926 120 Millionen, im Jahre 1933 aber nur 56.8 Millionen ein. Die Hausklassen- und Hauszinssteuer trug dagegen im Jahre 1926 114 Millionen und stieg seither auf 165 Millionen Kè. Beobachtet man den Index der Zuschlagsbasis des Steueraufkommens für die Zuschläge der unteren Selbstverwaltungsverbände nach dem Jahre 1926, der gleich 100 ist, so kommt man zu folgenden Indexziffern: 1933 Grundsteuer 156, Hauszinssteuer 144, Rentensteuer 253 - darin sieht man, wie das Steuergesetz vom Jahre 1927 auch für die kleinen Sparer ein schwerer wirtschaftlicher Nachteil gewesen ist - hingegen die besondere Erwerbsteuer 47, d. h. sie bleibt unter 50% der Indexziffer vom Jahre 1926 zurück. Dieser Sturz der Indexziffer der besonderen Erwerbsteuer ist nicht allein in der Krise begründet, sondern zunächst in der Konstruktion des Steuergesetzes vom Jahre 1927.

Sehen wir uns die zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Aktiengesellschaften hinsichtlich ihrer Steuermöglichkeit an. Im Jahre 1933 war bei den industriellen Aktiengesellschaften in der Bilanz eine Summe von 34.6 Milliarden Kè nachzuweisen. Das Aktienkapital betrug 7.2 Milliarden und dieselben Industriegesellschaften nahmen für 18.4 Milliarden Kè Investitionen vor. Aus diesem Beispiel allein ist ersichtlich, daß die Verschiebungen, die sich innerhalb der Ertragsteuern zugunsten der besonderen Erwerbsteuer und zum Nachteil der übrigen Ertragsteuern ergeben haben, nicht aus der Krise erklärt werden können, sondern nur aus der Konstruktion des Gesetzes vom Jahre 1927. Die Lasten, die darin den Mietern vor allem aufgehalst worden sind und darauf hinauslaufen, durch die Umlagen auf Mietzinssteuer und auf die Hausklassensteuer die breitesten Schichten der Erwerbstätigen zu belasten, stellen die verhängnisvollste Tendenz dar, die das Steuergesetz vom Jahre 1927 gehabt hat, wirken sich katastrophal aus für die Konsumenten und sind eine der Wurzeln der Verschärfung der Krise. Zur gleichen Zeit, zu der das 27er Gesetz über die direkten Steuern im Verlauf von 10 Jahren seiner Geltung den industriellen Aktiengesellschaften mehr als 1 Milliarde Kè Ersparnisse bei der besonderen Erwerbsteuer einbrachte, sehen wir auf der anderen Seite eine Reihe von Maßnahmen, begünstigt durch das Gesetz, die nicht nur unsere Selbstverwaltung, sondern auch den Staat um namhafte Einnahmen gebracht haben. Von den 16.862 der besonderen Erwerbsteuer unterliegenden Betrieben haben im Jahre 1928 8.879 ihre Bilanzgewinne auf unter 15.000 Kè im Monat herabsetzen können. Die Ertragsteuern wurden also künstlich gesenkt, so daß sie 1931 überhaupt nur noch 5 1/2% aller Steuern von 10.4 Milliarden ausmachen, u. zw. 550 Millionen Kè, während alle anderen Steuerlasten mit Ausnahme der Einkommensteuer sich als Verbrauchssteuern, Umsatz- und Luxussteuer, der Rest Zölle, Monopole, Stempel und Kohlenabgabe darstellen. Das bedeutet, daß von 10ÿ4 Milliarden Kè 4.3 Milliarden allein als Verbrauchssteuern und 5.3 Milliarden als Zölle, Monopole, Stempel usw. den Konsum belasten. Diese Verlagerung der Steuerlasten schuf wirtschaftliches Unrecht für die Konsumenten, die Arbeiter und die mittleren Bevölkerungsschichten. Die Gewinne der Aktiengesellschaften sind während dieser Zeit gestiegen. Der Herr Fürsorgeminister schätzt sie auf annähernd 6 Milliarden Kè. Die Löhne und Steuererträgnisse sanken und es wurde eine für unsere Verhältnisse gewaltige Kapitalsakkumulation einzelner Unternehmungen, sogar mitten in Krisengebieten, ermöglicht. Eine Unternehmerfamilie in Nordböhmen konnte dank diesem Steuergesetze vom Jahre 1927 gegen 100 Millionen Kè Industriekapital anhäufen. Das Gegenstück dazu bildet der Gemeindehaushalt am Sitze dieses Unternehmens. Die Gemeinde bekommt nicht einmal soviel Zuschläge, daß sie ihren Arbeitslosen die Ausspeisung während der Wintermonate gewähren kann. Um die Finanzierung für diesen Zweig der öffentlichen Verwaltung zu sichern, müssen die Gemeindeorgane mit Sammellisten von Wohnung zu Wohnung, von Familie zu Familie gehen. Es zahlt der Arme für den noch Ärmeren, aber ein riesenhafter Betrieb konnte im Verlauf von kaum 10 Jahren, dank dem besonders liberalen Steuergesetze vom Jahre 1927, durch eine Akkumulation von über 100 Millionen Kè entstehen; ein Betriebwurde aufgebaut mit den modernsten Maschinen. rationalisiert nach den modernsten Grundsätzen der Produktion, dafür aber die Löhne und Akkordsätze der Arbeiter verschlechtert, die Produktionskapazität hingegen erhöht und damit natürlich auch die Gewinne vermehrt. Die Gemeindeselbstverwaltung aber war gerade durch das Gesetz vom Jahre 1927 in dieser Zeit außerstande, den Opfern der Wirtschaftskrise zu helfen, als es am dringendsten und notwendigsten geboten erschien. Auch dem Staate fehlten die Mittel zur ausreichenden Bekämpfung der Wirtschaftsnot und Krise. Die Mittel selbst sind also in der Großindustrie geblieben, sind verwendet wworden zu übermämäßigen Investitionen und teilweise auch zu Fehlrationalisierungen. Heute fehlen sie vielfach der Wirtschaft.

An dieser Situation ändert die vorliegende Novelle in der Grundlage allerdings nichts, weshalb wir fordern, daß die erste Gelegenheit dazu benützt werden muß, um eine grundlegende Reform durchzuführen und vor allem die Kapitalisten zur Steuerleistung in erhöhtem Maße heranzuziehen. Die Vorteile der Vorlage liegen wohl zunächst in der Handhabung der Steuerpraxis. Die vorliegende Novelle bringt durch die Vereinfachung des Verfahrens und die Vorschreibung für das laufende Steuerjahr eine wesentliche Erleichterung in der Steuerpraxis. Hier darf wohl festgestellt werden, daß die Steuerverwaltungen mit dem Gesetz vom Jahre 1927 viel gesündigt haben. Die Selbstherrlichkeit der Finanzbürokratie hat die Volkswirtschaft nicht gefördert, sondern sie stark beunruhigt. Dafür nur einige kleine Beispiele. Eine Steuerverwaltung schreibt einem Gasthausbetrieb mit Fremdenzimmern, der auf Grund der genau geführten Bücher jedes Jahr während der Krise vom Jahre 1931 bis 1933 19.000 bis 41.000 Kè effektiven Verlust aufweist, im Jahre 1934 eine auf willkürlich angenommenem Gewinn basierte Erwerbsteuer von 9.500 Kè vor, trotzdemder Besitzer 15.000 Kè Verlust nachweist. Einem Zahntechniker, der einen Jahresumsatz von 70.000 Kè erzielte, wurde ein Gewinn von 25.000 Kè aufdiktiert und 1.500 Kè Erwerbsteuer vorgeschrieben. Einem kleinen Schneider, der einen, bzw. zwei Gehilfen beschäftigt und einen Jahresumsatz von 96.000 Kè erzielte, wird ein Reinertrag von 14.000 Kè errechnbet und eine Erwerbsteuer von 919 Kè vorgeschrieben, zu der man dann noch 600 % autonome Zuschläge hinzufügen muß, um auf jene Steuersumme zu kommen, die der Mann zahlen sollte, aber unmöglich zahlen konnte.

Diese Praxis der Finanzverwaltung hat in den Notstandsgebieten beunruhigend gewirkt. Sie hat vor allem die Mittelschichten aufgebracht, radikalisiert und unzufrieden gemacht und das hat, das darf man wohl sagen, nicht wenig dazu beigetragen, daß jene Wahlentscheidung vom 19. Mai zu verzeichnen war, insbesondere im deutschen Siedlungsgebiete.

All dies bei sinkendem Volkseinkommen in der Krise, bei steigender Zahl der Konkurse und Ausgleiche, bei dem schlechten Stand der Ernährung der Bevölkerung - der Fleischkosum war 1933 am niedrigsten seit 10 Jahren - bei erhöhten Vorschreibungen von Steuern.

Die Vorlage erfüllt einen Wunsch der Selbs tverwaltung, daß die Länder den Gemeinden die Einhebung der Zuschläge unter entsprechenden Garantien bewilligen dürfen. Die Selbstverwaltungen der unteren Gebietsverbände brauchen aber mehr, um ihre Aufgaben ordentlich erfüllen zu können. Ich stimme dem Agb. Teplanský zu, wenn er in seinen Ausführungen am Montag ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß unsere Kommunalverwaltungen, um ordentlich arbeiten zu können, ein neues Finanzgesetz brauchen. Der Zustand ist jedenfalls unhaltbar, wie das etwa in Böhmen der Fall ist, daß der gesamte Ertrag der Zuschläge bei den Bezirken von 166 1/2 Millionen nicht einmal ausreicht, um den Schuldendienst für die 1.381 Millionen Bezirks-Kommunalschulden zu decken. Die Gemeinden leben heute schon bis zu 50 % und über 50 % bei der Bestreitung ihres öffentlichen Haushaltes von Gebühren und Abgaben, die vorwiegend von den unteren und Mittelschichten getragen werden müssen und das Leben verteuern, trotzdem sie mit vielfach halbiertem, gedritteltem und vollkommen zerrüttetem Einknommen ihr Auslangen zu finden versuchen.

Wir begrüßen in der Vorlage die Tendenz, die großen Einkommen und Gehalte über 250.000 Kè als Abzugspost bei der Erwerbsteuer auszuschalten, weil hier einer Maßnahme ein Ende gemacht wird, die nur zur Schmälerung des Steuervolumens geführt hat und die natürlich, das isst wohl einwandfrei nachgewies en, der Steuermoral nicht förderlich gewesen ist. Die Beschneidung der Erträgnisse der Holding-Gesellschaften ist gleichfalls einer der Vorteile, die die neue Novelle bringt. Wir begrüßen im Interesse der Gemeinden die Klarstellung der Steuerpflicht bei den gemeinnützigen Unternehmungen der Selbstverwaltungsverbände.

Auf einen Umstand in der vorliegenden Resolution möchte ich noch aus den Erfahrungen heraus aufmerksam machen, die wir im Notstandsgebiet wiederholt beobachten konnten. Die Resolution verbietet den Staatsbeamten, daß sie in ihr Fach einschlägige Beratungen privater Unternehmungen durchführen so weit es sich um entgeltliche Beratungen handelt. Es hat sich in den letzten Jahren geradezu die Praxis herausgebildet, daß Steuerbeamte, und zwar solche mit hoher Qualifikation, nach Austritt aus ihrem aktiven Dienst irgendwelchen großen industriellen Unternehmungen ihre Kenntnisse der Steuerveranlagung zur Verfügung stellten, u. zw. nicht gegen einen monanatlichen Gehalt, sondern gegen einen Anteil an den durch ihr Einschreiten erzielten Ersparnissen der Steuerleistung. Hier ist es notwendig, daß ein entsprechender Riegel vorgeschoben wird, denn eine solche Betätigung pensionierter Staatsbeamter muß unter allen Umständen aus der Welt geschafft werden.

Die vorliegende Novelle soll eine Vereinfachung des Administrativverfahrens bringen, die durchaus notwendig erscheint. Es liegen doch selbst bei kleinen Steueradministrationen heute noch 6.000 und mehr unerledigte Steuerrekurse. Wenn ich auf diese Umstände besonders aufmerksam gemacht habe, so deshalb, weil wir der Überzeugung sind, daß unser Steuersystem den Grundsätzen der Gerechtigkeit in der Einhebung der Steuern gegenüber jedem Staatsbürger Rechnung tragen muß.

Pøedseda (zvoní): Pane øeèníku, jednací øád zakazuje ètení øeèí. Prosím, abyste neèetl.

Posl. Kögler (pokraèuje): Das administrative Verfahren, das erleichtert werden wird, soll - und das ist wohl die Bedeutung der vorliegenden Novelle - einen günstigeren Kontakt zwischen dem Steuerträger und der Finanzverwaltung herbeiführen. Das bisherige Gesetz vom Jahre 1927 begünstigt einzelne Bevölkerungsschichten und benachteiligt die anderen. Wenn diesem Zustand durch diese Vorlage ein Ende gemacht wird oder wenn wenigstens ein entscheidender Schritt dazu getan wird, darf man sagen: der Korrektur begangener Fehler unter dem Regime des Bürgerblocks müssen recht bald neue Schritte folgen, die weitergehend sein werden nicht nur auf dem Gebiete der Neuordnung der staatlichen Steuern, sondern insbesondere auf dem Gebiete der Sanierung der autonomen Selbstverwaltung. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Schenka (viz str. 64 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die großen Hoffnungen, die die kleinen Steuerträger auf die Novellierung des bestehenden Gesetzes über die direkten Steu ern gesetzt hatten, sind abermals ins Wasser gefallen. Der Entwurf bringt lediglich eine Verschlechterung für die kleinen Steuerträger und für die Arbeitergenossenschaften, während die großen wiederum unangetastet bleiben. Die Einkommen-, die Erwerb-, die Boden-, die Hauszins-, die Hausklassen- und die Minimalsteuer, die Rentabilitätszuschläge, sie alle bleiben unverändert. Lediglich die Lohnsteuer wird verschlechtert, und zwar in der Form, daß Überzahlungen in Zukunft nur bei einem Betrage von 5 Kè zurückgezahlt werden, während dieser Betrag bisher mit 2 Kè festgesetzt war. Außerdem müssen die Arbeiter jahrelang auf diese Rückzahlungen warten. Manche Steuerämter kennen wahrscheinlich die Bestimmungen über die Zurückzahlung zuviel gezahlter Lohnsteuern nicht. Den Arbeitergenossenschaften wurde die Erwerbsteuer von 2 auf 4‰ erhöht. Vor dem Jahre 1927 zahlten diese Genossenschaften nur 1‰. Die Tanti@emensteuer bleibt weiter unverändert.

Die Regierung versprach wohl, daß sie den Reicheren in die Taschen langen werde, aber wir sehen hier nichts von der Erfüllung dieser Versprechungen. Außer den regelmäßigen Abschreibungen durften die Unternehmer mit öffentlicher Rechnungslegung für neue Betriebseinrichtungen bisher 20 % abschreiben. Jetzt dürfen sie nur 10% abschreiben, aber die Regierung kann ihnen diesen Prozentsatz auf 20 erhöhen. Remunerationen des Unternehmers an die Angestellten waren bisher steuerfrei. Nach der neuen Fassung werden die Beträge über 20.000 Kè der Steuer unterworfen. Wir wissen aus der Praxis, daß sich die Unternehmer an und für sich nicht sehr mit der Auszahlung von Remunerationen an die Arbeiterschaft anstrengen, höchstens den Herren Direktoren und all jenen gegenüber, die hohe Bezüge haben. Die Riesengehälter der Direktoren wurden bisher als Betriebsregie berechnet. Die Koalition versuchte, die Gehälter über 250.000 Kè unter die Erwerbsteuer zu stellen. Die Unternehmer machten einen Krach, sie drohten damit, die Wehranleihe nicht zu zeichnen, die Koalition kapitulierte wie gewöhnlich und auch Herr Dr. Peters von der Volksgemienschaft griff mit ein, kam den Unternehmern zu Hilfe. Der Antrag wurde geändert, und zwar so, daß die Unternehmer sich drei Viertel des Betrages über 250.000 Kè in Abzug bringen können, so daß nur ein Viertel von den Beträgen über 250.000 Kè unter die Steuer fällt. Jetzt sage noch jemand, daß die SDP. keine Daseinsberechtigung hat. Wenn sie sich für die Arbeitslosen so warm einsetzen würde, hätte sie vielleicht dem armen Volk im sudetendeutschen Gebiet mehr gedient. Dafür wurden Sie ja auch am Sonntag in die Hauptleitung berufen, Herr Peters! Interessant war auch Ihr Referat, das dort gehalten wurde, wo Sie sich gegen die Investitionsarbeiten gestellt haben. Sie haben damit gleich auch ihren toten Hund, ihre Arbeitsbeschaffung, begraben. Wenn sich heute ein Vertreter der SDP. gegen die Investitionsarbeiten stellt, so macht er doch nur dem èechischen Finanzkapital ein Kompliment. Es ist eigentümlich, der eine hat die Walze von Hitler darauf, der andere macht der èechischen Reaktion ein schönes Gesicht.

Der Gen. Kopøiva hat schon speziell zu diesen Fragen der Novelle gesprochen, so daß ich mich allgemein halten kann. Ich werde nur eine besondere Frage herausgreifen, die Auswirkung in den Selbstverwaltungskörpern. Die Reform der direkten Steuern nach dem Gesetz Nr. 76/1927 bringt den Reichen große Erleichterungen, während die armen Steuerträger, die breiten Volksschichten schwer belastet wurden und auch heute noch diese schwere Last tragen. Die Wirtschaftskrise trägt außerdem noch das Übrige dazu bei, daß wir heute so trostlose Zustände zu verzeichnen haben. Die schwere finanzielle Lage der Gemeinden, Bezirke und Länder wurde ebenfalls durch diese Reform verursacht.

Von einschneidender Wirkung auf die Gemeindewirtschaft ist der Ausfall bei den Gemeindeumlagen infolge Senkung der Steuergrundlage. Zur Illustration der finanziellen Lage der Gemeinden seien hier die Steuergrundlagen der Stadtgemeinde Komotau aus den Jahren 1929, 1935 und 1936 angeführt. Diese Ziffern sprechen so richtig von dem Verfall der gesamten Wirtschaft in den Selbstverwaltungskörpern. Im Jahre 1929 hatten wir in Komotau bei der Zinssteuer eine Steuergrundlage von 415.076 Kè, bei den übrigen Steuern, Grundsteuer, allgemeine und besondere Erwerbsteuer und Rentensteuer, zusammen hatten wir eine Grundlage von 1,250.317 Kè. Während die Stadtgemeinde von der Zinssteuer den 60 % igen Umlagenertrag hatte, der 249.045 Kè ergab, hatten wir von den übrigen Steuern, wo eine Umlage von 300% eingehoben wurde, insgesamamt 4,376.109 Kè. Zusammen sind das 4,625.354 Kè. Im Jahre 1935 hat sich die Steuergrundlage insoferne verändert, als die Zinssteuer auf 640.269 Kè anstieg. Das ist daraus erklärlich, daß viele Wohnungen aus dem Mieterschutz herauskamen und nicht mehr unter das Mieterschutzgesetz fielen. Infolgedessen stieg die Zinssteuer. Der Umlagenertrag wurde auf 125 % erhöht und ergab für die Gemeinde 800.336 Kè. Die übrigen Steuern sanken rapid auf die Summe von 447.699 Kè, mit 350 % multipliziert ergibt das einen Betrag von 1,566.946 Kè. Das macht eine Steuergrundlage von insgesamt 1,097.868 Kè und einen Gesamtertrag für die Gemeinde von 2,367.282 Kè aus, das heißt, der Steuerertrag im Jahre 1935 ist im Vergleich zu 1929 beinahe auf die Hälfte zurückgegangen.

Im Jahre 1936 haben wir eine Steuergrundlage für die Zinssteuer von 680.000 Kè, diese Steuer steigt weiter, weil wieder viele Wohnungen aus dem Mieterschutz herausgeworfen wurden und die Leute höhere Mietzinse bezahlen müssen. Der Umlagenertrag beträgt rund 850.000 Kè. Die übrigen Steuern sind weiter gesunken auf einen Betrag von 419.714 Kè, die Umlage ergibt insgesamt 1,468.999 Kè, Zinssteuer und die übrigen Steuern zusammen ergeben einen Umlagenertrag von 2,318.999 Kè. Auch im Jahre 1936 zeigt sich also in diesem trostlosen Ergebnis der Verfall der Gemeindewirtschaft. Obwohl die armen Leute, die armen Teufel mehr gezahl haben, ist der Steuerertrag um 50 % zurückgegangen.

Die tatsächlichen Umlagenzuweisungen durch das Steueramt stellen sich im letzten Jahre folgendermaßen: Während wir noch im Jahre 1929 5,213.458 Kè an Umlagenzuweisungen erhielten, sank diese Ziffer im Jahre 1934 auf 2,375.705 und 1935 stieg sie wieder auf 2,505.127 Kè. Das kleine Ansteigen des Ertrages ist aber wieder nur darauf zurückzuführen, daß eine höhere Umlagenzuweisung erfolgte. Heute muß die Stadtgemeinde Komotau über Auftrag des Finanzministeriums allmonatlich 25.000 Kè zurückzahlen. Ferner brachten die Beiträge aus dem Landesfonds, bzw. dem Ausgleichsfonds im Jahre 1929 noch 1,827.249 Kè, im Jahre 1934 sanken sie auf 981.600 Kè, also beinahe auf die Hälfte. Im Jahre 1935 stiegen sie wieder auf 1,278.600 Kè, aber nur, weil eine höhere Zuweisung erfolgte, die nachträglich wieder abgezogen wird. Wenn man jetzt den Voranschlag unter die Luppe nimmt, findet man, daß wir ein Erfordernis von 18,535.318 Kè haben. Als Bedeckung haben wir die 2,318.999 Kè Umlagen und 9,624.156 Kè an übrigen Erträgnissen. Wir haben einen Abgang von 6,592.193 Kè. Jetzt müßte man erwarten, daß der Gemeinde die Möglichkeit gegeben wird, diesen Abgang irgendwie zu decken. Untersuchen wir jetzt die Steuerkraft der Unternehmungen. Wir haben in Komotau die Mannesmannröhrenwerke, einen der größten Betriebe. Das Werk hatte 1929 eine Steuerbasis von 700.000 Kè, dazu kamen die Zuschläge, Zinssteuer, Umlagen. Das ergab pro Jahr 2,700.000 Kè. Im Jahre 1930/31 zahlte Mannesmann nur noch die Minimalsteuer und die Summe sank auf 180.000 Kè, sodaß wir an einem einzigen Betrieb jährlich 2 1/2 Millionen Kronen verlieren. Hinzu kommt noch ein außerordentlicher Umstand, daß nämlich die Mannesmannröhrenwerke der früheren Komotauer Stadtvertretung und der Bürgermeister Dr. Storch verschiedentlich Umlagenvorschüsse gezahlt haben. Vor zwei Jahren nun verlangten sie diese Vorschüsse zurück und schlossen mit der Stadtgemeinde ein Abkommen. Die Stadtgemeinde mußte sich verpflichten, Gelder, die vor länger als zehn Jahren in der Höhe von 2 Millionen Kè, gebort wurden, an das Werk zurückzuzahlen, u. zw. in Jahresraten von 200.000 Kè. Das bedeutet heute in der Praxis, daß wir von diesem größten Betriebe nicht nur keine Krone an Steuern erhalten, sondern noch jährlich 20.000 Kè an das Werk abliefern müssen. Daraus erklärt sich die ungeheuere Verschuldung und Notlage, und wenn nicht seitens der Regierung entsprechend eingegriffen wird, so steigen die Passiva ins Unendliche. Wir sind heute mit 70 Millionen Kronen verschuldet. Die Gemeinden können infolgedessen auf Grund solcher Zustände ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, Not und Elend wachsen in den Gemeinden, die Gebühren werden zur Höchstgrenze vorgeschrieben, und weigern sich die Gemeinden auch die Gebühren durchzuführen, so laufen sie Gefahr, aufgelöst zu werden und einen Regierungskommissär zu bekommen.

Schöne Reden seitens der Regierung nützen hier nichts mehr. Hier muß geholfen werden. Alle Pläne über Bauförderung, das Hausreparaturgesetz, über Gemeindeentschuldungen usw. bleiben nur schöne Pläne und können draußen in den Gemeinden keine reale Auswirkung finden, weil diese Gesetze unzulänglich sind. Jetzt kommt man noch und verlangt von den Gemeinden, daß sie Wehranleihe zeichnen sollen. Man verlangt, daß sie Gasschutzkeller bauen, daß sie Gebäude für die Staatspolizei hergeben und herrichten. Die Reichen aber bleiben ungeschoren. Wir haben keine Möglichkeit, die Reichen in den Gemeinden mit progressiven Steuern beglücken zu können. Wir haben heute eine derartige Steuerstruktur, daß 80% der Steuern aus dem armen werktätigen Volke, aus den breiten Volksmassen herausgeholt werden und die Besitzenden, die Nutznießer der Volksnot, tragen kaum mit 20 % zu den Steuern bei. Wir Kommunisten haben Anträge zur Vereinfachung dieses Steuerlabyrinths gestellt, das wir hier haben, außerdem haben wir Abänderungsanträge eingebracht.

Ich möchte nur auf einige dringende Forderungen aufmerksam machen, ich will die übrigen nicht zitieren. Den Gemeinden soll wirklich geholfen werden. Damit sie ihre Pflicht der Bevölkerung gegenüber, besonders dem notleidenden Volke gegenüber erfüllen können, muß erstens eine durchgreifende Entschuldung der Selbstverwaltungskörper vorgenommen werden, zweitens muß eine Erhöhung von Zuteilungen aus dem Hilfsfonds erfolgen. drittens muß der Gemeinde die Möglichkeit gegeben werden, progressive Abgaben von den großen Einkommen einheben zu dürfen, auch von den Einnahmen der Unternehmungen, viertens eine ausreichende Beistellung aus der staatlichen Ernährungsaktion. Heute ist der Zustand, daß die hungernden Arbeitslosen auf die Gemeindeämter kommen, dort aber abgewiesen werden. Man sagt dort: "Man hat uns keine Karten gegeben, eigene Mittel besitzen wir nicht, infolgedessen sind wir auch nicht verpflichtet, euch zu helfen, kümmert euch selbst, sagt das der Regierung und den verantwortlichen Faktoren." Hiezu kommt, was wir schon oft von dieser Stelle aus besprochen haben, daß viele und viele Arbeiter allwöchentlich delogiert werden. Die Gemeinden haben keine Möglichkeit, die Beschlagnahme von Wohnungen vorzunehmen. Wir brauchten in Komotau wirklich keine Wohnungsnot zu haben, wenn wir die Möglichkeit hätten, dem reichen Volksgenossen einen armen Volksgenossen einzuquartieren in die Villen und großen Häuser. Wird die Regierung nicht andere Maß nahmen ergreifen? All diese Dinge sind stümperhaft, nur Flickwerk, und die Gemeinden wissen mit den schönen Gesetzen, die sie oben beschließen, nichts mehr anzufangen, weil ihnen jede finanzielle Grundlage genommen ist.

Unsere Anträge sind realisierbar und den bestehenden Verhältnissen angepaßt. Die Regierung muß nur den Mut haben, die Mittel aufzubringen, die für diese Frage gebraucht werden. Wir lesen alle Tage in den Zeitungen, wie die Gewinste der großen Haifische ansteigen. Warum langt man dort nicht zu? Warum greift man nicht in die Taschen der Skoda und Konsorten hinein, wo jetzt der Herr Schneider in der Èechoslovakei eingelangt ist, um die Goldkugeln einzustecken, die sie aus der Arbeiterschaft bei Skoda herausgepreßt haben. So lange man diesen Weg ablehnt, den wir Kommunisten vorschlagen, so lange wird die Not im Volke draußen nur größer werden und den Chauvinisten und Sozialdemagogen wird Tür und Tor geöffnet bleiben. Wir lehnen infolgedessen den Entwurf Nr. 542 ab und erheben von dieser Stelle aus neuerlich die Forderung auf Beseitigung der Steuerreform Nr. 76 aus dem Jahre 1927. (Potlesk komunistických poslancù.)


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