Hohes Haus! Im Auftrage meines Klubs habe ich hier (Výkøiky:
Im Auftrag Hitlers!) - nein, im Auftrag meines Klubs habe
ich hier unsere Stellungna hme zur Regierungsvorlage bekanntzugeben.
Wir müssen diese Regierungsvorlage ablehnen; wenn wir sie
ablehnen, dann tun wir das aus Gründen, die wir doch eindeutig
klargelegt haben wollen, um Mißdeutungen unter allen Umständen
vorzubeugen.
Es gibt zwei Gruppen von Argumenten gegen die Regierungsvorlage,
gegen die Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes; rechtliche
und politische. Vom rechtsdogmatischen Standpunkt aus ist in den
Jahren, seitdem das Ermächtigungsgesetz von der Regierung
das erste Mal verlangt worden ist, viel gesagt worden. Diese Ermächtigung
ist bereits die vierte im Verlaufe von zwei Jahren. Ich habe keine
Veranlassung, Sie mit Erörterungen rechtsdogmatischer Art
zu langweilen. Sie sind anläßlich der Beratungen in
früheren Jahren hinlänglich ausgesprochen worden, und
sie sind nicht berücksichtigt worden; und ich weiß,
daß sie auch heute nicht berücksichtigt werden würden.
Entscheidend ist eines: der Wortlaut der Verfassung selbst. Und
da steht eindeutig im § 55 der Verfassungsurkunde: "Verordnungen
können bloß zur Durchführung eines bestimmten
Gesetzes und im Rahmen desselben erlassen werden". Mit Rücksicht
auf diese ganz klare Bestimmung der Verfassungsurkunde erübrigt
sich eigentlich jede Möglichkeit, ernsthaft über die
verlangte Ermächtigung zu diskutieren, ohne den Boden der
Verfassung überhaupt zu verlassen. Die verlangte Ermächtigung
stellt sich als die Forderung der Regierung dar, Verordnungen
schlechthin mit materieller Gesetzeskraft erlassen zu können,
ohne gesetzliche Voraussetzung, Verordnungen also, die nicht mehr
dem verfassungsmäßigen Charakter der Verordnungen gerecht
werden, ein Gesetz zu erläutern und im Einzelnen auszuführen.
Und da wird nun von uns, vom Parlament, verlangt, daß es
über seine Befugnisse hinaus die Handhabe bieten soll zu
einer Entmachtung, die das Parlament um grundsätzliche Rechte
bringt, und beiträgt zur Konzentration der Machtbefugnisse
bei einem Organe, das keinen Anspruch darauf hat.
Als der erste Redner der sudetendeutschen Partei zu Wort gekommen
ist, hat er eine grundsätzliche Erklärung abgegeben.
Und da finden Sie einen Satz, der der Ausgangspunkt ist und bleibt
auch für unsere Stellungnahme zu diesem Ermächtigungsgesetz.
Karl Hermann Frank sagte: "Wir sind auch nicht in
der Lage, so wie es bisher im Hause hier üblich war, auf
die restlose Verantwortlichkeit des Parlamentes als autonomen
Gesetzgeber zu verzichten, wir werden also einen grundsätzlichen
Rechtskampf um die Vervollkommnung sowohl der Rechtsgrundlagen
des Staates als auch der Demokratie und aller ihrer Formen führen".
Hohes Haus! Damit ist unsere Stellungnahme eigentlich eindeutig
auch zur gegenwärtigen Vorlage vorgezeichnet. Ich bin aber
in der angenehmen Lage, in der Auffassung, daß die geforderte
Ermächtigung verfassungswidrig ist, mich auf einen Eideshelfer
zu berufen, der bestimmt unverdächtig ist: Und das ist für
uns, denen man immer wieder Mißtrauen und Mißtrauen
entgegenbringt, eigentlich notwendig. Gerade vor einigen Tagen
hat in der von mir sehr geschätzten "Prager Presse"
Herr Professor Weyr, der sich selbst als Mitschöpfer der
Verfassung bezeichnet, eine Erwiderung gebracht auf die grundsätzlichen
Auseinandersetzungen des Professors des öffentlichen Rechtes
an der deutschen Universität Sandner mit unserem gegenwärtigen
Verfassungszustand. Weyr hat sich darin sehr eingehend mit einer
Reihe von demokratischen Lehrmeinungen Sandners auseinandergesetzt,
auf die einzugehen hier keine Veranlassung besteht. Darüber
hinaus hat Herr Prof. Weyr aber erklärt: "Sehr aktuell
sind seine Ausführungen über das Verhältnis von
Gesetz und Verordnung in der Verfassungsurkunde sowie über
die Ermächtigungsgesetze der Jahre 1933 und 1934. In der
Hauptsache hat er Recht". Und Prof. Weyr schreibt weiter:
"Sandner hat den Versuch gemacht, nachzuweisen, daß
das, was in der Èechoslovakischen Republik ist, nämlich
der gegenwärtige Verfassungszustand, nicht immer so ist wie
er sein soll, nämlich nicht nach der Verfassungsurkunde und
Rechtsordnung überhaupt".
Hohes Haus! Damit ist von sehr unverdächtiger Seite auch
eindeutig im Sinne unserer Auffassung festgestellt worden, daß
die früheren Ermächtigungsgesetze, denen auch das neue
Ermächtigungsgesetz entspricht, einen Zustand geschaffen
haben, der nur mit einem Wort gekennzeichnet werden kann: Verfassungswidrig.
Hohes Haus! Wenn wir unsere Verfassung vom politischen Gesichtspunkte
aus nachprüfen, kann man sagen, daß sie der Typ der
liberal-demokratischen Verfassung ist. Ob man eine liberale demokratische
Verfassung bejaht, oder nicht, ist schließlich Auffassungssache,
die aus Erkenntnisquellen kommt, die nach Erziehung und Charakter
verschieden erwachsen. Aber festzustellen ist: Nach dem gegebenen
Normensystem besteht eine ganz bestimmte Verfassung hier, diese
Verfassung gilt hier, und alles, was irgendwie an Haltung von
Parlamentariern verlangt wird, kann eben nur nach einem Maßstab
erfolgen, nämlich nach dieser Verfassung.
Hohes Haus! Wir halten daran fest, daß charakteristisch
für diese Verfassung das Prinzip der Gewaltenteilung ist,
und wir halten daran fest, daß die demokratischen Grundlinien
dieser Verfassung ergänzt werden durch eine bestimmte Sicherung,
durch eine Gesetzestechnik in ihrer Dreiteilung, dem Verfassungsgesetz,
das Grundgesetze gibt, dem einfachen Gesetz, als dem Mittel allgemeiner
Normierung, und der Verordnung, als dem einfachen Mittel der Durchführung.
Wir können uns sehr gut vorstellen, daß es Situationen
gibt, in denen ein gegebener Normenbestand nicht mehr ausreicht.
Wir sind durchaus bereit, zuzugeben, daß Gesetze nur Menschenwerk
sind und Ergebnisse von Entwicklungen, daß sie selbst in
der Entwicklung stehen und vielleicht auch abänderungsbedürftig
werden können. Aber wenn sich die Notwendigkeit ergibt, einen
bestimmten Normenbestand zu ändern und neuen Bedürfnissen
anzupassen, muß das eben in jenen ganz bestimmten Formen
geschehen, die durch die Verfassung vorgeschrieben sind, oder
jeder Versuch, zu einer Änderung zu kommen, ist und bleibt
verfassungswidrig. (Potlesk.) Über diese Dinge gibt
es kein Gerede, da gibt es auch keinerlei Kompromisse. Wir sind
die ersten, die bereit sind, den Staat als die politische Lebensform
eines Volkes anzusehen und haben gerade aus dieser Erkenntnis
heraus ein ganz besonderes Verständnis dafür, was der
èechoslovakische Staat dem èechischen und slovakischen
Volke bedeutet, und wir haben vollstes Verständnis dafür,
daß das èechische und slovakische Volk nur eine Sorge
haben, diesen seinen Staat gesichert zu erhalten!
Aber darüber hinaus vermögen wir nicht die grundsätzlichen
Gesichtspunkte außer Acht zu lassen. Die Verfassung ist
und bleibt die notwendige Verkehrsordnung, in deren Rahmen die
Bürger unter einander sich ausleben und die Beziehungen der
Bürger zu den Behörden geregelt werden. Da gibt es nur
ganz bestimmte und unverrückbare Normen, soll nicht ein Zustand
der Unsicherheit und des Mißtrauens aller gegen alle eintreten.
Hohes Haus! Wenn sich aber die Notwendigkeit ergibt, selbst Verfassungen
zu ändern, dann ist dafür Vorsorge getroffen. In unserer
Verfassung, im Artikel I nämlich, heißt es: "Die
Verfassungsurkunde und ihre Bestandteile können bloß
durch Gesetze abgeändert und ergänzt werden, die als
Verfassungsgesetze bezeichnet sind". Wie aber Verfassungsgesetze
zustande kommen, das sagt uns wieder eindeutig der § 33 der
Verfassungsurkunde, der lautet: "Zur Beschlußfassung
über eine Kriegserklärung, zur Änderung dieser
Verfassungsurkunde und ihrer Bestandteile ist eine Dreifünftelmehrheit
aller Mitglieder in diesem Hause erforderlich." (Výkøiky
komunistických poslancù.) Diese Bestimmung ist
gewiß kein Zufall. Der Herr Staatspräsident hat einmal
erklärt: "Demokratie ist Diskussion". Und ich muß
an diesen Grundsatz denken, wenn ich mir die Bestimmungen des
§ 33 der Verfassungsurkunde vor Augen halte. Wenn dort die
qualifizierte Dreifünftelmehrheit gefordert wird, dann aus
einem ganz bestimmten Grunde, nämlich um einem Grundsatze
der Demokratie, der zugleich eines ihrer Lebensgesetze ist, gerecht
zu werden, nämlich alle echten und verantwortlichen gesellschaftlichen
Kräfte im Staate zu erfassen, zur Verantwortung heranzuziehen
und zu einem Ausgleich der echten gesellschaftlichen Mächte
zu kommen.
Wenn man die gegenständliche Vorlage selbst ansieht, ist
man eigentlich erstaunt über ihre Dürftigkeit, vor allem
ihre Begründung. Die - Vorlage beruft sich auf die außerordentlichen
wirtschaftlichen Verhältnisse, die in dem Maße keine
Besserung erfahren hätten, als daß die Regierung auf
eine Ermächtigung, wie sie die gegenständliche Vorlage
vorgesehen hat, verzichten könnte. Nun, wir können dem
gegenüberhalten, daß diese Ermächtigung nun schon
das viertemal mit derselben Begründung verlangt wird, und
daß eigentlich in der Geschichte des Staates, seit dem die
Ermächtigung verlangt wird, nicht ein einzigesmal etwas eingetreten
ist, was diese Ermächtigung unbedingt notwendig gemacht hätte.
Deshalb behaupte ich, daß das, was die Regierungen vorher
auf Grund des Ermächtigungsgesetzes an Verordnungen erlassen
haben, ohne weiteres durch das Parlament hätte zur Erledigung
kommen können; ja ich behaupte weiter, daß die Regierung
bei der Erlassung ihrer Verordnungen in einem Maße sich
Zeit gelassen hat, in welchem dieses Parlament bei derartigen
Gesetzen und Verordnungen sich nicht Zeit läßt. Gerade
die gegenwärtige Vorlage ist ja ein typisches Beispiel dafür.
Es sind drei oder vier Tage her, seit die Vorlage ins Haus gebracht
wurde. In knappen drei Stunden wurde sie im Ausschuß durchgepeitscht,
in nicht viel mehr Stunden wird sie hier erledigt werden und in
wenigen Tagen wird sie Gesetz sein.
Diese Tatsache beweist vollständig, daß dieses Parlament
in einem Maße aktionsfähig ist, daß die gegenwärtige
Regierung wahrhaftig auf das Mittel der Ermächtigung verzichten
könnte. Ziehen wir daraus das Fazit, dann können wir
nur sagen, wenn diese Vorlage Gesetz wird, dann wird im Grunde
genommen nicht eine Ermächtigung, sondern ein Zustand verlängert,
zu dem wir immer und immer wieder nur sagen können: verfassungswidrig.
Die Tatsache aber, daß man sich nicht scheut, den Zustand
der Verfassungswidrigkeit immer und immer wieder weiter andauern
zu lassen, ist eigentlich typisch für unsere Verhältnisse.
Wenn wir ganz grundsätzlich gegen die Ermächtigung Stellung
nehmen müssen, dann auch deshalb, weil es nicht angeht, weiß
zu sagen und schwarz zu meinen, weil es nicht angeht, immer von
Demokratie zu sprechen, aber auf die Verwirklichung einer praktischen
Handhabung der Demokratie auf dem Boden der Verfassung einfach
zu verzichten. (Posl. Beuer: Was haben Sie praktisch-politisch
vom Standpunkt der deutschen Gebiete dazu zu sagen?) Bis die
entsprechenden Vorlagen ins Haus kommen werden, dann werden wir
dazu Stellung nehmen. Jetzt sprechen wir vom Ermächtigungsgesetz.
Hohes Haus! Wenn uns immer und immer wieder der Vorwurf gemacht
wird, daß wir angeblich diejenige Partei sind, die undemokratischen
und antidemokratischen Neigungen huldigt, so möchte ich fragen,
wo sind die Beweise dafür? Wir können nur sagen, daß
man mit Verdächtigungen und politischen Tratschereien einer
Bewegung von den Ausmaßen der sudetendeutschen Partei unter
keinen Umständen gerecht werden kann.
Die gegenwärtige Ermächtigung ist aber für uns
auch noch aus einem ganz besonderen Gesichtspunkt interessant.
Sie verlangt nämlich zusätzlich zu den bisherigen Ermächtigungen
auch Vollmachten für Verfügungen auf dem Gebiete der
Polizeiverwaltung und des Polizeidienstes. (Posl. Beuer: Da
werden eben mehr Polizisten zum Schutze des Henlein da sein!)
Es wäre das auch notwendig, wenn man Ihre Methoden vor
Augen hat!
Místopøedseda Onderèo (zvoní):
Prosím pána posl. Beuera, aby nerušil
jednanie.
Posl. dr Neuwirth (pokraèuje): Wir könnten
eigentlich ein Lied singen über den Zustand des Polizeidienstes
und der Polizeiverwaltung im Lande draußen. (Posl. Beuer:
Überall sind Euch die Polizisten und Gendarmen zu Hilfe gekommen!)
Weil Sie (obrácen ke komunistickým poslancùm)
sich wie Straßenräuber benommen haben. (Potlesk
stoupencù. - Výkøiky komunistických
poslancù.)
Hohes Haus! Wenn die Regierung sich tatsächlich dazu aufraffen
könnte, den unhaltbaren Zuständen auf dem Gebiete des
Polizeidienstes ein Ende zu bereiten, dann kann sie überzeugt
sein, daß sie unsere Sympathien erlangen wird. Wir sind
jedoch der Meinung, daß man dazu keine besondere Ermächtigung
braucht. Wir haben einen Wahlkampf hinter uns. Was in diesem Wahlkampf
passiert ist, ist und bleibt ein Schandfleck, der nicht wegzuwaschen
ist. Wir erinnern nur an die unerhörten Vorgänge in
Znaim, wo am hellichten Tage Bürger des Staates in Ausübung
ihrer bürgerlichen Rechte überfallen worden sind, Zustände,
die jenen ähneln, von denen wir bisher nur aus exotischen
Staaten etwas gelesen haben.
Wir haben festzustellen, daß in Znaim an jenem kritischen
Nachmittag eine Unzahl von Straftatbeständen gesetzt worden
sind, angefangen vom Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit
unter besonders gefährlichen Verhältnissen bis zum Mordversuch.
Heute macht man uns zum Vorwurf, daß die Behörden die
Verbrecher noch nicht sichergestellt und zur Verantwortung gezogen
haben. Es war dies ein unerhörtes Versagen der Sicherheitsbehörden,
das einzig in der Polizeigeschichte dasteht. Es kann nicht zugelassen
werden, daß darüber geschwiegen wird, sondern diese
Vorfälle können nur ein Argument dafür sein, daß
eine durchgreifende Änderung erfolgen muß. Ich habe
selbst den Znaimer Vorfall mitgemacht. Ich hoffe, Herr Koll. Mareš
nimmt es mir nicht übel, wenn ich ihn apostrophiere, aber
er hat selbst diese Dinge mit gesehen und muß zugeben, es
war ein arger Wirrwarr. Ich war einer von jenen, die mit überfallen
wurden. Und als ich das Fahndungskommando, das sonst bei jeder
kleinsten Nichtigkeit immer zur Stelle ist, angerufen habe, hat
mir der diensthabende Gendarmerieoffizier erklärt: Wozu sollen
wir eingreifen, im Stadtbereich ist allein die Polizei zuständig.
Wenn ich dann zu dem Herrn Oberkommissär gegangen bin und
ihn ersucht habe, Ordnung zu schaffen, sagte er: "Darauf
war ich nicht vorbereitet, ich bin zu schwach". (Rùzné
výkøiky. - Místopøedseda Onderèo
zvoní.) Die Tatsache bleibt bestehen, daß Bürger
in Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte zu Beginn des
Wahlkampfes in Znaim in der niederträchtigsten Weise überfallen
und am Leben bedroht worden sind, und die Schüsse von Znaim
bleiben eine Tatsache, wenn auch diejenigen sie leugnen wollen,
denen sie heute und für alle Zeiten zur Schande gereichen.
(Potlesk.)
Aber diese Vorfälle sind nicht vereinzelt geblieben. Wir
haben sie in Dux, Brüx und Oberleutensdorf in neuen Auflagen
erlebt. Die Gendarmerie hat uns gar nicht Mauer gestanden, sie
hat nur ihre Pflicht getan, als endlich der Herr Innenminister
persönlich eingegriffen hat. Wir scheuen uns gar nicht zu
erklären, daß uns das persönliche Verhalten des
Herrn Innenministers imponiert hat, und unser Telegramm an ihn
war ehrlich gemeint. Wir erklären allerdings: es ist bedauerlich,
daß ein Innenminister sich persönlich um Dinge kümmern
muß, die ein Gendarm in Ordnung bringen müßte.
(Potlesk.)
Wenn also eine hohe Regierung aus den Ereignissen des Wahlkampfes
die Lehren ziehen wollte und sich dazu entschließen könnte,
den nachgeordneten Sicherheitsorganen beizubringen, daß
die staatsbürgerlichen Rechte von niemandem ungestraft angetastet
werden dürfen und daß mit allen Machtmitteln gegen
die Gesetzesbrecher bedingungslos einzuschreiten ist, dann erklären
wir, jedoch nur unter diesen Voraussetzungen, daß die Regierung
immer unsere Sympathie haben wird (Potlesk.) und auch von
uns jene konkrete Unterstützung bekommen wird, die sie braucht.
Aber um diese Ordnung zu schaffen, braucht die Regierung nicht
dieses Ermächtigungsgesetz, das verlangt worden ist.
Ich habe die Gründe eindeutig klargelegt, sowohl nach der
rechtlichen als auch nach der politischen Seite hin, warum wir
unter keinen Umständen für dieses Gesetz stimmen können
und dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht geben können.
Ich möchte aber diese Ausführungen nicht schließen,
ohne auf die Ausführungen meines Vorredners, des Herrn Koll.
Dr. Slávik zu antworten.
Was die Ausführungen des Redners von der kommunistischen
Seite anlangt, so habe ich nur das eine zu sagen, was ich früher
gesagt habe: Politischer Tratsch, politische Nachrede kann für
uns nie Veranlassung sein, uns damit hier in diesem Hause auseinanderzusetzen.
(Potlesk.)
Wesentlich anders liegt der Fall auf Seite des Herrn Koll. Dr.
Slávik. Wenn auch die Ausführungen des Herrn
Koll. Dr. Slávik nicht gerade freundlich waren,
so waren sie doch so sachlich und korrekt, daß sie eine
Antwort verdienen. Herr Dr. Slávik hat sehr richtig
erklärt: "Konrad Henlein hat das gesamte Sudetendeutschtum
geeint und die sudetendeutsche Partei ist heute der Ausdruck der
politischen Kräfte des Deutschtums in diesem Staate."
Das ist eine politische Tatsache, an der nicht zu rütteln
ist und mit der jedermann zu rechnen hat, der politisch verantwortlich
denkt und handelt. Herr Dr. Slávik hat allerdings
geglaubt, sagen zu müssen, daß ein gewisses Mißtrauen
berechtigt ist. So habe ich es verstanden. (Posl. dr Slávik:
Ja som povedal, že vy sa predstavujete ako národné
sjednotenie na nemeckej strane! A neprávom. som doložil!)
Ja, ja, Daraufhin habe ich nur das eine zu antworten: Solange
man glaubt, auf all das, was sich auf unserer Seite entwickelt,
nur mit Mißtrauen antworten zu können, solange wird
man überhaupt nicht zu verantwortlicher politischer Gestaltung
kommen können. Es ist furchtbar einfach, von einem einzigen
Wort zu leben, nämlich dem Worte "Tarnung." Für
uns kommt keiner dieser Vorwürfe, das kann nicht oft genug
gesagt werden, in Betracht als Anlaß zu Erwiederungen, sie
können uns nicht einmal nervös machen, sie können
nur ein Beweis sein für die außerordentliche Dürftigkeit
der politischen Argumente der Gegner. Ich habe aber hier im Hinblick
auf diese ewigen Mißtrauensäußerungen nur auf
die Erklärung Konrad Henleins vom 8. Oktober 1933 hinzuweisen,
in der es ganz eindeutig heißt (ète): "Unsere
Bewegung und alle ihre Träger stehen grundsätzlich und
eindeutig auf dem Boden des Staates. Seit mehr als einem Jahrtausend
leben Deutsche und Èechen in diesen Ländern beisammen
und immer war ihr Schicksal gemeinsam: In den Tagen der Not wie
in den Tagen der Blüte. Zu lebendig fühlen wir die Macht
geschichtlicher Gegebenheiten, als daß wir eine territoriale
Trennung nur irgendwie ernsthaft ins Auge fassen könnten.
Daher weisen wir ehrlich und entschieden jede Verdächtigung
irredentistischer Bestrebungen von uns. Das Schicksal hat uns
in diesen Raum gestellt, der durch eine tausendjährige Geschichte
unsere Heimat geworden ist und in diesem Raume - und damit in
diesem Staate werden wir auch unser Schicksal zu gestalten haben.
Daß wir daher stets bereit sind zur positiven Mitarbeit
an der Ausgestaltung des Staates und damit der Festigung seiner
Existenzgrundlagen, bedarf demnach keiner besonderen Beteuerung
mehr".
Hohes Haus! Deutlicher und eindeutiger hat noch niemand gesprochen.
An Ihnen ist es allerdings, uns nicht Verdächtigungen auszusetzen,
sondern uns die Möglichkeit zu geben, praktisch zu erweisen,
daß es uns wirklich um die Wahrheit zu tun ist. (Potlesk.)