schon nicht möglich ist, diese Abgabe ganz zu beseitigen, so sollte vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus eine bedeutende Ermässigung des Prozentsatzes der Wertzuwachsabgabe in Form einer der sachlichen Gebührenbegünstigung analogen Abgabebegünstigung bei bäuerlichen Besitzübertragungen angestrebt werden.

Der Herr Finanzminister wird gefragt, ob er bereit ist, im Sinne vorstehender Ausführungen eine Neuregelung der Wertzuwachsabgabe bei bäuerlichen Besitzübertragungen in die Wege zu leiten?

Prag, am 12. Jänner 1935.

Windirsch,

Halke, Oehlinger, Dr. Mayr-Harting, Fritscher, Bobek, Scharnagl, Platzer, Kunz, Heller, Böhm, Viereckl, Köhler, Greif, Zierhut, Dr. Petersilka, Dr. Hodina, Gläsel, Krumpe, Zajíèek, Dr. Luschka, Wagner.

Pùvodní znìní ad 2826/ XI.

Interpellation

der Abgeordneten Höhnel, Hadek, Babel und Genossen

an den Finanzminister und Justizminister

wegen Waffengebrauch und Grenzüber-

tritt eines Grenzbeamten beim Wölmsdorf

Bezirk Schluckenau.

Am 14. Dezember lauerte dicht an der sächs. Grenze bei Wölmsdorf der èsl. Grenzbeamte Bouèek in Civil einem èsl. Arbeitslosem auf, der 7 Kg Rosinen von Sachsen auf èsl. Gebiet schaffen wollte. Der Arbeitslose Dittrich Johann aus Nixdorf, Vater von 5 Kindern, der aus Not vor Weihnachten zum Paschen griff, beobachtete seinen Verfolger und verblieb deshalb auf deutschem Reichsgebiet, 31 m von der Grenze weg im Walde in der Meinung, dass die èsl. Grenzwache ihm auf deutschem Gebiet nichts beschlagnahmen könne. Der Grenzbeamte Bouèek in Civil überschritt die Grenze und packte Dittrich, um ihn auf èsl. Gebiet herüberzuziehen.

Dittrich wehrte den Civilisten ab und schrie um Hilfe. Auf die Rufe hin eilte aus der Nähe aus dem Steinbruch der dort beschäftigte Müller und sein Bruder, sowie eine Frau Marie Kittel herbei. Bouèek floh zurück auf Èsl. Gebiet, um einer Anzeige wegen Grenzüberschreitung zu entgehen. Dabei gab Bouèek 2 Revotverschüsse auf Dittrich ab, die ihn aber nicht trafen. Durch die Schüsse wurden die in der Nähe beschäftigten Arbeiter des Textilbetriebes Franztal aufmerksam und protestierten gegen das Verhalten Bouèeks. Bouèek zog seinen Revolver neuerlich und feuerte weite-

re 9 Schüsse gegen die Arbeiter ab, die nur durch Zufall über den Köpfen hinweggingen.

Bouèek entzog sich den erbitterten Arbeitern durch eiligste Flucht und verschwand. Dies alles spielte sich am lichten Tage gegen Mittag 12 Uhr inmitten von Wohnhäusern und lebhaftem Verkehr ab.

Am nächsten Tage nahm die Gendarmerie Verhaftungen vor und erhob den Fall auf dem Gemeindeamte in Wölmsdorf. Von deutscher Seite war ebenfalls bis von Bautzen eine Kommission an der Grenzstelle, die den Vorfall aufnahm.

Auf Grund vollkommen entstellten Aussagen Bouèeks, er sei überfallen worden (!), die von 6 Zeugen widerlegt wurden, lieferte die Gendarmerie trotzdem 4 Arbeiter dem Kreisgericht nach Böhm. Leipa in Untersuchungshaft ein.

Beim Verhör der Augenzeugen äusserte sich einer der Grenzbeamten zu den beiden Zeugen Štepanik Josef und Franz: »Sagen Sie Ihrem Kind (8jähriges Mädchen), wenn sie noch einmal den Paschern Dienste leistet, schiesse ich sie nieder wie einen Hund«...

Zu den Arbeiterzeugen gewandt, erklärte ebenfalls ein Grenzbeamter: »Ich war im Krieg, wo ein Menschenleben keine Rolle spielte; es wird auch jetzt keine Rolle spielen, wenn einer von euch erschossen wird.

Bis jetzt sitzen noch immer die Arbeiter in Böhm. Leipa. Unterdessen bearbeiteten die Grenzbeamten und Gendarmen die tschechischen Arbeiterzeugen Štepanik Josef und Franz, die an der Stelle wohnen, sie mögen doch als Tschechen nicht gegen Beamte der eigenen Nation aussagen, sondern selber gegen die deutschen Pascher sprechen, damit Bouèek wegen seines unerlaubten Grenzübertrittes nicht bestraft werde. Also obendrein noch Zeugenbeeinflussung, verbunden mit chauvinistischer Hetze. Also anstatt Bouèek zu verhaften, wurden die überfallenen Arbeiter in Haft gesetzt.

Als Zeugen über den ganzen Ueberfall, die Schlesserei, und die unerhörten Ausdrücke tschechoslowakischer Beamten können angeführt werden: Vorsteher Müller, Wölmsdorf, Müller Gustav und Josef, Mautsch Emil. Diesner Franz, Gärtner der Spinnerei Franztal, Štepanik Josef und Franz, Wolmsdorf 183. Bílek Karl. Eisenbahner, Maria Kittel, Wolmsdorf 147.

Wir fragen den Herrn Minister:

1. ob er gewillt ist, gegen das Vorgehen Bouèeks sofort disziplinarisch einzuschreiten?

2. Wegen der Zeugenbeeinflussung die Schuldigen streng zu bestrafen und die Enthaftung der 4 Eingelieferten sofort zu erwirken, da sie vollkommen ungerecht in Haft gehalten werden?

Prag, den 17. Januar 1935.

Höhnel, Hadek, Babel,

Dvoøák, Hrubý, Èižinská, Tyll, Œliwka, Valáško-

vá, Török, Vallo, Steiner, Novotný, Russ, Juran,

Procházka, Štouraè, Zápotocký, Krehan, J. Svo-

boda, Bílek, Kubaè.

Pùvodní znìní ad 2826/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an den Finanzminister,

betreffend Nichtbeachtung der sprachen-

gesetzlichen Bestimmungen durch das

Steueramt in Reichenberg.

Das Oberste Verwaltungsgericht hat mit Zahl 16548/33 vom 10. Oktober 1933 ausgesprochen, dass die Steueradministration in Reichenberg verpflichtet ist, den deutschen Parteien die Ueberreichung vom Eingaben auch in deutscher Sprache zu bestätigen. Es sollte angenommen werden, dass diese Entscheidung des Obersten Venwaltungsgerichtes sinngemäss auch im sprachlichem Verkehr des Steueramtes in Reichenberg zu gelten hätte. Das Steueramt in Reichenberg gibt jedoch an, keine deutsche Empfangsstampiglie zu besitzen und es weigert sich daher, den deutschen Parteien, die in deutscher Sprache verfasste Eingaben überreichen, diese deutsch zu bestätigen.

Das Oberste Verwaltungsgericht hat erkannt, dass auch solche Empfangsbestätigungen den an die Parteien gerichteten Erledigungen des Amtes gleichzusetzen sind und dass sie daher ebenso in deutscher Sprache erfolgen müssen, wie jede andere Aeusserung der Behörden an die deutschen Steuerträger. Die Weigerung des Steueramtes in Reichenberg ist daher ungesetzlich und unbegründet, weil sich in seinem Bereiche unter 104. 889 Staatsbürgern 85. 526 Personen deutscher Volkszugehörigkeit befinden, die im Sinne des Sprachengesetzes einen Anspruch darauf zu erheben berechtigt sind, dass von Seite des Steueramtes in Reichenberg ihre sprachenrechtlichen Ansprüche respektiert werden.

Der Herr Finanzminister wird daher gefragt. ob er bereit ist, das Steueramt in Reichenderg anzuweisen, dass es die sprachengesetzlichen Bestimmungen beachtet und anzuordnen, dass von diesem Amte Eingaben deutscher Parteien auch in deutscher Sprache bestätigt werden?

Prag, am 28. Jänner 1935.

Windirsch,

Oehlinger, Schamagl, Dr. Petersilka, Bobek, Halke, Zajíèek, Böhm, Greif, Platzer, Fritscher, Gläsel, Krampe, Kunz, Viereckl, Dr. Mayr-Harting, Köhler, Dr. Luschka, Dr. Hodina, Zierhut, Wagner, Heller.

Interpellation

der Abgeordneten Stenzl, Eckert, Prause und Genossen

an den Finanzminister

in Angelegenheit einer gesetzwidrigen Beschlagnahme und Weiterverleihung eines gepfändeten Klaviers durch das Steueramt Gablonz a. d. N.

Herrn Walter Zappe, Gastwirt, Gablonz a. d. N., wurde vom Steueramt in Gablonz a. N. zur Hereinbringung einer Steuerforderung ein Klavier gepfändet, zum Steueramt transportiert und dortselbst eingelagert.

Mit Eingabe vom 12. IX. 1934 wurde Herr Zappe um Ausscheidung dieses gepfändeten Klaviers aus der Exekution gemäss § 362, Abs. 1 des Gesetzes 76/1927 vorstellig.

Auf diese Eingabe langte ein vom 17. IX. 1934 datierter Bescheid Ck 17/Z des Steueramtes ein, dass das Klavier ausgefolgt wird, das Pfandrecht des Steueramtes jedoch darauf haften bleibt.

Da in der Restauration des Herrn Zappe zwei Gesangsvereine ihren Sitz haben und das Klavier daher zur Ausübung der Gastgewerbekonzession drängend benötigt wurde, wollte Herr Zappe in Verfolg des Bescheides vom 17. IX. 1934 Ck 17/Z dasselbe abholen lassen, erhielt jedoch vom Steueramt den Bescheid, dass das Klavier in solange nicht ausgefolgt wird, als die Berufung, die gegen den vorerwähnten Bescheid eingebracht wurde, nicht zurückgezogen wird. Tatsächlich ist die Berufung gegen den Bescheid des Steueramtes bis heute noch nicht erledigt.

Nun wurde einwandfrei festgestellt, dass das Klavier sich auch nicht beim Steueramt in Gablonz befindet, sondern dem Kaffee Merkur in Gabionz auf irgend eine Art und Weise zur Verfügung gestellt wurde und steht auch in dem genannten Kaffee in Verwendung.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Finanzminister folgende Anfrage:

Ist der Herr Finanzminister bereit, diese jedem Gesetz hohnsprechende Angelegenheit zu untersuchen, die Schuldtragenden zur Verantwortung zu ziehen und insbesondere beschleunigt zu verfügen, dass das Klavier Herrn Zappe, welcher das Instrument zum Betriebe seines Gastgewerbes dringend benötigt, umgehend ausgefolgt wird?

Prag, am 1. Feber 1935.

Stenzl, Eckert, Prause,

Dr. Szüllö, Halke, Szentivanyi, Dr. Jabloniczky,

Dobránsky, Köhler, Viereckl, Platzer, Wagner,

Fedor, Böhm, Nitsch, Zierhut, Windirsch, Heller,

Dr. Holota, Dr. Törköly, Dr. Hodina, Hokky,

Gläsel,

Pùvodní znìní ad 2826/XX.

Pùvodní znìní ad 2826/XIX.

Interpellation

der Abgeordneten Stenzl, Eckert, Prause und Genossen

an den Handelsminister und den Minister des Aeussern

betreffend die Notlage in den Grenzgebieten.

Wir haben bereits mit unserer Interpellation vom 6. XI. 1934 an die Gesamtregierung Druck 2766/III auf die schwere Notlage der Grenzgebiete hingewiesen, die durch die Drosselung des Fremdenverkehrs und die Devisenmassnahmen der Deutschen Reichsregierung entstanden ist, und u. a. auch ersucht, umgehend Verhandlungen mit der Deutschen Reichsregierung aufzunehmen, um die Devisenbeschränkung abzuändern.

Indessen hat die Deutsche Reichsregierung verfügt, dass ab 1. I. 1936 ohne vorherige Devisengenehmigung überhaupt nichts mehr nach Deutschland eingeführt werden darf.

Durch diese Massnahmen, die sich praktisch als Grenzsperre auswirken, wird die Existenz der kleinen Handwerker und Kaufleute in den Grenz-

gebieten, die vorwiegend auf den Grenzverkehr angewiesen waren, auf das Schwerste bedroht.

Unserer Anschauung nach stehen diese Massnahmen im Widerspruch zu dem Wirtschaftsabkommen zwischen der deutschen und der èechoslovakischen Regierung vom 29. VI. 1920, Slg. d. G. u. V. Nr. 350 ex 1921 Anlage F Punkt 8) und wäre es daher Aufgabe der massgebenden Regierungsstellen in dieser Beziehung ehestens einzuschreiten, um den kleinen Handwerkern und Gewerbetreibenden im Grenzgebiete die Existenzmöglichkeit zu «erhaltem.

Die Gefertigten richten daher an die Herren Minister nachstehende Anfrage:

Sind die Herren Minister bereit, umgehend Verhandlungen mit den massgebenden deutschen Regierungsstellen aufzunehmen, um die mit 1. I. 1935 in Kraft getretenen Massnahmen entsprechend abzuändern, damit der kleine Grenzverkehr und insbesonders der Verkehr mit gewerblichen und handwerksmässigen Waren auch weiterhin durchgeführt werden kann?

Prag, am 1. Feber 1935.

Stenzl, Eckert, Prause,

Böhm, Halke, Hokky, Windirsch, Dr. Jabloniczky,

Dobránsky, Dr. Törköly, Dr. Szüllö, Dr. Holota,

Zierhut, Köhler, Heller, Wagner, Fedor, Szent-

iványi, Nitsch, Viereckl, Platzer, Gläsel,

Dr. Hodina.


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