erträge errechnen zu können. Es ist klar, daß an den rechnerischen Begründungen unter solchen Umständen vieles nicht in Ordnung sein kann. Es müßte sonst das Ergebnis zu gunsten der besteuerten Landwirte ganz anders ausfallen. Die betroffenen Landwirte empfinden die ihnen durch die Einkommensteuer auferlegte unverdiente Belastung ungemein drückend, weil sie sich dagegen auch gar nicht entsprechend zu wehren vermögen. Das ihnen zustehende Rekursrecht wird häufig gar nicht ausgenützt, weil die schwere landwirtschaftliche Arbeit und der Druck der Sorgen das Denken und die Entschlußkraft rauben, die nötig sind, um gegen die ungerecht empfundenen Steuervorschreibungen anzukämpfen.

Im Interesse der Landwirte, die ohnedies einen schweren Lebenskampf zu führen haben, ist es notwendig, daß objektiv vorgegangen wird. Aus diesem Grunde wird der Herr Finanzminister gefragt:

1. ) ob er bereit ist, bekanntzugeben, auf welche Unterlagen sich die Einkommenbesteuerung der Landwirte im Bezirke Gablonz a. N. stützt,

2. ) was er zu tun gedenkt, daß die Landwirte, die durchwegs Kleinbauern sind, von den ihnen durch die ungerechte Besteuerung auferlegten Belastungen befreit werden?

Prag, am 26. September 1934.

Windirsch,

Oehlinger, Greif, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Zierhut, Halke, Wagner, Viereckl, Heller, Kunz, Zajíèek, Krampe, Bobek, Böhm, Dr. Mayr-Harting, Platzer, Scharnagl, Fritscher, Gläsel, Dr. Hodina, Köhler.

Pùvodní znìní ad 2742/ IV.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch.

und Genossen

an den Landwirtschaftsminister betreffend Maßnahmen gegen Feldfrevel.

Eine große Anzahl Fälle, die sich im heurigen Jahre in allen Teilen des Staates ereignet haben, spricht dafür, daß wirksame Maßnahmen gegen Feldfrevel ergriffen werden müssen, um die Landwirte davor zu bewahren, daß ihnen durch Felddiebstähle und andere durch Menschen verursachte Nachteile ihr mit großen Kosten und Mühen verbundener Ertrag geschmälert wird oder ganz und gar verloren geht.

Des Felddiebstahles machen sich oft Personen schuldig, die keinesfalls durch wirtschaftliche Not dazu gezwungen sind, sondern die aus Gewinnab-

sicht die Landwirtschaft bestehlen und das gestohlene Gut veräußern Daß derartige Fälle vorkommen, dafür spricht eine in der »Reichenberger Zeitung« am 1. September 1934 erschienene Notiz unter der Überschrift: »Die nächtliche Feldwache in Nebotein. « Die Notiz hat folgenden Wortlaut:

»Wie seinerzeit berichtet, versieht im Bezirke Nebotein bei Olmütz eine aus ansäßigen Bauern zusammengestellte Feldhüterwache den Sicherheitsdienst auf den Feldern, um den dort in letzter Zeit so zahlreich vorkommenden Feldd ebstählen einen wirksamen Damm entgegenzusetzen. Diese Wache, die ihren Kontrollgang meist nachts ausführt, hat gute Erfolge zu verzeichnen, denn fast täglich werden Personen beim Feldfrevel betreten. Dabei wurde nun die Feststellung gemacht, daß der größte Teil dieser Felddiebe nicht aus bitterer Not nach fremdem Eigentum greift, sondern es sich um Personen handelt, die Unterkunft und einen Viehstand, aber keinen eigenen oder gepachteten Boden besitzen, mit dem sie ihr Vieh ernähren könnten. «

In der gleichen Zeitung ist am 8. September 1934 unter der Überschrift »Handel mit gestohlenen Kartoffeln« abermals «ine Notiz erschienen, die folgenden Wortlaut hat:

»Der 24jährige Franz Schua aus Drahowitz wurde von der Gendarmerie in Altrohlau verhaftet, weil er in letzter Zeit an mehreren Orten in der Umgebung von Karlsbad Kartoffeldiebstähle vollführte. Die Beute verkaufte er wieder weiter. In einem Falle wurde ein Schaden von etwa 1000 Kè festgestellt. In den anderen Fällen ist der Wert nicht sichergestellt. Auch ist der Mann verdächtig, im Mai 1933 in Karlsbad eine Kiste Schokolade entwendet zu haben, die er im Hausierhandel weiter verkaufte. «

Die Felddiebstähle haben aber auch ihren Grund darin, daß eine Menge Personen Viehhälter sind, denen die zum Futterbau erforderlichen Grundstücke fehlen und die das zur Ernährung ihrer Tiere notwendige Futter (Grünfutter, Kartoffeln, Rüben, Körnerfutter) den Landwirten stehlen.

Unter Hinweis auf die vorstehenden Ausführungen ist es dringend erforderlich, daß endlich solche Maßnahmen getroffen werden, die in wirksamer Weise dazu beitragen, das Feldeigentum zu schützen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen reichen dazu nicht aus.

Der Herr Landwirtschaftsminister wird gefragt, ob er bereit ist, in dieser Richtung die geeigneten Vorkehrungen zu treffen.

Prag, am 25. September 1934.

Windirsch,

Böhm, Heller, Halke, Platzer, Gläsel, Oehlinger, Dr. Mayr-Harting, Zajíèek, Dr. Luschka, Wagner, Zierhut, Viereckl, Dr. Hodina, Fritscher, Scharnagl, Bobek, Krumpe, Greif, Dr. Petersilka, Kunz, Köhler.

Pùvodní znìní ad 2742/V.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch

und Genossen an den Landwirtschaftsminister

und Gesundheitsminister betreifend die Beseitigung chemischer Verunreinigungen des Wassers im Wittigfluß (Bezirk Friedland i. B. )

Am 21. August 1934 wurde von der Stadtvertrelung in Friedland i. B. eine außerordentliche Sitzung abgehalten. Aus dem darüber veröffentlichten. Bericht st Folgendes zu entnehmen:

»In der Sitzung vom 25. Juli genehmigte die Stadtvertretungssitzung Reparaturarbeiten des Oberwassergrabens des städtischen Elektrizitätswerkes Friedland (Werk Dörfel) und vergab die Arbeiten an den Offertsteller Ing. Fanta (Reiche-nberg) zu einem Gesamtbetrage von 54. 570 èsl. Kronen. Bei der näheren Untersuchung, welche bei der kürzlich stattgefundenen Begehung durch Sachverständige durchgeführt wurde, ergab sich aber, »daß durch den Säuregehalt des Wittigwassers die Reparaturarbeiten«, wie sie jetzt vorgenommen werden, sollen, in einigen wenigen Jahren wiederum durchgeführt werden müssen. Im darauf folgenden Referat des Bürgermeisterstellvertreters Franz Priebisch waren auch die Gründe enthalten, welche die Sachverständigen bewegten, einen Antrag auf Erweiterung der Reparatur der Gemeindevertretung vorzulegen. »Durch den Schwefelgehalt des Wittigwassers ist es notwendig, daß der Beton durch eine Schutzschicht (Teer) verbessert wird Daß diese Gründe nicht früher vorgelegt wurden, ist darauf zurückzuführen, daß ein wichtiges Gutachten eines Sachverständigen erst vor kurzem eingelangt ist. Der projektierte Feinanstrich würde einen Kostenaufwand von 19. 200 Kè erfordern. Um auch eine gute, gesunde Betonmischung zu erreichen, ist es auch laut Urteil des Sachverständigen notwendig, reines Wasser zu verwenden und würden sich die Koste a der Zufuhr hiefür auf zirka 2500 Kè stellen. Weiters ist an einigen besonders

schadhaften Stellen des Oberwassergrabens, um eine gründliche Verbesserung herbeiführen zu können, eine Pflasterung, welche dann ausgefugt und verputzt wird, zu empfehlen und es stellen sich die Kosten für die in Frage kommenden 240 Quadratmeter auf 8400 Kè. Um auch für weitere eventuell vorkommende und nicht vorhergesehene Arbeiten eine Deckung zu haben, wird der Gemeindevertretung vorgeschlagen, einen Betrag von 15. 000 èsl. Kronen dafür bereit zu stellen. Zusammenfassend würden sich also die Kosten für die bereit« vergebenen Arbeiten, und für die vorgeschlagene Erweiterung der Reparatur auf 100. 000 Kè stellen. «

In dem Bericht ist der Hinweis enthalten, daß der Wittigfluß chemische Verunreinigungen mit sich führt, die nicht nur den Wasserbauten schädlich sind, sondern die gewiß auch im hohen Maße der Gesundheit von Menschen und Tieren nachteilig werden können. Insbesondere ist dadurch die Fischzucht benachteiligt. Die chemischen Verunreinigungen des Wittigflußes entstammen den Betrieben, die sich längs seines Wasserlaufes befinden, von wo sie ohne Verwendung mechanischer, ehemischer und biologischer Schutzeinrichtungen abfließen. Es ist notwendig, daß von ämtlicher Seite festgestellt wird, welchen Betrieben die säureund schwefelhaltigen Abwässer entstammen und daß Vorkehrungen getroffen werden, um die weitere Verunreinigung des Wittigflußes zu verhindern.

Die Herren Landwirtschafts- und Gesundheitsminister werden deswegen gefragt, ob sie bereit sind, darauf Einfluß zu nehmen, daß eine Revision der längs des Wittigflusises befindlichen Betriebe durchgeführt wird, um die Quellen der den Wittigfluß verunreinigenden Abwässer festzustellen und ob sie gewillt sind, Verfügungen, zu treffen, daß weitere Verunreinigungen des Flußwassers hintan gehalten werden.

Prag, am 24. September 1934.

Windirsch,

Böhm, Heller, Halke, Oehlinger, Dr. Mayr-Harting, Zajíèek, Platzer, Wagner, Zierhut, Gläsel, Fritscher, Schamagl, Bobek, Greif, Krumpe, Dr. Petersilka, Kunz, Dr. Luschka, Dr. Hodina, Viereckl, Köhler.


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