und gegen welchen während der ganzen Zeit seiner Zuteilung in Hohenelbe wegen seiner sprachlichen Kenntnisse keine Beschwerden erhoben wurden, auch zu Beginn seiner dortigen Tätigkeit nicht, wo seine Kenntnis der deutschen Sprache eine weitaus geringere war.

Eine weitere Verfügung ist daher umsoweniger notwendig, als es inzwischen bereits zur Versetzung des Steuersekretärs Jaromír Drašnar von Hohenelbe, worum er selbst bereits längst eingereicht hatte,, zum Steueramte in Hradec Králové gekommen ist, wo aus Dienstesrücksichten die Ergänzung der Zahl der zugeteilten Kräfte notwendig war.

Prag, am 16. Jänner 1934.

Der Finanzminister: Dr. Trapl, m. p.

Pøeklad ad 2469 XIX.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Luschka und Genossen,

betreffend Hilfsmassnahmen zu Gunsten

der finanziell notleidenden Gemeinden

(Druck 2365/III).

Die Regierung verfolgt mit erhöhter Aufmerksamkeit die schweren Auswirkungen, mit deinen die gegenwärtige Wirtschaftskrise in der Wirtschaft dar territorialen Selbstvarwaltungsvarbände - namentlich der Gemeinden und Bezirke - in Erscheinung tritt, und sie sucht, soweit dies die Rücksichtnahme auf die Staatsfinanzen zulässt, bereits in den Grenzen der geltenden Vorschriften der Selbstverwaltung in den dringendsten Fällen auszuhelfen. So hilft die staatliche Finanzverwaltung namentlich den Gemeinden und Bezirken in den dringendstem Fällen vorübergehend durch Gewährung unverzinslicher Darlehen auf die Zuschläge bei massigen Ruckzahlungsraten und durch Stundung der Uebenzahlungen auf die Zuschlagsüberweisungen aus den früheren Jahren oder durch Bewilligung von Teilzahlungen auf diese Ueberzahlungen aus. Auch haben einige bisherige gesetzliche Massnahmen auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiete nicht nur den Staatsfinanzen sondern auch den

Finanzen der Selbstverwaltungsverbände Vorteile gebracht (z. B. die Liquidierung der Steuer- und Zuschlagsrückstande nach dem Gesetze über die Arbeitsanleihe, Darlehen an die Selbstverwaltungsverbände aus dem Ertrage dieser Anleihe, Herabsetzung des Zinsmasses aus den Titre- und anderen Kommunalschulden, Personalersparungsmassnahmen u. dgl. ).

Unter Rücksichtnahme auf die kritische Situation der Finanzen der territorialen Selbstverwaltungsverbände hat das Finanzministerium im Einvernahmen mit dem Ministerium des Innern einen besonderen Beirat für die Regelung der Finanzwirtschaft der territorialen Selbstverwaltungsverbände geschaffen, in dem Funktionäre der Selbstverwaltung als Praktiker berufen worden sind. Dieser Beirat sowie die aus seinen Mitgliedern gewählte besondere Kommission haben sich bereits mit den Fragen beschäftigt, wie den Gemeinden und Bezirken in ihrer finanziellen Notlage namentlich in Ansehung der sich aus ihrer ubermässigen Verschuldung ergebenden Folgen geholfen werden könnte. Das Ergebnis dieser Beratungen wird die Grundlage für die Regierungsberatungen über die gesetzlichen Massnahmen auf dem Gebiete der Finanzwirtschaft der Gemeinden und Bezirke bilden. Wegen der kritischen Situation der Staatsfinanzen wird es nicht möglich sein, den Gemeinden neue Zuweisungen aus dem Ertrage der staatlichen Steuern und Abgaben oder irgendeine direkte Entschädigung für den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinden zu gewähren, wie dies die Interpellation verlangt.

Den territorialen Selbstverwaltungsverbänden werden bereits derzeit sehr bedeutende Zuweisungen aus den staatlichen Steuern und Abgaben gewährt. So wird namentlich die ganze Gebäudesteuer (Hauszins- und Klassensteuer) den Gemeinden, gegebenenfalls den Ländern zugewiesen und aus dem Ertrage der Umsatz- und Luxussteuer werden bereits derzeit den Ländern so hohe Zuweisungen einerseits für ihren eigenen Bedarf, andererseits für die Beiträge an finanziell schwache Gemeinden und Bezirke sowie weiter für die Lehrergehalte gewährt, dass der überwiegende Teil des Ertrages dieser Steuer durch diese Zuweisungen abgeschöpft wird.

Die Regierung wird allerdings auch in Hinkunft dem Kreditprobleme, namentlich der Entwicklung der Zinssätze erhöhte Aufmerksamkeit widmen.

Prag, am 17. Jänner 1934.

Der Vorsitzende der Regierung: Malypetr, m. p.

Pøeklad ad 2469/XX.

Antwort

des Ministers für öffentliche Arbeiten

auf die Interpellation des Abgeordneten Krumpe und Genossen

wegen der Durchführung der Strassen-

arbeiten auf der Jitschin-Rumburger

Staatsstrasse, Teilstrecke Lobendau-Nie-

der-Einsiedel (Druck 2356/XXII).

Die einzelnen Punkte dieser Interpellation beantworte ich wie folgt:

ad 1. Mit Rücksicht auf die ungünstige Jahreszeit trifft die Staatsverwaltung Massnahmen dahin, dass die der Firma Pravofalt vergebene Strassendecke dar Staatsstrasse der Rumburger Verbindungsstrecke zwischen km 0. 890. und 3. 200 über die Winterszeit gesichert werde. Wenn die Firma die Arbeiten im Frühjahre 1934 nicht beenden sollte, wird das Ventrassverhätinis mit ihr gelöst und die Fertigstellung einer anderen Firma vergeben werden.

ad 2. Die Arbeiten und Lieferungen für die Herstellung der Staatskassen werden auf Grund das Ergebnisses der öffentlichen Wettbewerbe vorgeben. Wegen des drückenden Standes der Staatefinanzen können Lieferungen und Arbeiten an ortsansässige Firmen, welche nach dem Wettbewerbsergebnisse teurer sind als fremde Firmen, nur dann vergeben werden, wenn der Preis nur unwesentlich höher ist, wobei bei den Pflasterwürfeln nicht nur der Preis sondern auch die Qualität des Steines und seine Bearbeitung in Erwägung gezogen werden muss.

ad 3. Die Arbeiterschaft, welcher die Firma Pravofalt einen Teil des Lohnes schuldet, hat die Bewilligung der gerichtlichen Exekution auf die geschuldeten Beträge erwirkt und die Staatsverwaltung hat in dieser Richtung alle gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen getroffen.

Prag, am 15. Jänner 1934.

Der Minister für öffentliche Arbeiten: Ing. Dostálek, m. p.

Pøeklad ad 2469/XXI.

Antwort

des Ministers des Innern und des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. jung und Genossen,

betreffend Verhaftung wegen des Verkaufes von Ansichtskarten (Druck 1907/XX).

Die Gendarmerie und Polizei ist in den m der Interpellation erwähnten Fällen gegen die Personen, welche die in der Interpellation angeführten Ansichtskarten verkauft oder in Verschleiss gegeben haben, eingeschritten und hat die Strafanzeige an das Gericht erstattet, weil Umstände ermittelt worden sind, welche den Verdacht strafbarer Handlungen nach § 16, Z. 2, des Gesetzes zum Schütze der Republik, bezw. nach § 300 des Strafgesetzes begründet haben. Dem Vorgehen dieser Organe kann nichts vorgeworfen werden.

Soweit die Interpellation das Justizministerium anbelangt, antworte ich Folgendes:

Beim Bezirksgerichte in Èeský Tìšín ist das Strafverfahren gegen Anna Hojná und Kons. eingeleitet worden. Die Hojná war vom 1. bis 9. Juni 1932 in Untersuchungshaft, an welchem Tage sie gegen Kaution entlassen und ihr die Rückkehr in ihren Wohnort in Cieszyn ermöglicht wurde.

Gegen acht Personen ist die Anklage wegen strafbarer Handlungen gegen das Gesetz zum Schütze der Republik eingebracht worden. Bei der am 19. September 1933 durchgeführten Hauptverhandlung wurde Anna Hojná von der Anklage freigesprochen, drei Mitangeklagte wurden bedingt wegen des Vergehens der Gutheissung strafbarer Handlungen, weitere drei ebenfalls bedingt wegen des Vergehens der Mitschuld an der Gutheissung strafbarer Handlungen und eine unbedingt wegen des Vergehens der Gutheisung strafbarer Handlungen, durchwegs zu verschärftem Arrest von drei Tagen verurteilt. Der Freispruch der Hojná ist rechtskräftig. Ueber die Rechtsmittel, welche von der Staatsanwaltschaft und den Mitangeklagten angemeldet worden sind, ist noch nicht entschieden worden.

Prag, am 11. November 1933.

Der Minister des Innern: Èerný, m. p.

Der Jistizminister: Dr. Meissner, m. p.


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