wegen der Automatisierung der staatlichen Telephonzentrale in Asch.
Verschiedene öffentliche und private Körperschaften, als auch die Gesamtheit der Telephonabonnenten bemühen sich bereits seit Jahren um die Automatisierung der Ascher Telephonzentrale. Die Postverwaltung hat zu dieser Forderung wiederholt Stellung genommen und seinerzeit die Bereitwilligkeit ausgesprochen, wenn die damals noch offene Frage des neuen Postgebäudes geregelt sein wird. Die Stadtgemeinde hat sich daraufhin besonders bemüht und angestrengt, bis die Postgebäudeangelegenheit bereinigt war. Als die Post in das neue Gebäude übersiedelt war, wurden die Bemühungen zur Automatisierung sofort wieder aufgenommen, um diese nun beschleunigt in die Wege zu leiten. Von Seite der Post wurden auch die für die Automatisierung nötigen Veränderungen im Laitungs- und Kabelnetz durchgeführt, doch unterblieb die Bereitstellung der automatischen Zentrale. Auf meine diesbezüglichen persönlichen Interventionen im Postministerium erhielt ich vor ungefähr zwei Jahren den Bescheid, dass zur Zeit wegen Einstellung aller neuer Investitionen an die Automatisierung der Ascher Zentrale nicht geschritten werden kann, bei Wiederaufnahme der Investitionen werde jedoch Asch mit in erster Reihe stehen.
Aus dem im Parlamente zur Behandlung stehenden Staatsvoranschlage für 1934 ist jedoch zu ersehen, dass zwar die Investitionen wieder aufgenommen werden und sechs Städte automatische Telephonzentralen im kommenden Jahre erhalten sollen, doch erscheint dabei Asch nicht berücksichtigt. Und doch erscheint die Automatisierung in Asch mindestens ebenso dringend als anderswo. Man bedenke die zahlreiche und hoch entwickelte Industrie des Ascher Gebietes, die sich unter grossen Anstrengungen sicherlich besser als in manchen anderen Gebieten geholfen hat, denke an die Grosse der Stadt Asch selbst und ihre Steuerkraft, trotz der heutigen misslichen Zeit.
Der Herr Minister für Post- und Telegraphenwesen wird aus diesem Anlasse gefragt:
Ist die Durchführung der Automatisierung der Telephonzentrale in Asch in nächster Zeit zu erwarten?
Ist der Herr Minister bereit, dieselbe zu fördern und zu beschleunigen?
Prag, am 14. November 1933.
Gläsel,
Windirscb, Platzer, Wagner, Oehlinger, Bobek, Greif, Krampe, Dr. Petersilka, Zajièek, A. Köhler, Viereckl, Dr. Luschka, Fritscher, Kunz, Scharnagl, Heller, Dr. Mayr-Harting, Zierhut, Böhm, Halke, Dr. Hodina.
Púvodní znìní ad 2384/VI.
Interpellation
des Abgeordneten Windirsch und Genossen
an den Finanzminister,
betreffend Beschwerden gegen das Steueramt in Auscha.
Mehrere Landwirte im Gerichtsbezirke Auscha haben Hopfen verkauft, der bei den Landwirten vorläufig auf den Hopfenböden liegen geblieben ist. Den Landwirten wurde später vom Steueramte in Auscha ein Verbot des Abtransportes des Hopfens auferlegt, insolange sie nicht ihre Steuerliickstände beglichen haben. Es kommt hiebei u. a. in betracht die Gemeinde Robitsch, in der ein Verbot des Hopfenabtransportes folgende Landwirten auierlegt wurde:
Alois Günther in Robitsch Nr. 40,
Karl Korbel Nr. 37,
Alois Leinert Nr. 35,
Eduard Munzig Nr. 36,
Franz Reichelt Nr. 18,
Wenzel Weidner Nr. 29,
Josef Wendler Nr. 24.
Es ist kaum anzunehmen, dass das vom Steueramten in Auscha erlassene Verbot den Intentionen des Finanzministeriums entsprechen kann. Wenn die Landwirte schon mit der Zahlung von Steuern im Verzüge sind, dann muss ihnen mindestens die Gelegenheit gegeben werden, durch Hopfenabverkäufe und durch den Abtransport des Hopfens zu den notwendigen Geldeinahmen zu gelangen. Insolange eingelagerter Hopfen jedoch nicht abtransportiert werden kann, können die Landwirte auch nicht zu den von ihnen erhofften Geldern gelangen. Das von dem Steueramt in Auscha erlassene Verbot steht übrigens im Widerspruch zu dem Gesetz vom 5. Mai 1933 v Slg. d. G. u. V. Nr. 74, betreffend die zeitweilige Regelung des Vollzuges der Exekutionen gegen Landwirte, das die Exekutionsführung gegen Landwirte bis zum Ende des Jahres 1933 aufgehoben hat.
Der Herr Finanzminister wird deswegen siefragt:
1. ob er mit dem Vorgehen des Steueramtes in Auscha einverstanden ist,
2. ob er, wenn die Anordnung des Steueramtes in Auscha als ungesetzlich erkannt wird, gewillt ist anzuordnen, dass das erlassene Verbot des Abtransportes van Hepfen von den Lagern der Landwirte aufgehoben wird,
3. ob er bereit ist, zu verfugen, dass das Steueramt in Auscha angewiesen wird, die beste-
henden gesetzlichen Vorschriften genau zu beachten?
Prag, am 21. November 1933.
Windirsch,
Oehlinger, Krumpe, Halke, Dr. Mayr-Hartlng,
Köhler, Dr. Luschka, Zierhut, Dr. Hodina, Schar-
nagl, Greif, Bobek, Gläsel, Dr. Petersilka, Böhm,
Fritscher, Viereckl, Zajièek, Kunz, Heller,
Wagner, Platzer.
Púvodní znìní ad 2384, VII.
Interpellation
des Abgeordneten Windirsch und Genossen
an den Justizminister,
betreffend die Regelung des Advokaten-
tarifes und sonstiger Forderungen
der Advokaten.
Dem Vernehmen nach soll die Regierung im Rahmen der von ihr eingeleiteten Verbilligungsaktion an die Herabsetzung des Advokatentanles schreiten. Dieses Bestreben ist von besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft, deren Angehörige mitunter zwangsweise bemüssigt sind, die Hilfe von Advokaten in Auspruch zu nehmen. Die aus der Arbeit der Advokaten resultierenden Unkosten sind jedoch ungemein hoch und sie können ohne wirtschaftliche Schädigung kaum ertragen werden. Mit der Regelung des Tarifes der Advokaten allein ist es aber nicht getan, sondern es muss im Wege gesetzlicher Bestimmungen auch festgelegt werden, dass von Seite der Advokaten zum Schaden der Parteien nicht nutzlose Stritte geführt und die von den Advokaten Hilfe heischenden Parteien auch richtig beraten werden. Es darf nicht dazu kommen, dass manche Advokaten aus Gewinnabsichten Parteien in Rechtsstreitigkeiten verstricken und sich so die Gelegenheit verschaffen, unbegründete Einnahrnsmöglichkeiten zu eröffnen. Dass in dieser Hinsicht Anlass zu Klagen besteht, beweist u. a. folgendes Vorkommnis, bei dem es sich um die Person des Advokaten Dr. Alfred Peres in Reichenberg handelt. Der Sachverhalt ist hiebei folgender:
Wilhelm Peuker und seine Gattin Leopoldine Peuker und Franz Duchek, alle wohnhaft in Liebenau bei Reidienberg, haben im Jahre 1929 von der Firma Brüder Meissner in Prag ein Lastauto gekauft, dessen Hinterachse zu schwach gewesen ist. Für die Bezahlung der Kaufsumme des Lastautos übernahm der Landwirt Franz Peuker in Oberberzdorf bei Reichenberg die Haftung. Nachdem die Auswechslung der Achse nicht sogleich auf gütlichem Wege erfolgte, wurde hiebei die Hilfe des Advokaten Dr. Alfred Peres in Redchenberig in Anspruch genommen. Derselbe entwickelte in diesem Falle eine grosse Lebhaftigkeit und es entstanden Kosten in einer Höhe von 5432 Kè 90 h. Den die Dienste des Advokaten in Anspruch nehmenden Parteien erschien dieser Betrag zu
hoch. Sie leisteten nur eine Zahlung in der Gesamthöhe von 2255 Kè. Zwecks Hereinbringung des Restbetrages brachte Dr. Peres gegen die Beteiligten eine Klage bei dem Gerichte in Reichenberg ein. Als sich der Verhandlungstag herannäherte, wurde den von Dr. Peres beklagten Parteien gelegentlich einer Begegnung mitgeteilt, dass es nicht notwendig sei, dass sie zur Verhandlung erscheinen. Die gleiche Auskunft wurde auch noch am Verhadlungstage von dem Substituten des Dr. Peres, dem Dr. Weiss gegeben. Die beklagten Parteien kamen deswegen nicht zur Verhandlung und gegen sie wurde zu Gunsten des Dr. Peters ein Versäumnisurteil gefällt. Das Verhalten des Advokaten in diesem Falle mag von seinem Standpunkte aus beurteilt richtig sein, doch ist es dem Empfinden widersprechend, dass er im Wege seiner rechtsfreundlichen Beratung es dazu gebracht hat, derartige hohe Advokatenspesen aufzuhäufen. Weiter ist nicht richtig, dass Dr. Peres, als ihm zum Zwecke einer Akontoabstattung ein von Max Pahla in Jilowey bei Liebenau ausgestellter Wechsel über 900 Kè gegeben wurde, er den Ueberbringer Wilhelm Peuker veranlasste, als Wechselgiranten die Unterschrift seiner Frau Leopoldine Peuker auf den Wechsel zu setzen. Dem Rechtsanwalt Dr. Peres musste es klar sein, dass er in diesem Falle einen falschen Rat gab, weil Wilhelm Peuker nicht befähigt gewesen ist, für seine Frau Leopoldine Peuker deren Namen auf den Wechsel zu schreiben.
Daraus ergibt sich, dass es notwendig ist, nicht nur dem ausbeuterischen Vorgehen mancher Advokaten zu begegnen, sondern dass es auch erforderlich ist, darauf hinzuwirken, dass die Advokaten veranlasst werden, im Sinne früherer guter Traditionen ihren Beruf auszuüben und die rechtsuchenden Parteien gut zu beraten. Es ist notwendig, in dieser Hinsicht nichts ausseracht zu lassen, weil sich auf Grund der Statistik vom Jahre 1920 bis 1932 ergibt, dass sich die Zahl der in Böhmen befindlichen Advokaten um 60% vermehrt hat. Diese Zahl entspricht weder dem Bevölkerungszuwachs, noch der wirtschaftlichen Entwicklung. Manche Advokaten sind daher bemüht, sich auf eine nicht immer dem rechtshilfesuchenden Parteien entsprechende zweckmässige Art Einnahmen zu verschaffen.
Der Herr Justizminister wird gefragt:
1. ob er bereit ist, darauf einzuwirken, dass eine der wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung tragende Regelung des Advokatentarifes baldige Tatsache wird,
2. ob er gewillt ist, den Advokaten in Erinnerung zu bringen, dass die Führung nutzloser, die Parteien schädigander Rechtsstreitigkeiten vermieden wird?
Prag, am 21. November 1933.
Windirsch,
Viereckl, Böhm, Köhler, Zierhut, Bobek, Greif,
Dr. Mayr-Harting, Zajièek, Fritscher, Scharnagl,
Kunz, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Krumpe, Dr.
Hodina, Oehlinger, Wagner, Heller, Platzer,
Halke, Gläsel.