2319/VII.

Interpelace

poslance Krosnáøe a soudruhù

ministru spravedlnosti o neslýchané konfiskaèní praxi.

Bankovní zamìstnanci pro informaci všem pracujícím a drobným vkladatelùm a dlužníkùm vydali leták, ve kterém censura zabavila tyto vìty:

Jak se však zachází s Vašimi penìzi? Co dìlají øeditelé Èeské banky Union, Èeské eskomptní banky a úvìrních ústavù Länderbanky?

A již se chystá nová rána proti Vám.

Tento útok nepostihne jen zamìstnance, nýbrž i Vás. Nevyhnutelným dùsledkem toho by bylo zmenšení obratu, další zastavení závodù a zvìtšení nezamìstnanosti.

To jest mzda za jejich smutnì výkony! Na venek mluví tito hospodáøští vùdcové o zájmu pro ústav, národní hospodáøství atd.

Starejte se o to, co se dìje s Vašimi penìzi, tak mùžete mnohému zabrániti!

Sledujte pozornì události v bankách, uslyšíte ještì mnoho, co se i Vás bude týkati! Vystupte pøi každé pøíležitosti proti tìmto nenasytùm, kteøí bezohlednì poškozují také Vaše zájmy!

Tážeme se pana ministra spravedlnosti, jaké opatøení hodlá uèiniti, aby napøíštì nedocházelo k tak nehorázné konfiskaci, kterou provádí pražský censor zøejmì v zájmu bankovních øeditelù?

V Praze dne 28. èervna 1933.

Krosnáø,

Novotný, Èižinská, Hrubý, Juran, Hruška, Kopecký, Šliwka, Dvoøák, Gottwald, Kliment, Štìtka, Babel, Hadek, J. Svoboda, Hodinová-Spurná, Höhnel, Tyll, Kuhn, K. Procházka, Štouraè.

Pùvodní znìní ad 2319/III.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Bacher und Genossen

an den Justizminister

wegen Beschlagnahme der Artikel »Die kalte Dusche« Nr. 105 vom 5. Mai 1933

und »Die Schlagbäume sind wieder da«

Nr. 107 vom 7. Mai 1933 der Warnsdorfer

Zeitung »Abwehr«.

In der Nummer 105 der Warnsdorfer Zeitung »Abwehr« vom 5. Mai 1933 erschien der Artikel:

»Die kalte Dusche. Die Ansprüche der Gemeinden, die infolge ihrer zerrütteten Finanzen natürlich nur geringe Beträge Arbeitsanleihe zeichnen können, an den Staat dürften nur zu einem geringen Bruchteil erfüllt werden. Von Millionen kann jedenfalls gar keine Rede sein, die schönen Investitionsprogramme dürften auf dem Papiere stehen bleiben. Diese Folgerung ergibt sich aus Erklärungen hoher Finanzstellen. Gemeinden, die es zuwege gebracht haben, dass die regulären 250 Prozent Gemeindeumlagen nicht einmal zur Deckung des Zinsendienstes zureichen und sie daher 350 Prozent Umlagen beantragen müssen, erhalten voraussichtlich überhaupt keinen Heller Arbeitsanleihekredit. Auch solche nicht, die von Jahr zu Jahr in eine höhere Verschuldung geraten sind, also das Gleichgewicht im Gemeindehaushalt nicht herzustellen im Stande sind. Wer wird denn also die Arbeitsanleihe erhalten, die doch vor allem für die Notstandsgebiete bestimmt sein sollte?«

Und in der Nr. 107 derselben Zeitung vom 7. Mai 1933 der Artikel:

»Die Schlagbäume sind wieder da! Die Zeiger der Zeit werden nach rückwärts gedreht! Die Schlagbäume an den Landesgrenzen, die das heutige Geschlecht allein noch aus vergilbten Geschichtenbüchern von anno tobak kennt, sie haben vorgestern an einem funkelnagelneuen Stücke an der Warnsdorfer-Seifhennersdorfer Grenze eine vermerkungswürdige Urstände gefeiert. Im blütenweissen Anstrich prangt der Grenzgalgen, den ein Philister aus dem Sachsenlande in seiner Herzenseinfalt zunächst als Hebelarm zu einem Ziehbrunnen ansah. Wer die Errichtung des Schlagbaumes verfügt hat, der an der WarnsdorfGrosschönauer Grenze schon heute und in den allernächsten Tagen auch bei anderen Strassenzollämtern Nachfolger erhalten wird, will die Grenzaufsicht selbst nicht wissen, - man kann es also, ebenso wie den Zweck der Uebung nur erraten. Und da eine Einhebung der Wegemaut wie zu Zeiten der Postkutsche nicht in Frage kommen dürfte, bleibt nur die leidige Politik übrig, die das Requisit aus Ur-Urgrossvaters verzapften Tagen hervorgeholt hat. Es will allerdings scheinen, als ob der alte Schlagbaum denn doch nicht ausreichen wollte, um seiner heutigen Mission so zu entsprechen, als es von ihm vielleicht erwartet wird. Das zu prüfen ist jedoch nicht Sache des Chronisten. Er hat nur festzustellen, was ist und was war, und kann nur dem Wunsche Ausdruck geben, dass die Verhältnisse im nordböhmischsächsischen Grenzverbehre hald wieder auflockern und bessern mögen, die jetzt - siehe auch die Verweigerung der Vidierung von neuausgestellten Grenzübertrittsscheinen hüben und drüben - in

einer solchen Spannung gehalten werden, dass alte vom Sommerverkehre abhängigen Unternehmungen schweren Schaden nehmen müssen. «

Die Bezirksbehörde in Warndorf verfügte am 4. Mal 1933 mit dem Bescheid Z. 19/46 A die Beschlagnahme des Artikels »Die kalte Dusche« in seinem ganzen Wortlaut. Diese Verfügung wurde vom Kreis- als Piessgericht in B. Leipa mit Erkenntnis TI 21/33-2 bestätigt und mit § 18, Z. 2 des Gesetzes zum Schütze der Republik begründet.

Desgleichen verfügte die Bezirksbehörde in B. Leipa mit dem Bescheid Z. 19/49 A vom 6. Mai 1933 die Beschlagnahme des Artikels »Die Schlagbäume sind wieder da« im ganzen Wortlaut, was mit Erkenntnis des Kreis- als Pressgericht in B. Leipa Tl 23/33-2 bestätigt und mit § 300 des Strafgesetzes und mit § 14, Z. 5 des Schutzgesetzes begründet wurde.

Ganz abgesehen davon, dass diese Beschlagnahme eine Verletzung des § 113 der Verfassungsurkunde darstellen, wären noch Folgendes zu erwähnen:

Bezüglich des Artikels »Die kalte Dusche« muss festgestellt werden, dass hier keinesfalls der Tatbestand des § 18, Abs. 2 des Schutzgesetzes vorliegt. Der Artikel ist keinesfalls geeignet die Sicherheit des Staates, die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung zu schädigen. Im Gegenteil er will die Behörden auf die Notwendigkeit aufmerksam machen, entsprechende Beträge aus dem Erlöse der Arbeitsanleihe für die Notstandsgebiete bereitzustellen.

Bezüglich des Artikels »Die Schlagbäume sind wieder da« muss auch festgestellt werden, dass der Tatbestand des § 300 des Strafgesetzes noch des § 14, Abs. 5 des Schutzgesetzes gegeben ist. Der Artikel bezweckt weder in roher oder verhetzender Weise die Republik oder eine nationale Minderheit herabzusetzen noch den allgemeinen Frieden oder die internationalen Beziehungen zu bedrohen, sondern er tritt für den Fortschritt ein und damit für die legitimen Interessen der Allgemeinheit und will nur schädliche Massnahmen der Behörden einer berechtigten aber gemässigten Kritik unterziehen.

Der materielle Schaden, den die Warnsdorfer Zeitung »Abwehr« durch diese beiden Beschlagnahmen erleidet, ist mit 4. 700 Kè zu beziffern.

Es kann nicht Zweck der Zensur sein, ein Blatt dafür materiell und moralisch zu schädigen, dass es für augenfällig begründete, allgemeine Interessen eintritt und behördliche Massnahmen, die geeignet sind, schädlich zu wirken, einer Kritik unterzieht. Hiebei muss festgestellt werden, dass die Zensurpraxis, namentlich in gewissen Teilen Nordböhmens, seit ungefähr einem Jahr in einer kaum mehr erträglichen Weise gehandhabt wird.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Justizmnister die Anfrage:

1. Sind dem Herrn Justizminister die Beschlagnahme der Artikel »Die Kalte Dusche« in

der Nr. 105 vom 5. Mai 1933 und »Die Schlagbäume sind wieder da« in Nr. 107 vom 7. Mai der Warnsdorfer Zeitung »Abwehr« bekannt?

2. Was gedenkt der Herr Minister zu veranlassen, damit das von der Verfassung gewährleistete Recht der Pressefreiheit geschützt wird?

Prag, am 8. Juni 1933.

Dr. Bacher,

Dr. Rosche, Heller, Gläsel, Wagner, Oehlinger, Scharnagl, Fritscber, Kunz, Zajíèek, Greif, Bobek, Krumpe, A. Köhler, Windirsch, Viereckl, Platzer, Böhm, Halke, Dr. Hodina, Zierhut, Dr. Petersilka, Jelínek, Dr. Peters.

Pùvodní znìní ad 2319/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur,

betreffend Neuaufnahmen in die Bürgerschulen.

Die Einschreibungen in die Schulen stehen bevor. Die Einschreibestellen erhielten von den Behörden entsprechende Weisungen, in denen es unter Hinweis auf das Gesetz Nr. 22 aus dem Jahre 1870, L. G. Bl., heisst, dass in die Bürgerschulen Schüler, die ausserhalb des Umkreises von 4 km vom Bürgerschulorte wohnen, nicht aufgenommen werden sollen, wenn dadurch die Höchstschülerzahl einer Klasse überschritten wird. Mit Rücksicht auf diese Bestimmung taucht die Frage auf: »Wohin mit den bürgerschulfähigen Kindern dieser ausgeschlossenen Gemeinden?« In einer Nachbargemeinde, die Sitz einer Bürgerschule ist, können die Kinder aus den gleichen Gründen dann auch nicht aufgenommen werden. Sie sind daher von der höheren Bildung ausgeschlossen. In eine Mittelschule können sie nicht gelangen, weil der Besuch einer solchen Schule für den Entwicklungsgang der Kinder nicht vorgesehen gewesen ist. Der Besuch einer Mittelschule kommt für viele Bewohner der Landgemeinden auch zu teuer. Der Besuch der Bürgerschule ist oftmals für die Kinder vom Lande die einzige Möglichkeit, sich eine höhere Bildung anzueignen. Wird an der eingangs erwähnten Bestimmung festgehalten, dann sind viele Kinder aus ländlichen Kreisen von dem Besuche der Bürgerschulen ausgeschlossen. Durch die Aufrechterhaltung der Bestimmung wird aber auch ein Unterschied offenkundig zwischen der Bevölkerung auf

dem Lande und in der Stadt, denn das Landvolk wird dadurch zurückgesetzt. Es ist notwendig, dass die Gleichheit bezüglich des Besuches der Bürgerschulen für das Landvolk hergestellt wird.

Der Andrang in die Bürgerschulen kann schliesslich durch Einführung einer Aufnahmsprüfung verringert werden.

Der Herr Schulmimister wird gefragt, ob er bereit ist, ehestens die erforderlichen Weisungen zu erlassen?

Prag, am 27. Juni 1933.

Windirsch,

Oehlinger, Scharnagl, Platzer, Viereckl, Zierhut,

Halke, Heller, Wagner, Dr. Petersilka, Greif, Dr.

Luschka, A. Köhler, Böhm, Zajíèek, Fritscher, Dr.

Mayr-Harting, Gläsel, Dr. Hodina, Krumpe,

Bobek, Kunz.

Pùvodní znìní ad 2319/V.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an den Finanzminister,

betreffend die unbegründete Bestrafung mehrerer Personen in Niederwittig, Bezirk Reichenberg, auf Grund des § 134 des Zollgesetzes.

Am Ostermontag, den 17. April 1933 wurde in Niederwittig bei Kratzau von einem Zivilisten ein etwa lOjähriger Knabe geohrfeigt und sonst misshandelt. Auf das Schreien des Knaben eilten die Ortsbewohner herbei und es sammelten sich etwa 30-40 Personen an, die nicht gleich erfahren konnten, worum es sich handelte. Erst später stellte sich heraus, dass der Zivilist der Finanzwachrespizient Nozar in Niederwittig gewessen ist, der unbekannt war und sich auch als Amtsperson nicht legitimierte und der den Knaben wegen Schmuggels festgenommen hatte. Im der weiteren Folge wurden von den Neugierigen 12 Personen auf Grund der Ueberrretung des § 134 des Zollgesetzes 114/1927 verfolgt und ein jeder mit einer Strafe von 16. 50 Kè zuzüglich 50 Heller Erlagscheingebühr in Summa 17 Kè bestraft. Der zitierte Paragraph lautet:

»Wer vorsätzlich einem anderen, der geschmuggelt hat, Beistand leistet, um ihm den Vorteil der Tat zu sichern, macht sich der Begünstigung des Schmuggels schuldig. Diese Begünstigung wird mit einer Geldstrafe belegt, die bei Waren, deren Einfuhr verboten ist, das Ein- bis Zweifache des Wertes der Ware und bei anderen Waren das Ein- bis Vierfache der Zollforderung beträgt.

Der gleichen Uebertretung macht sich schuldig wer vorsätzlich dinem anderen der geschmuggelt hat, Beistand leistet, um ihn der Bestrafung zu entziehen. Diese Begünstigung wird mit einer Geldstrafe bis zu 20. 000 Kè belegt, die Geldstrafe darf jedoch nicht höher sein, als die höchste Geld strafe, die den Täter treffen kann.

Wegen Begünstigung ist derjenige nicht strafbar, der einer Person, mit der er in auf- oder absteigender Linde verwandt ist, seinen Geschwistern oder seinem Ehegatten Beistand geleistet hat. «

Von einer Begünstigung eines Schmuggels konnte im vorliegenden Falle keine Rede sein, sondern die Bewohner der Gemeinde Niederwittig wurden durch die erfolgte Misshandlung des Knaben aufmerksam gemacht und angelockt, wobei sie keine Kenntnis davon hatten, dass die Person, welche die Misshandlungen ausübte, ein Organ der Finanzwache war. Es ist daher ungerechtfertigt, in die Angelegenheit Personen einzubeziehen, die mit dem von dem Knaben verübten Schmuggel nichts zu tun hatten. Hätte sich der Finanzwachrespizient Nozar sogleich legitimiert, wäre eine Aufklärung des Sachverhaltens gegeben gewesen.

Der Herr Finanzminister wird daher unter Hinweis auf die vorstehenden Ausführungen gefragt, ob er gewillt ist, Verfügung zu treffen, dass das in mehreren Fällen von der Finanzwache unbegründeter Weise eingeleitete Strafverfahren eingestellt wird?

Prag, am 27. Juni 1933.

Windirsch,

Gläsel, Oehlinger, Dr. Petersilka, A. Köhler, Platzer, Zajíèek, Bobek, Greif, Dr. Hodina, Viereckl, Wagner, Fritscher, Krumpe, Zierhut, Dr. MayrHarting, Böhm, Scharnagl, Dr. Luschka, Kunz, Halke, Heller.

Pùvodní znìní ad 2319/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef KeibI und Genossen

an die Minister des Innern und der Justiz

wegen der wiederholt ungerechtfertigten

Beschlagnahme des »Nordböhmischen

Tagblattes« und der »Sudetendeutschen

Tageszeitung« durch die politische

Bezirksbehörde In Tetschen.

Das »Nordböhmische Tagblatt« brachte in seiner Folge 101 vom 29. April 1933 die Ausführun-

gen des Herrn Abg. Dr. Hassold im Parlamente, Ueber den Fall Donnhäusér war ein Teil der damaligen Parlamentsrede des Herrn Abg. Dr. Hassold von der Parlamentszensur beschlagnahmt worden. Der von der »Sudetendeutschen Tageszeatung« veröffentlichte Teil war aber unbeschlagnahmt geblieben, er lautete.

In der Folge vom 18. Mal 1933 brachte die »Sudetendeutsche Tageszeitung« «eine Notiz über »Verrat« am deutschen Arbeitsplatz. « Der zweite Teil der Notz wurde mit folgendem Wortlaute von der Tetschner Zensurbehorde beschlagnahmt:

»So lassen sich viele Beispiele vom der verständnisvollen Zusammenarbeit zwischen sozialdemokratischer Presse und der Gendarmerie und Staatsanwaltschaft anfuhren. Wenn nun schon diese Denunziationen in aller Ooffentlichkeit bei dem Behörden Beachtung finden, muss man mit Bestimmtheit annehmen dass den sogenannten »vertraulichen« Mitteilungen an die Gendarmerie umso grossere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Massenverhaftungen in Asch zeigen neuerlich, dass die von Parteihass diktierten Angebereien zur Vernichtung von Existenzen und Familien fuhren. Die von den Sozialdemokraten betriebene »Sauberung« des Staatsdienstes von »Staatsfeinden« aber bedeutet die grosste Gefahr fur den deutschen Arbeitsplatz. Dass am die Stelle der abgebauten »Hakenkreuzler« in staatlichen Betrieben Tschechen und keine deutschen Sozialdemokraten treten, dafür sorgen die Tschechisierungsvereine, sie werden, wenn der Stein einmal ms Rollen gekommen ist, auch vor sozialdemokratischen Arbeitern nicht Halt machen! Wir haben dafür ein charakteristisches Beispiel. Ein sozialdemokratischer Kreissekretar erklarte in seiner Majrede in Sternberg, dass er dafür sorgen werde, dass die in der völkischen »Gewerkschaft deutscher Tabakarbeiter« organisierten Arbeiter der staatlichen Tabakfabrik in Sternberg aufs Pflaster geworfen wurden. Die Fruchte dieser Hetze reifen

bereits. Funktionäre der »Národní jednota« im Wagstadter Bezirke sind bereits an der Arbeit, die Namen jener - möglichst kinderrreichen tschechschen Familien festzustellen, die gewillt sind, in der staatlichen Tabakfabrik in Stemberg Arbeit zu nehmen. «

Dazu ist zu bemerken, dass bei der ersten Beschlagnahme uberhaupt sucht das Recht besteht, weil die Parlamentsrede des Abg. Dr. Hassold nur soweit veröffentlicht werden sollte, als sie von der Parlamentszensur unbeanstandet gelassen wurde. Die zweite Beschlagnahme ist aber deswegen ungerechtfertigt, weil dieser Artikel m einer grossen Anzahl sudentendeutscher Zeitungen vollständig unbeschlagnahmt erschienen ist. Daraus geht hervor, dass bei den Zensurbehorden zweierlei Mass angewendet wird und dass vor allem die Tetschner Zensurbehörde erwiesenermassen überaus rigoros vorgeht und schon wiederholt, wie aus früheren Fallen leicht nachweisbar ist, Sätze beschlagnahmt, die in anderen Zeitungen anstandslos erscheinen können.

Die Gefertigten fragen daher die Herren Minister des Innern und der Justiz an:

1. Sind sie gewillt, die geschilderten Tatbestande zu erheben?

2. Der politischen Bezirksbehorde in Tetschen den Auftrag zu erteilen, immunisierte Parlamentsreden künftig nicht mehr zu beschlagnahmen und auch dort von der Beschlagnahme abzusehen, wo nachweislich Artikel in anderen inländischen Zeitungen unbeanstandet erschienen sind?

Frag, am 30. Mai 1933.

Dr. Keibl,

Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Ing. Jung, Knirsch, Oehlinger, Krumpe, Zajíèek, Fritscher, Kunz, Scharnagl, R. Keler, Dr. Petersilka, Greif, Geyer, Simm, Kasper, Horpynka, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Hassold, Bobek.


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