Pùvodní znìní ad 2211/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an den Finanzminister,

betreffend das unreelle Gebaren von Prager Losratenfirmen und der von diesen errichteten Zentralakqulsitionskanzleien.

In der »Deutschen Landpost« vom 31. März 1933 wird zu der Intenpellationsbeantwortung Druck 2188/X von dem Rechtsanwalt Dr. Oskar Beer in Zwittau folgendes bemerkt:

»Die Interpellationsbeantwortung ist geeignet, in die Kreise der Losratetikäufer Verwirrung zu tragen. Der Herr Finanzminister bezieht sich nämlich auf die Judikatur des Obersten Gerichtes, wornach die durch reisende Agenten abgeschlossenen Losratengeschäfte als dem Gesetze widersprechend und daher als ungültig anzusehen seien. Ich muss annehmen, dass der Verfasser der Interpellationsbeantwortung die Rechtsprechung der Gerichte in Losratensachen nur sehr wenig verfolgt, denn sonst müsste er wissen, dass das Oberste Gericht wiederholt, so insbesondere in der Entscheidung vom 23. Jänner 1930, Rv. II, 403-29, Sammlung Vážný Nr. 9559, die entgegengesetzte Rechtsanschaung ausgesprochen hat. Die bezügliche Entscheidung besagt, dass ein Losratenkauf nicht schon deshalb unverbindlich ist. weil er durch Vermittlung hausierender Agenten abgeschlossen wurde, woran sich auch durch das Gesetz über den Hausierhandel vom 4. Mai 1926, Sammlung der Gesetze Nr. 87, nichts geändert hat. Die Verwendung hausierender Agenten hat wohl die Bestrafung der schuldtragenden Personen im Gefolge, beeinträchtigt aber nicht die Rechtsgültigkeit des abgeschlossenen Losratenkaufes.

Ich möchte in diesem Zusammenhange auch darauf verweisen, dass der Verfasser der Interpellationsbeantwortung über den Umfang, in welchem insbesondere die zweitgenannte Losratenfirma Geschäfte mit 3% Entschädigungsschuldverschreibungen abgeschlossen hat, sich in einem Irrtum befindet, und die Annahme, dass es zur Durchführung solcher Bestellungen nicht gekommen ist, mit Leichtigkeit widerlegt werden kann. Entgegen der Inteipellationsbeantwortung wird von mir, der ich als erster das Treiben der Zentralakquisitionskanzleien und der Ratenhändler mit Entschädigungsschuldverschreibungen in der Presse und auch in diesem Blatte gegeiselt habe, die Behauptung aufgestellt, dass auf dem Umweg über diese Ratengeschäfte mit Entschädigungsschuldverschreibungen unsere Landbevölkerung um Millionen Kè geschädigt wurde. Es wäre nicht

zu viel verlangt gewesen, wenn auch über das Ergebnis des Gefällsstrafverfahrens gegen die schuldtragenden Bankfirmen berichtet worden wäre. Die Geldstrafen, die die Gesetzesverächter erhalten, stehen nämlich regelmässig in einem offenbaren Missverhältnis zu den Riesengewinnen, die sie aus ihren Gesetzesverletzungen einheimsen. «

Der Herr Finanzminister wird mit Rücksicht auf die vorstehenden Ausführungen gefragt, ob er bereit ist, seine Interpellationsbeantwortung noch zu ergänzen und zwar derart, dass die Namen der schuldtragenden Bankfirmen, die Höhe der von ihnen verursachten Schäden und die Höhe der ihnen auferlegten Strafen bekannt gegeben werden?

Prag, am 4. April 1933.

Windirsch,

Oehlinger, Böhm, Zajièek, Viereckl, Bobek, Greif,

Gläsel, Fritscher, Halke, Zierhut, Krumpe, Dr. Ho-

dina, Dr. Petersilka, Dr. Mayr-Harting, Scharnagl,

Dr. Luschka, Kunz, Wagner, Heller, Platzer.

Pùvodní znìní ad 2211/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an die Regierung,

betreffend Roggenlieferung zur Durchführung der Brotaktion für Arbeitslose.

Der in den nordböhmischen Bezirken aus der vorjährigen Ernte lagernde Roggen ergibt in seiner Gesamtheit grosse Mengen, für die trotz guter Qualität und niedriger Preise nur eine sehr geringe Nachfrage herrscht. Der Roggen hätte in Verbindung mit der Durchführung der Brotaktion für Arbeitslose Abnahme finden können. Besonders viel Roggen lagert in den Bezirken Friedland und Reichenberg. In beiden Bezirken befindet sich schon seit längerer Zeit eine grosse Anzahl Arbeitsloser, die, insolange sie in der Industrie ihren Verdienst hatten, auch für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse gute Abnehmer waren. Seit dem Beginn des fast vollständigen Stillstandes der Industrie fehlt den Arbeitslosen die Kaufkraft und die einheimischen Landwirte konnten ihre Erzeugnisse nicht mehr unterbringen, was sich dann in dem rapiden Verfall der Preise für Vieh. Milch und Molkereiprodukte und besonders für Butter äusserte. Der sich daraus ergebenden Verringerung der gesamten Einnahmen in der Landwirtschaft stehen aber gegenüber die an die

einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe gestellten gesteigerten Anforderungen nicht nur des Staates, sondern auch der Gemeinden, die nunmehr im Interesse der Arbeitslosen bisher ungenannte Forderungen erfüllen sollen. Fast in einer jeden Gemeinde der Bezirke Friedland und Reichenberg befinden sich industrielle Betriebe, die still gelegt wurden oder die nur mit stark gekürzter Betriebszeit arbeiten. Zu den an die Gemeinden gestellten geldlichen Anforderungen müssen die Landwirte jetzt im vermehrten Masse beitragen und sie hätten daher bei der Lieferung von Roggen für die Brotaktion für Arbeitslose Berücksichtigung finden sollen, um auf diese Weise die vorhandenen Roggenvorräte abstossen und zu Einnahmen gelangen zu können. Diese berechtigte Hoffnung ist leider nicht erfüllt worden, denn von den Bezirksbehörden in Friedland und Reichenberg wurde verlautbart, dass der für die Brotaktion zu Gunsten der Arbeitslosen benötigte Roggen aus anderen Gebieten herangeschafft werden soll.

Die Regierung hatte auf Grund der Ergebnisse der Roggenkonskription selbst die Möglichkeit, die lagernden Roggenmengen in den erwähnten beiden Bezirken kennen zu lernen und sie vermochte auch, um den Landwirten behilflich zu

sein, die für die Brotaktion benötigten Roggenmengen in den Bezirken selbst sicher zu stellen. Es ist das nicht geschehen.

Die Regierung wird daher gefragt:

1. Ob sie bereit ist, für die Bestreitung des Roggenbedarfes für die Brotaktion die in den Bezirken Friedland und Reichenberg lagernden Roggenvorräte heranzuziehen und

2. warum das nicht gleich geschehen ist,

3. welche Stellen mit der Roggenlieferung betraut worden sind,

4. zu welchem Preise der Roggen geliefert worden ist?

Prag, am 4. April 1933.

Windirscb,

Dr. Mayr-Harting, Böhm, Dr. Luschka, Gläsel, Halke, Zierhut, Scharnagl, Dr. Hodina, Viereckl, Platzer, Oehlinger, Bobek, Greif, Krumpe, Heller, Dr. Petersilka, Zajíèek, Fritscher, Kunz, Wagner.


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