národy, aby uchránil a zajistil své náboženské i národní svobody. Čechové.... byli pochodní světu ve tmách. «
Jak vidno, je ve všech čítankách tendence, která má za účel vychovávati mládež protikatolicky, přes to, že většina občanů státu náleží církvi římsko katolické a musí nehistorické, tendenčně zaujaté citáty a projevy, které svou formou, umístěním a vnucováním se mají jasně za účel, aby katolická církev a její zřízeni jevilo se v očích mládeže co nejnepříznivějším. Nehledě k tomu, že kritika uváděná je nesprávná a historicky pochybená, jest také s to ohroziti kulturny mír ve státě, jehož pro doby dnešní a osudové přece nanejvýš je potřeba a vychovávati generace k náboženské nesnášenlivosti. Katolický lid nemůže klidně přihlížeti k tomu, aby jeho dítky byly vychovávány v duchu církvi katolické nepřátelském.
Podepsaní proto velmi důtklivě upozorňují na nezdravého ducha učebnic zde citovaných a táží se proto:
Jest panu ministru znám duch našich učebnic jak shora vylíčen?
Jest pan ministr ochoten učiniti opatření, aby z učebnic byla citovaná místa vymýcena, učebnice za účasti i katolických pedagogů zrevidovány a upraveny tak, aby zmizela protikatolická tendence?
Jest pan ministr školství ochoten tazatele uvědomiti o svých opatřeních?
V Praze dne 27. dubna 1933.
Dr. Daněk, Vičánek,
Adámek, Petr. Bezděk, Navrátil, Kaňourek, dr. Nosek, Šamalík, Stanislav, Roudnický, dr. Mlčura, dr. Dolanský, Rýpar, Stašek, Knotek, Košek, Janalík, Myslivec, dr. Novák, Sedláček, Světlík, Vaculík.
Původní znení ad 2204/II.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Stern und Genossen
an den Innenminister und Justizminister,
betreffend die Folterungen eines Arbeiters und seine Verurteilung auf Grund eines erpressten Geständnisses in Leitmeritz.
Während des Bauarbeiterstreikes in Leitmeritz im Mai des Jahres 1932 wurde unter ande-
rem der streikende Bauarbeiter Hans Heinrich aus Schüttenitz bei Leitmeritz von Gendarmerie verhaftet und auf das Polizeikommissariat in Leitmeritz gebracht. Hans Heinrich hatte in Begleitung mehrerer streikender Bauarbeiter einen Arbeiter zur Rede gestellt und aufgefordert keine Streikbrecherarbeit zu leisten. Als er von diesem Arbeiter mit einer Schaufel bedroht wurde, setzte er sich zur Wehr und soll dabei den Streikbrecher leicht verletzt haben.
Während des Streiks waren in Leitmeritz Bauten, auf denen gearbeitet wurde, in der Nacht von unbekannten Tätern mit Aufschriften bemalt und auch auf andere Weise beschädigt worden. Die Polizei war nicht imstande, die Täter zu eruieren. Sie versuchte die Verhaftung des Hans Heinrichs dazu auszunützen, um auf die Spur der Täter zu gelangen.
Hans Heinrich wurde auf der Polizei nach Dingen gefragt, die mit dem Anlass seiner Verhaftung nicht das geringste zu tun hatten, vor allem darnach, wer die Bauten in der Nacht beschädigt habe. Da Hans Heinrich darauf keine Auskunft geben konnte, versuchte man ihn durch Misshandlungen zu Angaben zu zwingen. Er wurde zunächst so schmerzhaft in den Arm gezwickt, dass er aufschreien musste, dann mit einem Knüttel ins Gesicht geschlagen und schliesslich in ein als Folterkammer bekanntes Lokal geführt, dort auf ein Bett geworfen. Eine Decke wurde über seinen Kopf gezogen, die Schuhe wurden ihm ausgezogen und dann wurde er mit einem Knüttel auf die Füsse geschlagen, wobei er auch einen neuerlichen Hieb über den Kopf erhielt. Es wurde ihm gedroht, dass er noch viel schlimmer behandelt werden würde, wenn er nicht gestehen wolle. Unter solchen Umständen wurde von ihm ein falsches Geständnis darüber, dass er mit einigen anderen Arbeitern die Bauten beschädigt habe, erpresst. Als er mit den ebenfalls fälschlicherweise beschuldigten Arbeitern konfrontiert wurde, widerrief er sein erpresstes Geständnis. Er wurde sechs Wochen in Untersuchungshaft gehalten und während dieser Haft neuerlich misshandelt. Seine Anzeigen über die verschiedenen Misshandlungen bei der ärztlichen Visite, wo man sich von der Wahrheit seiner Verletzungen überzeugen konnte, wurden zwar bei der Visite notiert, aber weiter nicht beachtet. Die Tatsache seiner Misshandlung kann auch von Zeugen bestätigt werden, welche seine Schreie hörten.
Am 24. Februar 1933 wurde Hans Heinrich, dem man noch zur Last legte, dass er während der Untersuchungshaft das furchtbare Verbrechen begangen habe, einmal »Hoch Moskau« gerufen zu haben, auf Grund des durch seine Folterung erpressten Geständnisses zu 6 Monaten schweren Kerkers verurteilt. Das Urteil ist bereits in Rechtskraft getreten. Hans Heinrich besitzt unversorgte Kinder im Alter von 8 Jahren und einem halben Jahr, die buchstäblich mit dem Verhungern bedroht sind, wenn er seine Strafe abbüssen muss. Zu beachten ist auch, dass Hans Heinrich an einer so schweren Nervenzerrüttung
leidet, dass er wegen diesem Leidens seinerzeit vom Militär entlassen wurde.
Dass diese Methoden keinen Aussnahmsfall bedeuten,. beweist die Tatsache, dass man bei der Leitmeritzer Polizei auch von dem Arbeiter Franz Trimbach aus Skalitz mit der Androhung ähnlicher Methoden eine Aussage darüber zu erpressen suchte, wer Warnungstafeln des Schüttenitzer Forstes beschädigt bezw. beseitigt hat.
Wir fragen deshalb den Herrn Innenminister und den Herrin Justizminister, ob ihnen diese unerhörten Tatsachen bekannt sind, was sie zu unternehmen gedenken, um die Schuldigen zu eruieren und zu bestrafen und auf welche Weise sie dafür sorgen wollen, dass derartige Verbrechen sich nicht wiederholen.
Wir fragen ferner den Herrn Justizminister, ob er bereit ist, sofort feststellen zu lassen, ob das Geständnis des Hans Heinrich tatsächlich auf diese Weise erpresst wurde und wenn sich das bestätigt, zu veranlassen, dass der Prozess sofort wieder aufgenommen wird, ob er ferner bereit ist, sofort zu veranlassen, dass der Strafvollzug bis zur Klärung des ganzen Falles aufgeschoben wird.
Prag, am 19. April 1933.
Dr. Stern,
Štourač, Hruška, Novotný, Hodinová-Spurná, Gottwald, Kliment, Török, K. Procházka, Zápotocký, Štětka, Tyll, Kopecký, J. Svoboda, Hadek, Krosnář, Čižinská, Vallo, Hrubý, Babel, Juran, Dvořák.
Původní znění ad 2204/III.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und Genossen
an den Minister für öffentliche Arbeiten wegen der Vergabe der Handwerkerarbeiten beim Neubau der landwirtschaftlichen Akademie in Tetschen-Liebwerd.
Bei dem Neubau der landwirtschaftlichen Akademie Tetschen-Liebwerd wurden vom Landesamte und dem Arbeitsministerium sämtliche Handwerkerarbeiten an auswärtige tschechische Firmen vergeben, obgleich eine ganze Reihe leistungsfähiger deutscher Firmen sich am Wettbewerb beteiligt und vielfach billiger offeriert hatten als diejenigen, denen die Arbeiten übertragen wurden. So erhielten die Tischlerarbeiten an Fenstern die Tischlergenossenschaft der tschechischen Legionäre in Pilsen und Franz Alt in
Pottenstein, die Schlosserarbeiten Wenzel Hradecky in Lissa und Josef Procházka in Melnik, die Glaserarbeiten Franz Čejka in Unterbautzen und die Anstreicherarbeiten Josef Malý in Böhm. Leipa.
Alle diese Firmen bringen ihre Arbeiter auf den Bau und stellen keinen einzigen deutschen Arbeitslosen der Stadt Tetschen oder ihrer näheren Umgebung ein. Dadurch wird die Arbeitslosigkeit in der hiesigen Gegend von den Regierungsstellen geflissentlich vermehrt, die Erwerbsmöglichkeiten für die deutschen Gewerbetreibenden aber absichtlich vermindert.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für öffentliche Arbeiten, welche Gründe bei der Vergebung dieser Arbeiten an obgenannte Firmen massgebend waren?
Prag, am 19. April 1933.
Dr. Keibl,
Dr. Hanreich, Horpynka, Ing. Jung, Oehlinger, Köhler, Dr. Petersilka, Bobek, Fritscher, Dr. Schollich, Matzner, Ins. Kallina, Knirsch, Kasper, Greif, Krampe, Kunz, Dr. Hassold, Simm, Geyer, Scharnagl, Dr. Luschka.
Původní znení ad 2204/IV.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und Genossen
an den Eisenbahnminister
wegen sprachlicher Uebergriffe der Staatsbahndirektion Königgrätz.
Wie mir das Gemeindeamt in Zeidler, Bezirk Schluckenau, mitteilte, haben einige deutsche Eltern dieses ganz deutschen Gebietes für ihre Kinder bei der Staatsbahndirektion in Königgrätz in deutscher Sprache angesucht, ihnen die 50prozentige Ermässigung für die Schülerfahrkarten zu gewähren. Die Staatsbahndirektion in Königgrätz stellte aber, ohne jede gesetzliche Grundlage dafür zu haben, alle diese Gesuche mit dem Bemerken zurück, dass sie in tschechischer Sprache überreicht werden müssten. Da nun in dieser rein deutschen Gegend die betroffenen Eltern weder selbst die tschechische Sprache beherrschen, noch imstande sind, sich einen Uebersetzer infolge ihrer Armut zu bezahlen, so können sie diesem vollkommen unbegründeten und ungesetzlichen Auftrag der Staatsbahndirektion einfach nicht nachkommen. Dieser Auftrag stellt also eine nackte Rechtsverweigerung dar.
Die Gefertigten fragen daher den Herm Eisenbahnminister:
1. Ist er geneigt, diesen Tatbestand erheben zu lassen?
2. Ist er gewillt, der Staatsbahndirektion Königgrätz den Auftrag zu erteilen, auch deutsche Gesuche um Ermässigung von Schülerfahrkarten anzunehmen und aufrecht zu erledigen?
Prag, am 19. Apríl 1933.
Dr. Keibl,
Dr. Schollich, Dr. Hassold, Ing. Jung, Köhler,
Oehlinger, Dr. Mayr-Harting, Fritscher, Bobek,
Scharnagl, Dr. Luschka, Dr. Hanreich, Horpynka,
Knirsch, Kasper, Greif, Dr. Petersilka, Matzner,
Kunz, Ing. Kallina, Simm, Krumpe, Zajiček,
Geyer.
Původní znení ad 2204/VIII.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen
an den Minister des Innern,
betreffend die Ueberwachung einer Versammlung in Troppau.
Die tschechoslowakische Demokratie ist, wie ich schon des öfteren nachzuweisen Gelegenheit hatte, eine ganz merkwürdige und seltene Pflanze. Sie treibt auch wunderbare Blüten, wie folgender Vorfall klar beweist:
Die Ortsgruppe der Deutschen Nationalpartei in Troppau hielt am Montag, den 10. April abends in Phillipps-Anlagengastwirtschaft ihre diesjährige Jahreshauptversammlung mit dem blichen Programm, bestehend aus den Tätigkeitsberichten der Amtswalter und Neuwahl der Leitung, ab. Ausserdem waren Vorträge u. z. von Vizebürgermeister König über Gemeindeangelegenheiten und von mir über die gegenwärtige politische Lage vorgesehen. Da es sich nur um interne Angelegenheiten, auf Parteimitglieder beschränkt, handelte, war die Form einer § 2 Versammlung gewählt worden, deren Vorschriften peinlichst genau beobachtet wurden, wovon sich auch das Organ der Staatepolizei Troppau bei der vorgenommenen Ueberprüfung überzeugen konnte. Die Staatspolizei scheint aber darüber hinaus eine begreifliche Neu- oder Wissbegierde besessen zu haben, da sie sich bemühte, über die Vorgänge bei dieser Versammlung einen möglichst genauen Bericht zu erlangen. Hätte sie dieses lebhafte Interesse der Ortsgruppenleitung zur Kenntnis gebracht, so
wäre wahrscheinlich kein Anstand dagegen erhoben worden, wenn ein Vertreter der Staatspolizei oder ein sogenannter »Spitzel« der Tagung beigewohnt hätte. Denn die Deutsche Nalionalpartei hat nichts zu verbergen, sie vertritt ihre politischen Ansichten und Anschauungen ganz offen und führt auch ihren Kampf um das dem sudetendeutschen Volke vorenthaltene Recht der Selbstbestimmung als der Grundlage ihrer politischen Haltung bei rückhaltloser Schärfe in aller Offenheit. Das ist ja der Regierung und ihren Organen bekannt.
Die Staatspolizei in Troppau wählte aber einen anderen, man darf wohl sagen, höchst merkwürdigen Weg. Ein Geheimagent namens Najsar schlich sich wie ein Dieb auf den Dachboden ein, nachdem er die den Stiegenaufgang abschliessende Tür geöffnet und den daselbst befindlichen Riegel, wahrscheinlich in der Befürchtung, abgeriegelt und damit eingesperrt zu werden, entfernt hatte. Auf dem Dachboden setzte er sich nun zur Oeffnung des Ventilators, der die Entlüftung des Saales besorgt und schrieb beim Lichte einer elektrischen Taschenlaterne das im Saal Gesprochene mit, bis er durch Zufall entdeckt und unter dem Gelächter der Versammlungsteilnehmer an die Luft befördert wurde.
Wir leben angeblich im Zeitalter demokratischer Freiheiten, in dem die Völker - so steht es wenigstens in den meisten Verfassungsurkunden - mündig geworden sind. Wenn man allerdings die Methoden sieht, deren sich besonders die tschechische Demokratie bedient, um das sudetendeutsche Volk in seinen Lebensäusserungen zu überwachen, zu gängeln und in seiner Bewegungsfreiheit einzuschränken, dann muss man schauernd erkennen, dass wir in der politischen Gestaltung nicht fortgeschritten sind, noch vielfach im grauesten Mittelalter stecken und dass heute von den Staatsbehörden in der kleinlichen Ueberwachung ihrer Bürger Methoden angewendet werden, wie wir sie aus der Zeit eines Metternichs kennen. Auffallender konnte wohl das im tschechoslowakischen Freiheitsstaate herrschende Spitzel - und Denunziantensystem nicht gekennzeichnet und gebrandmarkt werden, als durch diesen Vorfall in Troppau. Damit richtet sich dieses System in den Augen jedes anständigen Menschen von selbst.
Dabei soll die rechtliche Seite der Angelegenheit gar nicht in Betracht gezogen werden. Denn jedenfalls ist eine geheime, ohne Wissen des Hausbesitzers erfolgte Einschleichung ein vielleicht sogar strafrechtlich zu verfolgender Tatbestand.
Herr Minister! Ich frage Sie, können Sie solche Methoden gut heissen und decken? Halten Sie dafür, dass es Aufgabe der Staatspolizei ist, die doch in erster Linie für Ordnung und Sicherheit zu sorgen hat, sich auf solche geradezu erbärmliche und dabei lächerliche Art Ueberwachungsberichte deutscher Veranstaltungen zu besorgen? Sind Sie als Minister eines angeblich demokratischen Staates geneigt, sofort durch
einen Runderlass Verfügungen zu treffen, dass in der Zukunft von einer derartig unsinnigen und ergebnislosen Bespitzelung Abstand genommen wird? Sind Sie bereit, den Beamten, der Najsar den Auftrag gab und diesen selbst für die klägliche Durchführung dieses Auftrages energisch zu bestrafen und letzteren strafweise zu versetzen, da er nach diesem Vorfalle für Troppau und darüber hinaus eine lächerliche Figur geworden ist und das notwendige Ansehen der Staatspolizei, das doch eine Voraussetzung für ihre erspriessliche Tätigkeit ist, gefährdet?
Prag, am 21. April 1933.
Dr. Schollich,
Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Matzner, Ing. Kallina, Horpynka, Knirsch, Köhler, Krampe, Oehlinger, Scharnagl, Fritscher, Dr. Luschka, Dr. Petersilka, Bobek, Greif, Kunz, Zajíček, Geyer, Kasper, Simm, Ing. Jung, Dr. Hassold.
Původní znení ad 2204/IX.
Interpellation
der Abgeordneten Stenzl, Eckert, Prause und Genossen
an den Minister für öffentliche Arbeiten
in Angelegenheit der Lieferungsvergebung beim Neubau der landwirtschaftlichen Abteilung der deutschen technischen Hochschule in Tetschen-Liebwerd.
Wie aus Zeitungsberichten zu entnehmen ist, wurden beim Neubaue der landwirtschaftlichen Abteilung der deutschen technischen Hochschule in Tetschen-Liebwcrd seitens des Arbeitsministeriums bezw. Lundesamtes die Handwerkerarbei-
ten ausschliesslich an tschechische firmen vergeben u. zw.:
Die Tischlerarbeiten an Fenstern und Türen der Tischler-Genossenschaft der tschechischen Legionären in Pilsen und Franz Alt in Pottenstein, die Schlosserarbeiten den Firmen Wenzel Hradecký in Lissa und Josef Procházka in Melnik, die Glaserarbeiten der Firma Franz Čejka in Unterbautzen, die Anstreicherarbeiten der Firma Josef Malý in Böhm Leipa.
Da die Offertsummen der deutschen ortsansäsigen Ofterenten mit jenen der tschechischen konkurrenzfähig, in einzelnen Fällen sogar niedriger waren, stellt diese Vergebung staatlicher Lieferungen einen krassen Fall von Voreingenommenheit dar, welcher nicht unwidersprochen hingenommen werden darf.
Es besteht wohl kein Zweifel, dass die deutschen Offerenten in der Lage sind, qualitativ einwandfreie und preiswerte Arbeit zu liefern. Da es leider zur Regel geworden ist. die deutschen Steuerträger bei Vergabe staatlicher Lieferungen systematisch auszuschalten, stellen wir an Herrn Minister nachstehende Anfragen:
1. Womit rechtfertigt der Herr Minister diese willkürliche Ausschaltung deutscher Offertsteller bei der Vergabe der Lieferungen beim Neubau der landwirtschaftlichen Abteilung der deutschen technischen Hochschule in Tetschen-Liebwerd?
2. Ist der Herr Minister bereit Sorge zu tragen, dass die fortgesetzte Benachteiligung deutscher Offertsteller endlich unmöglich gemacht wird und die Vergabe von Lieferungen seitens des Staates und der Länder nach dem Bevölkerungsschlüssel erfolgt?
Prag, am 25. April 1933.
Stenzl, Eckert, Prause,
Szentiványi, Nitsch, Dr. Törköly, Krumpe, Dr.
Holota, Dr. Luschka, Dr. Schollich, Dr. Hanreich,
Ing. Kallina, Dr. Jabloniczky, Fedor, Dr. Szüllö,
Dr. Keibl, Dr. Hassold, Matzner, Horpynka,
Hokky, Dobránsky.