Deutschen) in den Ruhestand - 2 Deutsche sind (Dr. Snoppek und Ing. Wolczik). Bei den Revierbergämtern gibt es unter den Konzeptsbeamten nicht bloß 4 Deutsche, sondern sind bei diesem Ämtern 9 solche (Dr. Syka, Dr. Holub, Ing. Friedl, Ing. Posselt, Dr. Gold, Dr. Breitfelder, Ing. Haunold, Ing. Heyl und Ing. Goldstern).

Des weiteren führe ich an: Die Bergbauadministrative leidet unter einem großen Mangel qualifizierter Beamte, d. i. Beamte mit der vorgeschrieben doppelten (juristischen und montanistischen) Hochschulbildung; die freien Stellen im Stande der Bergbaukonzeptsbeamten können wegen Mangel an Bewerben nicht besetzt werden, trotzdem das Ministerium für öffentliche Arbeiten diesem Mangel durch Erteilung von Stipendien an jene Personen abzuhelfen bemüht ist, welche bereit sind, eine zweite Hochschule (für Bergbau oder Jus) zu studieren. Der erwähnte Mangel betrifft die Bewerber sowohl deutscher als auch èechischer Nationalität. Die Deutschen sind von der Erteilung der angeführten Stipendien auch nicht ausgeschlossen.

Ebenso entsprechen die Interpelationsangaben hinsichtlich der Unternehmung »Staatliche Bergund Hüttenwerke« nicht den Tatsachen.

Bei den Staatlichen Berg- und Hüttenwerken sind einschließlich der VII. Sektion des Ministeriums für öffentliche Arbeiten als Zentralverwaltung der Unternehmung derzeit im ganzen 144 Berg- und Hütteningenieure angestellt, von denen 10 Ingenieure deutscher Nationalität sind und von denen einer in der VII. Sektion des Ministeriums für öffentliche Arbeiten be-

dienstet ist. Von diesen 10 Ingenieuren sind 4, welche bereits vor dem Umstürze bei den Staatlichen Gruben gedient haben, die übrigen 6 sind nach dem Umstürze aufgenommen worden; 8 von ihnen verrichten den Betriebsdienst, die übrigen 2 sind zugeteilte Ingenieure; 3 von ihnen vertreten neben der Ausübung der Betriebsfunktion auch den Betriebsdirektor.

Die Zahl der Ingenieure deutscher Nationalität bei den staatlichen Berg- und Hüttenwerken hat sich seit dem Umstürze nur durch natürlichen Abgang und nicht durch absichtliche Maßnahmen verringert. Daß für die verstorbenen, pensionierten und freiwillig aus dem Staatsdienst austretenden Ingenieure deutscher Nationalität nicht die angemessene Zahl anderer Ingenieure deutscher Nationalität aufgenommen worden ist, erklärt sich daraus, daß während der Konjunktur in der Bergwerkindustrie sich die Ingenieure deutscher Nationalität nahezu gar nicht zu den staatlichen Unternehmungen angemeldet haben, indem sie dem Privatdienste den Vorzug einräumten, wo sie günstigere Bedingungen gefunden haben. Auch derzeit, während der Krise in der Berg- und Hüttenindustrie, ist die Zahl der beschäftigungslosen und sich zu den staatlichen Berg- und Hüttenwerken meldenden Ingenieure deutscher Nationalität im Verhältnisse zur Zahl der Ingenieure èechischer und slovakischer Nationalität verschwindend.

Die nationale Gliederung der Bediensteten bei den staatlichen Gruben im Brüxer Gebiete und bei der staatlichen Bergdirektion in St. Joachymsthal ist gegenwärtig folgende:

Kategorie

Staatl. Bergdirektion in Brüx (ohne Grube Präs. Masaryk in Bøeštany)

Staatl Grube Präs. Masaryk in Bøeštany

Staatl. Bezirkdirektion in St. Joachymsthal

Èechen u.

andere

%

Deutsehe

Èechen u andere

%

Deutsche

Èechen u. andere

%

Deutsehe

Ingenieure ......

17

 

-

5

   

7

 

1

Mittelschüler...

9

 

-

-

 

-

2

 

1

Sonstige Betriebsbeamte

17

 

16

4

 

-

1

 

2

Sonstige admin. Beamte

1

 

-

4

 

-

3

 

-

Betriebs- Unterbeamte, Angestellte u. Aushilfsaufseher .......

78

 

22

12

 

4

7

 

8

Admin. Unterbeamte, Angestellte und Kanzleihilfskräfe ......

11

 

2

3

   

1

 

4

1. im ganzen Angestellte für höhere Dienste.

139

22´4

40

28

125

4

21

43

16

II. Arbeiter ......

1. 739

17´6

371

275

16´2

53

8

97

282

Im ganzen von allen Angestellten .......

1. 878

179

411

303

15´8

57

29

91

298

Daraus ist ersichtlich, daß die Zahl der Bediensteten deutscher Nationalität bei den staatlichen Hüttenwerken im westböhmischen Gebiete sich perzentuell der nationalen Zusammensetzung der Bevölkerung in jenen Gemeinden nähert, wo sich die Gruben befinden, und daß es auch nicht wahr ist, daß auf der staatlichen Grube »Präsident Masaryk« in Bøešany kein einziger Bediensteter deutscher Nationalität beschäftigt wäre, da ihrer dort 57, d. i. 15. 8 angestellt sind.

Das Ministerium für öffentliche Arbeiten hatte und hat nicht die Absicht, das deutsche Element bei den staatlichen Berg- und Hüttenwerken zu schädigen. Dafür zeugt der Umstand, daß nach dem Ableben eines Ingenieurs deutscher Nationalität in der Zentrale der Unternehmung im Jahre 1931 das Ministerium dieser Zentrale neuerlich einen Ingenieur deutscher Nationalität zugeteilt hat, ferner daß bei der Beförderung der Pragmatikalbediensteten und bei der Verbesserung der dienstlichen Bedingungen der Vertragsangestellten bei allen Bediensteten ohne Unterschied der Nationalität vollständig gleichartig vorgegangen wird, falls sie allen Bedingungen entsprechen.

Das Ministerium für öffentliche Arbeiten hat auch in Zukunft, bis sich die Betriebs- und Absatzverhältnisse bessern werden und die Aufnahme neuer Bediensteter abermals möglich sein wird, nicht die Absicht, Bewerber deutscher Nationalität von der Möglichkeit der Aufnahme in den Dienst, bezw. in die Arbeit bei den staatlichen Gruben auszuscheiden. In den nächsten Jahren wird es aber notwendig sein, den Bedarf an Bediensteten auf den einzelnen Betrieben durch Versetzung von Bediensteten aus Betrieben zu ergänzen, wo diese überzählig sind. So ist z. B. die Ergänzung der Zahl der Bediensteten auf dem neuen staatlichen Schachte »Präsident Masaryk« in Bøešany bisher hauptsächlich durch Versetzung von Bediensteten aus den staatlichen Gruben Juliuse und von anderen Betrieben erfolgt. wo die Arbeit eingeschränkt wird.

Prag, am 6. Februar 1933.

Der Minister für öffentliche Arbeiten: Ing. Dostálek m. p.

Pøeklad ad 2171/IX.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphenwesen

auf die Interpellation des Abgeordneten Windirsch und Genossen,

betreffend die mangelhafte Zustellung von Postsachen (Druck 2069/V. ).

Zu den in der Interpellation angeführten konkreten Beschwerden, welche die Zustellung von Postsendungen in der Einschichte Niederwittig, Gemeinde Niederwittig, und ferner in den Gemeinden Ochsengraben und Niederhof betreffen, teile ich Folgendes mit:

Die Einschichte Niederwittig, in welcher Rudolf Jahn und Josef Neumann wohnen, ist wegen der größeren Entfernung vom zuständigen Postamte Kratzau nicht in den Zustellungsbezirk dieses Postamtes eingereiht worden.

Dieser Stand stützte sich auf die Bestimmung des Abs. l des § 152 der Postordnung RGBl. Nr. 317 v. J. 1916, welche Ordnung von uns rezipiert wurde und derzeit noch in Geltung ist.

Damit die Zustellung an die angeführten Adressaten ermöglicht werde, ist diese Einschichte am 16. Jänner d. J. in den Zustellungsbezirk des Postamtes Neudorf bei Kratzau eingereiht worden.

In der Gemeinde Niederhof, wo sich das Postamt befindet, wird zweimal täglich, früh und nachmittags zugestellt. In der Gemeinde Ochsengraben, wo sich kein Postamt befindet, wird die Post einerseits durch das Postamt Ober-Hohen elbe, andererseits durch das Postamt Krausebauden zugestellt, und zwar bereits seit 1930 täglich, noch an demselben Tage, wo sie bei dem betreffenden Postamte einlangt. Gegen eine mangelhafte Zustellung der Post in diesen Gemeinden ist nicht Beschwerde geführt worden. Trotzdem wurde den betreffenden Ämtern aufgetragen, eventuelle Mängel in der Zustellung sofort zu beseitigen.

Allgemeine Beschwerden, daß die Postämter den deutschen Ortsnamen keine Beachtung schenken und daß die Zusteller nicht deutsch können, können ohne Angabe konkreter Daten nicht untersucht werden.

Prag, am 6. Februar 1933.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen: Dr. Franke m. p.

Pøeklad ad 2171/X.

Antwort

des Ministers für öffentliche Arbeiten

auf die Interpellation der Abgeordneten H. Krebs, H. Knirsch und Genossen,

betreffend die Konstituierung des Vorstandes der Revierbruderlade in Brüx (Druck 973/IX).

Auf Grund der gepflogenen Erhebung teile ich Folgendes mit:

Die Berghauptmannschaft in Prag ist auf Grund des Gesetzes über die Bruderladen vom

11. Juli 1922, S. d. G. u. V. Nr. 242, Aufsichtsbehörde der Revierbruderlade in Brüx.

Das Ergebnis der am 23. bis 25. April 1930 vorgenommenen Wahlen wurde mit Kundmachung der Berghauptmannschaft in Prag vom

12. Juni 1930, Z. 7687/30, genehmigt.

Die Kundmachung ist ordnungsgemäß publiziert worden.

Da gegen das Ergebnis der Wahlen nach deren Publizierung keine Beschwerde eingebracht worden ist, ist die Wahl der Delegierten in die Revierbruderlade in Brüx rechtskräftig geworden und es bestand kein Hindernis, warum es nicht hätte zur Wahl des neuen Vorstandes und neuen Aufsichtsauschusses kommen können. Mit dieser Aufgabe ist auf Grund des obzitierten Gesetzes die Zentralwahlkommission betraut. Da die Zentralwahlkommission mit ihrer Aufgabe gezögert hat, hat die Berghauptmannschaft auf Grund ihrer Aufsichtsgewalt mit Erlaß vom 3. April 1931. G. Z. 4488/31, die Zentralwahlkommission beauftragt, die Wahl des Vorstandes und Aufsichtsausschusses sofort vorzunehmen. Zu diesem Zwecke hat die Zentralwahlkommission die Generalversammlung der Delegierten für den 28. Mai 1931 einberufen.

Auf Grund des Berichtes der Berghauptmannschaft in Prag vom 9. Juni 1931, G. Z. 7014. hat diese Generalversammlung beschlossen, daß sie die Koppelung der Gruppen »Sdružení èeskoslovenskych horníkù und Jednota èeskoslovenských horníkù? für die Wahl des Vorstandes und Aufsichtsausschusses ablehne. Diesen Beschluß hat der anwesende Vertreter der Berghauptmannschaft sistiert, da die Generalversammlung der Delegierten dadurch ihre Kompetenzgrenze überschreitend einen der Bestimmung des § 60 Reg. Vdg. S. d. G. u. V. Nr. 197/1923 widersprechenden Beschluß gefasst hat. Die Berghauptmannschaft in Prag hat diese Sistierung genehmigt. Daraufhin wurde die Wahl des neuen Vorstandes und Aufsichtsausschusses bis zur Endentscheidung dieser Streitfrage vertagt.

Diese Frage ist jedoch bisher noch nicht endgültig entschieden worden, weil das Oberste Verwaltungsgericht noch nicht über die Beschwerde entschieden hat, welche die Zentralwahlkommission gegen die Entscheidung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, welche im Berufungsverfahren erflossen ist, eingebracht hat.

Prag, am 8. Februar 1933.

Der Minister für öffentliche Arbeiten: Ing. Dostálek m. p.

Pøeklad ad 2171/XI.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphenwesen

auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. O. Kallina und Genossen

in Angelegenheit der Zurücksetzung der sudetendeutschen Bevölkerung und vor allem der sudetendeutschen Arbeitslosen durch das »Èechoslovakische Radiojournal« (Druck 1977/XIX).

Wir haben nicht genug Wellen, welche auf internationalem Wege für die Aussendung des Rundfunks in der Èechoslovakei zugeteilt sind, und deshalb kann an die Errichtung neuer Sendestationen nicht gedacht werden, und dies umsoweuiger, als die bisherige Zahl der Wellen wegen der sich mehrenden Gesuche der einzelnen Staaten, namentlich jener, wo der Rundfunk bisher noch nicht organisiert ist, eher restringiert als vermehrt werden wird. Deshalb ist die geeignetste Lösung der Frage des deutschen Rundfunks in der Èechoslovakei die Sendung deutscher Relationen durch die derzeitigen èsl. Stationen, und dies umsomehr, als das Gebiet unseres Staates, welches von einer Bevölkerung deutscher Nationalität bewohnt ist, kein einheitliches Ganzes ist, so daß eine einzige Station nur in einem bestimmten Gebietsteile desselben zufriedenstellend hörbar wäre. Laut Mitteilung der Rundfunksgesellschaft Radiojournal ist die deutsche Sendung im èsl. Rundfunk derzeit wie folgt geregelt:

In Prag und in Brunn entfällt auf die deutsche Sendung am Wochentage 35 Minuten, an Sonnund Feiertagen 45 Minuten. Im Mährisch Ostrau ist die deutsche Sendung derart geregelt, daß an Sonn- und Feiertagen die deutsche Folge während einer Zeit von 45 Minuten durch Übertragung aus Prag, am Dienstag 35 Minuten durch Übertragung aus Brunn gesendet, am Montag und am Donnerstag aus Mährisch Ostrau eine selbständige Relation in der Dauer von 30 Minuten gesendet wird. Außer diesen regelmäßigen Relationen sendet Mahr. Ostrau zeitweilig auch an anderen Tagen ein deutsches Programm durch Übertragung aus Prag.

Die regelmäßige deutsche Sendung an Wochentagen ist durchwegs dem gesprochenen deutschen Worte gewidmet, so daß im Vergleiche mit den èechischen Vorträgen, denen täglich durchnittlich 55-65 Minuten eingeräumt sind, die Zeit der deutschen Sendung ganz angemessen erscheint.

Neben diesen regelmäßigen Relationen, welche, wie bereits gesagt, der Sendung des deutschen Wortes gewidmet sind, macht sich die deutsche Kunst, namentlich die Musik in besonderen Relationen geltend. Für künstlerische Vorträge ist die verlängerte Relation; an Sonnund Feiertagen bestimmt, welche von Fall zu

Fall noch weiter ausgedehnt wird damit der deutschen Sendung die Durchführung auch umfangreicherer Gesamtprogramme, z. B. Schauspiele und Hörspiele ermöglicht werde. Das Hauptabendprpgramm überwiegend musikali-

sehen Charakters, ist für alle Hörer ohne Unterschied der Nationalität bestimmt. In ihm sind Komponisten und Kompositionen aller Nationalitäten, selbstverständlich auch deutschen Ursprunges vertreten, und wirken bei demselben gleichfalls deutsche Künstler mit. Außerdem werden in das Programm regelmäßig Übertragungen aus dem deutschen Theater in Frag und Produktionen deutscher Musikkörper, z. B. des Kurorchesters in Karlsbad eingereiht. Es muß auch auf die weitere Bereicherung der deutschen Sendung durch Einführung des regelmäßigen deutschen Schulrundfunks erinnert werden. In Hinsicht auf das Programm liegt daher kein Grund zu einer Erweiterung der deutschen Sendung im èsl. Rundfunk vor.

Was die Sendung deutscher Berichte über erledigte Stellen und die deutsche Meldung über den Arbeitsmarkt anbelangt, ist das Verlangen um Einführung dieser neuen Relation der Rundfunkgeselkchaft Radiojournal durch den Verein »Prager Urania- erst am 10. November d. J. vorgelegt worden (die Interpellation ist am 10. September d. J. eingebracht worden). Das Radiojournal hat dem genannten Verein mit Schreiben vom 23. November d. J. dahin geantwortet, daß es grundsätzlich keine Einwendungen gegen die Meldung der Berichte über den Arbeitsmarkt im Rahmen des deutschen Arbeiterrundfunks habe, aus technisch-programmatischen Gründen jedoch für diese Berichterstattung eine besondere Relation absolut nicht gewähren kann. Das Radio Journal hat deshalb dem genannten Vereine empfohlen, es mögen von den 20 Minuten, welche einmal wöchentlich dem deutschen Arbeiterrundfunk vorbehalten sind, 5-10 Minuten der Berichterstattung über den Arbeitsmarkt abgetreten werden. Das Radiojournal hat vom Vereine »Prager Urania- bisher noch keine Antwort dahin erhalten, ob er den Antrag desselben auf Sendung einer deutschen Meldung über erledigte Stellen und über den Arbeitsmarkt im Rahmen des deutschen Arbeiterrundfunks annimmt, so daß es bisher zur Sendung dieser Nachrichten nicht gekommen ist.

Prag, am 13. Dezember 1932.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen: Dr. Franke m. p.

Pøeklad ad 2171/XII.

Antwort

des Handelsministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen,

betreffend die Loherzeugung in Schlesien (Druck 2075/IX).

Es ist gewiß, daß die Verwendung der Lohrinde in der Lederindustrie ständig sinkt, und zwar in erster Reihe infolge des Einflusses des Umstandes, daß die Lederproduktion bereits in der Vorkriegszeit zur Bearbeitung auch mit Hilfe von Quebrachoextrakten und chemischen Stoffen übergegangen ist, was nicht nur eine Verbilligung, sondern hauptsächlich auch eine unverhältnismäßige Beschleunigung der Erzeugung bedeutet hat.

Diese Art der Bearbeitung wird im Auslande allgemein angewendet und deshalb mußte sich auch unsere Industrie dieser Erzeugungsmethode zum großen Teile anpassen, um mit Erfolg der fremden Konkurrenz nicht nur auf dem heimischen Markte, sondern auch auf den Weltabsatzgebieten, steuern zu können, wohin sie ihre Erzeugnisse ausführen muß. Der Verbrauch an Lohe hat jedoch eine weitere fühlbare Einschränkung wegen der Wirtschaftskrise erfahren, von welcher auch die Lederindustrie ergriffen worden ist, innerhalb welcher zahlreiche Werke eingestellt oder betrieblich bedeutend eingeschränkt worden sind, sodaß der Verbrauch an Lehrstoffen aller Art dadurch naturgemäß gesunken ist. Schließlich darf auch nicht übersehen werden, daß die Erzeugung, der Lohe die Möglichkeit ihres Konsumes in der Lederindustrie weitaus übersteigt.

Das Handelsministerium kennt die Situation der Forstverwaltungen in Schlesien, die sich mit der Verwertung der Lohrinde beschäftigen, und die Eingaben dieser Interessenten wurden zum Gegenstande von Erhebungen gemacht, nach deren Abschluß es erst möglich sein wird, einen Standpunkt zu dem Verlangen nach Erhöhung des Zolls auf Chemikalien, welche mit den heimischen Lohextrakten konkurrieren, einzunehmen.

Prag, am 10. Februar 1933.

Der Handelsminister: Dr. Matoušek m. p.

Pøeklad ad 2171/XIII.

Antwort

des Finanzministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Bacher und Genossen

wegen Zuwendungen der sanierten Banken an die mit ihnen arbeitenden Industrieunternehmungen (Druck 2131/VI).

Die Zeitungsnachrichten, auf denen diese Interpellation beruht, sind nicht richtig. Insoweit eine Bankkundschaft zahlen kann, gewährt ihr namentlich eine sanierte Bank keinen Nachlaß. Es kommt jedoch sowohl bei sanierten als auch nicht

sanierten Banken vor. daß einer ihrer Kunden nicht weiter zahlen kann. Die Bank hat dann nur die Wahl entweder ihre Forderung rücksichtslos einzutreiben oder dem Schuldner zu stunden, oder Zinsenerleichterungen, ja sogar Kapitalerleichterungen zu gewähren. Die Bank wird sich natürlich für jenen Vorgang entscheiden, welchen sie als den für sich günstigsten erachtet, und wird dies in der Regel die Stundung oder ein Nachlaß sein. Vielleicht haben die sanierten Banken mehr zahlungsunfähige Schuldner als die nicht sanierten Banken, so daß sie den Schuldnern häufiger Erleichterungen gewähren müssen, doch gibt es in dieser Richtung unter ihnen keinen grundsätzlichen Unterschied und deshalb kann nicht mit Recht behauptet werden, daß ein Schuldner einer sanierten Bank besser daran wäre, als ein Schuldner einer nicht sanierten Bank. Damit nicht etwa, trotzdem sich sanierte

Banken mit Schaden irgendwelcher ihrer Aktiven begeben oder den Schuldner über den notwendigen Bedarf hinaus Erleichterungen gewähren, hat das Finanzministerium bereits früher die Verfügungen über Vermögenswerte dieser Banken in wichtigeren Fällen an die Zustimmung des Regierungskommissärs geknüpft, der vor Erteilung der Zustimmung das Gutachten der »Jednota«, des Revisions- und Vertrauensmännerverbandes der èechoslovakischen Banken, einholt.

Ich bin deshalb der Meinung, daß das Bankengesetz in der in der Interpellation angedeuteten Art und Weise nicht mißbraucht wird.

Prag, am 12. Februar 1933.

Der Finanzminister: Dr. Trapl m. p.


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