ration eines Leistenbruches ins allgemeine Krankenhaus in Eger. Dienstag, den 2. August wurde die Operation durchgeführt und am Mittwoch den 10. August war der junge Mann tod.
Die Bestürzung der Angehörigen über den tödlichen Ausgang der Operation war groß, da Ferdinand Weber ein junger, kräftiger Mann war und die Operation eines Leistenbruches zu den ungefährlichsten mitzählt. Mit Recht vermuteten die Angehörigen, daß hier Unkorrektheiten vor sich gegangen sein mußten, und forderten eine Untersuchung des Falles. Doch wurde dieser berechtigten Forderung nicht stattgegeben.
Die Operation des Leistenbruches wurde am 2. August von Dr. Reinel durchgeführt, und da dieser Arzt noch am selben Tag aus den Diensten der Anstalt austrat, wurde der Operierte vom Herrn Dr. Böhm beobachtet. Es stellten sich Fieber ein. Da kein Stuhlgang war, mußten Mittel eingeführt werden. Der Fiebernde wurde eines Tages vom Wärter Kunzmann auf den Leibstuhl gebracht und dann eine volle Stunde sitzen gelassen. Als sich der Kranke in dieser Stellung nicht mehr halten konnte, versuchte er selbst, das Bett zu erreichen. Bevor er aber zur Bett kam, stürzte er zusammen, und schlug mit dem Gesicht auf das Bett auf. Die übrigen. Kranken im Zimmer läuteten den Wärter, eine Krankenschwester kam, brachte den Ohnmächtigen ins Bett und bemühte sich um ihn. Durch den Sturz ist vermutlich die Wunde aufgerissen worden. Die Schwester entfernte selbst die Klammern. Der Zustand des Kranken, dem man dann verschiedene Auflagen verabreichte, verschlechterte sich zusehend. Obwohl dem Arzt nicht unbekannt sein konnte, daß die Wunde stark eiterte, wurde kein anderer Arzt zu Rate gezogen.
Bei den Besuchen konnten die Angehörigen feststellen, daß der Kranke ungeheuere Schmerzen auszustehen hatte, und oft weinend darüber berichtete. Der Patient, der als gesunder, kräftiger Mensch ins Krankenhaus kam, um von einem körperlichen Gebrechen befreit zu werden, ging elend zugrunde.
Als Todesursache wird Lungenembolie angeführt. Außerdem wurde, unberechtigt, eine Sezierung des Schädels durchgeführt.
Der ganze Verlauf der Behandlung des Operierten zeigt, daß eine ganze Reihe von Maßnahmen außeracht gelassen wurden, die seinen Tod zur Ursache hatten, und mit Recht fordern die Angehörigen eine Untersuchung des Falles. Die Frau und der Vater des Toten erstatteten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Eger, bekamen aber den Bescheid, daß das Verfahren schon am 12. August eingestellt wurde, ohne Zeugeneinvernahme und ohne vorherige Verständigung.
Wir fragen den Herrn Minister für öffentliche Gesundheit:
Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um diesen Fall aufzuklären?
Was gedenkt der Herr Minister zu tun, damit auch die Kranken der III. Klasse im Krankenhaus Eger einer ordnungsgemäßen Behandlung unterstehen und Fahrlässigkeiten, wie in diesem Falle nicht mehr vorkommen?
Den Justizminister fragen wir:
Ist er geneigt, die Staatsanwaltschaft in Eger aufzufordern, der eingebrachten Anzeige Folge zu geben?
Prag, am 19. Dezember 1932.
RUSS,
Kopecky, K. Procházka, Zápotocký, Gottwald,
Štìtka, Babel, Hadek, Dr. Stern, Tyll, Sliwka,
Török, Kuhn, Hrubý, Steiner, Kliment, Novotný,
Vallo, Èižinská, Hodinová-Spurná, Dvoøák,
Pùvodní znìní ad 2131/VIII.
Interpellation
des Abgeordneten Hadek und Genossen
an den Minister des Innern, betreffs die Mißhandlung des Abgeordneten Babel durch die Gendarmerie in Nikolsburg.
Am Donnerstag, den 15. Dezember 1932 sprach Abgeordnete Babel bei einer gemeinsamen Versammlung von Betriebsarbeitern, Arbeitslosen und 'Kleinbauern in Nikolsburg. Die dortige Gendarmerie ging gegen die Versammelten äußerst brutal mit gelalltem Bajonett (auch gegen die Frauen mit Kindern am Arme) vor. Zwei Gendarmen stürzten sich mit aller Wut auf den Abgeordneten Babel und stießen gegen ihn mit dem Bajonett, obwohl er laut erklärte, daß er Abgeordneter sei. Als er seine Legitimation vorzeigte, rissen sie ihm die Gendarmen, aus der Hand und zerrissen den Umschlag. Hiebei weigerten sie sich, sich zu legitimieren.
Wir fragen den Herrn Innenminister: Ist er bereit, die Identität der Gendarmen festzustellen - eventuell durch Konfrontation mit dem Abgeordneten Babel - und die sofortige Einleitung des Strafverfahrens gegen, sie zu veranlassen?
Bei dieser Gelegenheit verweisen wir überhaupt auf das brutale Vorgehen vieler Gendarmen. Wie bekannt, mußte seihst das Militärgericht schon einmal zwei Gendarmen wegen tätlicher Mißhandlung des Abgeordneten Babel in Niemes verurteilen; allerdings war die Strafe von 2 Tagen Gefängnis direkt lächerlich.
Prag, am 19. Dezember 1932.
Hadek,
Babel, K. Prochazka, Vallo, Török, Sliwka, J. Svoboda, Krosnáø, Zápotocký, Dvoøák, Juran, Kopecký, Dr. Stern, Tyll, Gottwald, Kuhn, Èižinská, Štìtka, RUSS, Hodinová-Spurná, Steiner, Novotný.
Pùvodní znìní ad 2131/IX.
Interpellation
des Abgeordneten RUSS und Genossen
an den Finanzminister, wegen schwerer Verletzung des Arbeitslosen Johann Stöhr in Klinghart durch einen Finanzen.
Am 19. November fuhr der Arbeitslose Johann Stöhr, 62 Jahre alt, auf der Straße von Klinghart, Bezirk Wildstein, gegen Neudorf auf seinem Fahrrad mit einigen. Kleinigkeiten, die er sich aus Deutschland geholt hatte. Der alte Mann hörte den Halt-Ruf des Finanzers nicht, da er schwerhörig ist. Der Finanzer gab auf ihn 4 Schüsse ab und verletzte ihn am Oberschenkel so schwer, daß er vom Rad stürzte. Da um diese Zeit die Straße stark von Passanten belebt ist, ist es nur einem Zufall zu verdanken, daß nicht auch andere Personen abgeschossen wurden, denn - wie ein Augenzeuge des Vorfalles berichtete - pfiffen die Kugeln nahe an ihm vorbei.
Dem alten Manne wurde kein Notverband angelegt, sondern wurde er bei größter Kälte auf einem Wagen nach den l Stunde entfernten Wildstem gefahren, wobei ihm einigemal unwohl wurde. Dort wurde ihm vom Arzt ein Notverband angelegt, und dann wurde er in das Krankenhaus Eger geschafft.
Auf die Fälle von Schwaderbach und Weipert, wo zwei alte Männer von Finanzen erschossen wurden, ist das der dritte Fall hier an der deutschen Grenze, wo Arbeitelose im größten Elend leben und dem rigorosen Vorgehen der Finanzer zum Opfer fallen.
Die Erregung und Empörung innerhalb der Bevölkerung des Gebietes ist groß, was auch in Klinghart in einer öffentlichen Versammlung zum Ausdruck gebracht wurde. Die Bevölkerung verlangt Bestrafung des schuldigen Finanzers und Freigabe des kleinen Grenzverkehrs für die Deckung des Eigenbedarfes der Bewohner des Grenzgebietes. Gerade in den Grenzbezirken ist die Arbeitslosigkeit, Not und Elend am größten und diese Forderung nur zu berechtigt.
Wir fragen den Herrn Finanzminister:
Ist er. bereit den schuldigen Finanzer zu bestrafen und* Sorge tragen, daß derartige Vorfälle sich nicht mehr ereignen?
Ist er bereit, der Forderung einer Rente für Stöhr zu entsprechen?
Ist er bereit, Maßnahmen, zu treffen, daß der kleine Grenzverkehr für den Eigenbedarf der Bewohner des Grenzgebietes freigegeben werde?
Prag, am 20. Dezember 1932.
RUSS,
Hodinová-Spurná, Tyll, Dr. Stern, Zápotocký, Gottwald, Kopecký, Höhnel, Krosnáø, K. Procházka, Kuhn, Steiner, Èižinská, Vallo, Novotný, Dvoøák, Hruška, Štìtka, Klimmt, Török, Kubaè,
Pùvodní znení ad 2131 X.
Interpellation
der Abgeordneten Babel, Hadek
und Genossen an den Innenminister Èerný, betreffend Versammlungsverbot der Gruppe proletarischer Konfessionsloser in Jägerndorf.
Die Gruppe proletarischer Konfessionsloser m Jägerndorf meldete beim Polizeikommissariat m Jägerndorf für den 6. Dezember 1932 abends um 20 Uhr eine öffentliche Versammlung an mit dem Thema: »Kreuzigung der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe. Das Polizeikommissariat verbot diese Versammlung mit folgender Begründung:
»Weil der Verein als unpolitischer Verein durch das angemeldete Programm seinen statutenmäßigen Wirkungskreis übeischreitet, laut den Bestimmungen des § 21, Abs. 1. des Gesetzes vom 15. November 1867 RGBI. Nro. 134. «
Polizeikommissar Dr. Meiner verbietet aber nicht nur eine solche öffentliche Versammlung, sondern auch fast jede Versammlung der KPè. und Roten Gewerkschaften, ohne daß hiefür irgendwelche Gründe vorhanden wären.
Wir erblicken in diesem Vorgehen des Polizeikommissärs in Jägerndorf einen Übergriff seiner zustehenden Rechte und eine direkte Provokation gegen die Arbeiterschaft und fragen den Herrn Minister, ob er bereit ist, gegen die unzulässige Handlungsweise des Polizeikommisärs Dr. Meiner mit der strafweisen Enthebung einzuschreiten und ob er bereit ist, dafür Sorge zu tragen, daß auch in Jägerndorf den proletarischen Organisationen die Möglichkeit gegeben wird, sich mit öffentlichen Versammlungen frei nach dem Koalitionsrecht zu betätigen?
Prag, am 20. Dezember 1932.
Babel, Hadek,
J. Svoboda, Dvoøák, Höhnel, Hrubý, Šliwka,
Hruška, Steiner, Èižinská, Krosáø, Juran, Tyll,
Gottwald, Štìtka, K. Procházka, Zápotocký,
Dr. Stern, RUSS, Kuhn, Novotný.
Pùvodní znìní ad 2131/ XI.
Interpellation
des Abgeordneten Franz Heller
und Genossen
an den Finanzminister
betreffs Erhebung des Mietwertes der
Wohnung des Hausbesitzers.
Die Finanzlandesdirektion für Böhmen gab am 16. Feber 1932 unter ZI.: XX A/2389 ai 1932 einen Erlaß heraus, in welchem sie eine Interpretation der Bestimmungen des 7. Absatzes des § 152 der Durchführungsverordnung zum Steuergesetz vom 20. Dezember 1927, Slg. 175 vornimmt und auf Grund dessen neue Richtlinien für die Erhebung des Mietwertes der Hausbesitzerwohnungen zum Zwecke der Bemessung der Hauszinssteuer gibt. Dieser Erlaß will die Berücksichtigung des § 152 der Durchführungsverordnung eingeschränkt wissen, auf jene Fälle, wo sämtliche Mieter in einem Hause geschützt sind.
Die Durchführungsverordnung zum Steuergesetz enthält aber keinerlei Anhaltspunkte, daß im Falle einer Neuvermietung von Mietwohnungen, eine Änderung des Mietwertes der Hausbesitzern ohnung eintreten muß. Auch der Standpunkt, daß ein Gebäude, das nur vom Eigentümer selbst benützt wird, aus diesem Grunde der Berücksichtigung des § 152 der Durchführungsverordnung nicht teilhaftig werden kann, entspricht nicht den jetzigen Bestimmungen.
Aber auch der Auffassung, daß sich der 7. Absatz des § 152 der Durchführungsverordnung nur auf die vom Eigentümer selbst benutzten Räume bezieht und daher keine Anwendung auf die Wohnungen der Hausmeister und die unentgeltlich überlassenen Wohnungen finden könne, muß entschieden widersprochen werden. Noch viel einschneidender und belastender ist die Anschauung des Erlasses, daß auch die vom Hauseigentümer an Eltern, Kinder, ja sogar an die Ehegattin, unentgeltlich überlassenen Wohnungen der Begünstigung des § 152, Absatz 7, nicht teilhaftig sein sollen. In diesem Falle beruft sich der Erlaß auf den Wortlaut der Durchführungsverordnung, welcher ausdrücklich nur von Wohnungen der Hauseigentümer spricht, während er in den oben genannten Fallen über den ausdrücklichen Wortlaut des Absatzes 7 des § 152 hinaus und gegen diesen interpretiert.
Das Verhalten der Finanzlandesdirektion Prag steht in vollem Widerspruch mit dem Erlasse des Finanzministeriums vom 19. Jänner 1932, ZI.: 119. 275 ai 1931, der sich ausdrucklich auf den Standpunkt des Absatzes 7 der Durchführungsverordnung zu § 152 des Gesetzes über die direkten Steuern stellt. Wenn auch dieser Erlaß als Grundlage des Mietwertes der Wohnung des Hausbesitzers den Bruttomietzins ansieht, so ist er doch vom Erlaß der Finanzlandesdirektion grundverschieden.
Hinsichtlich der Errechnung der erhöhten Verwaltungsauslagen, die nach § 12 Mieterschutzgesetz steuerfrei sind, werden dem Hausbesitzer die größten Schwierigkeiten in den Weg gelegt, da es ihm nicht möglich ist, die Belege von 1914 vorzulegen und gemeindeämtliche Bestätigungen über die Richtigkeit seiner Angaben bei der Steuerbehörde keine Geltung haben, sodaß die im Gesetze angeführte Steuererleichterung illusorisch wird. Ja, es wird in den Fällen, wo der Hausbesitzer Landwirt oder Fuhrwerker ist und die Abfuhr von Fäkahen und Asche selbst besorgt, diese Arbeit nicht bewertet, da er darüber keine Rechnung vorlegen kann. Diese Auffassung uber die Steuerbefreiung bei erhöhten Verwaltungauslagen gegenüber dem Jahre 1914 lag sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers und es wären daher Anordnungen zu treffen, die diesen Übelstand beheben.
Wir fragen auf Grund des Obgesagten den Herrn Finanzminister:
1. ) Ist dem Herrn Finanzminister dieser Erlaß der Finanzlandesdirektion bekannt?
2. ) Ist dem Herrn Finanzminister bekannt, daß sich die Steueradministrationen wohl nach dem Erlaß der Finanzlandesdirektion, nicht aber nach dem Erlaß des Finanzministeriums bei der Bemessung des Mietwertes der Hausbesitzerwohnung halten?
3. ) Ist der Herr Finanzminister bereit, diesem Zustand, der geeignet ist, größte Unruhe unter den Steuerzahlern zu verbreiten und das Ansehen dar Steuerbehörden zu untergraben und der Willkur untergeordneter Behörden und Organe Tür und Tor zu öffnen, ein Ende zu bereiten?
4. ) Ist der Herr Finanzminister bereit, den untergeordneten Steuerbehörden den Auftrag zu erteilen, das Gesetz auf Grund der Bestimmungen des Pkt. 7 zum § 152 der Durchführungsverordnung zum Gesetzte über die direkten Steuern zu interpretieren?
5. ) Ist der Herr Finanzminister bereit, die Steurbehörden anzuweisen, die Bestimmungen des § 12, Abs. 2 Mieterschutzgesetz im Sinne des Gesetzgebers auszulegen ?
Prag, am 20. Dezember 1932.
Heller,
Wagner, Windirsch, Gläsel, Halke, Teplanský, Böhm, Pelíšek, Dubický, Nejezchleb-Marcha, Platzer, Vencl, Viereckl, Mašata, Zierhut, Haupt, Škvor, Janèek, Skopal Procházka, Marek, Zeman, Bisløický, Záøecký, Pozdílek, Koèandrle, Dr. Suchý, Dr. Hodina.
Pùvodní znìní ad 2131 XII.
Interpellation
des Abgeordneten Hadek und Genossen
an den Minister des Innern,
wegen des Verhaltens der Gendarmerie
in Settenz.
Am 10. November 1932 um l Uhr Mittag kam in das Büro des Karl Hanzlíèek, Teplitz, Bahnhofstraße 21, ein ihm unbekannter Mann, der demselben Paßformulare zum Kaufe anbot. Hanzlíèek ging scheinbar auf den Kauf ein, weil er der Annahme war, daß ihm ein persönlicher Feind eine Falle legen will. Er hatte vor, den Mann zu verfolgen und sicherstellen zu lassen, wurde jedoch durch eine bei ihm stattfindende Hausdurchsuchung daran gehindert, bei welcher Hanzlíèek die Paßformulare sofort dem intervenierenden Beamten übergab.
Hanzlíèek wurde deshalb, weil er im Besitze dieser Paßformulare war, in Untersuchungshaft genommen, weil er im Verdacht steht, bei einem Einbruch bei der Teplitzer Bezirksbehörde, wo Paßformulare entwendet sein worden sollen, beteiligt gewesen zu sein.
Hanzlíèek hatte natürlich das größte Interesse, den Lieferanten der Pässe, eventuell seine Hintermänner zu eruieren. Tatsächlich bekam Hanzlíèek den Lieferanten zu Gesicht und stellte fest, daß derselbe Josef Wieden alias Wiehan heißt, und in Teplitz-Schönau, Mariengasse 18, II. Stock, bei Herrn Panhans wohnt und nach Wernstadt zuständig ist.
Am 20. Dezember machte Hanzlíèek diesen Mann beim Polizeiamt in Klein-Augest bei Teplitz stellig. Die Ortspolizei verständigte da« zuständige Gendarmeriepostenkommando in Settenz, die den Mann durch zwei Gendarmen zum Gendarmerieposten Settenz eskortierte. Hanzlíèek erstattete noch vor dem Eintreffen der Eskorte mündlich die Anzeige beim Settenzer Gendarmerierposten. Der diensthabende Postenkommandant erklärte aber sofort, Wieden-Wiehan käme als Täter nicht in Frage. Daraufhin wollte Hanzlíèek eine schriftliche Anzeige überreichen, deren Annahme jedoch verweigert wurde. Tatsächlich wurde WiedenWiehan ohne Einvernahme und ohne daß mit. ihm oder mit Hanzlíèek ein Protokoll aufgenommen worden wäre, ja sogar ohne Feststellung seiner Identität entlassen. Wieden-Wiehan stand nicht bloß im Verdacht auf ungesetzliche Weise Paßformulare sich beschafft zu haben, sondern wurde von Hanzlíèek auch bezichtigt einen Totschläger, also eine verbotene Waffe bei sich zu tragen.
Da ich an diesem Tage in Settenz war, habe ich über Ersuchen des Hanzlíèek bei der Gendarmerie in Settenz interveniert und die schriftliche Anzeige des Hanzlíèek überreichen wollen. Die Annahme der schriftlichen Anzeige wurde vom Postenkommandanten abermals verweigert und er erklärte mir, daß er in dieser Sache nichts tun
könne und ich mich wegen Aufklärung an das Gendarmerie-Kommando in Teplitz-Schönau wenden möge.
Ich habe das nicht getan, sondern ich frage Sie, Herr Minister:
Sind Sie damit einverstanden, daß der Gendarmeriekommandanl in Settenz eine so konkrete Anzeige zurückweist und den Beschuldigten, der sich bereits in seiner Gewalt befindet, die Möglichkeit zur Flucht gibt ohne den Mann gesehen und gesprochen zu haben?
Hat der Gendarmeriekommandant selbständig oder über Weisung höherer Instanzen gehandelt?
Sind Sie bereit, alles zu veranlassen, damit der Beschuldigte Wieden-Wiehan sofort sichergestellt wird, um die Herkunft der Pässe, die er bei Hanzlíèek hinterließ, aufzuklären?
Sind Sie bereit, die Gendarmerieorgane und ihre Hintermänner dafür zur Verantwortung zu ziehen, daß sie die Aufklärung eines Verbrechens durch ihr pflichtwidriges Verhalten verhinderten?
Prag, am 21. Dezember 1932.
Hadek,
Novotný, Török, Tyll, Zápotocký, Steiner, Hrubý,
RUSS, Hruška, K. Procházka, Štìtka, Hodinová-
Spurná, Gottwald, Svoboda J., Dr. Stern, Kühn,
Juran, Èižinská, Kubaè, Kliment, Vallo.
Pùvodní znìn ad 2131 XIII.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina
und Genossen
an die Gesamtregieruug,
in Angelegenheit der Nichtdurchführung
der im § 15 des Gesetzes vom 16. April
1919, Slg. d. G. u. V. Nr. 215 festgelegten
gesetzlichen Bestimmung nach Wahl des
Verwaltungsrates des Bodenamtes.
Im § 15 des Gesetzes vom 16. April 1919, S. d. G. u. V. Nr. 215 heißt es wörtlich: »Die durch dieses Gesetz übertragenen Verrichtungen besorgt das Bodenamt. Das Amt ist dem Ministerrate untergeordnet, seinen Vorsitzenden ernennt der Präsident der Republik, der Verwaltungsrat wird von der Nationalversammlung gewählt. « Nun sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes nahezu 14 Jahre verflossen, ohne daß bestimmungsgemäß der Verwaltungsrat durch die Nationalversammlung gewählt worden wäre. Bis zum heutigen Tage wird diese wichtige Funktion von einem nur aus ernannten Mitgliedern zusammengesetzten Verwaltungsrat versehen. Das Bodenamt verfügt über Milliardenwerte. Seine Gebarung unterliegt infolge der Nichtdurchführung des genannten Gesetzes weder der Kontrolle des Parlaments noch der des Obersten Rechnungskontrollamtes.
Dieser Zustand ist ungesetzlich und fragen daher die Interpellanten an, ob die Gesamtregierung bereit ist,
1. sofort alles vorzukehren, damit im Sinne der Bestimmung des § 15 des oben genannten Gesitzas die Wahl des Verwaltungsrates durch die Nationalversammlung beschleunigt durchgeführt wird und
2 für die abgelaufene Frist der Tätigkeit des Bodenamtes einen ins Einzelne gehenden Bericht über sämtliche Bodenbeschlagnahmungen und -Zuteilungen unter Angabe des Ausmaßes, des Namens des früheren sowie des neuen Besitzers, des Zuteihmgspreises und der allfälligen, noch ausstehenden Übernahmsbeträge dem Parlamente vorzulegen?
Prag, am 9. Jänner 1933.
Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Hor-
pynka, Dr. Keibl, Matzner, Ing. Jung, Geyer, Oehlinger, Krampe, Kunz, Greif, Bobek, Knirsch, Schubert, Köhler, Scharnagl, Dr. Petersilka, Kasper, Krebs, Simm.
Pùvodní znìní ad 2131 XIV.
Interpellation
der Abgeordneten Babel, Hadek
und Genossen
an den Finanzminister Dr. Trapl,
betreuend Steuerdeiraudationen einiger
Großgrundbesitzer.
Durch eine Deputation von Gemeindevertrstern aus dem Orte Unter-Körnaalz, Bezirk Schüttenhof im Böhmerwald, erfahren wir unter gleichzeitiger Bestätigung der Angaben beim Landesinspektorate in. Prag, wo die Deputation vorsprach, daß nach wie vor von Großgrundbes tzern schuldige Steuern und Abgaben, nicht exekutiv engetrieben werden, die Exekutionen hingegen gegen kleine Häusler und kleine Bauern dort im selben Orte weiter an der Tagesordnung sind.
Der Gutbesitz in Unterkörnsalz, Bez. Schüttenhof im Böhmerwald, wurde nach Ableben des langjährigen Besitzers im Jahre 1924 von einem der 6 Erben namens Zwiersina an Franz Zlámal zum Preise von 950000 Kè verkauft. Die Besitzungen an Wald, Boden und Gut wurden 1914 mit 386. 800 K gerichtlich abgeschäzt und hatte 1924 nach neuerlicher Schätzung in Kè einen Wert von 1, 152. 000.
Der Verkäufer Zwiersina schuldet bis heute die Wertzuwachsabgabe.
Zlámal verkaufte den Gesamtbesitz 1927 wieder an Dr. Richard Grüner, Advokat, derzeit wohnhaft in Rumburg, Nordböhmen, um 1, 300000 Kè, verdiente 350. 000 Kè und ließ außerdem aus den Waldungen für 1, 000. 000 Kè Holz ausschlagen, daß
sind ohne den Erträgnissen aus Boden und Gut ein Wertzuwachs von 1, 350. 000 Kè.
Der Verkäufer Zlámal ist ebenfalls, bis heute die Werlzuwachsabgabe schuldig.
Dr. R. Grüner, Rumburg, verkaufte 1931 diesen Besitz weiter an Dr. Rudolf Zítek, Advokat in Winterberg, Böhmerwald, zum Preise von 1, 881. 000 Kè, schlug ebenfalls für 600. 000 Kè Holz aus dem Wald und verdiente ebenfalls ohne den Erträgnissen aus Gut und Boden 1, 181. 000 Kè.
Der Verkäufer Grüner ist ebenfalls die Wertzuwachsabgabe noch schuldig.
Dr. Zítek hatte beim Kauf überhaupt kein Geld, sodaß eine reine Spekulationsabsicht besteht, zahlt weder Steuern noch Umlagen und steht unter Zwangsverwaltung.
Dr. Zítek ist jetzt außerstande weiter Holz aus den Waldungen auszusohlagen, weil man darauf gekommen ist, daß dort mehr abgeschlagen wurde, als gesetzlich zulässig ist, sodaß 9 Jahre niemand fällen darf. Soweit sind die Waldungen ausgeraubt worden.
Dabei sind die Herrschaften straflos ausgegangen, haben sich durch ungesetzlichen Holzraub bereichert und zahlten weder Wertzuwachsabgabe noch die Gemeindeumlagen.
Die arbeitslosen Bewohner von Unterkörnsalz hungern, erhalten weder aus der Ernährungsaktion vom Fürsorgeministerium ausreichende Unterstützung, noch sind sie imstande irgend welche Notstandsarbeiten zu unternehmen, weil die arme Gemeinde durch 4 Jahre von den Gutbesitzern nichteinmal die Umlagen erhielt.
In ganz brutaler Weise aber schreiten die Stauerbeamten mit Exekutionen bei den armen Häuslern ein, ohne Rücksicht auf ihre Lage zu nehmen.
Nach den Angaben des Herrn Landesrat Èulík in Prag, sind angeblich die Abgaben »uneinbringlich«, weil jeder »nachweist«, daß er nicht nur nichts verdient hat, sondern noch »draufzahlte«?
Sie haben Rekurs gegen die Abgabenbemessung eingebracht, der heute bis am höchsten Landesgericht in Brunn unerledigt liegen bleibt.
Wir fragen Herrn Finanzminister:
1. ) Ist er gewillt, die in Millionen gehenden Steurrückstände und Abgaben einzutreiben und gegen diese hochstablerischen Manipulationen die Strafanzeige zu erstatten?
2. ) Ist er gewillt, gegen die Miterben von Zwiersina einzuschreiten, nachdem z. B. die Witwe Frau Pøibilová nach dem verstorbenen Vizepräsidenten der Landesverwaltungsstelle Pøibil nachweisbar 2 große Häuser in Prag besitzt, die übrigen Erben in staatlichen und fürstlichen Forstverwaltungen mit hohem Einkommen sitzen und sofort die Abgaben zahlen können?
3. ) Ist er gewillt, gegen Zlámal wegen Hintertreibung der Steuerrückstände einzuschreiten, der nach Verkauf des Gutsbesitzes sofort bei Pfraumberg im Böhmerwald ein neues Gut kaufte und dieses seinen Angehörigen überschreiben ließ, um nur der Steuerbezahlung auszuweichen?
4. ) Wird auch von Dr. Grüner in Rumburg die sofortige Steuerförderung eingetrieben, der übet 1, 181. 000 Kè verdiente?
5. ) Wie gedenkt der Finanzminister der armen Gemeinde die schuldigen Umlagen dieser Steuer-
defraudaaten zukommen zu lassen, damit diese in der Lage ist ihre Arbeitslosen durch Notstandsarbeiten zu beschäftigen?
Die Gefertigten verweisen m dieser Interpellation auf die skandalösen Zustände, großer Steuerdefraudationen deshalb, weil der Finanzminister sich bei jedem Ansuchen zur Unterstützung Arbeitsloser, bei jeder Forderung der kommunistischen Parlamentsfraktion für die Armen überhaupt auf die schlechte finanzielle Lage des Staates beruft, und diese ablehnt, daß er weiß, wo Geld einzutreiben ist.
Prag, am 2. Jänner 1933.
Babel, Hadek,
Dr. Stern, Tyll, Kopecký, Török, Gottwald, K. Pro.
cházka, Dvoøák, Štìtka, Èižinská, Hodinová-
Spurná, Kliment, Kuhn, Krosnáø, Steiner, RUSS,
J. Svoboda, Hruška, Šouraè, Novotný.
Pùvodní znìní ad 2131 XV,
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich
und Genossen an den Minister des Innern, betreffend die Beschlagnahme der »Nordmährischen Rundschau«.
Von der in Mähr. Neustadt erscheinenden periodischen Druckschrift »Nordmährische Rundschau« wurde von der Bezirksbehörde in Sternberg die Folge Nr. 49 vom 3. Dezember 1932 wegen folgender Stellen beschlagnahmt: »Die deutsche Industrie schwer bedroht. Unsinnige Steuerexekutionen führen zu weitereu Stillegungen.
In der letzten Zeit ist in allen deutschen Industriegebieten ein rücksichtsloses Vorgehen seitens der Steuerbehörden bei der Eintreibung rückständiger Steuerschulden festzustellen. Abschreibungsgesuche werden fast ausnahmslos abgelehnt und selbst Stundungen bleiben unberücksichtigt. Durch den scharfen Eingriff der Steuerbehörden werden in vielen Fällen bedenkliche Betriebsstörungen hervorgerufen, zahlreiche Betriebe, denen Rohund Hilfsstoffe, Maschinen oder Lohngelder beschlagnahmt wurden, mußten ihren Betrieb vollständig einstellen.
Bei Fortführung dieser Praxis ist mit einem ungehejeren Anwachsen der Arbeitslosen mit all den Folgeerscheinungen zu rechnen. Bemerkenswert ist es, daß bei den tschechischen Industrieverbänden keinerlei solche Klagen vorliegen. Die Tatsache, daß nur aus den Kreisen der deutschen Firmen Beschwerden über allzu rigoroses Vorgehen vorliegen, soll bei einer in der nächsten Woche seitens des Handelsministeriums mit der gesamten Textilwirtschaft angesetzten Enquete besonders zur Sprache kommen. Wie rigoros vorgegangen wird und auf welche Art große Werte
verschleudert werden, mögen nachfolgende Beispiele aufzeigen.
Eine Textilfabrik in Mahr. -Rothwasser wurde zur Deckung alter Steuerschulden der Garnvorrat gepfändet, so daß infolge Mangels an Rohstoff die Erzeugung eingestellt werden mußte.
Einer Warnsdorfer Textilfirma wurden zur Begleichung von Steuerrückständen die Maschinen gepfändet und Fabriksobjekte zu lächerlichen Preisen versteigert.
Einer Firma in Schönbach bei Eger wurde ein Lastwagen im Werte von 50. 030 Kè zu 5000 Kè versteigert.
Einer Reichenberger Textildruckerei wurde die
gesamte Lohnsumme gepfändet, so daß sie zur Sillegung gezwungen war.
Einem Sägewerksbesitzer in Iglau wurde eine Fiat-Limousine im Werte von 30. 000 Kè um 5. 000 Kè versteigert.
Ferner wurde in einer deutschen Stadt in Mähren ein Schuhlager exekutiv verkauft, wobei die Beamten ein Paar Schuhe zu 5 Kè erstanden. «
Auf Seite 3 aus dem Ortsbericht Deutsch-Liebau die beiden Stellen: »Die beiden Konzessionäre bekamen trotz amtlicher Zubilligung bestellter und unregelmäßiger Fahrten je 14 Tage Arrest aufgebrummt und vorübergehend wurden ihnen die Wagen versiegelt. Als darauf die Taxameterautos für Fahrten nach Schönberg stärker beansprucht wurden, trat die Gendarmerie in scharfe Aktion gegen die »Konkurenz«,.
Weiters die Stelle: »So hat das Justament der Bahn Verwaltung, wodurch einheimische Deutsche von ihrem Arbeitsplatz verdrängt werden, um fremden Tschechen Posten zu verschaffen, gerade in der Zeit der Arbeitslosigkeit berechtigte Mißtimmung erzeugt.
Auf Seite 4 die Ortsnotiz Mähr. Rothwasser mit folgendem Inhalt: »Wahnsinnige Wirtschaft: Mähr. Rothwasser war einmal ein reicher Ort. Wohlhabenheit und Zufriedenheit herrschte in allen Schichten, Als die siegreiche Demokratie ihren Einzug hielt, wurde es anders. Die Not begann und heute steht die Bevölkerung vor der Verzweiflung. Die Fabriken stehen, nur eine arbeitet noch. Da kam der Steuerexekutor und pfändete das Rohmaterial (Garn!!). Damit ist nun auch dieser Betrieb stillgelegt und eine bedeutende Zahl von Arbeitern brotlos gemacht worden. Jeder Kommentar überflüssig!
Auf Seite 5 aus dem Artikel »Die Arbeitslosigkeit in Nordmähren die Worte: »Und der Staat? Der hat nur Geld für tschechische Schulpaläste, zur Sanierung verkrachter Banken und zu Unterstützung des Baues großer Paläste für einige »Neureiche und Protektionskinder« der Regierung. «
Auf Seite 6 die Notiz »Einst und jetzt« mit folgendem Wortlaut: Früher ging der Dichter mit dem König - heute der Boxer mit dem Präsidenten..
Die angeführten Stellen enthalten nach dem Bescheid der Bezirksbelhörde Sternberg angeblich strafbare Handlungen im Sonne der § 11, Absatz l, § 14 Abs. l, 3, 5 und § 18 Abs. l des Gesetzes Nr. 50/1923 Slg. d. G. u. V. und des § 300 des Strafgesetzes.
Dies vermochte jedenfalls nur ein besonders ängstliches, um die Ruhe und den Frieden besorgte Gemüt herauszufinden. Bei klarer und ruhiger Überlegung wird man an den angeführten Stellen nichts finden, was der erfolgten Beschlagnahme auch nur einen Schein der Berechtigung geben würde. Sie stellt sich vielmehr, besonders im Zeitalter angeblicher Demokratie, als ein reinerWilLkürakt der staatlichen Bürokratie dar, die, noch in müttelhalterlichen Begriffen befangen, die armen Untertanen als das willenlose Objekt ihrer schrankenlosen Herrschsucht betrachten.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Innenminister, ob er bereit ist, endlich Weisungen an die unterstellten Behörden herauszugeben, damit in
Hinkunft die Aufsicht über die Presse nach modernen neuzeitlichem Auffassungen durchgeführt wird und ob er gewillt ist, im besonderen die Bezirksbehörde in Sternberg in dieser Hinsicht zu belehren?
Prag, am 22. Dezember 1932.
Dr. Schollich,
Hokky, Dr. Jabloniczky, Matzner, Ing. Kallina, Dr. Petersilka, Horpynka, Szeativányi, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Kunz, Dr. Luschka, Dr. MayrHarting, Oehlinger, Fritscher, Krampe, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Törköly, Greif, Zajíèek, Dr. Keibl, ScharnagL