Pùvodní znìní ad 2084/VI.
Interpellation
des Abgeordneten Rudolf Kasper
und Genossen an den Eisenbahnminister in Angelegenheit der unbegründeten Einziehung von Arbeiterlegitimationen und Nichtausfolgung von Arbeiterrückfahrten durch den Bahnvorstand des Bahnamtes in Tepl bei Marienbad.
Am 2. Mai 1932 wurde der Arbeiter Anton Ertl im Auftrage des Vorstandes des Bahnhofes Tepl, Franz Suchan, durch einen Bahnarbeiter aufgefordert, die Arbeiterlegitimation abizugeben. Ende April 1932 wurde auch dem Vater des Genannten grundlos die Legitimation entzogen. Der Arbeiter Franz Ertl erschien am 5. Mai 1932 beim Bahnamte und wurde ihm über sein Befragen, weshalb ihm die Legitimation entzogen wurde, erklärt, »er möge sich bei der Staatsbahndirektion in Pilsen erkundigen«. Der rechtmäßige Inhaber der Legitimation verweigerte die Abgabe derselben, da er sich keinerlei Vergehens gegen die bestehenden Vorschriften bewußt war, die Legitimation ordnungsgemäß bestätigt und keinerlei Mängel aufwies. Nun erhielt der Arbeiter Ertl keine ermassigten Arbeiterfahrkarten und war genötigt, den vollen, Fahrpreis nach seinem Arbeitsorte zu bezahlen.
Am 6. Mai 1932 brachte Franz Ertl bei der zuständigen Staatsbahndirektion in Pilsen eine Beschwerde nachstehenden Inhaltes ein:
»Mit Zuschrift vom 3. Mai 1932, Zahl 633/48281932, mir zugestellt am 5. Mai 1932, wurde ich aufgefordert, den Betrag von Kè 77. 80 binnen 10 Tagen zu bezahlen. Als Begründung für diese Aufforderung wird angeführt, daß ich als Arbeiter der Firma Seitz in Marienbad nicht den Anspruch auf eine Arbeiterrückfahrkarte von Tepl nach Eger und zurück habe, weil ich laut Anführung in der erwähnten Zuschrift nur vom 21. März bis 2. April 1932 in Eger in Arbeit stand.
Dem gegenüber weise ich durch die Bestätigung meines Arbeitgebers, der Firma Norbert SeitzisWitve in Marienbad und durch die Bestätigung des Herrn Ludwig Weber nach, daß ich nicht nur vom 21. März bis 2. April, sondern vom 21. März bis 8. April 1932 in Eger tatsächlich gearbeitet habe. Es gebührt mir daher gemäß Punkt 257 a der Tarifbestimmungen, die Begünstigung einer Rückfahrkarte und bin ich sonach auch nicht verpflichtet die geforderte Nachzahlung von Kè 77. 80 zu leisten.
Unter einem führe ich Beschwerde gegen die durch den Herrn Stationsvorstand Frant. Suchan in Tepl, ohne Angabe eines Grundes erfolgte Konfiskation meiner und meines Sohnes Anton Ertl Arbeiterlegitimation. Ich bin dadurch als Arbeiter in meinem Einkommen empfindlich geschädigt und fühle ich mich durch dieses Vorgehen des Herrn
Stationsvorstandes F. Suchan umsomehr beschwert, als ich Franz Ertl durch 32 Jahre ununterbrochen die Arbeiterlegitimation ohne jedweden Anstand inne habe und bezügl. der meinem mj. Sohne Anton Ertl konfiszierten Arbeiterlegitimation ebenfalls kein Grund vorhanden ist, ihm dieselbe abzunehmen, da beide Legitimationen ordentlich ausgefüllt und rechtsgiltig bestätigt waren.
Durch diese unbegründete Abnahme der mir Franz Ertl und meinem mj. Sohne Anton Ertl gehörigen Arbeiterlegitimation fühle ich mich beschwert, verlange die Beauftragung des Herrn Stationsvorstandes Frant. Suchan in Tepl zur Ausfolgung der genannten 2 Arbeiterlegitimationen und weiters auch die weitere Ausfolgung der mir und meinem Sohne als Arbeitern gesetzlich gebührenden ermäßigten Rückfahrkarten.
Ich behalte mir vor, den mir aus diesem Vorgehen des Stationsvorstandes in Stadt Tepl durch unbegründete Abnahme der Arbeiterlegitimation und Verweigerung der Ausfolgung der uns als Arbeitern gesetzlich gebührenden ermäßigten Rückfahrkarten entstandenen und weiter entstehenden Schaden im Klagewege gegen die Staatsbahnverwaltung geltend zu machen. «
Der Berufung des Franz Ertl wurde seitens der Staatshahndirektion, nicht stattgegeben, als Grund wird angeführt, daß die Legitimation mit Recht abgenommen wurde. Daraufhin reichte Ertl Franz und dessen Sohn Anton beim Eisenbahnministerium eine Beschwerde ein, die bis heute noch keine Erledigung fand.
Die beiden Arbeiter sind gezwungen schon über ein halbes Jahr den vollen Fahrpreis von und zur Arbeitsstelle zu zahlen, wodurch Ihnen schon ganz beträchtliche Auslagen erwachsen sind, die sich insbesondere in den jetzigen schlechten Verhältnissen durch die verringerten Verdienstmöglichkeiten unangenehm fühlbar machen.
Bemerkt muß werden, daß die Arbeiter in ihren Rechten gegenüber den übrigen Arbeitern benachteiligt werden, daß also in dieser Hinsicht mit zweierlei maß gemessen wird; es werden ihnen Begünstigungen vorenthalten, die in besonderen Bestimmungen verankert, beschäftigten Arbeitern zustehen.
Weiters muß festgestellt werden, daß der Bahnvorstand in seinem Benehmen gegen das Publikum, insonderheit gegen die Arbeiter ein ungewöhnliches Benehmen an den Tag legt und es deshalb oft zu unliebsamen Auseinandersetzungen kommt. Ein Einschreiten gegen, genannten Bahnangestellten ist deshalb notwendig.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Eisenbahnminister:
1. Ob er bereit ist, die in Frage stehende Angelegenheit genauest untersuchen zu lassen?
2. Ob er bereit ist, das Unrecht das den beiden Arbeitern zugefügt wurde, wieder gut zu machen?
3. Ob er aber auch dazu bereit ist, dem Bahnhofvorstand von Tepl, Franz Suchan, jene Informationen zu geben, die geeignet sind, der zwischen
ihm und der Bevölkerung bestehenden Spannung ein Ende zu bereiten?
Prag, am 25. November 1932.
Kasper,
Schubert, Geyer, Horpynka, Matzner, Oehlinger,
Scharnagl, Kunz, Dr. Petersilka, Bobek, Greif,
Dr. Schollich, Dr. Keibl, Krebs, Simm, Knirsch,
Ing. Jung, Köhler, Dr. Hanreich, Dr. Hassold,
Ing. Kallina, Krumpe, Fritscher.
Pùvodní znìní ad 2084 XI.
Interpellation
der Abgeordneten Höhnel, Hadek, Kühn
und Genossen an die Regierung,
wegen der Diphteritisepidemie in Georgswalde.
In Georgswalde sind in letzter Zeit massenhaft Diphteritiserkrankungen vorgekommen. Vor 14 Tagen waren bereits 45 Kinder erkrankt. Bis jetzt sind 8 Todesfälle zu verzeichnen. Die Erkrankungen greifen schon auf Erwachsene über. Alle bisherigen Vorbeugungsmaßnahmen erwiesen sich als vollständig unzureichend. Sie bestanden im wesentlichen in der Sperrung von Schulklassen auf kurze Zeit und im Abtransport der Erkrankten in das für eine solche Epidemie vollständig unzureichende und unzulängliche Spital. Es besteht die Gefahr, daß die Epidemie noch größeren Umfang annimmt und auch andere Gebiete übergreift. Zweifellos ist die Ursache dieser Erkrankung und ihr schwer Verlauf, sowie der unverhältnismäßig großen Zahl von Todesfällen auf die jahrelange Unterernährung und die dadurch erfolgte Schwächung der Widerstandskraft zurückzuführen.
Wir fragen die Regierung:
Sind ihr diese Erkrankungen bekannt?
Was gedenkt sie zu tun, um dieser Epidemie Einhalt zu bieten?
Ist sie bereit, ausreichende Vorbeugungsmaßnahmen, insbesondere Schließung der Schule, der Kirche und Pflege und Heilpersonal, sowie Medikamente in genügender Menge zur Verfügung zu stellen?
Ist sie bereit, die wirklichen Ursachen dieser Epidemie zu beseitigen, indem sie der hungernden Bevölkerung Nahrungsmittel, Heizmaterial und Kleidung in ausreichendem Maße zur Verfügung stellt?
Prag, am 6. Dezember 1932.
Höhnel, Hadek, Kühn,
Hodinová-Spurná, Hruška, Hrubý, Kubaè, Dvoøák,
Török, Babel, Èižinská, Œliwka, RUSS, Novotný,
J. Svoboda, Juran, Štìtka, K. Procházka,
Kopecký, Steiner, Vallo.
Pùvodní znìní ad 2084/ XII.
Interpellation
des Abgeordneten Hugo Simm
und Genossen an den Minister für Schulwesen und
Volkskultur
in Angelegenheit der Organisation der gewerblichen Fachschulen.
In der Interpellation Druck Nr. 1797/ XIV hat sich der Unterzeichnete um die Klarstellung bezgl. der Organisationsfrage der gewerblichen Fortbildungsschulen bemüht. Die Antwort des Herrn Ministers für Schulwesen Druck Nr. 2031/ XV enthält jedoch einige Einzelheiten, welche es dem Interpellanten gebieten, sich zum Gegenstände nochmals einzustellen. Die Antwort des Herrn Ministers erklärt: »Die Fachschulen haben vor allem die Aufgabe der Vorbereitung und Erziehung für das praktische Leben; bei ihnen kann daher nicht das Verlangen geltend gemacht werden, daß sie ihren Schülern die gehörige Vorbereitung für den Übertritt in Schulen höherer Art in dem Maße bieten, wie dies bei anderen Arten von Schulen mit einer mehr oder weniger Bildungsaufgabe der Fall ist Wenn sich diese Schulen ihrer Hauptaufgabe, der Vorbereitung für das praktische Leben nicht entfremden wollen, können sie nicht im Sinne der Interpellationsforderung (Druck 17971/ XIV) reorganisiert werden. «
Hiezu bemerken wir, daß die Aufgaben der gewerblichen Fachschulen, für das praktische Leben vorzubereiten und zu erziehen, auch uns als wichtig erscheint. Demselben Zweck dienen aber auch alle anderen Fachschulen (Handelsschulen, Handelsakademien, Textilschulen, Niedere und höhere Landwirtschaftsschulen u. s. w. ), sowie alle Schulen überhaupt. Durch die vorgeschlagene Neuorganisation der gewerblichen Fachschulen wird nicht nur eine Entfremdung zum praktischen Leben vermieden, vielmehr werden hierdurch die Absolventen der gewerbl. Fachschulen in volkskultureller Hinsicht leistungsfähiger, wie ihnen damit in gesellschaftlicher somit auch in staatsfördernder Hinsicht ein größerer Wirkungskreis zuteil würde. Der Vorschlag der Interpellanten auf Reorganisierung der gewerblichen Fachschulen bezw. Organisierung höherer gewerblicher Fachschulen ist zu verstehen, daß für jeden Gewerbezweig der bestehenden gewerblichen Fachschulen je eine von diesen zur höheren deutschen Fachschule organisiert wird.
Was die Aufnahme der Absolventen der deutschen Fachschulen an der staatlichen Kunstgewerbeschule in Prag anbelangt, können nur statistische Daten für die Interpellanten maßgebend sein. Daß der Lehrernachwuchs für die Fachschulen an anderen höheren Schulen herangezogen und vorbereitet wird ist bezgl. der Kunstgewerbeschulen richtig. Aber es besteht leider nur eine Kunstgewerbeschule im tschechoslowakischen Staate, welche
keine deutschen Paralellfachklassen besitzt, sodaß durch diesen Umstand bedingt tatsächlich ein Mangel an deutschen kunstgewerblich gebildeten Lehrernachwuchs entsteht.
Wenn bis zum Jahre 1907 die Abgangszeugnisse der 4klassigen Fachschule die Klausel: »Dieses Zeugnis berechtigt auf Grund des § 14 des Gesetzes vom 15. März 1883 R. G. Bl. Nr. 39 und der Ministerialverordnung vom 17. September 1883 R. G. Bl. Nr. 150, vom 24. April 1885, R. G. Bl. Nr. 57 und vom 20. Oktober 1887 R. G. Bl. Nr. 121 zum
Antritte und selbständigen Betriebe des ........
Gewerbes,
enthielten und von diesem Zeitpunkt an die Abgangszeugnisse der zwei und dreiklassigen Fachschule nachstehende Klausel:
»Dieses Zeugnis ersetzt auf Grund des § 14 a de« Gesetzes vom 5. Feber 1907 R. G. Bl. Nr. 26 und der Ministerialverordnung vom 27. Juli 1907 R. G. Bl. Nr. 193, den Nachweis der ordnungsmäßigen Beendigung des Lehrverhältnisses (Gesellenbrief
bezw. Gesellenprüfung) für das ...... Gewerbe
und berechtigt bei Zutreffen der allgemein gesetzlichen Erfordernisse und bei gleichzeitigem Nachweise einer einjährigen Verwendung als Gehilfe (Geselle), bezw. als Fabriksarbeiter zum Antritte und selbständigen Betriebe dieses Gewerbes, «
führen, erscheint es nicht als unmöglich, durch die Organisation der gewerblichen Fachschulen in 2klassige niedrige gewerbliche Fachschulen die Abgangszeugnisse dieser mit der Klausel.
«Dieses Zeugnis ersetzt auf Grund des §....
des Gesetzes vom.... S. d. G. u. V. Nr.....und
der Ministerialverordnung vom ...... S. d. G. u.
V.....den Nachweis der ordnungsmäßigen Beendigung der Lehrverhältnisses (Gesellenbrief, bezw. Gesellenprüfung) für das.... Gewerbe und berechtigt bei Zutreffen der allgemeingesetzlichen Erfordernisse und bei gleichzeitigem Nachweise einer dreijährigen Verwendung als Gehilfe (Geselle), bezw. als Fabriksarbeiter zum Antritte und selbständigen Betriebe dieses Gewerbes......, «
und die Abgangszeugnisse der 2klassigen gewerblichen Fachschulen mit der Klausel:
»Dieses Zeugnis ersetzt auf Grund des §.... des
Gesetzes vom.... S. d. G. u. V. Nr.....und der
Ministerialverordnung vom.... S. d. G. u. V.....
den Nachweis der ordnungsmäßigen Beendigung des Lehrverhältnisses (Gesellenbrief besw. Gesellenprüfung) für das.... Gewerbe und berechtigt bei Zutreffen der allgemein gesetzlichen Erfordernisse zum Antritte und selbständigen Betriebe dieses Gewerbes. Überdies berechtigt dieses Zeugnis bei sehr gutem Erfolge in künstlerisch oder kunstgewerblicher Hinsicht zum Besuche der inländischen
Kunstgewerbeschule oder der Kunstakademie als ordentlicher Schüler, «
einzuführen, nachdem die Gewerbeordnung § 14, erster Teil, II. Hauptstück in Bezug auf »Lehrzeitdauer« seit dem Jahr 1907 keine Änderung erfahren hat, in welcher es wörtlich beißt: Die Lehrzeit darf nicht weniger als zwei und nicht mehr als vier Jahre betragen u. s. w.
Den Interpellanten, erscheint gerade jetzt diese Angelegenheit sehr aktuel und zweckmäßig, weil an die Novellierung der Gewerbeordnung gearbeitet wird.
Die Interpellanten sind der Meinung, daß der Herr Minister sich der Reorganisation der gewerblichen Fachschulen in dem gestellten Sinne auf die Dauer nicht wird verschliessen können, wenn nicht die Absolventen der inländischen gewerblichen Fachschulen gegenüber den Absolventen der gewerblichen Fachschulen anderer Staaten ins Hintertreffen zum Schaden unserer Volks- und Staatswirtschaft kommen sollen.
Des weiteren müssen die Interpellanten auf ihrer Forderung beharren, daß die deutsche Staatsfachschule für Kunstgewerbe in Gablonz a. N. zur deutschen Kunstgewerbeschule ausgestaltet wird, nachdem nachweisbar ein Mangel an deutschem kunstgewerblichen Lehrernachwuchs besteht, da keine deutschen Paralellfachklassen an der Präger Kunstgewerbeschule vorhanden sind. Die Kosten der Ausgestaltung der Gablonzer Staatsfachschule zur deutschen Kunstgewerbeschule würden nicht höher zu stehen kommen, als wenn an der Staatskunstgewerbeschule in Prag deutsche Paralellfachklassen mit deutschen Lehrkräften angegliedert würden, umsomehr auch noch an der Gablonzer Staatsfachschule gut eingerichtete Lehrwerkstätten bestehen.
Die Interpellanten fragen neuerlich den Herrn Minister ob er bereit ist, die als notwendig geschilderten Reorganisationen auf dem Gebiete des gewerblichen Fachschulwesens auch für sich selbst als dringlich anzuerkennen und ob er bereit ist, zu veranlassen, daß die Maßnahmen hiefür getroffen werden?
Prag, am 6. Dezember 1932.
Simm,
Dr. Schollich, Dr. Hassold, Ing. Jung, Geyer, Krebs, Kasper, Schubert, Köhler, Matzner, Knirsch, Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Dr. Mayr-Harting, Fritscher, Scharnagl, Horpynka, Oehlinger, Kunz, Bobek, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Dr. Keibl, Greif, Krampe, Zajíèek.