Pùvodní znìní ad 2011/XVI.

Interpellation

der Abg. Hadek, Juran und Genossen

an den Justizminister, den Innenminister und Finanzminister,

betreffs das ungesetzliche Vorgehen bei der Steueradministration in Pulgram.

Am 30. IX. 1. J. gegen Mittag erschien im Hause Nro 254 in Pulgram, Bez. Nikolsburg, beim Eigentümer des Hauses Johann Strouhal, gewesenen Schmied und Häusler mit 3 und 1/2 Metzen Feld eine Exekutionskommission bestehend aus dem Nikolsburger Exekutor Vacek in Begleitung des Gendarmeriewachtmeisters Šoupal aus Eisgrub, ferner des Fleischhauers Johann Haasüber aus Nikolsbure, dem Gemeindediener Anton Vogel, und dem Schätzmann Josef König aus Pulgram. Diese Kommission sollte die Versteigerung einer schon früher für die rückständige Steuer gepfändete Kuh vornehmen. Die rückständige Steuer soll sich zusammensetzen aus der Einkommen- und Erwerbsteuer im Betrage von 1. 616. 50 Kè für die Jahre 1928-1929.

Als die Kommission ins Haus kam, war der Haushaltvorstand Strouhal (Vater) gerade am Feld. Der Exekutor erklärte, dass er die Versteigerung der Kuh vornehmen komme, vorauf die Tochter des Strouhal, verehelichte Theresia Cukr, erklärte, dass die gegenständliche Kuh ihr gehöre und dass sie gegen die Versteigerung Protest anhebe.

Bei diesem Vorgehen wies der Bruder der Frau Cukr dem Exekutor und auch dem Gendarmen ein Buch vor, wonach der Strouhal an Steuern sogar den Betrag von 150 Kè überzahlt hat und die Steuerbehörde unberechtigter weise die Steuer fordert, da die Milchsammelstelle, die Strouhal früher führte, schon im Jahre 1926 und das Schmiedegewerbe, welches er früher betrieb, im. Jahre 1928 niedergelegt und auch abgemeldet wurde.

Von. dieser Vorstellung nahm die Kommission keine, Notiz und der Exekutor wollte zwecks Herausführung der Kuh in den Stall gehen. Frau Cukr stellte sich zu der Stalltür und erklärte: »Meine Kuh lasse ich mir nicht verkaufen!« Drauf packte sie der Gendarmeriewachtmeister Šoupal bei der Achsel und sagte: »Schauen Sie, dass sie wegkommen!« Als sie sich nicht von der Stelle rührte, nahm er gegen sie das aufgepflanzte Gewehr in schussbereite Lage. Ihr Mann trat augenblicklich vor und rief: »Meine Frau lasse ich nicht umbringen!« Der zweite Bruder Josef Strouhal sagte: »Gehen lassen, wir gleichen uns aus. « Der Gendarmeriewachtmeister stiess ihn aber zurück, wollte ihn wegführen, obwohl dazu kein Grund bestand. Hiebei brachte er ihn mit dem Bajonett auf der Innenfläche der fechten Hand eine Verletzung bei und verwundete ihn auch auf dem

rechten Fussrücken. Der Schwiegersohn Anton Cukr hatte unterdessen Geld aufgebracht, kam mit dem Gelde in der Hand aus dem Hause heraus und bezahlte sofort die angebliche Steuerschuld.

Nach Empfang des Geldes ging die Kommission weg und begab sich in die Gemeindekanzlei. Kurz darauf kam der Gemeindediener und forderte den Sohn Johann Strouhal auf, er möge sich in die Gemeindekanzlei zur Einvernahme begeben, welcher Aufforderung der Genannte Folge leistete. Es dauerte nicht lange, als der Gemeindediener wieder kam und den zweiten Sohn Josef Strouhal und auch den Schwiegersohn Anton Cukr abholte mit der Aufforderung, zur Einvernahme in die Gemeindekanzlei zu erscheinen, welcher Aufforderung die Genannten ebenfalls Folge leisteten. Als die Vorgeladenen längere Zeit nicht zurükkehrten, ging Strouhals Tochter Theresia Cukr in die Gemeindekanzlei und als sie dort ankam, sah sie, dass dem Vater, ihrem Mann und dem Bruder Fesseln angelegt worden waren; sie bat den Wachtmeister, er möge ihnen die Fesseln abnehmen, da sie doch keine Verbrecher seien.

Darauf antwortete der Gendarmeriewachtmeister: er könne das nicht tun, da das sein Brot sei. Die Cukr erklärte darauf: »Sie wollen Brot essen und wir sollen keines haben?« Darauf stiess sie der Wachtmeister Šoupal aus der Tür hinaus. Draussen begegnete sie den Exekutor, der sie aufforderte Platz zu machen. Als sie nach der Meinung der Amtspersonen nicht genug rasch auswich, wurde sie von dem Wachtmeister Šoupal noch einmal hinausgcstossen. Die Verhafteten mussten dann ins Auto einsteigen und wurden unter Begleitung nach Nikolsburg transportiert.

Den nächsten Tag darauf am 1. X. ging du: Frau Cukr zum Untersuchungsrichter Holzer m Nikolsburg und ersuchte um die Freilassung der Verhafteten, die sich eingentlich nichts hatten zu schulden kommen lassen, aber vergeblich.

Zum Schluss bemerken wir, dass der Bruder der Frau Cukr, Josef Strouhal, der im J. 1928 vom Vater das Schmiedegewerbe übernahm, die Steuern auf seinen Namen vorgeschrieben bekommt, aber dem Strouhal senior wird die Steuer ebenfalls vorgeschrieben, so dass es sich um eine doppelte Besteuerung handelt.

Wir fragen den Herrn Justizminister: Ist er bereit sofort die Freilassung der Häftlinge zu veranlassen und den Exekutionsorganen die nötige Weisungen zu erteilen?

Den Herrn Innenminister fragen wir: Ist er bereit den genannten Gendarmeriewachtmeister exemplarisch zu bestrafen?

Wir fragen den Herrn Finanzminister: Ist er bereit in den erwähnten Steuersachen sofort Remedour zu schaffen?

Prag, am 19. Oktober 1932.

Hádek, Juran,

Hrubý, Hruška, J. Svoboda, Kubaè. Kliment, Tyll.

Krosnáø, Vallo, Steiner, Œliwka, Èižinská, Kuhn,

Hodinová, Novotný, K. Procházka, Dvoøák,

Gottwald, Kopecký, Zápotocký.

Pùvodní znìní ad 2011/XVII.

Interpellation

des Abg. Dr. Josef Keibl und Genossen an den Finanzminister

wegen der unerträglichen Art, mit der im nördlichen Böhmen die Steuern eingetrieben werden.

Es mehren sich in der letzten Zeit die Fälle, aus denen hervorgeht, dass der Steuerfiskus durch die unsinnige Höhe der vorgeschriebenen Steuern und die grausame Art ihrer Eintreibung an dem wirtschaftlichen Untergang einer Reihe von schaffenden Menschen ganz allein die Schuld trägt.

So finden in der Gemeinde Josefsthal, Bezirk Gablonz, in der nächsten Zeit 64 Zwangsversteigerungen wegen einer Gesamtsteuerschuld von nur 332. 000 Kè statt, obgleich es ganz allgemein bekannt ist, dass dieser Ort, wie die ganze dortige Gegend, zu den grössten Elendsgebieten des Staates gehören, da die Glas- und Schmuckindustrie, die früher die dortige Bevölkerung ernährte, vollkommen zusammengebrochen ist. Der Wert der gepfändeten Sachen beträgt aber weit über eine Million Kronen.

Ausser Josefsthal kommen noch die Gemeinden Unter-Maxdorf und Antoniwald in Betracht, welch letztere dem Steueramt Tannwald untersteht. Seitens des Steueramtes in Tannwald werden die Exekutionen ganz rücksichtslos eingeleitet. Der dortige Exekutor Franz Matousek benimmt sich dabei so brutal, dass die Erbitterung der bis aufs Blut gepeinigten Steuerträger ins Unendliche gewachsen ist. Er pfändet Sachen, die dem Schuldner nachweislich nicht gehören und schreibt mit Vorliebe Gegenstände ins Pfändungsprotokoll, die gemäss der Exekutionsordnung ausdrücklich von der Pfändung ausgeschlossen sind.

So pfändete er bei dem Gastwirt Wilhelm Lederer in Antoniwald das Klavier, obwohl dieser ausdrücklich darauf hinwies, dass es nicht sein, sondern noch der Firma Eigentum sei, da er mit der Bezahlung einiger Raten im Rückstande sei. Bei Richard Hausmann pfändete dieser Exekutor zufolge eines rückständigen Steuerbetrages von nur 290. - Kè das Piano, das dieser mit 100. - Kè bewertete. Bei dem Gastwirte Bruno Hüttmann in Josefsthal versuchte der Exekutor die Schlafzimmertür zu erbrechen, durchwühlte in roher Weise eine fremde, zur Ablieferung bestimmte Brautausstattung und erging sich dabei in unanständigen Witzen. Als der Gerichtsvollzieher dem Gastwirte Hüttmann das nur tschechisch geschriebene Protokoll zur Unterschrift vorlegte, verweigerte dieser, weil lediglich in tschechischer Sprache abgefasst, seine Unterschrift, worauf der anwesende Ortspolizist Josef Maier das Protokoll unterfertigte. In derselben, rücksichtslosen und gesetzwidrigen Weise ging der Exekutor bei den Parteien Alfred Dressler, Oskar Zenkner, Josef Böhnisch, sämtliche in Antoniwald, Oskar Fischer, Berthold Siebeneichler in Josefsthal vor.

Es fragen daher die Gefertigten den Herrn Finanzminister:

1. Ist er geneigt, die Steuerexekutionen der letzten Zeit bei den Steuerämtern in Gablonz und Tannwald einer genauen Prüfung zu unterziehen?

2. Durch eine entsprechende Verordnung dem geschilderten Treiben Einhalt zu bieten und alle Steuerämter aufmerksam zu machen, dass sie die Vorschriften der Exekutionsordnung einzuhalten haben?

Prag, am 20. Oktober 1932.

Dr. Keibl,

Dr. Schollich, Ing. Kallina, Schubert, Kasper, Oehlinger, Scharnagl, Stenzl, Prause, Dr. Petersilka, Bobek, Greif, Krebs, Knirsch, Horpynka, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Matzner, Ing. Jung, Simm, Geyer, Krumpe, Kunz, Eckert, Köhler.


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