er mittelt, daß er wegen der Erfahrungen, die er beim Militär gesammelt habe, in den Tod gegangen ist. Es ekle ihm vor jeder Minute, die er länger leben müsse.

Sellner stellte sich einige Male nicht zu den Waffenübungen und begab sich ins Ausland. Bei seiner Rückkehr wurde er verhaftet. Durch einen Hungerstreik erzwang er die Aufhebung der Haft. Er wurde dem Pilsner Divisionsgericht übergeben, das ihn zu 17 Tagen Gefängnis verurteilte. Es nahm bei Sellner fanatische »Voreingenommenheit« an Da die Haft durch die Einrechnung der Untersuchungshaft verbüßt war, wurde Sellner sofort zur militärischen Dienstleistung nach Neuhaus befördert. Nach seiner Ankunft in Neuhaus schrieb er den Brief, bat um die Erlaubnis ihn zur Post tragen zu dürfen und kehrte von diesem Gang nicht mehr wieder. Seine Leiche wurde am Sonntag aus dem Teiche Waigar bei Neuhaus gezogen.

In dem hinterlassenen Brief, der sich ausführlich mit den Erlebnissen des Sellner beim Militär beschäftigt, heißt es u. a.:

»Vielleicht nicht uninteressant.

Hart schon hat mich das, was die Menschen Schicksal nennen, im Leben geprüft. Ich habe es geduldig ertragen, nur die Uniform ist ein schwerer Schlag für mich.

Wenn Sie sich für die Sache interessieren, so werden Sie in Pilsen beim Divisionsgericht aus den Akten, vieles ersehen, bis auf das., was man verschwieg: z. B. die vielen Beleidigungen, die Mißhandlungen im Spital in Prag", die Behandlungen in der Kaisern* in Pilsen. Vom 27. April bis 16. Mai habe ich nichts gegessen, am 26. Mai steckt man mich in Pilsen ms Arrest auf hartes Lager, bis zur Gerichtsverhandlung, damit ich mürbe werde. Eine sehr gute Taktik. Sie wird beim abgeschwächten Körper, wenn dann der Verteidiger ziemlich mürrisch erklärt, er sei auch nervös und man möge sich nicht zu stark auf ihn verlassen, so gibt man sehr sittsam Antwort auf jede Frage, unterschreibt auch am Ende alles, was verlangt wird, nur um dieses Affentheater zum Abschluß zu bringen. Man irrt sich leider, denn nun fängt der Dienstweg des anderen Marionettentheaters an. Nachdem man 16 Stunden ohne Essen auf der Eisenbahn herumlungert. Essen, Kleinigkeit für einen, der vor kurzem 20 Tage aufgehalten hat, jagt man ihn von einer Kaserne zur anderen, bis man im Ordinationszimmer des Chefarztes anlangt. Auf die barsche Frage, ob einem was fehlt, gibt man schüchtern Ant. wort, man fühle sich schwach. Ein hämisches Lächeln sollte höchstwahrscheinlich die Untersuchung darstellen und ist zugleich die Antwort. Ohne den Patienten auch nur eines Blickes zu würdigen, schreibt er seinen Befund. Nun geht es noch immer in Begleitung zur Rotte, denn man ist ja ein großer Verbrecher. Dort faßte ich sofort, nicht etwa etwas zu Essen, sondern Uniform, Ausrüstung, Gewehr und den Befehl, mich sofort anzuziehen. «

Wir fragen den Herrn Minister:

Ist er bereit, die Personen festzustellen, die Josef Sellner im Spital in Prag und in der Kaserne in Pilsen ständige Beleidigungen zugefügt haben? Ist er bereit die Personen, sowie die Organe, welche Selber im Pilsner Arrest auf hartes Lager gesteckt und überhaupt alle, die ihn durch ständiges

Quälen in den Tod getrieben haben, festzustellen und aufs Strengste zu bestrafen?

Prag, den 9. August 1932.

RUSS,

Babel, Èižinská, Hruška, Dvoøák, Juran, Kliment, Hadek, Gottwald, Hrubý, Hodinová, Höhnel, Kühn, Kopecký, Krosnaø, Kubaè, Štìtka, Török, Œliwka, Novotný, Zápotocký, Steiner, Tyll, K. Procházka, Dr. Stern, J. Svoboda, Vallo.

Russ,

Babel, Èižinská, Hruška, Dvoøák, Juran, Kliment, Hadek, Gottwald, Hrubý, Hodinová, Höhnel, Kuhn, Kopecký, Krosnáø, Kubaè, Štìtka, Török, Œliwka, Novotný, Zápotocký, Steiner, Tyll, K. Procházka, Dr. Stern, J. Svoboda, Vallo.

Pùvodní znìní ad 1977/ XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch

und Genossen an den Handelsminister betreffend die Einfuhr von Auslandsweizen.

Laut Ausweis des Statistischen Staatsamtes wurden im Verlaufe der Zeitperiode Mai bis Juli 1932 insgesamt 13. 960 Waggon Weizen eingeführt, die sich auf die einzelnen Monate wie folgt verteilten:

Mai ..................4509 Waggon Weizen,

Juni .................. 4617 Waggon Weizen,

Juli.................... 4834 Waggon Weizen.

Sa.......13960 Waggon Weizen.

Die Frage der Notwendigkeit der Einfuhr des Auslandsweizens während des angeführten Zeitraumes soll unerörtert bleiben. Es ist jedoch notwendig, darauf zu verweisen, daß eine große Anzahl deutscher Mühlen, die während des gleichen Zeitraumes Einfuhrbewilligungen von Auslandsweisen anstrebten, solche nicht erhalten konnten. Aus diesem Grunde ist anzunehmen, daß nur einige bevorzugte Mühlen und sonstige Unternehmungen Einfuhrbewilligungen erhalten haben, um grosse Vorräte ausländischen Weizens in die neue Kampagne zu überfünren und sich so von der Notwendigkeit der Beschaffung neuen Inlandsweizens unabhängig zu machen. Die Ansammlung von ausländischen Weizenvorräten bezweckte nichts anderes, als einen Preisdruck auf den neuen Inlandsweizen auszuüben, zum Schaden unserer Landund Gesamtwirtschaft.

Es ist notwendig, daß in solchen Dingen Klarheit geschaffen wird. Es muß vermieden werden, daß einige Großunternehmungen die Gelegenheit erhalten, sich zu bereichern. Wenn schon Einfuhrbewilligungen gegeben werden müssen, dann ist es notwendig, festzustellen, an welche Händler und Mühlen Einfuhrbewilligungen erteilt worden sind und es ist unter allen Umstanden zu untersuchen, ob die Erteilung von Einfuhrbewilligungen auch berechtigt ist. Viele kleine und mittlere Mühlen fühlten sich durch die Art der Erteilung der Einfuhrbewilligungen wahrend der Monate von

Mai bis Juli 1932 geschädigt. Aus dem Grunde ist es erforderlich, daß der Öffentlichkeit bekanntgegeben, wird, welche Unternehmungen und Firmen im Verlaufe dieser Zeit Einfuhrbewilligungen erhalten haben. Um für die Zukunft Mißbrauche auszuschalten, deswegen ist es auch notwendig, daß monatsweise genaue Erhebungen über die Lagerbeistände an Auslandsweizen durchgeführt werden

Mit Rücksicht auf diese Darlegungen wird der Herr Handelsminister gefragt:

1. ) Ob er bereit ist, für die Zeit vom Mai bis Juli 1932 unter Anführung eines Detailausweises bekanntzugeben, welche Firmen und Unternehmungen Einfuhrbewilligungen für Auslandsweizen erhalten haben?

2. ) Ob er gewillt ist, zu verfügen, daß künftighin genaue Erhebungen über die Lagermengen von Auslandsweizen bei allen in Betracht kommenden Firmen und Unternehmungen durchgeführt werden?

Prag, am 15. September 1932.

Windirsch,

Gläsel, Oehlinger, Bobek, Dr. Petersilka, Böhm, Zierhat, Dr. Hodina, Platzer, Zajíèek, Greif, Fritscher, Halke, Krampe, Kunz, Viereckl, Wagner, Heller, Dr. Luschka, Dr. Mayr-Harting, Scharnagl,

Pùvodní znení ad 1977/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch

und Genossen

an den Finanzninister

betreffend das Umsatzsteuerpauschale in

der Landwirtschaft.

Seitdem die Landwirtschaft verpflichtet worden ist, die Umsatzsteuer zu bezahlen, werden aus landwirtschaftlichen Kreisen wegen der Einhebung dieser Steuer Beschwerden immer wieder laut. Der Landwirt empfindet die Umsatzsteuer deshalb so drückend, weil er sie aus der eigenen Tasche zahlen muß, denn bei dem Verkaufe seiner Erzeugniese ist ihm die Möglichkeit genommen, die Umsatzsteuer dem Verkaufspreise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zuzurechnen. Die Umsatzsteuer muß unter Berücksichtigung des Tiefstandes der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die schon lange nicht mehr die Gestehungskosten decken, sogar von der mit Verlust arbeitenden Landwirtschaft bezahlt werden.

Der Vorgang bei der Einhebung der Umsatzsteuer der Landwirtschaft wurde für die Finanzverwaltung in der Weise vereinfacht, daß in Anlehnung an den Katastralreinertrag die Höhe des Umsatzsteuerpauschales festgesetzt worden ist. Die Berücksichtigung dieser Berechnungsgrundlage beinhaltet für die Landwirtschaft im Gebirge und

besonders für die Landwirte m den Randgebieten Böhmens eine große Ungerechtigkeit, weil hier schon von früher her bei der seinerzeitigen Bonitierung des Bodens die Katastralreinerträge viel zu hoch angesetzt wurden. Ein Vergleich der Höhe der Katastralreinerträge der Gebirgslandwirte, mit denen in den fruchtbareren Gebieten im Innern des Landes beweist, daß die Gebirgslandwirte vieler Gegenden bedeutend höhere Katastralreinerträge versteuern müssen, obwohl das im Hinblick auf die Seichtgründigkeit der Böden und die Rauheit des Klimas keinesfalls gerechtfertigt ist. Diese Ungerechtigkeit wird aber zu einer schwer ertragbaren Last, wenn, wie das während der letzten Jahre üblich war, die Höhe des Umsatzsteuerpauschales auf Grund des durchschnittlichen Gemeindekatastralreinertrages bestimmt wird.

Die im Gebirge liegenden Gemeinden erstrecken sich häufig über große Flächen, deren Höhenlagen unterschiedlich sind. So gibt es Gemeinden, z. B. im Iser- und Riesengebirge, in denen die Höhenlagen der Grundstücke oft hunderte Meter differieren. Wenn nun auch in solchen Gemeinden für die Abstattung der Umsatzsteuer ein durchschnittlicher Pauschalsatz für die ganze Gemeinde Anwendung findet, dann sind jene Landwirte besonders benachteiligt, die in den höchsten Lagen unter den ungünstigsten Verhältnissen wirtschaften müssen.

Um ein Beispiel anzuführen, sei auf die Gemeinde Pommerndorf im Steuerbezirke Hohenelbe verwiesen, in deren Katastralbereich die Geländeunterschiede 600-1400 Meter Seehöhe betragen. Es befinden sich dort in über 1000 Meter Seehöhe die Ortsteile Vorder- und Hinter-Rennerbauden, Friesbauden, Lahrbauden und Füllenbauden, deren Landwirte ein Umsatzsteuerpauschale auf Grund des durchschnittlichem Gemeindekatastralreinertrages von 24 Kè für ein Hektar bezahlen müssen. In einer solchen Höhe gibt es schon lange keinen Ackerbau mehr, sondern es ist nur Grasland vorhanden, das zu einem Teile übrigens bloß als Ödland bezeichnet werden kann, von dem in dreijährigen Zeitabständen nur eine sehr magere Futterernte gewonnen wird, weil das dort vorhandene Wolfgras (Nardus stricta) nur spärlich wächst und jedwede andere Grasart, die als Ersatz zur Erzielung besserer Futterten angebaut wurde, unterdrückt. Es ist notwendig, daß in derartigen Gemeinden eine Zoneneinteilung unter Berücksichtigung der Höhenlage der Grundstücke und ihr entsprechend eine Abstufung des Umsatzsteuerpauschales in der Landwirtschaft durchgeführt wird. Am wirksamsten wäre es, wenn für die landwirtschaftlichen Betriebe im Gebirge die Errechnung des Umsatzsteuerpauschales auf Grund des durchschnittlichem Katastralreinertrages der einzelnen Wirtschaften erfolgen würde.

Mit Rücksicht auf diese Ausführungen wird der Herr Finanzminister gefragt:

1. ) Ob er bereit ist, zu verfügen, daß für die Landwirte im Gebirge für die Festsetzung des Umsatzsteuerpauschales in der Landwirtschaft als Berechnungsgrundlage der durchschnittliche Katastralreinertrag der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe verwendet wird?

2. ) Sollte dieser Vorgang aus bestimmten Gründen, nicht möglich sein, dann wird der Herr Minister gefragt, ob er gewillt ist, zu vertagen, daß in jenen Katastralgemeinden, in denen übermäßig große Unterschiede hinsichtlich der Höhenlage der Böden, vorkommen, eine Zoneneinteilung durchgeführt und ihr entsprechend das Umsatzsteuerpauschale in der Landwirtschaft abgestuft wird?

Prag, am 15. September 1932.

Windirsch,

Platzer, Oehlinger, Scharnagl, Kunz, Zierhut,

Wagner, Gläsel, Dr. Luschka, Dr. Petersilka, Bo-

bek, Greif, Dr. Hodina, Krumpe, Zajíèek, Böhm,

Viereckl, Heller, Fritscher, Dr. Mayr-Harting,

Halke.

Pùvodní znìní ad 1977/ XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch

und Genossen an den Finanzminister betreffend Beschwerden über die Besteuerungspraxis der Steueradministration in Hohenelbe.

Zur Förderung der Touristenbewegung innerhalb des tschechoslowakischen Staatsgebietes wird im Verlaufe der letzten Jahre eine besondere Propaganda von allen jenen Stellen betrieben, denen daran liegt, die Schönheiten der Heimat möglichst bekannt zu machen. Wenn dieses Bestreben während der letzten Monate hauptsächlich infolge der Devisenschwiengkeiten fast aller Länder eine Hemmung erfahren hat, so ist es ein großer Vorteil, wenn der Touristenverkehr wenigstens im Inlande nicht zum Versiegen gebracht wird. Das inländische Touristenkontingent wird zu einem Großteil von der studierenden Jugend gestellt, die aber nur dann die schönen Gegenden des Heimatlandes aufzusuchen vermag, wenn für sie die Reisen nicht übermäßig teuer zu stehen kommen. In dieser Beziehung kommen besonders die Bewohner des Riesengebirges der wander- und sportlustigen Jugend möglichst entgegen und es geschieht das namentlich zur Weihnachts- und Osterzeit, wo dann im Riesengebirge auch noch die Möglichkeit zum Betriebe des gesundheitsfördernden Skisportes gegeben ist.

Die Ferien um Weihnachten und Ostern benützen hauptsächlich die Schüler und Studenten der Präger Schulen, um das Riesengebirge aufzusuchen. Es finden dann die jungen Leute, die nicht viel Geld auszugeben haben, eine gute Unterkunft in der Häusern der Bergbauern, die, um die jungen Leute beherbergen zu können, ihre Betten und Stuben räumen, um sie den jungen Menschen aus der Hauptstadt gegen eine mäßige Entschädi-

gung zur Verfügung zu stellen. Es ist leicht einzusehen, daß die Beträge, die von den Schülern und Studenten für die Übernachtung gegeben werden, keine großem Einnahmen ergeben, wenn übrigens berücksichtigt wird, daß es sich nur um die zeitlich kurz befristeten Übernachtungen während der Weihnachts- und Osterferien handelt. Diese geringen, kaum in die Wagschale fallenden Einnahmen der Bergbauern lassen die Steuerverwaltung in Hohenelbe jedoch nicht ruhen und sie ist es, die die Einnahmen der Bergbauera. zum Anlaße nimmt, um dafür Vorschreibungen zur Hauszinsund Umsatzsteuer zu erlassen.

Diese Steuervorschreibungen ergingen erstmalig im heurigen Jahre. Es ist klar, daß die Erweiterung der Steuerpflicht für die Bergbauern zu Zahlungen der Hauszins- und Umsatzsteuer aus dem Titel der Gewährung fallweiser Übernachtungen an mittellose Schüler und Studenten der Staatskasse keine übermäßig großen neuen Einnahmen zuführen kann. Dieses Vorgehen erinnert jedoch an den alten Staat, der, um im Kriege Sieger zu bleiben, zur Gewinnung von Material für Geschosse Kirchenglocken und Dachrinnan beschlagnahmte, sonst jedoch eine zügellose Verschwendung und Verwüstung betrieben hat. Wenn schon infolge der Wirtschaftskrise die Steuereinnahmen gesunken sind, dann wird die finanzielle Ordnung nicht durch die Erweiterung der Besteuerung auf arme Gebirgsbauern erreicht, sondern es muß eben zu radikalen Ausgabeneinschränkungen und zu wirklich durchgreifenden Sparmaßnahmen gegriffen werden. Die neue Besteuerung der Bergbauern durch die Hauszins- und Umsatzsteuer verursacht der Finanzverwaltung gewiß nur viele kostspielige Arbeit und unnütze Schreiberei, deren Erfolg nur sehr gering sein kann. Dagegen wird der Unmut ob des Vorgehens der Steuerverwaltung in Hohenelbe in jenen Kreisen entfacht, die durch die neue Art der Besteuerung von dem Wenigen, das sie vereinnahmt haben, den größten Teil dem Steuerfiskus wieder herausgeben sollen. Das Vorgehen der Steuervewaltung ist in dieser Richtung ungemein kleinlich. Es ist der Touristenbewegung auch nicht förderlich, weil die Bergbauern, um der Verfolgung durch die Steuerbehörde auszuweichen, auf die Gewährung von Unterkünften fernerhin verzichten werden. Dadurch sind auch wieder nur Schulet und Studenten benachteiligt.

Es ist sicher anzunehmen, daß weder die Landesfinanzdirektion, noch das Finanzministerium von den fiskalischen Gelüsten der Steuerverwaltung in Hohenelbe wissen und daß es auch nicht in den Intentionen dieser oberen behördlichen Stellen liegen kann, daß durch das Anziehen der Steuerschraube den Bergbauern die Lust genommen wird, junge wanderfrohe und sportlustige Menschen, die nicht viel Geld auszugeben haben, für eine kurze Zeitspanne durch billige Bequartierung zu unterstützen. Es ist deshalb notwendig, daß dem Vorgehen der Steneradministration in Hohenelbe ein Riegel vorgeschoben wird und deswegen wird der Herr Finanzminister gefragt,

1. ) ob er bereit ist, die Steueradministration in Hohenelbe anzuweisen, damit jene Bergbauern, die zur Ferialzeit um Weihnachten und Ostern

Schüler und Studenten beherbergen, von der Vorschreibung der Hauszits- und Umsatzsteuer verschont bleiben?

2. ) Ob er gewillt ist, mitzuteilen, wie viele Bergbauern im Steuerbezirke Hohenelbe aus den vorangeführten. Gründen Steuervorschreibungen erhalten haben und welchen, finanziellen Effekt daraus die Staatskasse erwartet?

Prag, am 15. September 1932.

Windirsch,

Oehlinger, Scharnagl, Kunz, Viereckl, Gläsel, Platzer, Dr. Luschka, Dr. Petersilka, Greif, Halke, Bobek, Krumpe, Zajíèek, Böhm, Dr. Hodina, Wagner, Zierhut, Heller, Fritscher, Dr. Mayr-Harting.

Pùvodní znìní ad 1977 XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch

und Genossen an den Minister für nationale Verteidigung

betreffend den Einrückungstermin für Ersatzreservisten aus der Landwirtschaft.

Mit dem Gesetze vom 8. April 1927, Slg. d. G. u. V. Nr. 53, wurde die Ersatzreserve eingeführt. Damit sollte u. a. den Notwendigkeiten der Landwirtschaft Rechnung getragen werden in der Weise, daß die Besitzer ererbter Wirtschaften und die Familienerhalter nur für eine kurze Zeitdauer zum Militärdienste einberufen werden. Insolange die der Ersatzreserve zugeteilten militärpflichtigen Personen den Militärdienst mit Anfang des Monates Oktober antreten konnten, wurden empfindsame Benachteiligungen in der Fuhrung und Betreuung landwirtschaftlicher Betriebe vermieden. Auf Grund einer Verfügung des Ministeriums für nationale Verteidigung sind die Einrückungstermine für die Ersatzreservisten jedoch abgeändert worden und ihre Dienstzeit wurde auf die Frühjahrsmonate verlegt. Durch diese Abänderung wurden die Vorteile, die der Landwirtschaft durch die Einführung der Ersatzieserve zukommen sollten, vollständig aufgehoben, denn zu der Zeit, wo die aus der Landwirtschaft stammenden Ersatzreservisten den Militärdienst anzutreten haben, beginnen mit dem Frühjahrsanbau die landwirtschaftlichen Arbeiten, die dann unausgesatzt andauern, so daß die jungen Landwirte wahrend der Zeit, die sie im Militärdienste zubringen müssen, gezwungen sind, daheim recht viel zu versäumen. Die im Militärdienste befindlichen landwirtschaftlichen Ersatzreservisten können in vielen Fällen während der zu bewältigenden dringlichen Arbeiten auch nicht ersetzt werden, weil dazu der Ertrag der kleinen, häufig übermäßig verschuldeten Wirtschaften nicht ausreicht, übrigens werden auch durch Ersatzkräfte, die nur für die Zeitdauer von wenigen Monaten Beschäftigung finden könn-

ten, die Arbeiten nicht m der Güte und Sorgfalt ausgeführt, wie das die jungen Landwirte selbst zu tun gewöhnt sind.

Es ist deswegen notwendig, daß für die aus der Landwirtschaft stammenden Ersatzreservisten besondere Bestimmungen getroffen werden und zwar dahingehend, daß der ursprüngliche Zustand, wie er seinerzeit nach Einführung der Ersatzreserve bestanden hat, wieder hergestellt wird, d. h. daß die der Landwirtschaft entstammenden Ersatzreservisten den Militärdienst mit dem Monat Oktober antreten können.

Mit Rücksicht auf die vonstehenden Ausführungen wird der Herr Minister für nationale Verteidigung gefragt, ob er bereit ist, die bezüglich des Einrückungstermines der Ersatzreservisten getroffenen Bestimmungen, insoweit Angehörige der Landwirtschaft in Betracht kommen, dahingehend abzuändern, daß als Einrückungstermin wieder der Monat Oktober bestimmt wird?

Prag, am 13. September 1932.

Windirsch,

Platzer, Bobek, Dr. Petersilka, Wagner, Dr. Hodina, Zajíèek, Krumpe, Böhm, Gläsel, Oehlinger, Halke, Dr. Mayr-Harting, Fritscher, Viereckl, Heller, Kunz, Dr. Luschka, Scharnagl, Zierhut, Greif.

Pùvodní znìní ad 1977/XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina

und Genossen an den Eisenbahnminister in Angelegenheit des ungesetzlichen Vorgehens einzelner Stationsämter bei Ausgabe von Schülerlegitimationen.

Es mehren sich die Fälle, daß in einer großen Reihe von Stationen die dort stationierten tschechischen Beamten in vollständiger Verkennung ihrer Dienstpflichten sich weigern, den die Bahn benutzenden Schülern doppelsprachige Schülerlegitimationen auszustellen. In den letzten Tagen erhielt der Interpellant Beschwerden au« den Stationen Schaboglück, Kaschitz, Podersam, Rudig und Graslitz. Aus der Presse konnte entnommen werden, daß in vielen anderen Orten die verantwortlichen Eisenbahnbeamten in gleicher Weise den bestehenden Dienstvorschriften entgegenhandeln.

Zu wiederholten Malen haben die verantwortlichen Vertreter des Eisenbahnministeriums mit dem Herrn Minister an der Spitze im Budgetausschusse bei Besprechung des Kapitels Staatseisenbahnen ausdrücklich versichert, daß sich die Eisenbahnverwaltung ihrer Pflicht als kaufmännisches Unternehmen bewußt sei und daß die Regelung der Sprachenfrage in den sudetendeutschen Gebieten

so getroffen werde, daß im Parteienverkehr allen Angehörigen des deutschen Volkes zumindest doppelsprachige Drucksarten, wie Avisos, Frachtbriefe, Legitimationen usw. ausgestellt werden. Da das Vorgehen der oben bezeichneten Stationsämter dieser Zusicherung unmittelbar zuwiderläuft, fragen die Unterzeichneten an, ob der Herr Minister bereit ist,

1. alles vorzukehren, um endlich im 14. Jahre des Bestandes der Republik den, berechtigten Ansprüchen der deutschen Bevölkerung bei Benützung dieses öffentlichen Verkehrsmittels gerecht zu werden und die Einhaltung der diesbezüglichen Dienstvorschriften zu sichern?

2. Die an diesen Übergriffen schuldigen Beamten zur Verantwortung zu ziehen?

Prag, am 17. September 1932.

Ing. Kallina,

Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Dr. Hassold, Dr. Keibl, Horpynka, Ing. Jung, Geyer, Simm, Oehlinger, Krumpe, Dr. Petersilka, Kunz, Scharnagl, Bobek, Greif, Kasper, Schubert, Köhler, Knirsch, Krebs, Matzner.

Pùvodní znìní ad 1977/XIX.

Interpellation

des Abgeordnetes Ing. Othmar Kallina

und Genossen

an den Minister für Post- und Telegraphenwesen

in Angelegenheit der Zurücksetzung der sudetendeutschen Bevölkerung und vor allem der sudetendeutschen Arbeitslosen durch das »Tschechoslowakische Radiojournal«.

In dem Programm des «Tschechoslowakischen Radiojournals« ist dreimal wöchentlich um 13. 30

Uhr der Bericht »Arbeitsmarkt« eingeschaltet, in welchem nur in tschechischer Sprache alle bei dem Landesarbeitsvermiltlungszentralamte und bei den Bezirksarbeitsvermittlungsämtern angemeldeten freien Stellen der Bevölkerung bekanntgegeben werden. Da diese Mitteilungen nur in tschechischer Sprache erfolgen, ist die deutsche Bevölkerung von der Ausnutzung dieser Mitteilungen ausgeschlossen. Nun ist es eine allgemein bekannte Tatsache, daß die Zahl der Arbeitslosen im sudetendeutschen Gebiete viermal so groß ist, wie im tschechischen, und weiter, daß die deutschen Radiobesitzer perzentuell weit über die Bevölkerungszahl hinaus zur Erhaltung der Radiosendestationen durch die monatlich von der Post eingehobenen Pflichtbeiträge beitragen, und daher sowohl vom sozialen als auch vom nationalen Standpunkt gegen diese schwere Zurücksetzung schärfslens protestiert werden muß.

Die Interpellanten fragen daher an. ob der Herr Minister bereit ist,

1. sofort alles vorzukehren, um der berechtigten Forderung der Sudetendeutschen nach Errichtung eines eigenen sudetendeutschen Senders nachzukommen und in der Zwischenzeit zumindest dafür zu sorgen, daß die deutsche Sendung auf mindestens 2 Stunden ausgedehnt wird?

2. Dafür zu sorgen, daß unter allen Umständen sämtliche wirtschaftliche Meldungen, vor allem die Nachrichten über die freien Stellen sowie die Meldungen über den Arbeitsmarkt auch in deutscher Sprache durchgegeben werden?

Prag, am 17. September 1932.

Ing. Kallina,

Dr. Schollich, Dr. Hanreich, Matzner, Dr. Hassold,

Horpynka, Oehlinger, Krumpe, Scharnagl, Zajíèek,

Fritscher, Knirsch, Köhler, Schubert, Krebs, Geyer,

Kasper, Simm, Ing. Jung, Dr. Luschka, Kunz, Dr.

Petersilka, Dr. Mayr-Harting, Bobek, Greif,

Dr. Keibl.


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